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Mietrechtsschutzversicherung die Rechtsschutz für Mieter

MoneyCheck | MietrechtsschutzversicherungFehler in der Betriebskostenabrechnung, Sachmängel in der Wohnung, eine Mietkündigung oder eine Weigerung der Kautionsrückzahlung – es gibt viele Gründe, die zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen können. Fühlt sich der Mieter ungerecht behandelt, zum Beispiel weil der Vermieter Ansprüche auf Eigenbedarf geltend macht, weil er zu hohe Nebenkosten zahlen muss oder weil notwendige Reparaturmaßnahmen im Haus oder in der Wohnung nicht vorgenommen werden, reicht es nicht immer aus, das klärende Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Schnell können die Fronten verhärtet sein, es kommt zum Konflikt, der letztlich als Rechtsstreitigkeit vor einem Gericht verhandelt werden muss.

In Deutschland bedürfen knapp 260.000 Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter eines gültigen Richterspruchs.

Aus Angst vor den hohen Kosten scheuen viele Mieter jedoch die rechtliche Auseinandersetzung und nehmen viele Tatsachen lieber hin – zahlen die zu hohe Miete oder ziehen aus der Wohnung aus. Mit einer Mietrechtsschutzversicherung sind die Mieter auf der sicheren Seite – im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die Mietrechtsschutzversicherung sämtliche Kosten, die für den Prozess und den rechtlichen Beistand entstehen.


Welchen Versicherungsschutz bietet die Mietrechtsschutzversicherung?

Eine Mietrechtsschutzversicherung richtet sich an Mieter und Pächter von Wohnungen und Häusern und kann entweder als Einzelpolice abgeschlossen werden und damit ausschließlich Rechtsstreitigkeiten rund um das Mietrecht abdecken oder als Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung mit optionalen versicherten Rechtsgebieten, wie dem Privatrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht. Einige Versicherer bieten eine Mietrechtsschutzversicherung nur in Kombination mit dem Bereich Privatrechtsschutz an.

Der Versicherungsschutz der Mietrechtsschutzversicherung bezieht sich auf eine Vielzahl an möglichen Streitigkeiten mit dem Vermieter und bietet aktiven und passiven Rechtsschutz. Ein Leistungsanspruch besteht demnach sowohl dann, wenn der Mieter als Kläger auftritt, als auch dann, wenn er sich rechtlich gegen eine Klage des Vermieters verteidigen muss.

Mögliche Schadensbeispiele für aktiven Rechtsschutz können beispielsweise sein:

  • eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, zum Beispiel zu hohe Beträge, die der Mieter zahlen soll
  • eine aus Sicht des Mieters ungerechtfertigte Mieterhöhung
  • eine Weigerung der Zurückzahlung der einbehaltenden Mietkaution bei Auszug aus der Wohnung
  • Sachmängel und Sanierungsbedarf im Mietobjekt, die der Vermieter nicht vornimmt.

Auf der anderen Seite wird auch passiver Rechtsschutz zum Beispiel in folgenden Fällen von der Mietrechtsschutzversicherung geleistet:

  • der Vermieter kündigt die Wohnung und meldet Eigenbedarf an
  • der Vermieter nimmt Mietkürzungen des Mieters nicht hin
  • der Vermieter möchte eine Räumungsklage erwirken
  • der Vermieter erhebt Mietforderungen

Eine Mietrechtsversicherung deckt damit vor allem die Rechtsbereiche des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes sowie auch den Schadensersatzrechtsschutz ab. Umfangreichere Policen einer Mietrechtsschutzversicherung können auch weitere Rechtsbereiche mitversichern. Dazu gehören:

  • der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (zum Beispiel bei einer Anzeige wegen Lärmbelästigung)
  • der Steuer-Rechtsschutz (bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Behörden)

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Welche Leistungen gehören zu einer Mietrechtsschutzversicherung?

MoneyCheck | MietrechtsschutzversicherungEine Mietrechtsschutzversicherung beinhaltet in der Regel folgende Leistungen:

  • die Kosten für einen Rechtsanwalt, der die Belange des Mieters (auch vor Gericht) vertritt und gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet
  • die Prozesskosten für das Gericht und den Gerichtsvollzieher
  • die Kosten für Sachverständige und Gutachter

Wer umfassenderen Versicherungsschutz wünscht, wird dafür Anbieter einer Mietrechtsschutzversicherung finden, die für ihre Tarife (zum Beispiel als Premiumvariante) weitere Leistungen vorsehen. Dazu gehören:

  • die Kosten für einen Mediator (Vermittler)
  • die Kosten für einen Rechtsanwalt mit erhöhtem Honorarsatz
  • die Kosten für Zeugengelder
  • die Kosten für Kautionen, die der Vermieter nicht zurückzahlt
  • die Kosten für eine (telefonische) mietrechtliche Beratung, auch wenn (noch) kein Rechtsstreit vorliegt

 

Wie lang ist die Wartezeit bei einer Mietrechtsschutzversicherung?

