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Umweltschadenversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Umweltschadenversicherung?

MoneyCheck | UmweltschadenversicherungBei einem Chemiekonzern explodiert ein Tank und setzt giftige Substanzen frei. Viele Pflanzen und Bäume der unmittelbaren Umgebung sterben ab. Durch ein Leck im Heizöltank läuft ein Großteil der Flüssigkeit aus und sickert nicht nur in den Grund und Boden des Betriebsgeländes, sondern gelangt auch in einen  angrenzenden See. Das Gewässer wird nicht nur verschmutzt, auch die gesamte Fischpopulation wird getötet. Schadensbeispiele, die von Maschinen oder Anlagen eines Betriebs verursacht werden und in der Folge mit einer enormen Beeinträchtigung der Umwelt einhergehen, gibt es eine Vielzahl. Die finanziellen Folgen für die notwendigen Sanierungs– und Wiederherstellungsmaßnahmen sind meist immens hoch und belaufen sich nicht selten in Millionenhöhe. Seit dem Jahr 2007 mit Inkrafttreten des Umweltschadengesetzes (UschdG) steht jeder Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige in Ausübung seiner beruf- oder betrieblichen Tätigkeit in der vollen und unbegrenzten Haftung für Schäden an der Umwelt von Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Mit anderen Worten: Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Kosten für einen von ihm verursachten Umweltschaden zu tragen. Gemäß Umwelthaftungsgesetz haften explizit genannte Betriebe mit genehmigungspflichtigen Anlagen sowie Hersteller von gefährlichen Stoffen sogar verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass allein die Vermutung, einen Umweltschaden verursacht zu haben, in dem Fall ausreicht, um als Verantwortlicher den Schaden ersetzen zu müssen. Genannt werden in der Anlage 1 des Umweltschadensgesetzes unter anderem Betriebe, die folgende Stoffe herstellen, verarbeiten, lagern, verwenden, abfüllen oder in die Luft freisetzen:

  • Chemikalien
  • Abfälle und Reststoffe
  • Pflanzenschutzmittel
  • Biozid-Produkte
  • gentechnische Stoffe
  • Kohlendioxid
  • Farben und Lösemittel

In dem Kontext ist besonders für diese Betriebe mit als besonders umweltgefährlich eingestuften Tätigkeiten eine entsprechende Absicherung unabdingbar, aber auch für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler mit „nur“ einem allgemeinen Risikopotential kann eine Versicherung für Umweltschäden durchaus sinnvoll sein.

Die Umweltschadenversicherung als relativ junges Versicherungsprodukt, das sich mit Inkrafttreten des Umweltschadengesetzes seit 2007 auf dem Markt etabliert hat, bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Umweltschäden, für die öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Umweltschadenversicherung trägt dabei nicht nur die Sanierungskosten, zum Beispiel für eine Dekontamination des Bodens, sowie die Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise für eine Um- oder Neuansiedlung von Tierpopulationen, sondern auch die in der Regel nicht geringfügigen Gutachterkosten. Meist muss bei einem Umweltschaden über einen langen Zeitraum überprüft werden, ob die getroffenen Maßnahmen „erfolgreich“ waren.

Je nach Bedarf und dem betrieblichen Risikopotential sowie abhängig vom Anbieter kann eine Umweltschadenversicherung als Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, möglich ist aber auch die Absicherung als einzelne Police. Neben einer Grunddeckung bietet eine Umweltschadenversicherung die Option, diese um zwei Zusatzbausteine zu erweitern. Der Versicherungsnehmer kann hierbei entscheiden, ob er Umweltschäden nicht nur auf fremden Boden, sondern zusätzlich Schäden am Grundwasser und auf eigenem Boden mitversichern möchte.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Umweltschadenversicherung mitversichert?

