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Versicherungen Landwirtschaft

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Versicherungen für die Landwirtschaft

Warum lohnt sich der Abschluss von Versicherungen für die Landwirtschaft?

Landwirte sind seit jeher großen betrieblichen Risiken ausgesetzt: So können ein Brand, der Haus und Hof zerstört, ein Ausfall der notwendigen Ackerbaumaschinen oder das ausgebrochene Vieh, das Dritten einen Schaden zufügt, für den landwirtschaftlichen Betrieb gleich welcher Größe katastrophale finanzielle, im schlimmsten Fall existenzbedrohende Auswirkungen haben. Bedingt durch den Klimawandel ist in den letzten Jahren zudem das Risiko von Ernteausfällen drastisch angestiegen. Auch die Angst vor dem Ausbruch von Tierkrankheiten und –seuchen wächst stetig an. Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen können die Risiken zwar eindämmen, aber nie gänzlich ausschließen.

Mit speziellen Versicherungen für die Landwirtschaft können Landwirte im Falle eines Schadens ihr Hab und Gut vor den drastischen finanziellen Auswirkungen von Schäden, die den landwirtschaftlichen Betrieb betreffen, schützen. Dabei ist die existentielle Grundlage meist sehr vielfältig: Betriebsgebäude, wie Ställe, Scheunen und Silos, Nutzflächen, hochwertige Traktoren und weitere landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, Tierbestände sowie Ernteerträge und sonstige Vorräte dienen der Sicherung des regelmäßigen Einkommens, sind gleichzeitig aber auch störanfällig. Landwirte sind daher mit einer weitfassenden Absicherung gut beraten. Zu den wichtigsten Versicherungen für die Landwirtschaft gehören dabei

Optional kann der Abschluss weiterer Versicherungen für die Landwirtschaft sinnvoll sein:

Auch eine private Absicherung von Versicherungen für die Landwirtschaft sollten die Landwirte nicht außer Acht lassen:

Versicherungen für die Landwirtschaft richten sich dabei vor allem an folgende Betriebe:

  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Betriebe mit konventioneller oder ökologischer Tierhaltung
  • Mastbetriebe
  • Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetriebe
  • Fischzucht- und teichwirtschaftliche Betriebe
  • Gestüte
  • Gartenbetriebe

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Welche Schäden sind im Rahmen von Versicherungen für die Landwirtschaft mitversichert?

Die Versicherungen für die Landwirtschaft schützen Sie vor einer Vielzahl an möglichen Schäden, welche zum Beispiel sind:

bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Die Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft schützt den Landwirt vor Schadensersatzansprüchen von Dritten durch Schäden, die durch den landwirtschaftlichen Betrieb entstanden sind. Folgende Schäden sind dabei versichert:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren

Im Rahmen der Versicherungen für die Landwirtschaft bietet es sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung zudem an, folgende Schäden mitzuversichern:

Bei Bedarf kann der Versicherungsumfang zudem erweitert werden um Schäden, die entstehen durch

  • Energieanlagen (Solar-, Photovoltaik- oder Windkraftanlagen)
  • Gülle und Jauche
  • Kfz-Fahrzeuge und Anhänger, die nicht versicherungspflichtig sind

Versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch sämtliche Angestellte und Mitarbeiter des Landwirtbetriebs.

bei der Gebäudeversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Die Gebäudeversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft deckt eigene Schäden ab, die an den landwirtschaftlich genutzten Gebäuden passieren. Versicherte Schäden sind:

  • Feuer und Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Die Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft schützt den Landwirt vor Schäden, die am eigenen technischen wie kaufmännischen Inventar geschehen, dazu gehören auch Vorräte, Ernteerträge, Maschinen und das Vieh. Die versicherten Schäden sind analog der Gebäudeversicherung, zusätzlich sind die Risiken Einbruch und Einbruchdiebstahl abgesichert.

