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Versicherungen für Existenzgründer

Warum lohnt sich der Abschluss von Versicherungen für Existenzgründer?

Moneycheck | Versicherungen für ExistenzgründerWer sich eine eigene berufliche Existenz aufbaut, vor dem liegt eine Menge Arbeit. Vieles muss geplant, organisiert und durchdacht werden. Dazu gehören die Ausarbeitung eines Businessplans, die Anmeldung beim Finanzamt, das Suchen von geeigneten Räumlichkeiten für Büro oder Ladenlokal, das Akquirieren von Kunden sowie Maßnahmen für das Marketing. Unternehmerische Risiken sollte dabei jeder Existenzgründer einplanen. Häufig unterschätzt sind dahingegen die vielfältigen betrieblichen wie privaten Risiken, die schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben können: Besteht im Falle eines Schadens keine ausreichende Absicherung, kann der Traum von der Selbstständigkeit schneller vorbei sein als gedacht und vor allem gewünscht.

Ganz gleich in welcher Branche und in welchem Beruf der Existenzgründer tätig ist, passieren kann viel: So mag beispielsweise dem neuen Kunden durch eine fehlerhafte Beratung eine große finanzielle Einbuße entstehen, für die der Existenzgründer Schadensersatz zahlen muss. Denkbar ist auch, dass der Selbstständige oder einer seiner Mitarbeiter in einem Firmenwagen einen Unfall verursacht, bei dem Personen verletzt werden. Was passiert zudem mit dem Start-up-Unternehmen, wenn der Inhaber erkrankt oder einen Unfall erleidet, möglicherweise nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Beruf weiter auszuüben? Aber auch ein nächtlicher Einbruch in die Büroräume des Existenzgründers und eine Rechtsstreitigkeit mit einem Kunden sind potentielle Risiken.

Jedem Existenzgründer ist daher zu empfehlen, rechtzeitig über Versicherungen für Existenzgründer nachzudenken und den eigenen Bedarf auszuloten. Versicherungen für Existenzgründer sichern eine Vielzahl von Risiken ab. Während einige Versicherungen für jeden Existenzgründer notwendig und teilweise sogar gesetzlich verpflichtend sind, können andere nur für spezielle Branchen, Berufsgruppen oder unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Grundsätzlich wird bei den Versicherungen für Existenzgründer unterschieden zwischen

  • betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer
  • privaten Versicherungen für Existenzgründer

Zu den notwendigen betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer gehören

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung (Gewerbehaftpflicht)
  • eine Berufshaftpflichtversicherung (verpflichtend für einige Berufsgruppen)
  • eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung (verpflichtend, sofern es einen Firmenwagen oder ein betrieblich genutztes Privatfahrzeug gibt)

Zu den je nach Branche und Beruf sinnvollen Versicherungen für Existenzgründer gehören

Zu den notwendigen privaten Versicherungen für Existenzgründer gehören

  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung
  • eine private oder gesetzliche Krankenversicherung (verpflichtend)
  • eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung (verpflichtend)

Zu den sinnvollen privaten Versicherungen für Existenzgründer gehören zudem

  • eine Altersvorsorge
  • eine Unfallversicherung
  • eine Arbeitslosenversicherung
  • eine Rentenversicherung
  • eine Versicherung gegen Verdienstausfall, zum Beispiel Krankentagegeld

Durch die Vielzahl an Versicherungen für Existenzgründer seien im Folgenden nur die relevantesten Versicherungen für Existenzgründer näher erläutert.

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Welche Schäden sind im Rahmen von Versicherungen für Existenzgründer mitversichert?

Zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer gehören je nach Beruf und Branche entweder eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ODER eine Berufshaftpflichtversicherung.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen von Versicherungen für Existenzgründer richtet sich an Unternehmen, zum Beispiel Handwerker und Dienstleister, sowie an Freiberufler und deckt Schäden gegenüber Dritten ab, die durch die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Versichert in einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Schadensersatzansprüche von geschädigten Dritten bei

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden, die aus Sach- und Personenschäden resultieren („unechte“ Vermögensschäden)

Um auch „echte“ Vermögensschäden abzusichern, zum Beispiel, wenn Kunden aufgrund einer Fehlplanung oder einer unzureichenden Beratung des Versicherungsnehmers ein finanzieller Verlust entsteht, dann kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für diese Schadensersatzansprüche auf.