Der Versicherungsschutz der Umweltschadenversicherung bezieht sich auf Umweltschäden, die durch den versicherten Betrieb infolge eines Störfalls oder einer Emission verursacht wurden, und für die öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung der Umwelt gestellt werden. Folgende Schäden an der Umwelt sind dabei über die Umweltschadenversicherung abgedeckt:

  • Schäden am Boden
  • Schäden an Gewässern (vor allem Wasserschutzgebiete)
  • Schäden an geschützten Lebensräumen (zum Beispiel Nationalparks und Naturschutzgebiete)
  • Schäden an geschützten Tierarten
  • Schäden an geschützten Pflanzen

Die Umweltschadenversicherung gliedert sich dabei in verschiedene Bereiche:

  • eine Grunddeckung für sämtliche Umweltschäden, die außerhalb des eigenen oder gemieteten Betriebsgrundstückes auftreten
  • den Zusatzbaustein 1 für Umweltschäden von Boden, Arten und Lebensräumen sowie Gewässern (inklusive Grundwasser) auf dem eigenen oder gemieteten Versicherungsgrundstück
  • den Zusatzbaustein 2 für Schäden am Boden des Versicherungsgrundstücks gemäß Bodenschutzgesetz (BBodSchG) als sogenannte Bodenkaskoversicherung

Eine Umweltschadenversicherung beinhaltet grundsätzlich die Grunddeckung und lässt sich individuell um die zwei genannten Zusatzbausteine ergänzen. Die Grunddeckung kann bei einigen Anbietern zudem verschiedene Deckungsbausteine für die jeweiligen zu versichernden Anlagen beinhalten. Zu diesen Deckungsbausteinen gehören:

  • WHG-Anlagen: Anlagen für die Herstellung, Lagerung, Beförderung oder Wegleitung von gewässerschädlichen Stoffen
  • UmweltHG-Anlagen (mit oder ohne gesetzlicher Verpflichtung)
  • Abwasseranlagen- und Gewässereinwirkung: Anlagen für die Aufbereitung von Abwasser sowie Ein- oder Ableitung in Gewässer
  • sonstige deklarierungspflichtige Anlagen
  • Umweltschaden-Regress-Deckung für die Planung, die Lieferung, den Aufbau oder die Wartung von Anlagen, die nicht in Besitz des Versicherungsnehmers stehen

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Umweltschadenversicherung abschließe?

Da jede Umweltschadenversicherung neben einem Standardschutz auch immer zusätzliche Bausteine, die optional mitversichert werden können, anbietet, sollte bereits vor dem Abschluss einer Umweltschadenversicherung genau geprüft werden, wie die optimale Versicherungslösung einer Umweltschadenversicherung aussehen soll. Im Idealfall wird der eigene Bedarf anhand einer eingehenden betrieblichen Risikoanalyse ermittelt. Aufgrund der Komplexität der Versicherung ist die unterstützende Beratung eines Versicherungsfachmanns durchaus empfehlenswert. Mögliche Risikofaktoren, die zu berücksichtigen sind, können sein:

  • die Branche des Betriebs
  • der Bestand der Anlagen
  • die Stoffe beziehungsweise die Produkte, die hergestellt oder verarbeitet werden
  • die Gegebenheiten vor Ort (die Bodenbeschaffenheit, Witterungsverhältnisse oder ähnliches)
  • die eigenen Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb
  • die infrastrukturelle Einbindung zur Umwelt, zum Beispiel die geografische Nähe zu Gewässern oder Naturräumen
  • die Anzahl der Mitarbeiter

Nach Auslotung des Versicherungsbedarfs sollte die Umweltschadenversicherung so abgeschlossen werden, dass sie einen maßgeschneiderten Leistungsumfang bietet. Einige Versicherer bieten an, die Umweltschadenversicherung in eine Betriebshaftpflicht zu integrieren. Vor allem für Betriebe mit einem erhöhten Risikopotential (zum Beispiel Chemiekonzerne) ist jedoch der Abschluss einer Einzelpolice einer Umweltschadenversicherung zu empfehlen.

