Gewerberechtsschutz
Warum lohnt sich der Abschluss eines Gewerberechtsschutzes?
Die jährliche Steuererklärung für Ihr Unternehmen wurde dem Finanzamt vorgelegt. Dieses zweifelt die Höhe der Abschreibungsbeträge allerdings an. Prompt flattert Ihrem Betrieb eine satte Steuernachzahlung ins Haus. Gut wer da vorgesorgt hat und durch einen Gewerberechtsschutz abgesichert ist. Die Kosten der Auseinandersetzung vor Gericht übernimmt damit der Versicherer.
Sie sind mit Ihrem Firmenfahrzeug auf dem Weg zu einem Kunden. Während der Grünphase überqueren Sie eine Kreuzung und stoßen dabei mit einem anderen PKW zusammen. Obwohl Sie sich nicht vorzuwerfen haben, behauptet der Unfallgegner, Sie wären während der Rotphase losgefahren. Diese Auseinandersetzung landet unweigerlich vor dem Richter. Dank Gewerberechtsschutz wird dieser unangenehme Vorfall für Sie keine finanziellen Folgen haben.
Der Vermieter Ihrer Gewerbeimmobilie stellt Ihnen eine vermeintlich viel zu hohe Nebenkostenrechnung aus. Sie können sich beim besten Willen nicht erklären, wo diese immense Kostenaufstellung her rühren sollte. Da eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Mieter nicht möglich zu sein scheint, schalten Sie Ihren Anwalt ein. Dieser wird sofort tätig, Ihr Gewerberechtsschutz wird die Anwaltskosten übernehmen.
Dies ist nur ein kleiner Auszug von Beispielen, der zeigt, warum der Abschluss eines Gewerberechtsschutzes (auch Firmenrechtsschutz genannt) so wichtig ist.
Unter einem Gewerberechtsschutz versteht man eine Rechtsschutzversicherung die sich für die Belange eines Unternehmers und dessen Mitarbeiter einsetzt. Das betrifft nicht nur deutsches Recht. Die Gewerberechtsschutzversicherung springt auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen im internationalen Umfeld ein.
Gewerberechtsschutz für jede Form der Selbstständigkeit
Diese Police kann und sollte von jedem abgeschlossen werden, der selbstständig tätig ist. Egal ob mit dem Vermieter, einem Mitarbeiter oder einem Lieferanten, Streitigkeiten sind gerade im Geschäftsleben manchmal leider nicht vermeidbar. Sogar bei einer Streitigkeit zwischen einem Mitarbeiter und dem Geschäftsinhaber springt der Gewerberechtsschutz ein. Ob
- Freiberufler
- Großunternehmer
- Gewerbetreibender
- oder Kleinst- bzw. Mittelunternehmer,
der Gewerberechtsschutz stärkt denjenigen den Rücken, die aufgrund Ihrer Selbstständigkeit eine hohe Last an Verantwortung mit sich tragen. Ob Vertrags-, Arbeits- oder Mietrechtsschutz, eine Gewerberechtsschutzversicherung profitieren Sie von einer Vielzahl an Sicherungsvorteilen.
Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit, ist es unerlässlich einen Gewerberechtsschutz an seiner Seite zu haben, der sowohl Anwaltskosten aber auch mögliche Kosten einer Gerichtsverhandlung übernimmt. Oft wird der Gewerbeschutz mit der Berufsschutzversicherung verwechselt. Dabei handelt es sich allerdings um zwei komplett verschiedene Verträge.
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Welche Schäden sind im Rahmen eines Gewerberechtsschutzes mitversichert?
