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Bauhelferversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Bauhelferversicherung ?

MoneyCheck | BauhelferversicherungDer Bau eines eigenen Hauses kann ein sehr kostspieliges Unterfangen werden, da ist es nicht verwunderlich, dass viele Häuslebauer auf die Hilfe von Freunden und Verwandten setzten. Denn lässt man nicht alle Arbeiten von einem Profi ausführen, kann das tatsächlich einiges an Kosten sparen. Dabei gibt es aber auch einige Dinge zu beachten, denn schnell können die vermeintlichen Helfer auch zu einer wahren Kostenfalle werden. Das kann sogar so weit gehen, dass der geplante Bau des Eigenheims gefährdet wird. Wer sich vor Schadenersatzansprüchen schützen möchte, ist gut beraten, die privaten Helfer abzusichern. Dabei ist der Abschluss einer Bauhelferversicherung aus vielerlei Sicht vorteilhaft. Denn während die Mitarbeiter der Baufirma über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, trifft dies auf die Bauherren und ihre Helfer nicht zu. Allerdings können Unfälle beim Hausbau nicht pauschal ausgeschlossen werden. Schnell wird aus einer bloßen Unachtsamkeit ein echtes Risiko. Durch eine Bauhelferversicherung wird diese Lücke jedoch zuverlässig geschlossen. Hierbei ist es wichtig, den Unterschied zwischen der Versicherung in der Berufsgenossenschaft, der BauBG, und einer zusätzlichen privaten Absicherung durch die Bauhelferversicherung zu beachten. Vorab: Sollten Sie planen, die freiwilligen Helfer grundsätzlich längerfristig auf Ihrer Baustelle ein zu setzten, müssen Sie diese ohnehin bei der BauBG versichern. Die BauBG unterscheidet hierbei zwischen

  • kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen und
  • meldepflichtigen Tätigkeiten

Um diese beiden Tätigkeiten voneinander zu unterscheiden, muss man der BauBG Fragen beantworten. Ziel ist es herauszufinden, ob es sich bei der Helfertätigkeit um Freundschaftsdienste oder Tätigkeiten handelt, die einem Arbeitsverhältnis gleich kommen. Dazu untersucht die BauBG

  • Die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer
  • Den Umfang und das Ausmaß der von dem Helfer ausgeübten Tätigkeit

Die korrekte Einteilung ist nicht immer einfach und kann im Schadensfall zu einer langwierigen Verzögerung der Bearbeitung führen. Daher ist jeder Bauherr gut beraten, wenn er seine Helfer zusätzlich noch weiter absichert. Ganz wichtig und nicht zu vergessen: Der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung ersetzt nicht die Anmeldung in der BauBG. Der Bauherr ist verpflichtet, jeden Helfer bei seinem Bauvorhaben in korrekter Weise bei der Berufsgenossenschaft Bau anzumelden. Verpasst er das, kann er unter Umständen mit empfindlichen Strafen rechnen. Hat der Bauherr seine Bauhelfer korrekt bei der BauBG gemeldet, wird diese die angegebenen Informationen prüfen und dem Bauherrn den Betrag mitteilen, den er für die Dauer seines Bauvorhabens an die BauBG zu zahlen hat. Eine gesonderte Regelung der Berufsgenossenschaft Bau gibt es für die sog. Mini-Jobber. Beschäftigt der Bauherr auf seiner Baustelle Mini-Jobber als private Helfer, muss er prüfen, ob er ggf. seine Helfer bei der Mini-Job Zentrale melden muss. Außerdem muss korrekt Buch geführt werden über die geleisteten Arbeitsstunden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Seite der BauBG:

http://www.bgbau.de/versicherte1/bauhelfer

Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Bauhelferversicherung ist, dass die Deckungssummen der BG Bau im Schadensfall ohnehin in der Regel nicht ausreichen. Jeder Bauherr ist daher gut beraten, für zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Und genau das kann man mit dem Abschluss einer Bauhelferversicherung erreichen. Stichwort hierbei ist die Deckungssumme. Gerade dabei gibt es eine große Bandbreite. Die vertraglich vereinbarte Deckungssumme kann je nach Anbieter zwischen 3 und 50 Mio.€ variieren. Manche Anbieter unterscheiden außerdem zwischen der Höhe für Sachschäden und der Summe, die bei Personenschäden gezahlt wird.