Unterschied zu einer Umwelthaftpflichtversicherung

Nicht selten wird eine Umweltschadenversicherung mit einer Umwelthaftpflichtversicherung verwechselt. Eine Umwelthaftpflichtversicherung ist meist automatisch Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung und wird eher selten als Einzelpolice abgeschlossen. Im Gegensatz zur Umweltschadenversicherung bietet sie Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche von Dritten bei Sach- und Personenschäden, die durch eine Beeinträchtigung der Umwelt entstanden sind und für die der Betrieb in der Haftung steht, da eine von ihm versicherte Anlage den jeweiligen Schaden verursacht hat. Die gesetzliche Haftung des Betriebs ist im Umwelthaftungsgesetz (seit 1991) geregelt. Damit deckt die Umwelthaftpflichtversicherung privatrechtliche Ansprüche ab, während sich die Umweltschadenversicherung auf öffentlich-rechtliche Ansprüche bezieht.

Abgrenzung zu einer Kfz-Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung deckt ausschließlich betriebliche Risiken für Umweltschäden ab, die innerhalb des Betriebsgeländes mit eigenen Anlagen oder Maschinen entstehen. Eine Kfz-Umweltschadenversicherung reguliert ebenfalls Umweltschäden, jedoch solche, die durch einen Unfall oder eine Panne mit einem Fahrzeug entstanden sind. Eine Kfz-Umweltschadenversicherung können auch Privatpersonen als Ergänzung zu ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Umweltschadenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Wer eine Umweltschadenversicherung abgeschlossen hat, der kann im Falle eines von ihm verursachten Umweltschadens folgende Leistungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme in Anspruch nehmen, sofern öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht wurden:

  • die Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung der geschädigten, zerstörten oder beeinträchtigten Umwelt (zum Beispiel die Dekontamination des Bodens, Säuberungsmaßnahmen bei Gewässern, Abholzung von beschädigten Bäumen)
  • die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen (zum Beispiel die Neuansiedlung oder Umsiedlung von Tierpopulationen, die infolge des Umweltschadens ihren Lebensraum verloren haben oder getötet wurden)
  • die Kosten für einen Gutachter und Sachverständigen (zum Beispiel für die regelmäßige Nachkontrolle, ob die getroffenen Maßnahmen wirkungsvoll sind)

Da es sich bei der Umweltschadenversicherung um eine Haftpflichtversicherung handelt, sind im Leistungsumfang auch die Kosten für die rechtliche Prüfung der Forderung, zum Beispiel durch einen Gutachter, enthalten. Wird der öffentliche Anspruch als unberechtigt eingestuft, kann dieser auch mit rechtlichen Mitteln abgewehrt werden. Eine Umweltschadenversicherung beinhaltet demnach auch immer einen passiven Rechtsschutz, der Rechtsanwalt- und Gerichtskosten inkludiert.

 

Welche Leistungen sind bei einer Umweltschadenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | UmweltschadenversicherungGrundsätzlich leistet eine Umweltschadenversicherung nur dann, wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Sanierung des Umweltschadens zu tragen. Diese Haftung besteht in Deutschland gemäß Umweltschadengesetz für alle natürlichen und juristischen Personen, die eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausüben, nicht jedoch für Privatpersonen (es sei denn sie handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig). Dementsprechend sichert eine Umweltschadenversicherung ausschließlich betriebliche Risiken ab und kann nicht von Privatpersonen abgeschlossen werden.

