Geschäftsversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Geschäftsversicherung?
Die Geschäftsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsformen im gewerblichen Umfeld. Sie wird von verschiedenen Anbietern und den Versicherungskunden selbst summarisch wahrgenommen als Überbegriff für unterschiedliche gewerbliche Versicherungsmodelle.
Vor diesem Hintergrund soll zunächst differenziert werden, welche Arten der Geschäftsversicherung wichtig sind. Das vor allem Auswirkungen darauf, welche Schäden und Leistungen in den jeweiligen Versicherungsformen abgedeckt werden. In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, ob Sachwerte im Geschäftsbetrieb versichert werden sollen oder ob potentielle Haftpflichtschäden durch die Versicherung erfasst werden sollen.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Geschäftsversicherung mitversichert?
Vor der Art der Geschäftsversicherung hängt ab, welche Schäden versichert werden. Es können teils sehr unterschiedliche Formen gewählt werden. Welche davon sich lohnt, was die besten Konditionen sind und ob Einzelpolicen oder Versicherungspakete die bessere Lösung sind hängt stark davon ab, welche Anforderungen im Geschäftsbetrieb bestehen.
Betriebsinhaltsversicherung als Geschäftsversicherung
Am häufigsten werden Einrichtungsgegenstände und die Infrastruktur allgemein in einer Geschäftsversicherung zusammengeschlossen versichert. Die Bezeichnung ist in der Regel „Inhaltsversicherung“ oder „Betriebsinhaltsversicherung“.
Als „Inhalte“ werden die genannten Einrichtungsgegenstände, meist mit Computern, Telefonen oder anderen grundsätzlich zur Büroausstattung gehörigen Gegenstände und Geräte bezeichnet.
Achtung: Produktionsstätten mit besonderen Maschinen, Arztpraxen mit diagnostischem Gerät oder elektrische Anlagen können meist nicht ohne weiteres in einer Betriebsinhaltsversicherung abgebildet werden. Dazu müssen Elektronikversicherungen spezifische Geräteversicherungen und Maschinenversicherungen eingesetzt werden, die die konkreten Werte direkt versichern.
Auch diese Formen zählen zu den Geschäftsversicherungen. Versichert werden in der Betriebsinhaltsversicherung die konkreten Sachwerte der Einrichtung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Das Besondere im Bereich der Geschäftsversicherung sind ergänzende Leistungen, die beispielsweise auch Ausfallzeiten, Folgekosten oder zusätzliche Kosten decken, wenn nach einem Schaden überbrückende Maßnahmen nötig werden, wie beispielsweise das Anmieten von Ausweich-Büros, etc. Begünstigt nach einem Schaden ist das Unternehmen selbst. Es versichert sein eigenes Betriebs- und Geschäftseigentum bzw. Schäden an permanenten Mietsachen oder Gegenständen, für die dauerhafte Nutzungsrechte erworben wurden. Dazu zählen bspw. Geräte, die über Leasingverträge genutzt werden.
Betriebshaftpflichtversicherung in der Geschäftsversicherung
Als die wichtigste Geschäftsversicherung gilt vielen die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die anderen Personen oder Unternehmen im Verantwortungsbereich des versicherten Unternehmens entstehen. Zum einen zählen dazu Personenschäden, die auf dem Betriebsgelände passieren, wie bei Unfällen u.ä.
Auf der anderen Seite sind in der Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden erfasst, die durch Mitarbeiter des Unternehmens außerhalb des Betriebsgeländes passieren, für die das Unternehmen aber trotzdem haften muss, wenn die Schäden während der Berufsausübung passieren. Ersetzt werden durch diese Form der Geschäftsversicherung alle Schäden, die Dritten an ihren Sachen oder an Personen entstehen, einschließlich Folgekosten, sofern dafür gesetzlich eine Haftpflicht besteht. Die Deckung wird auf eine maximale Haftpflichtsumme je Schadenfall vertraglich festgelegt.
