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Softwareversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Softwareversicherung?

MoneyCheck | SoftwareversicherungDie Zeiten, in denen schwere Aktenschränke die Büroeinrichtung bestimmten, sind längst passé. Die wenigsten Unternehmen bewahren arbeitsrelevante Daten ihrer Kunden und Aufträge noch in Papierform auf. Heutzutage ist ein Großteil der platzraubenden Akten digitalisiert. Mit ausgeklügelten Softwareprogrammen werden Daten kosten-, zeit- und platzsparend verarbeitet und gespeichert und sind jederzeit an den jeweiligen EDV-Anlagen meist von jedem Arbeitsplatz abrufbar. Aber trotz sachgerechter Installation, Wartung und Pflege sowie regelmäßigen Sicherheitskopien der Datenträger ist es durch diverse Faktoren, wie Bedienungsfehler oder äußere Einflüsse, nie gänzlich auszuschließen, dass es zu einem Schaden an der Software kommt. Sind digitale Daten beschädigt oder verlustig und in der Folge nicht mehr abrufbar, kann dies für jedes Unternehmen, das auf die arbeitsrelevanten Daten angewiesen ist, katastrophale Folgen haben. Maßnahmen zur Wiederbeschaffung und Wiederherstellung der Daten (falls überhaupt möglich) sind nicht nur äußerst zeit- und arbeitsaufwendig, sondern meist auch sehr teuer.

Mit einer entsprechenden Softwareversicherung können sich alle Unternehmen, die für die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher Daten auf Software-Lösungen zurückgreifen und demnach auf digitale Daten angewiesen sind, ausreichend absichern. Eine Softwareversicherung wird in der Regel nicht als Einzelpolice abgeschlossen, sondern ist Bestandteil einer Elektronikversicherung, welche Versicherungsschutz für die dazugehörige Hardware, zum Beispiel die EDV-Anlagen, bietet. Versichert über die Softwareversicherung ist eine Vielzahl an möglichen Schadensursachen. Im Schadensfall besteht ein Anspruch für sämtliche Kosten, die zur Wiederbeschaffung beziehungsweise Wiederherstellung der Daten notwendig sind. Gut beraten mit dem Abschluss einer Softwareversicherung sind alle Unternehmen, die

  • mit umfangreichen Datenbanken arbeiten.
  • ein große Menge an Akten digitalisiert haben.
  • mit branchenspezieller Software arbeiten und auf besondere Programme bei der täglichen Arbeit zurückgreifen.

Demnach lohnt sich eine Softwareversicherung sowohl für die Anwaltskanzlei, genauso wie für die Medienagentur, den Produktionsbetrieb und die Unternehmensberatung als auch den IT-Dienstleister und den Logistiker. Zum Versicherungsumfang einer Softwareversicherung gehören in der Regel sämtliche Daten, Programme und Softwarelösungen des betreffenden Unternehmens. Als reine Sachversicherung besteht über die Softwareversicherung jedoch ausschließlich Schutz für die eigenen Daten. Der Schutz greift dabei auf dem versicherten Betriebsgelände, eine geografische Ausweitung über eine sogenannte Außenversicherung kann unter Umständen möglich sein.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Softwareversicherung mitversichert?

Versichert über eine Softwareversicherung sind Beschädigung, Zerstörung mit nachteiliger Veränderung und Verlust von folgenden Daten:

  • aus Datenbanken und Dateien
  • an Programmen (Standard- oder Individualprogramme)
  • an Datenträgern, wie CD-Roms, USB-Sticks, Magnetbänder, Magnetwechselplatten oder Disketten (sofern sie auswechselbar sind)

Versicherungsschutz besteht dabei über die Softwareversicherung für folgende Schadensursachen:

  • Bedienungsfehler, zum Beispiel falsche Eingabe von Befehlen oder falscher Einsatz von Datenträgern
  • Fehler bei der Datensicherung, zum Beispiel ein Defekt im Sicherungslaufwerk oder Verwechslung von Sicherungsdatenträgern
  • Sachschäden an der Hardware, zum Beispiel an der EDV-Anlage, unter anderem durch Störung oder Ausfall
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
  • Sabotage von Dritten, wie vorsätzlich von Dritten bewusste Änderung oder Löschung von Daten
  • Blitzschlag, Über- und Unterspannung
  • elektrostatische Aufladung und elektromagnetische Störung
  • höhere Gewalt
  • Verlust von Schutzmodulen

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Softwareversicherung abschließe?

