Verkehrsrechtsschutzversicherung
Tag für Tag ereignen sich auf deutschen Straßen Verkehrsunfälle. Auf das Jahr gerechnet mehr als 2 Millionen. Die Wahrscheinlichkeit ist für jeden einzelnen Autofahrer damit relativ hoch, eines Tages in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Die Regulierung der Schäden erfolgt über die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich für jedes Fahrzeug vorgeschrieben ist. Auch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen ist durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Was aber, wenn Sie selber Ansprüche gegenüber einem Unfallgegner durchsetzten müssen, oder der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung gegen Sie erhoben wird? Diese Fälle sind durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Deshalb benötigen Autofahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Rechtsschutzversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist aber für jeden Verkehrsteilnehmer absolut empfehlenswert.
Welche Leistungen erbringt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Versicherungsnehmer vor den Kosten, die im Falle eines Rechtsstreites auf sie zukommen können. Diese Kosten können sich selbst bei kleineren Rechtsstreiten zu großen Beträgen summieren. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ermöglicht es damit, sich angemessen gegen Vorwürfe von Rechtsverstößen zu verteidigen. Oft ermöglicht es die Versicherung auch erst, eigene Rechtsansprüche durchzusetzen. Ganz einfach deshalb, weil Versicherte oft gar nicht in der Lage wären, ohne Versicherungsschutz die Kosten aufzubringen, die notwendig sind, um entsprechende Verfahren zu führen.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt zum Beispiel im Falle eines Rechtsstreites Kosten für:
- den eigenen Rechtsbeistand
- das Gerichtsverfahren (Verfahrenskosten, aber auch Kosten für Zeugen, Schöffen, Sachverständige u. a., falls notwendig)
- Gutachter
- aktive Strafverfolgung, wenn notwendig
- Haft-Kaution für den Versicherten
Diese Kosten übernimmt die Versicherung für verschiedene Bereiche, die vom Verkehrsrecht berührt werden. So zum Beispiel bei:
- Strafverfahren (z.B. fahrlässige Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall)
- Vertragsrecht (etwa bei Streitigkeiten mit einem Autohändler)
- Verwaltungsrecht im Zusammenhang mit Verkehrsangelegenheiten wie Sperrung oder erneute Erteilung der Fahrerlaubnis
- Angelegenheiten bezüglich der Kfz-Steuer
- Ordnungswidrigkeiten
Welche Leistungen im Einzelfall tatsächlich übernommen werden, hängt davon ab, was im Vertrag im Detail vereinbart ist. Insbesondere die Kostenübernahme für eine aktive Strafverfolgung sowie die Stellung einer Kaution im Bedarfsfall sind Optionen, die in der Regel zusätzlich vereinbart werden müssen. Sie gehören nicht zum Standardumfang einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Neben der Übernahme verschiedener Kosten schließt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung noch weitere Leistungen mit ein. Dazu zählen zum Beispiel die Prüfung des Versicherungsfalles und eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme im Vorfeld eines Rechtsstreites. Viele Anbieter unterstützen außerdem ausdrücklich außergerichtliche Einigungen, etwa im Rahmen von Schlichtungsverfahren. Sie sind oft deutlich einfacher, schneller und auch kostengünstiger als Gerichtsverfahren. Das ist für die Versicherung ebenso von Vorteil wie für den Versicherten.
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Welche Kosten übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Bei der Frage, welche Kosten eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt, spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Zum Standard gehört bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten für:
- Anwaltshonorare gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung für den eigenen Rechtsbeistand
- Auslagen für Zeugen, die im Laufe eines Verfahrens anfallen können
- Gutachten, die das Gericht einfordert
- Honorare für Sachverständige, sofern diese benötigt werden
- das Gerichtsverfahren, bei Niederlage auch die Kosten des Verfahrensgegners
Im Falle einer Verteidigung gegen Anschuldigungen ist die Kostenübernahme durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel unproblematisch. Einschränkungen kann es geben, wenn der Versicherungsnehmer selbst sein Recht in einem Prozess durchsetzen möchte. In diesem Fall behalten sich die meisten Versicherungsanbieter vor, den Fall im Vorfeld eines Verfahrens fachkundig zu prüfen. Anschließend legt die Versicherung verbindlich fest ob und welche Kosten genau übernommen werden. Diese Prüfung hat einen einfache Grund. Auf diese Weise schützen sich Versicherungen vor Kosten durch Verfahren, bei denen absehbar ist, dass es keine oder nur sehr geringe Erfolgschancen gibt.
