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Rechtsschutzversicherung Familienrecht

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Rechtsschutzversicherung Familienrecht

Rechtliche Streitigkeiten kann es auch innerhalb einer Familie geben – und das häufiger als gedacht. Wenn es um Scheidung, Sorgerecht und Unterhaltszahlungen geht, dann ist in der Regel rechtlicher Beistand sowie eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Selbst glücklichste Ehen sind nicht vor dem Risiko gefeit, dass es einmal nicht mehr so harmonisch abläuft und als Option nur noch die Scheidung möglich ist.

Und wer bekommt dann das Haus, wer kümmert sich um die gemeinsamen Kinder, wie sind die Besuchsregelungen und wie hoch ist der Unterhalt, der für die Kinder gezahlt werden muss?

Nicht immer besteht gegenseitiges Einverständnis und es bedarf eines rechtlichen Beistands, um sein Recht durchzusetzen. Für eine Scheidung ist in Deutschland sogar grundsätzlich eine gerichtliches Urteil notwendig. Die jeweiligen Kosten für die Rechtsanwälte und für das Gericht sind dabei in der Regel hoch und können schnell den eigenen finanziellen Rahmen sprengen. Eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht kann im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung diese Rechtskosten absichern und (zumindest teilweise) Versicherungsschutz bieten. Das Angebot für eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht ist jedoch recht begrenzt und deckt häufig nur Erstberatungsgespräche bei einem Rechtsanwalt ab.

 

Welche Leistungen kann eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht beinhalten?

Eine Rechtsschutzversicherung kann für verschiedene Rechtsbereiche abgeschlossen werden, unter anderem in den Bereichen

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht
  • Zivilrecht

Zum Zivilrecht gehören unter anderem das Erbrecht, das Schuldrecht, das Sachenrecht und eben auch das Familienrecht, welches familiäre Rechtsverhältnisse, zum Beispiel durch Ehe, Lebensgemeinschaft sowie Verwandtschaft, regelt. So gehören zum Familienrecht folgende Bereiche:

  • Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt, zum Beispiel
    • für Forderungen an ein leibliches Elternteil
    • für Forderungen vom Sozialamt für Familienangehörige in einem Pflegeheim
    • für Forderungen der eigenen Kinder gegenüber den Eltern

Eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht ist jedoch nicht als eigenständige Versicherungspolice abzuschließen, sondern kann immer nur ein Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung mit weiteren versicherten Rechtsbereichen sein. In der Regel ist der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht sehr begrenzt, da meist nur das Erstberatungsgespräch versichert ist, nicht aber die eigentlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Meist ist diese Erstberatung sogar auf eine Summe von circa 200 Euro begrenzt. Unter Umständen bieten einige Versicherer an, die Kosten für die außergerichtliche Klärung durch einen Mediator zu übernehmen. Teilweise ist die Rechtsschutzversicherung Familienrecht auch um das Erbrecht erweiterbar. Auch hierbei ist der Versicherungsumfang jedoch sehr reduziert.

Umfassenden Versicherungsschutz für eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht bietet auf dem deutschen Versicherungsmarkt derzeit nur ein Versicherer (Arag) an – und das auch „nur“ in den Familienrechtsbereichen Scheidung und Unterhalt. Jeweils als Zusatzbaustein erhält der Versicherte hierbei Leistungen für die Kosten von Rechtsanwalt und Gericht bis zu einer maximalen Grenze von 30.000 Euro.

 

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Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht und einer Familienrechtsschutzversicherung?

Ist von einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht die Rede, wird diese nicht selten mit einer Familienrechtsschutzversicherung gleichgesetzt. Dabei sind beide Begriffe deutlich voneinander abzugrenzen. Eine Familienrechtsschutzversicherung ist sozusagen ein Familientarif einer Rechtsschutzversicherung, bei dem mehrere Familienmitglieder über eine Rechtsschutzversicherung mit diversen Rechtsbereichen abgesichert sind, darunter

  • der Ehepartner
  • die minderjährigen Kinder
  • die volljährigen Kinder, die noch im gemeinsamen Haushalt leben oder sich in der Ausbildung beziehungsweise im Studium befinden
  • die Eltern, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben

Dahingegen bezieht sich die Rechtsschutzversicherung Familienrecht auf einen Rechtsbereich innerhalb des Zivilrechts.