In der Regel kommt der Gewerberechtsschutz für alle Phasen auf, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann. Darunter fallen:
- Zeugengelder
- Kosten für Anwalt
- Gerichtskosten
- Zahlung von Kautionen (wird als Darlehen gewährt, wenn ein Versicherungsnehmer beispielsweise im Ausland verhaftet wird)
- Aufwendungen für Gutachter und/oder Sachverständige
Der Gewerberechtsschutz lässt sich bei den meisten Anbieter individuell zusammenstellen. Unterschiedliche Versicherungsbausteine können zur Basisversicherung hinzugebucht werden, um Ihren Vertrag pass genau auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
In der Regel umfasst ein Gewerberechtsschutz folgende Bereiche:
- Verkehrsrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Mietrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
Gerade für Jungunternehmer scheinen die bürokratischen Hürden einer Gründung extrem hoch. Nicht selten kann es da zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt kommen. Landet eine solche Auseinandersetzung schließlich vor Gericht, so übernimmt der Gewerberechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten.
Im Übrigen bieten die meisten Versicherer eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Damit haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit sich von einem Anwalt telefonisch beraten zu lassen und das oft an 7 Tagen der Woche, rund um die Uhr. Solche Rechtsberatungen führen oft schon dazu, dass Streitigkeiten erst gar nicht vor Gericht enden. In Härtefällen bietet sich ein Mediator an, auch dieses Angebot ist bei vielen Versicherungsunternehmen im Leistungsumfang eines Gewerberechtsschutzes mit beinhaltet.
Sie möchten sich zukünftig nicht mehr selbst mit dem Eintreiben von offenen Forderungen beschäftigen? So mancher Versicherer bietet einen Tarif mit eingeschlossenem Forderungsmanagement an. Damit sparen Sie als Unternehmer nicht nur Nerven, sondern auch eine Menge Zeit. Zeit die für wichtige Belange Ihres Unternehmens genutzt werden kann.
Was sollte ich beachten, bevor ich einen Gewerberechtsschutz abschließe?
Sind Sie gerade dabei ein Unternehmen zu gründen oder sich selbstständig zu machen? Der Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung sei Ihnen in jedem Fall empfohlen. Aber gerade für Neugründer scheint die Wartezeit bei Vertragsabschluss die größte Hürde darzustellen. Bei den meisten Anbietern genießen Sie erst nach 3 Monaten den vollen Versicherungsschutz. Die Versicherungsunternehmen, möchten damit vermeiden, dass Sie bei einem bereits bestehenden Rechtsstreit zur Kassen gebeten werden könnten.
Achten Sie bei der Suche nach dem passenden Tarif nicht nur auf den Preis. Gerade als Gründer sollte der Leistungsumfang so groß wie möglich sein. Dasselbe gilt auch für die Deckungssumme. Auch diese sollte hoch genug angesetzt werden. Nur so können Sie eine Unterversicherung vermeiden, was Sie im Schadensfall vor einem beträchtlichen finanziellen Schaden bewahren kann.
Für Existenzgründer könnte eine Kombiversicherung die perfekte Lösung sein. Diese sichert sowohl den gewerblichen als auch den privaten Rechtsschutz ab. Der private Rechtsschutz greift dann beispielsweise auf den Verkehrs- oder den Grundstücks- bzw. Wohnungsrechtsschutz. Mit dieser Kombiversicherung wären zum Beispiel neben Ihren Firmenfahrzeugen auch Ihre privaten KFZ versichert. Aber der Arbeitsrechtsschutz kann durch Kombiversicherung profitieren. So könnte Ihr Lebenspartner in Ihren Vertrag integriert werden und im Falle eines Rechtsstreites mit dem Arbeitgeber Versicherungsschutz beantragen.
Passen Sie die einzelnen Versicherungsbausteine stets an Ihre eigenen Bedürfnisse an. Je umfassender der jeweilige Versicherungsbereich, desto besser. Schließlich können vom Versicherer lediglich die Fälle berücksichtigt werden, die einem zuvor vereinbarten Versicherungsbereich fallen.
Welche Leistungen sind bei einem Gewerberechtsschutz im Schadensfall mit inbegriffen?