Eine Hagelversicherung schützt den Betrieb zusätzlich vor Hagelschäden der Erzeugnisse auf dem landwirtschaftlich genutzten Feld.

bei der Maschinen- und Technikversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Da landwirtschaftliche Betriebe meist einen großen Bestand an hochwertigen Maschinen, technischen Arbeitsgeräten und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen haben, kann sich der Abschluss einer Maschinen- und Technikversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft lohnen. Versichert sind hierbei folgende Risiken:

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Fehler im Material und Konstruktionsfehler
  • Überspannung- und Kurzschlussschäden
  • Raub, Einbruch und Diebstahl
  • Elementargefahren

bei der Ertragsausfallversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Wird der laufende landwirtschaftliche Betrieb aufgrund eines Schadens im Rahmen der Betriebsinhalts- oder Gebäudeversicherung beeinträchtigt und kommt es sogar zu einer Betriebsunterbrechung, dann bietet die Ertragsausfallversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft Schutz vor den finanziellen Auswirkungen des Ertragsausfalls.

bei der Zugmaschinen Versicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Eine Zugmaschinen Versicherung, zum Beispiel für Traktoren, Gabelstapler oder Bagger, beinhaltet meist zwei Versicherungen für die Landwirtschaft:

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und unechte Vermögensschäden, die durch die Zugmaschine gegenüber Dritten verursacht werden
  • die Teil- oder Vollkaskoversicherung für Schäden an der eigenen Zugmaschine

Der Kfz-Bereich der Zugmaschinen Versicherung ist gesetzlich für jeden Landwirt verpflichtend, sofern die Zugmaschine im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird.

Die Kaskoversicherung schützt ähnlich wie die Maschinenversicherung die eigenen Fahrzeuge gegen Schäden. Die versicherten Risiken sind jedoch andere. Bei der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Schäden, die entstanden sind durch

  • Feuer
  • Sturm und Hagel
  • Diebstahl
  • Unfall, von Dritten verursacht
  • Elementargefahren
  • Tierbisse

Die Vollkaskoversicherung trägt darüber hinaus zusätzlich das Risiko eines Unfalls, den der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich Versicherungen für die Landwirtschaft abschließe?

Vor dem Abschluss von Versicherungen für die Landwirtschaft ist es empfehlenswert, den jeweiligen Bedarf und das Risikopotential Ihres landwirtschaftlichen Betriebs auszuloten. Welche Versicherungen für die Landwirtschaft sind unbedingt nötig und auf welche Versicherungen für die Landwirtschaft kann ich unter Umständen verzichten? Wie groß ist die Gefahr, dass ein Schaden passiert und vor allem, wie hoch können die jeweiligen finanziellen Auswirkungen eines Schadens sein? Wie groß ist der Umfang meines Inventars, das versichert werden muss? Wie viele wirtschaftliche Gebäude gehören zu meinem Betrieb? Besitze ich hochwertige Maschinen und Fahrzeuge und sind meine Traktoren auch im Straßenverkehr unterwegs? Was passiert, wenn ein Unwetter meine gesamte Ernte zerstört?

Wahrscheinlich werden Sie nicht nur eine Versicherung abschließen, sondern sich für mehrere Versicherungen für die Landwirtschaft entscheiden. Einige Versicherer bieten dafür Komplettlösungen für Versicherungen für die Landwirtschaft an. Bei einem Versicherungspaket, das sich aus mehreren Einzelpolicen zusammensetzt, ist nicht nur der administrative Aufwand geringer, sondern es geht auch mit günstigeren Beiträgen einher. Achten Sie hierbei aber darauf, dass Sie keinen Standardschutz erhalten, sondern Tarife für Versicherungen für die Landwirtschaft, die Ihrem Betrieb und damit Ihrem Bedarf passgenau entsprechen.

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für die Landwirtschaft im Schadensfall mit inbegriffen?

