Existenzschutzversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Existenzschutzversicherung?
Immerhin 30 Prozent aller Arbeitnehmer müssen ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen noch vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Gründe, die dazu führen, den eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, gibt es viele. Das können eine schwere Erkrankung sein, ein Unfall oder auch vorzeitige Pflegebedürftigkeit. All diese Ereignisse sind wenig bis gar nicht vorhersagbar und können jeden Menschen treffen.
Zwar gibt es eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, diese deckt jedoch nur ein Mindestmaß an Leistungen ab und ermöglicht kaum die Erhaltung des Lebensstandards. Umso wichtiger ist eine private Absicherung. Dafür gibt es auf dem Markt diverse Versicherungsprodukte, die eine oder mehrere Ereignisse oder Krankheiten abdecken. Relativ neu und erst seit 2010 auf dem Markt ist die Existenzschutzversicherung. Der Name bringt es dabei auf den Punkt: Eine Existenzschutzversicherung soll die finanzielle Existenz des Versicherten in Form einer monatlichen Rente schützen. Die Existenzschutzversicherung kann als eine Verbindung von mehreren Versicherungen betrachtet werden und vereint einzelne, teils auch komplette Leistungen von
- einer Dread Disease Versicherung
- einer Unfallversicherung
- einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- einer Grundfähigkeitsversicherung
Dementsprechend ist der Leistungsumfang einer Existenzschutzversicherung im Vergleich zu den anderen Versicherungen meist größer, die Beiträge vergleichsweise günstig. Da der Abschluss einer Existenzschutzversicherung nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, eignet sie sich für jeden, auch für Kinder, Schüler und Studenten und kann als Alternative für diejenigen betrachtet werden, denen der Zutritt zur Berufsunfähigkeitsversicherung, beispielsweise aufgrund des zu hohen beruflichen oder gesundheitlichen Risikos, verwehrt bleibt.
Wer eine Existenzschutzversicherung abschließt, profitiert von folgenden Vorteilen:
- einem großen Leistungsumfang, der mehrere Teilleistungen anderer Versicherungen miteinander vereint
- der Absicherung durch eine individuell festlegbare monatliche Rente
- einem Leistungsanspruch, der unabhängig davon ist, ob der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann
- der Transparenz: klar definierte medizinische Kriterien verhindern Ungereimtheiten für den Leistungsfall
- vergleichsweise niedrige Beiträge, die sich nicht aus dem Einkommen errechnen
- eine Existenzschutzversicherung ist für fast jeden geeignet: für alle Berufsgruppen und für fast jedes Alter bis 65 Jahre
- eine Alternative für die Berufsunfähigkeitsversicherung
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Existenzschutzversicherung mitversichert?
Eine Existenzschutzversicherung besteht aus mehreren Teilbereichen und deckt grundsätzlich wesentliche Schadensbereiche ab:
- schwere Krankheiten
- Unfälle
- Pflegebedürftigkeit
- Schädigung der Organe
- Verlust der Grundfähigkeiten
Je nach Anbieter variiert die Definition dieser „Schäden“. Welche schweren Krankheiten (Dread Disease) beispielsweise zum Leistungsumfang gehören, kann teils sehr unterschiedlich sein und ist in den jeweiligen Versicherungspolicen der Existenzschutzversicherung genau festgelegt. Es kann sich daher lohnen, das Leistungsangebot der wenigen Anbieter zum Beispiel mit einem Tarifrechner genau zu vergleichen.
Im Schadensfall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente in Form einer
- Grundfähigkeitsrente oder
- Pflegerente oder
- Organrente oder
- Unfallrente
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Existenzschutzversicherung abschließe?
Wenn Sie sich mit dem Gedanken befassen, eine Existenzschutzversicherung abzuschließen, sollte vorher gut überlegt sein, ob die Existenzschutzversicherung tatsächlich die individuell beste Lösung ist. Möglicherweise ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Dread Disease Versicherung oder eine Unfallversicherung beziehungsweise eine Kombination aus mehreren Versicherungen eine Alternative und eventuell die jeweils bessere Versicherungslösung. Da die persönlichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, ist in diesem Fall die Beratung eines vorzugsweise unabhängigen Versicherungsexperten ratsam. Er kann nicht nur eine Bedarfsanalyse erstellen, sondern die unterschiedlichen Produkte und die einzelnen Tarife sowie deren Vorzüge, aber auch Nachteile aufzeigen.