Der Gewerberechtsschutz kommt für alle Kosten auf, die im Zuge eines Rechtsstreits entstehen können. Dazu zählen unter anderem:
- Anwaltskosten
- Zeugengelder
- Kautionszahlungen
- Gerichtskosten
- Gutachterkosten oder Zahlungen an Sachverständige
Je nach Tarif übernimmt die Versicherung auch spezielle Rechtskosten. Dazu zählen unter anderem die freie Anwaltswahl oder Fachanwaltsvertretung vor Gericht.
Sie können die verschiedenen Leistungsmodule Ihres Gewerberechtsschutzes einzeln oder als Kombivertrag abschließen. Der Gewerberechtsschutz gilt dabei als feste Basis. Er kommt dann zum Tragen, wenn es beispielsweise zu Streitigkeiten vor Finanzgerichten kommt. Neben dem Basisrechtsschutz kann der Vertrag je nach Bedarf erweitert werden.
Versicherungsbausteine der Gewerberechtsschutzversicherung
Jede Gewerberechtsschutzversicherung besteht aus mehreren Versicherungsbausteinen. Dazu zählen:
Verkehrsrechtsschutz
Sie sind mit Ihrem Firmenfahrzeug unterwegs und verursachen dabei einen Verkehrsunfall. In diesem Fall würde der gewerbliche Verkehrsrechtsschutz zum Tragen kommen. Dieses Modul kann übrigens auch einzeln, unabhängig vom Gewerberechtsschutz abgeschlossen werden.
Firmenvertragsrechtsschutz
Einer Ihrer Lieferanten beschuldigt Sie fälschlich, eine Rechnung nicht beglichen zu haben. Die Auseinandersetzung landet vor Gericht. Bei Abschluss des Moduls „Firmenvertragsrechtsschutz“ springt der Gewerberechtsschutz auch in diesem Fall für Sie ein und übernimmt die anfallenden Kosten.
Gewerblicher Immobilienrechtsschutz
Egal ob Sie als Gewerbetreibender eine Immobilie mieten oder diese Ihr Eigentum nennen dürfen, der Immobilienrechtsschutz sichert Sie diesbezüglich verlässlich bei Rechtsstreitigkeiten ab. Vorsicht bei der Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien. Dieser Bereich fällt nicht unter den Bereich des Immobilienrechtsschutzes und müsste gesondert abgesichert werden.
Erweiterter Strafrechtsschutz
Eigentlich ist der Bereich Strafrechtsschutz bereits im Basis-Vertrag des Gewerberechtsschutz inkludiert. Außen vor bleiben dabei allerdings Fälle die mit Beleidigung oder Betrug einhergehen. Bei der Abwehr von Streitigkeiten, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, ist das Modul „erweiterter Strafrechtsschutz“ erforderlich.
Arbeitsrechtsschutz
Das Arbeitsklima im eigenen Betrieb kann noch so harmonisch sein. Manchmal lässt es sich dennoch nicht vermeiden, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitnehmer und der Geschäftsleitung kommt. Mit dem Versicherungsbaustein „Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer“ werden jene Kosten übernommen, die aufgrund von Kündigungen, Lohnstreitigkeiten oder Abmahnungen entstehen können.
Welche Leistungen sind bei einem Gewerberechtsschutz im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Es gibt ein paar Leistungen die nicht unter den Deckmantel des Gewerberechtsschutzes fallen. Dazu zählen Geldbußen, zu denen der Versicherungsnehmer rechtskräftig verurteilt wurde. Diese müssen in jedem Fall vom Versicherungsnehmer selbst beglichen werden und können auch nicht extra versichert werden. Schadensersatz- und Steuernachzahlungen fallen ebenso nicht in den Geltungsbereich des Gewerberechtsschutzes. In allen drei Fällen würde die Versicherung allerdings die Kosten des Prozesses bzw. des Anwalts übernehmen.
