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Diensthaftpflichtversicherung

Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt auch für Staatsdiener. Um sich vor zum Teil sehr hohen Schadensersatzansprüchen zu schützen, können Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese besondere Form der Haftpflichtversicherung schützt speziell Beamte, Soldaten, Polizisten und alle anderen Angestellten im Staatsdienst vor den Auswirkungen von Schadensersatzansprüchen.

Warum eine Diensthaftpflichversicherung abschließen?

Auch wenn es für viele Menschen nicht sofort erkennbar ist: Wer als Beamter, Angestellter oder Arbeiter im Dienst des Staates steht, lebt gefährlich. Bei Soldaten und Polizisten ist das offensichtlich. Aber auch jeder andere Staatsdiener ist einer Gefahr ausgesetzt. Er kann nämlich für sein Handeln im Dienst haftbar gemacht werden. Das Gesetz, genauer das Bundesbeamtengesetz (§ 78 und § 839 BGB), sieht nämlich vor, dass im Falle einer Dienstpflichtverletzung der Verursacher für den entstandenen Schaden haftet.

Das Gesetz regelt, dass Beamte für Schäden haften. In § 839 Abs. 1 BGB heißt es dazu wörtlich:

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

Auch, wenn im Gesetz nur Beamte ausdrücklich erwähnt sind, gilt das Gesetz für alle Personen, die Bezüge vom Staat erhalten.

Damit unterscheiden sich Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst maßgeblich von anderen Angestellten. Unterläuft einem Arbeitnehmer ein Fehler, haftet dafür in der Regel der Arbeitgeber. Beamte und Staatsangestellte sind damit einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt und sollten sich daher gezielt absichern. Angemessenen Schutz bietet eine Diensthaftpflichtversicherung. Neben einer privaten Krankenversicherung gehört die Diensthaftpflichtversicherung zum wichtigsten Versicherungsschutz für Beamte.

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Diensthaftpflichtversicherung: diesen Schutz bietet sie Staatsdienern

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte und Staatsangestellte vor Schadensersatzansprüchen. Dieser spezielle Schutz ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Die herkömmliche Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die während der Dienstzeit des Versicherten entstehen. Die Privathaftpflichtversicherung ist ausschließlich auf den Privatbereich ausgelegt und bietet keinerlei Schutz bei Schäden, die während der Dienstzeit entstehen. Gerade bei diesen Schäden kann es jedoch oft zu beträchtlichen Schadensersatzforderungen kommen. Ohne einen angemessenen Versicherungsschutz durch eine Diensthaftpflichtversicherung muss der Betroffene den Schaden selber regulieren, wozu er in vielen Fällen gar nicht in der Lage ist – schnell kann es um sehr hohe Geldbeträge, sogar in Millionenhöhe, gehen.

Mit einer Diensthaftpflichtversicherung ist der betroffene Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst bei Sach- und Personenschäden abgesichert. Der genaue Umfang der Versicherung ist durch die Deckungssumme im Versicherungsvertrag festgelegt. Die Diensthaftpflichtversicherung bietet auf diese Weise Schutz vor dem persönlichen finanziellen Ruin.

Wer sollte sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung schützen?

MC | Diensthaftpflichtversicherung Mit einer Diensthaftpflichtversicherung sollten sich grundsätzlich alle Personen schützen, die im Dienst des Staates stehen. Also sowohl:

  • Beamte
  • Arbeiter des öffentlichen Dienstes
  • Angestellte des öffentlichen Dienstes

Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie einer hohen Verantwortung ausgesetzt sind. Unterläuft ihnen bei ihrer tagtäglichen Arbeit etwa unter Zeitdruck ein Fehler, müssen sie dafür vollständig haften, wenn ihnen Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Etwa durch den Dienstherren oder durch Dritte. Insbesondere sollten sich daher folgende Personengruppen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung schützen:

  • Amtsleiter
  • Arbeiter und Angestellt von Behörden wie Justiz, Zollbehörde oder Sozialamt
  • Lehrer
  • Polizisten, Bundesgrenzschutzbeamte, Zollbeamte
  • Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger
  • Soldaten und Reservisten
  • Zivildienstleistende

Auch für Forstbeamte, Erzieher oder Pfarrer kann der Schutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein, wenn sie in einer staatlichen Institution arbeiten.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Beamte sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollten sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen schützen. Die herkömmliche Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden im Rahmen des Dienstverhältnisses nicht mit ab. Oft lässt sich der zusätzliche Versicherungsschutz einfach und ohne erhebliche Mehrkosten in die Privathaftpflichtversicherung integrieren.