Alternativ zur Betriebshaftpflichtversicherung schließen spezielle Berufsgruppen eine Berufshaftpflichtversicherung bei den Versicherungen für Existenzgründer ab. Sie richtet sich an einzelne Personen und stellt für einige Berufsgruppen sogar eine gesetzliche Pflichtversicherung dar, zum Beispiel für Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte oder Wirtschaftsprüfer. Der wesentliche Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich zu den Personen- und Sachschäden auch echte Vermögensschäden mit abdeckt.

Eine Betriebsinhaltsversicherung im Rahmen der Versicherungen für Existenzgründer sichert das gesamte Inventar des Existenzgründers ab und leistet bei Schäden, die entstanden sind durch

  • Vorsatz von Dritten und Vandalismus
  • Hagel, Sturm und Regen
  • Feuer, Blitz und Explosion
  • Leitungswasser
  • Elementargefahren, wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen
  • Einbruch und Einbruchdiebstahl

Bei umfangreichem technischen Equipment kann zusätzlich eine Elektronik– oder Maschinenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebsinhaltsversicherung sein.

Sollte infolge des Eigenschadens der Betrieb für begrenzte Zeit schließen müssen, trägt eine Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Existenzgründer die Kosten des betrieblichen Ausfalls. Bei Betrieben in der Lebensmittelbranche kann darüber hinaus eine Betriebsschließungsversicherung sinnvoll sein. Sie sichert den Betrieb des Existenzgründers, wenn dieser vorübergehend aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen muss.

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für Existenzgründer schützt den Versicherten, wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit kommt, zum Beispiel mit Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten.

Geht es um die private Absicherung der Versicherungen für Existenzgründer sollte jeder Existenzgründer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese gehört vor allem für Selbstständige zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sollte der Existenzgründer zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr arbeiten können, dann ist seine gesamte finanzielle Existenz bedroht. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten Selbstständige in der Regel nicht, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet immer dann, wenn der Beruf unabhängig von der Art der Berufsunfähigkeit zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann oder eine nachweisliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei einem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ erhält der Versicherte sogar dann Leistungen, wenn er eigentlich noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.

Jeder Existenzgründer ist gesetzlich zum Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung verpflichtet. Im Falle einer Krankheit hat der Versicherungsnehmer damit Anspruch auf medizinische Leistungen, die im Umfang mitunter stark variieren können, je nachdem ob eine private oder gesetzliche Versicherung besteht. Wird der Existenzgründer pflegebedürftig, dann kann er aus der Pflegeversicherung Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Künstler und Publizisten, die eine berufliche Existenz gründen, haben die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse kranken-, renten- und pflegeversichern zu lassen. Der Existenzgründer ist dabei über eine gesetzliche Krankenkasse versichert und die Künstlersozialkasse zahlt ähnlich wie ein Arbeitgeber einen Anteil von 50 Prozent.

Ebenfalls empfehlenswert für Existenzgründer ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung im Rahmen der Versicherungen für Existenzgründer, welche dann leistet, wenn der Versicherte einen Unfall erleidet, der schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich zieht, zum Beispiel eine Behinderung. Auch um die private Altersvorsorge sollten sich Existenzgründer rechtzeitig kümmern. Da sie nicht dazu verpflichtet sind, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, würden Selbstständige ohne gute Vorsorge, zum Beispiel eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung, im Alter ohne Rente und damit ohne finanzielle Mittel darstehen.

Was sollte ich beachten, bevor ich Versicherungen für Existenzgründer abschließe?

