Rechtsschutzversicherung Baurecht
Warum lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Baurecht ?
Viele Menschen erfüllen sich früher oder später im Leben den Traum vom eigenen Haus. Egal, ob sie neu bauen oder eine gebrauchte Immobilie kaufen und renovieren, sind damit immer verschiedene Aufgaben und Pflichten verbunden. Oft sind auch Dritte eingebunden. Läuft einmal nicht alles wie geplant, kann es schnell zu Streit kommen. Nicht selten enden solche Streitfälle dann schnell vor einem Gericht. Gut, wer dann eine Rechtsschutzversicherung Baurecht hat.
Die Rechtsschutzversicherung Baurecht schützt den Versicherten im Falle eines Rechtsstreites im Bereich Baurecht umfassend vor hohen Kosten. Zum Beispiel übernimmt sie Kosten für Anwaltshonorare oder Gerichtskosten. Um sich bei Baumängeln oder sogar Pfusch angemessen wehren zu können, sollten Bauherren und Hauskäufer diesen wichtigen Versicherungsschutz abschließen. Das ist allerdings gar nicht so einfach.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung Baurecht mitversichert?
Eine Rechtsschutzversicherung für Baurecht bietet Versicherungsnehmern umfassenden Schutz vor den Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann. Zu beachten ist dabei, dass eine Rechtsschutzversicherung immer nur für bestimmte Rechtsbereiche gilt. Kommt es im abgesicherten Rechtsbereich zu einem Rechtsstreit, übernimmt die Versicherung die dabei entstehenden Kosten. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung ist der Bereich Baurech versichert. Allerdings gibt es bislang keinen Tarif, der separaten Versicherungsschutz für den Bereich Baurecht bietet. Bei einigen wenigen Anbietern ist er als Baustein in einen umfassenderen Versicherungsschutz integrierbar. Enthält eine Rechtsschutzversicherung den Baustein Baurecht, oft auch als Bauherrenrechtsschutz bezeichnet, übernimmt die Versicherung Kosten, wenn der Versicherte:
- Sich gegen falsche Vorwürfe und Anschuldigungen im Zusammenhang mit einem Um- oder Neubau zur Wehr setzen muss (passiver Rechtsschutz)
- Seinerseits juristischen Beistand benötigt, um sein gutes Recht durchzusetzen, etwa bei Baumängeln oder Pfusch (aktiver Rechtsschutz)
Oft ermöglicht erst eine Rechtsschutzversicherung Bauherren, ihr Recht durchzusetzen, indem sie die anfallenden Kosten übernimmt. Ohne Versicherungsschutz wären die Kosten für einen Rechtsstreit einfach zu hoch.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rechtsschutzversicherung Baurecht abschließe?
Das Angebot für eine Rechtsschutzversicherung Baurecht ist sehr gering. Viele herkömmliche Tarife für eine Privatrechtsschutzversicherung schließen diesen Bereich sogar explizit aus. Wer auf der Suche nach einer geeigneten Rechtsschutzversicherung im Bereich Baurecht ist, sollte daher genau prüfen, ob der gewünschte Versicherungsschutz in einem bestimmten Tarif enthalten ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bausteine, die den gewünschten Versicherungsschutz bieten, nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Beim Versicherungsanbieter ARAG ist die Rechtsschutzversicherung Baurecht als „Bauherren-Rechtsschutz für Umbau und Neubau“ in der Premium-Version der Rechtsschutzversicherung für Mieter enthalten. Diese ist nicht zu verwechseln mit dem Baustein „Miete“ innerhalb der Privatrechtsschutzversicherung. Haben Interessenten einen geeigneten Versicherungstarif gefunden, sollten sie auf einige weitere Dinge achten:
- In welchem Umfang übernimmt die Versicherung Kosten im Bereich Baurecht?
- Selbstbeteiligungen
- Wartezeiten
- Enthaltene Serviceleistungen
- Deckungssumme
Wartezeiten sind bei Rechtsschutzversicherungen durchaus üblich und gelten auch für den Bereich Baurecht. Während Wartezeiten sonst in der Regel drei Monate betragen, belaufen sie sich im Bereich Bauherren-Rechtsschutz auf bis zu sechs Monate. Versicherungsnehmer sollten dies bedenken und den gewünschten Rechtsschutz rechtzeitig abschließen. Kommt es innerhalb der Wartezeit zu einem Versicherungsfall, erbringt die Versicherung nicht die gewünschten Leistungen.
