Betriebliche Krankenversicherung
1. Warum lohnt sich der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung zählt zu den betrieblichen Versorgungssystemen und ist neben der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, der betrieblichen Unfallversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge ein wichtiger und vorteilhafter Bestandteil.
Die betriebliche Krankenversicherung wird in erster Linie abgeschlossen als Alternative zu einer Lohnerhöhung oder einer Bonuszahlung , die der Arbeitgeber in verschiedenen Finanzierungsvarianten zahlt. Der Arbeitgeber investiert so direkt in die Gesundheit seiner Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber versucht so, seine Mitarbeiter zu binden oder mehr zu motivieren. Dadurch schafft der Arbeitgeber ein besseres Arbeitsklima. Der Mitarbeiter fühlt sich immer wohler in einem Unternehmen, wenn dieser das Gefühl hat, abgesichert zu sein und das sich das Unternehmen Gedanken um die Belegschaft macht und die Gesundheit eine zentrale Rolle spielt. Unternehmen profitieren immer mehr von einer betrieblichen Krankenversicherung. Dies beweist auch eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Die GFK schafft durch die erstellten Studien ein Grundlagenwissen über wichtige Entwicklungen und auch Trends.
Die betriebliche Krankenversicherung gilt dann nach einem Vertragsabschluss mit einem Versicherungsunternehmen für alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder Wahlweise für einzelne Personengruppen. Darunter fallen Führungskräfte oder leitende Angestellte.
Der Arbeitgeber übernimmt dann die Beiträge für die jeweils von ihm ausgesuchte Zusatzversicherung bzw. meist werden auch mehrere Zusatzversicherungen ausgewählt – in der Regel handelt es sich dann um Zahnzusatzversicherungen, Zusatztarif für den ambulanten oder stationären Aufenthalt oder Kostenübernahmen für Vorsorge-, Heilpraktiker und Alternativmedizin.
Der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung lohnt sich für den Arbeitnehmer durch folgende Punkte:
- Keine Gesundheitsprüfung und somit Aufnahmegarantie
- Sofortiger Schutz
- Keine Wartezeiten
- Familienabsicherung möglich
Für den Arbeitgeber lohnt sich der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung durch folgende Punkte:
- Bessere Mitarbeiterbindung
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
- Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, aber bieten keinen Steuervorteil mehr seit 2014
- Absenkung von Lohnnebenkosten da die Zusatzversicherung als Lohnersatz gilt
Vor Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung ist es dennoch ratsam verschiedene Angebote zu vergleichen. Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichauf tun.
- Der Arbeitgeber, da die Finanzierung der Beiträge meist über ihn läuft und man damit auch an einigen Stellen Geld sparen kann.
- Der Arbeitnehmer, falls bereits eine Zusatzversicherung vorhanden ist, könnte diese ruhend gestellt werden und die gleichen oder besseren Konditionen über den Arbeitgeber genutzt werden.
Würde erneut ein Wechsel des Arbeitgebers anstehen, könnte der alte Vertrag wieder auf erleben, was bei einer sofortigen Kündigung des Altvertrages dann nicht mehr möglich wäre.
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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung mitversichert?
Bei der betrieblichen Krankenversicherung sind Schäden im Rahmen der jeweiligen Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber vorher ausgewählt hat, abgedeckt.
Grundsätzlich bietet die betriebliche Krankenversicherung Versicherungsschutz für die Bereiche:
- Zahnzusatz und Vorsorge
- Vorsorge allgemein
- Leistung für Brillen und Kontaktlinsen
- Leistung für Heilpraktiker / Alternativmedizin
- Leistungen im Krankenhaus
Ein Schaden bzw. eine Leistung kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn diese Bestandteile des Versicherungsvertrages sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitnehmer den Schaden bzw. die erhaltene Leistung selber tragen.
Bei der Allianz sind bspw. bei der betrieblichen Krankenversicherung Schäden in den folgenden Bereichen abgedeckt:
- Vorsorge (100% für ausgewählte Vorsorgeuntersuchungen in einem Zeitraum von zwei Jahre)
- Bei Zahnersatz (40% der insgesamt entstandenen Kosten auch für Implantate und Inlays)
- Bei Zahnvorsorge (Füllungen, Wurzelbehandlung, Prophylaxe, Parodontose-Behandlung)
- Bei Heilpraktiker (70% für Heilpraktiker-Behandlungen / aber auf 400 EUR maximal begrenzt)
- Bei Sehhilfen (100% für Brillen und Kontaktlinsen bis maximal 150 EUR innerhalb von zwei Jahren)
- Krankenhaus /Stationäre Behandlung (Zweitbettzimmer, Wahl-Arzt, ambulante Operationen und Ersatz von Krankenhaustagegeld)
- Als Besonderheit: Auslandsreiseversicherung (Rücktransport bei bis zu acht Wochen Reisedauer)
3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine betriebliche Krankenversicherung abschließe?