Wer sich für eine Existenzschutzversicherung entschieden hat, der sollte sich noch vor Vertragsabschluss sehr genau mit den jeweiligen Vertragsbedingungen beschäftigen. Auf diese Aspekte sollte unter anderem geachtet werden, da sie von Versicherer zu Versicherer variieren können:
- die Wartezeiten
- die Laufzeit des Vertrags
- die Leistungsdauer
- die Zahlungsmodalitäten
- die Aufnahmevoraussetzungen
- die Gesundheitsprüfung
Anbieter einer Existenzschutzversicherung vereinbaren in der Regel eine Wartezeit, die unterschiedlich lang ausfallen kann, meist aber zwischen drei bis sechs Monaten liegt. Dies bedeutet, dass ein Leistungsanspruch erst nach einer vorab festgelegten Zeit nach Vertragsabschluss der Existenzschutzversicherung einsetzt.
Weiterhin sollte vorher überlegt sein, wie lange der Vertrag zur Existenzschutzversicherung laufen soll. Meist wird ein Endzeitpunkt mit Beginn des Rentenalters mit etwa 65 Jahren vereinbart. Demgegenüber ist es auch nicht ganz unwichtig, wie lange die Leistungsinanspruchnahme der Existenzschutzversicherung im Falle eines Falles erfolgen soll. Hierbei gibt es zwei Optionen, die vereinbart werden können:
- eine Leistung bis zum Eintritt des regulären Rentenalters
- eine lebenslange Leistung
Wer eine lebenslange Auszahlung der Existenzschutzversicherung wählt, muss in der Regel höhere Beiträge zahlen, profitiert aber auch entsprechend länger von den Leistungen der Existenzschutzversicherung. Die Zahlung der Beiträge erfolgt meist monatlich. Möglich ist aber die Vereinbarung einer viertel-, halb- oder jährlichen Zahlungsweise. Da es sich um eine Vorauszahlung handelt, kann sich die jährliche Zahlung günstig auf die Beitragshöhe der Existenzschutzversicherung auswirken.
Die Aufnahmekriterien für die Existenzschutzversicherung unterscheiden sich bei den Versicherern nicht wesentlich. Generell erfolgt die Aufnahme unabhängig vom Einkommen und von der ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Für die Zulassung zu einer Existenzschutzversicherung bedarf es weiterhin eines bestimmten Mindestalters, welches meist 16 Jahre beträgt. Kinder können über die Existenzschutzversicherung der Eltern mitversichert werden. Weiterhin wird immer ein Maximaleintrittsalter festgelegt, welches je nach Anbieter zwischen 59 und 65 Jahren liegt. Ob das Geschlecht, eine ungesunde Lebensweise (zum Beispiel Rauchen) oder weitere Faktoren eine Rolle beim Abschluss einer Existenzschutzversicherung spielen, kann nicht grundsätzlich beantwortet werden. Bei allen Anbietern sollten Sie jedoch mit einer vorherigen Gesundheitsprüfung rechnen. Diese fällt in der Regel etwas weniger umfangreich aus als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, dennoch wirkt sie sich auf die Beitragshöhe aus. Der Test erfolgt meist anhand eines Fragebogens. Es sollte selbstverständlich sein, wahrheitsgemäß zu antworten, schon im eigenen Interesse. Denn sollte sich im Nachhinein das Gegenteil herausstellen, kann dies von Seiten des Versicherers zu einer berechtigten Leistungsverweigerung führen.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Klar, man möchte das nicht - aber wer nach einem Unfall kaum noch sehen kann oder wenn eine Krebstherapie jede Vorstellung von beruflicher Zukunft zerstört, muss es wenigstens finanziell irgendwie weitergehen.
