Versicherungen für die Gastronomie
Warum lohnt sich der Abschluss von Versicherungen für die Gastronomie?
Den Traum von einem eigenen Restaurant träumen viele. Wer ihn sich erfüllt, der ist nicht nur stolzer Gastronom und darf seine Gäste bewirten oder/und seine Kochkünste unter Beweis stellen, sondern der ist auch Kaufmann. Und als solcher muss er sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern, damit das Restaurant auch wirtschaftlich gesehen ein Erfolg wird. Einen Gastronomiebetrieb zu führen, bedeutet an vieles zu denken – dazu gehört auch die Absicherung gegen Gefahren und Schäden. Tagtäglich kann unerwartet viel passieren: Ein Schaden bringt nicht nur zusätzliche Zeit und Aufwand mit sich, sondern geht meistens auch mit finanziellen Einbußen einher, im schlimmsten Fall existenzbedrohenden. Das kann zum Beispiel der verdorbene Fisch sein, den mehrere Gäste verzehren und in der Folge eine Lebensmittelvergiftung erleiden. Das Restaurant muss seinen Gästen Schadensersatz zahlen. Möglich ist auch, dass Unbekannte nachts in das neu eingerichtete Restaurant einbrechen, die Kasse plündern und das gesamte Inventar zerstören. Das Restaurant muss nicht nur neu eingerichtet werden, sondern für die Zeit der Renovierung auch den Betrieb schließen. Weiterhin kann es vorkommen, dass es Streitigkeiten mit dem Vermieter über nötige Umbaumaßnahmen gibt oder sich Nachbarn über Lärmbelästigung bereits um 20 Uhr abends beschweren.
Für all diese Fälle mit Schäden, die Dritten oder dem eigenen Betrieb geschehen, sollten frühzeitig Versicherungen für die Gastronomie abgeschlossen werden, die den Betreiber vor finanziellen Risiken schützen. Nicht nur empfehlenswert, sondern teilweise auch notwendig für jeden Gastronom sind folgende Versicherungen für die Gastronomie:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung
- eine Betriebsinhaltsversicherung
- eine Betriebsunterbrechungsversicherung
- eine Betriebsschließungsversicherung
- eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Ergänzt werden können sie optional durch diese Versicherungen für die Gastronomie:
- eine Maschinen– oder Elektronikversicherung
- eine private Unfallversicherung
- eine Kranken- und Rentenversicherung
Je nach Versicherer und nach persönlichem Bedarf werden die Versicherungen für die Gastronomie entweder als Einzelpolicen angeboten, sie können aber auch als Gesamtversicherungspaket abgeschlossen werden, was meist mit niedrigeren Beiträgen einhergeht. Wichtig ist, dass die Versicherungen für die Gastronomie nicht nur speziell auf die Bedürfnisse der Gastronomie allgemein ausgelegt sind, sondern der Leistungs- und Versicherungsschutz auf jeden einzeln gastronomischen Betrieb individuell angepasst wird. Denn die Vielfalt an gastronomischen Einrichtungen ist groß, so gibt es zum Beispiel
- Restaurants und Gaststätten
- Eisdielen
- Cafés
- Bistros und Kneipen
- Cateringunternehmen
- Hotel-Restaurants
- Imbisse
- und andere
So unterschiedlich die Konzepte, so unterschiedlich ist auch der Bedarf an individuellen Lösungen für Versicherungen für die Gastronomie. Die Beratung eines Versicherungsexperten kann unterstützend dazu beitragen, den eigenen Betrieb mit einer oder mehrerer Versicherungen für die Gastronomie optimal vor vielen Risiken abzusichern.
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Welche Schäden sind im Rahmen von Versicherungen für die Gastronomie mitversichert?