Gesetzliche Verpflichtungen für Geschäftsversicherungen
Ob ein Unternehmen seine Einrichtung versichert oder allgemeine Haftpflichtrisiken abdecken will, ist in den meisten Fällen Sache der Unternehmensführung selbst. Es gibt jedoch Ausnahmen. In der Regel dann, wenn das potentielle Risiko zu groß wird, dass ein Unternehmen ohne Versicherung die entstandenen Schäden nicht selbst ausgleichen kann. Die größten Bereiche liegen hier in der Produkthaftpflicht und bei Umweltschäden.
Produkthaftpflicht
Für bestimmte Unternehmen ist die Absicherung im Sinne der Produkthaftpflicht vorgeschrieben. So soll verhindert werden, dass Ansprüche auf Schadenersatz auch tatsächlich abgegolten werden können, wenn es zu einem Produktionsschaden kommt. In diese Form der Geschäftsversicherung können je nach Anbieter weitere Kosten eingeschlossen werden, beispielsweise Transport- oder Erstattungskosten. Das wird meist im Rahmen von Versicherungspaketen realisiert.
Umwelthaftpflicht
Unternehmen, die in ihren Produktionsstätten potentielle Umweltgefahren bergen, müssen gegen mögliche Folgen abgesichert sein. Das Risiko von Schäden kann durch austretende Betriebsstoffe, produzierte Chemikalien oder ähnlichem entstehen. Die Absicherung soll Kosten decken, die beispielsweise aus der Schadenbereinigung, Erdraumaustausch oder Dekontaminierungsmaßnahmen resultieren.
Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung wird im Rahmen der Geschäftsversicherung insgesamt jedem Unternehmen, Betrieb, Büro- und Ladengeschäft empfohlen. Nicht muss diese Versicherungsform in jedem Geschäftsbereich zwingend abgeschlossen werden (Kostenfrage). Die Risiken sind jedoch deutlich.
Die Haftung beginnt bereits bei kleinen Unfällen oder Missgeschicken von beispielsweise Besuchern auf dem Unternehmensgelände, für deren Ursache das Unternehmen auch nur formal haften muss. Sie erstreckt sich bis in die Millionenhöhe bei Personenschäden. Es entsteht eine Schadenersatzpflicht dem Geschädigten oder einer Sozial- oder Krankenversicherung gegenüber, die erfüllt werden muss. Tritt keine Geschäftsversicherung dafür ein, muss das Unternehmen den Schaden selbst ausgleichen.
Vermögensschadenhaftpflicht
Geht aus der unternehmerischen Tätigkeit ein potentielles Risiko für das Vermögen oder Vermögenswerte von Dritten hervor, muss das Unternehmen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht im Rahmen der Geschäftsversicherung ausgestattet sein. Das trifft beispielsweise auf Steuer- und Vermögensberater zu. Aber auch Anwälte benötigen eine solche Form der Absicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht.
Diese Geschäftsversicherung soll verhindern, dass durch Pflichtverletzung, Unachtsamkeit oder Unwissen beim Unternehmen dem Klienten gegenüber Schäden unausgeglichen bleiben. Sie ersetzt Vermögenswerte dem Geschädigten gegenüber.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Geschäftsversicherung abschließe?
Fragen an den Absicherungsbedarf allgemein
Um die Geschäftsversicherung wirkungsvoll und effizient zu gestalten, müssen wichtige Eckdaten und Anforderungen vorher klar sein.
Dazu zählt:
- Welche wirtschaftlichen und produktiven Bereiche der Geschäftstätigkeit müssen gesetzlich versichert sein (Umweltschäden, Produkthaftung, Vermögensschäden, Berufshaftpflichtschäden, etc.)?
- Welche räumlichen Risiken müssen versichert sein: Betriebsflächen, Mitarbeiter auf Montage oder im Außendienst beim Kunden, Arbeitstätigkeit auf dem Bau mit anderen Gewerken und Unternehmen?