Zwar gibt es staatliche Renten und Sicherungsmodelle. Aber sie haben Lücken. Und sie sind ohne Zusatzschutz oft nicht wirksam. Besonders wichtig wird eine zusätzliche Absicherung für diejenigen, die noch nicht lange gearbeitet haben.
- Existenzschutzversicherung: Versichern Sie nicht zu niedrig
Sie finden in den Weiten der Absicherungsmöglichkeiten auch das Modell einer sogenannten Existenzschutzversicherung. Sie zahlt Geld, wenn ein bestimmter Fall eintritt. Das kann je nach konkretem Angebot unterschiedlich sein - in der Regel liegt der Fokus meist auf schweren Unfallfolgen und Erkrankungen, der Einschränkung der grundlegenden körperlichen Fähigkeiten (zum Beispiel Hören und Sehen oder die Bewegbarkeit von Händen und Beinen) oder auch dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit.
Die Existenzschutzversicherung zahlt dann einen monatlichen Betrag, ähnlich einer Rente. Dieser Betrag darf im Ernstfall nicht zu niedrig ausfallen, damit der Versicherungsschutz nicht verpufft.
Kalkulieren Sie also mindestens so hoch, dass Sie mit den Zuflüssen aus möglichen anderen Quellen (zum Beispiel einer Pflegeversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung) zusammen mindestens 80% Ihres jetzigen Einkommens erreichen würden. So schätzen Fachleute das notwendige Einkommen, wenn der Lebensstandard nicht (neben den ohnehin schon bestehenden Einschränkungen durch die Krankheit) zusätzlich leiden soll.
Natürlich steigen die Beiträge mit der Höhe der vereinbarten Rentenzahlung. Aber das Rechnen sollten Sie auf sich nehmen. Denn wenn der Versicherungsschutz später nicht ausreicht und Sie trotzdem auf staatliche Hilfe angewiesen sind, waren die Beiträge verschenkt. Fallen Sie in die Grundsicherung, gehen zusätzliche Einkünfte bislang noch an den Staat.
- Existenzschutzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Oder Grundfähigkeitsversicherung? Oder Pflegezusatz?
Es gibt Alternativen. Und darum lohnt sich der Vergleich.
Denn für jedes Angebot werden andere Beiträge fällig. Und auch der Versicherungsfall - also die Umstände, unter denen die Versicherung zahlen muss - wird je nach Typ der Absicherung anders festgelegt.
Fragen Sie sich also zuallererst, was genau Sie versichern wollen. Viele Anbieter von Berufsunfähigkeits-Modellen bieten umfassenden Schutz - sind aber häufig teurer. Andererseits reicht Ihnen die Absicherung im Existenzschutz vielleicht nicht aus. Das können nur Sie selbst entscheiden.
Nutzen Sie dafür am besten ein Vergleichsportal. Sie sehen alle Leistungen übersichtlich aufbereitet und erleichtern sich die Entscheidung vielleicht etwas.
In welchen Fällen erbringt eine Existenzschutzversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Um Versicherungsleistungen aus der Existenzschutzversicherung zu erhalten, müssen wie bei jeder anderen Versicherung auch, genau festgelegte Bedingungen erfüllt sein. Auch wenn es leichte Abweichungen bei den Anbietern geben kann, ist es üblich, dass eine Existenzschutzversicherung in folgenden Fällen zahlt:
- nach einem Unfall, bei dem mindestens 50 Prozent Invalidität diagnostiziert wird
- bei der unwiederbringlichen Schädigung wichtiger Organe, darunter Lunge, Herz, Leber, Niere sowie Gehirn und zentrales Nervensystem, infolge von Krankheit oder Unfall
- bei Verlust der Grundfähigkeiten, wie Hören, Sprechen, Sehen, sich Orientieren, jeweils infolge einer Krankheit oder eines Unfalls.
- bei Pflegebedürftigkeit, die ab Pflegestufe 1 der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt, infolge von Krankheit oder Unfall.
