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Frachtführerhaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung?

MoneyCheck | FrachtführerhaftpflichtversicherungAls Frachtführer gelten Personen, die sich mit einem Frachtvertrag dazu verpflichten, fremde Waren zu Lande, in der Luft oder auf Binnengewässern zu befördern. Wird der Auftrag gewerblich durchgeführt, finden sich entsprechende rechtliche Grundlagen im Handelsgesetzbuch §§ 407 bis 452 d. In diesen Paragrafen ist auch die Haftung des Frachtführers für Schäden oder Lieferverzögerungen der transportieren Ware geregelt. So heißt es in § 425.1 HGB wortwörtlich:

„Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.“

Sollte daher während eines Transports im fremden Auftrag die Ware beschädigt oder zerstört werden, abhandenkommen oder sollte die Lieferfrist überschritten werden, steht der Frachtführer gegenüber dem Auftraggeber, sprich dem Eigentümer der Ware, in einer gesetzlichen Haftungspflicht. Bis zu einer maximalen Haftungshöhe ist er dann dazu verpflichtet, dem geschädigten Dritten den Schaden zu ersetzen. In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland tagtäglich eine riesige Menge an Waren, Erzeugnissen und Rohstoffen transportiert wird, kann das Risiko für einen Schaden als besonders hoch eingestuft werden.

Damit der Frachtführer den Schaden nicht aus dem betrieblichen, oder im Zweifel sogar dem privaten Vermögen zahlen muss, bietet eine entsprechende Frachtführerhaftpflichtversicherung ausreichenden Versicherungsschutz. Die Frachtführerhaftpflichtversicherung verringert zwar nicht das Schadensrisiko, wohl aber kann sie vor den finanziellen Auswirkungen schützen. Sie leistet für sämtliche Sach- und Vermögensschäden, die Dritten entstehen und für die Schadensersatzansprüche gestellt werden. Versichert über die Frachtführerhaftpflichtversicherung ist der gesamte Zeitraum des Transports inklusive Be-, Um- und Entladearbeiten.

Der Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung ist für viele Betriebe eine sinnvolle Absicherung. Sie lohnt sich zum Beispiel für Speditionen, Fuhrbetriebe, Kurier- und Paketdienste sowie andere Unternehmen, die Waren im Auftrag von Dritten gewerblich befördern. Nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig wird eine Frachtführerhaftpflichtversicherung dann, wenn der Liefer- oder Lastwagen des Frachtführers das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet. In dem Fall besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht, die im Güterkraftverkehrsgesetz §7a.1 geregelt ist:

„Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die die gesetzliche Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach dem Vierten Abschnitt des Vierten Buches des Handelsgesetzbuches während Beförderungen, bei denen der Be- und Entladeort im Inland liegt, versichert.“

Einen entsprechenden Nachweis haben jeder Frachtführer sowie seine Mitarbeiter stets bei sämtlichen Transporten bei sich zu führen, anderenfalls würde ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegen. Versichert über die Frachtführerhaftpflichtversicherung sind dabei der Versicherungsnehmer selbst sowie seine beauftragten Mitarbeiter.

Neben dem Frachtführer, der sich im Schadensfall vor möglichen hohen Kosten mit der Frachtführerhaftpflichtversicherung schützt, profitiert auch der Auftraggeber von einer Frachtführerhaftpflichtversicherung. Schließlich kann er als Eigentümer der Ware damit sicherstellen, dass er die möglichen Schadenskosten tatsächlich ersetzt bekommt – zumindest bis zur gesetzlichen Haftungshöhe des Frachtführers. Der Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung schafft damit Vertrauen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und kann ein gutes Geschäftsverhältnis gewährleisten.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Frachtführerhaftpflichtversicherung mitversichert?

Grundsätzlich besteht über die Frachtführerhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für folgende Schäden, die während des Transports sowie bei der Be,-Um- und Entladung von fremder Ware entstehen und für die geschädigte Dritte Schadensersatzansprüche stellen:

  • Sachschäden, auch als Güterschäden bezeichnet: Versichert sind die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust des beförderten Transportguts.
  • Vermögensschäden, auch als Güterfolgeschäden bezeichnet: Versichert sind Umsatzeinbußen, die dem Auftraggeber, zum Beispiel durch Lieferverzug oder Beschädigung der Ware, entstehen.