- Was muss vom Unternehmensbesitz allgemein versichert werden: Büroausstattung, Gebäude in Unternehmensbesitz, angemietete Büroräume, etc.?
- Was muss aus dem Unternehmensbesitz separat versichert werden? Zu diesem Bereich gehören auch beispielsweise geleaste Geräte und Apparate, Werkzeuge, Maschinen und Fahrzeuge.
- Welche betrieblichen Risiken sollen zusätzlich abgesichert sein? Dazu zählen zum Beispiel Reparaturen an Produktionsanlagen, Ausfälle der gesamten Unternehmens-, Praxis- oder Betriebstätigkeit oder auch bei eigentümergeführten Geschäften die Krankheit des Eigentümers.
Zusätzlich kann es je nach Geschäftsfeld natürlich weitergehenden Absicherungsbedarf geben. Das betrifft zum Beispiel Transport- und Logistikunternehmen, die ihren allgemeinen Transportverkehr absichern müssen oder Spezialaufträge gesondert versichern wollen. Aber auch Großanlagenhersteller mit hohem wirtschaftlichen Risiko benötigen in der Regel weitergehenden Versicherungsschutz.
Fragen an die Geschäftsversicherung
Auf der anderen Seite müssen Sie neben den Anforderungen an den Absicherungsbedarf auch prüfen, was die einzelnen Tarifmodelle zu bieten haben. Dafür ist zunächst die Ausrichtung der Geschäftsversicherung von Bedeutung. Denn zunächst muss unterschieden werden zwischen Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen, die Eigentum oder Leistungen des Unternehmens selbst versichern.
Ein aussagekräftiger Vergleich ist vor allem deswegen wichtig, weil es jeweils günstiger sein kann, die Absicherung in Einzelpolicen zu suchen; oder das genaue Gegenteil ist die günstigere Lösung. Nämlich, alle Risiken in einem Kombi-Paket zu versichern. Ohne Vergleich von Inhalten und Beitragshöhe können Sie das nicht einschätzen.
Außerdem sollten Sie die Angebote genau bewerten. Diese Fragen können Ihnen dabei helfen.
Passt die Versicherungsform auf meine Anforderungen?
Haben Sie die richtige Versicherungsform im Visier? Wenn Sie Ihre Geschäftsversicherung als Berufshaftpflichtversicherung benötigen, müssen Sie hier vor allem auf den Umfang der Leistungen bei Vermögensschäden achten. Je nach versicherter Berufsgruppe bestehen teilweise gesetzliche oder berufskammerbedingte Vorgaben, die die Versicherung erfüllen muss. Sind bei gegebenem räumlichem Absicherungsbedarf Elementarschäden erfasst?
Sind alle potentiellen Haftpflichtrisiken erfasst?
Ist neben der Verkehrshaftung auf dem Unternehmensgelände auch die Haftung bei durch Mitarbeiter verursachten Schäden gedeckt? Darin eingeschlossen bzw. in direktem Zusammenhang: Schäden Dritten gegenüber Schäden mit Haftung anderen Unternehmen gegenüber, bspw. auf dem Bau mit verschiedenen Gewerken
Deckt die Geschäftsversicherung alle wesentlichen eigenen Schadenpotentiale ab?
Neben der oben beschriebenen Deckung für Elementarschäden – also grob gesagt für Feuer, Sturm, Hagel, Regel und Wasser – müssen je nach unternehmerischem Bedarf weitere Risiken abgesichert werden, um ein existenzielles Risiko für Betrieb, Praxis oder Büro zu vermeiden.
Dazu zählen:
- Besonders teuere Geräte: Medizinische Diagnosegeräte, Grafik-Rechner mit besonders teuren Grafik-Programmen und ähnliche Ausstattung sollte dann gezielt abgesichert sein, wenn die Deckung dafür in der Basis-Geschäftsversicherung nicht erfasst oder sogar ausgeschlossen wird.
- Häufig genutzte Geräte, die schnell ersetzt werden müssen: Im Schadenfall kann schnelles Reagieren unternehmensrettend sein. Ggf. hilft der Einschluss einer Elektronikversicherung in die Geschäftsversicherung.
