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Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert

MC | Privathaftpflicht KinderVor allem in Familien mit Kindern ist ein Missgeschick schnell mal passiert und das Sofa verdreckt, der Fernseher beschädigt oder die Fensterscheibe zu Bruch gegangen. Besonders ärgerlich und meist auch unangenehm für die Eltern ist so ein Schaden dann, wenn fremdes Eigentum betroffen ist. Entweder stehen die Eltern selbst oder aber auch die (deliktfähigen) Kinder in der gesetzlichen Haftung, dem geschädigten Dritten diesen Schaden zu ersetzen. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt in dem Fall die Kosten und sollte für jeden Haushalt zu einer unverzichtbaren Versicherung gehören. Für eine Familie empfiehlt sich dabei der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Kinder mitversichert. Über spezielle Familientarife erhalten sämtliche Familienmitglieder Versicherungsschutz.

 

Sind in der Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert?

Wer eine Familienpolice abschließt, bei dem sind in der Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert. Zum Versicherungsumfang einer Familienhaftpflichtversicherung gehören bei fast allen Anbietern folgende im Haushalt lebende Personen:

  • der Versicherungsnehmer selbst
  • der Ehepartner oder Lebenspartner
  • die minderjährigen Kinder (dazu gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
  • die volljährigen, unverheirateten Kinder unter 30 Jahren, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden
  • Angehörige mit Pflegebedürftigkeit
  • optional: Kindermädchen und Au-Pairs bis zu 12 Monaten
  • optional: alleinstehende Eltern und Großeltern

 

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Sind bei der Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert, die deliktunfähig sind?

Bei fast allen Anbietern können bei einer Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert werden, die deliktunfähig sind. Meist muss dieser Zusatz aber explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden und ist nicht automatisch mitversichert. Denn grundsätzlich gilt: Wer deliktunfähig ist, der haftet auch nicht für einen selbst verursachten Schaden. In der Folge muss weder der deliktunfähige Verursacher noch die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Kinder gelten in Deutschland bei Schäden grundsätzlich als deliktunfähig

  • bis sie das siebte Lebensjahr vollendet haben.
  • bis sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben (bei Schäden im Straßenverkehr).

Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder bedingt deliktfähig, so dass es im Einzelfall zu prüfen gilt, ob das Kind die geistige Reife und Einsicht besaß, die Konsequenzen seines Handelns abzusehen.

Und auch wenn keine gesetzliche Haftung besteht, fühlen sich Eltern sehr häufig moralisch dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden dennoch zu ersetzen. Daher ist es durchaus empfehlenswert, dass in der Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert sind, die noch nicht deliktfähig sind.

 

Sind bei der Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben?

Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, ist die Beantwortung der Frage, ob bei der Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert sind, zunächst einmal irrelevant. Denn liegt nachweislich eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, dann haften in dem Fall die Eltern für den vom Kind verursachten Schaden, unabhängig davon, ob das Kind deliktfähig oder deliktunfähig ist. Und stehen die Eltern in der Haftung, springt die Familienhaftpflicht nicht für die Kinder, sondern für die versicherten Eltern ein und wird den Schaden regulieren.

Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht, ist nicht immer eindeutig und muss häufig im Einzelfall (notfalls auch von einem Gericht) entschieden werden. Natürlich spielt das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle. Es liegt auf der Hand, dass ein dreijähriges Kind einer anderen Aufsicht bedarf als etwa ein Kind von zehn Jahren. Bei der Entscheidung spielen dabei weitere folgende Faktoren eine Rolle:

  • das Alter des Kindes
  • die geistige Reife des Kindes
  • die Absehbarkeit des Schadens aus Sicht der Eltern
  • der Schadensort
  • die Schadenshöhe und das Ausmaß