100% unverbindlich
100% kostenfrei

Montageversicherung
im Vergleich

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Montageversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Montageversicherung?

MoneyCheck | MontageversicherungDie Montageversicherung ist eine der ältesten technischen Policen, welche bereits seit dem Jahre 1925 am Versicherungsmarkt zu haben ist und abgeschlossen werden kann. Sie empfiehlt sich insbesondere für die Zielgruppe der Hersteller und der Lieferanten von Maschinen der unterschiedlichsten Art, denn sie gewährt Leistungen bei allen Arten von unvorhergesehenen Schäden, die infolge von Aufbau oder Montage an teuren Maschinen oder auch an technischen Anlagen entstehen könnten.

Moderne Maschinen und komplexe technische Anlagen, zu denen heute zum Beispiel ganze Fertigungsstraßen in großen Betrieben, Brücken oder teure Maschinen gehören, sind nicht nur teuer, sondern nehmen bei ihren individuellen Fertigungsprozessen oftmals Jahre in Anspruch. Berücksichtigt man dabei sämtliche Arten von Lohn- und von Materialkosten, so wird schnell klar, dass es sich um Summen im Millionen-Bereich handeln kann, sofern es infolge von Montagefehlern zum Totalausfall einer solchen Anlage oder Maschine oder zur Einschränkung wesentlicher Funktionalitäten kommt. Hersteller und Lieferanten von derartigen Maschinen und Anlagen können infolge von möglichen Schadensersatzforderungen daher schnell in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. Die entsprechende Montageversicherung schützt Hersteller und Lieferanten wertvoller und komplexer Aggregate wirksam vor möglichen Schadensersatzforderungen bei Montagefehlern.

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

Welche Schäden sind im Rahmen einer Montageversicherung mitversichert?

Jede moderne Montageversicherung lässt sich stets auch individuell auf bestimmte Maschinen und Anlagen und die entsprechenden Montagevorgänge abstimmen, mit denen diese montiert und letztendlich komplettiert werden können. Bestimmte Schäden, welche im Kontext einzelner Montagevorgänge entstehen können und hinsichtlich ihres Auftretens häufig sind, lassen sich sogar separat und exklusiv versichern, während der übrige Montage- und Komplettierungsvorgang vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein kann.

Die Versicherungsdauer kann dementsprechend unterschiedlich dimensioniert sein und sich von nur wenigen Tagen bis hin zu mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten bei der modernen Montageversicherung erstrecken.

Können bei der Montage oder Komplettierung besonders komplexer Maschinen oder anlagen extrem umfangreiche Schäden und Schadensbilder auftreten, so ist es bei der modernen Montageversicherung heute durchaus üblich, den möglichen Schadensumfang auf den Schultern von mehreren unterschiedlichen Versicherungsunternehmen zu verteilen, welche dann für konkrete Einzelschäden haften oder sich die entsprechende Deckungssumme teilen müssen.

Versichert sind im Kontext einer modernen Schadensversicherung grundsätzlich alle Arten von Schäden, wie sie durch Montage oder Komplettierung von Maschinen oder auch von ganzen Anlagen entstehen können.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Montageversicherung abschließe?

Vor dem Abschluss einer entsprechenden Montageversicherung sollte zunächst ein anerkannter Experte oder auch alternativ eine Expertenkommission die Schadensbilder verifizieren, die möglicherweise während der Montage oder während der Komplettierung einer Maschine oder Anlage auftreten könnten. Vor allem geht es dabei darum, möglichst exakt die auftretende Schadenssumme zu beziffern, um ermitteln zu können, welche Deckungssumme oder Versicherungssumme mit dem jeweils in Frage kommenden Versicherungsunternehmen bei der Montageversicherung anzusetzen ist. Im zweiten Schritt sollte dann schließlich ein möglichst fundierter Anbietervergleich vorgenommen werden, um letztendlich dasjenige Versicherungsunternehmen zu ermitteln, welches das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bieten kann.

Hierbei sollte aber stets auch beachtet werden, dass das Versicherungsunternehmen mit der insgesamt günstigsten Police für eine Montageversicherung nicht automatisch auch der beste Anbieter sein muss. Es sollte nicht nur der durch den jeweiligen Versicherungsträger geforderte Preis im Fokus stehen, sondern auch entsprechende Leistungspakete, wie die Entsendung entsprechender Gutachter, die Kulanz und vor allem die Geschwindigkeit im Falle einer möglichen Schadensregulierung sollten durch den zukünftigen Versicherungsnehmer vor dem Abschluss einer Montageversicherung gründlich eruiert werden.