- Kosten für Produktionsausfälle, Praxisschließungen bei Ärzten oder Betriebsunterbrechungen nach Schäden: Im Rahmen der Geschäftsversicherung sollte die erwogen werden, ob das Risiko einer Arbeitsunterbrechung separat versichert werden sollte. Das kann sowohl für Produktionsunternehmen wichtig sein, wenn Maschinen ausfallen – aber auch für Selbstständige, die ihr Einkommen weitgehend selbst erwirtschaften.
Stimmen die vereinbarten Deckungssummen für Haftpflicht und Eigenversicherung?
Über- und Unterversicherung müssen Sie dringend vermeiden! Gehen Sie das Risiko einer Unterversicherung ein (der versicherte Wert wird geringer angegeben, als er in Wirklichkeit ist), riskieren Sie den gesamten Versicherungsschutz, wenn die Differenz zwischen realem Wert und Versicherungssumme zu groß ist.
In jedem Fall erhalten Sie aber nicht den vereinbarten Schadenausgleich.
Eine Überversicherung (der versicherte Wert wird höher angegeben, als der reale Wert ist) muss besonders in der Geschäftsversicherung vermieden werden. Denn Sie bezahlen dann zu viel. Ein Effekt, der sich im unternehmerischen Umfeld schnell verstärkt.
Versichern Sie also unbedingt Realwerte, wenn es um die Absicherung der Betriebssubstanz geht.
Für die Haftpflicht gilt: Orientieren Sie sich an marktüblichen Werten. Alles, was die Versicherung nicht deckt, müssen Sie oder muss das Unternehmen selbst tragen. Passen Sie regelmäßig die Deckungssumme in der Haftpflicht an. Der einzige Weg, um Deckungslücken in der Geschäftsversicherung zu vermeiden.
Tipp: Die Geschäftsversicherung „passend“ zu gestalten, ist nicht nur hinsichtlich der Versicherungssummen wichtig. Denn natürlich sollten Sie auch bei der Festlegung der Leistungen darauf achten, dass Sie keine für Sie nutzlosen Risiken absichern. Denn Sie zahlen dafür. Achten Sie darauf besonders bei Paketangeboten.
Ist die Rate passend gewählt – Paket- oder Einzelpolicen?
Lieber zweimal als einmal: Vergleichen Sie, ob die nötigen Leistungen günstiger sind, wenn Sie sie einzeln absichern (weil Sie dann auch von verschiedenen Anbietern wählen können), oder ob es ein Paketangebot gibt, das Ihre Anforderungen bestens und günstig erfüllt.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Die Zusammenstellung der richtigen Geschäftsversicherung ist für die Absicherung und für das eigene Budget von großer Bedeutung.
Meine Tipps:
- Stellen Sie sicher, dass Sie genau die und nur genau die Komponenten versichern, die Sie auch wirklich brauchen. Sonst verschenken Sie schlicht Geld.
- Wenn möglich nutzen Sie sinnvolle Selbstbeteiligungen, um Ihre Beiträge zu reduzieren.
- Wägen Sie Paket-Angebote und Einzelpolicen gegeneinander ab. Der Markt ist vielfältig, eine Grundsatzempfehlung darum nicht sinnvoll.
Welche Leistungen sind bei einer Geschäftsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Die Geschäftsversicherung lässt sich sehr genau an die jeweiligen Anforderungen des Unternehmens anpassen. Dadurch, dass die Bestandteile ohnehin gezielt und einzeln zugeordnet werden müssen, können die nötigen Leistungen in diesem Zuge gleich angepasst werden.
Grundsätzlich müssen in der Geschäftsversicherung die beiden substanziellen Risiken in unternehmerischer Tätigkeit abgedeckt werden. Das sind Haftpflichtrisiken und Schadenpotential an eigenem Material, Grundbesitz oder Infrastruktur
Haftpflichtschäden
Alles, was Dritten im Verantwortungsbereich des Unternehmens oder von Mitarbeitern des Unternehmens während ihrer Berufsausübung passiert, fällt unter die gesetzliche Haftpflicht.
