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Ertragsausfallversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung?

MoneyCheck | ErtragsausfallversicherungEin Brand zerstört die Werkshalle und lässt die Produktion von Fahrzeugteilen erst einmal zum Stillstand kommen! Mehrere Kunden erleiden nach dem Verzehr von Fleisch eine Lebensmittelvergiftung, so dass die Metzgerei auf behördliche Anordnung vorrübergehend geschlossen werden muss. Infolge eines nächtlichen Diebstahls ist das gesamte technische Equipment der Unternehmensberatung nicht mehr vorhanden, so dass vorerst nicht gearbeitet werden kann.

Es gibt viele Gründe, warum es kurz- oder auch längerfristig zu einer Betriebsschließung, zu einem Betriebsstillstand oder zu einer Betriebseinschränkung kommen kann, um unvorhergesehene Schäden zu beheben. Für das Unternehmen ist dieser Zustand in der Regel eine Katastrophe mit meist schwerwiegenden finanziellen Folgen. Wenn die wirtschaftliche Tätigkeit zum Erliegen kommt und der Produktionsprozess gestoppt wird, führt das auf der einen Seite zu Umsatzeinbußen. Auf der anderen Seite müssen jedoch Fixkosten, wie Löhne und Gehälter, Miete und Pacht weiter gezahlt werden. Im schlimmsten Fall kann dies den finanziellen Ruin für einen Betrieb bedeuten, vor allem dann, wenn der Betriebsstillstand von längerer Dauer ist.

Eine Ertragsausfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Schäden einer Unterbrechung des Betriebs, welche in der Regel durch einen versicherten Sachschaden verursacht wurde. Die Ertragsausfallversicherung übernimmt die Kosten für den Ausfall des Ertrags und unterscheidet sich damit im Wesentlichen von einer Betriebsinhaltsversicherung. Diese versichert die tatsächlich entstandenen Schäden und Verluste am Betriebseigentum, zum Beispiel am Inventar, an Einrichtungsgegenständen, an Maschinen und anderen technischen Geräten, und leistet Schadensersatz. Sind dagegen die Geschäftsräume oder das Betriebsgebäude zerstört, kommt dafür eine Geschäftsgebäudeversicherung auf.

Wer von einer Ertragsausfallversicherung spricht, der meint in der Regel eine Betriebsunterbrechungsversicherung, welche dann leistet, wenn ein Sachschaden den laufenden Betrieb unterbricht. Es gibt aber auch weitere Varianten einer Ertragsausfallversicherung. Dazu gehören

  • die Praxisausfallversicherung oder Betriebskostenversicherung: Anders als die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert die Praxisausfallversicherung die Folgen von Personenschäden ab. Diese Form der Ertragsausfallversicherung lohnt sich vor allem für Selbstständige, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater, da sie das Risiko absichert, wenn der Versicherte selbst infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seine Arbeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllen kann.
  • die Veranstaltungsausfallversicherung, auch Entertainmentversicherung genannt: Die Veranstaltungsausfallversicherung ist konzipiert für Veranstalter und Eventagenturen, die sich vor dem finanziellen Verlust des Ausfalls einer Veranstaltung absichern möchten.
  • die Filmausfallversicherung: Sinnvoll für Film- und Fernsehproduktionen ist die Filmausfallversicherung, die bei Unterbrechung oder Abbruch eines Filmdrehs einspringt.
  • die spezielle Ausfallversicherung: Diese Versicherung erbringt Leistungen bei finanziellen Folgen von sowohl Sach- als auch Personenschäden.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Ertragsausfallversicherung mitversichert?

Eine Ertragsausfallversicherung sichert die finanziellen Folgen von Sachschäden und je nach Art der Ertragsausfallversicherung auch Personenschäden ab, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung oder zum Stillstand des Betriebs führen. Abgesicherte Schäden einer Ertragsausfallversicherung sind dabei:

  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Feuer, dazu gehören Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Streik und Aussperrung
  • Fahrzeuganprall und Flugzeugabsturz
  • innere Unruhen
  • Elementargefahren, wie Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Erdsenkungen, Vulkanausbruch
  • je nach Versicherer auch weitere unbenannte Gefahren, wie Rückwirkungsschäden, die durch Zulieferer oder Wertverluste entstanden sind.