Weiterhin besteht bei der Umweltschadenversicherung kein Anspruch auf Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt und dadurch einen Umweltschaden verursacht hat. Darüber hinaus können Sie bei einer Umweltschadenversicherung von folgenden Leistungsausschlüssen ausgehen:

  • Schäden, die durch Kernenergie entstanden sind
  • Schäden, die betriebsbedingt unvermeidbar oder notwendig waren oder in Kauf genommen wurden
  • Schäden, die auf bewusste Verstöße gegen den Umweltschutz entstanden sind
  • Schäden, die im Ausland verursacht wurden
  • „Klecker-Schäden“ durch Verschütten, Ablaufen, Verdampfen oder Abtropfen von umweltbeeinträchtigenden Stoffen und Substanzen
  • Schäden, die durch Fahrzeuge entstanden sind (versicherbar über eine Kfz-Umweltschadenversicherung)
  • Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Substanzen zurückzuführen sind

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sollte durch einen Störfall oder eine Emission ein Umweltschaden absehbar oder bereits entstanden sein, ist der verursachende Betrieb neben der Kostenübernahme für notwendige Sanierungsmaßnahmen gemäß Umweltschadensgesetz zunächst zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • § 4 Informationspflicht: Die zuständige Behörde ist unmittelbar nach Eintritt des Schadens über diesen in Kenntnis zu setzen. Auch über eine unmittelbare Gefahr muss die Behörde informiert werden.
  • § 5 Gefahrenabwehrpflicht: Ist eine unmittelbare Gefahr für einen Umweltschaden gegeben, obliegt es dem verursachenden Betrieb, alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verhinderung des Schadens zu treffen.
  • § 8 Schadensbegrenzung: Nach Eintritt des Schadens hat der Verursacher alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen einzudämmen und so gering wie möglich zu halten. Diese Schadensminderungspflicht gilt jedoch nur, soweit die Maßnahmen zumutbar sind und keine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Nur wenn der Betrieb diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, kann er auch Leistungen von der Umweltschadenversicherung in Anspruch nehmen. Sobald der Versicherungsnehmer Kenntnis von dem Umweltschaden erlangt, muss er diesen umgehend der Umweltschadenversicherung melden – sogar dann, wenn noch keine öffentlich-rechtlichen Ansprüche erhoben wurden. Er ist zudem verpflichtet, den Versicherer über sämtliche getroffenen Maßnahmen (s.o.) zu unterrichten. Einige Versicherer verlangen sogar, diese Maßnahmen im Vorwege abzusprechen.

Mit einer Schadensmeldung, die Sie entweder online oder telefonisch vornehmen können, informieren Sie die Umweltschadenversicherung im Detail und stets wahrheitsgemäß über den jeweiligen Umweltschaden, zum Beispiel

  • über den Zeitpunkt und Ort des Schadens
  • zu der Ursache des Schadens
  • zum Schadenshergang
  • über das Ausmaß des Schadens

Sofern bereits vorhanden, reichen Sie die jeweiligen schriftlichen Ansprüche, die die Behörden geltend machen, direkt bei der Umweltschadenversicherung ein. Diese wird den Schaden eingehend sowohl im Hinblick auf die gesetzliche Haftungsverpflichtung als auch auf mögliche Leistungsausschlüsse prüfen. Wird die Forderung der Behörde als berechtigt eingestuft und besteht Versicherungsschutz über die Umweltschadenversicherung, wird die Umweltschadenversicherung zunächst die notwendigen Maßnahmen ermitteln (sofern nicht bereits entsprechende Sanierungsmaßnahmen auf behördliche Anordnung getroffen wurden) und diese der Behörde zur Genehmigung vorlegen. Gemäß Umweltschadengesetz entscheidet die zuständige Behörde darüber, welche Sanierungen tatsächlich erfolgen werden. Die Umweltschadenversicherung übernimmt dann sämtliche Kosten für die Sanierung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Umweltschadenversicherung ein?

