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Haftpflichtversicherung familienversichert

Können Kinder und Familienangehörige über die Haftpflichtversicherung familienversichert werden?

MC | Privathaftpflicht FamilieKinder sind über die private Haftpflichtversicherung familienversichert. Das bedeutet, dass sie keine eigene Police abschließen müssen, um Haftpflichtschutz zu genießen, sondern über ihre Eltern automatisch mitversichert sind, sofern eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Durch unbedachtes Handeln von Kindern kann schnell mal etwas passieren, bei dem Dritte einen Sach- oder sogar Personenschaden erleiden – sei es der Fußball, der durch die Fensterscheibe fliegt, sei es der Ketchup, der den Teppich beschmutzt oder sei es das Fahrrad, das gegen ein stehendes Auto fällt. Und da es bei möglichen Schadensersatzansprüchen nicht immer bei kleinen Beträgen bleibt, sondern die Schadenshöhe im schlimmsten Fall Ausmaße bis in den Millionenbereich annehmen kann, ist besonders bei Familien mit Kindern ein entsprechender Schutz empfehlenswert. Darauf, dass alle Kinder über die Haftpflichtversicherung familienversichert sind, ist daher vor dem Abschluss einer Familienpolice unbedingt zu achten. Diese Versicherung ist zudem deutlich beitragsgünstiger, als wenn sich jedes Familienmitglied einzeln versichern müsste.

 

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Wer ist über die Haftpflichtversicherung familienversichert?

Über die Haftpflichtversicherung familienversichert sind in der Regel neben dem Versicherungsnehmer folgende Personen, die gemeinsam mit im Haushalt leben:

  • der Ehepartner bzw. der Lebenspartner
  • die minderjährigen unverheirateten eigenen Kinder
  • die minderjährigen unverheirateten Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
  • die volljährigen unverheirateten Kinder
  • die pflegebedürftigen Angehörigen
  • die alleinlebenden Eltern und Großeltern
  • je nach Anbieter: Au-Pairs, Austauschschüler und Kindermädchen bis zu einem Jahr

 

Unter welchen Voraussetzungen sind volljährige Kinder familienversichert?

Volljährige Kinder sind nur so lange über die Haftpflichtversicherung familienversichert, bis sie

  • heiraten.
  • die erste Ausbildung beenden bzw. das Studium abschließen.
  • das Studium abschließen, wenn diesem eine Ausbildung vorangegangen ist.
  • den Bundesfreiwilligendienst oder ihr freiwilliges soziales Jahr beenden.
  • 30 Jahre alt sind.

Unter welchen Voraussetzungen sind minderjährige Kinder über die Haftpflichtversicherung familienversichert?

MC | Privathaftpflicht Familie

Minderjährige Kinder sind, sofern nicht anders vereinbart, über die Haftpflichtversicherung familienversichert, sobald sie als deliktfähig gelten. Deliktunfähige Kinder sind nach geltendem deutschen Gesetz schuldunfähig und haften dementsprechend nicht für Schäden, die sie selbst verursacht haben. Ohne Haftung besteht auch kein berechtigter Schadensersatzanspruch und die Haftpflichtversicherung wird nicht in Leistung treten. Eine entsprechende Absicherung ist daher nicht nötig. Als deliktunfähig gelten Kinder grundsätzlich bis zum siebten Lebensjahr. Bei Schäden im Straßenverkehr erhöht sich das Alter auf zehn Jahre. Zwischen sieben und 18 Jahren sind Kinder bedingt deliktfähig. Das bedeutet, dass im Einzelfall zu prüfen gilt, ob sie die nötige Einsicht und geistige Reife besaßen, die Konsequenzen ihres Handelns abzusehen und entsprechend in der Haftung stehen.

Da meist von Seiten der Eltern jedoch zumindest eine moralische Verpflichtung besteht, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, können auch deliktunfähige Kinder mit einem extra Passus über die Haftpflichtversicherung familienversichert werden. Mit einer gesonderten Deckungssumme, die maximal um die 30.000 Euro beträgt, werden hierbei dann auch Schäden reguliert, die deliktunfähige Kinder verursacht haben.

Wichtig: Haben Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, stehen diese in der gesetzlichen Haftung. Unabhängig davon, ob das Kind deliktfähig oder deliktunfähig ist, müssen sie in diesem Fall die Schadenskosten übernehmen. In dem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung familienversichert. Ob und wann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierbei spielen mehrere Faktoren, wie das Alter und der Charakter des Kindes, eine wesentliche Rolle.