Bei den jeweiligen Arten einer Ertragsausfallversicherung sind weitere Risiken abgedeckt, die von Anbieter zu Anbieter variieren können:

  • Praxisausfallversicherung: Krankheit, Unfall, teils auch Quarantäne der Praxis
  • Veranstaltungsausfallversicherung: Schutz vor allen Schäden, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat
  • Filmausfallversicherung: Unfall, Krankheit oder Tod von allen wichtigen Personen, die an der Produktion grundlegend beteiligt sind. Mitversicherte Sachschäden sind beispielsweise der Verlust oder die Zerstörung von wichtigem Filmequipment.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Bei dieser geläufigsten Form der Ertragsausfallversicherung ist es auch möglich, spezielle Unterbereiche zu versichern:
    •  Die Maschinen oder Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung sichert ausschließlich die Risiken von einzelnen, besonders wichtigen Bestandteilen beziehungsweise Geräten, die durch oben genannte Schäden zerstört wurden, ab.
    • Die Betriebsschließungsversicherung ist für lebensmittelverarbeitende Betriebe sinnvoll, wenn die Gefahr gegeben ist, dass der Betrieb infolge von Seuchen- oder Infektionsgefahr behördlich geschlossen werden könnte.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Ertragsausfallversicherung abschließe?

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Ertragsausfallversicherung abzuschließen, der sollte vorab einige Überlegungen anstellen, um die individuell optimale Versicherungslösung zu erhalten. Stellen Sie sicher, was Ihnen wichtig ist und überprüfen Sie die Angebote verschiedener Anbieter einer Ertragsausfallversicherung anhand dieser Kriterien:

  • Welchen Leistungen gehören zum Versicherungsschutz?
  • Welche Risiken sind versichert?
  • Gehören auch Personenschäden zum Leistungsumfang?
  • Wie lang ist die Karenzzeit und wie lang die Haftungszeit?
  • Wie lang ist die Laufzeit des Vertrags?
  • Welche Art der Ertragsausfallversicherung lohnt sich für mich?
  • Gibt es eine Nachhaftungsklausel?
  • Gibt es spezielle Ausschlüsse?

Weiterhin gilt es, sich vor dem Abschluss einer Ertragsausfallversicherung zu überlegen, welche Form des Versicherungsschutzes gewünscht wird. Folgende Möglichkeiten stehen bei der Ertragsausfallversicherung zur Verfügung:

  • eine Teilkostenkostenversicherung, welche genau definierte Kosten absichert
  • eine Vollkostenversicherung, die sämtliche laufenden Kosten versichert
  • eine Vertreterkostenversicherung, welche die Absicherung durch eine Vertretung im Falle von Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers gewährleistet.

Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung, der häufigsten Form der Ertragsausfallversicherung, wird zudem unterschieden zwischen

  • der kleinen Betriebsunterbrechung: Die kleine BU richtet sich an kleinere Betriebe sowie Selbstständige und ist immer Bestandteil einer Betriebsinhaltsversicherung. Sie deckt Versicherungssummen bis zur Höhe von einer Million Euro ab.
  • der mittleren Betriebsunterbrechung: Die mittlere BU eignet sich für mittelständische Betriebe und ist eine eigenständige Ertragsausfallversicherung. Sie wird mit höheren Versicherungsbeträgen in individueller Höhe von 500.000 bis 10 Millionen Euro abgeschlossen und übernimmt in der Regel auch mögliche Mehrkosten.
  • der großen Betriebsunterbrechung: Die große BU richtet sich an große Unternehmen und die damit verbundenen Risiken. Sie ist noch umfangreicher als die mittlere BU.

Sowohl ein Online Tarifrechner als auch ein neutraler Versicherungsexperte können bei der Auswahl unter Berücksichtigung der verschiedenen Kriterien helfen, um die richtige Wahl für den passenden Tarif einer Ertragsausfallversicherung mit dem optimalen Versicherungsschutz zu finden.

 

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die Ertragsausfallversicherung ist wichtig für Unternehmen.

 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie das Versicherungspaket für ihren Betrieb planen oder den Vorstand informieren müssen?

