Betriebsunterbrechungsversicherung
1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung?
Durch den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Betrieb im Falle eines Betriebsausfalls beziehungsweise einer Betriebsunterbrechung abzusichern, damit dieser im Ernstfall nicht völlig ohne Einkünfte dasteht. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung können also sämtliche laufenden Kosten optimal abgefangen werden. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es grundlegend verschiedene Versicherungsmodelle. Diese unterscheiden sich darin, ob Sie diese als Selbstständiger abschließen oder für ein Unternehmen.
Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen
Sowohl Unternehmen als auch Betriebe haben ein enorm großes Risiko, im Falle eines länger andauernden Ausfalls in der Produktion wirtschaftlich stark geschädigt zu werden. Nicht selten ist die Existenz des Unternehmens dadurch entsprechend bedroht. Kommt es tatsächlich einmal zu einem solchen Ernstfall, dann greift automatisch die Betriebsunterbrechungsversicherung ein und kommt für die wesentlichen Verluste auf, steht aber auch für die laufenden Fixkosten ein, denn die laufen ja auch bei einem Stillstand des Unternehmens dennoch weiter. Dies betrifft zum Beispiel:
- Betriebskosten
- Lohnkosten
- Versicherungen
- Steuer
Nicht selten sind Sachschäden oder Verzögerungen in der Lieferkette die Ursache für eine Betriebsunterbrechung.
Betriebsunterbrechungsversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Für Unternehmen und größere Betriebe ist eine Betriebsunterbrechung unter Umständen relativ leicht zu verkraften, ohne dass gleich die gesamte Existenz gefährdet ist. Für Freiberufler und Selbstständige jedoch bedeutet es jedoch ganz schnell den finanziellen Ruin, wenn auch nur wenige Tage oder sogar eine Woche ein Arbeiten unmöglich ist und somit bares Geld verloren geht. Ganz schnell können dann die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt und unter Umständen sogar Mieten nicht mehr gezahlt werden. Dies ist meist der Beginn einer endlosen Schuldenspirale, aus der man nur ganz schwer wieder rauskommt. Mithilfe einer Betriebsunterbrechungsversicherung haben Sie aber auch hier die Möglichkeit, derartige Ausfälle gezielt zu kompensieren und ihren Ruin zu verhindern, da die Betriebsunterbrechungsversicherung die ausbleibenden Einkünfte zahlt und auch die laufenden Betriebskosten übernimmt. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich dabei wahlweise nach den laufenden Umsatzdaten oder aber nach dem Geschäftsinhalt. Dadurch ist es möglich, die Deckungssumme regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, um stets optimal abgesichert zu sein.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist es in der Regel kein Sachschaden, weshalb die Einkünfte ausbleiben. Hier sind es meist Krankheit und Unfall, die eine Unterbrechung der Arbeit verursachen. Im Falle von Unfall oder Krankheit gibt es in den meisten Fällen aber erst nach frühestens vier Wochen nach der Krankmeldung Krankengeld. In der Zwischenzeit müssen Sie von Ihren Ersparnissen leben – sofern denn welche da sind, um einen gesamten Monat zu überbrücken. Anstelle von Ihrem hart ersparten Geld zu leben, übernimmt jedoch auch die Betriebsunterbrechungsversicherung Ihre laufenden Kosten und verlorenen Einkünfte, sodass Ihr finanzieller Schaden auf ein absolutes Minimum reduziert wird.
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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert?