Zu den Versicherungen für die Gastronomie gehört die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie stellt die wichtigste aller Versicherungen für die Gastronomie dar, da sie Versicherungsschutz für Schäden bietet, die der Gastronomiebetrieb, sprich der Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter, Dritten gegenüber verursacht hat. Dies ist der Fall, wenn ein Gast im Restaurant stürzt und sich verletzt oder wenn er verdorbenes Essen isst und daraufhin erkrankt. Die Betriebshaftpflicht der Versicherungen für die Gastronomie kommt dabei für folgende Schäden auf, die Dritten entstanden sind:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren
Auch die Betriebsinhaltsversicherung gehört zu den Versicherungen für die Gastronomie. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ersetzt sie Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst entstanden sind. Sie sichert das gesamte Inventar einschließlich der Einrichtung in Küche und Gastraum, der Gebrauchsgegenstände sowie der Vorräte gegen Schäden ab, die entstanden sind durch:
- Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Leitungswasser
- Unwetter, wie Hagel, Sturm und Regen
- Feuer
- Vorsatz von Dritten
- Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen
Ein weiterer Bestandteil der Versicherungen für die Gastronomie ist die Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatz zur Inhaltsversicherung. Diese kommt dann zum Tragen, wenn der gastronomische Betrieb aufgrund eines oben genannten Sachschadens der Betriebsinhaltsversicherung, wie Einbruch, Feuer oder Unwetter, für einen begrenzten Zeitraum schließen muss.
Auch die Betriebsschließungsversicherung versichert das Risiko, wenn der gastronomische Betrieb zeitweilig aufgrund von behördlichen Auflagen schließen muss. Sie ist insbesondere für Betriebe in der Lebensmittelbranche von Bedeutung. Mögliche Gründe für die Schließung können sein:
- die Desinfektion des Gastronomiebetriebs sowie die Vernichtung der Vorräte
- ansteckende, meldepflichtige Krankheiten der Mitarbeiter
- die Verhinderung einer Ausbreitung von Krankheiten oder Seuchen
- Ermittlungsmaßnahmen gemäß des Bundesseuchengesetzes
Ebenfalls zu den Versicherungen für die Gastronomie gehört die gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Diese leistet dann, wenn Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der gastronomischen Tätigkeit stehen. Das können Streitigkeiten mit den eigenen Mitarbeitern sein, aber auch mit Kunden oder anderen Dritten, zum Beispiel dem Vermieter. Auch Rechtsfälle, an denen nur die Angestellten beteiligt sind, werden über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Was sollte ich beachten, bevor ich Versicherungen für die Gastronomie abschließe?
Vor dem Abschluss der Versicherungen für die Gastronomie sollten Sie sich als Gastronom darüber im Klaren sein, welche Versicherungen für die Gastronomie speziell für Ihren Betrieb in Frage kommen und welche sogar notwendig sind. Entscheiden Sie sich für mehrere, dann sollten Sie sich bei einem Versicherungsexperten genau informieren, ob es möglich ist, einen Anbieter zu wählen, der ein abgestimmtes Versicherungskomplettpaket mit sämtlichen Versicherungen für die Gastronomie anbietet. Dies ist in aller Regel günstiger als jede Versicherung einzeln abzuschließen. Selbstverständlich ist auch nur eine Versicherung der Versicherungen für die Gastronomie als Einzelpolice möglich. Schätzen Sie selbst das individuelle betriebliche Risiko ein und fragen Sie bei Bedarf einen unabhängigen Versicherungsmakler.
Wichtig ist aber vor allem, dass die Versicherungen für die Gastronomie immer auf die Bedürfnisse der Gastronomie im Allgemeinen als auch auf die des jeweiligen Betriebs abgestimmt sind: Kalkulieren Sie Ihren Bedarf zum Beispiel anhand folgender Fragestellungen:
- Mit welchen Lebensmitteln arbeite ich? Sind meine Lieferanten zuverlässig und besteht ein vertrauensvolles Verhältnis?
- Wie sind meine hygienischen Voraussetzungen?
- Wie viele Gäste bewirte ich im Durchschnitt?
- Hat es in der Vergangenheit bereits Schäden gegeben?
- Wie sind die räumlichen Gegebenheiten?
- Wie groß ist der Gastraum?
- Gibt es eine Außengastronomie?
- Beliefere ich auch Kunden beziehungsweise gibt es einen Cateringservice?
- Wie viele Mitarbeiter habe ich? Gibt es viele Aushilfen?
Auch allgemeine Fragen im Hinblick auf den optimalen Versicherungsschutz der Versicherungen für die Gastronomie können Sie sich stellen:
- Soll ich eine Selbstbeteiligung für die Versicherungen für die Gastronomie vereinbaren?