Gibt es bei der Rechtsschutzversicherung Familienrecht eine Wartezeit?

Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung Familienrecht eine Wartezeit beinhaltet, kann grundsätzlich mit einem Ja beantwortet werden. Bei jeder Rechtsschutzversicherung gelten selbst innerhalb eines Tarifs abhängig vom Rechtsgebiet unterschiedlich lange Wartezeiten, die meist zwischen drei und zwölf Monaten betragen. Für Scheidung beim Zusatztarif der Arag ist sogar eine Wartezeit von drei Jahren vorgesehen, beim Unterhaltstarif gilt eine Wartezeit von einem Jahr.

Diese Wartezeit beschreibt den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss beziehungsweise Versicherungsbeginn und der ersten möglichen Leistungsinanspruchnahme. Die Festlegung der Wartezeit dient den Versicherern als Risikoschutz, damit in dem Wissen einer bevorstehenden Trennung nicht noch schnell eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht abgeschlossen wird und möglichweise sogar direkt nach der Leistungsinanspruchnahme wieder gekündigt wird. In dem Fall stehen geringe Beitragszahlungen hohen Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber – eine Rechnung, die für keinen Versicherer aufgeht. Versichert werden kann demnach immer nur das allgemeine Risiko, nicht aber der konkrete Versicherungsfall.

Auch wenn es mittlerweile Tarife für eine Rechtsschutzversicherung gibt, die auf eine Wartezeit verzichten, gilt dies nicht für den Bereich Rechtsschutzversicherung Familienrecht.

 

Was sollte vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht beachtet werden?

Zwar wird mit einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht immer nur ein allgemeines Risiko für familienrechtliche Streitigkeiten abgedeckt, um Versicherungsleistungen von der Rechtsschutzversicherung Familienrecht zu erhalten, muss aber ein konkreter Versicherungsfall eingetreten sein. Vor allem bei einer Trennung muss die Rechtslage eindeutig sein, im besten Fall ist der eine Partner aus der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus bereits ausgezogen. Ansonsten gilt die Regelung: getrennt von Tisch und Bett. Im Zweifel muss der Rechtsschutzversicherung Familienrecht die Trennung nachgewiesen werden. Häufig leistet die Rechtsschutzversicherung Familienrecht auch nur dann, wenn bereits schriftliche Dokumente, zum Beispiel Scheidungsunterlagen, vorliegen – dies gilt jedoch nicht für die Versicherung des Erstberatungsgesprächs.

Zumindest für den Zusatz Scheidung kann die Rechtsschutzversicherung Familienrecht nicht von einer alleinlebenden Person abgeschlossen werden, sondern immer nur von einer verheirateten. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung Familienrecht gilt dann automatisch für beide Ehepartner und deckt auch die Kosten für beide Rechtsanwälte.

Überlegen Sie sich vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung Familienrecht zudem, ob eine Selbstbeteiligung für Sie sinnvoll sein kann. Die Arag-Tarife bieten beispielsweise unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungsvarianten an. Übernimmt der Versicherte im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst, wird der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung Familienrecht in der Folge günstiger ausfallen.

Möchten Sie einen Tarif für eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht abschließen, bei dem ausschließlich ein Erstberatungsgespräch versichert ist, sollten Sie genau darauf achten, dass der beauftragte Rechtsanwalt dieses auch gesondert abrechnet, sofern Sie ihn für weitere Beratungstätigkeiten beauftragen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass die Rechtsschutzversicherung Familienrecht ihre Leistung verweigern wird.

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Wie lässt sich das überschaubare Angebot für eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht erklären?

Das recht überschaubare Angebot für eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht hat seinen guten Grund. Für Versicherungen erweist sich eine entsprechende Versicherung als wenig wirtschaftlich, dementsprechend werden Scheidungen, Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten gar nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang abgesichert.