Vor dem Abschluss einer Softwareversicherung sollten Sie beachten, dass eine Softwareversicherung in der Regel nicht als Einzelpolice abgeschlossen werden kann. Sie ist zusätzlicher Bestandteil einer Elektronikversicherung, welche Versicherungsschutz für die elektronische Hardware bietet. Sollte beispielsweise an einem informations- oder kommunikationstechnischen Gerät, wie der EDV-Anlage, ein Schaden entstehen, wird die Elektronikversicherung den Schaden ersetzen. Hierbei sind Daten nur insoweit mitversichert, als dass sie für die Grundfunktion der Hardware unerlässlich sind. Neben der Softwareversicherung können auch weitere Versicherungslösungen in eine Elektronikversicherung inkludiert werden und bieten in der Folge auch ergänzenden Versicherungsschutz zu einer Softwareversicherung:

  • eine Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie leistet dann, wenn infolge von beschädigter oder zerstörter Hard- oder Software (für Wiederherstellungsmaßnahmen) der Betrieb für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden muss. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt nicht nur für die laufenden Fixkosten auf, sondern kompensiert auch die Umsatzeinbußen.
  • eine Elektronik-Mehrkostenversicherung: Um die Betriebsunterbrechung infolge eines Schadens von technischer Hard- oder Software so gering wie möglich zu halten, können entsprechende Überbrückungsmaßnahmen getroffen werden, zum Beispiel zeitweise Ersatzgeräte, Ausweichen auf andere Räumlichkeiten oder weitere Lohnaufwendungen. Die Mehrkostenversicherung übernimmt die Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen.
  • eine Datenträgerversicherung: Diese leistet, wenn die Datenträger selbst beschädigt oder zerstört sind und in der Folge ein Arbeiten mit den darauf gespeicherten Daten nicht mehr möglich ist.

Nicht zu verwechseln ist eine Softwareversicherung mit einer Cyber Risk Versicherung. Beide Versicherungen können aber kombiniert werden und bieten gegenseitig ergänzenden Versicherungsschutz. Zu Überschneidungen kommt es nur in wenigen Teilbereichen. Eine Cyber Risk Versicherung ist für Eigen- und Fremdschäden ausgelegt, die im Wesentlichen aus Internetkriminalität und Cyber Attacken, zum Beispiel der Verbreitung von Viren und Trojanern, entstehen. Abgedeckt sind damit Vermögensschäden, die infolge von „infizierter“ und damit beschädigter Hard- und Software entstehen. Bei der Softwareversicherung werden Cyber Risiken dagegen bei den meisten Anbietern als deutlicher Leistungsausschluss aufgeführt. Versicherungsschutz besteht nur optional oder muss teilweise als erweiterte Softwareversicherung abgeschlossen werden. Anderherum sind über eine Cyber Risk Versicherung nicht die Schäden einer Softwareversicherung abgedeckt. Lediglich der Verlust von relevanten Daten und Datenträgern durch Diebstahl ist sowohl über die Cyber Risk als auch die Softwareversicherung versichert.

Seien Sie sich mit dem Abschluss einer Softwareversicherung zudem darüber bewusst, dass die Versicherungsleistung immer an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So obliegt es dem Versicherungsnehmer einer Softwareversicherung

  • Daten, Programme und Datenträger gemäß den Vorschriften des Herstellers zu installieren und regelmäßig zu warten und zu pflegen.
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Firewalls oder Anti-Viren-Programme) einzurichten.
  • regelmäßige Datensicherungen (mindestens einmal pro Woche) durchzuführen.
  • Sicherungsdateien in mehrfacher Ausfertigung und diese räumlich getrennt aufzubewahren.

Sind entsprechende Maßnahmen nicht getroffen, kann der Versicherer der Softwareversicherung seine Leistungen entsprechend kürzen oder im schlimmsten Fall gänzlich verweigern.