Im Falle eines Schadens, der den landwirtschaftlichen Betrieb betrifft, haben Sie je nach Art des Schadens Anspruch auf folgende Leistungen:

bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Entsteht einer dritten Person ein Sach- oder Personenschäden, der durch den landwirtschaftlichen Betrieb, zum Beispiel durch Tiere, Mitarbeiter oder Maschinen verursacht wurde, trägt die Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft folgende Kosten für Schadensersatzansprüche bei berechtigten Forderungen:

  • Reparatur- und Wiederherstellungskosten von beschädigten, zerstörten oder verlustigen Sachen zum Neuwert bei Sachschäden
  • Therapien und Behandlungen, Medikamente und weitere medizinische Heilmittel, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen sowie mögliche Renten- und Pflegezahlungen bei Personenschäden
  • finanzielle Auswirkungen eines Sach- oder Personenschadens, zum Beispiel Verdienstausfälle, bei unechten Vermögensschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft übernimmt zudem die Prüfung der Forderungen von Dritten. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt sie ab, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln, so dass der Versicherungsnehmer von einem passiven Rechtsschutz profitiert.

bei der Gebäude- und Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Sowohl die Gebäude- als auch die Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft übernehmen im Schadensfall

  • Reparaturkosten bei Beschädigungen am Inventar oder am Gebäude
  • Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert von zerstörtem beziehungsweise verlustigem Inventar
  • Wiederaufbaukosten der Gebäude bei einem Totalschaden
  • Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • optional: Kosten zur Minderung des Schadens

Bei der Gebäudeversicherung können zusätzlich auch mögliche Transport- und Zwischenlagerungskosten versichert werden, genauso wie Kosten für eine alternative Unterkunft, zum Beispiel ein Ersatzstall für Tiere sowie Kosten für einen Sachverständigen, der die Ursache des Schadens ermittelt.

bei der Maschinen- und Technikversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Im Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer der Maschinen- und Technikversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft eine Kostenerstattung für die notwendigen Reparaturen. Ist eine Reparatur bei zerstörten Maschinen nicht mehr möglich, wird der Zeitwert der Maschine erstattet, sprich der Wert einer vergleichbaren, funktionsfähigen Maschine. Auch Kosten für den Transport, die Verpackung und den Aufbau der Maschinen können mitversichert werden.

bei der Ertragsausfallversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Muss der landwirtschaftliche Betrieb für einen begrenzten Zeitraum seinen Betrieb unterbrechen, kann er aus der Ertragsausfallversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft für eine Haftungszeit von etwa einem Jahr folgende Leistungen beanspruchen:

  • Kosten für die laufenden Fixkosten für das Personal (Löhne und Gehälter), die Gebäude (Miete und Pacht) und die Energie (Strom und Wasser)
  • Kosten für den entgangenen Gewinn
  • Kosten zur Reduzierung einer Betriebsunterbrechung
  • optional: Kosten für Mehraufwendungen

bei der Zugmaschinen Versicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind vergleichbar mit denen der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt die Schadensersatzansprüche von Dritten, wenn der Schaden durch eine versicherte Zugmaschine verursacht wurde.

Dahingegen sind die Versicherungsleistungen der Kaskoversicherung analog zu der Maschinenversicherung. Sie übernimmt die Reparatur- beziehungsweise die Kosten für die Wiederbeschaffung zum Zeitwert. Sollte die Zugmaschine nicht älter als zwei Jahre sein, kann je nach Anbieter eine Kostenübernahme zum Neuwert vereinbart werden.

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für die Landwirtschaft im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Generell gelten für alle Versicherungen für die Landwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen Leistungsausschlüsse, bei denen der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen hat:

bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

  • vorsätzlich verursachte Schäden des Versicherungsnehmers
  • eigene Schäden
  • Schäden, die Dritte auf dem landwirtschaftlichen Betrieb selbst schuldhaft verursacht haben

bei der Gebäudeversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

  • Schäden am Rohbau von Gebäuden (Rohbauversicherung)
  • vorsätzliches Handeln sowie arglistige Täuschung, zum Beispiel Brandstiftung
  • Schäden durch Krieg, Streik, innere Unruhen und Kernenergie
  • Wasserschäden durch Grundwasser
  • Überspannungsschäden
  • Brand, der durch einen Kamin verursacht wurde oder der bei einem fehlenden Rauchmelder entstanden ist
  • Schäden durch Hitze ohne Feuer
  • Schäden durch Elementargefahren
  • grobe Fahrlässigkeit, sofern nicht der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart wurde

bei der Betriebsinhalts- sowie Maschinenversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