 

Meine Tipps:

Die Ertragsausfallversicherung zahlt keinen Sachschaden - sondern ersetzt das, was Ihnen an Gewinn durch eine Betriebsschließung oder eine Betriebseinschränkung verloren geht. Je genauer Sie das Risiko und die entsprechenden Summen kalkulieren können, desto beitragsoptimaler können Sie die Versicherung ausrichten.

 

  • Versichern Sie den Ausfall einzelner Abteilungen
    Wenn Ihr Unternehmen so aufgebaut ist, dass für den Gesamtumsatz verschiedene Abteilungen zuständig sind: Stellen Sie die Ertragsausfallversicherung auch auf den Ausfall einzelner Abteilungen ein. Wenn beispielsweise ein Blitzschlag die Vertriebsabteilung lahmlegt, leidet der Umsatz zwangsläufig ebenfalls darunter. Damit dieser Verlust durch die Versicherungsleistung gedeckt ist, müssen die Abteilungen entsprechend mit einbezogen werden.

 

  • Verlängerung der Versicherungs-Haftungszeit
    In den meisten Fällen ersetzt die Versicherung Ertragseinbußen nach Schadenfällen, die innerhalb eines Jahres nach dem Schadenzeitpunkt auftreten. Wenn Sie durch Unternehmensprozesse einen längeren Zeitraum erwarten, innerhalb dessen sich Auswirkungen von Betriebsunterbrechungen zeigen können, sollten Sie das mit angeben. So können Sie auch nach einer längeren Verzögerung noch den Ertragsrückgang über die Versicherung kompensieren.

 

  • Sind Sie Zielgruppe der Ertragsausfallversicherung?
    Wer produziert oder im größeren Stil von einer funktionierenden Infrastruktur abhängig ist, um seine Umsätze zu erwirtschaften, sollte über einen entsprechenden Versicherungsschutz nachdenken. Die Ertragsausfallversicherung ist klar eine Absicherung für Unternehmen.

    Wer selbständig unterwegs ist oder eine Praxis oder Kanzlei leitet, ist mit einer anderen Form der Absicherung wahrscheinlich besser bedient.
    Verschiedene Krankentagegeldversicherungen oder Angebote für Praxisschließungsversicherungen können Sie vorziehen. Die sind meist besser abgestimmt und vor diesem Hintergrund in der Regel auch günstiger.

 

Welche Leistungen sind bei einer Ertragsausfallversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Im Schadensfall umfasst der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung folgende Leistungen:

  • den entgangenen Gewinn: Errechnet wird dieser Wert aus den durchschnittlichen Umsätzen abzüglich der laufenden Kosten. Grundlage ist in der Regel die Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Jahres. Es gilt dabei das Bereicherungsverbot, so dass auch nur der tatsächliche Wert der Umsatzeinbußen ausgezahlt werden darf.
  • die laufenden Fixkosten
    • für das Personal, wie Löhne und Gehälter
    • für die Räumlichkeiten, wie Miete oder Pacht
    • für Steuern, Zinsen, Abschreibungen und Versicherungsbeiträge
    • für Finanzierungen, zum Beispiel Leasingraten
  • je nach Anbieter und Tarif: Kosten zur Reduzierung der Unterbrechungsdauer, zum Beispiel
    • die vorübergehende Anmietung von Ersatzräumlichkeiten und die Bereitstellung von technischem Equipment
    • Sonderschichten
    • der Zukauf von Waren, Rohstoffen oder Produkten
  • je nach Anbieter und Tarif: Kosten für Mehraufwendungen durch
    • Vertragsstrafen durch Nichterfüllung von Liefer- und Abnahmeverpflichtungen
    • Werbung und unternehmenserhaltene Maßnahmen
    • Sachverständige
    • Wertverluste

In der Ertragsausfallversicherung sind dabei sämtliche zum Betrieb gehörige Gebäude und Grundstücke mitversichert. Dazu gehören auch Park- und Abstellplätze sowie Versorgungsanschlüsse (auch außerhalb des Geländes). Generell sind auch weitere Betriebsstätten oder Filialen im Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung automatisch mit inbegriffen. Vor Vertragsabschluss lohnt es sich jedoch, einen Blick ins Kleingedruckte der Police für die Ertragsausfallversicherung zu werfen. Wichtig ist zudem, darauf zu achten, dass die Ertragsausfallversicherung leistet, wenn nur ein Bereich des Unternehmens, zum Beispiel die Produktion, die Verwaltung oder die Lagerlogistik, von einer Betriebsstörung betroffen ist. In welchen Fällen die Ertragsausfallversicherung zahlt, kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren.

