Elektronikversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Elektronikversicherung?
Telefon, Computer, Scanner, Kopierer oder Drucker sind heutzutage in jedem Betrieb und meist auch in jedem privaten Haushalt zu finden. Besonders für Unternehmen gleich welcher Art und welcher Größe stellt die elektronische Infrastruktur mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik die Basis für die tagtägliche Arbeit dar. Für einen reibungslosen Ablauf im Betrieb sind funktionierende technische Geräte und Anlagen unabdingbar. Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte kann schnell den kompletten Arbeitsablauf teilweise oder gänzlich lahmlegen. Das Risiko eines Schadens ist zudem hoch: Technische Anlagen sind häufig durch diverse äußere Einflüsse sehr störanfällig. Eine Reparatur oder gar Neubeschaffung ist meist sehr kostenintensiv, vor allem dann, wenn gleich mehrere Anlagen oder gar das gesamte technische Equipment betroffen sind. Hinzu kommen mögliche Umsatzeinbußen, wenn die Arbeit nicht mehr wie gewohnt ausgeführt werden kann. Besonders dramatisch ist ein Ausfall bei Betrieben, die neben der gängigen technischen Ausrüstung auf spezielle Technik angewiesen sind. Eine Absicherung über die Elektronikversicherung ist daher besonders sinnvoll für
- Arztpraxen mit hochwertigen medizintechnischen Geräten, wie Röntgenapparaten, Ultraschallgeräten oder Computertomografen
- Medienproduktionsfirmen und Veranstalter
- IT-Dienstleister
- Sicherheitsfirmen
- Copy Shops und Druckereien
Meist reicht eine Betriebsinhaltsversicherung nicht aus, um sämtliche Risiken und Schäden abzusichern. Wesentlich umfangreicher ist der Versicherungsschutz einer Elektronikversicherung, die speziell auf die Absicherung von hochwertigem technischem Equipment ausgerichtet ist und als bekannteste der technischen Versicherungen gilt. Die Elektronikversicherung stellt daher für beinahe jeden Betrieb eine Grundabsicherung für sämtliche technische Anlagen und elektronische Gerätschaften dar und bewahrt ein Unternehmen im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin. Abgesichert werden kann dabei nicht nur die eigene Elektronik, sondern auch geleastes oder gemietetes technisches Equipment.
Eine Elektronikversicherung kann aber nicht nur im gewerblichen Bereich abgeschlossen werden, sondern auch im privaten. Denn auch daheim bestimmen viele technische Dinge unser alltägliches Leben – von der Waschmaschine und dem Herd, über den Fernseher bis hin zum Smartphone oder zur Spielekonsole. Viele Risiken, wie Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit, werden dabei nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt, so dass eine Elektronikversicherung als sinnvolle Ergänzung oder als auch eigenständige Deckung betrachtet werden kann.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Elektronikversicherung mitversichert?
Ähnlich wie eine Inhaltsversicherung oder im privaten Bereich eine Hausratversicherung bietet eine Elektronikversicherung Versicherungsschutz für sämtliche versicherte Anlagen gegen unvorhergesehene Schäden, die entstanden sind durch
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus
- Wasser und Feuchtigkeit
- Sturm und Hagel
- höhere Gewalt
- optional: Elementarschäden durch Überschwemmung, Lawinen oder Vulkanausbruch
Darüber hinaus gehören zu einer Elektronikversicherung häufig weitere abgesicherte Risiken, wie
- Kurzschluss und Über- oder Unterspannung
- Bedienungsfehler
- Sabotage und vorsätzliches Verhalten von Dritten
- Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Ausführungs- und Materialfehler
- Bruchschäden durch Sturz oder Herunterfallen
In der Regel bietet eine Elektronikversicherung eine sogenannte Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass sämtliche Risiken, die nicht explizit in der Versicherungspolice ausgeschlossen wurden, automatisch mitversichert sind.
Wer bereits eine Betriebsinhalts- oder Hausratversicherung besitzt, für den kann es bei einigen Schäden zu einer Doppelversicherung kommen. Einige Versicherer einer Elektronikversicherung bieten daher an, bestimmte Risiken aus dem Versicherungsschutz zu entfernen. Dies geht dann mit einer Beitragsreduzierung einher.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Elektronikversicherung abschließe?
