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Rechtsschutzversicherung Strafrecht

Warum lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht?

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, lautet ein altes Sprichwort. So kann es in verschiedenen Lebenssituationen geschehen, dass bisher unbescholtene Bürger mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Bei Straftaten drohen jedoch empfindliche Strafen, bis hin zur Haft. Das möchte natürlich niemand und daher ist bei Vorwürfen oder Anklagen wegen einer Straftat eine gute anwaltliche Verteidigung absolut notwendig.

Mit einem Gerichtsverfahren und der notwendigen Verteidigung sind jedoch immer auch hohe Kosten verbunden. Vor solchen Kosten schützt bei anderen Rechtsverstößen normalerweise eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings ist bei den meisten Anbietern für herkömmliche Rechtsschutzversicherungen der Bereich Strafrecht ausgeschlossen. Das liegt daran, dass die meisten Straftaten Vorsatz voraussetzen. Vorsätzliche Rechtsverstöße sind bei regulären Rechtsschutzversicherungen jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

Wer den Bereich Strafrecht dennoch absichern möchte oder muss, benötigt daher eine Rechtsschutzversicherung Stafrecht. Dieser besondere Versicherungsschutz unterstützt Versicherte auch im Bereich Strafrecht. Es gelten jedoch einige Besonderheiten für diesen speziellen Versicherungsschutz. Wer gefährdet ist, mit dem Strafrecht in Konflikt zu kommen, ist mit einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht in jedem Fall gut beraten und sollte sich entsprechend absichern.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht mitversichert?

Die Rechtsschutzversicherung Strafrecht sichert Versicherungsnehmer speziell im Bereich Strafrecht ab. Von einem Schaden spricht man im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht immer dann, wenn der Versicherte einer Straftat beschuldigt oder angeklagt wird. Während andere Rechtsschutzversicherungen oft eine Reihe verschiedener Rechtsbereiche abdecken, gilt die Rechtsschutzversicherung Strafrecht üblicherweise nur für den Bereich Strafrecht.

Durch die gezielte Absicherung schließt diese Form der Rechtsschutzversicherung eine gravierende Lücke, die andere Rechtsschutztarife haben. Der Bereich Strafrecht ist bei den meisten Versicherungstarifen im Bereich Rechtsschutz explizit ausgeschlossen. Dabei ist dieser Versicherungsschutz sehr sinnvoll.

Eine wichtiges Kriterium für eine Straftat ist der Tat-Vorsatz. Es ist allerdings nicht zwingend notwendig, dass eine Straftat vorsätzlich begangen wird. Auch durch fahrlässiges Handeln kann es zu einer Straftat kommen. Im Alltag ist dies sogar die wahrscheinlichere Situation, in der der Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht notwendig ist, etwa bei fahrlässigem Autofahren unter Einfluss von Alkohol oder Fahrerflucht. Im geschäftlichen Umfeld können zum Beispiel Straftaten wie Steuerhinterziehung oder illegale Beschäftigung eine Rolle spielen.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht abschließe?

Es kommt nicht von ungefähr, dass die meisten regulären Rechtsschutzversicherungen Vorsatz ausschließen. Auch eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht gibt den Versicherten keinen Freifahrtschein, Straftaten zu begehen. Denn auch bei der Rechtsschutzversicherung Strafrecht gelten einige Einschränkungen. Was bedeutet das? Die Rechtsschutzversicherung Strafrecht leistet nicht, wenn der Versicherte eine Straftat vorsätzlich begangen hat. Weil die Versicherung jedoch für den Bereich Strafrecht gilt, erbringt die Versicherung bestimmte Leistungen unter Vorbehalt. Stellt sich heraus, dass der Versicherte eine Straftat vorsätzlich begangen hat, fordert die Versicherung die erbrachten Leistungen zurück. Stellt sich hingegen heraus, dass kein Vorsatz bestanden hat oder erweisen sich die Anschuldigen als haltlos, erbringt die Versicherung die vereinbarten Leistungen im vollen Umfang.

Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, die vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht zu beachten sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Höhe der Schadenssumme
  • Wartezeiten
  • Abgesicherte Personen
  • Selbstbeteiligungen
  • Separater Tarif oder Einschluss als Baustein?

Die Schadenssumme sollte für eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht ausreichend hoch sein. Verfahren in diesem Bereich können sehr langwierig und kostenintensiv sein. Übersteigen die entstehenden Kosten für Verteidigung und Gerichtsverfahren die Schadenssumme muss der Versicherte die Kosten oberhalb der vereinbarten Schadenssumme selber tragen.

