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Praxisversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Praxisversicherung?

MoneyCheck | PraxisversicherungOb Röntgen- und Ultraschallgerät, Computertomograf, Sterilisator oder ob Behandlungsliege und medizinisches Fachbuch, in einer medizinischen Praxis befindet sich häufig wertvolles Inventar und Equipment. Die Ausstattung und Einrichtung in Praxisräumen ist häufig sehr kostenintensiv und kann in der Gesamtsumme sogar einen Wert im Millionenbereich aufweisen. Jeder in einem Heilberuf selbstständig Tätige ist daher einem großen finanziellen Risiko für den Fall von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen, gemieteten oder geleasten Inventars durch unvorhersehbare Schäden ausgesetzt. Neben den enormen Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung kann der Ausfall eines oder mehrerer medizinischen Arbeitsgeräte auch zu einer Praxisunterbrechung führen, welche wiederrum mit Umsatzeinbußen einhergeht. Der Versicherungsschutz einer regulären Betriebsinhaltsversicherung ist dabei häufig nicht ausreichend, vielmehr bedarf es einer erweiterten Praxisversicherung, die sich speziell auf die Ansprüche von medizinischen Praxen spezialisiert hat.

Eine Praxisversicherung bietet Versicherungsschutz für sämtliche Sachwerte einer Praxis. Dazu gehören:

  • die medizinischen Geräte zur Diagnose, Therapie und Behandlung
  • Behandlungsliegen und Therapiestühle
  • die Büro- und Praxisausstattung, zum Beispiel Computer, Telefon, Schreibtische und Stühle
  • medizinische Waren und Vorräte (zum Beispiel Medikamente)

Das Deckungskonzept einer Praxisversicherung orientiert sich an den tatsächlichen medizinischen und fachspezifischen Gegebenheiten der Praxis und wird nicht pauschal, sondern individuell für jede Praxis festgelegt. Eine Praxisversicherung beinhaltet dabei in der Regel nicht nur eine Inhaltsversicherung, sondern lässt sich um weitere Versicherungskomponenten ergänzen, zum Beispiel:

Eine Praxisversicherung muss übrigens nicht zwingend im medizinischen Bereich abgeschlossen werden, sinnvoll kann eine entsprechende Absicherung unter anderem auch für Apotheken oder Kanzleien von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern sein.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Praxisversicherung mitversichert?

Über die Praxisversicherung können das gesamte Inventar, sämtliche Einrichtungsgegenstände sowie die medizinischen Geräte gegen folgende unvorhersehbare Schäden versichert werden:

  • Leitungswasser (zum Beispiel durch Rohrbruch oder Löscharbeiten)
  • Feuer und Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Sturm und Hagel
  • Einbruch und Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • höhere Gewalt

Optional können Elementargefahren über die Praxisversicherung mit abgedeckt werden. In dem Fall besteht Versicherungsschutz bei folgenden Naturkatastrophen:

  • Überschwemmung und Hochwasser
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Vulkanausbruch

Vor allem bei hochwertigen technischen und elektronischen medizinischen Gerätschaften kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz um eine Elektronikversicherung zu erweitern: Gehört eine Elektronikversicherung zur Praxisversicherung, sind zusätzlich folgende Schäden für das gesamte technische Equipment mit abgesichert:

  • fahrlässiges und ungeschicktes Verhalten
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss sowie Über- und Unterspannung
  • Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler
  • Herunterfallen und Aufprall
  • Vorsatz von Dritten und Sabotage

Um Überschneidungen im Versicherungsschutz zu vermeiden, kann es je nach Anbieter möglich sein, das elektronische Equipment aus dem Leistungsumfang der Inhaltsversicherung zugunsten der Beitragshöhe zu streichen.

Auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine empfehlenswerte Komponente einer Praxisversicherung. Diese leistet dann, wenn der Betrieb infolge eines über die Praxisversicherung versicherten Schadens für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden muss, zum Beispiel wenn mehrere medizinische Geräte ausfallen oder das gesamte Praxisinventar zerstört ist (nach einem Wasserschaden oder einem Brand).

Eine Praxisausfallversicherung deckt genau wie die Betriebsunterbrechungsversicherung das Risiko einer Betriebsunterbrechung ab. Sie leistet dann, wenn eine für den Praxisbetrieb wesentliche Person, zum Beispiel ein Arzt, infolge von Krankheit oder Unfall für eine längere Zeit ausfällt. In dem Fall übernimmt die Praxisausfallversicherung die Kosten für den daraus entstehenden Ertragsausfall . Die Praxisausfallversicherung ist ebenfalls ein optionaler Bestandteil einer Praxisversicherung.

