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Praxisausfallversicherung

Eine gute durchdachte Absicherung für Arztpraxen setzt sich aus passenden Deckungskonzepten mit den optimalen Tarifen zusammen!

Warum lohnt sich der Abschluss einer Praxisausfallversicherung?

MoneyCheck | PraxisausfallversicherungJeder Selbstständige kennt das Problem: Fällt die eigene Arbeitskraft aus und ist eine Weiterführung der selbstständigen Tätigkeit für einen längeren Zeitraum nicht möglich, bedeutet dies – anders als bei einem Angestellten – einen wirtschaftlichen Verlust. Wer nicht arbeitet, der verdient auch kein Geld. Wer außerdem noch in der eigenen Praxis, der Kanzlei oder einem Büro tätig ist sowie Personal beschäftigt, der muss trotz Umsatzeinbußen dennoch weiterhin für die laufenden Fixkosten aufkommen und unter Umständen die Kosten für einen möglichen Stellvertreter tragen. Im schlimmsten Fall kann eine längere Erkrankung die gesamte wirtschaftliche Existenz bedrohen. Und wer aus Existenzangst womöglich vorzeitig ohne gänzliche Genesung seine Arbeit wieder aufnimmt, läuft Gefahr, dass einerseits bei der Ausübung der Tätigkeit Fehler passieren oder andererseits ein Rückfall der Krankheit eintritt. In beiden Fällen entstehen weitere Kosten, womöglich sogar noch höhere. Sollten Sie daher als selbstständiger Arzt, als Rechtsanwalt oder als Architekt krankheitsbedingt ausfallen oder führen äußere Umstände zu einer Unterbrechung des Praxisbetriebs, ist eine umfassende Absicherung in Form einer Praxisausfallversicherung unbedingt zu empfehlen.

Eine Praxisausfallversicherung, auch als Betriebsausfallversicherung bezeichnet, ist eine Form der Ertragsausfallversicherung und sichert vor allem das Risiko des Personenausfalls ab, zum Beispiel in Folge von Krankheit oder Unfall. Die meisten Anbieter einer Praxisausfallversicherung decken zusätzlich Praxisausfälle durch Sachschäden ab, die durch äußere Umstände, wie Naturereignisse oder Diebstahl entstanden sind. In dem Fall fängt die Praxisausfallversicherung sämtliche weiterlaufenden Kosten auf und kommt alternativ für die Kosten eines Stellvertreters auf. Sinnvoll ist die Praxisausfallversicherung daher vor allem für Selbstständige, deren Arbeitskraft und Anwesenheit für den regulären Fortlauf des Betriebs sowie für den wirtschaftlichen Erfolg notwendig ist. Eine Praxisausfallversicherung richtet sich dabei vornehmlich an

Unter Umständen kann das Wissen um eine optimale Absicherung für den möglichen Schadensfall bereits ausreichen, dass eine schnellere Genesung des Versicherten eintritt. Übrigens: Auch das eigene Personal ist durch eine Praxisausfallversicherung gut geschützt, da im Schadensfall die Weiterzahlung der Löhne und Gehälter gesichert ist.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Praxisausfallversicherung mitversichert?

Eine Praxisausfallversicherung leistet immer dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten und in der Folge der eigene Betrieb vorübergehend schließen muss. Versichert über die Praxisausfallversicherung sind dabei folgende Schäden:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Quarantäne, die behördlich angeordnet wurde

Je nach Tarif tritt die Praxisausfallversicherung erst bei einem hundertprozentigen Arbeitsausfall ein, unter Umständen kann es auch möglich sein, bereits einen Teilausfall des Selbstständigen abzusichern, zum Beispiel bei 50 oder 70 Prozent Arbeitsleistung.

Darüber hinaus versichert eine Praxisausfallversicherung zudem den Praxisausfall, der aus einem Sachschaden in der Praxis beziehungsweise den Arbeitsräumen resultiert, zum Beispiel durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus

Mögliche Schadensbeispiele bei der Praxisausfallversicherung sind:

  • Der Allgemeinmediziner mit eigener Arztpraxis steckt sich bei einem Patienten an und erleidet eine langwierige Virusinfektion, die ihn für Wochen ans Bett fesselt. Der laufende Betrieb muss für den gesamten Zeitraum eingestellt werden.
  • Der Rechtsanwalt rutscht auf einer spiegelglatten Eisfläche aus und erleidet komplizierte Knochenbrüche. Ein längerer Krankenhausaufenthalt ist notwendig. Ein Kollege aus der Anwaltssozietät übernimmt die wichtigen Aufträge des Verletzten.
  • Ein Brand zerstört die gesamte Praxiseinrichtung des Physiotherapeuten. Die notwendigen Renovierungsarbeiten benötigen einige Wochen, in dieser Zeit können keine Patienten behandelt werden.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Praxisausfallversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Praxisausfallversicherung abschließen, ist es jedem Selbstständigen zu empfehlen, den eigenen Versicherungsbedarf – vor allem im Hinblick auf eine ausreichende Versicherungssumme – genau festzulegen. Überlegen Sie daher gut, wie hoch der finanzielle Verlust im Falle des eigenen Arbeitsausfalls ist, welche Kosten zwingend abgedeckt werden müssen und ob möglicherweise ein Vertreter die Arbeit zeitweise übernehmen könnte.

Möglicherweise kann es sich lohnen, den Versicherungsschutz der Praxisausfallversicherung mit weiteren Versicherungen zu kombinieren. Das können zum Beispiel sein

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt generell für alle Schäden an den Arbeitsräumen auf, die zu einer temporären Unterbrechung des Betriebs führen. Der Personenausfall ist über die Betriebsunterbrechung jedoch nicht mit abgesichert. Eine wichtige Zusatzleistung der Betriebsunterbrechungsversicherung ist jedoch, dass sie zusätzlich zu den Fixkosten auch für den entgangenen Gewinn aufkommt. Wer zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließt, dem ist zu empfehlen, dass er die versicherten Sachschäden aus der Police der Praxisausfallversicherung streicht.

Auch wenn eine Praxisausfallversicherung meist auch Praxisausfälle infolge von Sachschäden abgedeckt, sollte Ihnen bewusst sein, dass diese nicht für den eigentlichen Sachschaden am Inventar aufkommt. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten können über eine entsprechende Betriebsinhaltsversicherung versichert werden.

Eine Krankentagegeldversicherung ist im Unterschied zur Praxisausfallversicherung eine Personenversicherung. In der Regel wird die Krankentagegeldversicherung alternativ und nur selten zusätzlich zu einer Praxisausfallversicherung geschlossen. Die Krankentagegeldversicherung deckt ausschließlich das Risiko Krankheit und Unfall des Versicherungsnehmers ab. Die ausgezahlte Leistung entspricht maximal dem Nettoeinkommen und nicht den laufenden Fixkosten wie bei der Praxisausfallversicherung.

Vor dem Abschluss einer Praxisausfallversicherung ist zu beachten, dass eine Gesundheitsprüfung anhand eines Fragenkatalogs stattfindet. Demnach können bestehende Vorerkrankungen oder Behinderungen zu einem Leistungsausschluss führen. Das bedeutet: Fällt der Versicherte aufgrund einer Krankheit aus, die auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist, wird die Praxisausfallversicherung keine Leistungen erbringen. Weiterhin geben viele Anbieter der Praxisausfallversicherung ein Höchstaufnahmealter vor. Dies beträgt meist circa 60 Jahre.

 

Welche Leistungen sind bei einer Praxisausfallversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Kommt es durch einen personenbedingten Ausfall oder ein anderes versichertes Ereignis zu einer Unterbrechung des Praxisbetriebs, übernimmt die Praxisausfallversicherung sämtliche Kosten, die trotz des Ertragsausfalls weiter gezahlt werden müssen. Dazu gehören

  • die Personalkosten für Angestellte, wie Löhne und Gehälter
  • die Kosten für die Praxis, die Kanzlei beziehungsweise andere Räumlichkeiten, zum Beispiel Miete, Leasing oder Pacht
  • die Energiekosten, zum Beispiel Strom und Wasser
  • Steuern
  • Beiträge für Versicherungen
  • Finanzierungskosten

Darüber hinaus kann die Praxisausfallversicherung als Alternative auch die Kosten für einen Stellvertreter übernehmen. Diese Option ist vor allem für Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien relevant. Eine Fortführung des Betriebs muss hier unbedingt sichergestellt sein, da meist weder die Patienten noch die Kunden warten können, bis der Betrieb wieder aufgenommen wird. Im schlimmsten Fall wandern sie ab. Die Beauftragung eines Stellvertreters kann daher die bessere Lösung sein.

