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Bauhelfer richtig versichern

Warum ist es sinnvoll, Bauhelfer zu versichern?

MoneyCheck | Bauhelfer richtig versichernEin Hausbau ist in der Regel ein privates Großprojekt, in das der Bauherr neben einer Menge Herzblut auch viel Planung sowie einiges an Geld steckt. Ein Haus zu bauen gehört zu den kostspieligsten Investitionen überhaupt, viele Bauherren kommen dabei häufig an die Grenzen des finanziell Machbaren. Umso mehr freuen sie sich, wenn sie an der ein oder anderen Stelle Geld sparen können, zum Beispiel indem sie nicht alle Arbeiten am Haus von Profis ausführen lassen. Die freiwillige Hilfe von Freunden, Verwandten und Bekannten wird deshalb meist gerne angenommen – private Helfer arbeiten häufig unentgeltlich beziehungsweise höchstens gegen eine geringe Entlohnung. Was viele Bauherren jedoch nicht im Blick haben: Auch private Bauhelfer können zu einer Kostenfalle werden.

Während die beauftragten Mitarbeiter einer Baufirma automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, sieht das für private Bauhelfer anders aus. Dabei ist das Risiko für einen Unfall vor allem für ungelernte Bauhelfer auf einer Baustelle besonders hoch: Bereits der Transport von sperrigen Baumaterialien birgt für private Bauhelfer ein Gefahrenpotential genauso wie das Hantieren mit Werkzeugen und Maschinen. Dabei muss es nicht sofort der Sturz vom Baugerüst sein, auch das Stolpern über ein herumliegendes Werkzeug kann bereits Verletzungen verursachen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall mit im schlimmsten Fall tödlichen oder lebenslangen gesundheitlichen Konsequenzen passiert, ist doppelt so hoch als in anderen Gewerbebetrieben.

Es sollte dabei stets beachtet werden: Der Bauherr steht für alle Unfälle auf seiner Baustelle in der vollen und uneingeschränkten Haftung. Als Schutz vor hohen Schadensersatzansprüchen, aber auch aus moralischer Verpflichtung (schließlich handelt es sich um nahestehende Personen, die freiwillig helfen), ist jeder Bauherr gut damit beraten, seine Bauhelfer rechtzeitig richtig zu versichern. Die optimale Absicherung der Bauhelfer sieht dabei zwei Versicherungen vor, die aufeinander aufbauen:

  • die gesetzliche Bauhelferversicherung
  • die private Bauhelferversicherung

Beide Versicherungen fungieren als Bau-Unfallversicherungen und tragen dazu bei, Bauhelfer richtig zu versichern. Für den Bauherrn beseht sogar die gesetzliche Verpflichtung, seine Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) anzumelden und mit einer gesetzlichen Bauhelferversicherung zu versichern. Dagegen ist die private Bauhelferversicherung eine freiwillige Versicherung, die aufgrund des meist unzureichenden Schutzes der gesetzlichen Bauhelferversicherung, deutlich umfassendere Leistungen für Bauhelfer im Schadensfall bietet, und deren Schutz sinnvoll ergänzen kann.

 

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Wie werden Bauhelfer über die gesetzliche Bauhelferversicherung richtig versichert?

Wer plant, einzelne Bauabschnitte oder leichtere Tätigkeiten durch private Bauhelfer ausführen zu lassen, ist per Gesetz dazu verpflichtet, diese über die BG BAU abzusichern. Da die BG BAU über die Baubehörde über neue Bauvorhaben informiert wird, schickt sie jedem Bauherren in der Regel bereits einen entsprechenden Fragebogen zu. Ist das nicht der Fall, muss sich der Bauherr selbst darum kümmern, die Bauhelfer richtig zu versichern. Wer gegen diese Meldepflicht verstößt, riskiert ein empfindliches Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Die Anmeldung erfolgt im besten Fall noch vor Baubeginn, damit die freiwilligen Bauhelfer von Anfang an richtig versichert sind. Versichert über die gesetzliche Bauhelferversicherung sind alle freiwilligen Helfer mit Familienangehörigen, Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen, unabhängig davon, ob die Hilfe unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt. Anmeldepflichtig sind demnach auch beispielsweise Studenten oder Bekannte, die sich als private Bauhelfer einige Euro dazuverdienen möchten. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind lediglich der Bauherr selbst und der Ehepartner. Natürlich besteht für den Bauherrn aber die Möglichkeit, sich freiwillig entweder gesetzlich oder mit einer privaten Unfallversicherung zu versichern. Auch kleinere stundenweise sogenannte Gefälligkeitsleistungen sind nicht versichert. Die Abgrenzung ist dabei nicht immer einfach, so dass die BG BAU teilweise im Einzelfall entscheidet, ob Versicherungspflicht beziehungsweise -schutz für die Bauhelfer besteht. Da es im Zweifel und bei entstandenen Schäden zu langwierigen Verzögerungen, im schlimmeren Fall sogar zu Leistungsverweigerungen kommen kann, ist jeder Bauherr gut damit beraten, zusätzlich eine private Bauhelferversicherung abzuschließen.

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Grund, der für eine private Bauhelferversicherung spricht, um die Bauhelfer richtig abzusichern: Im Schadensfall deckt die gesetzliche Bauhelferversicherung meist nur ein Minimum ab, die Deckungssummen sind knapp bemessen und häufig nicht ausreichend, um alle tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Ein Beispiel: Im Invaliditätsfall greift die gesetzliche Bauhelferversicherung erst ab einer Beeinträchtigung von mindestens 20 Prozent.