Weiterhin können eine Glas- und / oder eine Transportversicherung den Versicherungsumfang einer Praxisversicherung ergänzen. Die Glasversicherung kommt für sämtliche Schäden, die an Fensterscheiben oder anderen Glasfronten entstehen, auf. Der Zusatz einer Transportversicherung lohnt sich dann, wenn das hochwertige Equipment regelmäßig transportiert wird, zum Beispiel bei Hausbesuchen oder beim Verleih an andere Arztpraxen. Schäden während des Transports deckt eine Transportversicherung der Praxisversicherung ab.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Praxisversicherung abschließe?

Im Allgemeinen wird unter dem Begriff Praxisversicherung eine betriebliche Inhaltsversicherung verstanden, die sich auf die Absicherung von medizinischen Praxen spezialisiert und entsprechende Deckungskonzepte anbietet. Zu beachten ist jedoch, dass bei den meisten Anbietern eine Praxisversicherung individuell durch Zusatzkomponenten erweiterbar ist. Über Sinn und Nutzen dieser zusätzlichen Versicherungen, zum Beispiel eine Elektronikversicherung, eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung, sollte sich jeder, der eine Praxisversicherung abschließt, bereits im Vorwege gut informieren. Wer einen umfassenden Versicherungsschutz wünscht und sich gegen weitere Risiken absichern möchte, ist gut beraten, den Versicherungsumfang für seine Praxis zu erweitern. Folgende Überlegungen können bei der Auswahl der passenden Praxisversicherung hilfreich sein:

  • Wie hoch ist der Wert meiner medizinischen Geräte und meines Inventars?
  • Wie hoch ist das Risiko für einen Schaden durch ein unvorhersehbares Ereignis?
  • Welche Kosten entstehen bei einem Schaden der medizinischen Geräte durch Eigenverschulden, zum Beispiel einen Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit?
  • Welche finanziellen Auswirkungen hat eine Unterbrechung des Praxisbetriebs? Wie hoch sind die laufenden Verbindlichkeiten und wie hoch der Ertragsausfall?
  • Inwieweit hängt der Praxisbetrieb von der eigenen Person ab?
  • Werden regelmäßig medizinische Geräte transportiert?

Wer sich für eine Praxisversicherung entscheidet, die mehrere Versicherungen enthält, zahlt in der Regel für das Versicherungspaket einen geringeren Beitrag, als wenn mehrere Einzelpolicen abgeschlossen werden. Achten Sie vor dem Abschluss aber stets darauf, dass sämtliche Leistungen individuell Ihrem Bedarf und ihrem Risiko entsprechen und Sie kein pauschales Versicherungsangebot erhalten.

Bedenken Sie weiterhin, dass eine Praxisversicherung – selbst wenn sie sämtliche Zusatzkomponenten enthält – nicht immer für einen umfassenden Versicherungsschutz ausreicht. An dieser Stelle soll erwähnt sein, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden Heilberuf zu einer wesentlichen, sogar notwendigen Versicherung gehört. Sie schützt den Arzt oder den Heilpraktiker dann, wenn dieser gegenüber Dritten, zum Beispiel einem Patienten, einen Sach-, Personen- oder einen Vermögensschaden verursacht. Für Ärzte und Heilpraktiker ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich verpflichtend. Im Allgemeinen gehört eine Berufshaftpflichtversicherung zwar nicht zu einer Praxisversicherung, möglicherweise kann sie aber ebenfalls zu einem Versicherungspaket gebündelt werden. Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrem Anbieter nach.

