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Photovoltaikversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Photovoltaik Versicherung?

MoneyCheck | PhotovoltaikversicherungAnlagen der modernen Photovoltaik bestehen heute meist aus teuren Solarzellen und dienen der Umwandlung von Sonnenlicht in Energie, die im Haushalt oder auch zu gewerblichen Zwecken verwendet werden kann.

Da das Sonnenlicht praktisch unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung steht, erfreuen sich Photovoltaik-Anlagen heute im privaten Bereich und auch bei gewerblichen Betreibern zunehmender Popularität.

Die Anlagen werden heute meist auf Dachflächen, auf Freiflächen oder alternativ auch an Schallschutzwänden installiert. Aufgrund der vergleichsweise hohen Anschaffungskosten solcher modernen Photovoltaik-Anlagen galten die entsprechenden technischen Einrichtungen lange Zeit als die überhaupt teuerste Form der modernen Stromerzeugung ohne fossile Brenn- und Rohstoffe.

Heute wird mit modernsten Photovoltaik-Anlagen bereits 1 % des jährlichen Strombedarfs der Welt gedeckt, wobei sich bereits abzeichnet, dass dieser Anteil bereits in naher Zukunft deutlich steigern wird.

Entsprechend wichtig ist es nun, finanzielle Schäden, die an den teuren Anlagen, zum Beispiel im Gefolge extrem ungünstiger Witterungseinflüsse auftreten könnten, rechtzeitig durch eine entsprechende Photovoltaik Versicherung umfassend abzudecken.

Auf eine moderne und teure Photovoltaik-Anlage, ganz gleich, ob sie nun auf einem Dach, auf einer Freifläche oder auch an einer Lärmschutzwand montiert worden ist, wirken heute die verschiedensten Arten von teilweise immer extremer sich gestaltenden Witterungseinflüssen. Auch ist ein solches teures Equipment auch diversen Arten von Gefahren und von Gefährdungen ausgesetzt, die heute von den Menschen ausgehen. Diese Gefahrenpotenziale reichen von mutwilliger Zerstörung und von Vandalismus bis hin zur Demontage und zur Beschädigung der entsprechenden Anlagen.

Da es sich bei jeder modernen Photovoltaik-Anlage um teure Spezialtechnik mit einem entsprechend hohen Aufwand für Wiederbeschaffung und erneute Installation handelt, da außerdem die Instandsetzung und Reparatur nur von teuren Spezialisten-Teams durchgeführt werden kann, erscheint der Abschluss einer Photovoltaik Versicherung heute für die Besitzer dieser hoch modernen Anlagen insgesamt sehr sinnvoll und ist daher dringend zu empfehlen.

Betrachtet man allein de Vielfalt der Gefahren, denen diese teure Technik im Freien Tag und Nacht ausgesetzt bleibt, so wird die Sinnhaftigkeit einer Photovoltaik Versicherung für dieses draußen installierte Equipment mehr als deutlich. Zu den entsprechenden Gefahrenpotenzialen, welche auf die im Freien platzierten modernen Photovoltaik-Anlagen heute einwirken, zählen unter anderem:

  • Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überspannung
  • Diebstahl, Vandalismus oder auch der gefürchtete Tierverbiss, vorzugsweise durch den Marder
  • Frist, Schneedruck und Feuchtigkeit.

Ein weiterer Aspekt, welcher heute den Abschluss einer modernen Photovoltaik Versicherung unbedingt sinnvoll erscheinen lässt, ist jedoch der Ertragsausfall. Viele Besitzer entsprechender privater Photovoltaik-Anlagen, die bereits über eine umfängliche Leistungskapazität verfügen, sind mit ihren Anlagen an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und speisen ihre Erträge aus Sonnenlicht entsprechend in dieses Netz ein, um dadurch Spannungsspitzen aufgrund von erhöhter Nachfrage entsprechend vergüten zu können. Diese Einspeisung wird dem Besitzer einer solchen modernen Photovoltaik-Anlage natürlich nach der Maßgabe des Gesetzgebers entsprechend vergütet.

Kommt es nun jedoch, beispielsweise aufgrund der eingangs bereits umfassend beschriebenen Einwirkungen und verschiedenartigen Schadensbilder zu einem zeitweiligen Ausfall der betreffenden Photovoltaik-Anlage, so fallen für den Eigentümer auch stets die hierdurch realisierten Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz weg.