Selbstbeteiligungen sind ein weiterer Punkt, den Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Bereich Baurecht genau bedenken und prüfen sollten. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss der Versicherte in einem Schadensfall Kosten bis zu dieser Höhe selber tragen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer je nach Tarif und Anbieter zwischen Null und 1.000 Euro wählen. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto geringer fallen die Versicherungsbeiträge aus. Oft lassen sich schon durch geringe Selbstbeteiligungen die Beiträge spürbar senken.
Gerade bei einem speziellen Versicherungsschutz wie der Rechtsschutzversicherung für Baurecht sollten sich Versicherungsnehmer genau vergewissern, welche Schadenssumme der gewählte Tarif abdeckt. Hier gelten mitunter erhebliche Einschränkungen. Während eine allgemein Rechtsschutzversicherung oft Schäden in unbegrenzter Höhe übernimmt, sind die Schadenssummen beim Baurecht oft limitiert. Der Anbieter ARAG übernimmt zum Beispiel bis zu 10.000 Euro innerhalb der Vertragslaufzeit.
Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung Baurecht im Schadensfall mit inbegriffen?
Der Umfang der Leistungen bei einer Rechtsschutzversicherung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Das hängt vor allem vom Tarif ab, der den gewünschten Schutz bietet. Übliche Leistungen sind beispielsweise:
- Telefonische Rechtsberatung
- Übernahme der Honorarkosten für einen Anwalt
- Gerichtskosten
Weitere Leistungen sind mitunter:
- Kostenübernahme für Mediation
- Kostenübernahme für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts
- Persönliche Beratung durch einen Anwalt
Ein großer Leistungsumfang ist für Versicherungsnehmer sehr komfortabel. Er hat aber auch seinen Preis. Grundsätzlich gilt hier: Je mehr Leistungen, desto höher sind die Beiträge. Andererseits ist der gewünschte Bauherren-Rechtsschutz etwa beim Anbieter ARAG ausschließlich in der Premium-Variante der Mieterrechtsschutzversicherung erhältlich. Der Versicherungsnehmer muss sich also automatisch für einen sehr leistungsstarken Versicherungstarif entscheiden.
Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung Baurecht im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Bei jeder Rechtsschutzversicherung ist vertraglich genau geregelt, welche Leistungen sie erbringt. Ebenso ist aber auch festgelegt, welche Leistungen sie nicht erbringt. Dazu sind im Vertrag Leistungsausschlüsse enthalten. Leistungsausschlüsse gelten bei Rechtsschutzversicherungen üblicherweise für:
- Rechtsstreite, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen haben
- Schadensfälle innerhalb der Wartezeit
Welche Leistungsausschlüsse im Einzelfall gelten, sollten Versicherungsnehmer im Detail anhand der Vertragsbedingungen prüfen. Gerade bei einem so speziellen Versicherungsschutz ist das angebracht.
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Tritt der Schadensfall ein, sollten Versicherungsnehmer Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen. Die meisten Versicherer bieten dazu spezielle Erstberatungs-Hotlines an. Durch die Abstimmung mit der Versicherung können die Versicherungsnehmer direkt abklären, welche Leistungen die Versicherung in ihrem Fall übernimmt, und welche nicht. Auf diese Weise vermeiden sie, dass sie später auf Kosten sitzen bleiben.
Gerade bei einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung, für die viele besondere Bedingungen gelten, ist ein direkter Kontakt im Schadensfall immer angebracht.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung Baurecht ein?
Wie bei allen Versicherungen ist auch bei der Rechtsschutzversicherung für Baurecht der Versicherungsschutz nicht sofort mit dem Vertragsabschluss gegeben. Der im Vertrag vereinbarte Versicherungsbeginn kann vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abweichen. Der Versicherungsbeginn kann zum Beispiel zum nächsten 15. des Monats nach Vertragsabschluss vereinbart sein. Entscheidend ist der Versicherungsbeginn, der im Vertrag festgehalten ist.