Vor Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung sollten die verschiedenen Anbieter auf dem Markt und deren Leistungsumfang geprüft werden.
Große Anbieter von betrieblichen Krankenversicherungen sind u.a. die Allianz, die RuV, die Gothaer, die AXA, die Ergo Group und die Signal Iduna Versicherung.
Des weiteren muss sich vor Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung der Arbeitgeber festlegen welche Finanzierungsvariante er Wahlweise vornehmen möchte. Dabei kann die betriebliche Krankenversicherung als:
- 100% Arbeitgeber finanzierte Variante erfolgen, d.h. der Arbeitergeber trägt zu 100% die Beiträge
- eine gemeinsame Finanzierung, d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils 50% des Beitrags
- eine Anfangsfinanzierung. Hier trägt der Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum meist ein Jahr die Beiträge – im Anschluss gehen diese zu 100% auf den Arbeitnehmer über und müssen von diesem dann getragen werden
- Ausnahme stellt eine 100%ige Arbeitnehmerfinanzierung dar, d.h. der Arbeitnehmer trägt die Beträge zu 100% selber – kann aber wenigstens von günstigeren Tarifen über den Arbeitgeber profitieren und ist somit immer noch ein vorteilhaftere Variante als der private Abschluss einer Zusatzversicherung
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Die betriebliche Krankenversicherung ist für viele eine willkommene "indirekte" Lohnerhöhung. In vielen Fällen besonders dann, wenn sonst teure Leistungen extra versichert werden. Das trifft zum Beispiel auf Zahnersatz zu.
Achtung: Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzkrankenversicherung, die in der Regel über ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder eine gesetzliche Kasse als Bonus finanziert wird. Sie ersetzt nicht die gesetzliche Vollversicherung!
Steuerlich können Sie jährlich bis zu 528 Euro geltend machen, wenn Sie betrieblich krankenversichert sind. Die Sonderzuwendungen gelten als Teil von Vorsorgeausgaben. Wenn Sie stattdessen eine pauschale Versteuerung wählen, kann sich dieser Betrag auch noch erhöhen.
Übrigens:
Welche zusätzlichen Leistungen im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung angeboten werden, legt in erster Linie der Arbeitgeber fest. Je nach Unternehmen kann es jedoch möglich sein, über den Betriebsrat darauf Einfluss zu nehmen.
4. In welchen Fällen erbringt eine betriebliche Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Wenn der Arbeitgeber mit einem Versicherungsunternehmen einen Kollektivvertrag abgeschlossen hat, hat jeder Arbeitnehmer des Unternehmens grundsätzlich einen Leistungsanspruch.
Da der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung für seine Mitarbeiter mit einem Versicherungsunternehmen abschließt, können die Leistungen von Unternehmen zu Unternehmen abweichen und auch an die Bedürfnisse individuell angepasst werden, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist. So benötigt ein Unternehmen in der Metallbranche andere Leistungen als ein Unternehmen aus der Finanzbranche.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber und oder Arbeitnehmer unter folgenden Produkten der betrieblichen Krankenversicherung auswählen:
- Zahnzusatzversicherung
- Zusatztarif für den ambulanten oder stationären Aufenthalt
- Tarif Chefarztbehandlung
- Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen
- Leistungen für Heilpraktiker oder Alternativmedizin (Osteopathie oder Akkupunktur)
- Leistungen für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Erweiterung der Krankentagegeldversicherung
- Pflegevorsorge
- Vorsorge und Betreuung für die Mitarbeiter im psychologischen Bereich – auch für dessen Angehörigen
- Leistungen für die Wiedereingliederung oder Risikoprävention im Falle eines Ausfalls von leitenden Angestellten oder Führungskräften
- Ausnahme: Reisezusatzversicherung / Auslandsreisekrankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung erbringt ihre Leistung abhängig davon welches Leistungspaket abgeschlossen wurde und welche Voraussetzung erfüllt sein muss. Um genau feststellen zu können, ob ein Leistungsanspruch besteht oder nicht, sollte in den Versicherungsbedingungen, die immer Bestandteil des Versicherungsvertrages sind dies geprüft und eingesehen werden.
