Haftpflichtversicherung Kinder
Was ist eine Haftpflichtversicherung Kinder und warum ist sie wichtig?
Kinder handeln oft unbedacht und impulsiv, ohne sich den Konsequenzen ihres Tuns bewusst zu sein. Schnell kann es daher passieren, dass auch mal etwas kaputt geht oder beschädigt wird. Sei es die teure Vase, die beim Toben herunterfällt und zerspringt, sei es der Ball, der beim Kicken durch die Fensterscheibe fliegt oder der dicke Kratzer am Auto, der beim zu schwungvollen Türöffnen entsteht. Es ist schon ärgerlich, wenn der Schaden das eigene Eigentum beschädigt, schlimmer ist es aber noch, wenn Dritte einen Sach- oder sogar einen Personenschaden erleiden. Ob die Kinder oder auch die Eltern für den Schaden haften, hängt vor allem vom Alter des Kindes und der Frage nach einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht ab. Mit einer wichtigen Haftpflichtversicherung Kinder sind Sie auf der sicheren Seite: Diese reguliert schuldhaft verursachte Sach- und Personenschäden, sofern Dritte Schadensersatzansprüche stellen und kann bei Bedarf auch deliktunfähige Kinder mitversichern.
Eine spezielle Haftpflichtversicherung Kinder gibt es nicht. Vielmehr bieten die Versicherer spezielle Familientarife einer Haftpflichtversicherung an, bei denen Kinder mitversichert werden können. Der Haftpflichtschutz gehört zu einer der wichtigsten Absicherungen und ist speziell als Haftpflichtversicherung Kinder unerlässlich. Denn vor allem bei Kindern kommt es schnell mal zu einem Schaden gegenüber Dritten. Und auch wenn Sie als Eltern nicht immer rechtlich dafür haftbar gemacht werden können, sehen Sie sich zumindest häufig in der moralischen Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen. Eine Haftpflichtversicherung Kinder schützt sie effektiv vor möglichen hohen Kosten und Schadensersatzansprüchen. Vor allem dann, wenn Personen verletzt werden, kann es schnell teuer werden. In den wenigsten Fällen steht das Geld in der eigenen Haushaltskasse zur Verfügung. Eine Haftpflichtversicherung Kinder erbringt diese Leistung an Ihrer Stelle, sogar für Schäden in Millionenhöhe. Vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung Kinder ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kinder explizit mitversichert sind. Eine entsprechende Absicherung kann bereits ab Geburt des Kindes erfolgen.
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Wer ist über die Haftpflichtversicherung Kinder mitversichert?
Mitversichert über die Haftpflichtversicherung Kinder sind alle im Haushalt lebenden minderjährigen und unverheirateten Kinder, dazu gehören auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder sowie Enkelkinder. Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung Kinder gilt unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch für volljährige im Haushalt lebende Kinder,
- wenn sie noch zur Schule gehen.
- wenn sie die erste Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren.
- wenn sie nach der Ausbildung ein Studium beginnen (mit oder ohne zwischenzeitliche Wartezeit).
- wenn sie ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
- wenn sie nicht verheiratet sind.
Kein Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung Kinder besteht mehr,
- wenn eine zweite Ausbildung begonnen wird.
- wenn es sich um ein Zweitstudium handelt.
- wenn die Berufstätigkeit beginnt.
- wenn ein Referendariat aufgenommen wird.
- wenn das Kind Berufssoldat wird.
Auch für fremde Kinder kann unter Umständen Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung Kinder bestehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Kindermädchen, Au-Pairs oder Austauschschüler im Haushalt leben. Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung Kinder ist hierbei jedoch zeitlich begrenzt und gilt in der Regel bis zu einem Jahr.
Neben Kindern sind zudem folgende Personen über die Haftpflichtversicherung Kinder abgesichert:
- der Versicherungsnehmer selbst
- der Ehe- oder Lebenspartner
- pflegebedürftige Angehörige (ab Pflegestufe 2)
- optional, je nach Anbieter: alleinstehende Eltern und Großeltern, die mit im Haushalt leben
Lohnt es sich, auch deliktunfähige Kinder über die Haftpflichtversicherung Kinder mitzuversichern?