 

Welche Leistungen sind bei einer Praxisversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte am versicherten Inventar beziehungsweise am medizinischen Equipment ein Schaden entstehen, so können Sie von der Praxisversicherung (Inhalts-, Elektronik-, Glas- und Transportversicherung) folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die Reparaturkosten bei Beschädigung
  • die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert bei Zerstörung und Verlust
  • die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitwert, sofern ein Gerät nicht ersetzt wird
  • die Kosten für Leih- und Ersatzgeräte
  • die Kosten für Aufräummaßnahmen
  • optional: die Kosten zur Schadensminderung

Gehören eine Betriebsunterbrechungs- und eine Praxisausfallversicherung zum Versicherungsumfang einer Praxisversicherung, erhalten Sie im Falle eines Schadens folgende Leistungen:

  • die Kosten für den Ertragsausfall: Dieser errechnet sich aus dem Umsatz abzüglich der Fixkosten und wird zum Beispiel anhand von Bilanzen festgelegt.
  • die Kosten für die laufenden Verbindlichkeiten: Dazu gehören Personalkosten, wie Löhne und Gehälter, Raumkosten für Miete oder Pacht sowie Energiekosten, Steuern, Versicherungsbeiträge sowie Zinsen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Praxisversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | PraxisversicherungBei jeder Praxisversicherung gibt es unabhängig vom Leistungsumfang in der Regel allgemeine Leistungsausschlüsse, bei denen grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht. Das gilt beispielsweise für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Auch grob fahrlässiges Verhalten ist in der Regel nicht mitversichert. In dem Fall behalten sich viele Versicherer vor, die Leistungen entsprechend der Schwere zu Vergehens zu kürzen. Unter Umständen kann es möglich sein, als Zusatzklausel den „Verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit“ zu vereinbaren. In dem Fall werden über die Praxisversicherung bis zu einer vereinbarten Summe auch Schäden versichert, die grob fahrlässig entstanden sind.

Weiterhin erfolgt bei einer Praxisversicherung eine Kostenübernahme immer nur bis zur Höhe der vorab festgelegten Deckungssumme. Übersteigen die Schadenskosten diese Summe, wird die Praxisversicherung die darüber liegenden Kosten nicht übernehmen. Umso wichtiger ist es vor diesem Hintergrund, eine ausreichende Deckungssumme zu kalkulieren.

Ebenfalls nicht in der Praxisversicherung mitversichert sind Schäden durch Verschleiß, Alterung sowie allgemeine Abnutzung der gesamten Praxiseinrichtung. Sollte ein Gerät während des Auf- oder Abbaus beschädigt werden, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Wie bei fast allen Versicherungen können Sie auch bei der Praxisversicherung keine Leistungen beanspruchen, wenn diese auf Krieg, Streik, innere Unruhen oder Terrorakte zurückzuführen sind.

Schäden, die gegenüber Dritten verursacht werden, können über eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, gehören aber nicht zum Versicherungsumfang einer Praxisversicherung.

Prüfen Sie zur Sicherheit immer noch einmal Ihre Versicherungspolice, ob es weitere Leistungen oder Schäden gibt, die nicht in der Praxisversicherung inbegriffen sind.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Ganz gleich, um welche Art von Schaden es sich in Ihrer Praxis handelt, eine frühzeitige Schadensmeldung an die Praxisversicherung ist für einen Leistungsanspruch unabdingbar. Häufig geben die Versicherer für diese Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers sogar bestimmte Fristen vor. Diese betragen maximal einige Wochen und sind der jeweiligen Versicherungspolice zu entnehmen.

Die Praxisversicherung können Sie telefonisch über den Schaden informieren, möglich ist in der Regel aber auch eine schriftliche Meldung über ein Schadensformular, welches auf der Homepage des Versicherers zu finden ist. Für eine schnelle Schadensregulierung benötigt die Praxisversicherung alle relevanten Angaben zum Schaden, die Sie stets wahrheitsgemäß beantworten sollten: Teilen Sie der Praxisversicherung zunächst einmal mit, um welche Art von Schaden es sich handelt und welche Gegenstände beschädigt, zerstört oder verlustig sind. Falls möglich, geben Sie zudem die Schadenshöhe an und nennen die Ursache für den Schaden. Weiterhin benötigt die Praxisversicherung Informationen über den Zeitpunkt des Schadens. Sofern Sie den Praxisbetrieb temporär unterbrechen müssen, ist auch dies der Praxisversicherung mitzuteilen. Im besten Fall dokumentieren Sie den Schaden zum Beispiel mit Fotos. Handelt es sich um einen größeren Schaden, wird die Praxisversicherung einen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden vor Ort eingehend prüft. Bei kleineren Sachschäden kann es bereits ausreichen, eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass Sie als Versicherungsnehmer immer in einer Schadensminderungspflicht stehen. Dementsprechend sollten Sie sämtliche Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten, zum Beispiel:

  • Nehmen Sie ein beschädigtes elektronisches Gerät vom Stromnetz.
  • Schaffen Sie bislang unbeschädigtes Inventar aus der Gefahrenzone, zum Beispiel bei Wasserschäden.
  • Verschließen beziehungsweise reparieren Sie eine beschädigte Tür oder ein Fenster provisorisch, zum Beispiel nach einem Einbruch.
  • Informieren Sie die Polizei bei einem Einbruch oder bei Vandalismus.
  • Informieren Sie die Feuerwehr, zum Beispiel bei einem Brand in den Praxisräumen.