Eine weitere ganz wesentliche Rolle spielt jedoch stets auch die Reputation des Anbieters einer Montageversicherung. Hierbei kommen erfahrungsgemäß die großen und renommierten Versicherungsgesellschaften stets deutlich besser weg. Außerdem verfügen diese über eine entsprechende Logistik, welche sich im konkreten Schadensfall dann für den jeweiligen Versicherungsnehmer meist schnell bezahlt macht.

Welche Leistungen sind bei einer Montageversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Das Leistungsbild ist bei einer modernen Montageversicherung höchst unterschiedlich und umfasst meist ein komplexes Geflecht entsprechender Leistungen und Services. Aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBen) der einzelnen Gesellschaften kann es dabei sein, dass sich das Ausmaß der jeweils im konkreten Schadensfall gewährten Leistungen jedoch erheblich voneinander unterscheidet.

Generell gewähren jedoch die meisten der modernen Montageversicherungen ihren Versicherungsnehmern einen mit Fug und Recht als umfassend und umfangreich zu bezeichnenden Schutz während der gesamten Montagedauer einer Maschine oder einer komplexen Anlage.

Leistungen im Kontext einer modernen und zeitgemäßen Montageversicherung werden heute meist nicht nur gegenüber dem Hauptauftragnehmer als Hersteller oder Lieferant einer Maschine oder Anlage durch den Versicherungsnehmer gewährt.

Leistungen werden durch den zuständigen und vertraglich dazu verpflichteten Versicherungsträger im Allgemeinen auch gegenüber den beteiligten Subunternehmern gewährt.

Der Versicherungsträger gewährt heute im Kontext einer Montageversicherung im Allgemeinen folgende Leistungen und Leistungsbestandteile gegenüber einem Versicherungsnehmer:

  • bei Schäden während der Montage oder der Demontage einer Maschine oder Anlage
  • bei Schäden, welche bei einer verkaufsbedingten Demontage einer Anlage auftreten können
  • bei Schäden bei Remontage einer Maschine oder Anlage, inklusive des erforderlichen Probelaufes.

Leistungen werden seitens des Versicherungsträgers bei einer Montageversicherung erbracht für Neu- und auch für Gebrauchtgeräte. Auch sämtliche Reserveteile sowie alle möglicherweise damit verbundenen technischen Einrichtungen und Aggregate sind in den Versicherungsschutz einer Montageversicherung eingeschlossen.

Leistungen werden seitens der Montageversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer erbracht, sofern es entweder zu einer Beschädigung oder alternativ zu einer Zerstörung des Materials einer Maschine oder Anlage infolge eines Bedienungsfehlers oder durch einen Montagefehler kommt.

Ferner werden Leistungen des Versicherungsträgers gewährt, wenn die Maschine oder Anlage als versichertes Objekt durch einen Brand, durch einen Blitzschlag oder alternativ auch durch eine Explosion beschädigt oder vollständig zerstört worden ist.

Alle Arten von Konstruktions-, von Guss-, von Material- oder auch von entsprechenden Werkstattfehlern ziehen ebenfalls die Leistungspflicht des jeweiligen Versicherungsträgers im Rahmen einer Montageversicherung nach sich.

Auch höhere Gewalt sowie der Verlust einer kompletten Maschine sowie von Maschinenteilen ziehen entsprechende Leistungen der Montageversicherung nach sich.

Es ist heute allgemein üblich, dass zwischen dem Anbieter einer modernen Montageversicherung und dem jeweiligen Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Diese Selbstbeteiligung im Rahmen einer Montageversicherung kann heute bei Großaufträgen durchaus im sechsstelligen Bereich liegen.

Hinsichtlich der konkreten Art und Weise der Leistungsgewährung durch eine moderne Montageversicherung gibt es im konkreten Schadensfall dann zwei unterschiedliche Herangehensweisen an die Regulierung:

  • beim Totalschaden einer Maschine oder Anlage wird üblicherweise seitens der betreffenden Versicherungsgesellschaft bis zur vollen Höhe der zuvor vertraglich vereinbarten Deckungssumme geleistet; hierbei werden sowohl der konkrete Materialwert der geschädigten Maschine oder Anlage, wie auch der erforderliche Leistungsumfang mit berücksichtigt
  • bei einer Teilbeschädigung der entsprechend versicherten Maschine oder Anlage wird das geschädigte Objekt wieder instand gesetzt und der zuständige Versicherungsträger übernimmt die entsprechenden Kosten, die daraus erwachsen.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | MontageversicherungFür die Verhaltensweisen beim Eintritt eines konkreten Schadensfalles gibt es konkrete Hinweise und Auflagen, sowohl durch den Gesetzgeber, wie auch durch die einzelvertraglich zuständige Versicherungsgesellschaft.

Die Verhaltensweisen im konkreten Schadensfall können auch maßgeblich sein für die Regulierung durch den jeweils zuständigen Versicherungsträger und sollten daher stets berücksichtigt werden. Insbesondere gilt dies für die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Minimierung eines bereits eingetretenen Schadens und natürlich auch in Bezug auf seine vertraglich verankerten Meldepflichten gegenüber der Gesellschaft.

Jeder Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, einen Schaden, den er erkannt hat, durch entsprechend geeignete Maßnahmen so gering wie nur irgend möglich zu halten. In diesem Kontext kann es bei der Montageversicherung zum Beispiel erforderlich werden, den Probelauf einer Maschine oder technischen Anlage unverzüglich abzubrechen, wenn erkannt wurde, dass sich ein Schaden bei der Fortsetzung der Maßnahme entsprechend vergrößern würde. Durch solche Maßnahmen der Schadensminimierung und der Schadensbegrenzung sind auch finanzielle Nachteile des Versicherungsnehmers in Kauf zu nehmen, sofern sich dadurch größere Schäden oder sogar die totale Zerstörung der entsprechend versicherten Maschine oder Anlage bereits vorbeugend vermeiden lassen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt, welcher im Schadensfall bei der Montageversicherung wesentlich wird, um die entsprechende Leistungspflicht des Versicherungsnehmers nicht zu gefährden, besteht schließlich in der Meldepflicht eines während Montage oder Probelauf an einer Maschine oder technischen Anlage entstandenen Schadens.

Ein entstandener Sachschaden muss der Versicherungsgesellschaft, bei welcher die jeweilige Montageversicherung abgeschlossen worden ist, stets unverzüglich gemeldet werden. Unverzüglich bedeutet dabei nicht sofort, sondern im versicherungsrechtlichen Sinne ohne weitere schuldhafte Verzögerung.

Für die Meldung eines Montageschadens einer Maschine oder einer technischen Anlage an den Träger einer Montageversicherung gibt es zumeist vorgesehene Meldewege oder verbindliche Abläufe, zum Beispiel in Gestalt von Schadensformularen, welche nicht selten sogar der Police einer Montageversicherung anhängen.

Hierbei ist strikt darauf zu achten, dass gegenüber dem zuständigen Versicherungsträger wahre und umfassende Angaben zum vermutlichen Umfang des betreffenden Schadens gemacht werden. Unwahre Angaben können nicht nur den Verdacht des Versicherungsbetrugs erwecken, sondern letztendlich auch dazu führen, dass die Montageversicherung ihrer Leistungspflicht nicht nachkommen wird.

Grundsätzlich sollte am Schadensbild möglichst so wenig, wie nur irgend möglich, verändert werden. Dies ist erforderlich, weil es durchaus notwendig werden kann, dass die zuständige Montageversicherung eigens einen Gutachter heran ziehen muss, welcher den an der Maschine oder an der Anlage entstandenen Schaden zunächst erst einmal zu begutachten hat. Die Maschine oder die Anlage sollte gesichert werden, so dass es nicht zu Verletzungen von Unbeteiligten oder zu einer Vergrößerung des entstandenen Schadens kommt. Hierbei müssen Einschränkungen, bis hin zu Betriebsunterbrechungen oder gar Stilllegungen ganzer betrieblicher Abteilungen, im Interesse des entsprechenden Versicherungsschutzes und der Schadensregulierung unter Umständen vom jeweiligen Versicherungsnehmer in Kauf genommen werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Montageversicherung ein?

Bezüglich des Einsetzens des Versicherungsschutzes gibt es einheitliche Regelungen, die in den entsprechend relevanten Rechtsquellen jeweils erschöpfend kodifiziert worden sind. Zu diesen Rechtsquellen, die den Versicherungsbeginn reflektieren, gehören zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des jeweils zuständigen Versicherungsträgers und natürlich möglicherweise auch noch diverse einzelvertragliche Regelungen.

Grundsätzlich gilt gemäß gesetzlicher Regelung, dass der Versicherungsschutz dann ein setzt, sofern der entsprechende Versicherungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und die jeweilige Police an den Versicherungsnehmer ausgehändigt worden ist. Meist enthält die Police dann auch ein rechtsverbindliches Datum, ab welchem der Versicherungsschutz bei der modernen Montageversicherung beginnt.

Es muss also von einem abschlußbevollmäctigten Vertreter der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ein rechtsverbindliches Angebot für den Abschluss einer Montageversicherung unterbreitet worden sein, welches dann der jeweilige Versicherungsnehmer innerhalb der sogenannten Angebotsfrist ganz eindeutig akzeptiert hat. Dadurch sind die Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz im Kontext einer Montageversicherung geschaffen und festgeschrieben worden. Über das konkrete Datum des einsetzenden Versicherungsbeginns können sich Versicherungsträger und Versicherungsnehmer dann jeweils einzelvertraglich verständigen und einen entsprechenden Zeitpunkt des Versicherungsbeginns in  den Vertragsunterlagen fest halten.

Wesentlich differenzierter und zugleich auch juristisch konkreter äußert sich hingegen das relevante Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Versicherungsbeginn, welcher auch bei der Montageversicherung von Bedeutung ist. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden nämlich gleich insgesamt drei unterschiedliche Optionen für einen Versicherungsbeginn benannt. Dies sind

  • der formale Versicherungsbeginn
  • der materielle Versicherungsbeginn
  • der technische Versicherungsbeginn.

Der formale Versicherungsbeginn stellt wiederum auf die juristischen Voraussetzungen des rechtsverbindlichen Angebotes für eine entsprechende Montageversicherung durch einen bevollmächtigten Vertreter de Gesellschaft ab, welches innerhalb der Angebotsfrist rechtskräftig vom Versicherungsnehmer als Adressaten des Angebotes angenommen werden muss. Sichtbares Zeichen des formalen Versicherungsbeginns im Sinne der entsprechenden Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind die unterschriebenen Vertragsdokumente und die an den Versicherungsnehmer ausgehändigte Police.  Versicherungsbeginn fällt oft auch aus rein praktischen Erwägungen heraus mit dem Beginn der Verpflichtung zur Prämienzahlung für den Versicherungsnehmer zusammen. Doch sind hiervon abweichende Regelungen grundsätzlich mit einer einzigen Einschränkung möglich. Nach geltender Rechtsauffassung ist es nämlich in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich unzulässig, einen bereits eingetretenen Schaden auch noch rückwirkend entsprechend zu versichern.

Der materielle Versicherungsbeginn repräsentiert in der deutschen Versicherungswirtschaft den Moment des Gefahren- oder auch des Haftungsüberganges auf den Versicherungsträger. Ab dem materiellen Versicherungsbeginn wäre der Versicherungsträger also vertraglich dazu verpflichtet, im jeweiligen Schadensfall die zuvor vertraglich exakt fixierte Deckungs- oder Versicherungssumme zu zahlen, sofern dem keine etwaigen Ausschluss- oder Hinderungsgründe entgegen stehen. In der Bundesrepublik Deutschland ist es derzeit meist üblich, dass der Zeitpunkt des materiellen Versicherungsbeginns exakt auf 00:00 Uhr des Tages des formalen Versicherungsbeginns fällt. Davon abweichende Regelungen sind jedoch grundsätzlich zulässig und ach möglich, sofern davon nicht das bereits erwähnte Verbot der rückwirkenden Versicherung bereits eingetretener Schäden tangiert wird.

Der technische Versicherungsbeginn ist stets ein exakt kalendarisch fassbares und in den Versicherungsunterlagen dementsprechend kodifiziertes Datum. Es erlangt nämlich ganz entscheidende Bedeutung für den Beginn und für das Ende des Versicherungsschutzes des jeweiligen Versicherungsnehmers und außerdem auch für die entsprechende Gestaltung der Versicherungsperiode. Wiederum ist es aus rein praktischen und pragmatischen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland meist üblich, das Datum des technischen Versicherungsschutzes mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten Versicherungsprämie zu harmonisieren, welche der Versicherungsnehmer an den Versicherungsträger zu entrichten hat. Davon abweichende Regelungen sind jedoch grundsätzlich zulässig und demzufolge auch möglich.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Montageversicherung sein?

MoneyCheck | MontageversicherungAuch bei der modernen Montageversicherung gibt es natürlich wiederum eine Deckungssumme oder Versicherungssumme. Diese Deckungssumme wird beim rechtsverbindlichen Abschluss der entsprechenden Police verbindlich ihrer Höhe nach zwischen dem Versicherungsträger und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Sie umfasst jene finanzielle Zahlung, welche der Versicherungsträger im konkreten Schadensfalle zur Regulierung der entsprechenden Schadensfolgen zu leisten hat.

Ist die Deckungssumme oder Versicherungssumme zu niedrig angesetzt worden, um die entstandenen Schäden vollständig regulieren zu können, so spricht der Versicherungsexperte für diesen Fall von der sogenannten Unterdeckung oder auch Unterversicherung.

Ist die Deckungssumme jedoch deutlich höher, als die für gewöhnlich beim jeweiligen Versicherungsnehmer während der Versicherungsperiode anfallenden Schadensumfänge, so liegt die teure Form der sogenannten Überversicherung oder auch Überdeckung vor.

Um Unter- und auch Überdeckung auch bei der Montageversicherung möglichst zu vermeiden, sollte der Rat eines Experten eingeholt werden. Dies sollte jedoch am besten bereits im Vorfeld der Unterzeichnung einer entsprechenden Police geschehen.

Hinsichtlich der Höhe der Deckungssummen gibt es bei der modernen Montageversicherung keinerlei pauschale Empfehlungen. Die Höhe der vertraglich zu vereinbarenden Deckungssummen richten sich dabei zum Beispiel nach dem endgültigen Kontraktpreis eines konkreten Montageobjektes, zuzüglich etwaiger Kosten, resultierend aus Fracht, Montage, Zollkosten und dem aus dem Verkauf der Anlage kalkulierten Gewinn des herstellenden oder des liefernden Unternehmens. Es liegt außerdem auf der Hand, dass die jeweilige Deckungssumme auch ganz maßgeblich von der Art des jeweiligen Montageobjektes, ob nun beispielsweise Photovoltaik-Anlage oder Wasserkraftwerk, bestimmt und limitiert wird.

Pauschale und allgemein verbindliche Aussagen zur Höhe de Deckungssumme einer modernen Montageversicherung lassen sich daher an dieser Stelle keinesfalls treffen. Die Höhe der jeweiligen Deckungssumme ist stets projektabhängig und muss daher von Fall zu Fall von versierten Experten individuell berechnet und dementsprechend kalkuliert werden.

Schnell checken. Viel sparen.

Beste Leistung. Bester Preis. Kostenfrei & unverbindlich

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Montageversicherung berechnet?

Die Prämienhöhe oder der Beitrag zu einer Montageversicherung repräsentieren jeweils den Preis für das Risiko eines möglichen Schadenseintritts, welches sich der Versicherungsträger vom Versicherungsnehmer entsprechend entgelten lässt.

Die Prämienhöhe ist demzufolge auch bei der Montageversicherung abhängig von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines entsprechenden wirtschaftlichen Schadens am zu montierenden Objekt, von der voraussichtlichen Höhe dieses Schadens und ferner von der prognostizierten Schadenshäufigkeit während der Versicherungsperiode.

Neben diesen grundsätzlichen und fundamentalen Faktoren im Zusammenhang mit dem Risiko des Versicherungsträgers gibt es jedoch noch weitere Faktoren, welche die Höhe der zu entrichtenden Beiträge oder Prämien ganz maßgeblich mit beeinflussen.

Hierzu zählen die jeweilige individuelle Höhe der Deckungssumme oder Versicherungssumme und die Höhe der ebenfalls bei Abschluss der Police vertraglich fixierten Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers im konkreten Schadensfall. Ferner die Art und Weise der Entrichtung der Prämie (ob jährlich, halbjährlich oder auch quartalsweise). Die Höhe der Prämie wird außerdem durch mögliche Sonder- oder Zusatzleistungen des Versicherungsnehmers mit beeinflusst und natürlich durch die entsprechenden Rabatte, Nachlässe oder auch Sonderkonditionen, welche der Versicherungsträger dem Versicherungsnehmer möglicherweise bei Vertragsabschluss explizit gewährt hat.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Montageversicherung für mich?