 

Welche Leistungen sind bei einer Praxisausfallversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass eine Praxisausfallversicherung nur die Leistungen erbringt beziehungsweise die Schäden versichert, die in der Versicherungspolice explizit aufgeführt sind. Dementsprechend erhalten Sie beispielsweise im Schadensfall keine Leistungen für

  • den entgangenen Gewinn oder Ertragsausfall (kann über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden)
  • Schäden am Inventar (versicherbar über eine Betriebsinhaltsversicherung)
  • für Umsatzsteuer und Verbrauchssteuer
  • für alle Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die in keiner Verbindung zur beruflichen Tätigkeit stehen
  • Straf- und Bußgelder

Darüber hinaus können Bedingungen vorliegen, die bei der Praxisausfallversicherung unweigerlich zu einem Leistungsausschluss führen. Vor allem bei dem Tatbestand des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit wird die Praxisausfallversicherung keine Leistungen erbringen – beim Nachweis kann die Praxisausfallversicherung die Police sogar fristlos kündigen.

Es gelten weitere Leistungsausschlüsse für Schäden, die

  • während des Praxisausfalls hinzukommen.
  • aus einem Suizidversuch resultieren.
  • infolge von Alkohol- oder Drogenmissbrauch entstanden sind.
  • durch die Ausübung einer gefährlichen Sportart, wie Bungee-Jumping oder Jet-Ski, entstanden sind.
  • aus einer bestehenden Vorerkrankung resultieren.
  • die auf Krieg, Terror oder innere Unruhen zurückzuführen sind.
  • die durch Kernenergie entstanden sind.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | PraxisausfallversicherungIm versicherten Schadensfall sollte der Versicherungsnehmer weitestgehend Maßnahmen treffen, die den Praxisausfall so kurz wie möglich halten. Zu dieser Schadensminderung haben Sie sich mit Abschluss der Police der Praxisausfallversicherung verpflichtet. Kümmern Sie sich beispielsweise schnellstmöglich um einen Stellvertreter und informieren Sie Ihr Personal. Möglicherweise können die Mitarbeiter auch einige Tage Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern. Darüber hinaus sollten Sie sich bei einer Erkrankung in ärztliche Behandlung begeben und alle notwendigen Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, um schnellstmöglich zu genesen. Bei einem Sachschaden sollte dieser durch schnelle Organisation von notwendigen Wiederbeschaffungsmaßnahmen und Reparaturen umgehend behoben werden.

Verständigen Sie gemäß Ihrer Anzeigepflicht alsbald Ihre Praxisausfallversicherung. Hierbei sollten Sie die vereinbarten Meldefristen von in der Regel wenigen Tagen einhalten. Die Schadensmeldung kann zum Beispiel telefonisch über die Schadens- und Servicehotline des Anbieters erfolgen. Alternativ steht auf den meisten Internetpräsenzen der Anbieter auch ein Schadensformular zur Verfügung. Füllen Sie dieses aus und senden es dann an die Praxisausfallversicherung. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Fragen sollte selbstverständlich sein. Folgende Angaben zum jeweiligen Praxisausfall sollten Sie der Praxisausfallversicherung machen:

  • die Ursache für den Praxisausfall
  • den Beginn der Betriebsunterbrechung
  • die voraussichtliche Dauer des Betriebsausfalls
  • die Daten eines möglichen Stellvertreter

Reichen Sie bei der Praxisausfallversicherung zudem das ärztliche Attest mit ein, das Ihre Krankheit beziehungsweise Ihren Unfall bestätigt. Nach einer eingehenden Prüfung wird die Praxisausfallversicherung unter Berücksichtigung möglicher Leistungsausschlüsse die Kosten für den Praxisfall nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme übernehmen.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Praxisausfallversicherung ein?

Mit Vertragsabschluss der Praxisausfallversicherung beginnt in der Regel ein vorläufiger Versicherungsschutz, bei dem Sie im möglichen Schadensfall bereits Anspruch auf Leistungen haben. Dieser vorläufige Schutz erlischt mit Zahlung der ersten Beitragsprämie. Generell müssen Sie bei der Praxisausfallversicherung nicht mit einer Wartezeit rechnen. Bei bestimmten, zum Beispiel psychischen Vorerkrankungen kann es jedoch sein, dass die Versicherer eine Wartezeit von etwa drei Monaten vorgeben. Wer im Rahmen eines Anbieterwechsels einen zeitlich späteren Versicherungsbeginn wünscht, kann dies in den meisten Fällen mit seinem Versicherer individuell vereinbaren.