MoneyCheck | UmweltschadenversicherungAls Haftpflichtversicherung wird bei der Umweltschadenversicherung keine Wartezeit vereinbart. Vielmehr besteht unmittelbar mit Abschluss der Versicherungspolice der Umweltschadenversicherung ab dem ersten Tag Versicherungsschutz, sofern es keine anderen vertraglichen Vereinbarungen gibt, zum Beispiel ein zeitlich versetzter Versicherungsbeginn bei einem Anbieterwechsel. Die in der Police vereinbarte Laufzeit beschreibt dann die Versicherungsdauer der Umweltschadenversicherung. Ist die Umweltschadenversicherung Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung, orientiert sich die Laufzeit an jener der Betriebshaftpflicht. Übliche Laufzeiten einer Umweltschadenversicherung sind ein Jahr. Zugunsten des Beitrags können bei den meisten Anbietern auch längere Laufzeiten vereinbart werden.

Wer über die Laufzeit hinaus Versicherungsschutz einer Umweltschadenversicherung wünscht, der kann zwei zusätzliche Klauseln vereinbaren:

  • die Nachhaftung
  • die Rückwärtsversicherung

Viele Versicherer bieten meist automatisch eine Nachhaftung von drei Jahren an. Mit der Nachhaftung können Sie Leistungen der Umweltschadenversicherung auch noch nach Ablauf der Laufzeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich der Umweltschaden im Versicherungszeitraum ereignet hat, jedoch erst später (maximal drei Jahre nach Ablauf der Police) als solcher festgestellt wurde. Eine Rückwärtsversicherung gehört in der Regel nicht automatisch zum Versicherungsumfang einer Umweltschadenversicherung, kann optional aber meist mitversichert werden. Diese leistet bei Umweltschäden, die während der Laufzeit offensichtlich werden, jedoch bereits vor Versicherungsbeginn (ohne Kenntnis des Versicherungsnehmers) entstanden sind.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Umweltschadenversicherung sein?

Mit der Deckungssumme legt der Versicherer der Umweltschadenversicherung fest, wieviel finanzielle Mittel dem Versicherungsnehmer je Versicherungsfall maximal zur Verfügung stehen. Die Deckungssumme stellt damit die Höchstentschädigungsgrenze für sämtliche Aufwendungen zur Beseitigung des Umweltschadens dar.

Damit es im Schadensfall nicht zu einer Unterversicherung kommt, sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden und dem jeweiligen Risikopotential angepasst sein. Die meisten Versicherer einer Umweltschadenversicherung geben dabei eine Deckungssumme von drei Millionen Euro vor. Vor allem für Großunternehmen, die genehmigungspflichtige Anlagen betreiben und/oder mit gefährlichen Stoffen oder Substanzen arbeiten, kann diese Summe zu gering sein. Abhängig vom Anbieter können daher auch höhere Deckungssummen im zweistelligen Millionenbereich vereinbart werden.

Beachten Sie, dass die maximale Deckungssumme für jeden Schadensfall nur dann gilt, wenn bei mehreren Umweltschäden diese nicht auf dieselbe Ursache oder dieselbe Einwirkung auf die Umwelt zurückzuführen sind. Anderenfalls werden die einzelnen Umweltschäden als ein Versicherungsfall mit der jeweils festgelegten Deckungssumme gewertet.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Umweltschadenversicherung berechnet?

Die Höhe des Beitrags der Umweltschadenversicherung ist keine pauschale Größe, sondern wird vielmehr von diversen kostenbeeinflussenden Faktoren bestimmt. Dazu gehören:

  • das Risikopotential für einen Schaden
  • die Höhe der Deckungssumme
  • der Leistungsumfang der Umweltschadenversicherung und zusätzliche Vereinbarungen
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • die Art der Police
  • die Laufzeit der Umweltschadenversicherung
  • die Zahlungsmodalitäten
  • die Tarifstruktur

Grundlegend wird der Beitrag für die Umweltschadenversicherung vor allem von dem allgemeinen Risiko für einen Umweltschaden beeinflusst: Je größer die Gefahr, dass ein Schaden größeren Ausmaßes passiert, desto höher wird auch der Beitrag ausfallen. So wird der Chemiekonzern für ansonsten gleiche Leistungen deutlich mehr für die Umweltschadenversicherung zahlen müssen als der industrielle Bäckereibetrieb.

