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S.L.P. Haftpflichtversicherung
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S.L.P. Haftpflichtversicherung

Was ist in der Haftpflichtversicherung der S.L.P. versichert?

  • MoneyCheck | S.L.P. Haftpflichtversicherungpauschale Absicherung von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme
  • Mehrfachdeckung ohne Jahresschadenhöchstgrenze
  • einschließlich einer Vorsorgeversicherung für bei Vertragsschluss nicht bestehende Risiken in Höhe der Versicherungssumme

2 Tarife bei der S.L.P.:

  • Tarif Prima 2018
  • Tarif Prima Plus 2018

Versicherter Personenkreis

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, verheiratet oder nicht, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Kinder vor der Volljährigkeit, auch andere Minderjährige, die vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft leben (Kinder auf Besuch oder Au-Pair)
  • volljährige Kinder im Berufspraktikum, in der Berufsausbildung oder im Studium
  • geistig oder körperlich behinderte Kinder in häuslicher Gemeinschaft ohne Altersbeschränkung
  • Eltern und Großeltern einer versicherten Person Partners in häuslicher Gemeinschaft oder im Pflegeheim
  • Personen, die im Haushalt tätig sind

Weitere Leistungen der S.L.P. Haftpflichtversicherung

Die S.L.P. leistet auch aus Ansprüche der versicherten Personen untereinander, einschließlich Regressansprüche, im Zusammenhang mit Personenschäden.

Darüber hinaus versichert die S.L.P. in der Haftpflichtversicherung:

  • Ausgleichszahlungen auch für deliktunfähige Kinder, auch wenn sie eingeschränkt deliktunfähig sind
  • Arbeit während der Ferien, eigene Tätigkeit als Tagesbetreuung von Kindern und ehrenamtliche Tätigkeit
  • nebenberufliche selbstständige Tätigkeit (bezogen auf Haftpflichtfälle, nicht auf die berufliche Haftung) im Basistarif bis 6.000 Euro Umsatz, im Plus-Tarif bis 10.000 Euro
  • Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeitskollegen bis 5.000 Euro und einer tarifabhängigen Selbstbeteiligung
  • Einschluss einer Forderungsausfallversicherung in beiden Tarifen für den Fall, dass der Versicherte einen Schaden erleidet, der Verantwortliche jedoch nicht zahlen kann und nicht versichert ist

Absicherung der Bereiche Leben und Wohnen

  • erstattet werden Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden, Grundstücken und beweglichen Sachen durch die versicherten Personen
  • Kostenerstattung bei Verlust privater fremder Schlüssel (auch bei privater Nutzung von Hotelzimmerschlüsseln), je nach Tarif mit unterschiedlich hoher Deckung
  • Einschluss von Fahrzeugschlüsseln und solchen Schlüsseln, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamts in Besitz des Versicherten sind
  • Erstattung von Kosten nach Schäden an ausgeliehenen Sachen und gemieteten Sachen einschließlich Verlustausgleich

Besitz und Betrieb von Immobilien

  • Gültigkeit der Haftpflichtversicherung für Wohnungen und Häuser (Ein- und Zweifamilienhäuser, auch als Doppelhaushälfte und Reihenhaus und Mehrfamilienhäuser bei teilweiser Selbstnutzung), die in Europa liegen
  • Gültigkeit der Haftpflichtversicherung auch für Ferienwohnungen europaweit
  • kein Ausschluss von Leistungen bei teilweise gewerblicher Nutzung von Räumen in der Immobilie (zum Beispiel Arbeitszimmer)

Einschluss einer Bauherrenhaftpflicht mit unterschiedlich hoher Bausumme je nach Tarif und unter Berücksichtigung der Absicherung von Bauhelfern für Umbaumaßnahmen an bestehenden Immobilien

  • Teil der Versicherungsleistungen sind außerdem:
    Eintritt bei Gewässerschäden durch eine zugeschnittene Umweltschadenhaftpflicht für die Nutzung von Öl- und Flüssiggastanks bis zu einem Fassungsvermögen von 10.000l und Absicherung von Schäden durch Kleingebinde
  • Deckung der Haftungsaspekte unbebauter Grundstücke bis 10.000 qm Grundfläche, auch wenn sie für bestimmte Zwecke verpachtet sind
  • Absicherung der Haftpflichtrisiken aus der Vermietung von Wohnraum an Mieter und Feriengäste innerhalb Europas, auch Stellplätze und Garagen
    Deckung der Verkehrssicherungspflicht für Photovoltaik-Anlagen oder andere Kleinkraftwerke zur regenerativen Energiegewinnung, einschließlich der Einspeisung in öffentliche Stromnetze

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Welche Leistungen sind von der S.L.P. Haftpflichtversicherung ausgeschlossen?