Wenn Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben, dann kommt diese für Schäden auf, die während des Abschlusses der Versicherungsvertrages detailliert vereinbart werden. Während es in einigen Fällen durch ein Feuer, Hochwasser oder einen anderen Elementarschaden zu einem Betriebsausfall kommen kann, ist es in anderen Fällen auf Verzögerungen und Ausfälle in der Zulieferkette zurückzuführen. Auch in großen Unternehmen, die ein oder mehrere Tochterunternehmen haben oder sogenannte Teilproduktionsstätten, kann es schnell zu einem Ausfall kommen, was sich dann auf das gesamte Unternehmen ausweitet. Mögliche Schäden, die durch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt sind, sind zum Beispiel:
- Elementarschäden wie etwa Feuer- oder Wasserschäden
- Vandalismus
- Einbruchdiebstahl
- Geräte- und Maschinenschäden
Es gibt aber auch Unternehmen, bei deinen eine Schließung eine große Gefahr darstellt, wie beispielsweise in der Gastronomie oder in der Nahrungsmittelproduktion. Bei diesen kann es schnell zu Betriebsstörungen kommen, wenn etwa der Betrieb des Restaurants durch Behörden geschlossen wird oder Ernten und Erträge bei den Lieferanten ausbleiben.
3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließe?
Bevor Sie sich fix für eine bestimmte Betriebsunterbrechungsversicherung entscheiden, sollten Sie einige Dinge beachten und prüfen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung versteht sich immer als Ausgleichsversicherung, durch welche die erwartete Produktionsleistung abgesichert wird. Sie kann in den verschiedensten Unternehmensrichtungen eingesetzt werden und sogar besonders spezielle Unternehmen absichern, die mit branchentypischen Risiken zu kämpfen haben. Sie sollten daher niemals eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, ohne detaillierte Überlegungen zur Ausrichtung der Betriebsunterbrechungsversicherung anzustellen. So haben Sie Möglichkeit, die Betriebsunterbrechungsversicherung genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anzupassen, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.
Die Gründe, weshalb es zu einer Betriebsunterbrechung kommen kann, können recht vielfältig sein. Die wohl größten Risiken gehen allerdings von Elementarschäden aus. Je nachdem, um welche Art Produktionsstätte es sich bei Ihrem Unternehmen handelt, können Sie die Betriebsunterbrechungsversicherung bei Abschluss individuell anpassen und ergänzen lassen.
In vielen Branchen gibt es branchentypische Unterbrechungsgründe. Deshalb muss häufig genau angegeben werden, welche Betriebsunterbrechungen genau durch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden sollen. Je genauer die Betriebsunterbrechungsversicherung auf die Unternehmensform angepasst wird, desto besser können auch die Beiträge sowie die Deckungssumme angepasst werden.
Der Haftungszeitraum
Bei Abschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung wird stets ein begrenzter Zeitraum festgelegt, in welchem die Haftung ausgeführt wird. Im Schadensfall bedeutet dies, dass nur maximal für den vereinbarten Haftungszeitraum Schadenersatz leisten wird. Es ist jederzeit möglich, eine individuelle Vereinbarung bezüglich einer Verlängerung dieses Zeitraums möglich, was in einigen Branchen durchaus sinnvoll sein kann, da die Risiken wesentlich besser abgedeckt werden können.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Vorab: Nicht jedes Unternehmen muss eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen. Es kommt stark darauf an, welche Risiken aus einer unfreiwilligen Produktions- und Arbeitspause erwachsen.
- Tipp: Prüfen Sie das vorher und rechnen Sie gegen, welche Kosten Sie für die Betriebsunterbrechungsversicherung aufbringen müssen.
Für einige Bereiche lohnt sich aus der Erfahrung eine solche Absicherung eher. Das betrifft vor allem Unternehmen, die auf Zulieferungen oder Fertigungsprozesse in anderen Unternehmen angewiesen sind. Wenn die eigene Produktion schnell "ins Leere" laufen kann, weil andere nicht rechtzeitig liefern, sollten Sie entsprechende Vorkehrungen treffen.
- Tipp für Selbstständige: Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann je nach Geschäftsmodell eine Alternative zur Krankentagegeldversicherung oder ähnlicher Modelle sein. Vor allem dann, wenn Sie selbst Arbeiten weitervergeben müssen oder die Gefahr nicht gedeckter Kosten zu schnell einsetzt. Auch diesen Bereich können Sie durchrechnen und für sich selbst die beste Absicherung herausfinden.