Die moderne Photovoltaik Versicherung greift jedoch auch für diesen Fall und ersetzt dem betreffenden Eigentümer, je nach individueller Police, auch die Ertragsausfälle bei Verlust oder bei Beschädigung seine Photovoltaik-Anlage.

Aufgrund der hier umfassend dargelegten und beschriebenen vielfältigen und komplexen Gefahrensituation, welcher die Anlagen im öffentliche oder alternativ auch im privaten Bereich praktisch rund um die Uhr ausgesetzt sind, erscheint der Abschluss einer modernen Photovoltaik Versicherung für die Besitzer dieses Equipment absolut sinnvoll und geboten.

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Was sollte ich beachten, bevor ich eine Photovoltaik Versicherung abschließe?

Vor dem Abschluss einer entsprechenden Photovoltaik Versicherung sollt der potenzielle Versicherungsnehmer zunächst, am besten unter Hinzuziehung eines sachkundigen Experten, zum Beispiel seitens der Herstellerfirma der Anlage oder auch eines unabhängigen Versicherungsmaklers, die einzelnen Gefahrenpotenziale exakt bestimmen, denen die Anlage ausgesetzt ist.

Hieraus resultieren dann nämlich im Einzelnen der Umfang der jeweiligen Versicherungspolice, die Höhe der aus ihr sich ergebenden Prämie und schließlich auch die Regelungen für den Schadensfall. Dabei kann es durchaus von Relevanz sein, ob beispielsweise Gefahrenpotenziale wie Diebstahl oder Vandalismus mit in den Versicherungsschutz einbezogen werden müssen oder nicht. Steht eine moderne Photovoltaik-Anlage auf öffentlichem Grund und Boden, so mag dies im Einzelfall durchaus sinnvoll erscheinen. Befindet sie sich hingegen auf einem gut einsehbaren privaten Grundstück, welches unter Umständen sogar noch explizit umzäunt worden ist, so mag der Schutz er jeweiligen Photovoltaik-Anlage gegen Diebstahl und Vandalismus sogar entbehrlich erscheinen.

Des weiteren steht auch die Frage stets im Raum, ob die eingangs bereits erwähnte Ertragsausfallversicherung in die Police einer Photovoltaik Versicherung integriert werden soll oder nicht. Dieser Passus verteuert die Police natürlich entsprechend, entspricht er doch inhaltlich und vertraglich in etwa auch der teuren Betriebsunterbrechungs-Versicherung, die ein Händler oder Gewerbetreibender abschließen kann, um sich zum Beispiel gegen das Fernbleiben der unentbehrlichen Laufkundschaft im Zuge von Baumaßnahmen entsprechend abzusichern.

Wird durch die Stromeinspeisung seitens des späteren Versicherungsnehmers ein erheblicher laufender Ertrag realisiert, der unter Umständen auch anteilig zur Bestreitung der individuellen Kosten der Lebensführung disponiert worden ist, so erscheint die Einbeziehung eines entsprechenden Passus zur Absicherung von Ertragsausfällen in eine Photovoltaik Versicherung überaus ratsam. Ist die Einspeisung jedoch gering oder erfolgt gar nur in extrem unregelmäßigen Abständen, so dass die entsprechenden Erträge daraus praktisch zu vernachlässigen sind, so kann und sollte auf eine Ertragsausfallversicherung verzichtet werden, um die Deckungssumme und damit letztendlich auch die Beitragshöhe der jeweiligen Police für eine Photovoltaik-Versicherung nicht noch zusätzlich beträchtlich in die Höhe zu treiben.

All diese Details sollten zwingend bereits im Vorfeld eines Abschlusses einer Photovoltaik Versicherung zwischen Versicherungsträger  und Versicherungsnehmer geklärt und dann ausführlich besprochen werden.

Welche Leistungen sind bei einer Photovoltaik Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Es wurde eingangs schon erwähnt, dass die moderne Photovoltaik Versicherung heute in der Regel finanzielle Leistungen oder auch gutachterliche Leistungen bei unterschiedlichsten Arten von Schadensbildern an einer Photovoltaik-Anlage erbringen kann.

Solche gutachterlichen, vorrangig jedoch finanziellen Leistungen, werden durch eine Photovoltaik Versicherung heute im Allgemeinen erbracht bei:

  • Schäden an der Anlage infolge von Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überspannung
  • Schäden an der Anlage, verursacht durch Diebstahl, Vandalismus oder Tierverbiss
  • Schäden an der Anlage, welche sich auf extreme Witterungseinflüsse wie zum Beispiel auf Frost, auf Schneedruck oder Feuchtigkeit zurückführen lassen
  • Schäden, die einen Ertragsausfall für den Besitzer und Betreiber einer modernen Photovoltaik-Anlage nach sich ziehen.