Wer eine Mietrechtsschutzversicherung abschließt, sollte mit einer dreimonatigen Wartezeit rechnen. Diese Wartezeit beginnt mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice und endet nach der vorgegebenen Zeit. Während der Wartezeit zahlt der Versicherte zwar Beiträge, kann im Schadensfall jedoch noch keine Leistungen beanspruchen. Der Grund für die Wartezeit liegt auf der Hand: Die Versicherer wollen sich vor dem Risiko schützen, dass eine Mietrechtsschutzversicherung noch kurzfristig abgeschlossen wird, wenn sich ein rechtlicher Streit mit dem Vermieter abzeichnet. Im schlimmsten Fall wird die Police direkt nach der Leistungsinanspruchnahme wieder gekündigt. Eine geringe Beitragszahlung steht dann hohen Gerichtskosten gegenüber – diese Rechnung wird für den Anbieter der Mietrechtsschutzversicherung nicht aufgehen.

Versicherungsschutz besteht, wie bei jeder anderen Versicherung, daher immer nur für ein grundsätzliches Risiko für einen Rechtsstreit und nicht für einen bereits vorliegenden Versicherungsfall. Auch für einen Rechtsstreit, der während der Wartezeit entsteht, wird die Mietrechtsschutzversicherung demnach keine Leistungen erbringen.

Die Wartezeit für die Mietrechtsschutzversicherung entfällt jedoch, wenn der Anbieter der Rechtsschutzversicherung gewechselt wird, dabei keine zeitliche Lücke entsteht und die gleichen Rechtsbereiche abgesichert werden.

 

In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz für die Mietrechtsschutzversicherung?

Ganz gleich, um welche Streitigkeit zwischen Vermieter und Mieter es sich handelt, Versicherungsschutz über die Mietrechtsschutzversicherung besteht nur dann, wenn grundsätzlich eine Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Erwirkt der Vermieter beispielsweise eine Räumungsklage, weil der Mieter über einen längeren Zeitraum keine Miete gezahlt hat und selbst trotz Mahnung und Kündigung nicht auszieht, kann der säumige Mieter nicht mit Leistungen seiner Mietrechtsschutzversicherung rechnen.

Wenn Sie einen Rechtsstreit bei Ihrer Mietrechtsschutzversicherung melden, können Sie daher davon ausgehen, dass die Mietrechtsschutzversicherung die jeweilige Sachlage immer eingehend prüfen wird. Besteht die allgemeine Möglichkeit, dass der Rechtsstreit vor Gericht gewonnen werden könnte, wird die Mietrechtsschutzversicherung die Kosten bis zur Höhe der festgelegten Deckungssumme übernehmen und eine Deckungszusage erteilen. Eine finanzielle Vorleistung des Versicherten ist in dem Fall nicht nötig.

Bei zu geringen Erfolgsaussichten hingegen wird die Mietrechtsschutzversicherung die Leistung verweigern. Diese sogenannte Deckungsabsage können Sie akzeptieren, Sie können jedoch durch Ihren Rechtsanwalt auch eine Prüfung der Streitigkeit veranlassen. Der Rechtsanwalt kann dann der Versicherung die Sachlage mit Argumenten darlegen. Diese ist verpflichtet, den „Schaden“ erneut zu prüfen und auch die Kosten des Anwalts zu übernehmen.

Weiterhin besteht die Option, einen unabhängigen Schiedsrichter eine für beide Seiten verbindliche Entscheidung treffen zu lassen. Da die Kosten dafür der Verlierer trägt, sollte sich der Mieter immer gut überlegen, ob ein Schiedsgutachterverfahren tatsächlich Sinn macht.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme für die Mietrechtsschutzversicherung sein?

Die Höhe der Deckungssumme gibt vor, mit welcher maximalen Leistung der Versicherte im Schadensfall rechnen kann. Dementsprechend sollte die Summe immer ausreichend hoch angesetzt werden, damit die Mietrechtsschutzversicherung im Falle eines Rechtsstreits auch tatsächlich für sämtliche Kosten aufkommt.

Allgemeine Empfehlungen für die optimale Deckungssumme gehen von mindestens 300.000 Euro je Schadensfall aus. Diese Summe gilt für alle Rechtsschutzversicherungen, unabhängig vom versicherten Rechtsgebiet.