Welche Kosten übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht?
Mindestens ebenso wichtig, wie die Frage, welche Kosten eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt, ist die Frage, welche Kosten sie NICHT übernimmt.
Prinzipiell übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung nur Kosten für Angelegenheiten und Rechtsbereiche, die im Vertrag explizit vereinbart sind. Für Angelegenheiten, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, übernimmt die Versicherung entsprechend keine Kosten.
Kosten, die eine Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht übernimmt, sind außerdem Geldstrafen. Die muss der Versicherte im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung in vollem Umfang selber tragen.
Bei der Frage, welche Kosten nicht übernommen werden, spielen immer auch Versicherungssummen und eventuell vereinbarte Selbstbeteiligungen eine wichtige Rolle. Kosten übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung immer nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungs- oder Versicherungssumme. Bei vielen Versicherungen ist diese Grenze sehr hoch. Einige Anbieter übernehmen Kosten sogar ohne Begrenzung. Ist eine Begrenzung vereinbart, muss der Versicherte anfallende Kosten selber tragen, die über diese Grenze hinausgehen.
Ist eine Eigenbeteiligung vereinbart, muss der Versicherte bei einem Rechtsstreit die anfallenden Kosten im Umfang der vereinbarten Eigenbeteiligung ebenfalls selber übernehmen. Kosten, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, übernimmt die Versicherung im vollen, vereinbarten Umfang.
Insbesondere bei neu abgeschlossenen Versicherungen kann es aus zwei weiteren Gründen dazu kommen, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Kosten nicht übernimmt:
- Die Ursache für den Rechtsstreit liegt noch vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages. In diesem Fall zahlen Rechtsschutzversicherungen nicht.
- Es gilt noch eine Wartezeit. Wartezeiten können üblicherweise für bis zu drei Monate nach Vertragsabschluss gelten. Innerhalb dieser Zeit ist der Vertrag zwar bereits gültig, die Versicherung erbringt aber noch keine Leistungen, bis die Wartezeit abgelaufen ist.
Worauf sollte ich beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung achten?
Vor dem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten Versicherungsnehmer grundsätzlich einen umfassenden Tarifvergleich vornehmen. Das raten auch Verbraucherschützer wie zum Beispiel die Stiftung Warentest. Selbst bei identischem Leistungsumfang können die Beiträge, die Versicherungsanbieter verlangen, zum Teil erheblich von einander abweichen. Beitragsersparnisse von 100 Euro sind durchaus realistisch. Ein Vergleich im Vorfeld spart somit bares Geld.
Darüber hinaus sollten sich Versicherungsnehmer immer darüber klar werden, welche Leistungen und gegebenenfalls auch Zusatzleistungen sie benötigen oder wünschen. Der Leistungsumfang hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge. Das gilt ebenso für vereinbarte Deckungssummen oder Selbstbeteiligungen. Durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen können Versicherungsnehmer die Beitragskosten senken. Sie müssen im Versicherungsfall aber Kosten in vereinbarter Höhe selber tragen.
Die Höhe der Deckungssumme fällt bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungsarten nicht ganz so stark ins Gewicht. Oft ist in den Tarifen bereits eine unbegrenzte Kostenübernahme oder eine sehr hohe Deckungssumme vereinbart. Dennoch sollte dieser Punkt grundsätzlich geprüft und gegebenenfalls an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Gerade bei Deckungssummen gilt: Je höher, desto besser.
