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Mietausfallversicherung

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Mietausfallversicherung Vergleich

Warum lohnt sich der Abschluss einer Mietausfallversicherung?

MoneyCheck | MietausfallversicherungDer erste Eindruck kann täuschen: Dass sich aus dem scheinbar adretten und zuverlässigen Menschen mit positiver Schufa-Auskunft und einem regelmäßigen Einkommen ein rücksichtsloser Mietnomade entwickelt, ist für einen Vermieter auf den ersten Blick meist nicht ersichtlich. Anderenfalls würde wohl auch kein Vermieter dieser Welt dem potentiellen neuen Mieter sein Eigentum zur Miete bewohnen lassen. Ist der Mietvertrag aber erst einmal unterschrieben, so wird es für den Vermieter gemäß der deutschen mieterfreundlichen Rechtsprechung äußerst schwierig, das Mietverhältnis durch Kündigung wieder zu lösen – sogar dann, wenn der Mieter seine Miete über einen längeren Zeitraum vorsätzlich nicht zahlt oder das fremde Eigentum beschädigt. Eine Räumungsklage ist meist mit hohen Kosten und einem enormen Zeitaufwand für den Vermieter verbunden. Und selbst wenn er den Mieter erfolgreich aus seinem Eigentum klagt, bleibt er am Ende dennoch auf der säumigen Miete, Sachschäden und einer Menge Unrat sitzen.

In Deutschland entstehen jährlich Mietausfallschäden von gut 2 Milliarden Euro. Vor allem private Vermieter stehen in diesem Fall vor einer enormen Herausforderung, wenn sie die entstandenen Kosten aus eigener Tasche tragen müssen. Besonders dramatisch ist es dann, wenn die Vermietung zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts dient und die finanzielle Existenz bedroht ist.

Um sich umfassend zu schützen, kann jeder Vermieter eine sogenannte Mietausfallversicherung abschließen. Die Mietausfallversicherung leistet dann, wenn sogenannte Mietnomaden ihre Mietzahlungen absichtlich teilweise oder komplett einstellen – aus Vorsatz, wegen angeblicher Mängel in der Wohnung oder weil diese Mieter selbst in eine finanzielle Schieflage, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Scheidung oder ähnliches, geraten sind. Neben den Entschädigungsleistungen kommt eine Mietausfallversicherung häufig auch für sämtliche Sachschäden in der Wohnung auf, die auf den Mieter zurückzuführen sind und die dieser nicht selbst behebt. Einige Tarife versichern auch jene Mietausfälle, die infolge eines Sachschadens durch äußere Einflüsse, wie Feuer oder Sturm, entstanden sind.

Für die Wirksamkeit einer Mietausfallversicherung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel muss die Solvenz des Mieters bei Mietvertragsabschluss nachgewiesen sein und der Vermieter muss vor einer Leistungsinanspruchnahme dem Mieter bereits gekündigt haben.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Mietausfallversicherung mitversichert?

Leistungen von der Mietausfallversicherung für Miet- und Nutzungsausfälle können Sie in folgenden Fällen beanspruchen:

  • der Mieter zahlt seine Miete nicht
  • der Mieter zieht nicht aus (trotz Kündigung und Räumungsklage)
  • der Mieter zerstört oder beschädigt das Eigentum des Vermieters in der Wohnung (Sachschäden)

Darüber hinaus versichern die meisten Anbieter einer Mietausfallversicherung auch Miet- und Nutzungsausfälle, die infolge eines Sachschadens in der vermieteten Wohnung durch folgende äußere Einflüsse entstanden sind:

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementargefahren, wie Hochwasser, Lawinen und Erdbeben

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Mietausfallversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Mietausfallversicherung abschließen, sollten Sie bereits im Vorwege die Kosten gegen den Nutzen einer Mietausfallversicherung gut abwägen. Grundsätzlich kann eine Mietausfallversicherung sowohl für neue als auch für bereits bestehende Mietverträge abgeschlossen werden. Bei einer nachträglichen Absicherung geben die Versicherer jedoch in der Regel eine Wartezeit nach Vertragsabschluss der Mietausfallversicherung vor. Weiterhin sind an die Mietausfallversicherung einige Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt sind, kann der Versicherungsnehmer, sprich der Vermieter, im Schadensfall Leistungen von der Mietausfallversicherung beanspruchen. Zu diesen Bedingungen gehören:

  • Der Mieter muss vor Mietvertragsabschluss dem Vermieter seine Solvenz nachgewiesen haben, zum Beispiel durch Einholung von Schufa-Auskünften, einem Arbeitsvertrag sowie einem Beleg über die letzten überwiesenen Monatsmieten im bisherigen Mietverhältnis.
  • Besteht bereits ein Mietverhältnis, so muss der Vermieter belegen, dass die letzten Monatsmieten des Mieters vollständig geleistet wurden und er keinerlei Kenntnis davon hat, dass sich das Wohneigentum nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
  • Der Mietvertrag muss gekündigt sein, von einer der beiden Parteien.
  • Im Falle eines Mietrückstandes muss der Vermieter sämtliche Maßnahmen ergreifen, um seine Zahlung zu erhalten (schriftliche Aufforderung zur Zahlung, Abmahnung und Räumungsklage).
  • Der Mieter darf gegen die Forderungen des Vermieters keine berechtigten Einwände erheben.
  • Der Mieter muss eine Kaution von drei Monatsmieten geleistet haben.

Die Leistungszahlung erfolgt dann für einen festgelegten Zeitraum, der in der Regel ein Jahr beträgt. Zu beachten ist jedoch, dass die Versicherer einer Mietausfallversicherung davon ausgehen, dass die ersten drei fälligen Monatsmieten über die Kaution des Mieters abgedeckt werden. Das bedeutet, dass die Zahlung der Mietausfallversicherung de facto nur neun Monate beträgt. Diese drei Monatsmieten gelten sozusagen als obligatorische Selbstbeteiligung, die der Versicherte im Schadensfall immer selbst zahlen muss.

Wer Wohneigentum vermietet, der ist wahrscheinlich darüber informiert, dass ein Vermieter eine fristlose Kündigung an den Mieter erst bei mindestens zwei fälligen Monatsmieten aussprechen kann. Zieht der Mieter trotz säumiger Mietforderungen nicht aus der Wohnung aus, setzt die Mietausfallversicherung voraus, dass der Vermieter eine Räumungsklage gegen seinen Mieter erwirkt – anderenfalls kann die Leistung gekürzt oder gänzlich verweigert werden. Die hohen Kosten, die mit einer Räumungsklage einhergehen, zum Beispiel für einen Rechtsanwalt, das Gericht und für die Vollstreckung, sind jedoch nicht über die Mietausfallversicherung abgedeckt. Entweder zahlt der Vermieter diese aus eigener Tasche oder er ist entsprechend rechtsschutzversichert.

Bedenken Sie, dass ein Mieter zudem schnell Einwände gegen offene Mietforderungen stellen kann – unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht. So machen Mieter nicht selten etwaige Wohnungsmängel geltend und begründen damit ihre fälligen Mietzahlungen oder auch Mietkürzungen. Erweisen sich die Einwände als berechtigt, zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren, ist die Mietausfallversicherung von ihrer Leistung freigestellt.

Überprüfen Sie darüber hinaus Ihren eigenen Versicherungsbestand: Unter Umständen kann zumindest teilweise bereits Versicherungsschutz über andere Versicherungen bestehen. So decken einige Wohngebäudeversicherungen Mietausfälle ab, die aus einem versicherten Sachschaden resultieren, zum Beispiel durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser. Möglicherweise besteht in dem Fall die Option, diese Leistungen aus der Police der Mietausfallversicherung zugunsten der Beitragshöhe zu streichen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Mietausfallversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Jede Mietausfallversicherung trägt im Schadensfall die Kosten für den Mietausfall – wenn der Mieter seine fällige Miete versäumt zu zahlen beziehungsweise diese vorsätzlich nicht bezahlt. In dem Fall übernimmt die Mietausfallversicherung die Kosten für die Kaltmiete sowie die Nebenkosten, zum Beispiel für Strom, Wasser, Grundsteuer und Müllabfuhr. Der Mietausfall wird von der Mietausfallversicherung auch dann erstattet, wenn die Wohnung durch einen Sachschaden, den der Mieter oder optional auch ein äußerer Einfluss verursacht hat, renoviert werden muss und daher in dieser Zeit nicht vermietet werden kann.