In Bezug auf die zu zahlenden Beiträge gilt dabei folgende Faustregel: Je höher der Anteil an Eigenleistung ist, desto höher ist in der Regel auch der Beitrag zur Bauhelferversicherung. Logisch, denn werden mehr Arbeiten von dem Bauherrn selbst und seinen Helfern ausgeführt, steigt aus die Wahrscheinlichkeit, das dabei jemand zu schaden kommt. Bei vielen Versicherern gibt es daher die Möglichkeit auch die einzelnen Schritte des Bauvorhabens getrennt voneinander absichern zu lassen.

Achtung: Beschäftigen Sie private Bauhelfer bei Ihrem Bauvorhaben, sind Sie gesetzlich dazu gezwungen, diese Helfer auch bei der Berufsgenossenschaft Bau zu melden. Sollten Sie das nicht tun, kann es teuer werden. Es drohen bis zu 2500€ Bußgeld bei Nichtanmeldung.

In der Regel muss der Bauherr jedoch gar nicht selbst daran denken, seine Helfer bei der BauBG zu melden, sondern diese schickt allen neuen Bauvorhaben ohnehin einen Fragebogen zu. Sollten Sie diesen nicht erhalten, ist das jedoch kein Freifahrtschein. In diesem Fall müssen Sie selbst aktiv werden und Ihre Helfer dort anmelden.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Bauhelferversicherung mitversichert?

Haben Sie als Bauherr rechtzeitig, also noch vor Baubeginn, eine Bauhelferversicherung abgeschlossen, so besteht damit automatisch für alle Arbeits- und Wegeunfälle ein Versicherungsschutz – für alle angemeldeten Helfer. Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich in diesem Fall um jeden Unfall, den eine versicherte Person während seiner versicherten Tätigkeit erleidet. Ein Wegeunfall hingegen bezieht sich auf Unfälle, die auf dem direkten Weg von der Wohnstätte zur Baustelle und auch wieder zurück entstehen. Dabei gilt es aber zu unterscheiden, ob es sich bei der ausgeübten Tätigkeit, bei der es zu einem Unfall kam, um eine freundschaftliche Gefälligkeit handelt, oder um eine unternehmerähnliche Tätigkeit, da hierbei von einer unversicherten Gefälligkeitsleistung beziehungsweise von einer unversicherten unternehmerähnlichen Tätigkeit auszugehen ist. Diese sind nämlich nur bei einer privat abgeschlossenen Bauhelferversicherung versichert, nicht jedoch bei einer Bauhelferunfallversicherung der BG Bau.

Im Regelfall übernimmt die private Bauhelferversicherung die Kosten für folgende Schäden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Was bedeutet das Konkret?

Sachschäden

Hierbei stellt der Versicherer auf das Eigentum Dritter ab. Wird dieses nämlich in Folge des Bauvorhabens (durch einen Unfall aber auch durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht des Bauherrn) beschädigt, kommt der Versicherer für die Schadensersatzansprüche auf.

Personenschäden

In diesem Fall leistet der Versicherer, wenn eine Person zu Schaden kommt. Dabei ist es nebensächlich, ob die Person an dem Bauvorhaben beteiligt war oder nicht. Die Kosten für Invalidität oder im schlimmsten Fall, die Kosten für die Bestattung werden in der Regel vom Versicherer getragen.