Übrigens: Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt erst nach einem vereinbarten Unterbrechungszeitraum ein. Je länger dieser Zeitraum kalkuliert wird, desto niedriger können Sie in der Regel die Beiträge veranschlagen. Hier empfiehlt sich die Wahl des längstmöglichen Zeitraums, den Sie ohne substanzielle Probleme selbst überbrücken könnten.
4. Welche Leistungen sind bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Von der Betriebsunterbrechungsversicherung werden im Schadensfall, also während eines Betriebsausfalls, sämtliche Kosten übernommen, welche infolge des Betriebsausfalls entstehen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
- Lohnkosten
- Betriebskosten
- Versicherungskosten
- Mietkosten
Je nachdem, welche Vereinbarungen bei Abschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung getroffen wurden, kommt der Versicherer auch noch für entgangene Gewinne auf und zwar während des gesamten vereinbarten Haftungszeitraums beziehungsweise solange, wie die Betriebsunterbrechung dauert.
Bei den vorgenannten Punkten handelt es sich um die wohl wichtigsten Posten, auf die es bei der Absicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung ankommt, da es sich hierbei um das Fundament der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens handelt. Deshalb kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung auch während des Haftungszeitraums für sämtliche Kosten dieser Bereiche auf, während das Unternehmen diese nicht selbst tragen kann. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Auch ist es möglich, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung nur teilweise Zahlungen leistet, wenn beispielsweise auch der Betriebsausfall nur einen Teil des Unternehmens betrifft.
In den Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten sind unter anderem auch Zahlungen von Steuervor- und -nachleistungen sowie Beiträge, die Ihr Unternehmen an Versicherungsunternehmen zahlen muss, sofern diese die Grundlage für das Fortbestehen des Unternehmens bilden. Entgangene Gewinne werden ebenfalls bis zur Höhe der bei Abschluss vereinbarten Deckungssumme von der Betriebsunterbrechungsversicherung getragen. Dies kann unter Umständen sogar auf Beiträge zur Krankenversicherungen und weitere Pflichtversicherungen zutreffen.
5. Welche Leistungen sind bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, welche für zu erwartende Schäden eintritt. Hierbei handelt es sich sich aber nicht etwa um Schäden, die tatsächlich entstanden sind, sondern sozusagen nur um theoretische Vermögensschäden, die im direkten Zusammenhang mit einem Sachschaden stehen. Es geht dabei lediglich um den Ausgleich von ausbleibenden Gewinnen während eines Betriebsausfalls und zwar um die Gewinne, die zu erwarten gewesen wären. Gewinne die auf Prognosen der aktuellen Wirtschaftsleistung beruhen. Vor diesem Hintergrund kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung deshalb nicht für entstandene Sachschäden auf, sondern lediglich für Folgeschäden, die aufgrund einer durch einen Schadensfall entstandenen Betriebsunterbrechung entstehen. Sie kommt also nur auf, wenn durch einen Schadensfall eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder eine vollständige Arbeitsunfähigkeit eintreten. Dies gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für dessen angestellte Mitarbeiter.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt ebenfalls nicht für Schäden auf, die Dritten durch eine Betriebsunterbrechung entstehen. Kann Ihr Unternehmen beispielsweise aufgrund einer Betriebsstörung nicht mehr produzieren, werden zwar die dadurch entgangenen Gewinne durch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt. Entstehen durch eine ausbleibende Lieferung aber dem Kunden ebenfalls Schäden, so werden diese nicht von der Betriebsunterbrechungsversicherung übernommen. In diesem Fall ist der Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung oder einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Da die Betriebsunterbrechungsversicherung nur für Schäden aufkommt, die auf eine Betriebsstörung oder -unterbrechung zurückzuführen sind, werden die Kosten für Sachschäden, welche die Betriebsstörung verursacht haben, nicht übernommen. Deshalb wird eine Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel gemeinsam mit weiteren Sachversicherungen abgeschlossen.