- bei schweren Erkrankungen, darunter Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose
Die jeweilige Schädigung muss entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung von einem Mediziner exakt diagnostiziert sein. Hierbei ist es wichtig, dass dieser medizinische Befund genau den Anforderungen der in der Versicherungspolice dokumentierten Leistungen entspricht. Die Auszahlung der Existenzschutzversicherung erfolgt in der Regel in Form einer monatlichen Rente. Möglich ist aber auch die Vereinbarung einer größeren Kapitalauszahlung in bestimmten Sonderfällen, wenn eine größere Geldsumme zum Beispiel nach einem Unfall sofort benötigt wird.
In welchen Fällen erbringt eine Existenzschutzversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Da die einzelnen Erkrankungen sehr genau im Leitungskatalog einer Existenzschutzversicherung definiert und festgehalten sind, lässt sich pauschal sagen, dass alle anderen Erkrankungen nicht zu den Versicherungsleistungen einer Existenzschutzversicherung gehören. Auch wenn die einzelnen Leistungen von Anbieter zu Anbieter leicht variieren können, gilt der Versicherungsschutz jedoch grundsätzlich nicht für
- psychische Erkrankungen (sofern sie nicht mit einem dauerhaften stationären Aufenthalt verbunden sind)
- Erkrankungen des Bewegungsapparates (zum Beispiel starke Rückenleiden, sofern der Betroffene noch gehen kann)
- Demenz
- Diabetes
Die Versicherung zahlt selbst dann nicht, wenn eine der oben genannten Erkrankungen die Person arbeitsunfähig werden lässt. Weiterhin sind Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, die im Leistungskatalog enthalten sind, nicht versicherbar. Wer beispielsweise an Krebs erkrankt ist, sich mit dem HIV-Virus infiziert hat oder bereits eine Organtransplantation hinter sich hat, kann in der Regel keine Existenzschutzversicherung abschließen und hat demnach auch keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Existenzschutzversicherung.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Wer eine Existenzschutzversicherung abschließt, hat die Möglichkeit weitere darauf aufbauende Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen – teilweise sind diese bereits im Leistungsumfang enthalten, teilweise können sie auch wahlweise mit in die Police zur Existenzschutzversicherung aufgenommen werden. Mögliche zusätzliche und kostenpflichtige Bausteine können sein:
- die Versicherung von Kindern, meist verbunden mit einem speziellen, auf Kinder zugeschnittenen Leistungsumfang
- ein Reha-Management: Die Versicherung unterstützt bei der Inanspruchnahme von notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen.
- eine Hinterbliebenenversorgung: Der Versicherer zahlt die Rente auch in Form einer Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung nach Ableben des Versicherers an die Hinterbliebenen.
- ein Unfall im Ausland: Die Kosten für Transport und Rettungseinsätze werden übernommen.
Weiterhin bieten Versicherer zu einer Existenzschutzversicherung meist weitere Leistungen an, von denen der Versicherte einer Existenzschutzversicherung profitiert. Dazu gehören unter anderem:
- die Option auf Aufstockung der Existenzschutzversicherung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Meist erfolgt dabei dann keine weitere Gesundheitsprüfung. So ist es möglich, sich auch im Nachhinein noch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu entscheiden.
- eine Beitragsrückgewähr: Wurde nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Leistung in Anspruch genommen, erhält die versicherte Person die Nettobeiträge zurück erstattet. Dies kann jedoch mit höheren Beiträgen einhergehen.
- eine Überschussbeteiligung: Mögliche Überschüsse können auf die monatlich ausgezahlte Rente angerechnet werden.
- eine Nachversicherungsgarantie: Die Beiträge lassen sich jährlich den sich ändernden Lebensumständen, wie Heirat, Hausbau oder Änderung des Einkommens, anpassen.
- eine einmalige Kapitalauszahlung: Bei Vereinbarung in bestimmten Sonderfällen, zum Beispiel nach einem schweren Unfall, ist auch eine einmalige Zahlung möglich.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Existenzschutzversicherung ein?
Der Versicherungsschutz für die Existenzschutzversicherung beginnt grundsätzlich mit der Annahme des Versicherungsantrags vom Versicherungsunternehmen sowie mit der Zahlung der ersten Prämie vom Versicherungsnehmer innerhalb einer festgelegten Frist, die in der Regel 14 Tage beträgt.
