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Diensthaftpflicht Bundeswehr

Egal, ob beim Katastrophenschutz im Inland, bei einem Manöver oder bei Auslandseinsätzen in Krisenregionen – auf Soldaten der Bundeswehr lastet eine große Verantwortung. Trifft ein Soldat eine Fehlentscheidung kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Verursacht ein Angehöriger der Bundeswehr einen Schaden, kann ihn der Dienstherr für den entstandenen Schaden in Regress nehmen. Der betreffende Soldat muss den Schaden ersetzen. Davor schützt die Diensthaftpflicht Bundeswehr. Sie schützt Soldaten vor Schadensersatzansprüchen im beruflichen Alltag sowie in Ausnahmesituationen und ist daher unerlässlich.

Diensthaftpflicht: Wann haften Angehörige der Bundeswehr?

Verursacht ein Angehöriger der Bundeswehr fahrlässig oder sogar vorsätzlich einen Schaden, haftet dafür zunächst einmal sein Dienstherr, die Bundeswehr. Sie kann ihn aber in Regress nehmen und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Soldaten geltend machen. Gesetzlich ist das in § 24 Abs. 1 Soldatengesetz geregelt. Dort heißt es:

(1) Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.

In der Regelung der Haftpflicht für Angehörige der Bundeswehr liegt ein entscheidender Unterschied zu herkömmlichen Arbeitnehmern. Für Fehler eines Arbeitnehmers haftet in der Regel der Arbeitgeber. Aus diesem Grund sollten sich Soldaten der Bundeswehr mit einer Diensthaftpflichtversicherung gezielt absichern.

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Diensthaftpflicht Bundeswehr: warum ist sie so wichtig?

MC | Diensthaftpflichtversicherung Bundeswehr Die Diensthaftpflicht für Angehörige der Bundeswehr ist deshalb so wichtig, weil sie Versicherte vor hohen finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen schützt. Das gilt insbesondere bei Personen- und Sachschäden.

Beispiele:

  • Ein Soldat beschädigt mit einem Dienstfahrzeug beim Manövrieren das Tor eines Depots.
  • Ein Angehöriger der Bundeswehr verliert einen Schlüssel oder eine Code-Karte und die Schließanlage muss getauscht werden.
  • Bei der Heimfahrt verliert ein Soldat sein Gepäck samt Uniform.
  • Beim Wachwechsel löst sich ein Schuss. Zum Glück bleibt es glimpflich und es geht nur eine Scheibe zu Bruch.

In allen beschriebenen Fällen kann die Bundeswehr den Soldaten für den Schaden, den er seinem Dienstherren zugefügt hat, in Regress nehmen.

Welche Leistungen enthält die Diensthaftpflicht Bundeswehr?

Die Diensthaftpflicht Bundeswehr bietet insbesondere zwei wichtige Leistungen:

  1. Sie prüft, ob ein Schadensersatzanspruch berechtigt ist.
  2. Ist ein Schadensersatzanspruch berechtigt, übernimmt sie den geforderten Schadensersatz.

Bei der Prüfung des Schadensersatzanspruches ergreift die Diensthaftpflichtversicherung im Zweifelsfall auch juristische Mittel und führt einen Rechtsstreit. Auf diese Weise bietet die Diensthaftpflichtversicherung Soldaten einen sogenannten passiven Rechtsschutz.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie verschiedene Angebote genau miteinander vergleichen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist von Anbieter zu Anbieter mitunter sehr unterschiedlich. Achten Sie neben dem Leistungsumfang vor allem auf eine ausreichend hohe Deckungssumme.

Worauf sollten Angehörige der Bundeswehr bei einer Diensthaftpflichtversicherung achten?

Die Diensthaftpflichtversicherung bietet einen speziellen Schutz für alle Tätigkeiten im Auftrag des Dienstherren. Die Privathaftpflichtversicherung schließt solche Schäden in der Regel aus. Aus diesem Grund ist eine spezielle Diensthaftpflicht notwendig.

Versicherungsnehmer sollten daher vor Vertragsabschluss prüfen:

  • Welche Tätigkeiten im Detail abgesichert sind
  • Für welche Situationen der Versicherungsschutz gilt
  • Wie hoch die Deckungssumme ist

Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung bietet unser Vergleichsrechner eine große Hilfe.