Je nach Tarif und Anbieter kann eine Mietausfallversicherung weitere Leistungen umfassen. Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für

  • die Renovierungsmaßnahmen: Die Mietausfallversicherung zahlt die notwendigen Kosten einer Renovierung, wenn der Mieter das fremde Eigentum beschädigt hat und nicht selbst für den Schaden aufkommt. Allgemeine Abnutzungsschäden sind jedoch nicht versichert.
  • Sachschäden: Sind am fremden Eigentum Schäden infolge von mutwilliger Zerstörung, Verwahrlosung oder Verunreinigung entstanden (von sogenannten Wohnungsmessis), trägt die Mietausfallversicherung die Kosten. Auch der Diebstahl von Bestandteilen der Wohnung vom Mieter ist über die Mietausfallversicherung abgedeckt.
  • die Aufräumarbeiten: Hat ein Mietnomade die Wohnung verlassen, ohne vorher sein Eigentum oder seinen Unrat mitzunehmen beziehungsweise zu entsorgen, kommt die Mietausfallversicherung für die notwendigen Kosten für Aufräumarbeiten auf.
  • die Desinfektionskosten: Ist es in der Folge von Verwahrlosung und Verunreinigung zu Schimmel- oder Ungezieferbefall gekommen, trägt die Mietausfallversicherung die Kosten für notwendige Desinfektionsmaßnahmen.
  • die Einlagerungskosten: Muss eine Wohnung aufgrund eines Sachschadens renoviert werden, übernimmt die Mietausfallversicherung – sofern in der Wohnung vorhanden – die Kosten für die temporäre Einlagerung der Einrichtungsgegenstände des Mieters bis zu drei Monate.

 

Welche Leistungen sind bei einer Mietausfallversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Da jede Mietausfallversicherung grundsätzlich an eine Reihe von Bedingungen geknüpft ist, können Sie davon ausgehen, dass eine Mietausfallversicherung keine Leistungen erbringt, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • Der Vermieter hat sich vor Abschluss des Mietvertrages keine Schufa-Auskunft über seinen zukünftigen Mieter eingeholt.
  • Der Mietvertrag ist (noch) nicht gekündigt.
  • Der Vermieter hat seinen säumigen Mieter nicht schriftlich dazu aufgefordert zu zahlen und es liegt keine Räumungsklage vor.
  • Den Forderungen des Vermieters stehen berechtigte Einreden, Einwendungen oder Gegenansprüche des Mieters gegenüber.
  • Der Mieter hat keine Kaution in Form von drei Monatsmieten geleistet.
  • Das Mietobjekt steht leer, weil nicht rechtzeitig ein Nachmieter gefunden wurde.

Darüber hinaus sollten Sie noch vor Vertragsabschluss der Mietausfallversicherung überprüfen, welche Leistungen Sie neben dem fälligen Mietausfall zusätzlich erhalten. Nicht jede Police der Mietausfallversicherung umfasst Leistungen für Sachschäden, Aufräum- und Renovierungsarbeiten. Grundsätzlich übernimmt keine Mietausfallversicherung die Rechtskosten bei Räumungsklagen, zum Beispiel für Anwalt, Gericht oder die Vollstreckung. Versicherungsschutz kann über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung bestehen.

Handelt es sich bei dem Mieter um einen Verwandten ersten Grades des Versicherungsnehmers, zum Beispiel Eltern, eigene Kinder oder Geschwister, aber auch um den Ehegatten oder Lebensgefährten, besteht ebenfalls ein Leistungsausschluss der Mietausfallversicherung. Weiterhin leistet die Mietausfallversicherung nicht, wenn Sachschäden an einem nicht bezugsfertigen Gebäude entstanden sind.

Keinen Leistungsanspruch hat der Versicherungsnehmer der Mietausfallversicherung, wenn ein Sachschaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers (bei grob fahrlässigem Verhalten wird die Leistung in der Regel in Relation zur Schwere des „Vergehens“ gekürzt)
  • Verschleiß und allgemeine Abnutzung
  • Schönheitsreparaturen
  • Niederschlag und Schmutz, die durch nicht sachgemäß verschlossene Türen und Fenster eingedrungen sind
  • Nutzwärme- und Sengschäden
  • Krieg, Streik und innere Unruhen
  • Kernenergie

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | MietausfallversicherungHat sich ein Schaden in Form eines Mietausfalls ereignet, obliegen Ihnen als Versicherungsnehmer zunächst einige Aufgaben, damit Sie Leistungen von der Mietausfallversicherung beanspruchen können. So müssen Sie den säumigen Mieter mehrfach zu einer Mietzahlung aufgefordert haben. Zahlt dieser weiterhin nicht, sind Sie verpflichtet eine Kündigung auszusprechen. Verbleibt der Mietnomade daraufhin weiterhin in der Mietwohnung, ist der Vermieter als Versicherungsnehmer der Mietausfallversicherung dazu verpflichtet, eine Räumungsklage zu erwirken.