Die Verpflichtung zur Schadensminderung besteht jedoch nur dann, wenn Sie weder sich selbst noch andere durch entsprechende Maßnahmen in Gefahr bringen. Fragen Sie im Zweifel bei der Praxisversicherung nach, welche schadensmindernden Schritte Sie übernehmen können.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Praxisversicherung ein?

MoneyCheck | PraxisversicherungUnabhängig davon, welche Bestandteile eine Praxisversicherung beinhaltet, beginnt der Versicherungsschutz der Praxisversicherung immer ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss beziehungsweise nach Zahlungseingang der ersten Beitragsprämie. Dementsprechend wird von einer Wartezeit bei der Praxisversicherung abgesehen. Individuell besteht jedoch in der Regel die Option, den Versicherungsbeginn zeitlich versetzt beginnen zu lassen, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter der Praxisversicherung gewechselt wird und zeitliche Überschneidungen vermieden werden sollen.

Mit Vertragsabschluss beginnt dann die Laufzeit der Praxisversicherung. Im Normalfall besteht für mindestens ein Jahr Versicherungsschutz. Mit der Vereinbarung einer längeren Laufzeit und entsprechend längerer Bindung an den Anbieter wird meist ein Rabatt auf den Beitrag gewährt.

Gehört zu der Praxisversicherung eine Betriebsunterbrechungs- und eine Praxisausfallversicherung, beginnen mit der Unterbrechung des laufenden Praxisbetriebs eine Karenz- und eine Haftungszeit. Die Karenzzeit beschreibt den Zeitraum bis zur ersten Leistungsinanspruchnahme und beträgt teilweise nur einige Tage, manchmal aber auch einige Wochen. Es erfolgt jedoch eine rückwirkende Auszahlung. Die maximale Dauer des Leistungsbezugs gibt dahingegen die Haftungszeit vor. Üblich ist eine Haftungszeit von zwölf Monaten, optionale Verlängerungen auf bis zu zwei Jahre sind möglich.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Praxisversicherung sein?

Bei der Festlegung der Deckungssumme der Praxisversicherung ist größte Sorgfalt geboten. Kalkulieren Sie Ihr Risiko und Ihren Bedarf möglichst genau und legen entsprechend eine Deckungssumme in ausreichender Höhe fest. Sind Sie im Schadensfall durch eine zu niedrig angesetzte Deckungssumme unterversichert, müssten Sie einen Teil der Kosten selbst tragen.

Für jede einzelne Komponente der Praxisversicherung wird immer eine separate Deckungssumme festgelegt. Bei der Inhalts-, Elektronik-, Transport- und Glasversicherung ergibt sich diese Versicherungssumme aus der Summe des gesamten Inventars sowie des elektronischen und technischen Equipments. Um Überschneidungen zwischen Inhalts- und Elektronikversicherung zu vermeiden, ist es in der Regel möglich, das elektronische Equipment von der Deckungssumme der Inhaltsversicherung abzurechnen. Grundsätzlich wird ein Schaden immer nur von einer Praxisversicherung übernommen – es erfolgt keine doppelte Leistungsauszahlung.

Sowohl bei der Betriebsunterbrechungs- als auch Praxisausfallversicherung einer Praxisversicherung wird die Deckungssumme anhand von folgenden Faktoren festgelegt:

  • dem Gewinn, der zu erwarten ist (anhand von Jahresbilanzen)
  • der laufenden Aufwendungen und Verbindlichkeiten der Praxis
  • der Dauer der Haftungszeit

Für Arztpraxen reicht meist der Abschluss einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung (kleine BU) aus. Diese ist direkt in eine Inhaltsversicherung inkludiert und weist entsprechend dieselbe Deckungssumme von maximal einer Million Euro auf. Wer bei der Betriebsunterbrechungsversicherung eine Nachhaftungsklausel vereinbart, kann die Versicherungssumme nachträglich um bis zu 30 Prozent erhöhen, sofern am Ende des Versicherungsjahres erkenntlich wird, dass die festgelegte Deckungssumme zu gering berechnet war.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Praxisversicherung berechnet?