  • Schäden durch allgemeine Abnutzung und Verschleiß
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Krieg, Streik, innere Unruhen und Kernenergie
  • Überspannungsschäden

bei der Ertragsausfallversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

  • Betriebsunterbrechung, die vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • Schäden, die während der betrieblichen Unterbrechung hinzukommen
  • Schäden durch Krieg, Streik, innere Unruhen und Terrorakte
  • Betriebsunterbrechung aufgrund einer behördlichen Anordnung

bei der Zugmaschinen Versicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

  • vorsätzliches Handeln
  • grob fahrlässiges Verhalten (möglich ist jedoch als zusätzliche Vereinbarung der „Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit“ mit Ausnahme von Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer)
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Fahren von TÜV-Plakette
  • falsche Bedienung der Zugmaschine
  • Unfallflucht
  • technische Defekte der Zugmaschine, von denen der Versicherungsnehmer Kenntnis hatte
  • Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Im Falle eines Schadens, der über die Versicherungen für die Landwirtschaft versichert ist, sollten Sie schnellstmöglich den jeweiligen Versicherer informieren. Eine Schadensmeldung kann alternativ telefonisch über eine meist kostenlose Hotline des Anbieters erfolgen oder über ein Schadensformular, das in der Regel auf der Homepage der Versicherungen für die Landwirtschaft zu finden ist.

Machen Sie bei der Schadensmeldung möglichst genaue Angaben zum jeweiligen Schaden. Wie, wann und wo ist der Schaden entstanden? Was ist die Ursache beziehungsweise wer ist der Verursacher des Schadens und wie hoch ist der geschätzte Umfang? Sind Personen zu Schaden gekommen und werden Schadensersatzansprüche gestellt? Sind Behörden involviert, dann teilen Sie dies den Versicherungen für die Landwirtschaft ebenfalls mit.

Weiterhin gilt es im Schadensfall folgendes zu beachten:

  • Sofern möglich, versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten und sichern Sie die Unfallstelle, damit der Schaden kein größeres Ausmaß annimmt (gesetzliche Schadensminderungspflicht).
  • Sind Personen verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und verständigen einen Rettungswagen.
  • Dokumentieren Sie den Schaden, um einen Nachweis für die Versicherungen für die Landwirtschaft zu haben, zum Beispiel mit Fotos oder Filmen.
  • Nötige Aufräumarbeiten und Reparaturen sollten erst nach der Schadensmeldung und der Dokumentation und auf jeden Fall nach Rücksprache mit dem Versicherer erfolgen, damit es im Zweifel nicht zu Nachweisproblemen kommt.

Die Versicherungen für die Landwirtschaft werden den jeweiligen Schaden eingehend in Hinblick auf die Berechtigung der Forderung prüfen, gegebenenfalls wird ein Sachverständiger zu Rate gezogen. Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen, berechtigte bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme ausgezahlt.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Versicherungen für die Landwirtschaft ein?

Mit Beginn der Police durch gegenseitige Unterschrift sowie der ersten Beitragszahlung beginnt bei den Versicherungen für die Landwirtschaft der Versicherungsschutz. Nach individueller Absprache kann der Versicherungsbeginn auch zeitlich nach hinten verschoben werden. Dieses Vorgehen kann zum Beispiel bei einem Tarifwechsel Sinn machen. Mit einer Wartezeit von etwa zwei bis vier Wochen zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des Anspruchs auf Leistungen muss nur bei der Gebäudeversicherung gerechnet werden.