Sofern möglich sollte der Versicherungsnehmer zudem seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachkommen und dafür sorgen, dass der bereits entstandene Schaden kein größeres Ausmaß annimmt.

Die eigentliche Schadensmeldung hat gemäß der Anzeigepflicht des Versicherten unverzüglich zu erfolgen. In der Regel gibt die jeweilige Mietausfallversicherung dafür eine Meldefrist von meist nur wenigen Tagen vor. Informieren Sie die Mietausfallversicherung daher immer rechtzeitig, sobald ein Schadensfall eingetreten ist. Folgende Angaben benötigt die Mietausfallsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß: Seit wann liegt ein Mietausfall vor? Hat ein Sachschaden den Mietausfall verursacht? Um welche Wohnung und welchen Mieter handelt es sich? Wie hoch ist die bereits entstandene Schadenshöhe? Sind sämtliche vertragsrelevanten Voraussetzungen des Vermieters erfüllt?

Reichen Sie der Mietausfallversicherung zudem alle schadensrelevanten Dokumente mit sein. Dazu gehören vor allem der jeweilige Mietvertrag sowie die Nebenkostenabrechnung. Weiterhin treten Sie mit der Schadensmeldung sämtliche Mietforderungen sowie das Vermieterpfandrecht an die Mietausfallversicherung ab. Die Mietausfallversicherung behält sich vor, die Mietforderung ihrerseits, zum Beispiel mit einem Inkassounternehmen, bei dem Mieter gerichtlich oder außergerichtlich einzutreiben. Weiterhin gilt es, die einbehaltene Mietkaution an den Versicherer der Mietausfallversicherung abzutreten. Möglich ist auch eine entsprechende Verrechnung mit der Leistungszahlung der Mietausfallversicherung.

Nach einer eingehenden Prüfung des jeweiligen Schadensfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen erfolgt eine Regulierung und Leistungszahlung der Mietausfallversicherung. Hat der Mieter Einspruch oder Gegenansprüche gegen die Mietforderung des Vermieters erhoben und steht zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht fest, ob dieser Widerspruch berechtigt ist, erfolgt eine vorbehaltliche Leistungszahlung der Mietausfallversicherung. Wird dem Mieter Recht zugesprochen, zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren, kann die Mietausfallversicherung die bereits gezahlte Leistung zurückfordern.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Mietausfallversicherung ein?

Bei der Mietausfallversicherung gibt es keine einheitliche Regelung, wann genau der Versicherungsschutz beginnt. Häufig besteht mit Vertragsabschluss der Mietausfallversicherung und Zahlung der ersten Beitragsprämie auch unmittelbar Versicherungsschutz für den Vermieter – zumindest bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen. Die wenigsten Anbieter geben hierfür eine Wartezeit vor. Prüfen Sie jedoch genau die Versicherungspolice: Unter Umständen kann auch eine Wartezeit von zwei bis drei Monaten vereinbart werden. Etwas anders verhält es sich bei bereits bestehenden Mietverhältnissen. In dem Fall geben die Versicherer üblicherweise immer eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten vor.

Die Dauer des Versicherungsschutzes der Mietausfallversicherung wird über die Laufzeit festgelegt. Diese beträgt wie bei den meisten Versicherungen mindestens ein Jahr und kann individuell meist auch länger vereinbart werden. Durch eine zeitlich längere Bindung an den Anbieter der Mietausfallversicherung wird sich der Beitrag in aller Regel reduzieren.

Die Mietausfallversicherung wird im Schadensfall ihre Leistungen für einen in der Police vereinbarten Leistungszeitraum erbringen. In den meisten Fällen ist die Leistung der Mietausfallversicherung für eine Dauer von zwölf Monaten begrenzt. Einige Versicherer geben auch nur sechs Monate vor, individuell kann der Leistungsanspruch häufig auf zwei Jahre verlängert werden. Beachten Sie jedoch, dass die ersten drei Monate eines Mietausfalls in der Regel über die einbehaltene Kaution abgedeckt werden, so dass Sie de facto nur für neun Monate eine Zahlung des Mietausfalls erhalten.

Meist kommen die Versicherer der Mietausfallversicherung auch dann für die Mietausfallkosten auf, wenn Renovierungsmaßnahmen notwendig sind. Hierfür können in der Regel drei Monate Leistungen beansprucht werden. Grundsätzlich endet der Leistungszeitraum immer dann, wenn der Sachschaden beseitigt und die Wohnung wieder nutzbar ist.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Mietausfallversicherung sein?