Versichert über die Frachtführerhaftpflichtversicherung sind dabei je nach Anbieter folgende Schadensursachen:

  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Unfall des Transportmittels
  • Sturm und Hagel
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Terminüberschreitungen und Lieferverzögerungen

MoneyCheck | FrachtführerhaftpflichtversicherungGrundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftpflichtversicherung immer für den Transport zu Lande für das in der Police festgelegte geografische Gebiet. In der Regel wird ein europaweiter Versicherungsschutz vereinbart. Sowohl eine Eingrenzung als auch eine Ausweitung des Geltungsbereichs (beispielsweise in die GUS-Staaten) sind meist möglich und wirken sich entsprechend auf die Beitragshöhe aus. Inwieweit Transporte auf dem Seeweg oder auf Luftwegen über die Frachtführerhaftpflichtversicherung mitversichert sind, gilt im Einzelfall zu prüfen und kann der jeweiligen Versicherungspolice entnommen werden.

Mögliche Schadensszenarien, bei denen die Frachtführerhaftpflichtversicherung für gestellte Schadensersatzansprüche aufkommt, können wie folgt aussehen:

Bei einem starken Unwetter mit heftigen Sturmböen gerät der Lastwagen des Frachtführers von der Fahrbahn ab und kippt in einen Straßengraben. Die beförderte Tiefkühlware im Laderaum kann nicht mehr ausreichend gekühlt werden und verdirbt. Der Kunde verlangt Schadensersatz.

Bei einer längeren Tour verschaffen sich Unbekannte des Nachts unbefugten Zutritt zum Container des LKWs und rauben hochwertiges elektronisches Equipment. Neben dem reinen Sachschaden entstehen dem Auftraggeber herbe Umsatzeinbußen, da das Transportgut als Terminauftrag nicht rechtzeitig bei seinem Kunden abgeliefert werden kann.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Frachtführerhaftpflichtversicherung abschließe?

Neben der grundsätzlichen Empfehlung für jeden Frachtführer, eine Frachtführerhaftpflichtversicherung abzuschließen, sollten Sie vor dem Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung unbedingt beachten, dass Sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet sind, sollte der Liefer- oder Lastkraftwagen ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen. Wer in dem Fall ohne die notwendige Frachtführerhaftpflichtversicherung Waren auf fremde Rechnung befördert, verhält sich demnach gesetzeswidrig und kann bei Aufdecken mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Wer eine Frachtführerhaftpflichtversicherung abschließen möchte oder sogar muss, sollte bereits im Vorwege seinen eigenen Bedarf genau festlegen. Denn bei den meisten Versicherern der Frachtführerhaftpflichtversicherung sind nur „normale“ Transporte versichert. Als Zusatzleistungen gesondert mit abschließen müssen Sie unter anderem

  • besondere Transporte, wie Schwerlast- oder Gefahrenguttransporte (teilweise bedarf es sogar einer Einzelpolice der Frachtführerhaftpflichtversicherung)
  • spezielle Bestandteile des Transportmittels, zum Beispiel Container, Anhänger oder Auflieger
  • eine Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs, zum Beispiel Transporte in die GUS-Staaten.

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung in Abgrenzung zu anderen Versicherungen:

Bedingt durch die Vielzahl an Versicherungen, die für den Transport abgeschlossen werden können, soll die Frachtführerhaftpflichtversicherung an dieser Stelle vergleichend mit ähnlichen Versicherungen gegenübergestellt werden:

Der Unterschied ist gering, aber dennoch vorhanden. Beide Versicherungen decken dieselben Schäden ab und bieten identische Leistungen. Ist jedoch von einer Frachtführerversicherung die Rede, handelt es sich ausschließlich um die gesetzliche Pflichtversicherung (für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht). Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung richtet sich dahingegen an jeden Frachtführer, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss besteht oder nicht.

Nicht selten werden die beiden Versicherungen verwechselt. Eine Transportversicherung wird nicht vom beauftragen Frachtführer abgeschlossen, sondern vom Eigentümer der Waren, die entweder im eigenen oder im fremden Auftrag befördert werden. Sofern die Deckungssumme der Frachtführerhaftpflichtversicherung bedingt durch die maximale Haftungshöchstgrenze nicht ausreicht, trägt die Transportversicherung die Differenzkosten.