Die Dauer des Versicherungsschutzes der Praxisausfallversicherung wird über die Laufzeit der Police geregelt. Sie können davon ausgehen, dass diese mindestens ein Jahr beträgt. Wer sich zeitlich länger an seinen Anbieter der Praxisausfallversicherung bindet, kann womöglich von günstigeren Beiträgen profitieren.

Bei der Praxisausfallversicherung gibt es zudem einige zeitliche Regelungen und Vorgaben. Dazu gehören:

  • die Karenzzeit
  • die Haftungszeit
  • die Nachhaftung

Die Karenzzeit der Praxisausfallversicherung

Die Karenzzeit gibt bei der Praxisausfallversicherung die leistungsfreie Zeit zwischen Beginn des Praxisausfalls und Zahlung der ersten Leistung vor. Je nach Anbieter und Wunsch des Versicherten kann diese Karenzzeit unterschiedlich lang ausfallen und zwischen fünf bis zu 100 Tage betragen. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger wird der Beitrag. Unterschieden wird bei der Karenzzeit oftmals zwischen ambulanter und stationärer Behandlung. Achten Sie in der Police der Praxisausfallversicherung zudem darauf, ob es sich um Kalender- oder um Werktage handelt.

Die Haftungszeit der Praxisausfallversicherung

Mit der Haftungszeit legen Sie die maximale Dauer des Leistungsbezugs fest. Sie beginnt mit Zahlung der ersten Leistung und endet nach einem festgelegten Zeitraum. Üblich ist die Vereinbarung von zwölf Monaten, individuelle Verlängerungen auf bis zu 24 Monate oder länger sind möglich.

Die Nachhaftung der Praxisausfallversicherung

Die Nachhaftung kommt bei der Praxisausfallversicherung immer dann zum Tragen, wenn aus einer Krankheit oder einem Unfall eine Berufsunfähigkeit oder sogar der Tod des Versicherungsnehmers resultiert und in der Folge der Praxisbetrieb aufgelöst beziehungsweise verkauft werden muss. Grundsätzlich stellt die Praxisausfallversicherung zu diesem Zeitpunkt Ihre Zahlungen unmittelbar ein. Die Fixkosten laufen jedoch erst einmal weiter, denn sowohl für Raum,- Personal- und Energieaufwendungen gibt es in der Regel Kündigungsfristen. Für die Dauer einer vereinbarten Nachhaftungszeit (meist drei bis sechs Monate) besteht dann weiterhin ein Leistungsanspruch. Je nach Tarif und Vereinbarung kann die Summe jedoch geringer ausfallen.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Praxisausfallversicherung sein?

MoneyCheck | PraxisausfallversicherungDie Deckungssumme der Praxisausfallversicherung sollte immer individuell den eigenen betrieblichen Voraussetzungen angepasst sein. Eine genaue Kalkulation ist daher unbedingt notwendig. Ermitteln Sie die Summe sämtlicher laufender Kosten, die Sie für die Dauer der Haftungszeit absichern möchten. Als Grundlage dazu dienen beispielsweise die Betriebskosten des vergangenen Jahres. Alternativ kann auch eine Deckungssumme für einen Stellvertreter festgelegt werden. Um einen optimalen Schutz zu gewährleisten, besteht die Option, die Deckungssumme jährlich den sich ändernden Bedingungen anzupassen.

Bei einer zu gering gewählten Deckungssumme liegt eine Unterversicherung vor. In dem Fall wird die Entschädigungsleistung auch bei einem kürzeren Praxisausfall in Relation zur Gesamtsumme entsprechend gekürzt. Um das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden, gewähren einige Anbieter einen sogenannten Unterversicherungsverzicht. Hierbei wird dem Versicherungsnehmer garantiert, dass er tatsächlich sämtliche Kosten erstattet bekommt, die ihm infolge des Praxisausfalls entstehen. Die Praxisausfallversicherung verzichtet entsprechend auf eine Prüfung auf Unterversicherung. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß über seine Fixkosten Auskunft gegeben hat.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Praxisausfallversicherung berechnet?

Wie hoch der Beitrag für die Praxisausfallversicherung ausfällt, hängt von diversen Faktoren ab. Dazu gehören

  • die Deckungssumme

Maßgeblich zur Ermittlung des Beitrags der Praxisausfallversicherung trägt die individuell vereinbarte Deckungssumme bei. Je mehr Leistungen Sie im Schadensfall erhalten, desto höher wird auch der Beitrag der Praxisausfallversicherung ausfallen.