Hat der Arbeitnehmer einen Leistungsanspruch wird bei der betrieblichen Krankenversicherung genauso verfahren wie bei einer privaten Zusatzversicherung.
Wird eine Behandlung in Anspruch genommen, erfolgt im Anschluss die Erstellung einer Rechnung direkt an den jeweiligen Patienten, der diese bei der betrieblichen Krankenversicherung zwecks Rechnungserstattung dann einreichen kann.
Wenn die betriebliche Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen sollte, muss der Patient selber für die Kosten aufkommen. Dies ist der Unterschied zu einer gesetzlichen Versicherung, bei der über die Versichertenkarte der Arzt direkt mit dem Versicherungsunternehmen abrechnen kann. Daher empfiehlt es sich immer insbesondere bei größeren Behandlungen, die vor allem im Bereich Zahnersatz eintreten, im Vorfeld eine Kostenübernahme- Bestätigung der betrieblichen Krankenversicherung einzuholen.
5. In welchen Fällen erbringt eine betriebliche Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Die betriebliche Krankenversicherung leistet im Regelfall nicht für Leistungen die vorher nicht vertraglich eingeschlossen wurden.
Größter Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung ist, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgen muss und das die Wartezeit wegfällt. Somit verringert sich der Kreis der nicht gezahlten Leistungen ungemein für den Versicherungsnehmer /Patienten.
Um genau festzustellen, welche Leistungen gezahlt oder nicht gezahlt werden, sollte man immer in den Versicherungsbedingungen nachschauen, welche Bestandteil des Versicherungsvertrages sind. Falls man sich dennoch unsicher ist, ob eine Leistung übernommen wird oder nicht, kann dies auch nochmal bei den einzelnen Hotlines des jeweiligen Versicherungsunternehmens nachfragt werden.
Handelt es sich bspw. um eine Zahnzusatzversicherung sollte immer vor einer Behandlung nochmals geprüft werden, ob die Kosten die anfallen werden auch von der jeweiligen betrieblichen Krankenversicherung übernommen werden.
Wenn ein bestimmter Zahnersatz nicht übernommen wird, der Patient aber dennoch die Behandlung durchführt muss dieser die Kosten anschließend selbst tragen zu 100%. Daher empfiehlt es sich auch hier vor der Behandlung eine verbindliche Zusage bzw. eine Kostenübernahme-Bestätigung von der betrieblichen Krankenversicherung vorliegen zu haben. Dies wird auch oft von den einzelnen Ärzten dem Patienten empfohlen.
- Ist es möglich, zusätzliche Bausteine zu versichern?
Der Arbeitgeber schließt bei einer betrieblichen Krankenversicherung meist mehrere Zusatzversicherungen ab, die er aus mehreren Bereichen ausgesucht hat und die auf die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter abgestellt wurden.
Die betriebliche Krankenversicherung versteht sich als eine Art Ergänzung zur sonst gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht mehr alle Leistungen tragen kann.
Als Zusatzbaustein kann angesehen werden, dass bei vielen Anbietern die Möglichkeit besteht die Angehörigen des Mitarbeiters (Kinder bis 25 Jahre oder Ehepartner) mitzuversichern. Allerdings müssen diese den Beitrag selber tragen und die Aufnahme ist nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich. Dafür gilt aber auch hier ein sofortiger Versicherungsschutz und der Anspruch auf Leistung erfolgt ohne eine Wartezeit.
Weitere zusätzliche Bausteine können in einem bestehenden Versicherungsvertrag nicht so einfach mitversichert werden. Hier gilt auch, dass nur über eine Änderung des bestehenden Tarifs oder durch eine Kündigung des bestehenden Vertrages zum Ende des Versicherungsjahres sowie anschließend über einen Neuabschluss dann der Versicherungsschutz bzw. die Leistungen angepasst werden können.
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6. Wann setzt der Versicherungsschutz der betrieblichen Krankenversicherung ein?