MoneyCheck | MietausfallversicherungDie Höhe der Deckungssumme sollte sich immer am Bedarf im möglichen Schadensfall orientieren. Im Falle der Mietausfallversicherung ergibt sich die Deckungssumme daher aus dem Produkt der Monatsnettomiete und dem festgelegten Leistungszeitraum. Beträgt die Nettomiete beispielsweise 850 Euro und soll ein Zeitraum von zwölf Monaten versichert werden, ist es zu empfehlen, dass die Versicherungssumme mindestens 850 mal 9 gleich 7.650 Euro beträgt (drei Monatsmieten der Kaution trägt der Versicherungsnehmer als Selbstbeteiligung).

Häufig werden von den Anbietern einer Mietausfallversicherung dafür pauschale Deckungssummen in unterschiedlichen Tarifen angeboten. Meist geben die Anbieter mehrere Deckungsvarianten vor. Diese können zwischen 5.000 und 50.000 Euro variieren.

Abhängig vom Tarif und vom Anbieter können die zusätzlichen Leistungen für Renovierungs- und Aufräumarbeiten sowie für Sachschäden mit einer separaten Deckungssumme abgesichert werden, teilweise wird auch nur eine Versicherungssumme für die Mietausfallversicherung vereinbart.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Mietausfallversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Mietausfallversicherung wird von mehreren individuell vereinbaren Faktoren beeinflusst. Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Mietausfallversicherung, desto höher wird auch der Beitrag ausfallen.

Zu den beitragsbestimmenden Kriterien gehören:

  • die Deckungssumme

Grundlegend wird die Beitragshöhe der Mietausfallversicherung vor allem von der Deckungssumme beeinflusst. Je größer und komfortabler die vermietete Wohneinheit, desto höher die Kaltmiete und in der Folge auch desto höher die Deckungssumme. Generell wirkt sich eine Selbstbeteiligung beitragsreduzierend aus: Da diese bei der Mietausfallversicherung obligatorisch jedoch bei allen Anbietern in Form der Kaution vorgesehen ist, kann der Einfluss auf den Beitrag nur marginal sein.

  • die versicherten Schäden und der Leistungsumfang

Wer ausschließlich den Miet- und Nutzungsausfall absichert, zahlt weniger Beiträge, als wenn zusätzlich auch Sachschäden über die Mietausfallversicherung mit abgedeckt sind und die Mietausfallversicherung zum Beispiel die Kosten für die Renovierung oder Aufräumarbeiten übernimmt.

  • die Leistungszeit

Je länger Sie Leistungen von der Mietausfallversicherung beanspruchen, desto höher fällt auch der Beitrag aus. Dementsprechend ist eine zwölfmonatige Leistungszeit günstiger als eine zweijährige.

  • die Art der Nutzung

Gehen Sie davon aus, dass die Mietausfallversicherung etwas teurer ist, wenn das Mietobjekt gewerblich und nicht privat vermietet wird.

  • die Laufzeit

Je länger die vereinbarte Laufzeit, desto beitragsgünstiger die Mietausfallversicherung.

  • die Konditionen des Anbieters

Der Beitrag hängt neben den variablen Aspekten auch von dem allgemeinen Preisniveau des Versicherers ab.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Mietausfallversicherung für mich?

Die Anzahl an Anbietern einer Mietausfallversicherung ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt (noch) recht übersichtlich. Aber obwohl es nur wenige Tarife einer Mietausfallversicherung gibt, lohnt sich ein Vergleich immer. Denn vor allem das Preis- sowie das Leistungsgefüge der einzelnen Tarife weisen große Unterschiede auf. Damit Sie einen bedarfsgerechten Tarif mit ausreichenden Leistungen zu möglichst günstigen Konditionen finden, sollten Sie vorab Ihre eigenen Anforderungen an eine Mietausfallversicherung festlegen: Welche Deckungssumme benötige ich? Welche Schäden sollen versichert sein und welche Leistungen möchte ich im Schadensfall beanspruchen? Auch über die Dauer der Leistungszeit sollten Sie sich Gedanken machen.