Bei den jeweiligen Arten der Ertragsausfallversicherung kann der Leistungsumfang geringfügig variieren. Zusätzliche Absicherung besteht jeweils bei der

  • Praxisausfallversicherung: Kostenübernahme für die Vertretung des Versicherten.
  • Veranstaltungsausfallversicherung: Erstattet werden sämtliche Kosten, die vor der Veranstaltung bereits gezahlt wurden sowie jene, für die noch eine vertragliche Verpflichtung besteht. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Mehrkosten, die für eine Ersatzveranstaltung entstehen.
  • Filmausfallversicherung: In der Regel werden die Mehrkosten erstattet, die im Schadensfall entstehen.
  • Betriebsschließungsversicherung: Zusätzlich zu den Leistungen der Ertragsausfallversicherung sind im Leistungsumfang die Übernahme der Kosten für notwendige Desinfektionsmaßnahmen sowie für den Ersatz von vernichteten Lebensmitteln und Vorräten enthalten.

 

Welche Leistungen sind bei einer Ertragsausfallversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Grundsätzlich kommt eine Ertragsausfallversicherung lediglich für die finanziellen Folgekosten eines Schadens auf und erbringt keine Leistungen für die jeweiligen Sach- oder Personenschäden. So werden beispielsweise die Kosten zur Reparatur oder Wiederbeschaffung einer Maschine nicht von der Ertragsausfallversicherung übernommen.

Weiterhin gibt es folgende Leistungsausschlüsse bei einer Ertragsausfallversicherung:

  • umsatzabhängige Versicherungsprämien, Lizenzgebühren sowie Aufwendungen für Ausgangsfrachten
  • Kosten und Gewinne, die mit dem Produktionsablauf nicht im Zusammenhang stehen
  • Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern
  • Bei der Praxisausfallversicherung erfolgt darüber hinaus keine Erstattung des entgangenen Gewinns.

Weiterhin gibt es bei der Ertragsausfallversicherung einen Leistungsausschluss für Schäden, die durch folgende Ursachen entstanden sind:

  • Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terrorakte sowie Kernenergie
  • Schäden, die während der Unterbrechung hinzukommen
  • Bei der Praxisausfallversicherung können Schäden vertraglich ausgeschlossen werden, die aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Suizidversuch oder durch die Ausübung von gefährlichen Sportarten entstanden sind.
  • Bei der Veranstaltungsausfallversicherung wird der Schaden nicht ersetzt, wenn die Veranstaltung aufgrund von mangelndem Publikumsinteresse oder finanziellen Schwierigkeiten des Veranstalters ausfällt.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | ErtragsausfallversicherungEs ist niemandem zu wünschen, dennoch kann es jedem Betrieb passieren – ein Schaden, der den gesamten Betrieb oder das Unternehmen für eine Zeit teilweise oder komplett lahm legt. Nach dem ersten Schock gilt es schnellstmöglich zu handeln und den Schaden direkt dem Versicherungsunternehmen der Ertragsausfallversicherung zu melden. Je eher die Meldung, desto schneller können Leistungen aus der Ertragsausfallversicherung gezahlt werden. Kommt es zu einer zeitweisen Betriebsunterbrechung müssen Schadensmeldungen meist darüber hinaus auch bei weiteren Versicherungen gemeldet werden, zum Beispiel bei der Betriebsinhaltsversicherung oder der Betriebshaftpflicht.

Für die Schadensmeldung bieten die Anbieter der Ertragsausfallversicherung in der Regel mehrere Möglichkeiten:

  • eine telefonische Mitteilung über eine meist kostenlose und rund um die Uhr zur Verfügung stehende Hotline
  • eine persönliche oder telefonische Meldung beim jeweiligen Versicherungsberater
  • eine schriftliche Mitteilung per Post
  • eine Meldung über ein Online-Formular, welches meistens auf der Homepage des Versicherers der Ertragsausfallversicherung zur Verfügung steht

Neben allgemeinen und persönlichen Angaben zum Versicherten, zum Vertrag der Ertragsausfallversicherung sowie einer Schilderung des Schadensgeschehens sollte der Versicherungsnehmer von folgenden Fragen, die je nach Anbieter variieren können, ausgehen:

  • Wie hoch ist die geschätzte Schadenshöhe?
  • Wie lang ist die voraussichtliche Dauer der Betriebsunterbrechung?
  • Besteht ein weiterer Versicherungsschutz, der den Schaden betrifft?
  • Wurde der Schaden von einer dritten Person verursacht? Wenn ja, besitzt dieser eine Haftpflichtversicherung?