Ob die Haftpflichtversicherung Kinder für den entstandenen Schaden aufkommt, hängt bei Kindern vor allem von ihrem Alter ab. Um zu verstehen, warum die Haftpflichtversicherung Kinder nicht in allen Fällen leistet, ist es zunächst wichtig, die rechtliche Grundlage zu kennen. So greift in Deutschland das Gesetz, dass Kinder unter sieben Jahren deliktunfähig sind (im Straßenverkehr erhöht sich das Alter auf zehn Jahre) und grundsätzlich nicht für ihr Handeln und Tun zur Verantwortung gezogen werden können. Sie sind schuldunfähig. Dementsprechend müssen sie auch nicht für Schäden aufkommen, die sie verursacht haben.
Und da keine Haftung besteht, können auch keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, die Haftpflichtversicherung Kinder wird daher, sofern Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, den Schaden nicht regulieren. Die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Da Eltern sich häufig jedoch moralisch dazu verpflichtet fühlen, den Schaden zu ersetzen, bieten die meisten Versicherer der Haftpflichtversicherung Kinder an, auch deliktunfähige Kinder mitzuversichern. In dem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung Kinder auch für Schäden, die Kinder unter sieben Jahren verursacht haben. Die Deckungssumme ist hierbei in der Regel jedoch begrenzt und beträgt meist zwischen 5.000 und 30.000 Euro.
Kinder unter zehn Jahren gelten übrigens als bedingt deliktfähig. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob es über ausreichend geistige Reife besaß, die Konsequenzen seines Handelns einzuschätzen beziehungsweise abzusehen. Ist dies nicht der Fall, haften sie nicht für den verursachten Schaden.
Welche Rolle spielt die Aufsichtspflicht bei der Haftpflichtversicherung Kinder?
Auch Eltern spielen bei der Frage nach der Haftbarkeit ihrer Kinder eine nicht unwesentliche Rolle. Denn selbst wenn ein Kind nicht haftbar gemacht werden kann, stehen die Eltern unter Umständen in der Haftung, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In welchen Fällen jedoch die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder eben nicht, lässt sich nicht pauschal sagen, vielmehr kommt es auf den Einzelfall an. Ein Kind von fünf Jahren muss beispielsweise anders beaufsichtigt werden als ein zehnjähriges Kind. Als grobe Richtlinie wird davon ausgegangen
- dass ein Kind unter vier Jahren einer ständigen Kontrolle bedarf, so dass die Eltern jederzeit eingreifen könnten.
- dass ein Kind unter sieben Jahren etwa alle 15 bis 30 Minuten kontrolliert werden sollte.
- dass bei einem Kind älter als sieben Jahre auch eine längere unbeaufsichtigte Zeit legitim ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern wissen, wo sich das Kind aufhält.
Neben der Berücksichtigung des Alters spielt auch immer der Charakter des Kindes eine wesentliche Rolle: Während sich das eine Kind stets an Regeln hält, ist das andere eher ein Wildfang, der größere Beaufsichtigung benötigt. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann darüber hinaus anhand folgender Faktoren ermittelt werden:
- der Absehbarkeit des Schadens aus Sicht der Eltern
- dem Ort, an dem sich der Schaden ereignet hat
- der Höhe und dem Ausmaß des Schadens
- der geistigen Reife des Kindes: Konnte es die Konsequenzen seines Handelns abschätzen?
Sollte der Fall unklar sein, muss im Notfall ein Gericht darüber entscheiden, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht. In letzterem Fall haften die Eltern nicht für den Schaden und zumindest bei deliktunfähigen Kindern besteht auch kein berechtigter Schadensersatzanspruch. Die Haftpflichtversicherung Kinder wird nicht zahlen. Ist der Verursacher selbst bereits über zehn Jahre alt, kann er jedoch selbst in der Haftung stehen. In dem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung Kinder.
