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Haftpflichtversicherung für Eltern

Was ist eine Haftpflichtversicherung für Eltern?

Die private Haftpflichtversicherung für Eltern gehört zu einer der wichtigsten Absicherungen, die jeder besitzen sollte. Sie bewahrt Sie im Falle eines Schadens, den Sie gegenüber Dritten verursachen, vor hohen Schadensersatzansprüchen. Grundsätzlich wird bei einer privaten Haftpflicht zwischen einem Single- und einem Familientarif unterschieden. So besteht Versicherungsschutz entweder nur für den Versicherungsnehmer oder aber für die gesamte Familie, die im gemeinsamen Haushalt lebt. Wer Kinder hat, der ist immer gut damit beraten, eine spezielle Haftpflichtversicherung für Eltern (Familientarif) abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung für Eltern ist in der Regel wesentlich beitragsgünstiger als wenn für jede Person eine Einzelpolice abgeschlossen werden müsste.

 

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Warum ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Eltern grundsätzlich sinnvoll?

Vor allem bei Kindern ist das Risiko meist besonders groß, durch unbedachtes Handeln einen Schaden herbeizuführen. Wird fremdes Eigentum beschädigt oder werden sogar Personen verletzt, dann stehen (zumindest die deliktfähigen) Kinder, aber unter Umständen auch Sie als Eltern (bei Verletzung der Aufsichtspflicht) in der gesetzlichen Haftung, dem geschädigten Dritten den Schaden zu ersetzen. Und nicht immer bleibt es bei einer Bagatelle, die über die Haushaltskasse bezahlt werden könnte. Ein Schaden kann, wenn es besonders schlimm kommt, sogar Kosten in Millionenhöhe verursachen. Und das Geld haben Sie als Eltern in den wenigsten Fällen auf dem Konto. Die eigene finanzielle Existenz wird gefährdet und im schlimmsten Fall sogar zerstört. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Eltern ist daher auf jeden Fall für jede Familie sinnvoll. Eltern sollten zudem stets darauf achten, dass ihre Kinder über die Haftpflichtversicherung für Eltern mitversichert sind.

In welchen Fällen haften Eltern für ihre Kinder?

MC | Privathaftpflicht für Eltern

Eine Haftpflichtversicherung für Eltern ist vor allem dann wichtig, wenn Sie als Eltern für Kinder haften. Auch wenn der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“, der beispielsweise auf den Baustellenschildern zu finden ist, eindeutig klingen mag, besteht von Seiten der Eltern nicht immer eine gesetzliche Haftung. Eltern haften nur dann für Ihre Kinder, wenn diese deliktunfähig sind und die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In dem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung für Eltern.

Deliktunfähig sind Kinder grundsätzlich bis zum Erreichen des 7. Lebensjahres, für Schäden im Straßenverkehr erhöht sich das Alter auf 10 Jahre. Kinder unter 18 Jahren gelten als bedingt deliktfähig, so dass es auf den Einzelfall ankommt, ob sie für den von ihnen verursachten Schaden haftbar gemacht werden können. Entscheidend ist hierbei neben dem Alter des Kinder auch die eigene geistige Reife und damit verbunden das Einsichtsvermögen, die Konsequenzen des eigenen Handelns absehen zu können. Ist das Kind deliktunfähig, dann kann es selbst nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Entsprechende Leistungen sind in dem Fall von der Haftpflichtversicherung für Eltern nicht zu erwarten.

Unter Umständen können jedoch die Eltern bei deliktunfähigen Kindern in der Haftung stehen und Leistungen von der Haftpflichtversicherung für Eltern beziehen. Diese Haftung kommt dann zum Tragen, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Eine pauschale Aussage, in welchen Fällen diese vorliegt, gibt es nicht.

Als allgemeine Richtlinien zur Aufsichtspflicht gelten:

  • Kinder unter vier Jahren müssen ständig beaufsichtigt werden.
  • Kinder zwischen vier und sieben Jahren bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle etwa alle 15 bis 20 Minuten.
  • Kinder ab sieben Jahren dürfen auch länger unbeaufsichtigt sein, sofern die Eltern wissen, wo sich das Kind aufhält.

Darüber hinaus spielen weitere Faktoren eine Rolle. Dazu gehören:

  • der Schadensort
  • das Ausmaß des Schadens
  • die Absehbarkeit des Schadens (für die Eltern)
  • die geistige Reife des Kindes und die Einsichtsfähigkeit

Ist die Sachlage nicht eindeutig, wird im Notfall auch ein Gericht über die Haftung der Eltern entscheiden. Liegt nachweislich eine Aufsichtspflichtverletzung vor, dann haften die Eltern für ihre Kinder und sind gut mit einer Haftpflichtversicherung für Eltern beraten. In dem Fall wird die Haftpflichtversicherung für Eltern die Kosten des Schadensersatzanspruches übernehmen.

 

 

Sollten bei einer Haftpflichtversicherung für Eltern auch deliktunfähige Kinder mitversichert werden?

Wer eine Haftpflichtversicherung für Eltern abschließt, für den empfiehlt es sich, auch den Passus „deliktunfähige Kinder“ abzusichern. Grundsätzlich sind diese in den wenigsten Policen einer Haftpflichtversicherung für Eltern automatisch mitversichert, da die Kinder für selbst verursachte Schäden nicht haften. Die meisten Eltern werden zumindest aber in der moralischen Verpflichtung zur Schadenregulierung stehen, wenn der eigene Nachwuchs anderen einen Schaden zufügt. Vor allem bei Freunden, Bekannten und Verwandten möchte man in der Regel zugunsten des guten Verhältnisses den anderen nicht auf den Kosten sitzen lassen. Sind in der Haftpflichtversicherung für Eltern deliktunfähige Kinder mitversichert, übernimmt die Haftpflichtversicherung für Eltern die Schadenskosten und verzichtet auf eine Prüfung auf Deliktfähigkeit sowie auf Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung für Eltern ist bei deliktunfähigen Kindern jedoch in der Höhe begrenzt und beträgt etwa zwischen 5.000 und 30.000 Euro.

 

 

Wer ist über die Haftpflichtversicherung für Eltern mitversichert?

Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Eltern gibt es nicht. Es handelt es hierbei immer um einen Familientarif, bei dem neben den Eltern (Versicherungsnehmer und Ehe- oder Lebenspartner) auch folgende im Haushalt lebende, unverheiratete Personen versichert sind:

  • die minderjährigen Kinder (eigene, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder)
  • die volljährigen Kinder bis zum Abschluss der Berufsausbildung, des Studiums sowie bis zu einer bestimmten Altershöchstgrenze (etwa zwischen 25 und 30 Jahren)
  • alleinlebende Eltern und Großeltern
  • pflegebedürftige Angehörige
  • optional: Austauschschüler, Au-Pairs und Kindermädchen (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für Eltern begrenzt auf maximal zwölf Monate)
  • optional: Enkelkinder der eigenen versicherten Kinder