Eine Kostenübernahme durch die Betriebsunterbrechungsversicherung wird häufig dann ausgeschlossen, wenn der für die Betriebsstörung verantwortliche Schaden
- vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer oder einen Mitarbeiter des Unternehmens herbeigeführt wurde
- auf Abnutzung oder Verschleiß zurückzuführen ist
- durch Kriegshandlungen verursacht wurde
- durch Schäden zurückgeht, die durch Kernenergie oder Erdbeben entstanden sind
Es gibt aber auch einige branchenbedingte Ausschlusskriterien. Welche dies sind, können Sie jederzeit vor dem Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung erfragen.
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6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird im Regelfall immer nach einem Schadenfall tätig, der eine Betriebsunterbrechung zur Folge hat. Sobald also ein entsprechender Schaden eingetreten ist, sollten Sie sich unter anderem an den Versicherer der Betriebsunterbrechungsversicherung wenden und diesen über den Schaden informieren. Schildern Sie dem Versicherer möglichst detailliert den Schadensfall und reichen Sie eventuell benötigte Unterlagen möglichst zeitnah ein.
7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung ein?
Der Beginn des Versicherungsschutzes einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist häufig mit der weiterer Sachversicherungen kombiniert, welche für den Schaden, der die Betriebsstörung verursacht hat, verantwortlich ist. Zumeist handelt es sich hierbei um den gleichen Eintrittszeitpunkt. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit der Gültigkeit des abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Voraussetzung dafür, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung für einen entstandenen Schaden aufkommt, ist allerdings, dass der Schaden nicht etwa bereits vor, sondern erst nach dem Abschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung entstanden ist, frühestens aber bei Eintritt eines verursachenden Schadens. Dies sogar dann, wenn bisweilen noch keine Betriebsunterbrechung gemeldet worden ist. Ebenso ist eine Voraussetzung, dass die Betriebsunterbrechung während der Haftungszeit eintritt.
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8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung sein?
Um die Höhe der Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung bestimmen zu können, ist es erforderlich, mehrere Faktoren detailliert zu beleuchten. So ist es etwa wichtig in Erfahrung zu bringen, welche Verpflichtungen während des beim Abschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbarten Haftungszeitraums bestehen. Ein weiterer Faktor ist der Gewinn, der während dieser Zeit zu erwarten wäre, ebenso die entgangenen Einnahmen aus sonstigen Quellen, für welche die Betriebsunterbrechungsversicherung ebenfalls aufzukommen hat.
Grundlegend soll die Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung die Kosten auffangen, die nach dem Eintreten eines Schadensereignisses entstehen. Da dies ja aber in der Zukunft liegt, ist eine exakte Berechnung der künftigen Einnahmen und Gewinne nicht wirklich möglich. Deshalb werden hierfür Daten aus der Vergangenheit herangezogen. Für eine möglichst genaue Berechnung der optimalen Deckungssumme wird der tatsächliche Bedarf eines jeden Unternehmens durch den Versicherer individuell geprüft.
Damit die Höhe der erforderlichen Deckungssumme berechnet werden kann, verwendet der Versicherer verschiedene Daten aus den letzten Geschäftsjahren, aber auch die aktuell laufenden Fixkosten und die Steuererwartung. Daraus ergibt sich schließlich der Gesamtumfang der Deckungssumme. Diese sollte regelmäßig entsprechend der laufenden Wirtschaftsleistung des Unternehmens angepasst werden, um jederzeit optimal abgesichert und nicht womöglich deutlich unter- oder überversichert zu sein.
Auch bei Freiberuflern und Selbstständigen wir die Höhe der Deckungssumme auf ähnliche Art und Weise festgestellt. Hier ist aber deutlich weniger Ermittlungsaufwand erforderlich.
9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung berechnet?