Neben einer Basisabsicherung sollte jeder Existenzgründer gut überlegen, wie groß sein Versicherungsumfang seiner Versicherungen für Existenzgründer sein sollte. Die wenigsten Existenzgründer werden zu Beginn ihrer selbstständigen „Karriere“ so viele finanzielle Mittel zur Verfügung haben, dass sie sämtliche in Frage kommenden Versicherungen für Existenzgründer abschließen können. Häufig werden die Beitragssummen für die Versicherungen für Existenzgründer zudem unterschätzt, dabei sollten sie in jeden Finanzplan fest mit eingeplant werden.

Mit einem begrenzten finanziellen Spielraum ist es daher ratsam, sich etwas Zeit zu nehmen, um den tatsächlichen Bedarf der Versicherungen für Existenzgründer individuell auszuloten. Hierbei können folgende Fragen hilfreich sein:

  • Wie hoch ist mein jeweiliges Risikopotential für einen Schaden?
  • Von welchen Risiken sind mein Beruf und die Branche, in der ich tätig bin, besonders betroffen?
  • Welche finanziellen Auswirkungen kann der jeweilige Schaden haben?

Moneycheck | Versicherungen für ExistenzgründerUnabhängige Versicherungsexperten können beratend bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes der Versicherungen für Existenzgründer zur Seite stehen. Wer Geld sparen, aber nicht auf die nötigen Versicherungen für Existenzgründer verzichten möchte, der kann unter anderem mit geringeren Deckungssummen, zum Beispiel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, starten. Viele Versicherungsunternehmen bieten zudem spezielle Rabatte für Versicherungen für Existenzgründer an. Versicherungspakete von einem Anbieter, die mehrere Versicherungen für Existenzgründer in einem Vertrag bündeln, wirken sich zwar in aller Regel beitragsreduzierend aus, sind aber nicht immer auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Hierbei sollte genau darauf geachtet werden, dass die Leistungen der Versicherungen für Existenzgründer auch tatsächlich der Branche und dem Beruf des Versicherten entsprechen.

Zu empfehlen ist darüber hinaus jedem Versicherungsnehmer, Verträge für Versicherungen für Existenzgründer mit einer möglichst kurzen Laufzeit abzuschließen. Auch wenn die Beiträge dadurch minimal höher ausfallen sollten, binden Sie so jedoch weniger Kapital und können bei Veränderungen schneller reagieren und beispielsweise den Versicherer wechseln oder Anpassungen bei den Versicherungen für Existenzgründer vornehmen.

Selbst wenn Sie mit dem Abschluss von Versicherungen für Existenzgründer „klein“ starten, heißt das nicht, dass der Status quo nicht verändert werden kann. Zusätzliche Versicherungen für Existenzgründer können nachträglich abgeschlossen werden, zum Beispiel dann, wenn sich der Selbstständige oder das Unternehmen bereits am Markt etabliert hat und damit ein erhöhter Versicherungsbedarf besteht, das Risikopotential besser einzuschätzen ist und zudem mehr Budget für Versicherungen für Existenzgründer zur Verfügung steht.

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Existenzgründer im Schadensfall mit inbegriffen?

Die Leistungen, die der Selbstständige aus den Versicherungen für Existenzgründer erhält, hängen von der jeweiligen Art der Versicherung und dem jeweiligen Schaden ab.

Bei der Berufs- oder der Betriebshaftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf folgende Leistungen bei Schadensersatzansprüchen von Dritten:

  • bei Sachschäden: Reparatur- oder Wiederherstellungskosten bei zerstörten, beschädigten oder verlustigen Sachen
  • bei Personenschäden: Kosten für Behandlungs- und Therapiekosten, für Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren, für Renten- und Pflegezahlungen sowie für Heil- und Hilfsmittel
  • bei Vermögensschäden: Kosten für
    • unechte Vermögensschäden bei der Betriebshaftpflicht: zum Beispiel Verdienstausfälle bei einer verletzten Person
    • echte Vermögensschäden bei der Berufshaftpflicht: zum Beispiel finanzielle Einbußen bei einer falschen Beratung

Zusätzlich übernehmen sowohl Berufs- als auch Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Existenzgründer die Kosten für die Prüfung auf Berechtigung der Forderung von Dritten sowie jene für die Abwehr von unberechtigten Forderungen, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtigste private Vorsorge der Versicherungen für Existenzgründer zahlt im Falle einer nachweislichen Berufsunfähigkeit dem Selbstständigen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe individuell festgelegt werden kann.