  • die Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung führt bei der Praxisausfallversicherung dazu, dass sich der Beitrag reduziert, wenn der Versicherungsnehmer bereit ist, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu zahlen.

  • die Zusatzklauseln

Einfluss auf den Beitrag der Praxisausfallversicherung nimmt zudem die Dauer der Karenz-, der Haftungs- sowie der möglichen Nachhaftungszeit. Während eine kurze Karenzzeit zu einem höheren Beitrag führt, wirkt sich eine kurze Haftungszeit beitragsreduzierend aus. Die Vereinbarung einer Nachhaftung ist optional und erhöht bei entsprechender Absicherung den Beitrag der Praxisausfallversicherung.

  • der Gesundheitszustand des Versicherten

Bestehen bei dem Versicherten Vorerkrankungen oder liegt ein hohes Risiko für eine Erkrankung vor, erhebt der Versicherer meist sogenannte Risikozuschläge. Auch das Alter bei Vertragsabschluss spielt bei der Beitragskalkulation eine Rolle. Je jünger der Versicherte, desto günstiger der Beitrag der Praxisausfallversicherung.

  • die allgemeinen Versicherungsbedingungen

Einfluss auf den Beitrag der Praxisausfallversicherung nehmen zudem Aspekte, wie die Laufzeit, die Zahlungsweise sowie das allgemeine Preislevel des Anbieters.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Praxisausfallversicherung für mich?

Um einen optimalen und im besten Fall preisgünstigen Versicherungsschutz der Praxisausfallversicherung zu finden, sollte noch vor Abschluss ein Vergleich unterschiedlicher Tarife nicht versäumt werden. Damit Sie eine gute Vergleichsbasis haben, ist eine eingehende Bedarfsanalyse im Vorwege unerlässlich. Berücksichtigung sollte auch die Überlegung finden, ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig ist beziehungsweise bereits besteht. In dem Fall lohnt es sich, beide Versicherungsleistungen der Tarife aufeinander abzustimmen. Eventuell kann auch ein in der Summe kostengünstigeres Versicherungspaket bei einem Anbieter in Frage kommen.

Mit einem Vergleichsrechner bietet sich eine gute und übersichtliche Möglichkeit für einen umfassenden Vergleich verschiedener Tarifmodelle einer Praxisausfallversicherung. Geben Sie Ihre Kriterien, wie Versicherungssumme, gewünschte Leistungen sowie die Dauer der Haftungs- und Karenzzeit ein und der Tarifrechner wird eine übersichtliche Aufstellung sämtlicher bedarfsgerechten Tarife ermitteln – kostenlos, unverbindlich und anonym.

Wer aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen rechnet, für den empfiehlt sich die persönliche Beratung eines Versicherungsfachmanns. Dieser kann über Fallstricke und Regelungen im Hinblick auf Ausschlüsse und mögliche Beitragserhöhungen der einzelnen Anbieter der Praxisausfallversicherung aufklären.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Im Gegensatz zu allen anderen betrieblichen Versicherungen sind die Beiträge für die Praxisausfallversicherung nicht steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Diese Regelung liegt einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009 zugrunde. Demnach ist eine Praxisausfallversicherung nicht abzugsfähig, da der Versicherte ein privates Lebensrisiko, sprich Krankheit oder auch Unfall, absichert. Unter Umständen kann aber die Möglichkeit bestehen, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Eine Ausnahme gilt für den versicherten Schaden der Quarantäne. Da hierbei der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen werden muss, gilt die Quarantäne als betriebliches Risiko. Auch ein Praxisausfall aufgrund eines Sachschadens kann als ein solches Risiko betrachtet werden. Um eine steuerliche Vergünstigung für diese versicherten Schäden zu erhalten, müsste der Beitrag für die Praxisausfallversicherung jedoch aufgesplittet und in der Versicherungspolice der Praxisausfallversicherung separat aufgeführt werden. Fragen Sie noch vor dem Abschluss nach, ob diese Option besteht.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Praxisausfallversicherung achten?

MoneyCheck | PraxisausfallversicherungEine Praxisausfallversicherung kann regulär jeweils zum Laufzeitende gekündigt werden. Für diese ordentliche Kündigung müssen Sie beim Versicherer keinen Kündigungsgrund angeben. Es reicht, ihm Ihren Entschluss in schriftlicher Form mitzuteilen. Zu beachten sind jedoch die Kündigungsfristen, die abhängig vom Anbieter einen Monat, teilweise auch drei Monate betragen. Wer die Kündigung versäumt oder die Frist nicht einhält, bei dem wird sich die Police der Praxisausfallversicherung in aller Regel um ein Versicherungsjahr verlängern.

