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Rechtsschutzversicherung Erbrecht

Warum lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht?

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer ein schreckliches Erlebnis. Das gilt ganz besonders beim Tod eines Verwandten. Gerade beim Tod von nahen Verwandten ist mit dem traurigen Erlebnis oft noch eine weitere Frage verbunden: die nach dem Erbe. Hat der Verstorbene alles gut geordnet in einem Testament geregelt, ist die Regelung des Erbes für die Hinterbliebenen eher eine Formalität. Was aber, wenn es kein Testament gibt, oder einer der Hinterbliebenen das Erbe anfechtet? In solchen Fällen dauert es oft nicht lange und schon nach einer kurzen Trauerzeit bricht mehr oder weniger offener Streit über das Erbe aus. Diese Szenario wünscht sich niemand – trotzdem kommt es leider immer wieder vor. In solchen Fällen bietet eine Rechtsschutzversicherung Erbrecht gute Dienste.

Können sich die Hinterbliebenen nicht gütlich einigen, kommt es häufig zu einem offenen Rechtsstreit. So ein Rechtsstreit kostet jedoch viel Geld. Honorare für Anwälte und Gerichtskosten können sich zu enormen Beträgen summieren. Wer um sein Erbe streiten muss, ist mit hohen Kosten konfrontiert. Eine Rechtsschutzversicherung Erbrecht schützt Versicherte vor solchen Kosten. Auf diese Weise verhilft sie den Versicherten zu ihrem Recht und letztlich auch zu ihrem rechtmäßigen Erbe.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht mitversichert?

Bei einer Rechtsschutzversicherung tritt der Schadensfall immer dann ein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Bei einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht tritt der Schadensfall ein, wenn es zu einem Rechtsstreit in diesem Rechtsbereich, dem Erbrecht, kommt. Dabei kann der Versicherte auf zwei unterschiedliche Weisen in einen Rechtsstreit verwickelt sein:

  • Er kann aktiv seinen rechtmäßigen Anteil am Erbe einklagen, etwa wenn andere Angehörige ihm diesen nicht zugestehen wollen.
  • Er kann sich gegen unbegründete Forderungen anderer Angehöriger mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht deckt beide Situationen ab und bietet die vereinbarte Unterstützung. Man spricht in diesem Fall von einem aktiven und passiven Rechtsschutz.

Welche Schäden bei einem Rechtsstreit im Bereich Erbrecht im Detail abgedeckt sind, sollten Versicherungsnehmer immer anhand ihrer Versicherungsunterlagen individuell prüfen. Ausschlaggebend ist dabei grundsätzlich, was im Vertrag individuell vereinbart ist. Das gilt insbesondere, weil dieser spezielle Rechtsbereich von kaum einem Anbieter für Rechtsschutzversicherungen angeboten wird. Das Angebot für Rechtsschutzversicherungen für Erbrecht ist daher sehr eingeschränkt. Das gilt auch für den jeweiligen Schutz durch einen entsprechenden Tarif.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rechtsschutzversicherung Erbrecht abschließe?

Aufgrund des sehr eingeschränkten Angebotes im Bereich der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht, sollten Versicherungsnehmer vor Abschluss einige Punkte besonders beachten. Wichtig ist in jedem Fall, dass sich Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss genau informieren, welchen Schutz die Versicherung bietet und welche Konditionen dabei im Detail gelten.

Besonderes Augenmerk sollten Versicherungsnehmer dabei richten auf:

  • Einbindung des Versicherungsschutzes in einen umfassenderen Tarif für eine
  • Rechtsschutzversicherung
  • Selbstbeteiligungen
  • Wartezeiten
  • Leistungsumfang

Bei einer Rechtsschutzversicherungen sind Wartezeiten üblich. Das gilt nicht für alle Rechtsbereiche gleichermaßen. Je nach Rechtsbereich, den eine Rechtsschutzversicherung abdeckt, fallen die Wartezeiten unterschiedlich aus. In einigen Bereichen entfallen Wartezeiten vollständig. In vielen Bereichen gelten jedoch Wartezeiten von drei Monaten. Daneben gibt es aber auch Rechtsbereiche, für deren Absicherung Versicherungen längere Wartezeiten verlangen. Das gilt auch für die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht. Hier beträgt die Wartezeit bis zu einem Jahr. Damit gehört das Erbrecht neben dem Unterhalts- und Scheidungsrecht zu den Bereichen mit den längsten Wartezeit innerhalb der Rechtsschutzversicherung.