  • Frachtführerhaftpflichtversicherung versus Werkverkehrsversicherung

Die Werkverkehrsversicherung bietet ausschließlich Versicherungsschutz für die eigenen Waren, die mit den eigenen Fahrzeugen und eigenen Mitarbeitern transportiert werden.

Ein Spediteur ist im Gegensatz zu einem Frachtführer eine Person, die im fremden Auftrag die Versendung von Gütern und Waren gewerblich organisiert. Sofern der Spediteur zusätzlich auch den Transport selbst übernimmt, gilt er in dem Fall auch als Frachtführer. Eine Speditionsversicherung deckt daher meist die Schäden ab, die auch eine Frachtführerhaftpflichtversicherung bietet. Zusätzlich besteht über die Speditionsversicherung Versicherungsschutz für die Lagerhaltung sowie für Schäden, die während der gesamten Organisation entstehen.

Im Gegensatz zur Frachtführerhaftpflichtversicherung leistet die Kfz-Haftpflicht für Sach- und Personenschäden, die der Frachtführer gegenüber (unbeteiligten) Dritten während des Transports verursacht hat.

  • Frachtführerhaftpflichtversicherung versus Kfz-Kaskoversicherung und Autoinhaltsversicherung

Die Kaskoversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die am eigenen Transportmittel des Frachtführers entstanden ist, die Autoinhaltsversicherung dahingegen Schäden am Inventar des Fahrzeugs.

 

Welche Leistungen sind bei einer Frachtführerhaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte es zu einem Schaden an der beförderten Ware kommen, erhalten Sie als Versicherungsnehmer der Frachtführerhaftpflichtversicherung folgende Leistungen:

  • bei Güterschäden: die Kosten für die Reparatur von beschädigter Ware beziehungsweise die Kosten für die Wiederbeschaffung von zerstörter oder verlustiger Ware
  • bei Güterfolgeschäden: die Kosten für die reinen Vermögensschäden, zum Beispiel Umsatzeinbußen, die dem Aufraggeber durch Beschädigung der Ware oder durch Lieferverzug entstehen

Optional können über die Frachtführerhaftpflichtversicherung auch weitere Kosten mit abgedeckt werden, zum Beispiel für die Bergung, Beseitigung und Vernichtung beschädigter oder zerstörter und damit unbrauchbarer Ware.

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung können Sie im Falle von Schadensersatzansprüchen von Dritten bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung zusätzlich folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die Kosten zur Prüfung der Forderung im Hinblick auf ihre Berechtigung, bedarfsweise mit einem Sachverständigen
  • die Kosten zur Ermittlung der Schadenshöhe
  • die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Forderungen. In jede Frachtführerhaftpflichtversicherung ist automatisch ein passiver Rechtsschutz durch die Kostenübernahme für Rechtsanwalt und Gericht enthalten.

 

Welche Leistungen sind bei einer Frachtführerhaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Grundsätzlich kann bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung zwischen einem Leistungs- und einem Haftungsausschluss unterschieden werden. Bei einem Haftungsausschluss steht der versicherte Frachtführer nicht in der gesetzlichen Verpflichtung, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Dementsprechend erbringt die Frachtführerhaftpflichtversicherung bei einem Haftungsausschluss auch keine Leistungen. Ein Leistungsausschluss beschreibt dahingegen sämtliche Schäden, für die der Versicherungsnehmer im Schadensfall keine Leistungen von der Frachtführerhaftpflichtversicherung erhält, selbst dann nicht, wenn die gesetzliche Haftung besteht.

Haftungsausschlüsse des Frachtführers liegen gemäß HGB unter anderem in folgenden Fällen vor:

  • Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.“ (§ 426)
  • „Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.“ (§ 425.2)

 

In letzterem Fall kann dies zum Beispiel bedeuten, dass der Auftraggeber die Ware unzureichend oder mangelhaft verpackt oder gekennzeichnet hat oder die Ware durch den Auftraggeber schlecht be- oder entladen wurde. Weiterhin steht der Frachtführer nicht in einer gesetzlichen Haftung bei der Beförderung von lebenden Tieren oder bei sensibler Ware, die infolge ihrer natürlichen Beschaffenheit beschädigt wird.