Vermögensschäden

Mit Vermögensschäden meint man finanzielle Verluste, die einem Dritten entstehen können. Tritt der Vermögensschaden durch das Bauvorhaben auf und ist er überdies gerechtfertigt, dann kommt der Versicherer für den Schaden auf.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bauhelferversicherung abschließe?

MoneyCheck | BauhelferversicherungNoch bevor Sie sich für den Abschluss einer Bauhelferversicherung entschließen, sollten Sie sich genau darüber informieren, welche Leistungen in der Bauhelferversicherung enthalten sind und unter welchen Voraussetzungen eine Leistung möglicherweise sogar ausgeschlossen wird. Grundsätzlich gilt, dass eine Bauhelferversicherung erst einmal nur für Bauhelfer gültig ist. Unter einem Bauhelfer versteht man im Allgemeinen Personen, die dem Bauherrn beim Hausbau behilflich sind. Dies betrifft aber nicht den Bauherren selbst. Der Bauherr sowie sein Ehegatte oder Lebenspartner sind somit nicht automatisch über die Bauhelferversicherung BG Bau mitversichert, sondern nur über eine privat abgeschlossene Bauhelferversicherung. Diese bedürfen eines gesonderten Antrages. Außerdem sollten Sie beachten, dass für jeden Bauhelfer ein Pauschalbeitrag erhoben wird.

Kommt es dann tatsächlich zu einem Unfall, zahlt die Bauhelferversicherung die im Vertrag vereinbarte Summe für den jeweiligen Schadensfall. Gut zu wissen: Die vertraglich vereinbarte Summe wird pro Schadensfall und nicht pro zu Schaden gekommenen Person gerechnet. Das bedeutet: Verletzen sich während Ihres Bauvorhabens drei Ihrer Helfer, wird die Summe durch drei geteilt. Es ist nicht so, dass dann jeder Helfer die vertraglich vereinbarte Deckungssumme erhält. Dies gilt es vor dem Abschluss einer Bauhelferversicherung zu beachten und darauf hin sollte unter Umständen die Deckungssumme angepasst werden. Denn sollten durch einen Unfall gleich mehrere Personen zu Schaden kommen, kann unter Umständen eine geringe vertragliche vereinbarte Summe nicht ausreichen. Im Zweifelsfall sollte daher die Deckungssumme lieber höher als niedriger liegen. Das ist bei einer Bauhelferversicherung auch gut möglich, da diese Art der Versicherung ohnehin zu den kostengünstigeren Versicherungen zählt. Aber die Gesundheit von Freunden (die ja meist die freiwilligen Helfer sind) sollte einem ohnehin nicht zu teuer sein.

Bauhelferversicherung ohne Namensnennung

Wenn Sie noch nicht genau wissen, wer genau Ihnen zu welchem Zeitpunkt beim Bau unter die Arme greifen wird, können Sie diese Option nutzen.

Sie schließen die Bauhelferversicherung dann pauschal für eine bestimmte Anzahl von Personen ab. Ab Zeitpunkt der Gültigkeit greifen die Versicherungsleistungen dann für alle, die sich auf dem Baugrundstück befinden. Die Versicherung gilt für den Bauzeitraum.

Was müssen Sie beachten?

Die Versicherungsbeiträge sind bei Policen ohne Namensnennung höher. Die Leistungen sollten Sie dennoch so umfangreich wie nötig mit berechnen. Denn die Versicherung muss mit oder ohne Namensnennung gleichermaßen wirkungsvoll sein.

  • Leistungen für gesundheitliche Versorgung
    Vor allem die Absicherung von medizinischen Kosten nach Unfällen ist von Bedeutung. Sie wird pauschal in der Bauhelferversicherung gewährleistet. Dafür muss die Deckungshöhe entsprechend festgelegt werden.Im Unterschied zur Versicherung namentlich genannter Bauhelfer müssen Sie hier auf die Anzahl Ihrer Helfer achten. Die Versicherungssumme wird an dieser Anzahl ausgerichtet.