- Wie hoch wähle ich die jeweiligen Deckungssummen der Versicherungen für die Gastronomie?
- Soll ich mehrere Angebote der Versicherungen für die Gastronomie miteinander vergleichen?
- Welche Risiken und mögliche Schäden sollen auf jeden Fall abgesichert werden?
- Welche Laufzeit sollen meine Versicherungen für die Gastronomie haben?
Welche Leistungen sind bei Versicherungen für die Gastronomie im Schadensfall mit inbegriffen?
Der Leistungsumfang der Versicherungen für die Gastronomie unterscheidet sich dahingehend, um welche Versicherung es sich im Speziellen handelt:
Betriebshaftpflicht der Versicherungen für die Gastronomie
Im Rahmen der Betriebshaftpflicht der Versicherungen für die Gastronomie kann der Versicherungsnehmer bei Schadensersatzansprüchen von Dritten folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die Reparatur- und Wiederherstellungskosten bei Sachschäden
- die Kosten für Maßnahmen zur Behandlung und Therapie, für Rehabilitationsmaßnahmen, für Heil- und Hilfsmittel, für Rente und Pflege oder für Verdienstausfälle bei Personenschäden
- die Kosten für Vermögensschäden, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren
- die Kosten für die Prüfung der Forderung im Hinblick auf ihre Berechtigung, zum Beispiel durch einen Gutachter
- die Kosten für die (rechtliche) Abwehr von unberechtigten Forderungen
Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie
Zum Versicherungsumfang der Betriebsinhaltsversicherung gehört
- die gesamte kaufmännische wie technische Ausstattung
- das Inventar, wie Möbel, Geschirr, Kaffeeautomaten, Küchenmaschinen etc.
- Vorräte und das weitere Warensortiment
- Bargeld und Wertgegenstände
- optional: Fensterscheiben und weiteres Glas
Im Schadensfall trägt die Betriebsinhaltsversicherung je nach Anbieter meist folgende Kosten:
- die Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert bei verlustigem, beschädigtem oder zerstörtem Inventar
- die Kosten für zeitweisen Ersatz
- die Kosten für die Minderung von bereits entstandenen Schäden
- die Kosten für nötige Aufräumarbeiten
Betriebsunterbrechung der Versicherungen für die Gastronomie
Sollte der gastronomische Betrieb für eine begrenzte Dauer den Betrieb schließen müssen, so erbringt die Betriebsunterbrechungsversicherung im Rahmen der Versicherungen für die Gastronomie für eine Haftungszeit von maximal einem Jahr folgende Leistungen:
- die Kosten für den entgangenen Betriebsgewinn
- die Kostenübernahme von fortlaufenden Fixkosten, wie Löhnen, Gehältern, Mieten und Pachten
- optional: die Kosten für eine Verkürzung der Unterbrechungsdauer
Betriebsschließung der Versicherungen für die Gastronomie
Wenn Behörden den Gastronomiebetrieb vorrübergehend schließen sollten, haben Sie für die Dauer der vertraglichen Haftungszeit, die circa 30 Tage beträgt, Anspruch auf folgende Leistungen:
- die Kostenübernahme analog der Betriebsunterbrechung
- zusätzlich: die Entschädigungskosten für die behördlichen Maßnahmen, zum Beispiel für die Desinfektion, den Warenverlust oder die Entseuchung
Gewerberechtsschutzversicherung der Versicherungen für die Gastronomie
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für die Gastronomie folgende Leistungen:
- die Kosten für den rechtlichen Beistand (Rechtsanwalt) im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
- die Gerichtskosten
- die Kosten für Gutachter und Sachverständige
- die Kosten für außergerichtliche Verhandlungen
- optional: die Vermittlung durch einen Mediator
Welche Leistungen sind bei Versicherungen für die Gastronomie im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Bei allen Versicherungen für die Gastronomie gibt es auch Leistungsausschlüsse. Diese sind unter anderen
bei der Betriebshaftpflicht der Versicherungen für die Gastronomie:
- Schäden durch vorsätzliches Handeln des Versicherten
- Eigenschäden
- Kosten für Strafen und Bußgelder
- Schäden, die Gäste verursacht haben
- direkte Vermögensschäden
bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie:
- Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
- Schäden durch Verschleiß und allgemeine Abnutzung
- Schäden, die Dritten entstanden sind
- Schäden durch Krieg, Streik und innere Unruhen
bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie:
- Schließung aufgrund von behördlicher Anordnung
- Unterbrechung aufgrund von zu wenigen Gästen
- vorsätzlich herbeigeführte Betriebsunterbrechungen
- saisonal bedingte Betriebsunterbrechungen
bei der Betriebsschließungsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie:
- Schäden aufgrund von Diebstahl oder Naturereignissen
- Schäden durch Waren, die bereits verseucht geliefert wurden
- Schäden bei Waren, die nicht dem Versicherungsnehmer gehören
- Schäden durch Waren von Schlachttieren, die als nicht beziehungsweise nur bedingt tauglich gelten
bei der Gewerberechtsschutzversicherung der Versicherungen für die Gastronomie:
- Streitigkeiten, die bereits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung oder während der Wartezeit begonnen haben
- Geldbußen und Strafen
- vorsätzlich begangene Straftaten
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Im Schadensfall sollten Sie bei allen Versicherungen für die Gastronomie unverzüglich, spätestens aber nach sieben Tagen, die Versicherung informieren. Diese Meldung kann entweder über eine rund um die Uhr zur Verfügung stehende kostenlose Hotline des Versicherers erfolgen oder über ein Online Schadensformular, welches auf der Homepage der Versicherungen für die Gastronomie zur Verfügung steht.
Sofern möglich und nötig stehen Sie zudem bei sämtlichen Schäden in der gesetzlichen Pflicht zur Schadensminderung, um diese so gering wie möglich zu halten. Beseitigen Sie beispielsweise die Stolperfalle, bei der sich ein Gast verletzt hat oder bringen Sie nach einem Einbruch ein provisorisches Schloss an, damit nicht weitere Gegenstände entwendet werden können.
Bei allen Versicherungen für die Gastronomie sollten Sie detaillierte Angaben zum Schaden beziehungsweise zu der Streitigkeit machen können, zum Beispiel über
- die Art des Schadens
- den Ort und die Zeit des Schadens
- die geschätzte Höhe des Schadens beziehungsweise die geschätzte Dauer der Unterbrechung oder Schließung
- die Ursache beziehungsweise den Verursacher des Schadens, der Unterbrechung oder der Streitigkeit
- den Schadenshergang
- die persönlichen Daten von möglichen Geschädigten
- die Daten von Personen, mit denen eine Streitigkeit besteht
- involvierte Behörden oder mögliche Zeugen
- schriftliche Dokumentationen und offizielle Unterlagen, zum Beispiel Fotos oder Polizeiberichte
Je nach Art der Versicherung können die Fragen variieren. Eine schnelle Schadensmeldung sorgt dafür, dass die Versicherung den jeweiligen Vorgang der Versicherungen für die Gastronomie im besten Fall direkt auf seine Berechtigung prüfen kann und der Versicherungsnehmer damit möglichst schnell Leistungen bis zur Höhe der maximalen Deckungssumme aus den Versicherungen für die Gastronomie in Anspruch nehmen kann.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Versicherungen für die Gastronomie ein?
Bei den Versicherungen für die Gastronomie haben Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen ab dem Tag der Annahme der unterschriebenen Versicherungspolice und mit der Zahlung der ersten Prämie. Während bei der Haftpflicht, der Betriebsinhalts-, Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung auf eine Wartezeit verzichtet wird, sollten Sie bei der gewerblichen Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für die Gastronomie in aller Regel mit einer Wartezeit rechnen. Das bedeutet, dass nach Versicherungsabschluss je nach Art der Rechtsstreitigkeit und je nach Anbieter mindestens ein bis drei Monate vergehen müssen, bis sich die Streitigkeit anbahnt und Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz für alle Versicherungen für die Gastronomie endet mit Ablauf der vertraglich geregelten Laufzeit. Diese beträgt mindestens ein Jahr, kann aber auch für mehrere Jahre vereinbart werden.