Anhand Ihrer persönlichen Kriterien können Sie dann einen Versicherungsvergleich vornehmen. Eine gute Vergleichsoption bietet ein Online Tarifrechner. Kostenlos, schnell und unverbindlich ermittelt dieser eine übersichtliche Aufstellung aller Tarife, die Ihren Vorstellungen entsprechen – vergleichen Sie Preis und Leistung und schließen Sie auf Wunsch unkompliziert und direkt eine Police zur Mietausfallversicherung ab.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge, die Sie für die Mietausfallversicherung zahlen, sind steuerlich absetzbar. Die Versicherungsbeiträge sind Nebenkosten, die Sie bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen können. Handelt es sich um eine gewerbliche Vermietung, gelten die Beiträge für die Mietausfallversicherung als Betriebsausgaben, welche ebenfalls einer steuerlichen Vergünstigung unterliegen. Andersherum sind jedoch die Leistungen, die Sie von der Mietausfallversicherung im Schadensfall erhalten, steuerpflichtig.

Anders als viele andere Versicherungsbeiträge, wie für die Gebäude- oder die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, können Sie die Kosten jedoch nicht mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Mietausfallversicherung achten?

MoneyCheck | MietausfallversicherungIhre Mietausfallversicherung können Sie regulär immer zum Ende einer Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate, teilweise auch nur einen Monat. Die Kündigung der Mietausfallversicherung muss dem Anbieter in schriftlicher Form zugestellt werden. Ein Versäumnis der (rechtzeitigen) Kündigung geht in aller Regel mit einer stillschweigenden Verlängerung der Police der Mietausfallversicherung um ein weiteres Versicherungsjahr einher.

Neben dieser ordentlichen Kündigung kann unter Vorliegen bestimmter Umstände auch außergewöhnlich während einer Laufzeitperiode mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Außergewöhnliche Kündigungsgründe bei der Mietausfallversicherung sind beispielsweise:

  • Der Anbieter kündigt eine Beitragserhöhung an.
  • Es ist ein Schadensfall eingetreten.
  • Das versicherte Mietverhältnis wird wirksam beendet.
  • Es liegt ein gegenseitig gestörtes Vertrauensverhältnis vor.
  • Der Anbieter hat gegen seine Obliegenheiten verstoßen.

Berücksichtigen Sie, dass auch der Versicherer die gleichen Kündigungsrechte wie der Versicherungsnehmer hat. Insbesondere Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers, wie die Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen oder vorsätzlich gemachte falsche Angaben, können ein außerordentlicher Kündigungsgrund von Seiten der Mietausfallversicherung sein.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Mietausfallversicherung achten?

Wer mit dem Gedanken spielt, den Anbieter seiner Mietausfallversicherung zu wechseln, hat dafür in der Regel Gründe. Mögliche Motive, die zu einem Wechsel der Mietausfallversicherung veranlassen, sind zum Beispiel:

  • wirtschaftliche Gründe

Auch trotz der begrenzten Anzahl von Anbietern auf dem Versicherungsmarkt, kann die Beitragshöhe mitunter stark variieren. Wer nach einem Vergleich feststellt, dass ein anderer Tarif einer Mietausfallversicherung günstigere Konditionen bei gleichbleibendem oder sogar höherem Leistungsumfang bietet, für den kann sich ein Wechsel lohnen.

  • ein veränderter Bedarf

Stellen Sie nach einer gewissen Zeit fest, dass die Leistungen Ihrer bestehenden Mietausfallversicherung nicht (mehr) bedarfsgerecht sind, zum Beispiel weil die Deckungssumme nicht ausreicht oder weil Sie zusätzliche Leistungen benötigen, können Sie einen anderen Tarif einer Mietausfallversicherung abschließen. In diesem Fall mag jedoch auch die Möglichkeit bestehen, den eigenen Tarif zu modifizieren und die Leistungen entsprechend anzupassen.

  • allgemeine Unzufriedenheit mit dem Anbieter

Ein Anbieterwechsel der Mietausfallversicherung kann auch ganz persönliche Motive haben. Wer beispielsweise mit den Serviceleistungen seiner Mietausfallversicherung unzufrieden ist, bedingt durch eine unzureichende Schadensregulierung, der hat ebenfalls die Option eines Anbieterwechsels.

Jedem Wechsel der Mietausfallversicherung sollte stets eine fristgerechte Kündigung vorausgehen. Im besten Fall erfolgt der Wechsel zeitlich übergangslos, so dass Sie weder für einen bestimmten Zeitraum unter- noch überversichert sind. Können Sie die bestehende Police zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht kündigen, besteht unter Umständen die Option, mit dem neuen Anbieter einen späteren Versicherungsbeginn zu vereinbaren.