 

  • Erweiterte Leistungen
    Achten Sie bei der Kalkulation der Leistungen auch darauf, dass neben den konkreten medizinischen Aufwendungen auch solche Risiken abgesichert sind, die langfristig bestehen. Zum Beispiel durch schwere Unfälle, die langfristige Einschränkungen des Betroffenen bedeuten.

Damit sind unter anderem gemeint:

  • Kosten für Reha-Maßnahmen
  • Ausgleich bei Invalidität
  • Verdienstausfall und Schadenersatz
  • Zahlungen im Todesfall

Da es auf dem Bau auch zu schwereren Unfällen kommen kann, empfiehlt sich die Mitversicherung von Bergungs- und Transportkosten.

Die meisten Policen beinhalten die jeweiligen Leistungen pauschal. Sie müssen dann nur noch auf die gesamte Deckungssumme achten. Meist wird pro zusätzlicher Person berechnet.

Absicherungsbeispiel:

Die Erstattung bei Invalidität können Sie beispielsweise bis ca. 100.000 Euro festlegen. Todesfall-Summen reichen bis zu 20.000 Euro.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Wer baut, hat Stress. Das liegt in der Natur der Sache - aber der Stress muss nicht überhand nehmen.

 

Zu den wichtigsten „Stressminderungsfaktoren“ zählt die richtige Absicherung. Darunter sind auch einige Pflichtversicherungen, die Sie als Bauherr nicht vergessen dürfen.

Die Bauhelferversicherung (eigentlich die Bauhelfer-Unfallversicherung) gehört dazu. Für Sie als (privater) Bauherr ist das wichtig, wenn Ihnen Freunde, Verwandte und Bekannte beim Bau helfen.

Wichtig! Sie müssen diese Hilfe – ob entgolten oder nicht spielt keine Rolle – bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das sind die Berufsgenossenschaften.

Auf diese Weise sind zumindest Ihre Bauhelfer unfallversichert, wenn sie Ihnen beim Bau helfen.

 

Und Sie selbst?

Mein Tipp: Ergänzen Sie die vorgeschriebene Bauhelferversicherung durch eine private Zusatzversicherung. Sie schließt Sie als Bauherr mit ein und schützt auch Ihre Familie.

Die Versicherung sollten Sie auch dann erwägen, wenn ein Bauunternehmen zwar die hauptsächlichen Arbeiten erledigt (also beim kompletten Hausbau beispielsweise), aber Sie oder andere Familienmitglieder regelmäßig auf der Baustelle sind.

Welche Leistungen sind bei einer Bauhelferversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Bei einer privaten Bauhelferversicherung handelt es sich nicht etwa um eine Versicherung, durch welche die gesetzliche Versicherung der BG Bau ersetzt wird. Sie ist vielmehr als Ergänzung anzusehen, die einen zusätzlichen Schutz bietet. Die Bauhelferversicherung steht für sämtliche Unfälle ein, die einem Helfer auf einer Baustelle zustoßen können. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Sturz von der Treppe oder dem Dach handeln, aber auch um einen Unfall durch herabstürzende Baustoffe oder Werkzeuge. Ebenfalls versichert sind Schadensfälle, welche außerhalb des Gebäudes stattfinden, sofern es sich um eine Be- oder Entladetätigkeit handelt. Das Umfahren des Nachbarzauns beispielsweise wird dann ebenfalls durch die Bauhelferversicherung abgedeckt.