Anders sieht das aus, wenn sich herausstellt, dass die entstandenen Kosten vorsätzlich verursacht wurden. In diesem Fall würden auch die Verhandlungs- bzw. Anwaltskosten vom Versicherer nicht bezahlt werden.
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Ein Schadensfall bedeutet nicht unbedingt, dass bereits eine Gerichtsverhandlung bevorsteht. Selbst ein Streitfall mit einem Geschäftspartner kann bereits dazu führen, dass die Gewerberechtsversicherung in Anspruch nehmen müssen. Angenommen ein Kunde begleicht eine Rechnung nicht und lässt selbst die letzte Mahnstufe verstreichen. Nach Verstreichen der letzten Mahnstufe sollte bereits eine Schadensmeldung ausgestellt werden.
Besagte Schadensmeldung muss stets schriftlich erfolgen. Folgende Punkte müssen darin enthalten sein:
- um welche Art von Rechtsstreit handelt es sich?
- was ist der Gegenstand des Rechtsstreits?
- Informationen zum Rechtsstreit-Gegner?
- sind Behörden involviert – falls ja, welche und seit wann?
- was ist die Ursache des Streitfalles?
- wann hat der Streitfall stattgefunden?
Legen Sie dem Versicherer die benötigten Unterlagen so schnell wie möglich vor. Erst, wenn ihm alle geforderten Informationen vorliegen kann der Schadensfall bearbeitet werden. Nachdem die Schadensmeldung + Unterlagen beim Versicherungsunternehmen eingelangt sind, kann ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Bei manchen Versicherern kann der Versicherungsnehmer den Anwalt selbst ausgewählt werden. In diesem Fall sendet der Versicherer dem Anwalt eine Kostenübernahme zu.
Wann setzt der Versicherungsschutz des Gewerberechtsschutzes ein?
Bei der Gewerberechtsschutzversicherung kann der Beginn des Versicherungsschutzes variieren, je nachdem um welche Art von Versicherungsschaden es sich handelt.
Ein unmittelbarer Versicherungsschutz wird meist nur dann gewährleistet, wenn es sich um Versicherungsbereiche handelt, die vom Versicherungsnehmer selbst nicht beeinflusst werden können. Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden nach Abschluss des Vertrags auftrat.
Wechseln Sie von einem bestehenden Vertrag auf einen anderen, so kann die Wartezeit beim neuen Vertrag unter Umständen auch umgangen werden. Sprechen Sie in diesem Fall Ihren Versicherer vorab darauf an.
Handelt es sich ausschließlich um Beratungstätigkeiten bezüglich Vertragsrechtsschutz werden diese in den meisten Fällen sofort nach Abschluss der Gewerberechtsschutzversicherung übernommen.
Beginn des Versicherungsschutzes nach Ablauf einer Karenzzeit
Bei der betrieblichen Rechtsschutzversicherung gilt oft eine Wartezeit von mehreren Monaten. Das heißt, nach Abschluss der Versicherungspolice gilt es für Sie als Versicherungsnehmer zu warten, bis Sie eine Versicherungsleistung anfordern könnten. Das gilt allerdings vor allem für folgende Leistungsarten des Gewerberechtsschutzes.
- Verwaltungsrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungsrechtsschutz
- Grundstücksrechtsschutz
Hauptargument einer Karenzzeit ist die Vermeidung einer möglichen Ausnutzung von Versicherungsleistungen. So kann verhindert werden, dass rechtliche Schritte beispielsweise bei einem Mahnverfahren erst nach Abschluss einer Versicherung eingeleitet werden. Wie lange die Karenzzeit dauert, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Ein genauer Vergleich aller Tarife und deren Bedingungen lohnt sich bei der Gewerberechtsversicherung also umso mehr.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme des Gewerberechtsschutzes sein?