Eine der besonderen Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer ist, dass mit Eintritt in das Unternehmen der Versicherungsschutz sofort beginnt – es gibt keine Wartezeiten und ach keine Gesundheitsprüfung. Wird eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, gelten meist Wartezeiten von bis zu einem Jahr, d.h. der Versicherungsnehmer muss erst ein Jahr Beiträge zahlen, bevor dieser eine Leistung in Anspruch nehmen kann.
Grundvoraussetzung um die vertraglichen Leistungen über die betriebliche Krankenversicherung auch sofort in Anspruch nehmen zu können als Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber vormals einen Kollektivvertrag mit dem Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung abgeschlossen haben und der erste Beitrag für die ausgewählte Versicherung muss beim Versicherungsunternehmen pünktlich eingegangen sein. Dann ist der Versicherungsschutz zu 100% gegeben.
Zusätzlich gelten folgende Kriterien für den Beginn des Versicherungsschutzes einer betrieblichen Krankenversicherung:
- Ein Kollektivvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn sich der Vertrag auf mehrere Mitarbeiter oder auf eine Gruppe von Mitarbeitern (leitende Angestellte oder Führungskräfte) bezieht. Eine Mindestanzahl von Personen liegt bei kleineren Unternehmen bei 5 Personen. Handelt es sich um mittelständische Unternehmen müssen es 50% der Angestellten sein und bei Großunternehmen 25 % der Angestellten.
- Der Vertrag muss für alle zum gleichen Zeitpunkt beginnen.
- Wie hoch sollte die Deckungssumme der betrieblichen Krankenversicherung sein?
Die Deckungssumme der betrieblichen Krankenversicherung richtet sich jeweils nach dem Inhalt der betrieblichen Krankenversicherung- also welche Zusatzversicherung der Arbeitgeber abgeschlossen hat.
Bei einer Zusatzversicherung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) wird bspw. meist ein Betrag x festgeschrieben, der in einem festen Zeitraum (in der Regel alle zwei Jahre) von der betrieblichen Krankenversicherung dann gezahlt wird.
Der Patient reicht lediglich die ärztliche Verordnung und die dazugehörige Rechnung des Optikers dem Versicherungsunternehmen ein und erhält anschließend ohne weitere Prüfung den vertraglich vereinbarten festen Betrag erstattet. Bei Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) liegt der vom Versicherungsunternehmen erstattungsfähige Betrag meist zwischen 200 und 1.000 EUR. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten für die Sehhilfe (Brillen und Kontaktlinsen) trägt dann der Patient wieder selber.
7. Nach welchen Faktoren wir der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung berechnet?
Der Beitrag der betrieblichen Krankenversicherung wird in der Regel komplett vom Arbeitgeber entrichtet. Andere Varianten der Zusatzversicherung wären die Aufteilung Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Anteil zu je 50% oder eine Jahreszahlung des Arbeitgebers und im Anschluss die Fortführung des Arbeitnehmers zu 100%.
Die Beiträge der Familienangehörigen werden immer komplett von diesen selbst getragen.
Die Berechnung der Höhe des Beitrags ist abhängig von den folgenden Faktoren:
- Anzahl der versicherten Personen
- Leistungsumfang
- Leistungsart
- Alter der Versicherten
Die betriebliche Krankenversicherung stellt eine Art Gruppenversicherung dar, da auch ein Kollektivvertrag vom Arbeitgeber dafür abgeschlossen wird. Die Anzahl der versicherten Personen fällt damit bei der Berechnung des Beitrags besonders ins Gewicht.
Die Beiträge sinken je mehr Versicherungsnehmer vorhanden sind. Diese werden oft nach verschiedenen Altersklassen unterteilt und anschließend in den neuen Klassen dann zusammengefasst. Somit kann der Beitrag von einem zum anderen Arbeitnehmer in einem Unternehmen variieren, wenn diese in unterschiedlichen Altersklassen liegen.
Der günstigere Beitrag als bei Abschluss einer privaten Zusatzversicherung entsteht auch durch eine Art Mengenrabatt, der dem Unternehmen für die Mitarbeiter gewährt wird.
Leistungsart und Umfang spielen neben der Anzahl der versicherten Personen und der Einstufung nach Altersklassen auch eine bedeutende Rolle.
Grundsätzlich gilt dabei je größer der Leistungsumfang desto höher der Beitrag und je niedriger das Durchschnittsalter der Mitarbeiter desto günstiger wird dann auch der Beitrag.
Zwischen Männern und Frauen wird aber kein Unterschied mehr gemacht, da es seit längerem den sogenannten Unisex-Tarif gibt.