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, gibt es auch bei der Bauhelferversicherung eine Vielzahl von Tarifen und Optionen. Grundsätzlich leistet eine Bauhelferversicherung jedoch bei

  • Invalidität des Helfers aufgrund seiner Helfertätigkeit
  • Tod des Helfers infolge seiner Helfertätigkeit

Gut zu wissen: Die meisten Unfälle auf einer Baustelle lassen sich verhindern. Woran die meisten freiwilligen und daher auch ungeschulten Bauhelfer nicht denken, ist nämlich die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Tragen die Helfer einen Helm, Handschuhe und spezielle Schutzschuhe kann im Zweifel bereits das Schlimmste verhindert werden. Bei der Benutzung einer Leiter sollten außerdem die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Im Idealfall steigt ein Helfer nie alleine auf eine Leiter, sondern man führt diese Arbeiten immer zu zweit aus. Die zweite Person sichert dann von unten die Leiter durch festhalten und verhindert so, dass diese kippen und sich die Person auf der Leiter verletzen kann.

Welche Leistungen sind bei einer Bauhelferversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Nicht versichert sind durch den Abschluss einer Bauhelferversicherung Unfälle und Schäden, die durch Personen entstehen, die an einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung leiden. Ebenso sind Unfälle, die auf den Konsum von Alkohol oder anderen Drogen zurückzuführen sind, nicht versichert. Gleiches gilt für Unfälle und Schäden, die Folge eines Schlaganfalls, eines epileptischen Anfalls oder ähnlicher Krampfanfälle sind. Unfälle, welche die Folge einer vorsätzlichen oder versuchten Straftat sind, werden durch die Bauhelferversicherung ebenfalls nicht übernommen.

Entsteht ein Unfall in unmittelbarer oder mittelbarer Folge eines Krieges oder eines Bürgerkriegsereignisses, sind diese nicht versichert. Wird die versicherte Person jedoch während eines Auslandsaufenthaltes überraschend in einen Krieg oder in Bürgerkriegsereignisse, so erhält er dennoch Versicherungsschutz. Allerdings erlischt dieser Versicherungsschutz spätestens sieben Tage nach Ausbruch Krieges. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Ankunft in der Region bereits Kriegszustände bestanden haben.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | BauhelferversicherungAuf einer Baustelle kann es schnell zu einem Unfall kommen – da reicht manchmal nur eine kleine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick. Sobald ein Schadensfall eingetreten ist, sollten Sie diesen umgehend der Bauherrenversicherung melden, damit diese sich schnell um die Abwicklung kümmern kann. Das Schadensereignis sollte stets schriftlich und innerhalb einer Woche an den Versicherer übermittelt werden. Dabei sollten Sie die Umstände, wie es zu dem Schaden kam, so detailliert wie möglich angeben. Ganz wichtig ist es außerdem, dass Sie bei der Beantwortung der Fragen stets bei der Wahrheit bleiben. Können Sie sich an Details nicht mehr erinnern, lassen Sie diese lieber weg. Kann Ihnen der Versicherer nämlich im Nachhinein nachweisen, dass Sie die Unwahrheit angegeben haben, ist er nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Leisten Sie auf keinen Fall eine Zahlung und geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab, ohne zuvor Rücksprache mit Ihrem Versicherer zu halten. Zahlungen werden in der Regel ohnehin nicht direkt von Ihnen geleistet, sondern von dem Versicherer übernommen.

Außerdem sollten Sie umgehend Ihren Versicherer informieren, wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugeht. Ihr Versicherer hat in der Regel eine eigene Rechtsabteilung, die er mit der Erledigung bzw. Abwehr solcher Forderungen betraut.

Sollten rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet worden sein, so sollten Sie den Versicherer ebenfalls umgehend darüber in Kenntnis setzen.

  • Melden Sie den Schaden schriftlich
  • Geben Sie unter keinen Umständen ein Schuldanerkenntnis ab (weder schriftlich noch mündlich)
  • Leisten Sie keine Zahlungen
  • Informieren Sie Ihren Versicherer umgehend, falls Ihnen ein Mahnbescheid zugeht oder rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden

Wann setzt der Versicherungsschutz der Bauhelferversicherung ein?

