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Risikolebensversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung?

MoneyCheck | RisikolebensversicherungAufgabe einer Risikolebensversicherung ist es, im Todesfall des Versicherten den Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung zu geben. Eine Risikolebensversicherung schließt ein Versicherungsnehmer letztlich immer für seine Angehörigen ab. Er selber kann bei einer reinen Risikoabsicherung nicht von den Versicherungsleistungen profitieren. Dennoch lohnt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung in jedem Fall.

Der Tod einer nahestehenden Person ist immer ein schreckliches Ereignis. Neben dem großen Schmerz und emotionalen Leid sind mit einem Todesfall immer auch weitere Belastungen verbunden:

  • Die Beerdigung muss organisiert und finanziert werden
  • Das Einkommen des Verstorbenen fällt weg
  • Kredite, Darlehen und andere finanzielle Verpflichtungen wie zum Beispiel die Ausbildung von Kindern müssen gesichtet, organisiert und in vielen Fällen fortgeführt werden

Der Tod eines nahestehenden Menschen bedeutet daher neben dem persönlichen Verlust immer auch eine große finanzielle Belastung. Diese Belastung lässt sich mit einer Risikolebensversicherung deutlich reduzieren oder auch ganz beseitigen. Im Todesfall zahlt die Risikoversicherung den Hinterbliebenen einen vorher vereinbarten Betrag. Mit diesem Geld lassen sich dann zum Beispiel:

  • Bestattungskosten
  • Ausbildungskosten
  • Kreditverpflichtungen
  • etc.

decken. Wichtig ist dafür aber immer, dass die Risikolebensversicherung optimal an die finanziellen Gegebenheiten des Versicherten und seiner Angehörigen angepasst ist. Das erfordert einige Berechnungen und Überlegungen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, bei denen immer auch ein erfahrener Berater zu Rate gezogen werden sollte.

Der größte Vorteil der Risikolebensversicherung besteht darin, dass sie dem Versicherten die Sorge um seine Angehörigen im Falle seines Todes nimmt.

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Welche Ereignisse sind im Rahmen einer Risikolebensversicherung mitversichert?

Die Risikolebensversicherung sichert genau ein Ereignis ab: den Tod des Versicherungsnehmers. Tritt dieser Fall bis zu einem bestimmten vereinbarten Datum ein, zahlt die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen einen ebenfalls vertraglich festgelegten Betrag aus.

Damit gehört die Risikolebensversicherung zu den sogenannten Individualversicherungen. Oft wird sie auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet. Dieser Begriff macht sehr gut den Zweck der Versicherung deutlich. Neben Angehörigen können auch andere Personen oder Institutionen im Versicherungsvertrag als Begünstigte benannt werden.

Neben dieser ursprünglichen Form der Risikolebensversicherungen haben sich im Laufe der Zeit noch weitere speziellere Formen entwickelt:

  1. Die verbundene Risikolebensversicherung
  2. Restschuldversicherung

Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, die speziell für die Absicherung von Darlehen gedacht ist. Stirbt der Versicherte bevor ein Darlehen getilgt ist, zahlt die Versicherung die noch offene Darlehenssumme an den Darlehensgeber.

Die verbundene Risikolebensversicherung richtet sich speziell an Ehe- oder Lebenspartner. Stirbt einer der beiden Ehe- oder Lebenspartner ist der jeweils andere begünstigt. Im Vergleich zu zwei separaten Versicherungsverträgen, mit denen sich der gleiche Schutz erreichen ließe, sind verbundene Lebensversicherungen oft günstiger. Sie haben jedoch auch einen Nachteil: Sterben bei Lebenspartner, wird der vereinbarte Betrag an die Hinterbliebenen nur einmal ausgezahlt. Bei separaten Versicherungsverträgen würden die Hinterbliebenen zwei Zahlungen erhalten.

Weitere Leistungen können sich bei einer Risikolebensversicherung aus zusätzlichen Versicherungsbausteinen oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes ergeben.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Risikolebensversicherung abschließe?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind verschiedene Dinge zu beachten. Dazu gehören zum Beispiel eine sorgfältige Berechnung der Versicherungssumme und die genaue Benennung der Begünstigten.

Bevor es jedoch soweit ist, muss in der Regel noch ein weiterer Punkt beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beachtet werden: die Gesundheitsprüfung. Eine solche Prüfung verlangen nahezu alle Versicherungsanbieter. Allerdings kann sich die Prüfung von Anbieter zu Anbieter im Umfang unterscheiden. Einige Anbieter verlangen, dass Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss eine Reihe von Fragen beantworten zu:

  • Ihrem Gesundheitszustand
  • Eventuellen psychischen Problemen
  • Abhängigkeit von Alkohol oder Tabak
  • Riskanten Freizeitaktivität wie zum Beispiel Extremsport
  • Riskanten Berufen (Soldat, Feuerwehrmann, Hochspannungselektriker etc.)

Andere Anbieter verlangen eine umfassende ärztliche Untersuchung. Anhand der Ergebnisse der Gesundheitsprüfung bewerten die Versicherungsanbieter Risiken. Je nach Beurteilung kann der Versicherer dann Risikozuschläge erheben oder einen Antragsteller auch ablehnen. Verschiedene Faktoren können von Anbieter zu Anbieter dabei sehr unterschiedlich bewertet oder auch behandelt werden. Einige Anbieter erheben bei Rauchern einen Risikozuschlag, während andere Anbieter Raucher nicht aufnehmen.

Gesundheitsfragen sind gegenüber dem Versicherungsanbieter grundsätzlich wahrheitsgemäß zu beantworten. Vorsätzliche Falschangaben können massive Konsequenzen bis zur Leistungsverweigerung beim Todesfall haben.

Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungen von Risiken und dem Umgang damit, empfiehlt es sich in jedem Fall, bei mehreren Anbietern einen Aufnahmeantrag zu stellen und die Gesundheitsfragen zu beantworten. Auf diese Weise können die Ergebnisse mit ihrem Einfluss zum Beispiel auf die Beitragshöhe am aussagekräftigsten miteinander verglichen werden.

In welchen Fällen erbringt eine Risikolebensversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Aufgabe der Risikolebensversicherung ist es, die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten finanziell abzusichern. Die Risikolebensversicherung erbringt ihre Leistungen daher beim Todesfall des Versicherten. Diese sehr allgemeine Bedingung wird in der Praxis noch durch eine Reihe von Anpassungen spezialisiert. Dazu zählen:

  • Festlegung eines Zeitraums, in dem die Versicherung gilt – zum Beispiel bis zum 65. Geburtstag.
  • Höhe der Summe, die im Versicherungsfall – also dem Tod des Versicherten – ausgezahlt wird.
  • Bestimmung der Personen, die im Todesfall begünstigt sind. Das können die Angehörigen oder auch andere Personen, Institutionen oder Einrichtungen sein.

Die Leistung erfolgt immer dann, wenn der Todesfall innerhalb des Festgelegten Zeitraums, bzw. vor einem bestimmten Zeitpunkt eintritt. Tritt der Tod ein, zahlt die Versicherung. Tritt der Tod nicht ein, zahlt die Versicherung nichts. Sie behält die gezahlten Beiträge.

Sowohl der Versicherte als auch der Anbieter der Risikolebensversicherung haben also ein großes Interesse daran, dass der Tod des Versicherten nicht eintritt. Die Versicherung profitiert, weil sie in diesem Fall nahezu ausschließlich Einnahmen hat, aber keine Leistungen erbringen muss. Im Versicherungsfall muss sie hingegen Zahlungen erbringen, die mitunter weit über die gezahlten Beiträge des Versicherten hinausgehen.

In welchen Fällen erbringt eine Risikolebensversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Während eine Risikolebensversicherung die vereinbarten Leistungen immer dann erbringen muss, wenn der Versicherte stirbt, muss sie keine Leistungen erbringen, wenn der Versicherte die Versicherungsdauer „überlebt“. Aber auch, wenn der Todesfall und damit im Grunde die Voraussetzung für eine Zahlung eintritt, gibt es Fälle, in denen die Risikolebensversicherung nicht zahlen muss. Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn:

  • Der Versicherte sich selbst tötet
  • Der Versicherte infolge einer Erkrankung oder eines Risikos stirbt und der Versicherte diese Erkrankung oder dieses Risiko bei der Gesundheitsprüfung beim Abschluss der Risikolebensversicherung verschwiegen hat.
  • Der Versicherte infolge eines Risikos stirbt, das im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen ist
  • Der Versicherte die Vertragsbedingungen nicht einhält

Um den Fall auszuschließen, dass die Risikolebensversicherung nicht leistet, sollten Versicherungsnehmer grundsätzlich die Gesundheitsfragen beim Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantworten. Auch wenn dies zu Risikozuschlägen oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Ablehnung führen kann. Bei einigen Anbietern ist der Versicherte auch verpflichtet neue Risiken zu melden. Zum Beispiel, wenn er einen neuen, riskanten Beruf aufnimmt oder mit einer Extremsportart beginnt.

Darüber hinaus sollten Versicherte beim Vertragsabschluss genau prüfen, ob Risiken im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen sind. Diese Ausschlüsse kann jeder Anbieter individuell festlegen. Je weniger Ausschlüsse festgelegt sind, desto vorteilhafter ist das für den Versicherten.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Bei Risikolebensversicherung ist es durchaus möglich und auch üblich weitere Bausteine in den Versicherungsschutz einzubauen. Welche Bausteine im Einzelfall möglich sind, hängt letztlich vom Versicherungsanbieter und seinen Tarifen ab. Die beiden gängigsten Bausteine sind:

  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

MoneyCheck | RisikolebensversicherungErgänzt der Versicherte seine Risikolebensversicherung um einen zusätzlichen Unfallversicherungsschutz, ermöglicht er seinen Angehörigen damit vor allem umfangreichere Leistungen im Falle eines Unfalltodes. Tritt ein Tod durch Unfall ein, erhalten die Angehörigen Leistungen aus der Unfall- wie auch aus der Risikolebensversicherung, wenn eine zusätzliche Unfallversicherung eingeschlossen ist. Der Einschluss einer Unfallversicherung bietet sich speziell für Personen mit einem erhöhten Unfallrisiko an. Zum Beispiel aufgrund ihres Berufes.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit durch einen Zusatzbaustein in der Risikolebensversicherung dient vorrangig einem Ziel: Die Risikolebensversicherung kann auch im Fall einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten werden. Ohne diese zusätzliche Absicherung könnte der Versicherte wegen des wegfallenden Einkommens in finanzielle Bedrängnis geraten und gezwungen sein, den Versicherungsschutz aufzugeben. Je nach Gestaltung des Zusatzschutzes gegen Berufsunfähigkeit, werden die Beiträge zur Risikolebensversicherung ausgesetzt, sobald Berufsunfähigkeit eintritt. Alternativ kann der Versicherte auch eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsrente beziehen, die es ihm ermöglicht, die Beiträge zur Risikolebensversicherung weiterhin zu zahlen.

Der Einschluss von zusätzlichen Bausteinen ist immer mit Vor- und Nachteilen verbunden. Vorteilhaft ist auf jeden Fall, dass der kombinierte Versicherungsschutz oft günstiger ist als Einzelversicherungen. Bei Kombination endet aber mit der Risikoversicherung immer auch die zusätzliche Absicherung. Eine erneute separate Absicherung kann zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen schwierig sein.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung ein?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind verschiedene Zeitpunkte von Bedeutung:

  1. Der Vertragsabschluss
  2. Der vertraglich vereinbarte Versicherungsbeginn
  3. Zahlung des Erstbeitrages

Versicherungsnehmer sollten sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht automatisch auch der Versicherungsbeginn ist. Üblicherweise liegt der Versicherungsbeginn auf dem Ersten oder dem 15. des Folgemonats. Auch abweichende Zeitpunkte sind häufig möglich. Der genaue Versicherungsbeginn ist auf jeden Fall im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten.

Eine besondere Rolle spielt bei allen Versicherungsanbietern die Zahlung des Erstbeitrages. Diese Zahlung der ersten Beitragsrate ist in jedem Fall eine Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz zum gewünschten Zeitpunkt in Kraft tritt. Solange der Beitrag nicht gezahlt ist, behalten sich die meisten Anbieter vor, im Todesfall keine Leistungen zu erbringen. Sollte der Versicherte nach Vertragsabschluss aber noch vor Zahlung des ersten Beitrags sterben, kann es geschehen, dass keine Leistungen erbracht werden.

Für den Fall, dass der Versicherte den Erstbeitrag gar nicht zahlt, behalten sich Versicherungsanbieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Risikolebensversicherung sein?

Als Deckungssumme bezeichnet man bei einer Risikolebensversicherung den Betrag, den die Versicherung im Todesfall an die Begünstigten zahlen muss. Wie hoch die Deckungssumme sein sollte, lässt sich nicht pauschal sagen. Ausschlaggebend sind letztlich die persönlichen und finanziellen Gegebenheiten des Versicherten:

  • Ist er Alleinverdiener?
  • Wie hoch ist das aktuelle Einkommen?
  • Hat er Kinder, wenn ja wie viele?
  • Sind die Kinder finanziell abhängig oder „stehen sie bereits auf eigenen Füßen“?
  • Sind Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen auch nach dem Todesfall von seinen Angehörigen weiterhin zu bedienen?

Je nach den Antworten auf diese und ähnliche Fragen können sich sehr unterschiedliche Deckungssummen ergeben. Als ungefähre Faustregel gilt jedoch, dass die Deckungssumme:

  • Bei Familien und Alleinerziehenden etwa fünfmal so hoch wie das Jahresbruttoeinkommen sein sollte
  • Bei kinderlosen Paaren drei bis viermal so hoch wie das Jahresbruttoeinkommen sein sollte

Diese Werte sollten jedoch nur der ungefähren Orientierung dienen. Sinnvoller und empfehlenswerter ist es immer, den Bedarf so genau und individuell wie möglich zu ermitteln. Dabei können verschiedene Online-Rechner oder noch besser unabhängige Berater eine große Hilfe sein.

Weil sich die Lebenssituationen und damit auch die benötigten Deckungssummen im Laufe der Zeit ändern können, bieten viele Versicherungen flexible und unkomplizierte Anpassungsmöglichkeiten. Das ist Zum Beispiel häufig der Fall:

  • bei Hochzeit,
  • Geburt eines Kindes oder auch
  • bei beruflichen Veränderungen.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Risikolebensversicherung berechnet?

MoneyCheck | RisikolebensversicherungBei der Risikolebensversicherung handelt es sich um ein privates Versicherungsangebot. Bei privaten Versicherungen gilt das Leistungsprinzip. Das bedeutet, dass sich die Beiträge nach den Leistungen richten, die der Versicherte im Bedarfsfall in Anspruch nehmen möchte. Ausschlaggebender Faktor bei einer Risikolebensversicherung ist daher in jedem Fall die gewünschte Höhe der Deckungssumme.

Die Höhe der Deckungssumme ist allerdings nicht der einzige Punkt, der bei der Beitragsberechnung eine wichtige Rolle spielt. Von großer Bedeutung sind zusätzlich vor allem verschiedene persönliche Faktoren, des Versicherten. Dazu zählen insbesondere:

  • Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss
  • Der Gesundheitszustand bei Vertragsschluss (Gesundheitsprüfung!)
  • Besondere Risiken durch Konsum von Alkohol, Tabak oder durch Extremsportarten
  • Spezielle Risiken, die mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen

Das Geschlecht spielt seit der Einführung der Unisextarife vor einigen Jahren keine Rolle bei der Berechnung der Beiträge zur Risikolebensversicherung mehr. Bis dahin waren die Beiträge für Frauen oft deutlich günstiger, weil Männer statistisch eine geringere Lebenserwartung haben.

Entscheidet sich der Versicherte, zusätzliche Bausteine in den Versicherungsschutz zu integrieren, erhöht sich dadurch der Versicherungsbeitrag ebenfalls.

Zu beachten ist außerdem, dass die Beiträge für Versicherungsleistungen immer auch Verwaltungskosten des Anbieters beinhalten. Je nach Effizienz und Preisgestaltung des Versicherungsanbieters können die geforderten Beiträge auch bei identischen Leistungen von Anbieter zu Anbieter mitunter massiv schwanken. Ein Vergleich ist daher in jedem Fall anzuraten!

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Risikolebensversicherung für mich?

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte in jedem Fall verschiedene Angebote miteinander vergleichen und auch bei mehreren Anbietern einen Aufnahmeantrag mit der obligatorischen Gesundheitsprüfung stellen. Denn obwohl alle Versicherer die gleiche Leistung erbringen – Zahlung eines bestimmten Betrages im Todesfall der Versicherten – können die Beiträge und auch die Konditionen von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter mitunter sehr stark variieren.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Versicherungsunternehmen:

  • Persönliche Risiken des Versicherten sehr unterschiedlich bewerten und unterschiedlich hohe Risikozuschläge erheben
  • Häufig unterschiedliche zusätzliche Leistungen und Services im Rahmen eines Versicherungsvertrages anbieten
  • Versicherer unterschiedlich effizient arbeiten und die Preise für ihre Versicherungsprodukte frei gestalten können

Ein Vergleich der Risikolebensversicherung nützt Versicherungsnehmern daher auf zwei unterschiedliche Weisen, indem Versicherungsnehmer ermitteln können:

  1. Bei welchem Anbieter sie für die gewünschten Leistungen die geringsten Beiträge zahlen müssen.
  2. Bei welchem Anbieter sie für einen bestimmten Beitrag die meisten oder besten Leistungen und Services erhalten.

Gerade bei der Suche nach einem besonders günstigen Angebot sollten Versicherungsnehmer jedoch immer sehr genau „das Kleingedruckte“ prüfen. Nicht selten sind mit einem günstigen Tarif auch zahlreiche Ausschlüsse oder bestimmte Versicherungsbedingungen verknüpft. Das muss nicht immer der Fall sein, Versicherungsnehmer sollten diesen Punkt aber grundsätzlich im Auge behalten.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, tut das immer für einen längeren Zeitraum. Im Laufe dieses Zeitraumes können sich Veränderungen ergeben, die Einfluss auf die Bedürfnisse an die Risikolebensversicherung haben. Dazu zählen insbesondere Ereignisse wie:

  • Geburt eines Kindes
  • Kauf eines Hauses
  • Beginn einer Ausbildung für ein Kind
  • Veränderungen beim Einkommen
  • Vorzeitige Rückzahlung eines laufenden Kredites
  • etc.

Im Zuge solcher Veränderungen kann es sinnvoll sein, die Risikolebensversicherung anzupassen. Sowohl nach oben, wenn ein größerer Absicherungsbedarf entstanden ist, oder auch nach unten, weil der Bedarf gesunken ist, und so Beiträge gespart werden können.

Bei immer mehr Versicherungsanbietern ist es inzwischen problemlos möglich, eine laufende Risikolebensversicherung an veränderte Verhältnisse anzupassen. Eine solche Anpassung ist in jedem Fall zu empfehlen und sollte grundsätzlich zeitnah nach dem Eintreten einer Veränderung erfolgen.

Aber nicht nur an veränderte Bedürfnisse des Versicherungsnehmers sollte eine Anpassung erfolgen. Auch wenn neue Risiken entstanden sind, sollten Versicherungsnehmer das mit ihrer Versicherung besprechen. Etwa, wenn der Versicherte:

  • Eine riskante Freizeitaktivität wie zum Beispiel Tauchen oder Fallschirmspringen beginnt
  • In einen riskanteren Beruf wechselt
  • mit dem Rauchen beginnt
  • etc.

Viele Versicherungen verpflichten Versicherungsnehmer dazu, solche Änderungen zu melden. Wer neu aufgetretene Risiken nicht meldet, riskiert, dass die Versicherung im Todesfall die Leistungen verweigert.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

MoneyCheck | RisikolebensversicherungBeiträge zur Risikolebensversicherung zahlt der Versicherte grundsätzlich von seinem versteuerten Einkommen. Aus diesem Grund darf er die Beiträge in seiner Steuererklärung als sogenannte „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ bzw. Sonderausgaben geltend machen.

Allerdings gilt für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein Freibetrag. Gleichzeitig gelten auch noch weitere Aufwendungen als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Dazu zählen insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige je nach Situation teilweise oder vollständig zahlen muss. Der Freibetrag von 1.900 oder 2.800 Euro, die je nach Sozialversicherungsstatus für den Steuerpflichtigen gelten, sind mit den Sozialversicherungsbeiträgen in den meisten Fällen bereits ausgeschöpft. Dennoch empfiehlt es sich, Versicherungsbeiträge zur Risikolebensversicherung in der Steuererklärung grundsätzlich mit anzugeben.

Neben den Beiträgen zur Risikolebensversicherung ist es immer auch sinnvoll, sich über die Versteuerung von Leistungen aus der Risikolebensversicherung Gedanken zu machen. Leistungen aus einer Risikolebensversicherung sind für die Hinterbliebenen zwar größtenteils von der Steuer befreit – aber nicht vollständig.

Für Ehepartner sind Beträge bis 500.000 Euro steuerfrei. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind unterliegen der Erbschaftssteuer und sind entsprechend zu versteuern. Nachkommen wie Kinder aber auch Adoptiv- oder Stiefkinder müssen Leistungen versteuern, die einen Freibetrag von 400.000 übersteigen.

Deutlich niedrigere Freibeträge für Leistungen aus einer Risikolebensversicherung gelten für nicht verheiratete Paare. In diesem Fall gilt ein Freibetrag von lediglich 20.000 Euro. Speziell für unverheiratete Paare aber auch bei besonders hohen Versicherungsleistungen empfiehlt sich daher eine besondere Form der Risikolebensversicherung. Nämlich der Abschluss einer Risikolebensversicherung für den jeweiligen Partner.

In diesem Fall schließt ein Ehepartner die Versicherung für den anderen Partner ab. Im Grunde so wie Eltern Versicherungen für ihre Kinder abschließen können. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall also nicht der Versicherte. Dieser kleine aber feine Unterschied macht versicherungstechnisch einen gravierenden Unterschied. Schließt eine Person eine Risikolebensversicherung für sich selber ab, gehen ihr im Todesfall rein rechtlich die Leistungen zu, die dann den Angehörigen gemäß dem Versicherungsvertrag vererbt werden.

Schließt hingegen formal zum Beispiel eine Ehefrau eine Risikolebensversicherung für ihren Ehemann ab, geht ihr als Versicherungsnehmerin im Falle des Todes des versicherten Mannes die Versicherungsleistung zu. Es handelt sich steuerrechtlich in diesem Fall nicht um ein Erbe und die Leistungen sind somit auch nicht zu versteuern.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Risikolebensversicherung achten?

Wer bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, kann diese prinzipiell kündigen. Dieser Schritt sollte jedoch gut bedacht sein. Die Kündigung einer Risikolebensversicherung geht nämlich immer mit finanziellen Verlusten einher.

Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung den Vertrag zu kündigen, muss er die Versicherungsbedingungen beachten. Darin sind die genauen Kündigungsfristen und Bedingungen für eine Kündigung festgehalten.

Im Falle einer Kündigung erstattet die Versicherung dem Versicherten einen bestimmten Rückkaufswert zurück. Dessen Höhe ist maßgeblich vom Zeitpunkt der Kündigung und den bereits gezahlten Versicherungsbeiträgen abhängig. In jedem Fall liegt der Rückkaufswert einer Risikolebensversicherung grundsätzlich unter der Summe der gezahlten Beiträge, da die Versicherung bestimmte Stornierungskosten für den Verwaltungsaufwand und den Ausfall der Beiträge geltend macht.

Wird der Versicherungsvertrag bereits sehr früh wieder gekündigt, fallen diese Stornierungskosten besonders stark ins Gewicht. Die Kündigung einer Risikolebensversicherung sollte daher nur in absoluten Notfällen gekündigt werden. Bei finanziellen Engpässen lohnt es sich oft, das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen und nach einer anderen Lösung zu suchen. Eine Möglichkeit könnte zum Beispiel sein, den Versicherungsvertrag vorübergehend ruhen zu lassen. Diese Option bieten viele Versicherer an.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Risikolebensversicherung achten?

MoneyCheck | RisikolebensversicherungBeim Wechsel einer Risikolebensversicherung gilt im Grunde das Gleiche wie bei einer Kündigung. Das liegt daran, dass der Wechsel formal nichts Anderes darstellt, als die Kündigung eines bestehenden und den Abschluss einer neuen Risikolebensversicherung darstellt.

Neben den Nachteilen, die eine Kündigung einer Risikolebensversicherung mit sich bringt, ist immer auch zu beachten, dass für den Versicherten beim Neuabschluss neue Bedingungen gelten. Er ist naturgemäß älter geworden, unter Umständen sind auch gesundheitliche Risiken hinzugekommen. Um diese Risiken zu bewerten, muss sich der Versicherungsnehmer in jedem Fall einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. In den meisten Fällen bedeutet das einen Anstieg der Versicherungsbeiträge für den neuen Versicherungsvertrag.

Ähnlich wie bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung gilt daher auch beim Wechsel, dass der Schritt gut bedacht sein sollte. In jedem Fall sollten gewichtige Gründe vorliegen. Beitragsunterschiede fallen unter Betrachtung aller Umstände, die mit einem Wechsel verbunden sind, in der Regel nicht ins Gewicht.