Das bedeutet: Sofern das Unternehmen tatsächlich für den Schaden haftet, muss die volle Schadensumme erstattet werden.
Typische Haftpflichtschäden in der Geschäftsversicherung sind:
- Sachschaden an Kfz, beispielsweise auf Parkplätzen oder unterwegs zum Kunden. Aber auch im Rahmen von Maschinenbewegungen oder ähnlichem.
- Sachschaden an fremdem Eigentum, zum Beispiel durch Hunde im Büro oder bei einer Kundenpräsentation wird der Laptop eines Kunden vom Tisch geworfen…
- Personenschäden, deren Ursachen vielfältig sein können. Ersetzt werden müssen in der Regel Genesungskosten, Arbeitsausfälle und Auslagen in der Reha u.a. Vermögensschäden – sie müssen sogar gesetzlich verpflichtend versichert werden, wenn das Berufsbild das vorsieht.
- Folgeschäden eines dieser Schäden, für die das Unternehmen ggf. auch aufkommen muss. Zum Beispiel, wenn nach einem Schaden an einer Maschine eines anderen Unternehmens dessen Aufträge kostenrelevant in Verzug kommen.
Das Unkalkulierbare an Haftpflichtschäden ist der Hintergrund, vor dem mögliche Kosten getragen werden müssen. Das heißt, Sie können keine „optimale“ oder niedrigst mögliche Versicherungssumme festlegen.
Das Risiko, gemessen an einem der finanziell größten Schadenszenarien, setzt sich im Bereich von Personenschäden beispielsweise aus Kosten für Unterbringung im Krankenhaus, durchschnittlichen Genesungszeiten und Heilkosten zusammen. Da diese Komponenten teurer werden, muss sich auch die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung von Zeit zu Zeit anpassen. Auch Ausfallgelder bei zwangsläufigen Berufspausen oder Schadenersatz nach Berufsunfähigkeit müssen in der Geschäftsversicherung erfasst werden.
Tipp: Orientieren Sie sich bei der Festlegung der Versicherungssumme am konkreten Risiko Ihres Unternehmens (wie viele Mitarbeiter, wie viele Außeneinsätze, wie intensiv ist der Kundenverkehr, etc.) und an gängigen Markt-Summen für Ihre Branche.
Eigenschäden
Wichtig für die Geschäftsversicherung ist die Erstattungsabsicherung von Eigenschäden. Für diesen Zweck muss grundsätzlich entschieden werden, welche Bestandteile des Firmenbesitzes oder der genutzten Maschinen und Geräte eigenständig abgesichert werden müssen und welche allgemein im Rahmen einer Betriebsinhaltsversicherung erfasst werden können.
Gesondert abgesichert werden müssen solche Geräte, die von besonderem Wert für die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sind. Das können in Arztpraxen besondere Diagnose- und Therapiegeräte sein. Baufirmen oder Produktionsunternehmen müssen möglicherweise größere Maschinen und Produktionsstrecken gesondert sichern. Auch IT-Unternehmen können ein Interesse daran haben, eigene Versicherungssummen und Leistungsbereiche für Server und andere entscheidende Infrastruktur zur Absicherung heranzuziehen.
Die Geschäftsversicherung muss für diesen Bereich besonders genau ausgerichtet werden. Zu hohe Versicherungssummen, die versehentliche ineffiziente doppelte Absicherung der gleichen Schäden und weitere Faktoren gewinnen bei Geschäftsversicherungen schnell teure Dynamik.
Rechtsgüter
Die Einschätzung nach passender rechtlicher Absicherung unterliegt der Unternehmensführung. Ein Verpflichtung dazu gibt es nicht.