Vor dem Abschluss einer Elektronikversicherung ist es sinnvoll, eine individuelle Bedarfsanalyse aufzustellen. Welches technische Equipment und welche elektronischen Anlagen sollen auf jeden Fall abgesichert werden? Ist es notwendig, tatsächlich die gesamte Ausrüstung über die Elektronikversicherung abzuschließen oder reicht es aus, einzelne Komponenten nur über die Betriebsinhaltsversicherung zu versichern? Sind zusätzliche Bausteine, wie eine Softwareversicherung oder eine Datenträgerversicherung sinnvoll? Eine individuelle Risikoanalyse, zum Beispiel durch eine kompetente Beratung trägt zu einer optimalen und bedarfsgerechten Versicherungslösung bei. Weiterhin sollte die Deckungssumme genau kalkuliert werden, damit es im Schadensfall nicht zu einer Unterversicherung oder einer Überversicherung kommt.
Auch der Standort der technischen Geräte und Anlagen spielt vor Vertragsabschluss der Elektronikversicherung eine Rolle. Kommen diese auch außerhalb der Betriebsstätte zum Einsatz, sollte diese Tatsache unbedingt in die Versicherungspolice zur Elektronikversicherung als sogenannte Außenversicherung mit aufgenommen werden, um den Versicherungsschutz anzupassen.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Wer neben der üblichen Büroausstattung besondere technische Anlagen betreibt, kommt um eine Elektronikversicherung nicht herum. Sie gilt zum Beispiel für Telefonschaltanlagen und Rechenzentren.
Meine Tipps:
- Datenträgerversicherung einschließen - auf Wiederherstellungskosten achten
Die Elektronikversicherung schließt eine Versicherung für Datenträger häufig mit ein. Prüfen Sie aber auf jeden Fall, ob wirklich alle wichtigen Kosten gedeckt sind!
Dazu zählen neben den Kosten für die Geräte auch Lohn- und Servicekosten die diejenigen, die die Datenträger wieder installieren müssen.
Aber auch die Wiederherstellung von betriebsbezogenen Daten müssen Sie berücksichtigen, wenn Ihr Unternehmen damit zentral arbeitet. Das sind Daten wie Mail-Verteiler oder andere Kundendaten. Wenn Sie die wiederbeschaffen müssen oder selbst neu recherchieren, müssten Sie die Kosten sonst selbst tragen.
- Doppelversicherung prüfen
Die PCs in Ihrem Büro müssen Sie nicht unbedingt separat versichern, wenn Sie nur diese betrieben. Sie lassen sich in einer Sachversicherung einschließen, mit der auch die übrige Büroeinrichtung versichert ist.
Wenn Sie also keine großen technischen Geräte extra versichern müssen, können Sie ggf. auf die Beiträge für die Elektronikversicherung verzichten.
PS: Medizinische Geräte einer Arztpraxis sollten Sie unbedingt separat absichern!
- Bedingungen einer Betriebsunterbrechungsversicherung prüfen
Haben Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung? Dann sollten Sie prüfen, ob die Deckungssumme noch ausreicht, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz um eine Elektronikversicherung ergänzen. Denn sonst zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, wenn der Arbeitsausfall wegen solcher Geräte eintritt.
Welche Leistungen sind bei einer Elektronikversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Ist ein elektronisches Gerät komplett zerstört, beschädigt oder gar nicht mehr vorhanden, übernimmt die Elektronikversicherung folgende Leistungen:
- Schadensersatzkosten für die Anschaffung gleichwertiger Anlagen oder einzelner Bestandteile
- Reparatur- beziehungsweise Instandsetzungskosten
- Erstattung des Zeitwerts, sofern die Anlage nicht ersetzt wird
- Übernahme der Kosten zur Anmietung von Ersatzgeräten
- Wiederherstellungskosten beim Verlust von wichtigen Daten von der Festplatte
- je nach Anbieter: Erstattung von Umsatzeinbußen im Falle einer Betriebsunterbrechung bedingt durch den Ausfall von elektronischen Gerätschaften
Über eine Elektronikversicherung versicherbare Geräte zur Kommunikations- und Informationstechnik sind zum Beispiel
- EDV-Anlagen (inklusive fest installierter Datenträger, zum Beispiel Festplatten)
- Kommunikationsserver
- Drucker
- Faxanlagen
- Telefonanlagen
- Kopierer
- Fernsprechanlagen
- Scanner
Weiterhin gehören zum Leistungsumfang einer Elektronikversicherung auch branchenspezielle elektronische Gerätschaften der
- Medientechnik
- Medizintechnik
- Sicherungs-, Überwachungs- und Meldetechnik
- Mess- und Prüftechnik
- Verkehrstechnik
- Satz- und Reprotechnik