Darüber hinaus gibt es bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung eine Reihe von Leistungsausschlüssen. Dazu gehören Schäden, die

  • durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers herbeigeführt wurden.
  • bei rechtswidrigen Transporten entstehen.
  • durch Streik, Krieg und innere Unruhen entstanden sind.
  • durch Kernenergie verursacht wurden.
  • bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung, beim Fahren ohne TÜV und ohne gültige Fahrerlaubnis sowie unter Alkohol- und Drogeneinfluss entstehen.

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung leistet ebenfalls nicht bei folgenden Schäden, optional können diese jedoch über eine andere Versicherung mitversichert werden:

  • Personenschäden (Kfz-Haftpflicht)
  • Fahrzeugschäden (Kfz-Kaskoversicherung)
  • Schäden am eigenen Inventar (Autoinhaltsversicherung)

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | FrachtführerhaftpflichtversicherungSollte es zu einem Schaden am beförderten Transportgut kommen, sollten Sie als versicherter Frachtführer wie folgt handeln, um Leistungen von der Frachtführerhaftpflichtversicherung zu erhalten:

  • den Schaden mindern
  • den Schaden dokumentieren
  • den Schaden melden

Die Schadensminderung

Im Falle eines Schadens sind Sie als Versicherungsnehmer der Frachtführerhaftpflichtversicherung dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden abzumildern beziehungsweise ihn so gering wie möglich zu halten. Das kann beispielsweise bedeuten, die Ware trotz Lieferverzug verspätet auszuliefern oder nach einem Diebstahl die Polizei zu verständigen. Natürlich gilt die Verpflichtung zur Schadensminderung nicht, wenn Sie durch entsprechende Maßnahmen sich selbst oder andere gefährden.

Die Schadensdokumentation

Nur in den wenigsten Fällen ist es möglich, den Schadenszustand original zu belassen, bis ihn ein Sachverständiger der Frachtführerhaftpflichtversicherung begutachten kann. Daher ist es unbedingt zu empfehlen, den Schaden soweit möglich, zum Beispiel mit Fotos oder Videos, zu dokumentieren. Hilfreich für die schnelle Schadensregulierung können auch Zeugen sein.

Die Schadensmeldung

Nehmen Sie im Idealfall unverzüglich eine Schadensmeldung bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung vor. Häufig geben die jeweiligen Versicherer dafür eine bestimmte Frist vor, die der Versicherungspolice zu entnehmen ist. Informieren Sie die Frachtführerhaftpflichtversicherung auch bereits dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gestellt wurden, diese aber absehbar sind. Wird ein Schaden erst nach Auslieferung beim Kunden entdeckt, gilt es ebenfalls die Frachtführerhaftpflichtversicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Im Zweifel wird sie prüfen, ob der jeweilige Schaden tatsächlich durch den Frachtführer verursacht wurde und die Schadensersatzansprüche berechtigt sind.

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung benötigt für eine schnelle Schadensregulierung folgende Informationen:

  • die Art und die Ursache des Schadens
  • den Schadenshergang
  • den Ort und den Zeitpunkt des Schadens
  • das Ausmaß des Schadens
  • allgemeine Daten zum Geschädigten

Reichen Sie neben Ihren Dokumentationen auch bereits gestellte schriftliche Schadensersatzansprüche sowie offiziellen Schriftverkehr (zum Beispiel mit Behörden) bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung mit ein. Nach einer eingehenden Prüfung, bedarfsweise mit einem Sachverständigen sowie unter Berücksichtigung von Leistungs- oder Haftungsausschlüssen, erfolgt entweder eine Leistungszu- oder absage. Eine Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der maximal festgelegten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftpflichtversicherung ein?

Mit gegenseitiger Unterschrift der Versicherungspolice beginnt ein vorläufiger Versicherungsschutz der Frachtführerhaftpflichtversicherung. Mit Überweisung des ersten Beitrags setzt dann der endgültige Versicherungsschutz ein. Die Vereinbarung einer Wartezeit ist bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung nicht vorgesehen. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers besteht aber meist die Option, einen zeitlich späteren Versicherungsbeginn zu vereinbaren, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter der Frachtführerhaftpflichtversicherung gewechselt wird.