Ein Vergleich der Montageversicherung mit den Angeboten konkurrierender Versicherungsträger hat für mich einen mehrfachen Nutzeffekt. Einerseits wird es so möglich, die einzelnen Konditionen, die Kosten und im Schadensfall gewährten Leistungspakete der die Montageversicherung anbietenden Unternehmen miteinander vergleichen zu können. Andererseits bekommt man durch einen Vergleich der Montageversicherung einen guten Überblick über den relevanten Markt und über Kulanz und Bewertungen der einzelnen Anbieter. Ein Vergleich der im Angebot befindlichen unterschiedlichen Montageversicherungen ermöglicht es dem potenziellen Kunden ebenfalls, später den Anbieter mit dem wirklich optimalsten Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt eruieren und gezielt auswählen zu können. Ein Vergleich der Montageversicherung ist im Grunde eine normale Evaluierung der verfügbaren Angebote vor dem Kauf, durch Abwägen, messen, Zählen und Prüfen, wie er analog auch bei jedem anderen Einkauf von Ware oder von Dienstleistung entsprechend durch den Verbraucher durchgeführt wird.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Für Hersteller oder Lieferanten, welche gewerbsmäßig und regelmäßig sowie in Gewinnerzielungsabsicht und nachhaltig mit der Montage oder Lieferung entsprechender Maschinen oder auch komplexer Anlagen betraut sind, stellen die Versicherungsprämien, welche im Rahmen einer Montageversicherung an den zuständigen Versicherungsträger abzuführen sind, ganz normale Betriebsausgaben dar.

Als solche sind sie selbstverständlich gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) und Abgabenordnung (AO) von der an den Fiskus zu entrichtenden Steuerlast absetzbar. Zum Nachweis gegenüber dem regional zuständigen Finanzamt muss der betreffende Unternehmer dann allerdings die entsprechende Rechnung des Versicherungsunternehmens vorlegen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Montageversicherung achten?

Wer als Unternehmer seine Montageversicherung kündigen möchte, der sollte dazu zunächst erst einmal die Kündigungsfristen und Modalitäten des aktuellen Versicherers studieren, damit die Kündigung letztendlich auch fristgemäß eingeht und Rechtskraft erlangt. Die entsprechenden Regelungen finden sich meist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des Unternehmens.

Grundsätzlich sollte jede Kündigung einer bestehenden Montageversicherung in Schriftform erfolgen und am besten durch einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein zugestellt werden. Man sollte aus Gründen der Rechtssicherheit heraus seinen vorherigen Versicherungsträger, bei dem man die entsprechende Vertragskündigung eingereicht hat, um die Übermittlung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung als Nachweis bitten.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Montageversicherung achten?

MoneyCheck | MontageversicherungDer Wechsel einer aktuell bestehenden Montageversicherung sollte nur beim Vorliegen schwerwiegender Gründe und generell auch nur nach Vornahme eines gründlichen und fundierten Versicherungsvergleiches (zum Beispiel über eines der zahlreichen im Internet befindlichen Portale) erfolgen. Hierbei gilt jedoch dann wiederum der bereits vielfach bewährte Grundsatz, wonach ein billigerer Anbieter von entsprechenden Leistungen der modernen Montageversicherung nicht unbedingt die bessere Alternative zu einer bereits bestehenden Police darstellen muss. Anbieter von extrem preisgünstigen Montageversicherungen erkaufen diesen signifikanten Preisvorteil nicht selten auf Kosten von Leistungen, die den Versicherungsnehmern im Schadensfall gewährt werden müssen.

Auch kann es sein, dass man bei dem Versicherungsträger der jeweiligen Montageversicherung bereits weitere Verträge, wie um Beispiel eine Betriebshaftpflicht oder eine Geschäftsinhaltsversicherung, abgeschlossen hat. In diesem Fall gilt es zu prüfen, ob und inwieweit der Wechsel einer bestehenden Montageversicherung möglicherweise Konsequenzen in Bezug auf Rabatte und Konditionen weiterer Policen nach sich ziehen könnte.

Grundsätzlich sollen bei einem Wechsel der Montageversicherung jedoch keine versicherungsfreien Zeiten entstehen. Die Kündigung wiederum in Schriftform abfassen.