Da eine moderne private Photovoltaik-Anlage nicht nur teures Geld repräsentiert, sondern für ihren Besitzer auch zuverlässig Stunde um Stunde Strom produziert, welcher in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, ist es übrigens auch durchaus sinnvoll, sämtliche einzelnen Module de kompletten Anlage durch einzelne Leistungspakete im Rahmen einer modernen Photovoltaik Versicherung abzudecken. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Leistungen der Photovoltaik Versicherung bei Zerstörung oder Beschädigung der Module, des Montagegestells oder der Leitungen der betreffenden Anlage
  • Leistungen des Versicherungsträgers bei Beschädigung oder Zerstörung von Wechselrichter oder Einspeisezähler
  • Leistungen der Photovoltaik Versicherung bei Schäden an oder Zerstörung von Fernüberwachung oder Batteriespeicher.
  • Konkrete Leistungen, die neben Wiederbeschaffung oder Instandsetzung von entsprechend geschädigten Photovoltaik-Anlagen von den modernen Photovoltaik Versicherungen getragen werden, sind unter anderem auch:
  • sogenannte Rückwirkungsschäden, die im konkreten Versicherungsfall dem Versicherungsnehmer entstehen können
  • schadensbedingte Arbeiten an entsprechenden Sattel-, Pult-, Walm-, Schräg- und Flachdächern sowie an sogenannten Fassadenanlagen
  • Ausfallschäden und Ertragsausfälle für den Versicherungsnehmer
  • innere Betriebsschäden an Wechselrichtern
  • De-Remontagekosten bei aufgetretenen Gebäudeschäden
  • Kosten der Schadenssuche
  • Schadenskosten bei Erdbeben als auslösenden Faktoren
  • zusätzliche Kosten eines sofortigen und unverzüglichen Reparaturbeginns
  • Rückbaukosten
  • Zuwegungskosten
  • Feuerlöschkosten
  • Kosten für Schäden an den entsprechenden Anlagen infolge von inneren Unruhen
  • Kosten für Schäden an der sogenannten Gesamtperipherie einer Photovoltaik-Anlage, wie zum Beispiel Kosten für Verkabelungs-Schäden, Energiespeicher-Schäden, Schäden an Überspannungsschutz-Einrichtungen, Schäden an Überwachungskomponenten, Schäden an PV-Modulen, Schäden an Unterkonstruktionen und Wechselrichtern.

Welche Leistungen sind bei einer Photovoltaik Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | PhotovoltaikversicherungEine moderne Photovoltaik Versicherung gewährt dem Versicherungsnehmer heute ein komplex strukturiertes und umfängliches Leistungspaket im Falle der eingangs bereits erwähnten Schadensursachen und auch Schadensbilder.

Es gibt jedoch stets auch einzelne Bereiche oder Schadensursachen, in denen eine Photovoltaik Versicherung nicht greift und ihre Leistungen gewährt. Hierzu gehören zum Beispiel regelmäßig Fehler, welche durch den zuständigen Fachbetrieb oder auch im Zuge der Selbstmontage bei der Installation der betreffenden Photovoltaik-Anlage verursacht worden sind.

Montagefehler sind nämlich explizit heute nicht im Deckungsumfang der meisten am Markt erhältlichen Photovoltaik Versicherungen enthalten. Hierbei kommt es dann letztendlich auch nicht darauf an, ob die Montage und Installation der Anlage durch einen entsprechend zertifizierten Fachbetrieb oder durch den betreffenden Eigentümer selbst im Do-it-Yourself-Verfahren durchgeführt worden ist.

Auch wenn es bereits während der Montagearbeiten zu einem Schaden oder sogar zur Zerstörung der teuren Photovoltaik-Anlage kommt, ist die Photovoltaik Versicherung für diese Fälle regelmäßig nicht zuständig. Wird eine teure Photovoltaik-Anlage an einer bereits bestehenden Immobilie montiert und wird sie hierbei beschädigt oder gar zerstört, so stellt dies einen geradezu klassischen Leistungsausschluss für eine bereits abgeschlossene Photovoltaik Versicherung dar. In diesem Fall müsste nämlich nicht die Photovoltaik Versicherung greifen, sondern stattdessen die entsprechende Wohngebäudeversicherung des Eigentümers der beschädigten Solartechnik.

