Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Wartezeiten sind bei vielen Versicherungen üblich. Das gilt auch für die Rechtsschutzversicherung. Wer kurzfristig eine Rechtsschutzversicherung benötigt, sollte sich nach einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit umsehen.
Was sind Wartezeiten?
Unter Wartezeiten versteht man bei Versicherungen eine bestimmte Zeitspanne nach dem Versicherungsbeginn in der der Versicherte schon Beiträge zahlt, aber noch keinen Anspruch auf Leistungen hat. Konkret bedeutet das: tritt innerhalb der Wartezeit der Versicherungsfall ein, muss die Versicherung keine Leistungen erbringen.
Mit Wartezeiten schützen sich Versicherungen davor, dass Versicherte kurzfristig eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um direkt von den Leistungen zu profitieren. Für Versicherungen ist das ein Problem, weil sie Leistungen erbringen müssen, ohne Beiträge vom Versicherten erhalten zu haben. Wartezeiten sind zum Beispiel üblich bei:
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Welche Wartezeiten gibt es bei einer Rechtsschutzversicherung?
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es unterschiedliche Wartezeiten. Sie unterscheiden sich vor allem nach den Rechtsbereichen, die die Versicherung abdeckt. So gelten für eine Vermieter Rechtsschutzversicherung üblicherweise drei Monate Wartezeit. Für eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht beträgt die Wartezeit immerhin 12 Monate und für den Bereich Eherecht sogar 36 Monate.
Auch wenn Wartezeiten für viele Rechtsbereiche gelten, gibt es Bereiche ohne Wartezeiten. Ohne Wartezeiten sind in der Regel Bausteine oder Rechtsschutzversicherungen für den Bereich Verkehrsrecht.
Umfasst eine Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Rechtsbereiche mit verschiedenen Wartezeiten, tritt der Versicherungsschutz in den unterschiedlichen Bereichen nach dem Ablauf der jeweiligen Wartezeit in Kraft.
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Es gibt Rechtsschutzversicherungen, für die generell keine Wartezeiten gelten. Das ist zum Beispiel bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung der Fall. Es gibt aber auch die Möglichkeit Rechtsschutzversicherungen, für die üblicherweise Wartezeiten gelten, ohne Wartezeit abzuschließen.
So verzichten zum Beispiel viele Anbieter bei einer Rechtsschutzversicherung auf die Wartezeit, wenn der Versicherungsnehmer eine Vorversicherung nachweisen kann. Das ist zum Beispiel bei einem Vertragswechsel regelmäßig der Fall. Diese Option bieten nicht alle Versicherer an. Sie wird auch nicht für alle Rechtsbereiche gleichermaßen angeboten.
Neben einer Vorversicherung bieten manche Versicherer eine weitere Option für eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit an: Einen rückwirkenden Versicherungsbeginn. In diesem Fall beginnt die Versicherung rückwirkend zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit. Zum Beispiel drei Monate vor Vertragsabschluss. Der Versicherungsnehmer zahlt ebenfalls rückwirkend für diesen Zeitraum die Versicherungsbeiträge. Auf diese Weise kann beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Wartezeit bereits abgelaufen sein. Diese Möglichkeit für eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit besteht allerdings bislang nur bei wenigen Versicherungsanbietern.