 

Welche Leistungen sind bei einer Softwareversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte die eigene Software beschädigt, nachteilig verändert oder verlustig sein, trägt die Softwareversicherung für sämtliche versicherten Schäden folgende Kosten:

  • die Kosten für die Wiederbeschaffung von geschädigten oder verlustigen Programmen oder anderer Software
  • die Kosten für die Wiederherstellung und Rekonstruktion von Daten und Programmen (zum Beispiel durch IT-Experten)
  • die Kosten für die manuelle Eingabe sämtlicher Datensätze und -bestände
  • optional: die Mehrkosten, die durch Kopierschutz- und Zugriffsschutzmaßnahmen der versicherten und beschädigten Daten und Programme entstehen (zum Beispiel für den erneuten Erwerb von Lizenzen)

 

Welche Leistungen sind bei einer Softwareversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | SoftwareversicherungDer Versicherungsschutz einer Softwareversicherung ist begrenzt und besteht grundsätzlich immer nur für die in der Versicherungspolice aufgeführten Schäden und ausschließlich für die Software. Schäden an der Hardware sind über die Elektronikversicherung abgedeckt. Sollte die Beschädigung der eigenen Software auch Dritten einen Vermögensschaden zufügen, so wird die Softwareversicherung keine Schadensersatzansprüche regulieren. In dem Fall kann eine entsprechende IT Haftpflichtversicherung oder eine Cyber Risk Versicherung die optimale Versicherungslösung darstellen.

Weiterhin sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass für die Softwareversicherung fast ausnahmslos ein Leistungsausschluss für das relativ große Schadenspotential für Cyberrisiken gilt. Nicht versichert sind demnach Schäden oder Verluste an der Software durch sogenannte Malware mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden durch Hackerangriffe. Unter Umständen kann entsprechender Versicherungsschutz zusätzlich je nach Tarif und Anbieter der Softwareversicherung aber vereinbart werden.

Darüber hinaus wird die Softwareversicherung keine Leistungen erbringen, wenn Daten oder Programme beschädigt wurden, für die der Versicherungsnehmer keine Berechtigung hatte, zum Beispiel bei Raubkopien. Auch nicht lauffähige und nicht betriebsfertige Software ist genauso wenig über die Softwareversicherung versichert wie manuell fehlerhaft eingegebene Daten in die entsprechenden Programme und die daraus entstehenden Fehlerbeseitigungskosten. Außerdem greift der Versicherungsschutz der Softwareversicherung nicht für Anwendungen im zentralen Arbeitsspeicher der Hardware (in der Regel versichert über die Elektronikversicherung).

Beachten Sie zudem, dass einige Versicherer einer Softwareversicherung bestimmte Betriebsarten, wie Software-Häuser oder Internet Provider, aufgrund des zu hohen Schadenspotentials vom Versicherungsumfang ausschließen.

Wie bei jeder anderen Versicherung besteht bei der Softwareversicherung zudem der Leistungsausschluss des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Sollte der Versicherungsnehmer oder einer seiner versicherten Mitarbeiter einen Schaden an der Software vorsätzlich herbeiführen, wird die Softwareversicherung ihre Leistung verweigern und ist zudem dazu berechtigt, die Police der Softwareversicherung fristlos zu kündigen.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Mit dem Abschluss einer Softwareversicherung verpflichten Sie sich im Schadensfall dazu, sämtliche Maßnahmen zu treffen, den Schaden so gering wie möglich zu halten beziehungsweise zu mindern. Dazu stehen Sie als Versicherungsnehmer einer Softwareversicherung in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. In diesem Fall kann das bedeuten, dass Sie bislang unversehrte Software „aus der Gefahrenzone“ bringen, zum Beispiel bei Beschädigungen an der Hardware, oder dass Sie versuchen, kleinere Bedienungsfehler rückgängig zu machen. Nehmen Sie größere Wiederherstellungsmaßnahmen jedoch niemals auf eigene Faust vor, sondern lassen Sie diese Aufgabe kompetente IT-Experten nach Rücksprache mit der Softwareversicherung übernehmen.

Im Schadensfall sollten Sie dann unverzüglich Ihre Softwareversicherung gemäß Ihrer Anzeigepflicht informieren. Für diese Schadensmeldung wird in der Regel eine Meldefrist vorgegeben, welche meist nur wenige Tage beträgt. Nicht selten ist bei einem Softwareproblem auch die Hardware betroffen. Da die Softwareversicherung aber Bestandteil einer Elektronikversicherung ist und entsprechend bei einem Anbieter abgeschlossen wurde, kann die Meldung des Schadens sowohl für die Soft- als auch die Hardware gemeinsam erfolgen.

Für die Schadensmeldung stehen Ihnen bei der Softwareversicherung im Regelfall zwei Optionen zur Verfügung:

  • telefonisch über die Schadenshotline der Softwareversicherung: Einige Anbieter bieten als Serviceleistung eine kostenlose Rufnummer an, die teilweise sogar rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zur Verfügung steht.
  • online über ein Schadensformular: Meist stellen die Anbieter auf ihrer Homepage ein spezielles Formular bereit, in dem alle relevanten Angaben schnell eingegeben werden können.