Während die Bauhelferversicherung der BG Bau wahlweise sofort oder spätestens eine Woche nach Baubeginn angemeldet werden kann, muss die private Bauhelferversicherung bereits abgeschlossen sein, noch bevor die Bauarbeiten begonnen haben. Bei beiden Varianten der Bauhelferversicherung setzt der Versicherungsschutz aber mit dem Beginn der Bauarbeiten ein. Tipp: Klären Sie unbedingt den Versicherungsbeginn mit Ihrem Versicherer ab. Am besten fordern Sie dazu eine schriftliche Bestätigung an.

  • Versicherungsschutz setzt in der Regel mit dem Beginn der Bautätigkeit ein
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Versicherer an, so sind Sie im Zweifelsfall abgesichert

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bauhelferversicherung sein?

Sobald es zu einem Schadenfall kommt, tritt automatisch die Bauhelferversicherung der BG ein, um den Schaden zu regulieren. Leider ist es hier aber so, dass die Deckungssumme in der Regel kaum die tatsächlich entstandenen Folgekosten, die durch den Schaden entstehen, decken können. Im Falle einer Invalidität beispielsweise gehen Sie somit nur mit der gesetzlichen Unfall-Pflichtversicherung leer aus. Deshalb sollten Sie schon beim Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung zwingend auf die Höhe der Deckungssumme achten. Dabei ist aber zu beachten, dass die Deckungssumme nicht etwa für jeden einzelnen Bauhelfer gilt, sondern für alle Bauhelfer zusammen. Ist beispielsweise eine Deckungssumme von 100.000 Euro vereinbart und Sie haben 10 Helfer angemeldet, dann ist jeder Ihrer Helfer mit einer Summe von 10.000 Euro versichert. Deshalb sollten Sie im Idealfall die höchstmögliche Deckungssumme wählen.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bauhelferversicherung berechnet?

Bei der Berechnung der Beiträge für die Bauhelferversicherung gilt es erst einmal zwischen der gesetzlichen Pflichtversicherung der BG Bau und der privaten Zusatzversicherung zu unterscheiden.

BG Bau

Bei der BG Bau fallen die Beiträge je nach Region recht unterschiedlich aus. Berechnet werden die Beiträge nach Arbeitszeit. In Hamburg zahlen Sie beispielsweise 2,09 Euro je Arbeitsstunde, während die BauBG Südwest mit gerade einmal 1,67 Euro je Arbeitsstunde zur Kasse bittet. Sollten die Arbeitsstunden der Bauhelfer jedoch insgesamt, also für alle Bauhelfer zusammen, weniger als 40 Stunden betragen, werden keine Beiträge durch die BG Bau berechnet.

Private Bauhelferversicherung

Bei der privaten Bauhelferversicherung wird hingegen nicht nach Arbeitszeit abgerechnet, sondern pauschal. Viele Versicherer haben hier nicht nur verschiedene Tarife, sondern unterscheiden auch zwischen Tarifen mit und ohne Namensnennung. Die Beiträge liegen hier je nach Tarif zwischen etwa 25 und 70 Euro je Bauhelfer, wobei in der Regel ein Mindestbeitrag erhoben wird.

Da die meisten Versicherer die Tätigkeit des Bauhelfers als vorübergehend einstufen, wird auch der Vertrag auf eine feste Laufzeit beschränkt. Meist sind das 12 Monate. Dazu berechnen die meisten Versicherer, die eine private Bauhelferversicherung anbieten eine Prämie, die im Regelfall mit einer einmaligen Zahlung zu leisten ist. Diese Prämie richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • die Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme
  • die Anzahl der Helfer, die versichert werden sollen

Die Beiträge zu einer Bauhelferversicherung, bei denen die Helfer namentlich genannt werden, sind in der Regel deutlich günstiger, als die anderen Tarife. Sie sollten vor dem Abschluss einer solchen Versicherung aber folgendes beachten: Der Versicherer zahlt bei namentlicher Nennung tatsächlich nur für den namentlich genannten Helfer. Sollte dieser einmal verhindert sein – was bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten sicherlich einmal vorkommen kann – und ein anderer Helfer springt für ihn ein, ist der neue Helfer nicht durch die Bauhelferversicherung abgesichert. Bauherren sind daher gut beraten, wenn sie nicht am falschen Ende s

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bauhelferversicherung für mich?