Mit Ausnahme der Pflegebedürftigkeit sowie bei Unfällen, bei denen unmittelbar nach Vertragsabschluss ein Leistungsanspruch besteht, muss bei allen anderen Erkrankungen eine Wartezeit einkalkuliert werden. Meist beträgt diese zwischen drei und sechs Monate. Mit dieser Wartezeit schützen sich die Versicherer vor dem Risiko, dass sich eine Person, die beispielsweise Krebs hat, dieser jedoch noch nicht offiziell diagnostiziert ist, noch schnell versichert und damit direkt mit Beginn der Laufzeit der Existenzschutzversicherung bereits Leistungen bezieht, ohne jemals Beiträge gezahlt zu haben.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Existenzschutzversicherung sein?
Die Höhe der Deckungssumme für die Existenzschutzversicherung, sprich der Höhe der monatlichen Rentenzahlungen, kann individuell festgelegt werden und sollte vorher gut überlegt sein. Mögliche Deckungssummen belaufen sich bei den Anbietern dabei in einem Spielraum von etwa 250 Euro bis circa 3.500 Euro. Für eine optimale Planung sollte vom schlimmsten Fall ausgegangen werden, dass infolge der existenzbedrohenden Erkrankung das komplette Einkommen ausfällt. Um den bisherigen Lebensstandard weiterhin zu gewährleisten und die gesamte Existenz zu schützen, ist es durchaus sinnvoll eine Deckungssumme zu wählen, die dem derzeitigen Arbeitseinkommen entspricht.
Nicht vergessen werden sollte dagegen die inflationäre Entwicklung: Erscheint die heute gewählte Deckungssumme noch hoch, kann der Betrag in einigen Jahren bei Auszahlung nur noch wenig Kaufkraft besitzen. Dementsprechend lohnt es sich, die Deckungssumme bereits von Beginn an höher zu setzen oder aber es wird vertraglich eine dynamische Entwicklung vereinbart, bei der eine regelmäßige Anpassung sowohl der Beiträge als auch der Leistung stattfindet.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Existenzschutzversicherung berechnet?
Für die Berechnung der Beitragshöhe zur Existenzschutzversicherung sind mehrere Faktoren ausschlaggebend. So wird der Beitrag beeinflusst durch
- das Alter des Versicherten: Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Beitrag, da die Wahrscheinlichkeit einer existenzbedrohenden Erkrankung geringer ist.
- den Gesundheitszustand (mit Ausnahme von psychischen Erkrankungen)
- die Deckungssumme beziehungsweise die Höhe der monatlichen Rente
- optionale Zusatzleistungen
- die Dauer der Leistungszahlung: begrenzt bis zum Rentenalter oder unbegrenzt bis zum Lebensende
Dahingegen üben sowohl der Beruf und das damit verbundene Berufsrisiko, das Einkommen als auch die Lebensweise (wenn überhaupt) nur einen sehr geringen Einfluss auf die Beitragshöhe aus. Pauschal ist der Beitrag für die Existenzschutzversicherung immer etwas günstiger als der für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach den beeinflussenden Faktoren sollte mit einer jährlichen Beitragszahlung von etwa 300 bis 700 Euro im Jahr gerechnet werden.
Wer vermeiden möchte, dass seine Beiträge zur Existenzschutzversicherung im Alter mit zunehmendem Risiko einer Erkrankung ansteigen, der vereinbart eine Beitragsrückstellung. Bei dieser Option werden in jungen Jahren Altersrückstellungen angesammelt, die den Beitrag bereits von Beginn an direkt höher ansetzen. Beitragsreduzierend kann sich dagegen beispielsweise eine jährliche, im Voraus zu entrichtende Beitragsprämie der Existenzschutzversicherung auswirken, anstatt diese monatlich zu zahlen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Existenzschutzversicherung für mich?