Bei der Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie gelten zudem weitere Prämissen, die den Beginn und die Dauer des Versicherungsschutzes einschränken:
- Die Karenzzeit, auch Übergangszeit genannt, bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn der Betriebsunterbrechung oder -schließung und der Zahlung der ersten Versicherungsleistung. Eine Karenzzeit kann je nach Anbieter einige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen.
- Die Haftungszeit ist der maximale Zeitraum, für den der Versicherungsnehmer Anspruch aus Leistungen der Versicherungen für die Gastronomie hat. In der Regel liegt dieser Zeitraum bei der Betriebsunterbrechung bei einem Jahr, Verlängerungen sind in der Regel möglich. Bei der Betriebsschließungsversicherung sind 30 Tage Haftungszeit üblich.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherungen für die Gastronomie sein?
Für alle Versicherungen für die Gastronomie gilt es, ganz gleich, ob als Gesamtversicherungspaket oder als Einzelpolice abgeschlossen, jeweils einzelne Deckungssummen festzulegen. Kalkulieren Sie dafür wie folgt:
Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für die Gastronomie
Bei einer Haftpflichtversicherung der Versicherungen für die Gastronomie sollten die Deckungssummen möglichst hoch gewählt werden. Vor allem im Falle eines Personenschadens kann das finanzielle Ausmaß extrem hoch sein. Der Verursacher steht zudem im vollen Umfang in der Haftung für Schadensersatz. Allgemein empfohlen werden Mindestdeckungssummen von drei bis fünf Millionen Euro, einige Versicherer bieten aber auch Summen im zweistelligen Millionenbereich an. Die Höhe der Deckungssumme hängt dabei ab von
- der Größe des Gastronomiebetriebs (evtl. mit mehreren Filialen)
- der Anzahl der durchschnittlichen Gäste
- möglichen regelmäßigen Veranstaltungen
- dem allgemeinen Risikopotential
Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie
Die Deckungssumme für die Betriebsinhaltsversicherung errechnet sich aus der Summe des gesamten zu versichernden Inventars zum Neuwert.
Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie
Aus folgenden Faktoren ergibt sich die Deckungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung
- aus der Summe sämtlicher laufender Kosten
- aus der Summe des Gewinns (zum Beispiel durch Werte aus den Bilanzen des Vorjahres)
- aus der Dauer der maximalen Haftungszeit
Betriebsschließungsversicherung der Versicherungen für die Gastronomie
Bei der Betriebsschließungsversicherung ergeben sich die Deckungssumme sowie der Beitrag aus dem durchschnittlichen Umsatz einer Woche. Anhand von Gewinn und Betriebskosten wird daraus ein Tagesumsatz berechnet. Die maximale Entschädigung der Betriebsschließungsversicherung ist dann ein Tageshöchstsatz, der maximal 110 Prozent des Tagesumsatzes betragen darf.
Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für die Gastronomie
Die Deckungssumme bei der gewerblichen Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für die Gastronomie kann unlimitiert oder auch limitiert sein. Bei einer Begrenzung empfehlen Experten eine Mindestversicherungssumme von 300.000 bis 500.000 Euro.
Nach welchen Faktoren werden die Beiträge zu Versicherungen für die Gastronomie berechnet?
Bei den Versicherungen für die Gastronomie richtet sich der Beitrag vor allem danach, aus wie vielen einzelnen Bestandteilen die Versicherungen für die Gastronomie bestehen. Handelt es sich um ein bis zwei Einzelpolicen ist der absolute Beitrag wahrscheinlich günstiger als wenn ein komplettes Versicherungspaket abgeschlossen wird. Im Verhältnis sparen Sie bei einem Rundumschutz-Abschluss aber in aller Regel an der Beitragshöhe. Allgemein nehmen folgende Faktoren auf alle Beiträge der Versicherungen für die Gastronomie Einfluss:
- die Höhe der Deckungssumme
- die Höhe der Selbstbeteiligung
- das jeweilige Risikopotential
- die Größe des gastronomischen Betriebs
- der Umsatz
- die Laufzeit der Versicherungen für die Gastronomie
- die Zahlungsmodalitäten
- mögliche Zusatzvereinbarungen
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Versicherungen für die Gastronomie für mich?