Eine Erweiterung des Leistungsumfangs einer Elektronikversicherung, zum Beispiel bei Unternehmen mit sehr umfangreichen EDV-Anlagen, ist um folgende Zusatzbausteine möglich:
- Softwareversicherung: Versichert die Programme auf allen versicherten elektronischen Anlagen
- Datenträgerversicherung: Versichert sind sämtliche gespeicherte Daten auf gleich welchem Datenträger
- Mehrkostenversicherung: Übernahme von zusätzlichen Kosten, beispielsweise für ein Leihgerät
Wer eine private Elektronikversicherung abschließt, erhält Versicherungsschutz je nach Umfang der Police für
- Küchen- und Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Herd, Spülmaschine, Kühlschrank, Mikrowelle und Staubsauger
- Geräte für Bild- und Tontechnik, wie Radio, Fernseher, Telefon, DVD-Recorder, HiFi-Anlage und Videokamera
- unterhaltungs- und spielelektronische Geräte, darunter Smartphone, Tablet, Spielekonsolen, elektrische Modelleisenbahn
Welche Leistungen sind bei einer Elektronikversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Nicht zum Leistungsumfang einer Elektronikversicherung sind Schäden, die verursacht wurden durch
- eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung der elektronischen Geräte vom Eigentümer beziehungsweise Versicherungsnehmer sowie von Angestellten des Betriebs
- üblichen Verschleiß, Abnutzung oder Alterung des Equipments
- Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben
- den Aufbau der Anlage
Anlagen und technische Geräte, die grundsätzlich nicht zum Versicherungsumfang einer Elektronikversicherung gehören sind
- Betriebs- und Hilfsstoffe
- Werkzeuge
- Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien, wie Bild- und Tonträger, Toner und Farbbänder
- Verschleißteile, wie Sicherungen oder Lichtquellen
- nicht betriebsfertige Anlagen
- Solarstromanlagen (Absicherung über eine spezielle Photovoltaikversicherung ist möglich)
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Tritt ein Schaden sowohl im gewerblichen wie auch im privaten Bereich an Gerätschaften ein, die über die Elektronikversicherung versichert sind, steht der Versicherungsnehmer zunächst in der Pflicht, alles daran zu setzen, den Schaden abzumildern beziehungsweise so gering wie möglich zu halten und Folgeschäden zu vermeiden. Mögliche schadensmindernde Maßnahmen sind beispielsweise das Abschalten der betroffenen Anlagen oder eine teilweise oder gänzliche Schließung des Betriebs. Die Pflicht zur Schadensminderung besteht jedoch nicht, wenn der Versicherte sich oder andere Personen durch entsprechende Maßnahmen in Gefahr bringen würde.
Eine Schadensmeldung beim Versicherer der Elektronikversicherung sollte unverzüglich und rechtzeitig erfolgen, der Versicherungsnehmer steht in einer Anzeigepflicht. Schon allein aus eigenem Interesse ist eine schnellstmögliche Meldung bei der Versicherung sinnvoll, da der Vorgang direkt bearbeitet und schneller Leistungen aus der Elektronikversicherung gezahlt werden können. Viele Versicherer einer Elektronikversicherung bieten zur Schadensmeldung spezielle Online-Formulare oder eine kostenlose Hotline an. Folgende Angaben werden dabei in der Regel verlangt:
- Art, Ursache und Zeitpunkt des Schadens
- Auswirkungen auf den Betrieb (zum Beispiel Betriebsunterbrechung)
- involvierte Behörden (zum Beispiel Polizei oder Feuerwehr)
- Umfang des Schadens: Auflistung sämtlicher beschädigter Geräte und eine möglichst genaue Kalkulation des Schadens
- Dokumentation anhand von Fotos
Die Elektronikversicherung überprüft die Angaben und zieht im Zweifel oder bei sehr hohen Schäden einen Experten oder Sachverständigen zu Rate.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Elektronikversicherung ein?
Mit Vertragsabschluss der Elektronikversicherung und Zahlung der ersten Prämie beginnt auch der Versicherungsschutz. Dieser beinhaltet in der Regel weder eine Warte- noch eine Karenzzeit, so dass der Versicherungsnehmer ab dem ersten Tag im Schadensfall Anspruch auf Leistungen aus der Elektronikversicherung hat. Sind in der Versicherungspolice benannte Anlagen jedoch noch nicht komplett betriebsbereit oder befinden sich noch im Aufbau, setzt der Versicherungsschutz zur Elektronikversicherung erst mit vollständiger Inbetriebnahme ein. Schäden, die während des Aufbaus passieren, lassen sich möglicherweise mit einer Betriebsinhalts- oder Transportversicherung abdecken.