Kommt es hingegen während der Installation einer teuren Photovoltaik-Anlage an einer noch im Bau befindlichen Immobilie zu Schäden oder sogar am Ende zur Zerstörung der Anlage, so würde die Photovoltaik Versicherung gleichfalls erfolgreich aus ihrer Leistungspflicht entbunden werden, da in diesem Falle nämlich regelmäßig die entsprechende Bauleistungsversicherung für den Schaden haftbar gemacht werden muss.

Ebenfalls ist die mögliche Leistungspflicht einer Photovoltaik Versicherung bei entsprechenden Montagefehlern definitiv ausgeschlossen. Kommt es beispielsweise bei der Montage und Installation einer solchen Anlage zur Beschädigung oder gar zur Zerstörung der entsprechenden Solartechnik, dann wäre in diesem konkreten Versicherungs- und Schadensfall nicht die Photovoltaik Versicherung, sondern stattdessen die Montageversicherung des betreffenden Installateurbetriebes für die Begleichung des entstandenen Schadens an der Photovoltaik-Anlage zuständig und entsprechend verantwortlich.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Auch bei einer modernen Photovoltaik Versicherung gilt es, ganz bestimmte Verhaltensregeln im konkreten eingetretenen Schadensfall zu berücksichtigen, sofern der entsprechende Versicherungsnehmer nicht durch Fehlverhalten oder auch durch Fahrlässigkeit seine Schadensersatzansprüche gefährden möchte.

Insbesondere muss der Besitzer und Betreiber einer teuren und versicherten Photovoltaik-Anlage stets seiner gesetzlich und möglicherweise sogar einzelvertraglich mit dem Versicherungsträger verankerten Pflicht zur Minimierung eines bereits eingetretenen Schadens an einer montierten Photovoltaik-Anlage oder an einer ihrer Komponenten stets gerecht werden.

Hierzu hat der jeweilige Versicherungsnehmer alle Arten von geeigneten Maßnahmen zu treffen, um eine Vergrößerung eines bereits eingetretenen Schadens wirksam und effektiv zu verhindern.

An zweiter Stelle steht dann jedoch auch bei der modernen Photovoltaik Versicherung stets die Meldepflicht. Hierin ist vertraglich zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer verankert worden, dass ein eingetretener Schadens seitens des betroffenen Versicherungsnehmers unverzüglich, dies heißt, ohne weitere schuldhafte Verzögerung, an den jeweils zuständigen Versicherungsträger zu melden ist.

Hierzu sind die bei Vertragsabschluss zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer allgemein definierten und vereinbarten Meldewege zu nutzen. Dabei kann es sich alternativ um die Möglichkeit der Nutzung einer Schadenshotline, eines E-Mail-Accounts zur Schadensmeldung oder auch um  ein Schadensformular handeln, welches an der Versicherungspolice anhängt. In jedem Fall hat de geschädigte Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsträger stets wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf die mögliche Schadensursache, den Schadensumfang und auf die mögliche Schadenshöhe zu machen.

MoneyCheck | PhotovoltaikversicherungIst er Schadensumfang an der jeweiligen Photovoltaik-Anlage zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch nicht absehbar, so kann es erforderlich werden, dass Gutachter, Sachverständige oder auch Beauftragte des Versicherungsträgers hinzu gezogen werden müssen, um sich ein Bild über den möglichen Schadensumfang verschaffen zu können. Diesen hat der geschädigte Versicherungsnehmer in jedem Fall den Zugang zur Solaranlage und ihren Komponenten zu gewähren.

Der Schadenshergang oder das Schadensbild sollten ferner durch den geschädigten Versicherungsnehmer fotografisch dokumentiert werden. Dies ist wichtig, damit sich Gutachter oder auch der Versicherungsträger später ein exaktes Bild über den jeweiligen Schadenshergang und schließlich auch übe den eingetretenen Schadensumfang verschaffen können.

Handelt es sich bei einem an einer entsprechend im Rahmen einer Photovoltaik Versicherung versicherten Anlage jedoch um einen Diebstahls-Schaden, so sollte durch den geschädigten Versicherungsnehmer in jedem Falle umgehend die nächste Polizeidienststelle informiert und hinzu gezogen werden. Im Falle des Verlustes der gesamten Anlage oder einzelner ihrer Komponenten im Wege eines vermuteten Diebstahles ist es unerlässlich, dass der dergestalt geschädigte Versicherungsnehmer der Polizei unverzüglich eine sogenannte Stehlgutliste zuarbeitet.