Je genauer Ihre Angaben sind, desto effektiver kann die Schadensabteilung des Versicherungsunternehmens Ihren Schaden bearbeiten. Falls vorhanden, ist es hilfreich, Unterlagen oder Fotos, die den Schaden dokumentieren, einzureichen. Im Idealfall kümmert sich der Versicherer unverzüglich um die Versicherungsleistung der Ertragsausfallversicherung, die nach Ablauf der Karenzzeit ausgezahlt wird. Gegebenenfalls kann ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

 

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung ein?

Der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung beginnt generell mit der Annahme der unterschriebenen Versicherungspolice vom Versicherer sowie der Zahlung der ersten Prämie von Seiten des Versicherungsnehmers. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, die meist zwischen einem Jahr bis drei Jahren liegt und verlängert werden kann, endet der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung. Auf eine Wartezeit, wie das bei anderen Versicherungen, zum Beispiel der Rechtsschutzversicherung, der Fall ist, verzichten viele Anbieter einer Ertragsausfallversicherung, nur selten gibt es Wartezeiten von einigen Tagen oder Wochen.

Die Vereinbarung einer Karenzzeit, auch Übergangszeit genannt, ist jedoch gängiger Usus bei der Ertragsausfallversicherung. Diese Karenzzeit beschreibt den Zeitraum zwischen der Betriebsunterbrechung und dem Beginn der Versicherungsleistung. Diese kann ebenfalls variieren und beträgt nicht selten 30 Tage, kann häufig aber auch individuell angepasst werden.

Weiterhin gibt es bei der Ertragsausfallversicherung eine vorgebende Haftungszeit. Mit dieser legt der Versicherer den maximalen Zeitraum fest, in dem eine Schadensbegleichung stattfindet. Ab dem Zeitpunkt des Schadeneintritts wird in den meisten Fällen eine Haftungszeit von einem Jahr festgelegt. Möglich sind auch längere, vertraglich vereinbarte Haftungszeiten von bis zu drei Jahren.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Ertragsausfallversicherung sein?

MoneyCheck | ErtragsausfallversicherungDie Höhe der Deckungssumme der Ertragsausfallversicherung und damit verbunden die Höhe des Leistungsumfangs ist keine konstante Größe, sondern errechnet sich individuell aus den Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens und der Summe sämtlicher im Versicherungsschutz enthaltenden Leistungen. Einige Anbieter einer Ertragsausfallversicherung gewähren dabei die Option einer Prämienrückgewähr, sofern sich herausstellt, dass die Versicherungssumme zu hoch bemessen ist.

Relevant für die Kalkulation der Deckungssumme zur Ertragsausfallversicherung ist zudem die Tatsache, welche Form der Ertragsausfallversicherung gewählt wurde. Die Deckungssumme wird unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob eine Teilkosten-, Vollkosten- oder Vertreterkostenversicherung zur Ertragsausfallversicherung abgeschlossen wurde. Handelt es sich um eine reine Betriebsunterbrechungsversicherung ist es relevant, ob es sich um eine kleine, eine mittlere oder eine große BU handelt.

  • die kleine BU: Die Deckungssumme ist gekoppelt an die der Betriebsinhaltsversicherung und entspricht dem gleichen Betrag.
  • die mittlere BU: Die Deckungssumme errechnet sich aus dem Umsatz des Jahres abzüglich von Material- und Warenaufwendungen.
  • die große BU: Die Deckungssumme ergibt sich aus einer detaillierten Kalkulation anhand der Bilanzen des Unternehmens. Ein Summenermittlungsbogen kann bei der Berechnung helfen.