Generell ist darüber hinaus die Vereinbarung eines zeitlich verzögerten Eintritts des Versicherungsschutzes zur Elektronikversicherung möglich. Diese Option kann sich beispielsweise bei einem Anbieterwechsel der Elektronikversicherung lohnen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Der Versicherungsschutz ist für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit gewährleistet. Diese Laufzeit kann nur ein Jahr betragen, aber auch einen längeren Zeitraum umfassen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Elektronikversicherung sein?
Die optimale Deckungssumme für eine Elektronikversicherung sollte grundsätzlich ausreichend hoch kalkuliert werden, damit im Schadensfall keine Unterversicherung, sondern ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und tatsächlich sämtliche Schäden beglichen werden können. Eine zu hoch angesetzte Deckungssumme der Elektronikversicherung führt zu entsprechend höheren Beiträgen. Im Leistungsfall werden jedoch nur die tatsächlich entstandenen Schäden ersetzt.
Da bei der Elektronikversicherung sämtliche versicherten technischen Geräte zum Anschaffungs- oder Neuwert erstattet werden, sollte sich die Kalkulation der Deckungssumme immer am gültigen Listenpreis orientieren. In die Berechnung fließen darüber hinaus mit ein:
- Verpackungskosten und Transportsicherungen
- Fracht- und Transportkosten
- Montage- und Inbetriebnahmekosten
- Fracht- und Einfuhrzölle
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Versicherungsumfang beziehungsweise auch die Deckungssumme zur Elektronikversicherung festzulegen:
- die Einzelversicherung: Jedes Gerät, das versichert werden soll, wird einzeln anhand der oben genannten Berechnungsgrundlage erfasst. Dieses Vorgehen bietet eine gute Übersicht und ist meist kostengünstiger. Nachteilig erweist sich jedoch, dass jede Neuanschaffung immer direkt bei der Versicherung angemeldet werden muss.
- die Pauschalversicherung: Die gesamte elektronische Ausstattung ist pauschal mit einem Betrag versichert, neue Geräte müssen nicht gemeldet werden. Bei diesem Vorgehen wird die Deckungssumme in der Regel mit einer sogenannten Vorsorgeklausel etwas höher angesetzt. Dementsprechend wirkt sich dies auch nachteilig auf die Beitragshöhe aus.
Etwas anders verhält es sich beim Abschluss einer privaten Elektronikversicherung. Häufig bieten Versicherer verschiedene Tarife mit vorgegebenen Deckungssummen pro Jahr und/ oder pro Gerät an. Je höher die Deckungssumme, desto höher auch der Beitrag. Eine Erstattung kann zum Neuwert erfolgen, meist aber nur dann, wenn das technische Gerät nicht älter als zwei Jahre alt ist. Bei älteren Gerätschaften erfolgt die Regulierung meist nur zum Zeitwert.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Elektronikversicherung berechnet?
Der Beitrag für eine Elektronikversicherung wird von diversen Faktoren beeinflusst. In die Berechnung zur Beitragshöhe fließen vor allem folgende Kriterien mit ein:
- die Höhe der Deckungssumme: Je höher der Wert der versicherten technischen Ausrüstung, desto höher ist die Deckungssumme und damit verbunden auch die Beitragshöhe.
- Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Datenträger- oder Softwareversicherung
- die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung: Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlt der Versicherungsnehmer der Elektronikversicherung im Schadensfall die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung aus eigener Tasche. Die Mehrkosten übernimmt die Elektronikversicherung.
- die Art der versicherten Gegenstände: Einzelne Anlagen von hohem Wert führen meist zu einem höheren Beitrag als mehrere Kleingeräte, die in der Summe den gleichen Wert aufweisen.
- die versicherten Schäden: Sind beispielsweise einige Risiken bereits über die Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt, bieten einige Versicherer an, diese aus der Elektronikversicherung zu streichen. Dies führt zu einer Reduzierung des Beitrags zur Elektronikversicherung.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Elektronikversicherung für mich?
Wer eine Elektronikversicherung abschließen oder auch den Tarif einer Elektronikversicherung wechseln möchte, für den lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich verschiedener Anbieter. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Versicherungsunternehmen, die eine Elektronikversicherung anbieten. Dazu gehören unter anderem:
- Gothaer
- Ergo
- Axa
- Arag
- Zurich
- Basler
- VHV
Ein umfassender Vergleich einer Elektronikversicherung sollte dabei unter verschiedenen Kriterien erfolgen, wie
- der Beitragshöhe
- dem Leistungsumfang
- der Deckungssumme
Ein Online-Vergleichsrechner oder auch ein neutraler Versicherungsexperte können Angebote verschiedener Versicherer übersichtlich gegenüberstellen und vor allem jene Tarife ermitteln, welche die beste Relation von Beitrag und Leistung beziehungsweise Deckungssumme darstellen.