Auch mit dem Vertragsbeginn ist noch nicht der vollständige Versicherungsschutz gegeben. Das gilt insbesondere bei Wartezeiten. Diese beginnen ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns zu laufen. Erst wenn die Wartezeit von bis zu sechs Monaten für den Bereich Baurecht abgelaufen ist, hat der Versicherte den vollen Versicherungsschutz.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung Baurecht sein?
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird die Deckungssumme in der Regel als Schadenssumme bezeichnet. Prinzipiell sollte sie so hoch wie möglich sein. Auf diese Weise ist ausgeschlossen, dass der Versicherte im Versicherungsfall Kosten selber tragen muss. Allerdings haben Versicherungsnehmer bei der Rechtsschutzversicherung für Baurecht kaum Wahlmöglichkeiten für die Deckungssumme. Die Schadenssummen sind häufig limitiert. Bei der ARAG zum Beispiel auf 10.000 Euro je Vertragslaufzeit.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung Baurecht berechnet?
Die Beitragshöhe für eine Rechtsschutzversicherung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Ausschlaggebend sind vor allem:
- Umfang der Leistungen
- Umfang der Rechtsbereiche, die abgesichert sind
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe der Selbstbeteiligung
Prinzipiell gilt: Je mehr Leistungen er Versicherungsschutz enthält, desto höher sind die fälligen Beiträge. Aufgrund des geringen Angebotes haben Interessenten für eine Rechtsschutzversicherung Baurecht kaum Wahlmöglichkeiten beim Leistungsumfang der Tarife. Möchten sie die Beiträge senken, sind Selbstbeteiligungen ein gutes Mittel dafür.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung Baurecht für mich?
Interessenten sollten auf jeden Fall einen Vergleich der Rechtsschutzversicherung vornehmen. anders als bei anderen Versicherungen liegt der Fokus hierbei allerdings nicht auf der Beitragshöhe. Viel wichtiger ist bei einem Vergleich der Rechtsschutzversicherung für Baurecht, welche Leistungen sie bietet und ob sie den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entspricht. Dies lässt sich nur durch einen genauen Vergleich herausfinden. Schnell und einfach erfolgt der Vergleich mit Hilfe eines Vergleichsrechners. Er ermöglicht es, Tarife anhand verschiedener Kriterien zu ermitteln und anschließend direkt miteinander zu vergleichen. Leichter und schneller geht es kaum.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Bestimmte Versicherungsbeiträge können Versicherungsnehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt grundsätzlich auch für die Rechtsschutzversicherung. Allerdings nur für bestimmte Arten der Rechtsschutzversicherung. Arbeitnehmer können zum Beispiel eine Arbeitsrechtsschutzversicherung als Werbungskosten geltend machen. Ähnlich verhält es sich bei Selbstständigen. Sie können den Versicherungsschutz für ihr Unternehmen oder ihre selbstständige Tätigkeit als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Bei Kombitarifen kann in beiden Fällen nur der Anteil zur Arbeitsrechtsschutzversicherung, bzw. der Anteil für den gewerblichen Versicherungsschutz geltend gemacht werden. Versicherungsanbieter listen in ihrer Beitragsrechnung in der Regel den jeweiligen Beitragsanteil auf oder tun dies auf Nachfrage. Da eine Rechtsschutzversicherung Baurecht weder zur Arbeitsrechtsschutzversicherung noch zum gewerblichen Versicherungsschutz zählt, können die Beiträge zu dieser Versicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung Baurecht achten?
Wer eine bestehende Rechtsschutzversicherung für Baurecht kündigen möchte, muss vor allem auf zwei Dinge achten:
- Vertragslaufzeiten
- Kündigungsfristen
Eine Kündigung ist unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr und verlängert sich stillschweigend, sofern der Versicherte nicht kündigt. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate.
Sind die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben, kann der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und mit Frist von einem Monat den Vertrag vorzeitig kündigen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Rechtsschutzversicherung Baurecht achten?
Für einen Wechsel muss der Versicherungsnehmer seinen bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Es gelten damit alle Bedingungen einer regulären Kündigung. Für den neuen Vertrag werden in der Regel wieder Wartezeiten fällig. Das bedeutet, es kann eine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Dies sollten Versicherungsnehmer bei einem Wechsel berücksichtigen.