Bei den anderen Arten der Ertragsausfallversicherung fließen folgende Faktoren in die Berechnung mit ein:

  • Praxisausfallversicherung: Nicht der Umsatz fließt in die Berechnung mit ein, sondern die laufenden Aufwendungen.
  • Veranstaltungsausfallversicherung: Relevant sind die anfallenden Kosten der Veranstaltung abzüglich der nicht erstattungsfähigen Kosten.
  • Filmausfallversicherung: Die Berechnungsgrundlage ist das angesetzte Budget der Filmproduktion.

Besonders günstig für den Versicherten einer Ertragsausfallversicherung ist es, wenn eine sogenannte Nachhaftungsklausel vereinbart wurde. In dem Fall ersetzt der Versicherer der Ertragsausfallversicherung den kompletten Schaden, selbst wenn dieser über der vereinbarten Deckungssumme liegt. Das Maximum der „Übererstattung“ beträgt hierbei zwischen 30 und 50 Prozent. Viele Anbieter bieten die Nachhaftungsklausel zunächst kostenfrei an und erhöhen die Prämien erst im folgenden Jahr.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Ertragsausfallversicherung berechnet?

Auch bei der Beitragshöhe zur Ertragsausfallversicherung kann kein pauschaler Betrag genannt werden. Vielmehr beeinflussen mehrere Faktoren die Beitragshöhe für die Ertragsausfallversicherung:

  • die Höhe der Deckungssumme
  • eine mögliche Selbstbeteiligung
  • der Leistungsumfang
  • die abgesicherten Schäden
  • mögliche Zusatzleistungen
  • die Dauer der Haftungszeit
  • die Dauer der Karenzzeit
  • die Art der Betriebsunterbrechungsversicherung: kleine, mittlere oder große BU
  • Teilkosten-, Vollkosten- oder Vertreterkostenversicherung
  • die Laufzeit
  • die Risikobewertung des Betriebs

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Ertragsausfallversicherung für mich?

Auf dem Markt gibt es ein vielfältiges Tarifangebot von Anbietern einer Ertragsausfallversicherung und den damit verbundenen Unterarten. Die jeweiligen Angebote weisen beim genauen Hinschauen jedoch einige wichtige Unterschiede auf, vor allem was Preis, Leistung aber auch spezielle Vereinbarungen, wie Karenzzeit, Haftungszeit oder Nachhaftungsklausel, angeht.

Ein Vergleich der Ertragsausfallversicherung lohnt sich daher auf jeden Fall, um einen günstigen Tarif mit einem zum individuellen Bedarf passenden Leistungsumfang zu finden. Bei gleichwertigen Angeboten können spezielle Zusatzvereinbarungen möglicherweise die letzte Entscheidungshilfe liefern. Für einen umfassenden Vergleich der Ertragsausfallversicherung bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Die ausführliche Beratung von einem unabhängigen und erfahrenen Versicherungsexperten. Er kann gemäß Ihren Angaben eine persönliche Bedarfsanalyse erstellen und speziell auf Ihre Bedürfnisse passende Angebote diverser Tarife zur Ertragsausfallversicherung erstellen. Da er sich auf dem Versicherungsmarkt auskennt, wird er zudem Aussagen darüber treffen können, welche Ertragsausfallversicherung generell zu empfehlen ist und welche eher nicht.
  • Der Vergleich mit einem schnellen und anonymen Online Tarifrechner: Im Internet stehen diverse Angebote für einen unkomplizierten Vergleich der Ertragsausfallversicherung zur Verfügung. Nach Beantwortung der relevanten Fragen erhalten Sie schnell eine übersichtliche Aufstellung der Tarife, die für Sie in Frage kommen und sowohl mit Preis als auch Leistung überzeugen.
  • Vergleich der Ertragsausfallversicherung mithilfe von Testergebnissen von Ratingagenturen und Verbraucherorganisationen: So liegen beispielsweise relativ aktuelle Tests für eine Betriebsunterbrechungsversicherung von Stiftung Warentest und vom TÜV vor. Jedoch sollte beachtet werden, dass die besten Ergebnisse nicht zwingend die individuell beste Versicherungslösung darstellen. Eine gute Übersicht bieten sie dennoch.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

MoneyCheck | ErtragsausfallversicherungEine Ertragsausfallversicherung ist eine Gewerbeversicherung, welche betriebliche Risiken abdeckt. Die Beiträge der Ertragsausfallversicherung gelten als Betriebskosten, die grundsätzlich bei der Steuer als Aufwendungen angegeben werden können und die Steuerlast des Unternehmens reduzieren. Sollten jedoch bei den Betriebsausgaben pauschale Abzüge genutzt werden, dann lassen sich die Kosten für die Ertragsausfallversicherung aber nicht gesondert steuerlich geltend machen.