Es sollte selbstverständlich sein, dass sämtliche Fragen stets vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Im Allgemeinen können Sie mit folgenden Fragen rechnen:

  • Wann und wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Welche Daten oder Programme sind von dem Schaden betroffen?
  • Wie groß ist das Schadensausmaß? Welche Maßnahmen zur Wiederherstellung müssen getroffen werden (sofern bekannt)?
  • Was ist die Ursache für den Schaden?
  • Wie hat sich der Schaden ereignet?

Nach Eingang Ihrer Schadensmeldung wird die Softwareversicherung Ihren Schaden bearbeiten und vor allem bei einem Schaden größeren Ausmaßes diesen zunächst von einem IT-Sachverständigen begutachten lassen. Besteht unter Berücksichtigung sämtlicher Leistungsausschlüsse Versicherungsschutz, wird die Softwareversicherung die Kosten für die Wiederherstellung der Daten bis zum Erreichen der vereinbarten Deckungssumme übernehmen.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Softwareversicherung ein?

MoneyCheck | SoftwareversicherungMit gegenseitiger Unterschrift des Vertrags beginnt bei der Softwareversicherung ein vorläufiger Versicherungsschutz, so dass Sie im möglichen Schadensfall direkt Leistungen von der Softwareversicherung beanspruchen können – sofern die versicherte Software betriebsbereit und lauffähig ist. Nach der Überweisung der ersten Beitragsprämie wird dann der volle Versicherungsschutz gewährleistet. Eine Wartezeit ist bei der Softwareversicherung nicht vorgesehen. Auf Wunsch kann jedoch die Option bestehen, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter der Softwareversicherung gewechselt werden soll.

Mit der Laufzeit wird bei der Softwareversicherung dann die Dauer des Versicherungsschutzes festgelegt. Genau wie der Versicherungsbeginn orientiert sich diese Laufzeit in aller Regel an jener der Elektronikversicherung, da die Softwareversicherung fast ausnahmslos Bestandteil dieser Versicherung ist. Gehen Sie von einer Mindestlaufzeit von einem Jahr aus, zeitliche längere Vereinbarungen sollten problemlos möglich sein und gehen meist mit einer Reduzierung des Beitrags der Softwareversicherung einher.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Softwareversicherung sein?

Die Höhe der Deckungssumme ist bei der Softwareversicherung nicht ganz einfach zu ermitteln, da die optionalen Kosten zur Wiederherstellung in absoluten Zahlen nur schwer zu beziffern sind. Grundsätzlich sollte die Deckungssumme immer ausreichend hoch gewählt werden, damit Ihnen im möglichen Schadensfall ausreichend finanzielle Mittel für die Wiederherstellung aller arbeitsrelevanten Daten und Programme zur Verfügung stehen. Kalkulieren Sie möglichst großzügig, denn diese Kosten sind meist nicht unerheblich und meist um einiges höher als Beschädigungen an der Hardware (für die Versicherungsschutz über die Elektronikversicherung besteht). Bei der Festlegung der Deckungssumme ist zudem das jeweilige Datenvolumen, das versichert werden soll, zu berücksichtigen. Vor allem bereits langjährig genutzte Programme mit einer Vielzahl an eingegebenen Informationen sind meist von hohem Wert und bedürfen einer entsprechenden Absicherung.

Teilweise geben Versicherer im Rahmen ihrer Elektronikversicherung bereits Deckungssummen für die Softwareversicherung vor, teilweise sind diese deckungsgleich mit jenen der Elektronikversicherung. Sofern das eigene Risiko und der Bedarf jedoch höher eingeschätzt werden, sollte eine entsprechende Anpassung der Versicherungssumme stattfinden.

Einige Versicherer einer Softwareversicherung bieten einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Sollten die tatsächlichen Kosten für den Schaden die vereinbarte Deckungssumme übersteigen, trägt die Softwareversicherung in dem Fall auch die Mehrkosten, sofern diese einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Softwareversicherung berechnet?