Fast jeder Bauherr stellt irgendwann fest, dass die Kosten für den Bau der eignen vier Wände schnell höher werden, als ursprünglich veranschlagt. Da ist es doch toll, wenn man irgendwo noch ein paar Euro einsparen kann. Allerdings sollte das nicht über das Aussparen einer Versicherung passieren, sondern indem man den Anbieter findet, der genau das bietet, was man sucht. Und dazu auch noch zu einem günstigen Preis. All das kann ein Vergleich der verschiedenen Bauhelferversicherungen leisten. Denn obwohl die Bauhelferversicherung an sich schon eine recht günstige Versicherung ist, kann man durch einen guten Vergleich meist noch einen Anbieter finden, der sich mehr lohnt.

Denn mit einer Bauhelferversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre privaten Bauhelfer, also private Personen, die Ihnen bei den Baumaßnahmen Ihres Hausbaus ein wenig behilflich sind, optimal abzusichern. Zwar ist die Bauhelferversicherung schon von Haus aus nicht teuer. Dennoch können Sie aber durch einen Vergleich verschiedener Tarife am Ende doch noch ein paar Euro sparen. Da der Hausbau ohnehin bereits genug Kosten verursacht, sollten Sie sich diese Gelegenheit auf keinen Fall entgehen lassen.

Ein Versicherungsvergleich ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Sämtliche Ergebnisse werden Ihnen von dem jeweiligen Anbieter übersichtlich aufgelistet, so dass Sie verschiedenen Tarife der Versicherer recht einfach miteinander vergleichen können, um dadurch den besten Tarif für Ihren Bedarf zu finden. Hier erhalten Sie zahlreiche Informationen zu den Tarifen der verschiedenen Versicherer und ihre Tarifinhalte. Achten Sie beim Vergleich aber unbedingt in erster Linie auf die enthaltenen Leistungen und erst in zweiter Instanz auf den Preis.

Die Vorteile des Vergleiches im Überblick:

  • Ein Vergleich ist kostenlos
  • Die Ergebnisse werden übersichtlich aufgelistet
  • Die verschiedenen Tarife können übersichtlich verglichen werden
  • Sie können den besten Tarif finden

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können nach deutschem Recht alle Arten von Haftpflichtversicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Da auch die Bauhelferversicherung bei einem Abschluss davor schützt, dass auf den Bauherrn im Zweifelsfall sehr hohe Schadensersatzforderungen zukommen könnten, gilt auch die Bauhelferversicherung als Haftpflichtversicherung. Damit sind auch die Beiträge zur Bauhelferversicherung von der Steuer absetzbar.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bauhelferversicherung achten?

Im Regelfall wir die Bauhelferversicherung für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Eine Kündigung ist normalerweise zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die genauen Angaben zu Ihrem individuell vereinbarten Versicherungsjahr finden Sie in den Bedingungen ihres Vertrages. Bei der Kündigung muss außerdem eine Frist von drei Monaten eingehalten werden.

Zusammengefasst:

  • Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 12 Monate
  • Die Kündigung erfolgt in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit
  • Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie dennoch die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bauhelferversicherung achten?

Grundsätzlich ist es bei jeder Versicherung möglich, den Anbieter zu wechseln. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit der Bauhelferversicherung mit dem Gedanken spielen, ihren Anbieter zu wechseln, sollten dies unbedingt mit ihrem neuen Anbieter absprechen. Klären Sie ab, ob der Versicherungsschutz nahtlos vom neuen Anbieter weitergeführt wird, um unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden.