Sterbegeldversicherung
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall des eigenen Todes und leistet mit einer vorab festgelegten Versicherungssumme, die den Hinterbliebenen für die Bestattung des versicherten Verstorbenen zugutekommt. Zu den begünstigten Personen gehören:
- der Ehe- oder der Lebenspartner
- die volljährigen Kinder
- die Eltern sowie die Großeltern
- volljährige Geschwister
- Enkelkinder
Im Unterschied zu vergleichbaren Versicherungen, wie der Risikolebensversicherung, leistet die Sterbegeldversicherung unabhängig von der Vertragslaufzeit garantiert ein Leben lang – sogar dann, wenn bereits keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die meisten Versicherungen enden spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres.
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In welchen Fällen lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung?
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung lohnt sich aus dem Grund, um die Angehörigen finanziell zu entlasten und vor allem dann, wenn bereits im Vorwege klar ist, dass nicht ausreichend finanzielle Mittel für die eigene Bestattung zur Verfügung stehen werden. Besonders empfehlenswert ist eine Sterbegeldversicherung zudem, wenn es bereits konkrete Vorstellungen für die eigene Bestattung gibt.
Eine würdige Bestattung ist dabei übrigens für die meisten Menschen nicht nur selbstverständlich, sondern gemäß § 31.1 Bestattungsgesetz gesetzlich verpflichtend. Angehörige haben demnach dafür Sorge zu tragen, dass der Verstorbene bestattet wird. Seit Abschaffung des Sterbegeldzuschusses der Krankenkassen im Jahr 2004 müssen die nahen Verwandten zudem die Kosten dafür selbst tragen. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei Beamten: Gemäß §18 Beamtenvorsorgegesetz können sie weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sterbegeld geltend machen. Dieses beziffert sich auf das Doppelte des Dienstbezugs beziehungsweise des Ruhegehaltes pro Monat.
Lohnen kann sich eine Sterbegeldversicherung auch bei alleinstehenden Personen, sofern individuelle Wünsche an die eigene Bestattung gestellt werden. In dem Fall wird mit expliziter vertraglicher Vereinbarung einem Notar die Versicherungssumme im Todesfall zugewiesen. Dieser kümmert sich um die Durchsetzung der persönlichen Bestattungswünsche.
Welche Leistungen erbringt eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung ist eine der wenigen Versicherungen, deren Leistungen dem Versicherungsnehmer nicht unmittelbar selbst zugutekommen, sondern den Angehörigen. Die Leistung setzt sich dabei zusammen aus
- einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme
- einer möglichen Gewinn- beziehungsweise Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung wird entweder durch Zinsen, die durch die angelegten Beiträge der Sterbegeldversicherung am Kapitalmarkt angelegt sind, erzielt oder aber durch geringere Kosten der Versicherungsgesellschaften (zum Beispiel durch weniger Versicherungsfälle in einem festgelegten Zeitraum oder durch weniger Verwaltungskosten als vorab kalkuliert). Bei der Gewinnbeteiligung handelt es sich nicht um einen fixen Betrag.
Neben den obligatorischen Leistungen können bei einer Sterbegeldversicherung auch zusätzliche Leistungen (meist gegen einen höheren Beitrag) vereinbart werden, zum Beispiel:
- die Folgekosten für eine regelmäßige Grabpflege
- die Überführungskosten (zum Beispiel bei Tod im Ausland)
- eine doppelte Auszahlung bei Unfalltod
- eine Absicherung der Kinder über eine Police
Achtung: Die Sterbegeldversicherung sichert in der Regel ausschließlich das Risiko des eigenen Todesfalls ab. Möglich ist es aber auch, Dritte zu versichern. Hierbei wird dann zwischen Versicherungsnehmer und dem Versicherten unterschieden. Die eigenen Kinder können häufig in der eigenen Police mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind je nach Tarif sogar automatisch über die Sterbegeldversicherung des Elternteils abgesichert.
Welche Voraussetzungen sind an eine Sterbegeldversicherung geknüpft?
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen steht den Hinterbliebenen das Geld der Sterbegeldversicherung nicht zur freien Verfügung, sondern darf ausschließlich für die Bestattung gemäß den Vorstellungen des Verstorbenen verwendet werden. Über die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung dürfen zum Beispiel Kosten abgedeckt sein für
- die Trauerfeier und die Beisetzung
- den Sarg oder die Urne
- die Verbrennung
- die Nutzung des Grabs
- den Grabstein
- die Grabsteinbepflanzung und -pflege
- die Einsargung
- die Kränze
- die Trauer- und Zeitungsanzeigen
- die Erbscheine und Sterbeurkunden
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist darüber hinaus vielfach an eine Gesundheitsprüfung geknüpft. Der Versicherer behält sich damit im Falle eines erhöhten Risikos vor, den Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu verweigern oder aber Risikozuschläge zu erheben. Teilweise verlangen einige Tarife auch nur eine reduzierte Gesundheitsprüfung, bei der wenige Fragen beantwortet werden müssen. Ein gänzlicher Verzicht einer Gesundheitsprüfung geht in der Regel mit einem höheren Beitrag sowie einer längeren Wartezeit einher.
Wann erbringt eine Sterbegeldversicherung Versicherungsleistungen?
Eine Sterbegeldversicherung leistet generell nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer und/oder die versicherte Person verstirbt. Die Leistung ist darüber hinaus zweckgebunden und kann ausschließlich für die Bestattung verwendet werden.
Eine Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt in jedem Fall – unabhängig von der Vertragslaufzeit. Versicherungsschutz besteht auch dann noch, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Meist endet die Beitragszahlung nach einer festgelegten Dauer zwischen zehn und 40 Jahren, spätestens jedoch im Alter von 85 Jahren. Bis zum Lebensende können jedoch Leistungen beansprucht werden.
Versichert sind mit wenigen Ausnahmen fast alle Todesursachen. Keine oder nur eingeschränkte Leistungen zahlt die Sterbegeldversicherung jedoch dann,
- wenn ein Angehöriger oder ein Erbe für den Tod des Versicherten verantwortlich ist.
- der Versicherungsnehmer durch eigene Unruhestiftungen verstirbt.
- der Versicherte bei einem Kriegseinsatz ums Leben kommt.
- die Todesursache auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, von der der Versicherungsnehmer nachweislich bei Vertragsabschluss bereits Kenntnis hatte (nur bei Policen mit Gesundheitsprüfung).
Versichert über die Sterbegeldversicherung ist dahingegen in aller Regel die Todesursache Suizid. Bei Selbstmord des Versicherungsnehmers gelten jedoch immer längere Wartezeiten. Tritt der freiwillige Tod während dieser Wartezeit ein, werden die Leistung entsprechend gekürzt oder lediglich die bereits eingezahlten Beiträge zurückerstattet.
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Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der Sterbegeldversicherung?
Der Beginn des Versicherungsschutzes bei der Sterbegeldversicherung variiert je nach Tarif und Todesursache. Grundsätzlich sollten Versicherte mit einer Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung rechnen, die meist zwischen ein bis drei Jahren beträgt. Diese entfällt in aller Regel jedoch bei Unfalltod.
Einige Tarife einer Sterbegeldversicherung verzichten auch gänzlich auf eine Wartezeit. In dem Fall ist eine Gesundheitsprüfung sowie der einwandfreie Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss jedoch obligatorisch.
Zu beachten ist, dass einige Anbieter einer Sterbegeldversicherung ein Mindestalter bei Vertragsabschluss vorgeben. Eine Absicherung kann daher häufig erst zwischen 30 und 50 Jahren abgeschlossen werden.
Welche Deckungssumme ist bei der Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Die Höhe der Versicherungssumme ist bei der Sterbegeldversicherung keine pauschale Größe, sondern wird individuell festgelegt. Sie sollte sich immer an den persönlichen Vorstellungen für die eigene Bestattung orientieren und in der Folge an den Kosten, die dabei entstehen. Pauschal ist mit durchschnittlichen Bestattungskosten zwischen 6.000 bis 8.000 Euro zu kalkulieren. Wem eine Standardbeerdigung ausreicht, wird weniger Geld benötigen als für eine gehobene Bestattung. Eine Feuerbestattung ist darüber hinaus deutlich günstiger als eine Erdbestattung. Berücksichtigung finden sollten bei der Deckungssumme auch immer Folgekosten, wie die regelmäßige Grabpflege, sofern diese über die Sterbegeldversicherung explizit mit abgedeckt werden.
Die meisten Anbieter einer Sterbegeldversicherung geben Mindestversicherungssummen zwischen 1.000 und 2.000 Euro vor. Darüber hinaus gibt es meist auch eine maximale Summe von etwa 15.000 Euro. Höhere Deckungssummen sind darüber hinaus aufgrund des unwirtschaftlichen Verhältnisses zwischen Beitragshöhe und Versicherungsleistung wenig empfehlenswert.