Ebenfalls selber tragen müssen Versicherte eventuell vereinbarte Selbstbeteiligungen. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Teil der Kosten, den der Versicherte im Schadensfall grundsätzliche selber tragen muss. Durch Selbstbeteiligungen lassen sich Versicherungsbeiträge spürbar senken.

Die Rechtsschutzversicherung kann als separater Tarif abgeschlossen werden. Bei einigen Versicherungsanbietern besteht außerdem die Möglichkeit, einen Baustein für Strafrecht in eine Private Rechtsschutzversicherung oder eine Firmenrechtsschutzersicherung einzubinden. Das gilt oft jedoch erst bei hochwertigeren Tarifen und längst nicht bei allen Anbietern. Insgesamt bieten derzeit nur wenige Versicherungen einen Versicherungsschutz im Bereich Strafrecht an. Das Angebot ist im Vergleich zu anderen Tarifarten daher nur gering. Versicherungsnehmer sollten dies bei der Suche nach geeigneten Tarifen berücksichtigen.

Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht im Schadensfall mit inbegriffen?

Die Rechtsschutzversicherung Strafrecht unterscheidet sich etwas von Rechtsschutzversicherungen für andere Bereiche. Der Versicherungsschutz umfasst daher grundsätzlich:

  • Passiver Rechtsschutz
  • Opferrecht

Im Bereich des passiven Rechtsschutzes übernimmt die Versicherung die notwendigen Kosten, wenn sich der Versicherte gegen vorgeworfene Rechtsverstöße zur Wehr setzen muss. Zu den Kosten, die die Versicherung im Versicherungsfall übernimmt, gehören zum Beispiel:

  • Anwaltshonorar
  • Anfallende Zeugengelder
  • Kosten für Gutachten, falls vom Gericht verlangt
  • Verhandlungskosten

Einige Versicherungen erbringen die genannten Leistungen nur, wenn es sich bei den vorgeworfenen Straftaten nicht um sogenannte Vorsatzdelikte handelt. Das sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden könnten, wie zum Beispiel Mord, Betrug oder Steuerhinterziehung. Bei einer speziellen Rechtsschutzversicherung Strafrecht, erbringt der Versicherer die genannten Leistungen in der Regel beim Vorwurf von Vorsatzdelikten. Allerdings nur, solange es keine rechtskräftige Verurteilung gibt. Kommt es zu einer Verurteilung des Versicherungsnehmers, fordern die Versicherungen die erbrachten Leistungen in der Regel zurück.

Beim Opferrecht erbringt die Versicherung die vereinbarten Leistungen auch, wenn der Versicherte Opfer einer Straftat ist und Rechtsansprüche als Nebenkläger geltend machen möchte.

Neben der Übernahme der genannten Kosten umfasst der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht oft noch weitere Leistungen. Dazu zählt insbesondere eine anwaltliche Beratung. Ist ein Strafrecht-Baustein in einen allgemeineren Tarif eingegliedert, können sich daraus weitere Versicherungsleistungen ergeben.

Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Für den Bereich Strafrecht gelten bei der Rechtsschutzversicherung viele Einschränkungen. Das gilt insbesondere, wenn der Rechtsbereich als Baustein in einen umfassenderen Versicherungstarif eingebettet ist. Versicherungsnehmer sollten daher genau prüfen, welche Bedingungen für den Versicherungsschutz gelten. Den umfassendsten Versicherungsschutz bieten in der Regel separate Versicherungstarife für den Bereich Strafrecht.

Ein klarer Leistungsausschluss liegt bei allen Versicherungen vor, wenn es sich um ein Vorsatzdelikt handelt. Einige Versicherungen erbringen bei Vorsatzdelikten die vereinbarten Leistungen unter Vorbehalt. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung des Versicherten fordern sie jedoch die erbrachten Leistungen zurück. Auf diese Weise ermöglicht der Versicherungsschutz bei Vorsatzdelikten eine angemessene Verteidigung, um die Unschuld des Versicherten zu erweisen.