Aktenzeichen, Tagebuchnummer und Kontaktadressen sowie Namen der jeweils sachlich zuständigen Bearbeiter der Polizeidienststelle sollte sich der geschädigte Versicherungsnehmer umgehend notieren.

Der Schadensort darf durch den geschädigten Versicherungsnehmer grundsätzlich nur dann verändert werden, sofern dies aus dringenden Gründen der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und der damit verbundenen Gefahrenabwehr geboten erscheint. Erst nach einer entsprechend durch die Beauftragten oder Gutachter des Versicherungsträgers erteilten Freigabe ist es ratsam, den Schadensort aufzuräumen oder gar anderweitig zu verändern.

Alle Teile und Komponenten der Photovoltaik-Anlage, welche schadensbedingt entweder vollständig zerstört oder zumindest beschädigt worden sind, sollte der geschädigte Versicherungsnehmer als Beweismittel bis zur endgültigen Freigabe durch den zuständigen Versicherungsträger aufbewahren. Die Entsorgung dieser Teile sollte am besten erst nach der bereits erfolgen Regulierung durch den Versicherungsträger in Angriff genommen werden.

Die entsprechende Schadensanzeige über eine Zerstörung, über Raub oder Beschädigung einer versicherten Photovoltaik-Anlage, ist beim Versicherungsträger durch de geschädigten Versicherungsnehmer rechtzeitig, vollständig und unter Einbeziehung aller geforderten Anlagen einzureichen.

Mögliche Anspruchssteller von Haftpflichtschäden, resultierend aus dem Betrieb einer privaten oder alternativ auch gewerblich betriebenen Photovoltaik-Anlage, sind mit der Hausanschrift und den jeweiligen Kontaktdaten des zuständigen Versicherungsträgers zu versorgen.

Im Falle von Haftpflichtschäden, resultierend aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, darf der Besitzer und Betreiber keinesfalls Ansprüche Dritter ohne vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Versicherer anerkennen oder ein Schuldeingeständnis abgeben.

Zahlungen sollten grundsätzlich abgelehnt werden. Gleiches gilt für Aufrechnungsersuchen eines möglichen Anspruchsstellers. Klageschriften und weitere Unterlagen Geschädigter, sollten umgehend beim zuständigen Versicherungsträger durch den Versicherungsnehmer eingereicht werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Photovoltaik Versicherung ein?

Das Einsetzen des Versicherungsschutzes ist erschöpfend in den dafür jeweils relevanten Rechtsquellen beschrieben und kodifiziert worden. Dies sind:

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • das Handelsgesetzbuch (HGB)
  • das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des zuständigen Versicherungsträgers
  • einzelvertragliche Absprachen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt für den Beginn des Versicherungsschutzes, auch anwendbar auf eine moderne Photovoltaik Versicherung, stets ein rechtsverbindliches Angebot eines bevollmächtigten Versicherungsvertreters einer Versicherungsgesellschaft voraus, welches innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist durch einen potenziellen Versicherungsnehmer angenommen worden ist. Dieser juristisch für das Einsetzen des Versicherungsschutzes relevante Vorgang ist zudem meist zweifelsfrei durch die entsprechenden Unterschriften unter das Vertragsdokument und durch die Aushändigung der Police an den Versicherungsnehmer dokumentiert. In der Police ist dann meist auch ein verbindliches Datum für das Einsetzen des Versicherungsschutzes vermerkt worden.

Wesentlich genauer ist das Einsetzen des Versicherungsschutzes jedoch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) reglementiert worden. Hier wird nämlich ganz explizit unterschieden zwischen:

  • dem formalen Versicherungsbeginn
  • dem materiellen Versicherungsbeginn und
  • dem technischen Versicherungsbeginn.

Der formale Versicherungsbeginn ist in der Bundesrepublik Deutschland stets an die Unterzeichnung de Versicherungsdokumente und an die Aushändigung der Versicherungspolice gebunden. Meist werden hierbei jedoch der Beginn der Zahlungspflicht der Versicherungsprämie und der Beginn des Versicherungsschutzes harmonisiert. Davon abweichende Regelungen sind in der Bundesrepublik Deutschland nur insofern zulässig, als ein bereits beim Versicherungsnehmer nachweislich eingetretener Schaden nicht noch rückwirkend explizit versichert werden darf.