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Wie hoch ist der Beitrag für die Sterbegeldversicherung?
Die Beitragshöhe der Sterbegeldversicherung orientiert sich an mehreren Faktoren, allen voran der vereinbarten Deckungssumme. Je mehr Leistungen die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten, desto mehr muss der Versicherungsnehmer an monatlichen Beiträgen aufbringen.
Weitere folgende Kriterien beeinflussen die Höhe des Beitrags für die Sterbegeldversicherung:
- die Laufzeitdauer: Wer eine lange beziehungsweise sogar eine lebenslange Vertragsdauer vereinbart, kann damit rechnen, dass der monatliche Beitrag für die Sterbegeldversicherung günstiger ausfällt, als wenn die Laufzeit bereits nach zehn oder 20 Jahren endet. In diesem Zusammenhang ist auch das Alter bei Vertragsabschluss für die Beitragskalkulation relevant.
- die Gesundheitsprüfung: Geht der Vertragsabschluss mit einer Gesundheitsprüfung einher, besteht in der Regel Sparpotential im Vergleich zu einem Tarif ohne Gesundheitsprüfung. Eine Gesundheitsprüfung lohnt sich jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer keine relevanten Vorerkrankungen hat – denn in dem Fall können Risikozuschläge erhoben beziehungsweise ein Abschluss sogar komplett verweigert werden.
- die Verwaltungskosten: Wie hoch die Verwaltungs- und Abschlusskosten ausfallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Um das jeweilige Preisniveau eines Anbieters zu ermitteln, kann sich ein Versicherungsvergleich lohnen – denn selbst bei identischen Voraussetzungen mag der Beitrag für die Sterbegeldversicherung unterschiedlich hoch sein. Sparpotential garantiert.
- allgemeine Zahlungsmodalitäten: Ebenfalls Einfluss auf den Beitrag nimmt die Zahlungsweise. Wer seine Beiträge für die Sterbegeldversicherung beispielsweise jährlich im Voraus bezahlt, kann mit geringeren Kosten rechnen, als wenn eine monatliche Beitragszahlung vereinbart wird. Bei einigen Tarifen besteht darüber hinaus die Option einer einmaligen Zuzahlung bei Vertragsbeginn bis zu einer bestimmten Höhe. Diese wird ebenfalls den Beitrag für die Sterbegeldversicherung reduzieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Sterbegeldversicherung und einer Risikolebensversicherung?
Beide Versicherungen decken das gleiche Risiko ab: Sie leisten ausschließlich im Falle des Todes des Versicherten. Die Versicherungssumme steht den Angehörigen zur Verfügung. Während bei der Sterbegeldversicherung das Geld jedoch nur zweckgebunden verwendet werden darf, steht es den Hinterbliebenen bei der Risikolebensversicherung zur freien Verfügung und kann beispielsweise auch dafür Verwendung finden, laufende Verbindlichkeiten des Versicherungsnehmers zu zahlen.
Die Versicherungssumme ist bei der Risikolebensversicherung in aller Regel deutlich höher, genauso wie die Beiträge. Meist wird sie bereits in jungen Jahren abgeschlossen. Der Versicherungsschutz endet, anders als bei der Sterbegeldversicherung, nach Ablauf der Laufzeit.
Die Sterbegeldversicherung kann als kleine Risikolebensversicherung bezeichnet werden, deren Abschluss aufgrund der geringeren Deckungssumme auch im etwas höheren Alter und teilweise auch mit Vorerkrankungen noch sinnvoll und möglich ist.
Wichtig: Von dem Abschluss beider Versicherungen ist abzuraten. Wer bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, für den ist eine Sterbegeldversicherung unrentabel und zudem unnötig.
Ist eine Anpassung des Versicherungsschutzes bei der Sterbegeldversicherung möglich?
Während der meist langen Laufzeit einer Sterbegeldversicherung bestehen diverse Möglichkeiten, den Versicherungsschutz flexibel an die sich ändernden Voraussetzungen anzupassen, zum Beispiel mit
- einer Erhöhung der Versicherungssumme
- einer Beitragsfreistellung für einen bestimmten Zeitraum (bei gleichzeitiger Verringerung der Versicherungssumme oder Verlängerung der Beiträge)
- einer Stundung der Beiträge (sofern diese zurückgezahlt werden)
- einer Änderung der begünstigten Personen