Eine Scheidung sowie Unterhaltsstreitigkeiten sind für alle Beteiligten nicht nur unschön, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Wird keine Einigung erzielt, kann sich das entsprechende Rechtsverfahren schnell in die Länge ziehen und sogar Kosten im fünfstelligen Eurobereich verursachen. Hinzu kommt das relativ große Schadensrisiko (immerhin gut ein Drittel aller Ehen werden heutzutage wieder geschieden), das Versicherer einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht für ihre Beitragskalkulation ansetzen. Um Gewinn zu erzielen, würde der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung Familienrecht entsprechend hoch ausfallen – so hoch, dass nur noch wenige Personen bereit wären, ihn zu zahlen.

Darüber hinaus befürchten die Versicherer, dass durch das Wissen über das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht die Hemmschwelle, sich rechtlichen Beistand zu holen, deutlich geringer wäre und familienrechtliche Streitigkeiten viel häufiger vor Gericht landen würden, da die Kosten nicht aus eigener Tasche gezahlt werden müssten.

 

Ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht abzuschließen?

Eine allgemeine Empfehlung für oder gegen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht gibt es nicht. Vielmehr gilt es, dass individuelle Risiko gut abzuwägen. Da eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht bereits in „den guten Tagen“ einer Ehe oder einer ähnlichen Familiensituation abgeschlossen werden muss, um im Fall der Fälle einen Leistungsanspruch geltend machen zu können, ist es in der Regel noch nicht vorhersehbar, ob in der Zukunft tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen werden müssen. Im Gegensatz zu anderen Risiken, die über eine Versicherung abgesichert werden können, sind familienrechtliche Streitigkeiten meist immer vom Versicherten zu einem gewissen Grad selbst beeinflussbar. Und die wenigsten Menschen möchten sich wohl eingestehen, zum Beispiel zu Beginn einer Ehe, dass sie selbst einen „Schaden“ herbeiführen können, in dem Fall das Scheitern einer Ehe.

Sollte es jedoch zum Versicherungsfall kommen, dann wird der Versicherte wahrscheinlich froh darüber sein, entsprechenden Rechtsschutz zu haben. Denn die Rechtskosten für eine Scheidung, für Unterhalts- und Sorgerechtsforderungen können schnell ein sehr hohes finanzielles Ausmaß annehmen. Die umfassende Rechtsschutzversicherung Familienrecht wird dann sämtliche Kosten auffangen. Wer daher in Kauf nimmt, eventuell seinen Partner durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht zu brüskieren und bereit ist, monatlich Beiträge zu zahlen, ist mit einer Rechtsschutzversicherung Familienrecht gut beraten.

 

Wie hoch ist der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung Familienrecht?

Der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung Familienrecht beträgt bei der Arag für den Baustein Scheidung circa elf Euro und pendelt beim Bereich Unterhalt zwischen sechs und neun Euro. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Beitrag immer in Abhängigkeit zum Gesamttarif der Rechtsschutzversicherung steht und die Rechtsschutzversicherung Familienrecht nicht als eigenständige Police abgeschlossen werden kann.

Werden über die Rechtsschutzversicherung Familienrecht ausschließlich das Erstberatungsgespräch sowie unter Umständen auch die Kosten für einen Mediator abgedeckt, entstehen für den Versicherungsnehmer meist keine zusätzlichen Kosten, sondern sind direkt im Tarif der Rechtsschutzversicherung enthalten.

Beitragsbeeinflussend wirken sich dabei folgende Faktoren aus:

  • der Umfang der abgesicherten Rechtsbereiche
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • die Anzahl der versicherten Personen
  • der Familienstand
  • die Dauer der Laufzeit
  • die Zahlungsintervalle
  • das Preisniveau des Anbieters

 

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Besteht für die Rechtsschutzversicherung Familienrecht eine steuerliche Absetzbarkeit?

Die Beiträge, die Sie für Ihren Rechtsschutz mit einer integrierten Rechtsschutzversicherung Familienrecht bezahlen, können Sie nicht von Ihrer privaten Einkommenssteuer absetzen. Eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht ist eine Sachversicherung, die nicht zur Absicherung von persönlichen Lebensrisiken dient und damit keiner steuerlichen Vergünstigung unterliegt.

Übrigens: Auch die Rechtskosten, die Sie privat für Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt zahlen, können Sie nicht von der Steuer absetzen.