Der Beitrag der Praxisversicherung ist vor allem abhängig vom Umfang der Versicherungspolice. Der Beitrag wird entsprechend geringer ausfallen, wenn die Praxisversicherung ausschließlich aus einer Inhaltsversicherung besteht. Jede weitere Versicherungskomponente wird sich beitragserhöhend auswirken.

Auch das Risikopotential findet bei den meisten Versicherern der Praxisversicherung Berücksichtigung bei der Beitragskalkulation, dazu gehören

  • das Berufsfeld
  • der Umfang der Praxiseinrichtung sowie der versicherte Wert
  • die Anzahl der Mitarbeiter
  • mögliche Vorschäden

Weiterhin tragen weitere allgemeine Faktoren dazu bei, den Beitrag der Praxisversicherung festzulegen. Dazu gehören

  • die vereinbarte Deckungssumme
  • die Selbstbeteiligung
  • die Haftungs- und Karenzzeit
  • allgemeine Modalitäten, wie die Laufzeitdauer oder die Zahlungsweise
  • das allgemeine Preislevel des Anbieters

Vor allem die Höhe der Deckungssumme nimmt einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe der Praxisversicherung. Eine Reduzierung ist beispielsweise mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung möglich: Zahlt der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil der Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst, wirkt sich das zugunsten des Beitrags aus.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Praxisversicherung für mich?

MoneyCheck | PraxisversicherungDamit Sie für Ihre Praxis die optimale Versicherungslösung einer Praxisversicherung erhalten, ist ein umfassender Tarifvergleich unumgänglich. Vor allem dem wirtschaftlichen Aspekt wird bei einem Vergleich eine herausragende Bedeutung beigemessen. Wer vergleicht, kann Beiträge sparen. Ein günstiger Beitrag der Praxisversicherung sollte jedoch niemals zu Lasten des notwendigen Versicherungsschutzes gehen. Nur wenn die Leistungen und Versicherungskomponenten bedarfsgerecht in einer Praxisversicherung gebündelt sind, können Sie letztlich den Preis entscheiden lassen.

Eine eingehende Risikoanalyse ist deshalb vor einem Vergleich der Praxisversicherung unerlässlich. Überlegen Sie gut, welche Bestandteile und Versicherungsleistungen Sie für Ihre Praxisversicherung benötigen. Ein Versicherungsexperte kann dabei über die Möglichkeiten und Grenzen einer Praxisversicherung aufklären. Alternativ können Sie sich auch auf den Anbieterseiten über die diversen Tarifmöglichkeiten und -konstellationen informieren.

Mit Ihrer individuell ermittelten Vergleichsgrundlage bietet sich dann die Nutzung eines Online Tarifrechners an. Das kostenlose Angebot verfügt über regelmäßig aktualisierte Datensätze und ermittelt schnell und übersichtlich eine Auswahl an Tarifen einer Praxisversicherung, die Ihrem Bedarf und Ihren Anforderungen entsprechen. Prüfen Sie darüber hinaus, ob eine Paketlösung tatsächlich die beste Wahl ist oder ob der separate Abschluss einzelner Policen ebenfalls eine Option darstellt. Wer den passenden Tarif einer Praxisversicherung zum bestmöglichen Preis-Leistungsverhältnis gefunden hat, kann die Police zur Praxisversicherung in der Regel direkt online abschließen. Häufig stehen neutrale Versicherungsexperten des Vergleichsportals telefonisch bei Rückfragen zur Verfügung.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Mit einer Praxisversicherung schützen Sie Ihre Praxis vor betrieblichen Risiken und sichern Ihre kapitalen Werte. Aus steuerlicher Sicht gelten die Beiträge der Praxisversicherung dementsprechend als Betriebsausgaben und können als solche von der Steuer abgesetzt werden. Der steuerliche Vorteil besteht bei sämtlichen Versicherungskomponenten, die eine Praxisversicherung beinhalten kann.

Berücksichtigen Sie zudem, dass Sie durch den Abschluss einer Praxisversicherung darauf verzichten können, betriebliche Rücklagen für den möglichen Schadensfall zu bilden. In der Folge fallen die Bilanzsumme und damit auch die Steuerbelastung geringer aus.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Praxisversicherung achten?