Anders als bei einem privaten Abschluss einer Zusatzversicherung spielt die Vorerkrankung des Versicherungsnehmers hier keine Rolle und zählt somit auch nicht zu den Faktoren die die Basis der Berechnung der Beiträge darstellt.
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8. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der betrieblichen Krankenversicherung für mich?
Ein Vergleich der Angebote zur betrieblichen Krankenversicherung ist für den Arbeitgeber der letztlich meist die Beiträge komplett zahlt eine wichtige Vorsorge. Er kann durch einen Vergleich auch sehr viel Geld sparen und gleichzeitig einen besseren Versicherungsschutz für seine Mitarbeiter auswählen.
Der Arbeitnehmer sollte das Angebot der betrieblichen Krankenversicherung des Arbeitgebers prüfen, denn meist erhält man darüber mehr oder bessere Leistungen als über die private Zusatzversicherung, die meist auch mit höheren Beiträgen verbunden ist. Einen Mengenrabatt fällt bei einem Einzelabschluss weg.
Ein wichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer, wenn der Abschluss der Zusatzversicherung vom Arbeitgeber erfolgt ist, dass für den Arbeitnehmer die Gesundheitsprüfung entfällt. Eine Aufnahmegarantie ist gegeben und somit spielt es auch keine Rolle ob chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen vorliegen oder nicht – der Arbeitnehmer kann trotzdem die Leistungen der Versicherung zu 100% in Anspruch nehmen.
Die Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre) können bei Übernahme der Beiträge auch mitversichert werden und im Gegensatz zum Abschluss eines individuellen Vertrages sind die Kosten auf den einzelnen gerechnet im Kollektiv immer noch günstiger.
9. Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Grundsätzlich kann bei Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung durch die Auswahlmöglichkeit und die Anpassung des Leistungsumfangs der verschiedenen Zusatzleistungen, die im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung angeboten werden, der Versicherungsschutz und auch der Versicherungsbeitrag an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.
Der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer können aus einer Vielzahl von Angeboten wie in einem Baukastensystem den Versicherungsschutz zusammenstellen.
Bei einer Zahnzusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen unterschiedlichen Varianten des Leistungsumfanges wählen. Meist liegt die Erstattung der Kosten dann bei 50 oder 70% für einen Zahnersatz. Dies spiegelt sich dann auch im Beitrag wieder. Je höher die gewünschte Leistung aus der betrieblichen Krankenversicherung desto höher ist auch der Beitrag.
So kann auch im ambulanten oder stationären Krankenhaustarif zwischen Ein oder Zweibettzimmer unterschieden werden oder die Behandlung durch den Chefarzt weggelassen werden, sodass dann der Beitrag wieder günstiger ausfallen kann oder bei Einschluss mit Chefarzt eben höher.
Bei dem Tarif Leistungen für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) hat meist jedes einzelne Versicherungsunternehmen, welches einen solchen Tarif anbietet eine feste Berechnung, welche Höhe erstattet wird. Das kann zwischen 200 und 1.000 EUR auf zwei Jahre begrenzt sein. Eine individuelle Anpassung ist nicht möglich.
Besteht bereits eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Anpassung an die eigenen Bedürfnisse erstmal nicht mehr möglich. Dies kann dann nur noch nach Ablauf eines Versicherungsjahres oder durch die Vornahme eines Tarifwechsels entsprechend angepasst werden. Dabei muss darauf geachtet werden, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder nicht.
Wenn der Arbeitgeber einen Kollektivvertrag für die gesamten Mitarbeiter oder einen Teil der Mitarbeiter (leitenden Angestellte oder Führungskräfte) abgeschlossen hat ist eine Anpassung des Leistungsumfangs und der Beiträge an die eigenen Bedürfnisse nicht gegeben.
10. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Bei der Frage wie und ob die Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können muss zunächst geprüft werden welche Variante der Finanzierung gewählt wurde. Die folgenden Varianten sind zu unterscheiden:
- der Arbeitergeber trägt zu 100% die Beiträge (100%ige Arbeitgeber- Finanzierung)
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils 50% des Beitrags (gemeinsame Finanzierung)
- der Arbeitgeber trägt für einen festen Zeitraum die Beiträge – im Anschluss gehen diese zu 100% auf den Arbeitnehmer über und müssen von diesem dann getragen werden (Arbeitergeber-Anfangsfinanzierung)
- der Arbeitnehmer trägt zu 100% die Beträge (100%ige Arbeitnehmer-Finanzierung). Dies stellt eine Ausnahme dar – der Arbeitnehmer profitiert dennoch von günstigeren Tarifen aufgrund des Mengenrabatts
Seit dem 1. Januar 2014 entfallen die steuerlichen Vorteile und die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung sind seitdem auf den laufenden Arbeitslohn und sonstige Bezüge anzurechnen. Das heißt der Beitrag wird als Bar-Lohn bewertet und fällt nicht mehr unter die vormalige Freigrenze indem der Beitrag als Sach-Lohn angesetzt werden konnte und man nach § 8 EStG die monatlichen Beiträge steuer-, und sozialversicherungsfrei einstellen konnte.
Daher muss der Arbeitgeber die Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung für den Arbeitnehmer mitversteuern und kann bei der Besteuerung dann zwischen zwei Varianten wählen:
- Pauschal-Versteuerung
- Nettolohn-Versteuerung
Bei der Pauschal-Versteuerung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Beiträge müssen jährlich gezahlt werden und als sonstige Bezüge angesehen werden
- Der Gesamtbetrag darf dann nur maximal 1.000 EUR betragen pro Arbeitnehmer
- Es müssen mind. 20 Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt sein
Bei einer Nettolohn-Versteuerung wird der Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung dem Bruttolohn gleichgesetzt und auch so versteuert.
Ein Tipp für den Arbeitnehmer ist immer die nochmalige Prüfung durch einen Steuerberater.
11. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner betrieblichen Krankenversicherung achten?
Eine Kündigung ist unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen aus dem Versicherungsvertrag möglich. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass für eine ordentliche Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gilt. Achtung – entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr oder ist dieses abweichend.
Grundsätzlich muss bei einer Kündigung unterschieden werden ob die komplette betriebliche Krankenversicherung des Unternehmens aufgelöst werden soll oder ob eine Kündigung eines Vertrages oder eines Tarifes erfolgen soll.
Eine Ausnahme zu den sonst geregelten Kündigungsfristen stellt die Situation dar, wenn ein Arbeitnehmer der vormals in einer Altersklasse eingestuft wurde, die Altersgrenze der Klasse überschreitet oder weitere vertraglich festgeschriebene Bedingungen nicht mehr greifen können. Dann gelten gesonderte Kündigungsfristen, die aber auch in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben sind.
Dazu zählt auch, wenn das Versicherungsunternehmen die Beiträge erhöht. Hier hat hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist diesem zu wiedersprechen und eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Das Versicherungsunternehmen ist dann angehalten, die außerordentliche Kündigung anzunehmen.
Beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen entfällt auch der Versicherungsschutz der betrieblichen Krankenversicherung. Bei Wunsch des Arbeitnehmers kann unter erneuter Prüfung und unter bestimmten Voraussetzungen dann der bisherige Vertrag der betrieblichen Krankenversicherung unter angepassten Konditionen als neuer Einzelvertrag fortgeführt werden.
12. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner betrieblichen Krankenversicherung achten?
Wenn der Arbeitgeber einen Wechsel der betrieblichen Krankenversicherung vornehmen möchte, sollte dieser besonders auf einen lückenlosen Versicherungsschutz für die Arbeitnehmer achten. Dabei sollte der Abschluss der neuen betrieblichen Krankenversicherung frühzeitig in die Wege geleitet werden.
Bei einem Wechsel gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei einer Kündigung der betrieblichen Krankenversicherung. Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung ist eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres maßgebend.
Bei einer außerordentlichen Kündigung ist eine Frist von ein bis zwei Monate einzuhalten – je nach vertraglich vereinbarter Regelung.
Einem Wechsel steht dann grundsätzlich nichts mehr im Wege und nicht nur der Arbeitgeber profitiert von evtl. niedrigeren Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung für seine Mitarbeiter, sondern auch der Arbeitnehmer durch einen besseren Versicherungsschutz.
Vor einem Wechsel lohnt es sich dennoch mit dem bisherigen Versicherungsunternehmen und Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und über Angebote zu sprechen. Meist hat das bisherige Versicherungsunternehmen Interesse die Geschäftsbeziehung aufrecht zu erhalten und kann attraktivere Leistungen oder günstigere Beiträge anbieten. Ein Wechsel wäre dann nicht mehr nötig.