Die Risiken für einen Unternehmer bzw. Selbstständigen sind derart vielfältig, dass es nicht unbedingt klug wäre, bei der Höhe der Deckungssumme zu knausern. In der Regel wird heutzutage ein Minimum von 1.000.000 als Deckungssumme veranlagt. Natürlich muss sich jeder Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, dass die Deckungssumme immer auch den zu zahlenden Versicherungsbetrag beeinflusst. In jedem Fall muss die Versicherungssumme folgende Leistungen abdecken:
- Gerichts- bzw. Prozesskosten
- Kosten für Gutachter
- Anwaltskosten
- Zeugengelder
- Kautionszahlungen
- Kosten für Sachverständige
Es gibt Tarife, bei denen komplett auf eine zuvor festgelegte Deckungssumme verzichtet wird. Beratungs- und Anwaltskosten sind bei diesen Tarifen nicht inbegriffen. Lediglich Gerichts- und Verwaltungskosten, sowie Kosten für eine richterlich angeordnete Beweismittelerbringung. So mancher Versicherer behält sich das Recht vor, die Deckungssumme für das laufende Versicherungsjahr zu erhöhen, sollte im Jahr zuvor ein Schadensfall vorlegen haben.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zum Gewerberechtsschutz berechnet?
Je höher die Deckungssumme, desto höher die zu zahlende Versicherungsprämie. Obwohl es nicht anzuraten ist, an der Versicherungsprämie zu sparen, beeinflusst diese die Höhe der Beiträge. Natürlich gibt es bestimmte Faktoren, nach denen das Versicherungsunternehmen die Versicherungsprämie berechnet. Zwei dieser Faktoren sind der Jahresumsatz des Unternehmens und die Zahl der zu versicherten Mitarbeiter. Hinzu kommt die Risikoabschätzung, die vom Versicherungsunternehmen individuell vorgenommen wird. Beeinflussen lässt sich der Beitrag durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung.
Viele Versicherer bieten im Zuge Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Basis- und Premiumversion an. Letztere bietet ein Plus an Vertragsumfang inklusive Service, was sich natürlich in der Beitragshöhe bemerkbar macht. Diverse Spezialisierungen bei unterschiedlichen Themen, wie zum Beispiel Steuer-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht könnten dabei als Anreiz dienen, sich für einen Premiumvertrag zu entscheiden.
Ein Vorabvergleich aller möglichen Tarife der unterschiedlichen Anbieter wird daher dringend empfohlen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich des Gewerberechtsschutzes für mich?
Der Versicherungsvergleich dauert nur wenige Augenblicke und ist für Sie komplett kostenlos. Beantworten Sie einfach die Fragen und der Vergleichsrechner listet Ihnen in nur wenigen Sekunden alle Tarife auf, die für Ihre persönliche Situation in Fragen kommen.
Zudem ist es möglich mehrere Bereiche des Gewerberechtsschutzes miteinander zu verbinden. Dank unseres Vergleichsrechners finden Sie in kürzester Zeit den perfekten Tarif, der genau Ihre Anforderungen erfüllt. Bei Bedarf kann der jeweilige Tarif mit nur wenigen Klicks direkt abgeschlossen werden. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, zögern Sie nicht den telefonischen Beratungsdienst in Anspruch zu nehmen. Auch die telefonische Beratung ist kostenfrei.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Versicherungsbeiträge zur Gewerberechtsschutzversicherung können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise würde zur Gänze als Betriebsausgabe bewertet werden, die zur Risikovorsorge dient und wäre damit steuerlich voll absetzbar. Beim Gewerberechtsschutz sieht das ein wenig anders aus. Dieser setzt sich aus einzelnen Versicherungsbausteinen zusammen, von denen nur ein Teil steuerlich geltend gemacht werden kann. Versicherungsbausteine die in den Bereich des Arbeitsrechtsschutzes fallen, können allerdings zur Gänze steuerlich abgesetzt werden.