MoneyCheck | PhotovoltaikversicherungDer materielle Versicherungsbeginn repräsentiert hingegen den Haftungsübergang im Schadensfall auf den Versicherungsträger. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Versicherungsträger rechtlich dazu verpflichtet, die vertraglich ausgehandelte Deckungssumme zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland ist es meist allgemein üblich, den materiellen Versicherungsbeginn auf 00:00 Uhr des Tages des formalen Versicherungsbeginns zu legen. Davon abweichende Regelungen sind nach der Maßgabe des Gesetzgebers grundsätzlich zulässig, sofern dadurch nicht das eingangs bereits erwähnte Verbot der rückwirkenden Versicherung bereits eingetretener Schäden tangiert wird.

Der technische Versicherungsbeginn sollte stets als korrekt fassbares kalendarisches Datum in den jeweiligen Versicherungsunterlagen definiert werden, den er erlangt später maßgebliche Bedeutung für den jeweils relevanten Beginn und für das Ende des Versicherungsschutzes sowie für die individuelle Gestaltung der Versicherungsperiode. Meist fällt der materielle Versicherungsbeginn auf den beginn der Zahlungspflicht der Versicherungsbeiträge. Davon abweichende Regelungen und Absprachen sind in der Bundesrepublik Deutschland jedoch grundsätzlich zulässig.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Photovoltaik Versicherung sein?

Die Deckungssumme oder Versicherungssumme beschreibt bei allen Arten von Versicherungen jene Zahlungspflicht, für die der zuständige Versicherungsträger im konkreten Schadensfall maximal einzustehen hat. Ist die Deckungssumme zu niedrig, um Schäden regulieren zu können, so liegt Unterdeckung oder Unterversicherung vor. Ist die Deckungssumme jedoch höher als die Schäden, so handelt es sich um die für den Versicherungsnehmer teure Form der Überversicherung oder der Überdeckung.

Die jeweils bei Vertragsbeginn vertraglich zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer zu vereinbarenden Deckungssummen sind stets unterschiedlich hoch und müssen daher individuell kalkuliert und errechnet werden. Häufige Deckungssummen bei der modernen Photovoltaik Versicherungen sind allerdings Beträge von 2 Millionen Euro, von 5 Millionen Euro oder sogar auch von bis zu insgesamt 10 Millionen Euro.

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Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Photovoltaik Versicherung berechnet?

Grundsätzlich lässt sich der zuständige Versicherungsträger das Risiko des Schadenseintritts durch die Versicherungsbeiträge der Photovoltaik Versicherung entgelten. Beeinflusst wird die Beitragshöhe durch Faktoren wie Preis und Größe sowie Wert der versicherten Photovoltaik-Anlage. Aber auch der Standort und die jeweilige Nutzungsart eines Gebäudes, auf welchem eine Anlage installiert worden ist, schlagen kostenseitig zu Buche. Zusätzliche Risikofaktoren können sich preistreibend auswirken. Zum Beispiel immer dann, wenn in einem Gebäude brennbare Flüssigkeiten gelagerten werden, auf dessen Dach sich eine moderne Photovoltaik-Anlage befindet, die versichert werden soll.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Photovoltaik Versicherung für mich?

Er ermöglicht die Eruierung des Versicherungsträgers mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, der größtmöglichen Kulanz im Schadensfall und der besten Reputation am Markt. Ein Vergleich der Photovoltaik Versicherung sollte regelmäßig, auch bei bereits bestehendem Versicherungsschutz und mehrmals unterjährig durch geführt werden.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Bei gewerblichen Nutzern lassen sich die Versicherungsbeiträge für eine Photovoltaik-Anlage als Betriebskosten nach Vorlage der Beitragsrechnungen steuerlich geltend machen und entsprechend absetzen. Auch private Betreiber werden durch die steuerliche Erfassung einer Photovoltaik-Anlage zum Unternehmer und können daher von den analogen steuerlichen Regelungen profitieren.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Photovoltaik Versicherung achten?

Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten sind zu beachten. Das Kündigungsschreiben an den Versicherungsträger sollte als eingeschriebener Brief mit Rückschein aufgegeben werden. Es ist außerdem empfehlenswert, den Versicherungsträger um die Übermittlung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung zu bitten.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Photovoltaik Versicherung achten?

Erst sollte ein Vergleich der Anbieter erfolgen. Durch den Wechsel der Photovoltaik Versicherung darf es jedoch nicht zu den gefürchteten Lücken im Versicherungsschutz kommen. Bei der Durchführung des Wechsel gelten die selben Modalitäten, wie bei Vertragskündigung.