Die Abwägung erfolgt im Spannungsfeld, dass Rechtsschutzversicherungen für Unternehmen nicht immer günstig sind. Aber auf der anderen Seite Prozesse in der Wirtschaft besonderes Know-how benötigen und von (oft teureren) Fachanwälten bestritten werden sollten.
Ob eine Rechtsschutzkomponente also in die Geschäftsversicherung mit eingeschlossen werden soll oder nicht, sollte nach Budget, vor allem aber nach dem konkreten und branchenspezifischen Risiko bewertet werden.
Welche Leistungen sind bei einer Geschäftsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Sie können in die Geschäftsversicherung alle Schäden mit einbinden lassen, die Ihre unternehmerische Tätigkeit mit sich bringen können oder Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Das gilt für Selbstständige und für Unternehmen. Die Geschäftsversicherung deckt jedoch keine Kosten, für die gesetzliche Sozialversicherungspflicht besteht.
Das heißt: Arbeitslosigkeit von Mitarbeitern, Krankheit und Reha von Mitarbeitern und die Kosten für gesetzlichen Rentenleistungen können nicht über eine Geschäftsversicherung gedeckt werden. Das gilt bedingt für selbstständige Unternehmer. Sie können Krankengelder und Arbeitsausfälle als Teilleistungen in bestimmte Formen der Geschäftsversicherung integrieren.
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Die verschiedenen Schadenarten, die in der Geschäftsversicherung zusammengefasst versichert werden, eint das wesentliche Vorgehen in Schadenfall: Meldung Dokumentation
Meldung des Schadens
Geben Sie der Geschäftsversicherung an, dass und wann ein Schaden eingetreten ist. Bei manchen Schäden können Sie nicht sofort einschätzen, wie hoch der konkrete Schaden ist.
Trotzdem ist die Schadenmeldung für die spätere Anerkennung durch die Versicherung das erste, was Sie unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis tun sollten. Das gilt sowohl für die Haftpflichtversicherung („Achtung, da ist etwas passiert und der Geschädigte wird auf euch zukommen…“) als auch für beispielsweise die Inhaltsversicherung, die in der Geschäftsversicherung den Eigenschaden ausgleichen soll („Es hat gebrannt. Wir wissen noch nicht, wie viel wie schwer beschädigt ist. Aber wir kommen bald mit einer Kosten-Liste…“)
Am letzten Beispiel sehen Sie, dass Sie bei der Meldung noch nicht den Umfang des Schadens konkret benennen können müssen. Es genügt, wenn Sie Zeitpunkt und auslösende Ursache angeben können. Möglicherweise auch den oder die betroffenen Bereiche des Unternehmens.
Dokumentation der eingetretenen Schäden
Was Sie in kurzer Perspektive – bald nach dem Schadenereignis und sobald Sie es wissen – mitteilen müssen, sind Angaben über die genauem Umstände, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Vor allem aber, was kaputt gegangen ist und jetzt ersetzt oder neu angeschafft werden muss. Für Haftpflichtschäden müssen Sie den Schadenumfang natürlich nicht angeben. Das übernimmt der Geschädigte und regelt die Ausgleich mit Ihrer Versicherung. Aber auch hier sind Angaben zu Zeit, Ort und Hintergründen von zentraler Bedeutung.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Geschäftsversicherung ein?
Der Zeitpunkt, zu dem Versicherungsschutz in der Geschäftsversicherung eintritt und wie lange er dauert, hängt von der konkreten Art ab. Haftpflichtversicherungen gelten in der Regel ab Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Zusammenhang mit dem Eingang des ersten Beitrags. Oder ein späterer Vertragsbeginn wird vereinbart, wenn Überschneidungen nach einem Versicherungswechsel vermieden werden sollen. Auch eine projektbezogene Absicherung ist möglich und wird beispielsweise bei Großaufträgen oder Sondertransport-Aufträgen genutzt.