Bei der Ertragsausfallversicherung muss der Landwirt eine Karenzzeit von einigen Tagen bis wenigen Wochen einkalkulieren. Diese Karenzzeit legt den Zeitraum zwischen Eintreten des Schadens und Zahlung der ersten Leistung der Versicherungen für die Landwirtschaft fest. Diese Leistungen bezieht der Versicherungsnehmer dann für eine vertragliche festgelegte Haftungszeit, die bei fast allen Anbietern ein Jahr beträgt und optional verlängerbar ist.

Gesetzlich festgelegt ist bei der Zugmaschinen Versicherung eine sogenannte Nachhaftung. Diese greift nach Ablauf der Versicherung. Für einen Monat genießt der Landwirt in dieser sogenannten Nachhaftungszeit noch Versicherungsschutz. Je nach Bedarf kann auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung eine Nachhaftung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherungen für die Landwirtschaft sein?

Die Deckungssummen für die Versicherungen für die Landwirtschaft kann der Versicherungsnehmer im Allgemeinen selbst festlegen. Dabei ist es jedoch unerlässlich, diese auf die Größe des Betriebs und den jeweiligen Bedarf abzustimmen. Bei einer möglichst genauen Kalkulation kann auch ein Versicherungsexperte helfen, damit im Schadensfall tatsächlich ausreichend finanzielle Mittel aus den Versicherungen für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen.

Die jeweiligen Deckungssummen der Versicherungen für die Landwirtschaft berechnen sich dabei wie folgt:

bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Die Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft sind pauschale Größen, die allgemeinen Empfehlungen von etwa drei bis fünf Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden unterliegen. Abhängig von der Größe des Betriebs und dem allgemeinen Risikopotential lassen sich auch höhere Deckungssummen im zwei- teilweise sogar dreistelligen Millionenbereich vereinbaren.

bei der Gebäudeversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Für die Ermittlung der Deckungssumme der Gebäudeversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft wird in der Regel der gleitende Neuwert als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dieser berücksichtigt die zeitliche Wertentwicklung eines Gebäudes, damit im Schadensfall und dem damit verbundenen Wiederaufbau eines Gebäudes die entstehenden Kosten zu jedem Zeitpunkt komplett abgedeckt sind.

Die Berechnung des gleitenden Neuwerts erfolgt anhand von zwei Größen:

  • dem Baupreisindex: Dieser vom Statistischen Bundesamt regelmäßig veröffentlichte Index stellt die Entwicklung der Kosten in der Baubranche dar.
  • der Wert 1914: In Bezug zur Größe des einzelnen Gebäudes, der Bauausführung und dem Gebäudetyp wird ermittelt, wieviel das Haus im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte. Das Jahr 1914 fungiert hierbei als unabhängiger Vergleichsfaktor.

bei der Betriebsinhalts- und Maschinenversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Sowohl bei der Betriebsinhalts- als auch der Maschinenversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft ergibt sich die Deckungssumme aus der Summe des Werts der zu versichernden Gegenstände und Maschinen. Vor allem bei größeren Maschinen sollten auch Kosten für Verpackung, Versand und Aufbau mit einkalkuliert werden.

bei der Ertragsausfallversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Relevante Berechnungsgrößen für die Ertragsausfallversicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft sind neben der Höhe der durchschnittlich erwirtschafteten Erträge auch die Summe der laufenden Kosten.

bei der Zugmaschinen Versicherung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Zugmaschinen Versicherung gibt gesetzliche Mindestversicherungssummen vor. Diese betragen

  • bei Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • bei Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • bei Vermögensschäden: 50.000 Euro

Viele Versicherungen bieten jedoch deutlich höhere Versicherungssummen an. Bei der Kaskoversicherung wird für die Deckungssumme der Zeit- beziehungsweise Neuwert des Fahrzeugs als Versicherungssumme angegeben.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag von Versicherungen für die Landwirtschaft berechnet?