 

Welche ergänzenden Leistungen bietet die private Bauhelferversicherung für Bauhelfer?

Grundsätzlich sollte sich jeder Bauherr darüber bewusst sein, dass die private Bauhelferversicherung keine Alternative zur gesetzlichen Absicherung darstellt, um Bauhelfer richtig zu versichern, sondern immer nur eine Ergänzung sein kann. Die private Bauhelferversicherung bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für alle möglichen Unfälle, die auf einer Baustelle entstehen können und punktet dabei vor allem mit einem deutlich größeren Leistungsumfang. Während die gesetzliche Bauhelferversicherung häufig nur Arbeits- und Wegeunfälle, die in direktem Zusammenhang mit der Baustelle stehen, abdeckt, gehören zum Versicherungsschutz der privaten Bauhelferversicherung auch MoneyCheck | Bauhelfer richtig versichernFolgeschäden. Versichert über die private Bauhelferversicherung sind je nach Anbieter und Tarif auch

  • eine Invaliditätsleistung
  • eine Todesfallleistung
  • Krankenhaus-Tagegeld
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Verdienstausfälle und Schadensersatz

Die Höhe der Leistung im Schadensfall hängt dabei von der vereinbarten Deckungssumme ab, die ausreichend hoch bemessen sein sollte, damit im Schadensfall tatsächlich alle Bauhelfer richtig versichert sind.

Wichtig: Die Deckungssumme gilt immer pro Schadensfall und nicht pro Bauhelfer. Verletzen sich beispielsweise zwei Bauhelfer, erhält jeder maximal die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme. Bauherren sollten immer berücksichtigen, dass die Deckungssumme für alle Bauhelfer gemeinsam kalkuliert wird. Je mehr Bauhelfer beteiligt sind, desto höher muss dementsprechend die Deckungssumme festgelegt werden.

 

Wie hoch sind die Beiträge, um die Bauhelfer richtig zu versichern?

Bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung gibt es klare Regelungen zur Beitragshöhe. Je nach Bundesland variiert der Beitrag pro Arbeitsstunde und Helfer zwischen etwa 1,70 Euro und 2,10 Euro. Gezahlt wird dabei erst nach Fertigstellung des Hauses.

Dagegen orientieren sich bei der privaten Bauhelferversicherung die Beiträge nicht an den geleisteten Arbeitsstunden der Bauhelfer, vielmehr werden sie zeitlich pauschal für die einzelnen Bauhelfer erhoben. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen zwei Tarifvarianten:

  • Tarife ohne Namensnennung:

Hierbei ist es ausreichend, eine bestimmte Anzahl von Bauhelfern anzugeben, die sich gleichzeitig auf der Baustelle aufhalten dürfen. Wer als Bauhelfer letztlich hilft, ist bei dieser privaten Bauhelferversicherung nicht entscheidend. Für den Bauherren bedeutet diese Tarifvariante Flexibilität, die im Leistungsfall zudem mögliche Unstimmigkeiten mit dem Versicherer verhindert. Diese Variante ist mit Kosten ab circa 40 Euro je Bauhelfer die beitragshöhere.

  • Tarife mit Namensnennung

Aufgrund der geringeren Beitragskosten bereits ab 25 Euro pro Bauhelfer kann diese Tarifoption interessanter sein, sofern von vornherein feststellt, wer als freiwillige Bauhelfer aktiv mit „anpacken“ möchte. Dafür muss jeder Bauhelfer namentlich in der Versicherungspolice aufgeführt werden. Im Schadensfall ist der Versicherungsschutz jedoch nicht übertragbar und gilt tatsächlich nur für die versicherten Bauhelfer.

 

Für welchen Zeitraum sollten Bauhelfer richtig versichert sein?

Abzuschließen ist sowohl die gesetzliche als auch die private Bauhelferversicherung rechtzeitig vor Baubeginn. Nur so kann sichergestellt sein, dass der Versicherungsschutz bereits ab der ersten Minute greift. Wichtig: Spätestens innerhalb einer Woche müssen neue Bauhelfer bei der BG BAU schriftlich angemeldet werden.

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Bauhelferversicherung besteht über die Dauer der Baumaßnahme und erlischt spätestens mit Fertigstellung des Hauses. Für die private Bauhelferversicherung wird in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart. Sollte das Bauvorhaben innerhalb dieses Zeitraums noch nicht beendet sein, kann der Vertrag für die Bauhelfer bis zu einem konkret festgelegten Zeitpunkt verlängert werden.

 

Was ist, wenn ein privater Bauhelfer einen Schaden verursacht?

Für freiwillige Bauhelfer besteht nicht nur das Risiko, dass sie sich selbst verletzen, sondern auch dass sie einen Schaden auf der Baustelle verursachen. Grundsätzlich kommt zur Schadensregulierung hierfür zunächst die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Diese leistet meist jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe, die in der Regel bei rund 2.500 Euro je Schadensfall liegt.

Für alle Schäden gegenüber Dritten, die in Zusammenhang mit der Baustelle stehen, haftet im Zweifel aber immer der Bauherr selbst und kann deshalb voll zur Verantwortung gezogen werden. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte daher für jeden Bauherren obligatorisch sein, um sich vor hohen Schadensersatzansprüchen zu schützen. Auch Bauhelfer können in den Versicherungsschutz der Bauhelferhaftpflichtversicherung integriert werden. Im Schadensfall leistet sie dann bei Schadensersatzansprüchen von Dritten gegenüber dem Bauhelfer.