Eigenschäden

Eigenschäden sind nur in begrenztem Rahmen über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Im konkreten Fall betrifft das die Forderungsausfallversicherung, die an den Versicherten selbst zahlt, wenn der Verantwortliche für den Schaden nicht für den Schadenersatz aufkommen kann.

Absicherung eigenen Besitzes muss über eine Hausratversicherung erfolgen für private Belange. Auch zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen mit einer eigenen Versicherung ausgestattet werden. Einmal mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Auf der anderen Seite müssen selbst erlittene Schäden in einer Kasko-Deckung erfasst werden.

Gewerbliche Risiken und berufsrechtliche Haftung

In der S.L.P. werden gewerbliche Risiken nur in begrenztem Rahmen für nebenberufliche Selbstständigkeit gewährt. Wer weitergehende Tätigkeiten, hauptberufliche Selbstständigkeit und höheren Umsatz, vor allem die vermögensrechtlichen Dimensionen versichern muss, braucht eine geeignete Geschäftsversicherung bzw. eine passende Versicherung für Selbstständige und Freiberufler.

Rechtsschutz privat und beruflich

Die Haftpflichtversicherung deckt Kosten für sogenannte Abwehrleistungen. Die Durchsetzung eigener Interessen fällt dagegen in den Bereich der Rechtsschutzversicherung. Die Leistungen dieser Versicherungsformen unterscheiden sich zwischen privaten und gewerblichen Formen drastisch, vor allem auch bei den Beiträgen und den rechtlichen Übernahmebereichen. Nicht jede Rechtsschutzversicherung gilt in jedem Rechtsbereich mit gleichen Bedingungen. Vergleichen Sie darum vor Abschluss unbedingt die Leistungen, die Sie selbst konkret benötigen und absichern wollen.

 

Pluspunkte der S.L.P. Haftpflichtversicherung

Verschiedene Punkte heben die Haftpflichtversicherung der S.L.P. von anderen Anbietern ab bzw. bieten ein hohes Niveau mit dem Vergleich zu anderen Anbietern.

Dazu zählen unter anderem:

  • Pauschale, nicht gedeckelte Versicherungssumme, die auch für Vermögensschäden gilt und durch eine nicht begrenzte Mehrfachdeckung für den Ernstfall ausreichend Vorsorge gewährleistet. Die Deckungssummen sind in beiden Tarifen ausreichend hoch. Sie liegen bei 10 Mio. Euro für den Basistarif Prima 2018 und bei 20 Mio. Euro für den Tarif Prima Plus 2018
  • Forderungsausfallversicherung für selbst erlittene Schäden. Diese Option wird von immer mehr Anbietern aufgenommen. Sie bietet einen echten Mehrwert dafür, dass ein Schädiger nicht versichert ist und auch sonst nicht zahlen kann.
  • Eingeschlossenen Bauherrenhaftpflicht und Bauhelfer-Versicherung – Für Eigenheimbesitzer eine sehr hilfreiche Komponente. Sie macht bei Um- und Ausbaumaßnahmen an einer bestehenden Immobilie die zusätzliche Versicherung der Bauhelfer und der sonstigen Baurisiken überflüssig.

Nachteile der S.L.P. Haftpflichtversicherung

Die S.L.P. Haftpflichtversicherung ist eine solide Lösung mit einem breiten Absicherungsspektrum. Allerdings differenziert die Aufstellung zwischen nur 2 Tarifen nicht ausreichend für ein breites Spektrum von persönlichen Voraussetzungen.

Die Forderungsausfallversicherung greift pauschal ab einer Mindestschadenhöhe von 1.500 Euro und ist daher für einen wahrscheinlicheren Einsatz besonders bei kleineren Schäden noch nicht geeignet.