Die Dauer des Versicherungsverhältnisses wird über die Laufzeit geregelt. In aller Regel beträgt diese mindestens ein Jahr, kann meist aber auch zeitlich länger vereinbart werden. Eine lange Bindung an den Anbieter der Frachtführerhaftpflichtversicherung geht häufig mit einem günstigeren Beitrag einher.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Frachtführerhaftpflichtversicherung sein?

Da die Haftung des Frachtführers gemäß HGB begrenzt ist, orientiert sich die Deckungssumme der Frachtführerhaftpflichtversicherung (sofern nicht anders vereinbart) häufig an diesem sogenannten Haftungshöchstbetrag. Dieser beträgt maximal

  • gemäß § 431.1 HGB für Güterschäden 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) für jedes Kilogramm Rohgewicht des Gutes.
  • gemäß § 431.3 HGB für Güterfolgeschäden (Lieferverzug) dem dreifachen Betrag der gesamten Fracht.

Nicht immer reicht diese Deckungssumme jedoch aus, um tatsächlich sämtliche entstandene Kosten zu begleichen. In dem Fall würde der Auftraggeber ohne eine entsprechende Transportversicherung die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssen, da der Frachtführer grundsätzlich zu keiner höheren Leistung verpflichtet ist. Dennoch ist es nicht selten der Fall, dass bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung auch höhere Deckungssummen abgeschlossen werden, zum Beispiel aus Kulanzgründen oder da der Kunde vor Erteilung eines Auftrags darauf besteht. So lassen sich auch Deckungssummen bis zu 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Frachtgut vereinbaren. Bei einer individuellen Deckungssumme der Frachtführerhaftpflichtversicherung sollte die Festlegung immer unter Berücksichtigung von Faktoren, wie der Häufigkeit der Transporte, der Art und Größe des Transportmittels sowie der Art und des durchschnittlichen Werts der transportierten Güter erfolgen.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Frachtführerhaftpflichtversicherung berechnet?

Bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung gibt es diverse Faktoren, die die Höhe des Beitrags beeinflussen. Dazu gehören

  • die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung

Maßgeblich hängt der Beitrag von der Deckungssumme der Frachtführerhaftpflichtversicherung ab – je höher diese vereinbart wird, desto höher ist auch der Beitrag. Wer im Schadensfall bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu zahlen, vereinbart eine Selbstbeteiligung. Meist werden von den Versicherern dafür pauschale Beträge zwischen 100 bis 500 Euro vorgegeben.

  • die zusätzlichen Leistungen

Generell können Sie davon ausgehen, dass sämtliche Leistungen, die über den gängigen Versicherungsschutz der Frachtführerhaftpflichtversicherung hinausgehen, auch finanziell zu Buche schlagen. Soll beispielsweise der geografische Geltungsbereich ausgeweitet werden oder werden Schwer- oder Gefahrgüter transportiert, wird der Beitrag entsprechend höher ausfallen.

  • das Risikopotential

Je höher das Risiko für einen Schaden größeren Ausmaßes, desto höher auch der Beitrag der Frachtführerhaftpflichtversicherung. Risikofaktoren sind beispielsweise der Fahrzeugtyp, die Anzahl der Transporte, die Anzahl der Frachtführer, die durchschnittliche Dauer eines Transports sowie der durchschnittliche Wert der Transportgüter.

  • die allgemeinen Vertragsbedingungen

Einfluss auf den Beitrag der Frachtführerhaftpflichtversicherung nehmen zudem Faktoren, wie die Dauer der Laufzeit, die Zahlungsmodalitäten sowie mögliche Rabatte. Das können zum Beispiel Flottenrabatte bei einer bestimmten Anzahl von versicherten Fahrzeugen sein oder auch sogenannte Schadensfreiheitsrabatte.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Frachtführerhaftpflichtversicherung für mich?

MoneyCheck | FrachtführerhaftpflichtversicherungVor dem Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung, aber auch bei einer bereits bestehenden Absicherung, lohnt es sich immer, unterschiedliche Tarife einer Frachtführerhaftpflichtversicherung zu vergleichen. Denn wer vergleicht, kann vor allem Kosten sparen. Damit Sie im Schadensfall aber tatsächlich einen ausreichenden Versicherungsschutz der Frachtführerhaftpflichtversicherung erhalten, sollte der Preis nur dann entscheiden, wenn das Leistungsspektrum des jeweiligen Tarifs dem Bedarf optimal entspricht.