Den Schutz einer Rechtsschutzversicherung für Erbrecht erhalten Versicherungsnehmer bislang ausschließlich als zusätzlichen Versicherungsbaustein für eine umfangreichere private Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, sie können den Versicherungsschutz nicht in einem separaten Tarif abschließen. Versicherungsnehmer sollten daher genau prüfen, ob sie alle Leistungen einer privaten Rechtsschutzversicherung benötigen. Insbesondere sollten sie für sich klären, ob sich der Abschluss einer umfangreicheren Versicherung für sie lohnt, um den sehr speziellen Bereich des Erbrechts abzusichern.

Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht im Schadensfall mit inbegriffen?

Wie das Angebot für Tarife zur Rechtsschutzversicherung für Erbrecht ist auch der Leistungsumfang der jeweiligen Bausteine stark eingeschränkt. Was bedeutet das? Je nach Tarif und Baustein, kann sich der Versicherungsschutz auf eine Erstberatung oder bestenfalls noch die eigenen Anwaltskosten beschränken. So extrem ist der Leistungsumfang jedoch nicht bei allen Anbietern eingeschränkt. Bei dem derzeit leistungsstärksten Angebot für einen Erbrecht-Baustein umfasst der Versicherungsschutz folgende Leistungen:

  • Übernahme von Anwaltskosten und Gerichtskosten
  • Persönliche Beratung
  • Mediation
  • Die Deckungssumme beträgt in diesem Fall bis zu 10.000 Euro. Im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen ist dies ein recht geringer Betrag.
  • Für Mediation übernimmt der Versicherer in diesem Tarif bis zu 3.000 Euro je Schadensfall und bis zu zwei Schadensfälle pro Kalenderjahr.

Weil die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht aber immer in einen umfassenderen Privatrechtsschutz eingebettet ist, können sich aus dem Gesamtvertrag noch weitere Leistungsansprüche für den Versicherten ergeben.

Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Im Versicherungsvertrag ist über Leistungsausschlüsse immer genau geregelt, in welchen Fällen die Versicherung definitiv keine Leistungen erbringt. Üblich sind zum Beispiel Leistungsausschlüsse für:

  • Schadensfälle, die bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind
  • Schadensfälle innerhalb der Wartezeit

Voraussetzung dafür, dass die Versicherung Leistungen erbringt, ist immer, dass der Schadensfall bereits eingetreten ist. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Testament bereits eröffnet worden sein muss. Vorabinformationen oder anwaltliche Auskünfte zur Gestaltung eines Testament gehören in der Regel ebenfalls nicht zum regulären Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung für Erbrecht. Solche Beratungsleistungen können jedoch in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten sein, in die der Baustein für Erbrecht integriert wird.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Tritt der Schadensfall ein, sollten Versicherungsnehmer in jedem Fall Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen. So können sie klären, welche Leistungen die Versicherung im vorliegenden Fall tatsächlich übernimmt. Aufgrund der zahlreichen Leistungseinschränkungen und Bedingungen für den Versicherungsschutz ist dieses Vorgehen speziell im Bereich der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht dringend zu empfehlen.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung Erbrecht ein?

Grundsätzlich setzt der Schutz einer Versicherung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns ein. Der genaue Zeitpunkt dafür wird im Versicherungsvertrag exakt festgehalten. Er muss nicht identisch mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschluss sein. Allerdings können Wartezeiten den Leistungsumfang eines Versicherungstarifs einschränken. Nach Ablauf der Wartezeiten besteht dann der vollständige Versicherungsschutz.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung Erbrecht sein?