Weiterhin kann auch die Option einer außerordentlichen Kündigung bestehen und die Praxisausfallversicherung während einer Laufzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Hierfür müssen jedoch besondere Gründe vorliegen, wie beispielsweise eine Beitragserhöhung des Anbieters, ein Risikowegfall (zum Beispiel Veräußerung der Praxisräume) oder das Eintreten eines Schadensfalls.

Beachten Sie unbedingt, dass auch der Versicherer die gleichen Rechte einer Kündigung hat wie der Versicherungsnehmer der Praxisausfallversicherung. Besonders groß ist das Risiko, dass der Versicherer die Police nach dem Eintreten eines Schadensfalls kündigt. Mit diesem Vorgehen möchten sich die Versicherungen vor dem großen Risiko schützen, dass eine schwere Krankheit des Versicherten unter Umständen nach kurzer Zeit erneut auftritt und die Praxisausfallversicherung damit wiederholt in der Verpflichtung steht, Leistungen zu erbringen.

Es kann sich daher lohnen, bereits bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer einen sogenannten Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach einem Schadensfall zu vereinbaren. Achten Sie hierbei aber darauf, dass der Anbieter diesen Verzicht nicht nur auf einzelne schwere Krankheiten bezieht, sondern dieser grundsätzlich gilt. Sinnvoll ist diese Regelung übrigens nur dann, wenn Sie von vornherein eine lange Laufzeit vereinbaren, im besten Fall bis zu zehn Jahre. Anderenfalls darf die Praxisausfallversicherung dem Versicherungsnehmer zwar nicht außerordentlich kündigen, er hat aber die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zum Ende der regulären Laufzeit.

Grundsätzlich ist von einer Kündigung der Praxisausfallversicherung eher abzuraten, da damit der wertvolle Versicherungsschutz erlischt. Ein Neuabschluss ist in der Regel bedingt durch das höhere Alter des Versicherungsnehmers und dem erhöhten Krankheitsrisiko mit höheren Kosten verbunden.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Praxisausfallversicherung achten?

Wer mit dem Gedanken spielt, den Anbieter seiner Praxisausfallversicherung zu wechseln, sollte sich diese Entscheidung gut überlegen. Denn unter Umständen kann ein Neuabschluss des Tarifs der Praxisausfallversicherung mit Nachteilen verbunden sein. Bedenken Sie, dass eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt, die möglicherweise zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führt. Auch das höhere Alter des Selbstständigen kann bei der Beitragskalkulation der Praxisausfallversicherung zu Buche schlagen. Manchmal ist ein Wechsel der Praxisausfallversicherung aber auch unumgänglich, da der Versicherer von seinem ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungsrecht, zum Beispiel nach einem Schadensfall, Gebrauch macht und eine neue Praxisausfallversicherung benötigt wird.

Ein Wechsel der Praxisausfallversicherung kann sich vor allem dann lohnen, wenn ein anderer Tarif vergleichsweise günstigere Konditionen, vor allem im Hinblick auf die Beitragshöhe bietet (unter Berücksichtigung des Krankheitsrisikos). Ein Wechsel sollte im Idealfall aber nur dann erfolgen, wenn die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist. Im besten Fall besteht ein lückenloser Übergang: Bei einer zeitlichen Lücke sind Sie unterversichert und könnten im Schadensfall keine Leistungen von der Praxisausfallversicherung beanspruchen. Kommt es zu Überschneidungen der beiden Tarife, zahlen Sie doppelte Beiträge, ohne im Falle eines Praxisausfalls daraus einen Nutzen ziehen zu können.

Ein Wechsel der Praxisausfallversicherung sollte immer eine gute Gelegenheit sein, den bisherigen Versicherungsschutz etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Ist meine Versicherungssumme noch ausreichend hoch? Möchte ich weitere Schäden (zum Beispiel Sachschäden) zusätzlich mitversichern? Kann es sinnvoll sein, die Haftungszeit länger festzulegen und benötige ich eine Nachhaftungsklausel? Sämtliche Anpassungen sollten dann für eine optimale Absicherung immer in den neuen Tarif der Praxisausfallversicherung mit einfließen.