Welche Schäden sichert eine Diensthaftpflichtversicherung ab?

Trifft ein Beamter oder ein Angestellter des öffentlichen Dienstes eine Fehlentscheidung oder unterläuft ihm ein anderer gravierender Fahler, haftet in der Regel ähnlich wie bei Arbeitnehmern der Dienstherr für den entstandenen Schaden. Allerdings kann der Dienstherr den Schadensverursacher in Regress nehmen. Das gilt in besonderem Maße, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes:

  • Beamte haften bei grober Fahrlässigkeit
  • Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes haften bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit

Aus diesem Grund ist der Versicherungsschutz für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes noch wichtiger als für Beamte. Forderungen können Dienstherren stellen, wenn ihnen ein unmittelbarer Schaden zugefügt wurde oder wenn Dritte einen Nachteil erfahren haben.

Konkrete Fälle, in denen Dienstherren Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haftbar machen können, sind zum Beispiel:

  • Schäden gegenüber Dritten
  • Schäden an einem Dienstwagen
  • Verlust oder Beschädigung von Sachen wie Dienst-PC oder -Laptop
  • Schäden an Uniformen oder vollständiger Verlust

Fallbeispiele, in denen eine Diensthaftpflichtversicherung schützt

Vier Fallbeispiele, in denen die Diensthaftpflichtversicherung Schutz bietet:

  1. Ein Sachbearbeiter berechnet einen Unterhaltsanspruch, Wohngeld oder Unterstützung für Pflegeleistungen falsch. Die Kommune zahlt zu hohe Leistungen aus und kann vom Sachbearbeiter Schadensersatz für das zuviel gezahlte Geld verlangen.
  2. Ein Mitarbeiter des Bauamtes verweigert zu Unrecht eine Baugenehmigung. Der betroffene Bauherr fordert Schadensersatz.
  3. Ein Polizist wird in eine heftige Auseinandersetzung verwickelt und es kommt zu einem Handgemenge. Es kommt zu einem falschen oder zu heftigen Griff durch den Polizisten. Später zieht ihn der Geschädigte wegen Körperverletzung zur Rechenschaft. Noch schlimmer wäre das Szenario, wenn die Auseinandersetzung eskaliert, der Polizist von seiner Dienstwaffe Gebrauch macht und dabei einen unbeteiligten Passanten anschießt.
  4. Während einer Klassenfahrt erleidet ein Schüler einen Unfall. Wie sich herausstellt, hat die Lehrerin die Aufsichtspflicht verletzt. Die Eltern des Kindes verlangen Schadensersatz. Die Lehrerin muss Kosten für Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalt oder auch Therapien tragen. Erleidet das Kind bei dem Unfall bleibende Schäden, droht der Lehrerin eine lebenslange Rentenzahlung an den Schüler.

In allen vier Fällen würde eine angemessene Diensthaftpflichtversicherung die Schäden für die betroffenen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes übernehmen.

Was ist vor dem Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung zu beachten?

Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet großen Schutz bei kleinen Beiträgen. Ein guter Schutz ist oft schon für weniger als 50 Euro im Jahr zu haben. Sehr häufig ist eine Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung möglich. In diesem Fall können die Versicherungsnehmer die Diensthaftpflichtversicherung als Zusatzoption in die Privathaftpflichtversicherung einschließen. Allerdings steht diese Option nicht bei allen Anbietern und Tarifen zur Verfügung.

Um geeignete Tarife zu günstigen Konditionen zu ermitteln, sollten Interessenten vor Vertragsabschluss immer zuerst geeignete Tarife ermitteln und miteinander vergleichen. Besonders gut und einfach geht das mit unserem Vergleichsrechner. Geben Sie einfach Ihre Kriterien ein und der Rechner ermittelt Ihnen innerhalb kürzester Zeit die besten passenden Tarife.

Bei der Auswahl der Diensthaftpflichtversicherung sollten Interessenten nicht nur auf den Versicherungsbeitrag achten. Wichtig ist, dass:

  • die ausgeübte Tätigkeit ausdrücklich abgesichert ist
  • die Höhe der Deckungssumme angemessen ist
  • Spezielle Risiken abhängig vom Einzelfall berücksichtigt sind

Bei der Deckungssumme gilt, dass Versicherungsnehmer die Deckungssumme im Zweifelsfall lieber zu hoch als zu niedrig ansetzen sollten. Die Mehrkosten sind bei den meisten Anbietern nur minimal.