Versicherungsnehmer sollten auf jeden Fall genau prüfen, welche Art von vorgeworfenen Rechtsverstößen eine Rechtsschutzversicherung abdeckt und welche nicht.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Der Schadensfall tritt ein, wenn der Versicherte wegen einer Straftat angeklagt oder einer solchen Tat beschuldigt wird. In diesem Fall sollten Betroffene als erstes mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und alle weiteren Schritte genau besprechen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Kosten für ihr weiteres Vorgehen gedeckt sind. Oft bietet die Versicherung bereits eine erste anwaltliche Beratung an. Auf diese Weise kann sich der Versicherte auf jeden Fall informieren, welche Schritte er als nächstes Unternehmen kann und sollte.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung Strafrecht ein?

Für den Beginn des Versicherungsschutzes sind verschiedene Faktoren relevant. Zu unterscheiden sind zunächst einmal:

  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • Vereinbarter Versicherungsbeginn

Die beiden Zeitpunkte sind oft nicht identisch, auch wenn dies möglich ist. Üblich ist zum Beispiel, für den Versicherungsbeginn den folgenden Monatsersten zu wählen. Prinzipiell ist aber auch jeder andere Zeitpunkt möglich. Für den Versicherungsschutz ist der vertraglich vereinbarte Versicherungsbeginn ausschlaggebend.

Je nach Tarif können Wartezeiten vereinbart sein. Sie werden ebenfalls ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn berechnet. Erst nach Ablauf einer möglichen Wartezeit, steht der vereinbarte Versicherungsschutz ohne weitere Einschränkungen zur Verfügung.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung Strafrecht sein?

Die Deckungssumme für eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht sollte möglichst hoch angesetzt sein. Bei vielen Tarifen ist sie daher unbegrenzt. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt anfallende Kosten ohne Beschränkung. Gerade im Bereich Strafrecht können im Schadensfall hohe Kosten entstehen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann es passieren, dass der Versicherte auf einem Teil der anfallenden Kosten sitzenbleibt.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung Strafrecht berechnet?

Der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung Strafrecht richtet sich maßgeblich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Darüber hinaus spielt die Höhe der Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Wer die Beiträge senken möchte, kann sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. In diesem Fall trägt der Versicherte im Schadensfall Kosten bis zu einer bestimmten Höhe selber. Übliche Höhen für die Selbstbeteiligung sind 150 bis etwa 500 Euro sind üblich.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung Strafrecht für mich?

Häufig geht es bei einem Tarifvergleich für Versicherungen darum, einen möglichst günstigen Tarif zu finden. Bei einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht sollte das Augenmerk eher auf dem Leistungsumfang und dem angebotenen Versicherungsschutz liegen. Das Angebot für entsprechende Versicherungstarife ist gering und häufig gelten je nach Tarif bestimmte Leistungseinschränkungen. Ein intensiver Vergleich dient also in erster Linie dazu, den gewünschten Versicherungsschutz zu ermitteln.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung Strafrecht lassen sich nur im gewerblichen Bereich von der Steuer absetzen. Handelt es sich um einen rein gewerblichen Versicherungsschutz, kann der Versicherungsnehmer die Beiträge als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Bei einem privaten Versicherungsschutz ist dies nicht möglich. Handelt es sich um einen gemischten Versicherungstarif, der sowohl gewerblichen als auch privaten Versicherungsschutz bietet, ist nur der Anteil für den gewerblichen Versicherungsschutz absetzbar. Die anteiligen Versicherungsbeiträge sind auf der Rechnung ausgewiesen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung Strafrecht achten?

Die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung ist recht einfach möglich. Zu beachten sind vor allem die Kündigungsfrist und mögliche vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten. Eine Kündigung der Versicherung ist daher üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Bei den meisten Versicherungen im Privatbereich beträgt die Laufzeit der Versicherung ein Jahr. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Tarif stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Neben einer ordentlichen Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung Strafrecht möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Wegfall des versicherten Risikos
  • Eintritt des Leistungsfalls
  • Beitragserhöhung

Eine außerordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat möglich.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Rechtsschutzversicherung Strafrecht achten?

Möchte der Versicherungsnehmer seinen Tarif wechseln, muss er zunächst die gleichen Punkte wie bei einer Kündigung berücksichtigen. Formal stellt der Wechsel nichts anderes dar, als die Kündigung der bestehenden und den Abschluss einer neuen Versicherung. Für den neuen Vertrag können erneuet Wartezeiten gelten. Dadurch kann es zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommen, bis die neue Wartezeit abgelaufen ist. Versicherungsnehmer sollten dies berücksichtigen und einen Wechsel nicht leichtfertig vornehmen.