Bei der Frage nach der Höhe einer Deckungssumme gilt grundsätzlich: Lieber zu hoch als zu niedrig. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Versicherte im Leistungsfall auf Kosten sitzen bleibt. Während bei einigen Tarifen für eine Rechtsschutzversicherung eine uneingeschränkte Kostenübernahme gelten kann, unterliegt eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht recht strikten Beschränkungen durch den Versicherer. Die höchste mögliche Deckungssumme beträgt derzeit 10.000 Euro. Für bestimmt Leistungen können dabei immer individuelle Höchstbeträge gelten.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung Erbrecht berechnet?

Der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung berechnet sich nach verschiedenen Faktoren. Grundsätzlich gilt hierbei: Je umfangreicher die Leistungen, desto höher auch der Beitrag. Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben neben dem Leistungsumfang außerdem:

  • Schadenssummen
  • Selbstbeteiligungen
  • Umfang der eingeschlossenen Rechtsbereiche

Diese Faktoren haben jedoch in der Regel nur einen Einfluss auf den vollständigen Versicherungsschutz einer privaten Rechtsschutzversicherung, in die die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht eingegliedert ist. Der Beitrag für den separaten Baustein für Erbrecht lässt sich dadurch in der Regel nicht beeinflussen. Wohl aber der Beitrag für den vollständigen Versicherungsschutz. Zusätzliche Rechtsbereiche können die Beiträge erhöhen. Selbstbeteiligungen wirken sich hingegen beitragssenkend aus.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung Erbrecht für mich?

Der Vergleich verschiedener Angebote für eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht ist wichtig und im Grunde unumgänglich für Versicherungsnehmer. Das liegt vor allem daran, dass das Angebot sehr eingeschränkt ist und viele Anbieter zusätzlich auch noch die enthaltenen Leistungen stark limitieren. Nur durch einen genauen Vergleich unterschiedlicher Angebote können Interessenten Angebote ermitteln, die zu ihren Bedürfnissen passen. Nur ein genauer Abgleich der eigenen Leistungsansprüche mit den enthaltenen Leistungen ermöglicht es, einen geeigneten Tarif zu ermitteln. Bei einem Vergleich der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht geht es also weniger um einen Vergleich der Kosten für den Versicherungsschutz. Vielmehr steht der Leistungsumfang im Vordergrund. Eine gute Hilfe sind bei dieser Aufgabe Vergleichsrechner. Sie ermöglichen einen schnellen und übersichtlichen Vergleich einzelner Tarife miteinander.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht lassen sich nicht direkt von der Steuer absetzen. Enthält der Tarif für die private Rechtsschutzversicherung, in die der Rechtsschutz für Erbrecht eingebettet ist, auch einen Baustein für Arbeitsrecht, können die Kosten hierfür anteilig abgesetzt werden. Viele Versicherungen weisen daher den anteiligen Beitrag für unterschiedliche Bausteine und Leistungen auf ihren Rechnungen separat aus oder tun dies auf Nachfrage.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung Erbrecht achten?

Versicherungsnehmer können ihre Rechtsschutzversicherung für Erbrecht unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist und eventueller Mindestlaufzeiten ihres Vertrages unkompliziert kündigen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate. Liegen bestimmte Gründe vor, kann auch eine außerordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat erfolgen. Solche Gründe sind zum Beispiel:

  • Beitragserhöhung
  • Leistungsfall

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Rechtsschutzversicherung Erbrecht achten?

Der Wechsel einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht stellt formal nichts anderes dar als die Kündigung des bestehenden und den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages. Bei einem Wechsel sind alle Punkte zu beachten, die auch bei einer Kündigung gelten. Für den neuen Vertrag können jedoch erneut Wartezeiten gelten. Für den Bereich Erbrecht sind das bis zu 12 Monate. Versicherungsnehmer sollten dies vor einem Wechsel bedenken. Ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht sollte daher nicht leichtsinnig erfolgen. Sprechen jedoch gute Gründe für einen Wechsel steht einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht grundsätzlich nichts entgegen.