Weiterhin ist es ratsam, auch einen Vergleich zur bestehenden Betriebsinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung beziehungsweise zur Hausratversicherung anzustellen, da es einige wesentliche Komponenten bei den abgesicherten Schäden und im Leistungsumfang gibt, die sich überschneiden können. Einige Versicherer bieten daher an – vor allem dann, wenn beide Versicherungen beim selben Anbieter abgeschlossen wurden – doppelte Komponenten aus der Elektronikversicherung zu streichen. So ist eine Reduzierung des Beitrags möglich. Nachfragen lohnt sich.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Ob die Beiträge für die Elektronikversicherung von der Steuer abgesetzt werden können, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Elektronikversicherung im privaten oder im geschäftlichen Bereich abgeschlossen wurde.
Eine private Elektronikversicherung ist ähnlich wie die Hausratversicherung eine Sachversicherung, die nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Werden jedoch technische Geräte im privaten Haushalt, die in der privaten Elektronikversicherung versichert sind, für berufliche Zwecke genutzt, können die Beitragskosten anteilig bei der Steuer angegeben werden und sind damit absetzbar.
Anders verhält es sich bei einer gewerblichen Elektronikversicherung, welche als betriebsbedingte Vorsorgemaßnahme zu betrachten ist. Die Versicherungsbeiträge zur Elektronikversicherung gelten daher als Betriebsausgaben, können bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht und die Steuerlast minimieren. Werden dagegen Leistungen aus der Elektronikversicherung bezogen, müssen diese andersherum versteuert werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Elektronikversicherung achten?
Die Kündigung einer Elektronikversicherung ist generell immer zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit in schriftlicher Form möglich. Wurde beispielsweise eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart, kann eine Kündigung auch erst im fünften Jahr erfolgen. Dabei gilt es, eine vorgegebene Kündigungsfrist einzuhalten, die bei vielen Anbietern drei Monate beträgt. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, kann sich die Laufzeit der Elektronikversicherung gemäß den Vertragsbedingungen um ein weiteres Jahr verlängern. Eine außerplanmäßige Kündigung ist dann möglich, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung durchführt. Hierbei beträgt die Frist einen Monat.
Wer seine bestehende Elektronikversicherung kündigen möchte, sollte bereits im Vorwege nach einer adäquaten Alternative Ausschau halten. Denn mit der Kündigung der Elektronikversicherung besteht auch kein Versicherungsschutz mehr gegen unvorhersehbare Schäden für das gesamte technische Equipment. Im Idealfall sollte übergangslos nach der Kündigung der bestehenden Elektronikversicherung eine neue abgeschlossen werden. Wer bereits eine neue Elektronikversicherung hat, der kann möglicherweise einen zeitlich verzögerten Versicherungsschutz vereinbaren, damit keine Doppelversicherung besteht.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Elektronikversicherung achten?
Grundsätzlich spricht nichts gegen den Wechsel einer Elektronikversicherung, da bei Neuabschluss weder mit einer Warte- noch Karenzzeit gerechnet werden muss. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass beim bereits bestehenden Vertrag zur Elektronikversicherung eine Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist. Ein Wechsel sollte daher immer zum Ende einer jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Ansonsten müsste der Versicherungsnehmer doppelte Beiträge zahlen und wäre überversichert.
Ein Anbieterwechsel der Elektronikversicherung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
- aus wirtschaftlichen Aspekten
- die Konditionen sind bei gleichem und höherem Leistungsumfang günstiger
- der Leistungsumfang ist bei gleichbleibenden Beiträgen höher
- aus betrieblichen Aspekten
- es ergeben sich Änderungen an Umfang, Einrichtung oder am Standort des Betriebs, so dass der Versicherungsumfang einer Anpassung bedarf.
Wer einen Wechsel der Elektronikversicherung plant, sollte als Erstes auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Ein geringerer Beitrag sollte niemals mit einem verminderten Leistungsumfang beziehungsweise einer geringeren Deckungssumme einhergehen. Eine Unterversicherung kann den Versicherten im Schadensfall teuer zu stehen kommen. Lassen Sie sich im besten Fall von einem neutralen Versicherungsexperten beraten oder prüfen Sie anhand eines Tarifrechners im Internet schnell und kostenlos mehrere Optionen.