Nicht von der Steuer absetzbar sind jedoch die Beiträge für die Praxisausfallversicherung, sofern der Versicherte seinen Betrieb aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt unterbrechen musste. Hierbei handelt es sich um ein privates Risiko, das vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zutrifft. Die Aufwendungen können nicht als Betriebskosten veranschlagt werden. Es ist jedoch möglich, sie als Sonderausgaben bei der privaten Steuer geltend zu machen. Daher unterliegen die Leistungen aus dieser Versicherung auch nicht der Steuerpflicht. In allen anderen Fällen müssen die bezogenen Leistungen aus der Ertragsausfallversicherung aber versteuert werden.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Ertragsausfallversicherung achten?

Eine Ertragsausfallversicherung ist jeweils zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündbar. Dabei gibt es meist eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, die bei den meisten Anbietern drei Monate beträgt. In Ausnahmefällen gibt es Verträge zur Ertragsausfallversicherung mit einer Laufzeit unter einem Jahr. In diesem Fall besteht normalerweise keine Kündigungsfrist, die Ertragsausfallversicherung endet mit dem Ende der Laufzeit. Sollte der Versicherer der Ertragsausfallversicherung eine Beitragserhöhung durchführen, ist zudem eine außerordentliche Kündigung möglich. Ab Bekanntgabe beträgt die Kündigungsfrist dann einen Monat. Im Schadensfall erfolgt die Kündigung der Ertragsausfallversicherung mit sofortiger Wirkung.

Bevor Sie jedoch Ihre Ertragsausfallversicherung kündigen, sollten Sie darauf achten, dass Sie das Risiko einer Betriebsunterbrechung ausreichend abgesichert haben. Denn mit der Kündigung der Ertragsausfallversicherung erlischt auch der wertvolle Versicherungsschutz, der Sie im Schadensfall vor dem betrieblichen finanziellen Ruin bewahren kann. Möglicherweise ersetzen andere Versicherungen, wie die Produkthaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenversicherung einige Teilleistungen der Ertragsausfallversicherung. Falls Sie sich für einen Anbieterwechsel der Ertragsausfallversicherung entscheiden und deshalb kündigen, gilt es einige Aspekte zu beachten.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Ertragsausfallversicherung achten?

Wer den Anbieter seiner Ertragsausfallversicherung wechseln möchte, macht dies meistens entweder aus wirtschaftlichen Gründen, um die Beitragshöhe zu reduzieren oder um den Leistungsumfang zu erweitern und damit das Risiko zu minimieren. Dabei gilt es bei allen Angeboten darauf zu achten, dass alle wichtigen Risikobereiche des Unternehmens ausreichend versichert sind. Wer Beiträge für die Ertragsausfallversicherung sparen möchte, sollte dies nicht zu Lasten des Leistungsumfangs tun. Wer im Schadensfall unterversichert ist, zahlt am Ende sogar noch drauf.

Prüfen Sie daher sämtliche Angebote gut und vergleichen Sie diese im Hinblick auf Leistungsumfang, Beitragshöhe und individuelle Voraussetzungen sowie persönliche Anforderungen an die Ertragsausfallversicherung. Dies kann schnell und unkompliziert mit einem Online Tarifrechner erfolgen. In der Regel werden hierbei alle relevanten Daten abgefragt, so dass das Ergebnis auf den individuellen Bedarf abgestimmt ist. Darüber hinaus ist die unabhängige Beratung eines Versicherungsfachmanns meist von Vorteil, da er bei aufkommenden Fragen, wie der richtigen Ermittlung einer Deckungssumme, kompetent Hilfe leisten kann.

Vor dem Wechsel muss die bestehende Ertragsausfallversicherung fristgerecht gekündigt werden. Achten Sie dabei darauf, dass beide Policen zur Ertragsausfallversicherung möglichst nahtlos ineinander übergehen, damit Sie einerseits nicht die doppelte Prämie zahlen müssen, andererseits aber nicht für eine Übergangszeit ohne Versicherungsschutz dastehen.