Einige Tarife einer Mietrechtsschutzversicherung limitieren ihre Deckungssummen auch nicht. Diese unbegrenzten Versicherungssummen sind in der Regel mit einem höheren Beitrag verbunden, so dass sich der Versicherte gut überlegen sollte, ob ein entsprechender Tarif sinnvoll ist – die Kosten für einen Rechtsstreit überschreiten in den wenigsten Fällen die vorgeschlagenen Deckungssummen.

 

Wie berechnet sich der Beitrag für die Mietrechtsschutzversicherung?

MoneyCheck | MietrechtsschutzversicherungDer Beitrag für die Mietrechtsschutzversicherung hängt im Wesentlichen vom Umfang der jeweiligen Police ab. Besteht ausschließlich Versicherungsschutz für das Mietrecht oder sind weitere Versicherungsbereiche abgedeckt? Im Hinblick auf die Beitragshöhe kann es sich durchaus lohnen, eine pauschale Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da sie meist nicht wesentlich teurer ist, als eine reine Mietrechtsschutzversicherung. Auch die versicherten Leistungen bestimmen den Umfang der Mietrechtsschutzversicherung. Wer zusätzliche Leistungen in einem höherwertigen Tarif wünscht, kann auch mit einem höheren Beitrag der Mietrechtsschutzversicherung rechnen.

Einfluss auf die Kosten der Mietrechtsschutzversicherung nehmen zudem die Höhe der Deckungssumme und die Selbstbeteiligung. Bei der Mietrechtsschutzversicherung ist die Festlegung einer Selbstbeteiligung üblich. Diese pendelt meist zwischen circa 100 und 500 Euro – die Summe, die der Versicherte im Falle eines Mietrechtsstreits selbst tragen muss. Die Selbstbeteiligung wird sich beitragsreduzierend auswirken.

Weitere Faktoren, aus denen sich der Beitrag der Mietrechtsschutzversicherung errechnet, sind allgemeine Vertragsbedingungen, wie die Laufzeit oder die Zahlungsmodalitäten.

 

Lohnt es sich, mehrere Tarife für eine Mietrechtsschutzversicherung zu vergleichen?

Selbst bei identischem Leistungsumfang und den gleichen vertraglichen Modalitäten kann es bei den einzelnen Anbietern einer Mietrechtsschutzversicherung sogar erhebliche preisliche Unterschiede geben, so dass sich ein Vergleich auf jeden Fall lohnt. Denn wer vergleicht, kann sparen. Beachten Sie jedoch, dass ein günstiger Preis niemals den notwendigen Versicherungsumfang einschränken darf. Stellen Sie daher bereits im Vorwege sicher, welchen Versicherungsschutz Sie bedürfen:

  • Möchte ich ausschließlich mein Recht als Mieter versichert wissen oder kann es sinnvoll sein, weitere Rechtsbereiche abzudecken, zum Beispiel das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht etc.?
  • Reicht es mir, „nur“ die Rechtsanwalts- und Prozesskosten erstattet zu bekommen oder benötige ich weitere Leistungen, zum Beispiel für einen Mediator?
  • Welche Deckungssumme meiner Mietrechtsschutzversicherung soll ich festlegen?
  • Möchte ich über eine Selbstbeteiligung den Beitrag für die Mietrechtsschutzversicherung reduzieren?
  • Für welchen Zeitraum benötige ich Versicherungsschutz und in welchen zeitlichen Intervallen möchte ich meine Beiträge zahlen?

Das Resultat Ihrer Bedarfsanalyse können Sie dann als Basis für einen Versicherungsvergleich nutzen. Wir empfehlen Ihnen, einen kostenlosen Online-Tarifrechner für diesen Vergleich in Anspruch zu nehmen. Anhand von Datensätzen, die regelmäßig aktualisiert werden, kann der Tarifrechner sämtliche Tarife einer Mietrechtsschutzversicherung ermitteln, die gemäß Ihrer Eingaben bedarfsgerechte Leistungen bieten. Sofern die Mietrechtsschutzversicherung Ihren Vorstellungen entspricht, kann letztlich die Beitragshöhe entscheiden. Schnell und unkompliziert können Sie auch direkt online Ihre Mietrechtsschutzversicherung über das Vergleichsportal abschließen.

 

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Sind die Beiträge für die Mietrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge für die Mietrechtsschutzversicherung muss grundsätzlich mit einem Nein beantwortet werden. Bei der Mietrechtsschutzversicherung handelt es sich um eine reine Sachversicherung, die keine persönlichen Lebensrisiken absichert und demnach nicht zu einer Steuervergünstigung führt. Eine private Rechtsschutzversicherung ist generell nur dann absetzbar, wenn der berufliche Aspekt (Arbeits- beziehungsweise Berufsrechtsschutz) mitversichert sind. Ein steuerlicher Vorteil besteht in dem Fall jedoch ausschließlich für diesen Bereich und muss in der Police auch gesondert aufgeführt werden.