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Rechtsschutzversicherung in Steuererklärung wo eintragen?

Rechtsschutzversicherung in Steuererklärung eintragen – was ist absetzbar?

MC | Rechtsschutz, SteuernDie Rechtsschutzversicherung gehört zu den Versicherungen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Dazu muss der Versicherte die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung eintragen. Das geht allerdings nur mit Einschränkungen.

Im privaten Bereich ist ausschließlich eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht steuerlich absetzbar. Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung für andere Rechtsbereiche können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Etwas anders verhält es sich bei einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Unternehmer und Selbstständige können die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz ausschließlich für unternehmerische Belange ausgelegt ist.

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Rechtsschutzversicherung Steuererklärung – wo eintragen?

Vielen Versicherungsnehmern ist nicht ganz klar, wie sie die Versicherungskosten absetzen können, bzw. wo sie in der Steuererklärung die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung eintragen sollen. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen.

Arbeitnehmer können die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise auch Arbeitsmaterialien oder Weiterbildungskosten, wenn der Arbeitnehmer die Kosten selber tragen muss. Der Aufwand,
die einzelnen Posten aufzulisten und in der Steuererklärung einzutragen lohnt sich allerdings erst, wenn die Kosten in Summe die Pauschale von 1.000 Euro übersteigen.

Selbstständige und Unternehmen, die die Beiträge zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen möchten, können die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen. Auf diese Weise erhöhen sich die Ausgaben und damit letztlich der zu versteuernde Unternehmensgewinn.

Rechtsschutzversicherung Steuererklärung wo eintragen: Kombitarife

Vorsicht ist geboten, wenn Versicherungsnehmer einen Kombitarif abgeschlossen haben. Also einen Tarif für eine Rechtsschutzversicherung, die unterschiedliche Rechtsbereiche abdeckt. Gerade im Privatbereich sind solche Tarife weit verbreitet. Oft werden sie auch als Privat-Rechtsschutzversicherung oder Familien-Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Bei solchen Tarifen sind neben dem Arbeitsrecht noch verschiedene andere Rechtsbereiche enthalten. Auch bei einem solchen Kombitarif ist es möglich, Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Allerdings nur die anteiligen Beiträge für den Bereich Arbeitsrecht.

Um dies zu ermöglichen, stellen die meisten Versicherungen bereits eine aufgeschlüsselte Beitragsrechnung zu Verfügung. Darin ist aufgelistet, wieviel der gezahlten Beiträge auf welchen Versicherungsbereich entfallen.

Ähnlich verhält es sich bei Kombitarifen für Unternehmen und Selbstständige. Hier gibt es häufig Kombitarife, die sowohl für den gewerblichen und den privaten Bereich Versicherungsschutz bieten. Ähnlich wie bei Arbeitnehmern kann der Versicherungsnehmer nur den Anteil für den gewerblichen Versicherungsschutz als Betriebskosten ansetzen. Auch hier erhalten Versicherte einen aufgeschlüsselte Rechnung.