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Existenzgründer im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Sowohl bei der Betriebs– als auch der Berufshaftpflicht der Versicherungen für Existenzgründer hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistungen bei

  • Eigenschäden
  • vorsätzlich herbeigeführten Schäden des Versicherten
  • Schäden, die Dritte verursacht haben
  • Schäden, die nicht im Zusammenhang mit dem beruflichen oder betrieblichen Risiko stehen
  • Schäden durch Streik, Krieg oder innere Unruhen
  • Buß- und Strafgeldern

Der Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Existenzgründer wird keine Leistungen erhalten, wenn

  • der Versicherte nur für einen begrenzten Zeitraum krank beziehungsweise nicht arbeitsfähig ist.
  • der Versicherte zu mehr als 50 Prozent in seinem Beruf arbeiten kann.
  • kein medizinisches Gutachten über eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den Zusatz „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ enthält und der Versicherte in einem anderem Beruf arbeiten könnte.

Weiterhin sollten Existenzgründer beachten, dass sich einige Berufe aufgrund eines zu hohen Risikopotentials nicht über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern lassen. Auch Personen mit Vorerkrankungen erhalten nicht immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In dem Fall kann eine Multi Risk Versicherung eine Alternative sein.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Von einem Schadensfall ist grundsätzlich nur bei den betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer die Rede. Wurde beispielsweise eine dritte Person geschädigt oder ist dem Versicherungsnehmer selbst ein materieller Schaden, zum Beispiel in den Büroräumen, entstanden, dann sollten die Versicherungen für Existenzgründer möglichst sofort informiert werden. Viele Versicherer geben eine Meldefrist von sieben Tagen vor. Diese Schadensmeldung kann über ein Online Schadensformular, welches in der Regel auf der Homepage des Versicherers zu finden ist, oder alternativ über eine kostenlose Hotline des Anbieters erfolgen.

Damit Sie möglichst schnell Leistungen aus den Versicherungen für Existenzgründer erhalten, machen Sie genaue und vor allem wahrheitsgemäße Angaben zum jeweiligen Schaden, zum Beispiel

  • zum Ort und Zeitpunkt des Schadens
  • zur Ursache beziehungsweise zum Verursacher des Schadens
  • zum Umfang und zur geschätzten oder tatsächliche Höhe des Schadens
  • zum Schadenshergang
  • zur Art des Schadens
  • zu involvierten Behörden oder möglichen Zeugen.

Falls vorhanden, reichen Sie zudem beweisrelevante Fotos oder schriftliche Dokumente bei den Versicherungen für Existenzgründer mit ein. Die Versicherungen für Existenzgründer werden den Schaden eingehend prüfen und bei Bedarf auch einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Bei berechtigter Forderung übernehmen die Versicherungen für Existenzgründer die Kosten bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme.

Auch im Falle einer Berufsunfähigkeit sollte die Versicherung schnellstmöglich informiert werden. Die meisten Versicherer geben sogar eine Meldefrist vor, welche in der Regel drei Monate beträgt. Damit die Berufsunfähigkeit anerkannt wird und der Existenzgründer einen Anspruch auf seine monatliche Rente hat, reicht jedoch kein einfaches ärztliches Attest. Vielmehr benötigt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein ausführliches medizinisches Gutachten, welches detailliert herausstellt, warum der Versicherte nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Weiterhin verlangen die Versicherungen für Existenzgründer meist exakte Beschreibungen über den genauen Tätigkeitsbereich des Existenzgründers. Für Anspruch auf dauerhafte Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Existenzgründer kann zudem ein jährlicher Gesundheitstest nach dem Feststellen der Berufsunfähigkeit verlangt werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Versicherungen für Existenzgründer ein?