Als Sonderfall gilt hier die Kombiversicherung aus Privat- und Gewerberechtsschutz. Hier muss darauf geachtet werden, dass nur ein Teil der Versicherungsprämie als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meines Gewerberechtsschutzes achten?
Es gibt vielerlei Gründe, warum man sich dazu entscheidet seine bestehende Gewerberechtsschutzversicherung zu kündigen. Im besten Fall haben Sie einen Tarif gefunden, der dieselbe Leistung zu einem günstigeren Preis anbietet. Je nachdem aus welchen Grund Sie Ihren Vertrag kündigen, stehen Ihnen zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Kündigung zur Verfügung:
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung kann von jedem Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden und bedarf auf keiner Angabe von Gründen. Wichtig ist hier lediglich die Wahrung der 3-monatigen Kündigungsfrist. Das heißt, der bestehende Versicherungsvertrag muss 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Lassen Sie die Frist verstreichen, so verlängert sich die Police automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss dabei immer schriftlich erfolgen.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Folgende Gründe sprechen für eine außerordentliche Kündigung:
- Ihr Anbieter hat die Versicherungsprämie erhöht, ohne dabei die Leistungen Ihres Vertrages anzupassen
- ein Schadensfall ist eingetreten
- bei Eintritt eines Schadensfalles hat allerdings auch der Versicherer das Recht den Vertrag zu kündigen
Die außerordentliche Kündigung kann entweder fristlos erfolgen oder aber auf Wunsch zum Ende des Vertragsjahres.
Kündigung einzelner Versicherungsbausteine
Je nach Vertrag können auch nur einzelne Vertragsbausteine gekündigt werden. Klären Sie aber bereits vor Vertragsabschluss, ob Ihre Police eine Kündigung einzelner Komponenten zulässt.
Nachhaftungspflicht des Versicherers
Im Grunde wird der Versicherer einen Schadensfall, der nach Ablauf der Vertragszeit eingetreten ist, nicht mehr annehmen. Einzig mögliche Ausnahme: Sollte die Ursache des Schadensfalls noch im Vertragszeitraum gelegen haben, muss der Versicherer den Fall prüfen.
Egal ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, achten Sie dabei immer darauf, dass es dabei zur Überschneidung des alten und neuen Vertrages kommt. Damit entgehen Sie nicht nur einer drohenden Versicherungslücke, auch eine Karenzzeit für die neue Police kann damit vermieden werden. Viele Anbieter gewähren nämlich einen Erlass der Wartezeit, wenn im Vorfeld bereits eine Gewerberechtsschutzversicherung bestanden hat und diese nahtlos in den neuen Vertrag übergeht.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meines Gewerberechtsschutzes achten?
Manchmal, ist ein Wechsel des bestehenden Gewerberechtsschutzes unausweichlich. Beachten Sie dabei, dass mindestens ein Tag Überschneidung beider Verträge vorherrscht, um eine erneute Karenzzeit zu vermeiden.
Mancher Tarif erlaubt aber auch den Wechsel einzelner Vertragselemente. Insofern die Geweberechtsschutzversicherung in einzeln abschließbaren Blöcken angeboten wird, können diese oft auch getrennt voneinander gekündigt, bzw. gewechselt werden. Dies muss aber bereits bei Vertragsunterzeichnung so gekennzeichnet worden sein.
Egal ob Sie sich für einen komplett neuen Vertrag entscheiden oder nur ein paar Komponenten Ihrer Police wechseln möchten, folgende Punkte sollten beim Wechsel der Gewerberechtsschutzversicherung beachtet werden:
- wurden Kündigungsfristen eingehalten?
- um mögliche Doppelversicherungen zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob bestehen bleibende Einzelversicherungen nicht bereits im neuen Vertrag beinhaltet sind
- existieren weiterhin Nebenverträge die bei der Kündigung des alten Vertrags nicht gekündigt wurden?