Da es sich bei der Existenzschutzversicherung um ein relativ junges Produkt handelt, wird sie bislang von noch relativ wenigen Versicherungen angeboten. Anbieter einer Existenzschutzversicherung sind unter anderem
- Allianz mit „Körperschutzpolice“
- Axa mit „Existenzschutzversicherung“
- Die Bayerische mit „MultiProtect“
- Janitos mit „Multi Rente“
- Barmenia mit „Opti5 Rente“
- Sparkassenversicherung mit „Existenzschutzversicherung“
Ein Vergleich der unterschiedlichen Tarife ist daher noch recht übersichtlich. Dennoch sollte dieser nicht versäumt werden, da die Tarife sich im Leistungsumfang und in der Beitragshöhe sehr stark unterscheiden können. Ein Tarifrechner oder auch ein neutraler Versicherungsfachmann können dabei helfen, den Tarif zu finden, der den auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen, optimalen Versicherungsschutz mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Weiterhin kann sich bereits im Vorwege ein Vergleich zwischen einer Existenzschutzversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen. Kann die Existenzschutzversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen? Welche Versicherung für Sie am besten geeignet ist, sollte sich nach den persönlichen Voraussetzungen richten.
Die Vorteile einer Existenzschutzversicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick:
- günstigere Beiträge
- für alle Berufsgruppen geeignet
- psychische Vorerkrankungen werden nicht berücksichtigt
- weniger Einflussfaktoren auf die Beitragshöhe, wie das Geschlecht, das Einkommen oder die Lebensweise
- einfacher Zugang, kein Ausschluss durch das Berufsrisiko wie bei der BU
Demgegenüber gibt es auch Nachteile der Existenzschutzversicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
- geringerer Leistungsumfang, zum Beispiel keine Versicherung von psychischen Erkrankungen
- der Leistungsumfang ist klar definiert und beschränkt sich damit auf die im Leistungskatalog genannten Erkrankungen. Die BU zahlt dagegen unabhängig von der Art der Erkrankung
- strengere medizinische Kriterien für die Inanspruchnahme von Leistungen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich immer empfehlenswert. Eine Existenzschutzversicherung stellt jedoch eine lohnenswerte Alternative zur BU in folgenden Fällen dar:
- Die Aufnahme in die BU wurde aufgrund des zu hohen Berufsrisikos oder durch gesundheitliche Vorbelastungen verweigert.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu teuer.
- Es wird kein Beruf ausgeübt.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Eine Anpassung an den individuellen Bedarf ist bei der Existenzschutzversicherung in einigen Bereichen sowohl vor Vertragsabschluss als auch später während der Laufzeit möglich. Generell kann jeder zusätzliche Baustein der Existenzschutzversicherung als eine individuelle Anpassung betrachtet werden. Während bei den einzelnen Leistungen im Versicherungsschutz in der Regel kein Spielraum zur Änderung besteht, ist dies bei den Beiträgen zur Existenzschutzversicherung anders. Zu diesen Vereinbarungen, die den Beitrag beeinflussen, gehören zum Beispiel
- eine dynamische Anpassung der Beiträge
- eine Beitragsrückstellung
- eine Nachversicherungsgarantie
Eine Beitragsdynamik soll dazu dienen, das Inflationsrisiko auszugleichen, so dass bei Vertragsabschluss der Existenzschutzversicherung eine jährliche Anpassung der Beiträge um etwa ein bis drei Prozent vereinbart wird. Demgegenüber steht eine Beitragsrückstellung, die schon bei Vertragsbeginn mit höheren Beiträgen kalkuliert, um Altersrückstellungen anzusammeln. Die Nachversicherungsgarantie kann dann in Anspruch genommen werden, wenn sich im Laufe der Zeit die persönlichen und damit finanziellen Verhältnisse ändern, zum Beispiel durch
- einen Wechsel der beruflichen Tätigkeit
- eine Arbeitslosigkeit
- einen Hauskauf
- die Aufnahme eines Kredits
- eine Heirat
- die Geburt eines Kindes
Der Versicherungsschutz der Existenzschutzversicherung lässt sich dann dem geänderten Lebensstandard anpassen, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Deckungssumme und damit verbunden einer Erhöhung der Beiträge.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Eine steuerliche Absetzbarkeit ist bei der Existenzschutzversicherung grundsätzlich gegeben. Die bereits entrichteten Beiträge können gemäß §10 EStG bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben beziehungsweise als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden. Zu beachten ist dabei lediglich die Höchstgrenze der steuerlichen Absetzbarkeit, die für Selbstständige bei 2.800 Euro liegt und für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner 1.900 Euro beträgt. Sofern dieser Betrag noch nicht für andere Versicherungen ausgeschöpft wurde, trägt die Beitragsangabe der Existenzschutzversicherung zu einer Reduzierung der Steuer bei.