Grundsätzlich sollten Sie bei der Softwareversicherung berücksichtigen, dass diese immer an eine Elektronikversicherung gekoppelt ist und dementsprechend auch der Beitrag der Softwareversicherung meist in Abhängigkeit zur Elektronikversicherung steht. Bei einigen Versicherungen gehört die Softwareversicherung automatisch zum Versicherungsumfang einer Elektronikversicherung und ist teilweise sogar ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Sowohl bei der Elektronik- als auch der Softwareversicherung können Sie davon ausgehen, dass folgende Faktoren den Beitrag beeinflussen:

  • die Deckungssumme

Grundlegend orientiert sich der Beitrag der Softwareversicherung an der vereinbarten beziehungsweise der vorgegebenen Deckungssumme. Je mehr Kosten im Schadensfall erstattet werden, desto höher wird auch der Beitrag der Softwareversicherung ausfallen.

  • die Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist bei der Softwareversicherung gängiger Usus. In der Regel wird entweder ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, den der Versicherte im Falle eines Schadens selbst zahlen muss oder es gibt eine bestimmte Summe, die meist zwischen 100 bis 500 Euro liegt. Die Selbstbeteiligung führt zu einer Reduzierung des Beitrags der Softwareversicherung.

  • die Sicherheitsmaßnahmen

Wer zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Datenbestände trifft und hohe Sicherheitsstandards nachweisen kann, profitiert unter Umständen von einer Beitragssenkung bei der Softwareversicherung.

  • die allgemeinen Modalitäten

Einfluss auf den Beitrag der Softwareversicherung nehmen zudem allgemeine Vertragsbedingungen. So kann eine lange Laufzeit den Beitrag der Softwareversicherung genauso positiv beeinflussen wie ein jährliches Zahlungsintervall im Voraus. Teilweise bieten die Versicherer auch sogenannte Schadensfreiheitsrabatte an. Nicht zu vernachlässigen bei der Beitragskalkulation ist immer das allgemeine Preisniveau des jeweiligen Anbieters.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Softwareversicherung für mich?

MoneyCheck | SoftwareversicherungEin umfassender Versicherungsvergleich ist jedem Betrieb zu empfehlen – ganz gleich, um welche Versicherungslösung es sich handelt. Dabei ist ein Vergleich diverser Anbieter heutzutage nicht nur schnell, unkompliziert und kostenlos, zum Beispiel mit einem Online-Tarifrechner, sondern er geht auch mit dem großen Nutzen einher, einen Tarif zu finden, der bedarfsgerechte Leistungen zu einem möglichst günstigen Beitrag bietet. Es gilt das Motto: Wer vergleicht, kann sparen!

Wer vor dem Abschluss einer Softwareversicherung einen Versicherungsvergleich durchführen möchte, sollte hierbei beachten, dass die Softwareversicherung immer nur als Bestandteil einer Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann. Dementsprechend sollten immer nur Angebote einer Elektronikversicherung, die den Zusatzbaustein Softwareversicherung bieten, zu einem Vergleich herangezogen werden. Entscheidend für die Vergleichsgrundlage ist daher letztlich die Gesamtsumme beider Versicherungen.

Vor einem Vergleich sollten Sie Ihren individuellen Bedarf festlegen – sowohl was die betriebsinterne Hard- als auch die Software betrifft. Berücksichtigen Sie, welche Leistungen und welche Versicherungssumme unbedingt notwendig sind und ob gegebenenfalls auch Einsparpotential, zum Beispiel mit einer Selbstbeteiligung, besteht. Nach Eingabe Ihrer relevanten Daten in einen Vergleichsrechner ermittelt dieser unmittelbar eine Auswahl an Tarifen, die Ihren jeweiligen Anforderungen entspricht. Lassen Sie sich von dem Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis überzeugen, im Zweifel und bei Bedarf stehen meist auch versierte Versicherungsexperten für eine eingehende telefonische Beratung zur Seite.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Bei der Softwareversicherung handelt es sich um eine gewerbliche Sachversicherung. Die eingezahlten Beiträge gelten als Betriebsausgaben, welche dafür verwendet werden, betriebliche Risiken zu minimieren und kapitale Werte aufrechtzuerhalten. Geben Sie die Beiträge, die Sie im betreffenden Jahr für die Softwareversicherung beziehungsweise die Elektronikversicherung aufgewendet haben, als eben diese Betriebsausgaben bei der Steuererklärung an, führt dies zu einer Reduzierung der Steuerbelastung.

Da Sie mit dem Abschluss einer Softwareversicherung zudem darauf verzichten können, betriebsinterne Rücklagen für den möglichen Schadensfall zu bilden, ist weniger Kapital gebunden und die Bilanzsumme fällt geringer aus – und damit in der Folge auch die zu entrichtende Steuer.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Softwareversicherung achten?