Vor einem Vergleich der Anbieter für Versicherungen für die Gastronomie sollten Sie Ihren individuellen Bedarf festlegen. Welche Versicherungen benötige ich im Rahmen der Versicherungen für die Gastronomie und auf welche Bestandteile kann ich verzichten? Sollten Sie einen größeren Versicherungsumfang wünschen, dann wird es sich in aller Regel lohnen, einen Anbieter zu wählen, der Versicherungen für die Gastronomie als Gesamtversicherungspaket anbietet. Dies wird wahrscheinlich kostengünstiger sein als der Abschluss mehrerer Einzelpolicen. Achten Sie zudem darauf, dass die Leistungen der Versicherungen für die Gastronomie speziell auf die Bedürfnisse von gastronomischen Betrieben ausgerichtet sind.
Für einen umfassenden Vergleich stehen zum Beispiel diverse kostenlose Vergleichsrechner im Internet zur Verfügung. Diese bieten die Möglichkeit anhand von diversen Vergleichskriterien einen auf den jeweiligen Bedarf abgestimmten Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis herauszufiltern. Ein direkter Online Abschluss der Versicherungen für die Gastronomie ist fast immer möglich. Darüber hinaus kann ein neutraler Versicherungsfachmann telefonisch oder persönlich eine individuelle Bedarfsanalyse erstellen und Ihnen ein persönliches Angebot für Versicherungen für die Gastronomie erstellen, welches auf Ihren Gastronomiebetrieb zugeschnitten ist. Da der Vergleich der Versicherungen für die Gastronomie weder Geld, viel Zeit noch Aufwand kostet und zudem unverbindlich ist, kann er sich im Hinblick auf günstige Beiträge mit ausreichendem Versicherungsschutz immer lohnen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für sämtliche Versicherungen für die Gastronomie können Sie steuerlich geltend machen. Als Sachversicherungen gelten sie als eine Absicherung von betrieblichen Risiken und damit als Betriebsausgaben. Diese können sie als solche von der Steuer absetzen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Versicherungen für die Gastronomie achten?
Bei den Versicherungen für die Gastronomie haben Sie zwei Möglichkeiten einer Kündigung:
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung der Versicherungen für die Gastronomie kann immer zum Ablauf der Laufzeit in schriftlicher Form erfolgen. Hierbei sollte eine Kündigungsfrist von meistens drei Monaten beachtet werden.
Für die außerordentliche Kündigung der Versicherungen für die Gastronomie müssen bestimmte Gründe vorliegen. Sie ist zum Beispiel möglich
- nach einem Schadensfall
- nach einer Beitragserhöhung des Anbieters
- nach dem Verkauf des Gastronomiebetriebs
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei einen Monat.
Soll nur ein Bestandteil der Versicherungen für die Gastronomie eines Gesamtversicherungspakets gekündigt werden, dann muss mit dem jeweiligen Anbieter geklärt werden, ob es individuell möglich ist, die Police der Versicherungen für die Gastronomie anzupassen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Versicherungen für die Gastronomie achten?
Der Wechsel der Versicherungen für die Gastronomie sollte nur dann erfolgen, wenn eine Kündigung der bereits bestehenden Police zum betreffenden Zeitpunkt möglich ist. Da die Versicherungen für die Gastronomie je nach Anbieter schon allein aufgrund des Umfangs der individuellen Versicherungsbestandteile sehr unterschiedlich ausfallen können, kann sich ein Wechsel bei verändertem Bedarf durchaus lohnen. Von einem Anbieterwechsel erhoffen sich die versicherten Gastronomen dabei vor allem günstigere Beiträge und/oder einen erhöhten oder reduzierten Leistungsumfang. Stellen Sie vor einem Wechsel Ihren bestehenden Tarif auf den Prüfstand und überlegen Sie gut, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, welche Sie nicht mehr benötigen und wo ein zusätzlicher Bedarf besteht. Mit einem Online-Tarifrechner erhalten eine übersichtliche Auflistung mit allen Versicherungen für die Gastronomie, die sowohl was Kosten als auch Leistung betreffen, Ihrem Bedarf entsprechen. Zusätzlich ist es bei umfassenderen Versicherungslösungen immer sinnvoll, die Unterstützung eines Versicherungsexperten einzuholen. Wenn Sie einen Wechsel der Versicherungen für die Gastronomie planen, beraten wir Sie gern.