Eine weitere wichtige Frage vor Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist die Frage, ob die Versicherung als separater Versicherungsschutz abgeschlossen oder als Baustein in eine umfangreichere Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden soll. Viele Rechtsschutzversicherung schließen den Bereich Verkehrsrecht bereits mit ein. Je nach den individuellen Bedürfnissen lohnt es sich, diese beiden Optionen miteinander zu vergleichen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist die Vereinbarung von Wartezeiten durchaus üblich. Das bedeutet, dass die Versicherung für den vereinbarten Zeitraum nach Vertragsabschluss keine Leistungen erbringen muss. Das gilt auch wenn der Versicherte in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Wartezeiten betragen üblicherweise einen bis drei Monate. Sie können für einzelne Leistungen auch innerhalb eines Versicherungsvertrages unterschiedlich vereinbart sein. Viele Versicherungsanbieter verzichten aber auch vollständig auf Wartezeiten. In diesem Fall ist der gewünschte Versicherungsschutz bereits unmittelbar nach Versicherungsbeginn in vollem Umfang ohne Einschränkungen gegeben.
Zu unterscheiden ist prinzipiell immer auch der Zeitpunkt der Vertragsabschlusses und des Versicherungsbeginns. Diese beiden Zeitpunkte sind nicht identisch. Üblich ist es zum Beispiel, dass im Versicherungsvertrag als Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn der nächste Monatserste vereinbart wird. Erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn gilt der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz.
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Worauf muss ich bei einem Wechsel oder einer Kündigung der Verkehrsrechtsschutzversicherung achten?
Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen, ist auch bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung eine Kündigung problemlos möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Bedingungen für eine Kündigung berücksichtigt. Diese sind grundsätzlich im Versicherungsvertrag festgehalten und können dort jederzeit eingesehen werden. Für jeden Vertrag gilt eine Kündigungsfrist, mit der der Versicherte den Vertrag kündigen kann. Je nach Vertragskonditionen können auch Mindestlaufzeiten für den Versicherungsschutz vereinbart sein. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden.
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Der Wechsel einer Verkehrsrechtsschutzversicherung stellt genau genommen nichts anderes als eine Kündigung und einen anschließenden neuen Vertragsschluss dar. Bei einem Wechsel gelten daher für den bestehenden Versicherungsvertrag zuerst einmal die gleichen Bedingungen wie bei einer Kündigung. Bei dem Abschluss eines neuen Vertrages muss der Versicherungsnehmer unter Umständen neue Wartezeiten berücksichtigen. Aus diesem Grund sollten Versicherungsnehmer einen Wechsel nicht leichtsinnig vornehmen, sollten allerdings auch nicht davor zurückschrecken. Bei deutlichen Beitragsersparnissen oder verbesserten Leistungen ist ein Wechsel der Verkehrsrechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll.
Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig prüfen und vergleichen
Viele Versicherungsnehmer schließen einmal eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und kümmern sich anschließend nicht mehr darum. Das gilt im Grunde für fast alle Versicherungsarten bei den meisten Versicherungsnehmern. Deutlich sinnvoller ist es jedoch, den Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Veränderungen in der Lebenssituation können dazu führen, dass eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig ist. Nur so lässt sich der gewünschte Schutz dauerhaft sicherstellen.
Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer bei dieser Gelegenheit immer auch einen Vergleich der aktuellen Versicherung mit neuen Angeboten vornehmen. Mit einem Vergleichsrechner geht das spielend einfach und kostet nur wenige Augenblicke Zeit. Mit dem Wechsel in ein günstigeres Angebot lässt sich oft viel Geld sparen.
Ist die Anpassung einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung notwendig aber nicht möglich, sollte der Versicherungsnehmer zu einem Anbieter wechseln, der ihm den gewünschten Versicherungsschutz ermöglicht. In diesem Fall sollte ebenfalls wie bei jedem Neuabschluss ein umfassender Vergleich der unterschiedlichen Angebote vorgenommen werden.
Nur durch den regelmäßigen Vergleich, Anpassungen und gegebenenfalls einen Wechsel des Anbieters lässt sich der optimale Versicherungsschutz durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung dauerhaft sicherstellen und gewährleisten.
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