Wer eine hohe Deckungssumme vereinbart, kann davon ausgehen, dass diese ebenfalls Einfluss auf den Beitrag nimmt und diesen erhöht. Gleiches gilt für den Leistungsumfang: Die Absicherung einer Grunddeckung ist kostengünstiger, als wenn Sie Zusatzbausteine mitversichern oder optional Zusatzleistungen wünschen. Mit einer Selbstbeteiligung, die bei der Umweltschadenversicherung meist Usus ist, kann der Beitrag dann wieder reduziert werden. Im Schadensfall müssen Sie jedoch einen Teil der Sanierungskosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst finanzieren.

Nicht wesentlich, aber zumindest mit einem gewissen Anteil, können sich auch die Dauer der Laufzeit, die jeweiligen Zahlungsintervalle oder auch das allgemeine Preisniveau des Anbieters auf die Beitragshöhe der Umweltschadenversicherung auswirken.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Umweltschadenversicherung für mich?

MoneyCheck | UmweltschadenversicherungEin Versicherungsvergleich diverser Tarife einer Umweltschadenversicherung hat für Sie den Nutzen, einen Tarif zu finden, der ein optimales Verhältnis zwischen einem ausreichenden Leistungsumfang einerseits und einem möglichst günstigen Beitrag andererseits bietet.

Da die Umweltschadenversicherung aufgrund ihrer einzelnen Bausteine immer einen maßgeschneiderten und keinen einheitlichen Versicherungsschutz bietet, sollte vor einem Vergleich immer anhand einer Analyse des eigenen Risikos der betriebliche Bedarf genau festgelegt werden. So stellen Sie sich, dass Sie im Falle eines Umweltschadens tatsächlich optimal abgesichert sind. Es kann sinnvoll sein, sich von einem Versicherungsexperten bereits im Vorwege über die unterschiedlichen Tarifmodelle einer Umweltschadenversicherung beraten zu lassen: Dies ist auch deshalb empfehlenswert, da nicht jeder Anbieter jedes Versicherungsrisiko eines Umweltschadens abdeckt.

Wer seinen eigenen Bedarf kennt, kann einen effektiven Vergleich vornehmen: Jedem Betrieb, der eine Umweltschadenversicherung abschließen oder auch seinen Anbieter wechseln möchte, ist dafür ein Online-Tarifrechner zu empfehlen. Schnell, einfach und anonym ermittelt dieser anhand der von Ihnen angegebenen Anforderungen bedarfsgerechte Tarife einer Umweltschadenversicherung. Bestenfalls finden Sie einen Tarif zu einem individuell besten Preis-Leistungsverhältnis. Und auch wenn der Service des Vergleichsrechners unverbindlich und kostenlos ist, besteht in der Regel die Option eines direkten Online-Abschlusses einer Umweltschadenversicherung.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Versicherungsbeiträge für die Umweltschadenversicherung können Sie von der Steuer absetzen, ganz gleich ob die Umweltschadenversicherung in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder als Einzelpolice abgeschlossen wurde. Steuerrechtlich gelten die gezahlten Beiträge der Umweltschadenversicherung als Betriebsausgaben, die geschäftliche Werte schützen und betriebliche Risiken absichern. Werden diese Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht, führt dies zu einer Reduzierung der Steuerlast.

Auch im weiteren Sinne können Sie steuerlich von einer Umweltschadenversicherung profitieren: Da Sie Ihr betriebliches Risiko für die finanziellen Folgen eines Umweltschadens mit dem Abschluss einer Umweltschadenversicherung abgedeckt haben, können Sie auf entsprechende eigene Rücklagen für den möglichen Schadensfall verzichten. Mit weniger Eigenkapital durch weniger Rücklagen reduziert sich die Bilanzsumme und in der Folge wird auch die Steuerbelastung geringer ausfallen.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Umweltschadenversicherung achten?