Aus diesem Grund sollten Sie vor einem Vergleich der Frachtführerhaftpflichtversicherung nicht versäumen, anhand einer eingehenden Risikoanalyse Ihren Bedarf festzulegen. Lassen Sie sich im besten Fall von fachkompetenter Seite beraten.

Sämtliche Anforderungen, die Sie an Ihre Frachtführerhaftpflichtversicherung stellen, können Sie dann als optimale Vergleichsgrundlage nutzen. Eine gute und effektive Option eines Tarifvergleichs bietet ein Online-Tarifrechner. Sie können davon ausgehen, dass die Datensätze regelmäßig aktualisiert werden und Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine Übersicht von möglichen Tarifen erhalten, die Ihrem Bedarf entsprechen. Im Idealfall entscheiden Sie sich für eine Frachtführerhaftpflichtversicherung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Viele Tarifrechner bieten zudem den Service einer kostenlosen telefonischen Beratung von Versicherungsexperten sowie die Option eines direkten Online-Abschlusses der Frachtführerhaftpflichtversicherung.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihre Frachtführerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzbar. Steuerrechtlich werden diese Beiträge als Betriebsausgaben zur Erhaltung von kapitalen Werten und zur Absicherung betrieblicher Risiken gewertet und reduzieren die jährliche Steuerbelastung.

Darüber hinaus können Sie durch den Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung darauf verzichten, interne Rücklagen zu bilden. Infolgedessen fallen die Bilanzsumme und damit auch die Steuerzahlung geringer aus.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Frachtführerhaftpflichtversicherung achten?

Wer die Frachtführerhaftpflichtversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung abgeschlossen hat, der darf den Versicherungsschutz nur dann kündigen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Der Tarif der Frachtführerhaftpflichtversicherung wird ohne zeitliche Lücke gewechselt.
  • Es erfolgen keine weiteren Transporte im fremden Auftrag (Risikowegfall).

Generell ist eine Kündigung der Frachtführerhaftpflicht aber immer zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Reichen Sie Ihre Kündigung bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung in schriftlicher Form und vor allem rechtzeitig ein. Hierbei gilt es, die vorgegebene Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Bei den meisten Anbietern beträgt diese einen Monat zum Laufzeitende. Erfolgt keine oder keine fristgerechte Kündigung, dann können Sie davon ausgehen, dass sich die Frachtführerhaftpflichtversicherung stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr verlängert.

Darüber hinaus können auch Gründe vorliegen, die eine sogenannte außerordentliche Kündigung der Frachtführerhaftpflichtversicherung während der Laufzeit rechtfertigen. Kündigt der Anbieter beispielsweise eine Beitragserhöhung ohne entsprechende Anpassung der Leistungen an, ist dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Auch bei einem Risikowegfall oder einem eingetretenen Schadensfall kann der Versicherungsnehmer außerordentlich kündigen. Die jeweilige Kündigungsfrist beläuft sich auf einen Monat.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Frachtführerhaftpflichtversicherung achten?

MoneyCheck | FrachtführerhaftpflichtversicherungAchten Sie vor einem Wechsel der Frachtführerhaftpflichtversicherung vor allem darauf, dass die „alte“ Police zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels gekündigt werden kann. Optimal ist ein zeitlich übergangsloser Wechsel: Wichtig ist, dass keine zeitliche Lücke entsteht, im Besonderen dann nicht, wenn es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Frachtführerhaftpflichtversicherung handelt. Um aber auch eine Überschneidung mit einer doppelten Beitragsbelastung zu vermeiden, besteht in der Regel die Option, mit dem neuen Anbieter einen zeitlich versetzten Versicherungsbeginn zu vereinbaren.

Vor allem vor dem Hintergrund einer Beitragsersparnis, aber auch eines umfangreicheren Leistungsspektrums kann sich ein Wechsel der Frachtführerhaftpflichtversicherung durchaus lohnen. Aber auch bei einer Änderung des eigenen Bedarfs, zum Beispiel durch eine betriebliche Erweiterung, mag ein anderer Tarif der Frachtführerhaftpflichtversicherung individuell bessere Konditionen bieten.