Bei den Versicherungen für die Landwirtschaft wird der Beitrag vor allem von der Höhe der jeweiligen Deckungssumme beeinflusst. So nehmen auch individuelle Voraussetzungen, wie

  • die Größe des Betriebs
  • das Risikopotential des Betriebs
  • die Anzahl der Mitarbeiter
  • der Umfang der landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • die Größe des Fuhrparks
  • der Wert der landwirtschaftlichen Maschinen
  • der Umfang einer möglichen Nutztierhaltung

Einfluss auf den jeweiligen Beitrag der Versicherungen für die Landwirtschaft. Bei der Gebäudeversicherung hingegen errechnet sich der Basisbeitrag anhand einer Formel des gleitenden Neuwerts. Diese lautet: Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz der Wohngebäudeversicherung / 1000.

Weiterhin bestimmen allgemein geltende Faktoren die Beitragshöhe der Versicherungen für die Landwirtschaft, zum Beispiel

  • der Umfang der Versicherungen für die Landwirtschaft: mehrere Einzelpolicen oder Versicherungspaket
  • die Höhe der Selbstbeteiligung: Bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe trägt der Versicherte die Kosten für einen Schaden selbst
  • die Dauer der Laufzeit
  • die Zahlungsmodalitäten
  • mögliche Rabattvereinbarungen
  • individuelle Zusatzleistungen

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Versicherungen für die Landwirtschaft für mich?

Der Vergleich der Versicherungen für die Landwirtschaft lohnt sich vor allem vor dem Hintergrund, einen auf den jeweiligen Bedarf abgestimmten Tarif zu finden, der ein optimales Preis-Leistungsverhältnis hat. Ein Online Vergleichsrechner bietet dafür die beste Möglichkeit: Schnell, übersichtlich, anonym und unverbindlich stellt er mehrere Angebote anhand der eingegebenen Daten vergleichend gegenüber. Wer mehrere Versicherungen für die Landwirtschaft in einem Komplettpaket abschließen möchte, der kann darüber hinaus die Beratung eines Versicherungsexperten in Anspruch nehmen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Sämtliche Beiträge für die Versicherungen für die Landwirtschaft kann der Versicherungsnehmer bei der Steuer absetzen. Bei den Versicherungen für die Landwirtschaft handelt es sich um Sachversicherungen, die dazu dienen, betriebliche Risiken abzusichern. Dementsprechend gelten sie als Betriebsausgaben, welche als solche bei der Steuererklärung angegeben werden können und die Steuerbelastung reduzieren.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Versicherungen für die Landwirtschaft achten?

Möchten Sie Ihre Versicherungen für die Landwirtschaft kündigen, dann bestehen zwei Möglichkeiten:

  • die ordentliche Kündigung der Versicherungen für die Landwirtschaft
  • die außerordentliche Kündigung der Versicherungen für die Landwirtschaft

Die ordentliche Kündigung der Versicherungen für die Landwirtschaft kann ohne Angabe von Gründen jeweils zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit erfolgen. Hierbei gilt es, die Kündigungsfristen des Anbieters zu beachten, welche in der Regel einen Monat, teilweise auch drei Monate betragen.

Für die außerordentliche Kündigung der Versicherungen für die Landwirtschaft müssen triftige Gründe vorliegen, sei es eine Beitragserhöhung, das Eintreten eines Schadens oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Anbieter. In diesen Fällen kann eine Kündigung unmittelbar erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Versicherungen für die Landwirtschaft achten?

Wer den Anbieter seiner Versicherungen für die Landwirtschaft wechseln möchte, macht dies häufig aus betriebswirtschaftlichen Gründen, entweder um weniger Beiträge zahlen zu müssen oder um einen höheren Leistungsumfang zu erhalten. Aber auch betriebsinterne Gründe infolge einer Veränderung des landwirtschaftlichen Betriebs, oder persönliche Gründe können den Versicherungsnehmer zu einem Wechsel der Versicherungen für die Landwirtschaft veranlassen.

Einem Wechsel der Versicherungen für die Landwirtschaft sollte immer ein umfassender Tarifvergleich vorausgehen. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollte ein Wechsel auch nur dann erfolgen, wenn die bereits bestehende Police der Versicherungen für die Landwirtschaft zum betreffenden Zeitpunkt gekündigt werden kann.