Liegt eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, dann müssen sie für den vom deliktunfähigen (aber auch deliktfähigen) Kind verursachten Schaden aufkommen. Bei entsprechendem Versicherungsschutz übernimmt die Haftpflichtversicherung Kinder die Kosten.
Welche Leistungen übernimmt die Haftpflichtversicherung Kinder?
Im Falle eines berechtigen Schadensersatzanspruches erbringt die Haftpflichtversicherung Kinder Leistungen für sämtliche zum Versicherungsschutz gehörenden Personen, auch für die mitversicherten Kinder. Zum Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung Kinder gehören dabei:
- die Kostenübernahme für Sachschäden für Reparaturen oder für die Wiederbeschaffung bei beschädigten oder zerstörten Sachen
- die Kostenübernahme für Personenschäden bei verletzten oder getöteten Personen (zum Beispiel für ärztliche Behandlungen und Therapiemaßnahmen, für Heil- und Hilfsmittel, für Kuren und Reha-Maßnahmen sowie für Renten- und Pflegezahlungen)
- die Kostenübernahme für Vermögensschäden, die meist aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren (zum Beispiel Verdienstausfälle)
Darüber hinaus übernimmt die Haftpflichtversicherung Kinder die Prüfung im Hinblick auf die Berechtigung der Forderung. Sollte sie nicht berechtigt sein, ist es zudem die Aufgabe der Haftpflichtversicherung Kinder diese abzuwehren, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln. Die Haftpflichtversicherung Kinder fungiert damit auch als eine passive Rechtsschutzversicherung.
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Welche Deckungssumme ist bei der Haftpflichtversicherung Kinder empfehlenswert?
Die Deckungssumme gibt den Betrag vor, bis zu dessen Höhe die Haftpflichtversicherung Kinder maximal leistet. Grundsätzlich gilt: Je höher, desto besser geschützt. Ein ausreichender Versicherungsschutz kann Sie im Falle eines hohen Schadens vor dem finanziellen Ruin bewahren. Denn auch wenn Sie im ersten Moment an zerbrochene Vasen, Flecken auf dem Sofa oder kaputte Fensterscheiben denken und damit an überschaubare Summen, kann auch ein Kind durch eine unbedachte Handlung durchaus einen weitaus größeren Schaden herbeiführen. Vor allem dann, wenn Personen verletzt, im schlimmsten Fall sogar getötet werden, wird es teuer. Das finanzielle Ausmaß kann sich dann schnell in Millionenhöhe beziffern. Allgemein empfohlen werden daher Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung Kinder von mindestens fünf Millionen Euro. Viele Versicherer bieten Versicherungssummen von zehn Millionen Euro sowohl für Sach- und Personenschäden an. Der Zusatz deliktunfähige Kinder ist bei der Haftpflichtversicherung Kinder in der Regel mit einem deutlich geringeren Betrag von etwa 5.000 bis 30.000 Euro mitversicherbar.
Wie hoch ist der Beitrag für die Haftpflichtversicherung Kinder?
Wieviel Sie eine Haftpflichtversicherung Kinder kostet, wird von mehreren Faktoren beeinflusst, so dass eine pauschale Angabe zur Beitragshöhe an dieser Stelle nur schwer möglich ist. Grundsätzlich ist ein Haftpflichtschutz, der nicht nur eine Person, sondern auch Kinder mitversichert, immer höher. Unabhängig von der Beitragshöhe ist jedoch die Anzahl der mitversicherten Personen. Ob Sie nun ein oder fünf Kinder über die Haftpflichtversicherung Kinder absichern, wird den Beitrag nicht beeinflussen. Weiterhin sind folgende Kriterien bei der Beitragsermittlung der Haftpflichtversicherung Kinder zu berücksichtigen:
- die Höhe der Deckungssumme
Wer sich mit einer hohen Deckungssumme, beispielsweise im zweistelligen Millionenbereich über die Haftpflichtversicherung Kinder absichert, kann mit einem höheren Beitrag rechnen, als im Falle einer Mindestabsicherung.