Der Versicherungsschutz der Versicherungen für Existenzgründer beginnt sowohl bei den betrieblichen wie auch den privaten Versicherungen in der Regel mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrags und der ersten Prämienzahlung. Einzig bei der Rechtsschutzversicherung sollte mit einer Wartezeit gerechnet werden. Je nach Rechtsgebiet beträgt diese zwischen vier Wochen und drei Monaten. Die Wartezeit beschreibt den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Anspruch auf Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung.

Die Laufzeit der Versicherungen für Existenzgründer gibt den Zeitraum an, in dem Versicherungsschutz besteht. Bei den Versicherungen für Existenzgründer sollte diese Laufzeit möglichst kurz gewählt werden und zum Beispiel nur ein Jahr betragen. Ausnahme sind die Kranken- und Pflegeversicherungen, welche in der Regel keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen. Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Altersvorsorge sind die Laufzeiten deutlich länger. Verträge laufen meist bis zum Eintritt ins Rentenalter.

Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Existenzgründer zudem auf mögliche Vereinbarungen zu Karenzzeiten. Viele Versicherer geben Karenzzeiten von sechs bis zwölf Monaten vor. Diese Karenzzeit legt den Zeitraum zwischen Feststellung der Berufsunfähigkeit und der Auszahlung der ersten monatlichen Rente fest.

Bei der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Existenzgründer kann sich der Einschluss einer Nachhaftung lohnen. Diese wird dann wirksam, wenn ein im Versicherungszeitraum verursachter Schaden erst nach einiger Zeit ersichtlich wird. Berechtigte Haftungsansprüche von Dritten können auch noch nach Jahren bestehen. Bei einer vereinbarten Nachhaftung zahlt die Haftpflichtversicherung auch nach Beendigung des Vertrags.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherungen für Existenzgründer sein?

Moneycheck | Versicherungen für ExistenzgründerSämtliche Versicherungen für Existenzgründer sollten im Idealfall über ausreichende Deckungssummen verfügen, damit es bei einem Schaden oder einer Krankheit nicht zu einer Unterversicherung kommt. Kalkulieren Sie deshalb die Deckungssummen der Versicherungen für Existenzgründer abhängig von der Art der Versicherung stets genau und stimmen diese auf Ihren individuellen Bedarf ab:

Für die Deckungssumme der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Existenzgründer können pauschale Größen angegeben werden, die dennoch immer das jeweilige betriebliche oder berufliche Risiko berücksichtigen sollten. Bei der Berufshaftpflicht als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung gibt es sogar Mindestversicherungssummen, die je nach Berufsbild variieren. In aller Regel bieten die meisten Versicherer aber höhere Versicherungssummen an. Pauschal sollten Sie mit drei bis fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden kalkulieren, Vermögensschäden sollten mit mindestens 100.000 Euro versichert sein.

Die Höhe der Deckungssumme einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Existenzgründer sollte sich danach richten, wie hoch die monatliche Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit sein soll. Dafür können Sie sich an Ihrem derzeitigen Lebensstandard orientieren sowie dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag der Versicherungen für Existenzgründer berechnet?

Die Beiträge für die Versicherungen für Existenzgründer errechnen sich individuell aus mehreren beitragsbeeinflussenden Faktoren, dazu gehören:

  • die Höhe der jeweiligen Deckungssumme
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • das jeweilige Risikopotential eines Schadens oder des Berufs im Allgemeinen
  • die Größe des Betriebs und die Anzahl der Mitarbeiter (bei betrieblichen Versicherungen)
  • die Zahlungsmodalitäten
  • die Laufzeit der Police
  • mögliche Rabatte für Existenzgründer
  • zusätzliche Vereinbarungen, wie eine Nachhaftungsklausel oder der Wegfall von Karenzzeiten

Werden mehrere Versicherungen für Existenzgründer in einem Versicherungspaket abgeschlossen, wirkt sich dies auf die Gesamtsumme in der Regel beitragsreduzierend aus.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Versicherungen für Existenzgründer für mich?