Da es sich bei der Praxisversicherung nicht selten um ein Versicherungspaket mit mehreren Versicherungskomponenten handelt, sollte vor der Kündigung überlegt sein, ob Sie die komplette Praxisversicherung oder nur einzelne Bestandteile kündigen möchten? Fragen Sie bei Ihrem Anbieter vorab nach, ob die Möglichkeit der Kündigung einzelner Komponenten im Einzelfall gegeben ist.

Generell haben Sie als Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten für die Kündigung der Praxisversicherung:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

Für eine ordentliche Kündigung der Praxisversicherung bedarf es keines triftigen Grunds: Teilen Sie Ihren Entschluss dem Versicherer jedoch in schriftlicher Form mit. Diese ordentliche Kündigung ist jedoch nur zum Ende einer Laufzeit, entweder am Ende des Kalender- oder des Versicherungsjahres, möglich. Für die Wirksamkeit der Kündigung gilt es zudem, die Kündigungsfrist von meist drei Monaten einzuhalten. Ein Versäumnis der (rechtzeitigen) Kündigung der Praxisversicherung bedeutet in der Regel, dass sich die Police der Praxisversicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Eine außerordentliche Kündigung ist dahingehen immer nur unter der Voraussetzung möglich, dass ein besonderer Umstand vorliegt, zum Beispiel

  • das Eintreten eines Schadensfalls ohne entsprechende Leistungserhöhung
  • eine Beitragserhöhung des Anbieters
  • ein gestörtes Vertrauensverhältnis
  • ein Risikowegfall (zum Beispiel die Veräußerung der Praxisräume)

Die Kündigungsfrist beträgt bei der außerordentlichen Kündigung jeweils einen Monat. Beachten Sie, dass auch der Versicherer die gleichen Kündigungsrechte wie der Versicherungsnehmer hat.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Praxisversicherung achten?

MoneyCheck | PraxisversicherungMeist sind es betriebswirtschaftliche Gründe, die einen Wechsel der Praxisversicherung sinnvoll erscheinen lassen: Wer regelmäßig unterschiedliche Tarife einer Praxisversicherung, zum Beispiel mit einem Tarifrechner, vergleicht, hat die Chance, mit einem anderen Tarif Versicherungsleistungen zu optimieren und / oder den Beitrag zu reduzieren. Möglicherweise wird eine höhere Deckungssumme zu einem konstanten Beitrag angeboten, eine längere Gesamtlaufzeit führt zu günstigeren Raten oder das Angebot beinhaltet weitere sinnvolle Versicherungskomponenten. Nicht immer muss die komplette Praxisversicherung gewechselt werden, manchmal kann es schon ausreichen, nur einzelne Bestandteile auszutauschen beziehungsweise bei einem anderen Anbieter abzuschließen. In dem Fall sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, Überschneidungen im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Versäumen Sie vor einem Wechsel der Praxisversicherung nicht, den bisherigen Versicherungsschutz kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls nötige Modifikationen vorzunehmen: Ist meine Deckungssumme noch ausreichend hoch bemessen? Hat sich meine Praxiseinrichtung unter Umständen vergrößert oder gar verkleinert? Benötige ich zusätzlichen Versicherungsschutz, zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungs- oder eine Praxisausfallversicherung? Möchte ich an bestehenden Modalitäten, wie Laufzeit, Zahlungsdauer oder Selbstbeteiligung, etwas verändern?

Bevor Sie jedoch direkt eine neue Police der Praxisversicherung abschließen, überprüfen Sie, ob die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist. Zu beachten sind zudem auch die jeweiligen Kündigungsfristen. Sind Sie beispielsweise noch mindestens ein Jahr an Ihre bestehende Praxisversicherung gebunden, zahlen Sie bei Neuabschluss doppelte Beiträge, so dass sich die mögliche Kostenersparnis direkt wieder aufheben würde. Um die Überschneidung zu vermeiden, besteht in dem Fall jedoch meist die Option, die neue Police zu einem späteren Datum beginnen zu lassen. Andersherum sollte ein Wechsel der Praxisversicherung auch nicht mit Deckungslücken verbunden sein. Im Idealfall gehen beide Tarife der Praxisversicherung direkt ineinander über.