- die Höhe der Selbstbeteiligung
Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, tragen Sie im Schadensfall die Kosten bis zum Erreichen eben dieser Selbstbeteiligung selbst. Vor allem bei kleineren Schäden ist es dann denkbar, dass Sie die Kosten komplett aus eigener Tasche zahlen müssten. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wird zu einem geringeren Beitrag bei der Haftpflichtversicherung Kinder führen.
- der Leistungsumfang
Besonders bei kleineren Kindern kann es sich lohnen, auch deliktunfähige Kinder mitzuversichern. In der Regel bieten Versicherer zudem weitere Zusatzoptionen an, wie etwa Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust, bei Mietsachschäden, für Haushaltshilfen oder bei Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung. Auch eine Forderungsausfalldeckung kann die Haftpflichtversicherung Kinder ergänzen. Je umfangreiche sich Ihre Police der Haftpflichtversicherung Kinder gestaltet, desto höher wird auch der Beitrag ausfallen.
- allgemeine Vertragsbedingungen
Auch allgemeine Vertragsbedingungen nehmen Einfluss auf die Beitragshöhe der Haftpflichtversicherung Kinder. Dazu gehören beispielsweise die Dauer der Laufzeit (je länger, desto günstiger), die Zahlungsintervalle (monatliche oder jährliche Zahlungsweise) sowie mögliche Rabatte (zum Beispiel beim Abschluss mehrerer Policen bei einem Anbieter).
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Wie finde ich den besten Tarif für eine Haftpflichtversicherung Kinder?
Natürlich wünschen Sie sich einen Versicherungsschutz, der Sie und Ihre Kinder einerseits voll und umfassend schützt und der andererseits möglichst wenig Kosten verursacht. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, sich nicht für den erstbesten Tarif einer Haftpflichtversicherung Kinder zu entscheiden, sondern sich bereits im Vorwege gut zu informieren und mehrere Angebote einer Haftpflichtversicherung Kinder miteinander zu vergleichen.
Ein kostenloser Online-Tarifrechner bietet die ideale Möglichkeit, den individuell besten Tarif einer Haftpflichtversicherung Kinder zu finden. Nach einer kurzen Abfrage Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Anforderungen an den Versicherungsschutz wird der Vergleichsrechner sämtliche Tarife unterschiedlicher Anbieter ermitteln, die Ihrem Bedarf gerecht werden. Übersichtlich und schnell können Sie sich dann einen Überblick über die jeweiligen Leistungen und natürlich auch über die Beiträge der Haftpflichtversicherung Kinder verschaffen. So sind Sie sicher, dass Sie nicht einen Cent zu viel bezahlen müssen und dennoch ausreichend über die Haftpflichtversicherung Kinder abgesichert sind.
Ein Online-Vergleich kostet Sie weder Geld noch viel Zeit und ist dazu anonym und unverbindlich. Darüber hinaus besteht die Option, Versicherungsexperten bei Fragen über eine kostenlose Hotline zu kontaktieren. Wer es sich einfach machen möchte, der kann seine Police für die Haftpflichtversicherung Kinder auch direkt online abschließen.
Kann die bestehende Haftpflichtversicherung Kinder gekündigt und der Tarif gewechselt werden?
Grundsätzlich steht es in Ihrer freien Entscheidung, den Anbieter zu wechseln. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich nach einem Versicherungscheck ein Tarif einer Haftpflichtversicherung Kinder findet, der entweder umfangreicher und/oder beitragsgünstiger ist.
Einem Wechsel der Haftpflichtversicherung Kinder sollte jedoch immer eine fristgerechte Kündigung der bestehenden Police vorangehen. Denn einen doppelten Versicherungsschutz benötigen Sie nicht. Im Schadensfall würde auch nur eine Haftpflichtversicherung Kinder Leistungen erbringen. Denken Sie daher rechtzeitig an eine Kündigung. Diese kann immer zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgen. Häufig beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Laufzeitende. Eine Kündigung der Haftpflichtversicherung Kinder bedarf zudem immer der Schriftform. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht unabhängig von der Laufzeit. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht oder nach dem Eintreten eines Schadensfalls.