Der Vergleich verschiedener Tarife der Versicherungen für Existenzgründer hat den Vorteil, dass Sie sich aus diversen Angeboten einen auf den persönlichen Bedarf abgestimmten Tarif, mehrere Tarife oder ein komplettes Versicherungspaket für Versicherungen für Existenzgründer aussuchen können. Bei diversen Online Tarifrechnern erhalten Sie eine übersichtliche Auflistung, die nach Preis und jeweiligen Leistungsumfang gegliedert ist. Hierbei können Sie sich für das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Wer eine persönliche Bedarfsanalyse wünscht, der kann unsere kostenlose Hotline kontaktieren. Ein neutraler Versicherungsexperte wird Sie gern im Hinblick auf Versicherungen für Existenzgründer beraten.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Bei der Betrachtung der steuerlichen Absetzbarkeit der Versicherungen für Existenzgründer muss zwischen betrieblichen und privaten Versicherungen für Existenzgründer unterschieden werden.

Die betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer

Betriebliche Versicherungen für Existenzgründer, wie die Betriebshaftpflichtversicherung, die Betriebsinhaltsversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung, sind Sachversicherungen, die dem Zweck einer Absicherung von betrieblichen Risiken dienen. Diese Sachversicherungen gelten als Betriebsausgaben und können als solche steuerlich geltend gemacht werden.

Die privaten Versicherungen für Existenzgründer

Beiträge für private Versicherungen für Existenzgründer können nicht in der betrieblichen Steuererklärung angegeben werden, da sie nicht betrieblichen Zwecken dienen. Wohl aber ist es möglich, diese bei der privaten Einkommensteuererklärung abzusetzen. Sowohl die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Kranken- und Rentenversicherung als auch die Unfallversicherung oder die Altersvorsorge können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist jedoch die jährliche Höchstgrenze, die bei Selbstständigen 2.800 Euro beträgt. Dieser Höchstbeitrag ist schnell ausgeschöpft, so dass meist nicht alle privaten Versicherungen für Existenzgründer abgesetzt werden können.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Versicherungen für Existenzgründer achten?

Auch bei der Kündigung der Versicherungen für Existenzgründer ist es relevant, zwischen privater und betrieblicher Absicherung zu unterscheiden.

Die betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer

Die Kündigung der betrieblichen Versicherungen für Existenzgründer kann jeweils zum Ende der vertraglichen Laufzeit erfolgen. Zu beachten sind die jeweiligen Kündigungsfristen, die einen Monat oder auch drei Monate betragen können. Werden die Versicherungen für Existenzgründer nicht gekündigt, verlängert sich Laufzeit meist stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Die privaten Versicherungen für Existenzgründer

Die meisten privaten Versicherungen für Existenzgründer können zum Ende einer jeweiligen Zahlungsperiode, die monatlich, vierteljährlich oder jährlich ist, mit der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Bedenken sollten Sie hierbei jedoch, dass mit einer Kündigung der privaten Versicherungen für Existenzgründer nicht nur der wertvolle Versicherungsschutz erlischt, sondern die bereits eingezahlten Beiträge teilweise oder sogar gänzlich verloren gehen. Der Rückkaufswert, den Sie auf Ihre Beiträge haben, fällt in der Regel eher gering aus.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Versicherungen für Existenzgründer achten?

Wer den Anbieter der Versicherungen für Existenzgründer wechseln möchte, sollte zunächst die bestehenden Verträge kündigen, damit keine Doppelversicherung besteht. Achten Sie zudem auf einen zeitlich möglichst lückenlosen Übergang, damit Sie andersherum nicht unterversichert sind.

Ein Wechsel der Versicherungen für Existenzgründer bietet sich zum Beispiel dann an, wenn andere Tarife der Versicherungen für Existenzgründer günstigere Beiträge und/oder einen größeren Leistungsumfang bieten. Bei den privaten Versicherungen für Existenzgründer sollte jedoch genau kalkuliert werden, ob die Ersparnis der neuen Beiträge den Verlust, der durch die Kündigung der bestehenden Police entsteht, auffangen kann.

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