Die Beiträge für die Betriebsunterbrechungsversicherung werden anhand verschiedener Faktoren berechnet. Dies sind:
- Versicherungs- / Deckungssumme
- Haftzeit
- besondere Einschlüsse
- individuelle Ausrichtungen
- besondere Risiken und Vereinbarungen
Die Deckungssumme ist ganz klar der wichtigste Faktor bei der Berechnung der Beiträge zur Betriebsunterbrechungsversicherung. Ermittelt wird die Höhe der idealen Deckungssumme sowohl aus vorhergehenden Bilanzen, als auch aus den zu erwartenden Umsätzen und Gewinnen des aktuell laufenden Geschäftsjahres. Außerdem werden die aktuellen Fixkosten für die Berechnung der Höhe der Deckungssumme einbezogen. Die vereinbarte Höhe der Deckungssumme wird in der Regel stets für das gesamte laufende Versicherungsjahr festgelegt. Um eine möglich Über- oder Unterversicherung zu vermeiden, ist es jedoch üblich, die Höhe der Deckungssumme regelmäßig anzupassen. In diesem Zuge wird dann selbstverständlich auch die Höhe der zu zahlenden Beiträge für die Betriebsunterbrechungsversicherung angepasst. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich dabei an tatsächlich existierenden Werten. Sie kann unter keinen Umständen variabel durch den Versicherungsnehmer gewählt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, durch einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Versicherungsanbietern einen möglichst günstigen Tarif zu finden.
Die Haftzeit liegt bei der Betriebsunterbrechungsversicherung grundsätzlich bei zwölf Monaten, wobei bei einigen Versicherern allerdings auch eine überjährige Haftzeit vereinbart werden kann. Deshalb kann es auch sein, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung auch über die 12-monatige Haftzeit hinaus noch die Kosten für einen entstandenen Schaden übernehmen wird, sofern diese aus der Betriebsunterbrechungsversicherung herrühren. In vielen Fällen wird aber auch eine Haftzeit von 24 oder sogar 36 Monaten vereinbart. Die Dauer der Haftzeit wirkt sich aber auch auf die Höher der zu zahlenden Versicherungsbeiträge aus.
10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsunterbrechungsversicherung für mich?
Durch einen Vergleich verschiedener Anbieter einer Betriebsunterbrechungsversicherung haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, welche Form der Betriebsunterbrechungsversicherung für Ihr Unternehmen die beste ist. Darüber hinaus können Sie so in Erfahrung bringen, welche Daten für den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung von Bedeutung sind. Ein Vergleich verrät Ihnen zum Beispiel welche Versicherungsart für Ihr Unternehmen geeignet ist und mit welcher Haftzeit Risiken optimal abgedeckt werden. Darüber hinaus werden solche Fragen beantwortet wie zum Beispiel, ob für bestimmte Unterbrechungsgründe eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden muss oder wie hoch die Rate für die Betriebsunterbrechungsversicherung ausfallen wird. Durch einen Vergleich finden Sie mit wenig Aufwand den günstigsten Anbieter für Ihr Unternehmen und erhalten zudem einen Überblick der Leistungen aller Anbieter, welche Sie schnell miteinander vergleichen können.
Selbst wenn Sie bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben, ist ein Vergleich ein ideales Werkzeug, um sich regelmäßig ein Bild über die jeweils aktuellen Versicherungstarife zu machen und im Bedarfsfall zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Ob die Beiträge für die Betriebsunterbrechungsversicherung von der Steuer abgesetzt werden können oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es erst einmal Sinn und Zweck der Versicherung näher zu beleuchten.
In einem Unternehmen hat eine Betriebsunterbrechungsversicherung den Zweck, für Ausfälle innerhalb des Unternehmens aufzukommen und somit entgangene Gewinne, Löhne und Gehälter, aber auch die laufenden Betriebskosten finanziell zu entschädigen. Grundsätzlich kann man also sagen, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Erhalt eines Unternehmens sorgt, weshalb die Betriebsunterbrechungsversicherung auch als Vorsorgeversicherung angesehen werden kann. Dadurch können schließlich auch die Beiträge für die Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden – zumindest teilweise. Allerdings spielt im Normalfall die explizite Gestaltung des Versicherungsvertrages eine wesentliche Rolle dabei, denn je nach Leistungsumfang der Police können Finanzamt und Finanzgericht eine unterschiedliche Auffassung haben, was die Zahlungen angeht. Um die individuelle Situation Ihres Unternehmens sicher einzuschätzen, sollten Sie sich deshalb unbedingt mit einem Steuerfachberater in Verbindung setzen.