Wartezeit
Für bestimmte Versicherungsarten werden in der Geschäftsversicherung Wartezeiten vereinbart. Hauptsächlich ist das bei Rechtsschutz-Policen der Fall. Nach Vertragsabschluss gilt zunächst für bestimmte Rechtsfälle eine Wartezeit, während der noch keine Kosten übernommen werden obwohl der Versicherungsvertrag bereits gilt. Wartezeiten zwischen einem und sechs Monaten können vereinbart werden.
Keine Rückwirkung bei Vorschäden
In der Regel tritt keine Geschäftsversicherung rückwirkend in Kraft. Alle Schäden, die bei Vertragsschluss entweder bereits bestanden haben oder deren Ursachen bereits eingetreten und bekannt waren, werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das macht die Gestaltung der Geschäftsversicherung von vornherein zu einem der wichtigsten unternehmerischen Aufgaben.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Geschäftsversicherung sein?
Die Deckungssumme ist für jede Versicherungsform ein eigenes und eines der wichtigsten Themen. In diesem Umfeld lässt sie sich nicht pauschal beantworten. Es entscheiden unter anderem: Marktübliche Absicherungssummen Das konkrete Risiko des Unternehmens Vorschäden, die Auskunft über den Absicherungsbedarf geben Konkret vorhandene Werte, die in der Inhaltsversicherung erfasst werden müssen
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Geschäftsversicherung berechnet?
Die Geschäftsversicherung wird in der Mehrzahl der Fälle mit verschiedenen Komponenten abgeschlossen, damit möglichst alle Risikobereiche angemessen abgesichert werden. Das hat eine zentrale Auswirkung auf die Beitragsgestaltung.
Sie ergibt sich aus:
- Der Anzahl und Art der versicherten Komponenten
- Der versicherten Deckungssumme je Kategorie
- Einer möglichen Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Einer vereinbarten fixen Mindestlaufzeit der Verträge
- Dem statistischen Risiko in der Branche und für den konkret versicherten Bereich
Weitere individuelle Beitragsvariablen können gelten oder vereinbart werden. Das liegt ganz bei der Versicherungsgesellschaft.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Geschäftsversicherung für mich?
Die Geschäftsversicherung ist vom kleinen „Laden an der Ecke“ bis zum weltumspannenden Konzern von Bedeutung. Und darum besteht eine Vielzahl unterschiedlichster Angebote: Von sehr allgemeinen bis hochspezialisierten Tarifen. Ohne einen aussagekräftigen Vergleich finden Sie in diesem Umfeld nicht leicht den passenden Tarif oder entdecken überhaupt erst, welcher Anbieter Ihre Ansprüche erfüllen kann.
Neben der inhaltlichen Bedeutung ist der Vergleich vor allem auch aus wirtschaftlicher Sicht von Bedeutung. Er sortiert unrentable und leistungsschwache Tarife aus und ermöglicht Ihnen eine gezielte Absicherung. Aus Gründen der Übersicht und der einfachen Anwendung empfehlen wir Ihnen einen Online-Vergleich. Gern auch gleich hier auf diesen Seiten.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Als Betriebsausgabe sind die meisten Beiträge zur Geschäftsversicherung von der Steuer absetzbar. Als „Daumenregel“ gilt: Solcherart Versicherung, die substanziellen und konkreten Schaden vom Unternehmen abwenden hilft und damit letztlich der Existenzsicherung dient, kann mit großer Wahrscheinlichkeit vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
In besonderem Maß gilt das für solche Versicherungen, die beispielsweise für Ärzte oder Steuerprüfer, vorgeschrieben sind. Diese meist als Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossenen Geschäftsversicherungen ermöglichen in der Regel erst die Berufsausübung. Für viele Fälle der Haftpflichtversicherung trifft diese Regelung auch allgemein zu. Fragen Sie jeweils dazu Ihren Steuerberater.
Differenzierter müssen Sie vorgehen, wenn Sie ein Versicherungspaket abgeschlossen haben. Wenn innerhalb dieses Pakets Teile nicht absetzbar sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung die einzelnen Kosten aufschlüsseln. Dann können Sie die relevanten Teile trotzdem absetzen.