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Geschäftsinhaltsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung?

MoneyCheck | GeschäftsinhaltsversicherungDer Alltag birgt Gefahren, auf die wir Menschen allzu oft keinen Einfluss haben. Dabei können nicht nur wir selbst in Gefahr geraten, auch unser Hab und Gut ist vor bestimmten Risiken nicht gefeit. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäftsleute. Privatpersonen sichern Ihr Hab und Gut meistens durch eine Hausratsversicherung ab. Dieser so wichtige Versicherungsschutz existiert auch für Geschäftsleute, hierbei nennt er sich nicht Hausrat-, sondern Geschäftsinhaltsversicherung.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung lohnt sich für jeden Selbständigen, der seine Tätigkeit in seinen Büroräumen ausübt. Unbedingt empfohlen wird sie für jene Betriebe, die hochpreisige technische Anlagen ihr eigen nennen. Zwar handelt es sich bei der Geschäftsinhaltsversicherung um keine Pflichtversicherung, deren Abschluss wird aber dennoch wärmstens empfohlen.

Die Inhaltsversicherung ist für die Kostenübernahme folgender Risiken verantwortlich:

• Feuer
• Wasser
• Sturm
• oder Hagel

Es sind vor allem die immer häufiger auftretenden Naturgewalten, die uns Menschen Sorgen bereiten. Wir können kaum Einfluss drauf nehmen und die zunehmende Klimaerwärmung tut sein Übriges, dass sie immer öfter und heftiger auftreten. Naturgewalten können wir nicht verhindern, wir können uns allerdings vor den schweren Beschädigungen schützen, die sie hinterlassen. Mit der Geschäftsinhaltsversicherung schützen Sie als Geschäftsinhaber die gesamte Büroausstattung. Dazu zählen unter andrem:

• das sich im Büro befindliche Mobiliar
• Maschinen
• Telefone
• und sämtliche elektronische Anlagen

Doch auch von Menschenhand verursachte Schäden werden durch die Inhaltsversicherung abgedeckt. So greift die Police auch bei:

• Vandalismus
• Einbruch
• und Wasserschäden durch einen Leitungsrohrbruch

Selbstverständlich fallen nicht nur Büros unter den Deckmantel der Inhaltsversicherung, auch Gaststätten, Handelsbetriebe und Lager können durch diese Police abgesichert werden. Welche Güter im Einzelnen abgesichert werden können hängt von der Art des Betriebs und dem jeweiligen Tarif ab.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert?

Bei der Geschäftsinhaltsversicherung handelt es sich um eine gewerbliche Sachversicherung, die Gefahren erfasst, die eingeschlossenen Sachgütern, Einrichtungsgegenständen oder betriebswichtigen Gegenständen bedrohen könnten.

Grob gesagt ist die Inhaltsversicherung vergleichbar mit einer Hausratsversicherung. Bei einer Hausratsversicherung sichern Privatpersonen ihren persönlichen Hausstand ab. Dasselbe gilt für die Geschäftsinhaltsversicherung, nur dass dort das betriebliche Inventar versichert wird, wodurch natürlich weit höhere Versicherungswerte entstehen. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt dabei eine ganze Reihe von Risiken ab die durch folgende Ursachen entstehen:

• Brand
• Explosion
• Sturm
• Hagel
• Blitzschlag
• Wasserleitungsschäden
• Einbruch
• und Vandalismus

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließe?

Nur eine gründliche Vorbereitung führt zur passenden und dabei günstigen Inhaltsversicherung. Wer neben dem Basisschutz (Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasserschäden und Sturm/Hagel) noch weitere Risiken abgesichert haben möchte, sollte sich nach einem Tarif umsehen, der Risiken wie beispielsweise Lawinen oder Vulkanausbrüche als Zusatzbaustein mit einbindet.

Ähnlich verhält es sich bei der Wahl der zu versicherten Sachgüter. Dabei entstehen schon alleine branchenspezifisch unterschiedliche Schwerpunkte. So wird es für einen Gastwirt wichtig sein, seine Kühltruhen und weitere technische Küchengeräte zu versichern. Ein Handwerkbetrieb widerum wird darauf Wert legen, das seine Maschinen und gelagerten Rohstoffe unter den Deckmantel der Versicherung fallen.