Wer seine Umweltschadenversicherung als Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte bedenken, dass mit einer Kündigung der Umweltschadenversicherung automatisch auch der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung erlischt. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Anbieter nach, ob es auch möglich ist, lediglich den zusätzlichen Schutz der Umweltschadenversicherung zu kündigen.

Die Möglichkeit der Kündigung einer Umweltschadenversicherung ist grundsätzlich gegeben und kann vor dem Hintergrund eines Tarifwechsels auch sinnvoll beziehungsweise lohnenswert sein. Kündbar ist die Police der Umweltschadenversicherung immer zum Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Häufig betragen diese drei Monate, teilweise wird auch nur ein Monat festgelegt. Teilen Sie dem Versicherer Ihren Entschluss in schriftlicher Form mit, Gründe müssen Sie jedoch nicht nennen. Wer die Kündigung oder auch nur die Kündigungsfrist versäumt, bei dem wird sie die Umweltschadenversicherung in aller Regel um ein weiteres Versicherungsjahr automatisch verlängern.

Neben dieser sogenannten ordentlichen Kündigung besteht unter Umständen auch die Option einer außerordentlichen Kündigung. Letztere ist auch während einer bestehenden Laufzeit möglich, sofern triftige Gründe vorliegen, zum Beispiel ein Risikowegfall, eine Beitragserhöhung des Versicherers oder eine Veräußerung des versicherten Unternehmens. Zwar geht in letzterem Fall der Versicherungsschutz automatisch an den neuen Besitzer über, dieser kann die Umweltschadenversicherung jedoch mit sofortiger Wirkung kündigen. Ansonsten ist bei einer außerordentlichen Kündigung der Umweltschadenversicherung eine Frist von einem Monat vorgesehen.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Umweltschadenversicherung achten?

Der Wechsel einer Umweltschadenversicherung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Dazu gehören

  • betriebswirtschaftliche Gründe: Ein anderer Tarif einer Umweltschadenversicherung bietet einen günstigeren Beitrag mit einem gleichbleibenden oder sogar höherem Umfang an Leistungen.
  • betriebsinterne Veränderungen: Der eigene Bedarf hat sich aufgrund eines erhöhten Risikopotentials oder eines Risikowegfalls verändert, so dass entweder der bestehende Tarif modifiziert werden kann oder aber ein anderer Tarif einen bedarfsgerechteren Versicherungsschutz bietet.
  • persönliche Gründe: Die Servicequalität oder das Schadensmanagement des Anbieters sind für die eigenen Anforderungen an eine Umweltschadenversicherung unzureichend.

MoneyCheck | UmweltschadenversicherungLetztlich versprechen Sie sich als Versicherungsnehmer aber immer einen Vorteil von einem Wechsel der Umweltschadenversicherung. Damit Sie auch tatsächlich profitieren, sollte ein Wechsel immer nur dann erfolgen, wenn Sie Ihre bestehende Police der Umweltschadenversicherung auch möglichst zeitnah kündigen können. Im Idealfall schließt die neue Police unmittelbar an die bestehende an, so dass weder eine Über- noch eine Unterversicherung für einen gewissen Zeitraum besteht.

Wer den Wechsel seiner Umweltschadenversicherung plant, kann diesen zudem als Anlass nehmen, den bestehenden Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen: Ist die Deckungssumme tatsächlich noch ausreichend? Gibt es neue Maschinen und Anlagen, die mitversichert werden sollten? Entspricht der Leistungsumfang noch den betrieblichen Voraussetzungen und kann es sinnvoll sein, Zusatzbausteine mitzuversichern? Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen sollten bei einem Neuabschluss einer Police der Umweltschadenversicherung immer Berücksichtigung finden.