Bei Freiberuflern und Selbstständigen hingegen sieht es bereits wesentlich klarer aus, denn hier ist eine steuerliche Begünstigung der Betriebsunterbrechungsversicherung grundsätzlich ausgeschlossen, da es sich um keine Betriebsausgabe im eigentlichen Sinne handelt. Der Grund dafür liegt darin, dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall als Inhaber der direkte Begünstigte ist. Damit handelt es sich bei Zahlungen der Betriebsunterbrechungsversicherung weniger um ein Fortbestehen des Betriebes oder des Unternehmens, sondern genaugenommen um das Fortbestehen der persönlichen Lebensführung des Versicherungsnehmers.
12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsunterbrechungsversicherung achten?
Wenn Sie gewillt sind, eine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung zu kündigen, dann sollten Sie sich stets rechtzeitig um eine Alternative kümmern, um im Ernstfall nicht gänzlich ohne Schutz dazustehen. Handelt es sich um einen ein- oder mehrjährigen Versicherungstarif, dann müssen Sie unbedingt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist beachten, die zwingend einzuhalten ist. In der Regel liegt diese bei drei Monaten. Es gibt aber auch Betriebsunterbrechungsversicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, wenn es sich beispielsweise um einen befristeten Vertrag handelt. Dies kann beispielsweise bei einer speziellen Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung der Fall sein. Bei solchen Sondervereinbarungen gibt es im Regelfall keine gesonderte Kündigungsfrist, da der Versicherungsvertrag für üblich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch gekündigt ist.
13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsunterbrechungsversicherung achten?
Ein Wechsel der Betriebsunterbrechungsversicherung kann unterschiedliche Beweggründe haben. In den meisten Fällen ist es aber die Höhe der Beiträge, welche gesenkt werden sollen. Es können aber auch Leistungsänderungen oder besser gesagt Leistungsverbesserungen sein, um den Versicherungsschutz optimal an die aktuelle Situation im Unternehmen anzupassen. Bevor Sie einen Wechsel vornehmen, sollten Sie diesen allerdings gut vorbereiten, damit Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen nicht unter Umständen das Risiko eingehen, für einige Zeit überhaupt keinen Versicherungsschutz mehr zu haben.
Durch einen regelmäßigen Vergleich der verschiedenen Anbieter einer Betriebsunterbrechungsversicherung bleiben Sie stets über die Leistungen und auch über die Beiträge der verschiedenen Tarife im Bilde und haben die Möglichkeit, durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht nur einen günstigeren Tarif zu finden, sondern dazu noch den Leistungsumfang gegenüber Ihrem laufenden Tarif zu verbessern. In der Regel findet ein Wechsel der Betriebsunterbrechungsversicherung mit einem nahtlosen Übergang statt.
Für größere Unternehmen sind es in der Regel wirtschaftliche Gründe oder auch der Wunsch nach einer Erweiterung des Leistungsspektrums ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung, weshalb sich diese für einen Wechsel entscheiden. Allerdings fällt die Beurteilung in diesem Fall wesentlich komplizierter aus als dies bei Selbstständigen und Freiberuflern der Fall ist. Bevor Sie einen Wechsel durchführen, sollten Sie deshalb immer erst prüfen ob durch den Wechsel nicht womöglich eine Versorgungslücke entsteht. Außerdem sollten Sie immer genau schauen, welche Angebote der Markt zurzeit anzubieten hat, um so einen möglichst günstigen Tarif zu finden, ohne dabei auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.