Die größte Beachtung vor Abschluss der Police sollte wohl auf der Festlegung der Versicherungssumme liegen. Diese kann bei dieser Versicherung je nach Unternehmen unterschiedlich ausfallen, schließlich ergibt sie sich durch die Anzahl des zu versicherten beweglichen Inventars des Unternehmens. Zudem gilt es zu überlegen, ob sich ein Selbstbehalt lohnt. Beachten Sie bitte, dass ein entstandener Schaden nicht immer bis zur vollen Versicherungssumme beglichen wird. Kommt es beispielsweise zum Verlust von Bargeld oder anderen Wertsachen oder aber müssen nach einem Einbruchdiebstahl die Schlösser ausgetauscht werden kann es sein, dass nur ein bestimmter Bruchteil der Deckungssumme übernommen wird.
Eine gute Nachricht gibt es für Jungunternehmer: Derjenige, der sein Unternehmen erst kürzlich gegründet hat, könnte bei einigen Anbietern von einem Neugründungsrabatt profitieren. Fragen auf jeden Fall bei Ihrem Versicherer nach, ob für Sie als Gründer ein Rabatt möglich wäre.

Sinnvolle Ergänzungen zur Geschäftsinhaltsversicherung

  • Transportversicherung: Schutz Ihrer Ware auf dem Transportweg
  • Glasversicherung: bei großflächigen Fensterverglasungen unbedingt zu empfehlen
  • Verzicht auf Einrede der Unterversicherung: Bei Schadensfällen welche die Versicherungssumme um nicht mehr als 10 % übersteigen, verzichtet mit dieser Zusatzpolice der Versicherer auf Kürzung der Kostenerstattung
  • Maschinenbruchversicherung: vor allem für Betriebe mit einer hohen Anzahl teurer Maschinen geeignet
  • Elektronikversicherung: Schutz für teure EDV oder IT-Anlagen beispielsweise auch bei Bedienfehlern
  • Vorsorgeversicherung: schützt Ihr Inventar über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: kommt für die laufenden Kosten auf, sollte Ihr Betrieb aufgrund eines Schadens vorübergehend still stehen

Welche Leistungen sind bei einer Geschäftsinhaltsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

MoneyCheck | GeschäftsinhaltsversicherungEin Orkan fegt über eine Ortschaft und deckt das Dach eines Gasthofes komplett ab. Nicht nur das Mobiliar der Gaststätte wird durch den daraufhin einsetzenden Regen stark beschädigt, auch die technischen Gerätschaften in der Küche sind nicht mehr einsetzbar. Hätte der Gastwirt nicht vorausschauend eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen würde der entstandene Schaden wohl das betriebliche Aus bedeuten.

Eine Wasserleitung in einer Schreinerei ist leck, es dauert nicht lange und der gesamte Betrieb steht über Nacht unter Wasser. Der daraus entstandene Schaden ist kaum auszudenken, schließlich ist nicht nur das im Betrieb befindliche Mobiliar beschädigt, auch die technischen Geräte und das dort gelagerte Holz ist doch den stetig ansteigenden Wasserspiegel unbrauchbar. Dem Geschäftsinhaber entsteht kein finanzieller Schaden, die Geschäftsinhaltsversicherung begleicht die entstandenen Kosten in voller Höhe.

Nur zwei Beispiele die zeigen, wie wichtig der Abschluss dieser so wichtigen Police für jeden Geschäftsinhaber ist. Mit Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt der Versicherer alle Kosten die zerstört oder gestohlen wurden. Jedoch geht es bei dieser Police nicht nur um den Ersatz der beschädigen Sachen, bei einem Brand, Sturm oder einem Wasserschaden entstehen noch weitere Aufwendungen, die durch die Inhaltsversicherung abgedeckt sind. Dazu zählen unter andrem:

• Aufwendungen für Gutachter
• Abbruch- und Aufräumkosten
• Löschkosten
• oder Kosten für den Einbau neuer Schlösser

Welche Entschädigungsleistungen erhalten Sie nach Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung?

Kommt es zum Schadensfall erhalten Sie als Versicherungsnehmer Ersatz der Aufwendungen für:

  • Sicherungsmaßnahmen (auch erst mal provisorisch) nach einem Einbruch
    Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der betroffenen kaufmännischen und technischen Einrichtung
  • Aufräumungsarbeiten
  • Kostenerstattung für jene Beschleunigungsmaßnahmen, die bei einer drohenden Betriebsunterbrechung drohenden Ertragsausfall minimieren

Welches Inventar ist bei der Geschäftsreiseversicherung abgesichert?

Unter den Deckmantel der Geschäftsinhaltsversicherung fallen bewegliche Sachen die zu Ihrem Betriebsvermögen gehören. Somit sind Betriebseinrichtung (sowohl kaufmännisch als auch technisch) und Waren bzw. Vorräte durch die Versicherung von Schäden abgesichert.

Zur kaufmännischen Betriebseinrichtung zählt das Mobiliar der Firma. Technische Anlagen sind Geräte und Maschinen, die im Betrieb benötigt werden. Grundvoraussetzung für den Abschluss dieser Police ist, dass der Versicherte Eigentümer der oben beschriebenen Sachgüter ist. Es gibt allerdings auch Tarife, bei denen fremdes Eigentum versichert werden kann. Dies kann von Nutzen sein, wenn Ihnen als Versicherungsnehmer Sachgüter zur Reparatur, zum Verkauf, zur Verwahrung oder zur Bearbeitung überlassen wurden. Oft ist sogar Eigentum Ihrer Mitarbeiter mitversichert, insofern es sich am versicherten Ort befindet.

Welche Leistungen sind bei einer Geschäftsinhaltsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Jeder Geschäftsinhaber, der eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließt, sollte wissen, dass es gewisse Risiken gibt, die nicht unter den Denkmantel dieser Police fallen.

Das wahrscheinlich größte Risiko dabei sind die sogenannten Elementarschäden. Unter Elementarschäden versteht man Naturgewalten wie:

  • Überschwemmungen
  • Erdbeben
  • oder Erdsenkungen

Möchten Sie auf Nummer Sicher gehen und auch diese Risiken mit abgedeckt haben, empfiehlt es sich einen Tarif zu wählen, der eine Erweiterung für Elementarschäden anbietet. Dieser zu buchbare Versicherungsbaustein verursacht zwar Zusatzkosten, kann dafür aber vor einem horrenden finanziellen Schaden bewahren.
Neben nicht versicherbaren Risiken gibt es auch eine Reihe von Gegenständen, die zumindest nicht Teil der Basisversicherung sind.

Bargeld oder Wertgegenstände

fallen bei den meisten Tarifen nicht automatisch in den Versicherungsschutz. Mithilfe bestimmter zu buchbarer Versicherungsbausteine kann Bargeld oder Wertgegenstände aber mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Daten und Programme

gelten nicht als Sachen und fallen daher oft nicht unter den Deckmantel der Geschäftsinhaltsversicherung. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Sollten besagte Programme oder Daten nämlich für die Funktion versicherter Gegenstände notwendig sein, fallen diese doch unter den Schutz der Police.

Außer dem Ausschluss bestimmter Gegenstände sollten Sie als Vertragspartner auch auf bestimmte Leistungen achten, die nicht unter das Leistungsspektrum der Geschäftsinhaltsversicherung fallen. Dazu zählen Beschädigungen durch:

  • Tsunami
  • Krieg
  • Kernenergie
  • und Sturmflut

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Wie Sie bei Eintritt eines Schadensfalles handeln, kommt stark drauf an, um welche Art des Schadens es sich handelt. Bei einem Feuerausbruch sollte erst mal die Feuerwehr gerufen werden, um den Brand zu stoppen, dasselbe gilt für einen Wasserschaden. Bei Vandalismus oder Einbruchdiebstahl ist die Polizei der erste Ansprechpartner. Gleich danach sollte aber die Versicherung über den entstandenen Schaden informiert werden.
Je schneller Sie die Versicherung informieren, umso schneller kann diese Ihnen beider Schadensbeseitigung helfen. Sie können Ihren Anbieter dabei unterstützen, indem Sie ihm die gewünschten Versicherungsunterlagen so schnell wie es geht und möglichst vollständig zukommen lassen. Auch das Anfertigen von Fotos kann bei der Beweisfindung hilfreich sein.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Geschäftsinhaltsversicherung ein?

Die Geschäftsinhaltsversicherung tritt zu dem im Vertrag aufgeführten Zeitpunkt im Kraft. Grundvoraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist allerdings die pünktliche Überweisung der ersten Versicherungsrate. Erfolgt diese nicht oder zu spät, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Selbst wenn er das nicht tut, wird er einen Versicherungsfall, der vor Eintreffen der Zahlung eingetreten ist, nicht übernehmen.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung sein?

MoneyCheck | GeschäftsinhaltsversicherungDie Höhe der Versicherungssumme umfasst den Neuwert der gesamten technischen und kaufmännischen Einrichtung des Betriebs plus eventueller Warenvorräte. Wie so oft, ist man auch bei der Geschäftsinhaltsversicherung schlecht beraten, würde man aus Kostengründen eine möglichst niedrige Deckungssumme festlegen. Schließlich wird bei einem entstandenen Schaden nur die Höchstsumme ausbezahlt, die bei Vertragsunterzeichnung vereinbart wurde. Ist der Schaden höher als die Versicherungssumme, muss der Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlt werden. Gerade bei Beschädigungen, die durch Naturgewalten entstanden sind, kann so ein Unglück auch zur Bedrohung der betrieblichen Existenz führen.

Experten empfehlen die Versicherungssumme 10 % höher anzusetzen als geplant, um einen gewissen Puffer zu haben und eine Unterversicherung in jedem Fall zu vermeiden. Wie bei jeder Versicherung beeinflusst die Höhe der Deckungssumme auch bei der Inhaltsversicherung die Höhe der zu zahlenden Beiträge.

Verzicht auf Einreide der Unterversicherung

Einige Versicherer bieten Ihren Mitgliedern die Möglichkeit an einen sogenannten Unterversicherungsschutz, als zusätzlichen Versicherungsbaustein abzuschließen. Kommt es zu einem Schadensfall, der nicht mehr als 10 % der vereinbarten Versicherungssumme übersteigt, erhält der Vertragspartner dennoch die volle Entschädigung ohne Kürzung.

Vorsorgeversicherung

Bei der Vorsorgeversicherung handelt es sich eine prozentuale Erhöhung der Versicherungssumme. So wie beim Verzicht auf Unterversicherung geht es auch bei der Vorsorgeversicherung um die Vermeidung einer Unterversicherung.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Geschäftsinhaltsversicherung berechnet?

Es gibt eine ganze Reihe von Kriterien, nach denen der Beitrag zur Geschäftsinhaltsversicherung berechnet wird. So hängen die Kosten von:

  • der Betriebsart
  • dem Betriebsstandort
  • Bestehen möglicher Vorschäden
  • Einhaltung gängiger Sicherheitsstandards
  • und nicht zuletzt von der Höhe der Deckungssumme

ab. Allerdings können Sie als Versicherungsnehmer durchaus Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen.

Rabatte bei Firmenneugründung

Einige Versicherer bieten besonders günstige Tarife für Gründer. Ein vorheriger Vergleich kann sich also besonders für Selbstständige lohnen, die gerade dabei sind ins Unternehmertum zu starten.

Selbstbehalt

Entscheiden Sie sich für die Festlegung eines Selbstbehalts, kann das die Versicherungsbeiträge deutlich reduzieren. Beachten Sie dabei aber stets, dass Sie bei einem möglichen Schadensfall die entstandenen Kosten bis zur Höhe des Selbstbehalts selbst übernehmen mussten. Ein genaues Abwägen ist hier also besonders wichtig.

Vertragslaufzeit

Wird eine Police auf mehr als 1 Jahr abgeschlossen belohnen das einige Anbieter mit reduzierten Beiträgen. Allerdings verlängern sich bei mehrjährigen Verträgen auch die Kündigungsfristen. Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren kann die jeweilige Police beispielsweise erst zum Ende des 3. Jahres gekündigt werden.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Geschäftsinhaltsversicherung für mich?

Grundsätzlich sollte jeder Betrieb darauf achten, dass der Versicherungsschutz für das Unternehmen passgenau ist. Die Wahl des passenden Versicherungsschutzes konnte in der Vergangenheit mitunter einige Wochen in Anspruch nehmen. Bis vor kurzem war ein Versicherungsmakler die einzige Option, zu einem passenden Tarif zu kommen. Eine zeitraubende Prozedur, die nebenbei auch noch zusätzliche Kosten verursachte. Zum Glück sind diese Zeiten vorbei. Online-Vergleichsrechner geben Ihnen, als potentielle Versicherungsnehmer die Möglichkeit die Suche nach dem passenden Versicherungsschutz selbst in die Hand zu nehmen. Mit der Nutzung unseres Online-Rechners profitieren Sie von einem unabhängigen und transparenten Vergleich führender Versicherungsunternehmen. Zudem verfügen Sie jederzeit über einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen bei Fragen rund um Ihr passenden Versicherungspaket gerne weiterhilft. Auf Wunsch können Sie den Vertragsabschluss natürlich auch direkt online ausführen.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Da die Betriebsinhaltsversicherung wesentlich zum Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit eines Unternehmens beiträgt, können dessen Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt sowohl für den Basisschutz, als auch eventuell vereinbarte Zusatzpakete dieser Police.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Geschäftsinhaltsversicherung achten?

Wie bei jeder Versicherung gilt es auch bei Kündigung der Geschäftsinhaltsversicherung die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kündigungsfristen einzuhalten. Dabei wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Ordentliche Kündigung

Sind Sie mit dem Serviceangebot Ihrer Versicherung nicht mehr zufrieden oder haben Sie vielleicht ein für Sie besseres Angebot gefunden? Natürlich haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, vorausgesetzt Sie halten die vorgeschriebenen Fristen ein. Bei der ordentlichen Kündigung beträgt diese Frist 3 Monate zum kalendarischen Jahresende. Somit muss die Kündigung bis Ende September erfolgen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um mindestens 1 Jahr. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Außerordentliche Kündigung

Bei der außerordentlichen Kündigung entfallen die strengen Kündigungsfristen und die Kündigung tritt oft schon vom ersten Tag an in Kraft. Allerdings ist sie nur in Ausnahmefällen möglich. Daher muss bei der außerordentlichen Kündigung immer auch der Kündigungsgrund angegeben werden. Folgende Ausnahmefälle können Grund für eine außergewöhnliche Kündigung sein:

  • Hat die Versicherung die Beitragssätze deutlich angehoben, ohne im Gegenzug das Leistungsspektrum zu erweitern haben Sie gegebenenfalls das Recht Ihren Vertrag fristlos zu kündigen. Wünschen Sie einen Zeitpuffer um zwischenzeitlich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschießen können Sie Ihre Police auch zu einem Datum Ihrer Wahl kündigen

 

  • Kommt es zum Schadensfall können sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst die außerordentliche Kündigung in Anspruch nehmen

Auch die außerordentliche Kündigung erfolgt schriftlich.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Geschäftsinhaltsversicherung achten?

Falls Sie regelmäßig die sich auf dem Markt befindlichen Angebote vergleichen, kann es gut sein, dass Sie eines Tages auf einen Tarif stoßen, der Ihnen sowohl preislich als auch vom Leistungsumfang besser zusagt, als der aktuelle Vertrag. Denken Sie dabei aber stets daran, die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. In den meisten Fällen wird der alte Vertrag mithilfe der ordentlichen Kündigung beendet, dabei beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Jahres. Natürlich ist es gut möglich, dass Sie durch den Wechsel Ihres Vertrags Geld einsparen, zudem hätte ein anderer Tarif eventuell ein für Sie passenderes Leistungsspektrum. Vermeiden Sie dabei aber unbedingt eine Versicherungslücke. Sollte es gerade in diesem Zeitraum zu einem Schadensfall kommen, wären Sie ohne Versicherungsschutz und müssten den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen.

Folgende Fragen sollten Sie sich vor einem Wechsel  unbedingt durch den Kopf gehen lassen:

  • Gibt es Zusatzvereinbarungen im alten Vertrag, die vom neuen Anbieter übernommen werden müssten?
  • Existieren bestimmte Versicherungsinhalte die eventuell aus anderen Versicherungen auf die neue Geschäftsinhaltsversicherung übertragen werden?
  • Bietet die neue Versicherung alle Betriebsinhalte, die für Ihr Unternehmen wichtig sind?

Ein regelmäßiger Vergleich der aktuellen Tarife lohnt sich in jedem Fall und wer weiß, vielleicht entdecken Sie ja wirklich einen Anbieter der Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket zu einem erheblich günstigeren Preis offeriert.