Bei der ausgezahlten monatlichen Rente der Existenzschutzversicherung muss zumindest der Ertragsteil versteuert werden. Dieser Ertragsteil errechnet sich aus dem Alter des Versicherten und wird geringer, je später die Leistung in Anspruch genommen wird. Ist eine Hinterbliebenenversicherung abgeschlossen, wird im Falle der Auszahlung an Dritte zudem eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer fällig.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Existenzschutzversicherung achten?
Grundsätzlich ist die Kündigung einer Existenzschutzversicherung immer zum Ablauf einer jeweiligen Versicherungsperiode möglich. Die Kündigungsfrist kann von Anbieter zu Anbieter variieren und beträgt meist einen Monat. Bei der Beitragserhöhung einer Existenzschutzversicherung hat der Versicherungsnehmer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Frist beträgt hier ebenfalls einen Monat und beginnt mit dem schriftlichen Erhalt der Beitragsänderung. Wirksam wird die Kündigung der Existenzschutzversicherung jedoch erst mit Einsetzen der Beitragserhöhung.
Andersherum ist es jedoch auch möglich, dass das Versicherungsunternehmen den Vertrag zur Existenzschutzversicherung kündigt, sofern es die gesetzlichen Kündigungsfristen einhält. Eine im Vertrag vereinbarte Klausel mit Kündigungsverzicht von Seiten des Versicherers kann daher für den Versicherungsnehmer von großem Vorteil sein.
Die Kündigung einer Existenzschutzversicherung sollte gut überlegt sein, da dem Versicherten in der Regel Nachteile entstehen. Auch wenn er Anrecht auf einen sogenannten Rückkaufswert seiner Existenzschutzversicherung hat, fällt dieser meist sehr gering aus. Außerdem erlischt damit der wichtige Existenzschutz, für den möglicherweise noch keine Alternative besteht. Die Kündigung einer Existenzschutzversicherung sollte daher immer nur als letzte Option betrachtet werden. Wer die Existenzschutzversicherung aufgrund einer angespannten finanziellen Situation kündigen möchte, kann auch beim Anbieter nachfragen, ob die Police für einen gewissen Zeitraum beitragsfrei gestellt werden kann. In dem Fall bleibt der Versicherungsschutz erhalten.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Existenzschutzversicherung achten?
Ein Anbieterwechsel der bestehenden Existenzschutzversicherung ist möglich, sollte aber wohl überlegt sein. Denn selbst wenn ein günstigeres Angebot eines anderen Tarifs zunächst verlockend klingen mag, birgt ein Tarifwechsel der Existenzschutzversicherung meist auch einige, nicht unerhebliche Nachteile für den Versicherten.
Beim Neuabschluss einer Existenzschutzversicherung bei einem anderen Anbieter erfolgt auch immer eine erneute Gesundheitsprüfung. Das Resultat kann den Beitrag ebenso in die Höhe treiben wie das unweigerlich höhere Alter des Versicherten beim Wechsel der Existenzschutzversicherung. Außerdem bringt die Kündigung der bestehenden Existenzschutzversicherung ebenfalls, wie bereits erläutert, Nachteile mit sich. Ein Wechsel der Existenzschutzversicherung ist daher nicht unbedingt ratsam und sollte gut durchdacht sein. Im Zweifel wenden Sie sich an einen erfahrenen und unabhängigen Versicherungsexperten, der Ihnen beratend zur Seite steht.