Bevor Sie Ihre Softwareversicherung kündigen, gilt es zu berücksichtigen, dass die Versicherung an eine Elektronikversicherung gekoppelt ist. Daher ist nicht auszuschließen, dass eine Kündigung der Softwareversicherung immer nur in Verbindung mit einer Kündigung der Elektronikversicherung erfolgen kann. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem jeweiligen Anbieter nach und bedenken Sie zudem, dass mit einer Kündigung der Softwareversicherung auch unweigerlich der wertvolle Versicherungsschutz verloren geht.

Generell gelten für die Kündigung der Softwareversicherung beziehungsweise der Elektronikversicherung jedoch die allgemeinen Versicherungsmodalitäten: Eine Kündigung kann immer nur zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit erfolgen. Wer beispielsweise eine Laufzeit von drei Jahren festgelegt hat, kann auch erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Einzuhalten sind dabei immer die jeweiligen Kündigungsfristen, die entweder einen Monat oder auch drei Monate zum Laufzeitende betragen. Eine Kündigung der Softwareversicherung bedarf zudem immer der Schriftform. Wer die Vorgaben nicht beachtet und zum Beispiel eine fristgerechte Kündigung versäumt, kann damit rechnen, dass sich die Softwareversicherung automatisch und stillschweigend um ein Versicherungsjahr verlängert.

Neben der regulären Kündigung können besondere Umstände auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sogar während einer Laufzeit. So hat der Versicherungsnehmer das Recht dazu, seine Police der Softwareversicherung außerordentlich mit der Frist von einem Monat zu kündigen, wenn

  • der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt (ohne die Leistungen anzupassen).
  • ein Schadensfall eingetreten ist (unabhängig davon, ob er reguliert wurde oder nicht).
  • ein Risikowegfall vorliegt (zum Beispiel die Aufgabe des Geschäftsbetriebs).
  • ein gegenseitig gestörtes Vertrauensverhältnis vorliegt.

Bedenken Sie darüber hinaus, dass auch der Versicherer die gleichen Kündigungsrechte besitzt und die Police der Softwareversicherung zum Beispiel auch dann kündigen darf, wenn von Seiten des Versicherungsnehmers eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Softwareversicherung achten?

MoneyCheck | SoftwareversicherungGründe für den Anbieterwechsel einer Softwareversicherung kann es eine Vielzahl geben. Neben betriebsinternen Veränderungen, die zu einem erhöhten oder reduzierten Versicherungsbedarf führen, oder einer allgemeinen Unzufriedenheit mit den Serviceleistungen des Anbieters ist es vor allem aber der wirtschaftliche Aspekt, der einen Wechsel der Softwareversicherung sinnvoll werden lässt. Ein günstigerer Beitrag der Elektronikversicherung und damit verbunden der Softwareversicherung ist wohl die häufigste Motivation eines Anbieterwechsels und sollte für den Versicherungsnehmer mit keinerlei Nachteilen verbunden sein, sofern die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist.

Vergewissern Sie sich vor einem Wechsel daher immer, ob die zeitnahe Möglichkeit besteht, die Softwareversicherung zu kündigen. Ist diese Möglichkeit aufgrund der noch geltenden Laufzeit nicht gegeben, kann bedarfsweise mit dem neuen Anbieter ein zeitlich späterer Versicherungsbeginn zu gleichbleibenden Konditionen vereinbart werden. Anderenfalls riskieren Sie eine Doppelversicherung, die zwangsläufig mit einer doppelten Beitragszahlung einhergeht, im Schadensfall jedoch keinen Nutzen bringt.

Ein Wechsel sollte zudem immer die gute Gelegenheit darstellen, den bisherigen Versicherungsschutz etwas genauer auf den Prüfstand zu stellen: Ist die Versicherungssumme noch ausreichend hoch bemessen? Benötige ich zusätzlichen Versicherungsschutz und kann ich eventuell auch Schäden durch sogenannte Cyber Attacken mitversichern? Möglicherweise besteht Anpassungsbedarf auch bei allgemeinen Modalitäten, wie der Laufzeitdauer oder der Höhe der Selbstbeteiligung. Nur mit einem individuell auf den Bedarf und das Risiko abgestimmten Versicherungsumfang sind Sie im möglichen Schadensfall optimal abgesichert.