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Cyber Risk & Cybercrime Versicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung?

MoneyCheck | Cyber Risk & CybercrimeInternetkriminalität gehört weltweit zu den größten Risiken in der Geschäftswelt. Hackerangriffe und Datenmissbrauch verursachen in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Auch wenn nicht jedes Unternehmen derartige Cyber-Straftaten offiziell meldet, vermuten Experten, dass heute fast jedes zweite deutsche Unternehmen mindestens einmal von Wirtschaftsspionage, Datendiebstahl oder Sabotage betroffen war. Ein 100-prozentiger Schutz besteht dabei für kein Unternehmen, selbst wenn die eigenen Sicherheitsmaßnahmen noch so ausgereift sind.

Folge von Hackerangriffen und Datenmissbrauch sind dann meist sehr hohe wirtschaftliche Schäden, die vor allem durch den entstehenden Reputationsverlust in der Öffentlichkeit, durch Betriebsunterbrechungen, Schadensersatzforderungen sowie den Verlust von Kundendaten entstehen. Als noch relativ junges Produkt auf dem Versicherungsmarkt schützt eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung zwar nicht vor möglichen Cyber-Attacken und den Folgen, bietet im Schadensfall jedoch eine maßgeschneiderte finanzielle Absicherungsmöglichkeit. So kommt die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung nicht nur für mögliche Schadensersatzansprüche von Dritten auf, zum Beispiel bei einer Datenrechtsverletzung, sondern reguliert darüber hinaus Eigenschäden, die dem versicherten Unternehmen infolge von Cyber-Kriminalität entstehen. Einzelne Risikobereiche lassen sich zwar auch über andere Versicherungen, wie die Elektronikversicherung, die Datenträgerversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung kompensieren, umfassenden und maßgeschneiderten Versicherungsschutz gegen Internetkriminalität bietet jedoch ausschließlich die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung.

Die auch als Datenschutz-Versicherung, Data-Protect, Data-Risk oder Hacker-Versicherung bezeichnete Cyber Risk & Cybercrime Versicherung ist grundsätzlich für jede Branche und jedes Unternehmen gleich welcher Größe empfehlenswert, das sich im betriebsinternen IT-Bereich absichern möchte. Speziell zugeschnitten ist der Versicherungsschutz der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung aber vor allem für

  • Unternehmen, die im Bereich E-Commerce tätig sind, zum Beispiel mit einem Onlinehandel oder Webshop
  • Unternehmen, die eine Vielzahl an personenbezogenen und vertraulichen eigenen oder fremden Daten verwalten und von einer permanenten Verfügbarkeit abhängig sind
  • Unternehmen mit komplexer IT-Struktur
  • Unternehmen, die IT-Entwicklung und IT-Support betreiben
  • Unternehmen, die internetbasierte Dienste anbieten oder davon abhängig sind
  • Unternehmen, deren Dienstleistungen hauptsächlich über das Internet abgewickelt werden

Versichert über eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung sind dabei sämtliche zum Betrieb gehörige angestellte und freie Mitarbeiter sowie beauftragte Subunternehmer.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung mitversichert?

Eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung haftet grundsätzlich für zwei verschiedene Arten von Schäden.

  • Fremdschäden: Direkte und indirekte datenschutzrechtliche Vermögensschäden, die einem Dritten entstanden sind und für die das versicherte Unternehmen haftet
  • Eigenschäden: Schäden, die dem versicherten Unternehmen selbst entstehen.

Diese Schäden sind dabei entstanden durch

  • kriminelle Machenschaften von Dritten, zum Beispiel Hackerangriffe und die Weiterverbreitung von Viren oder Trojanern.
  • eigene fahrlässige, aber unbeabsichtigte Verstöße gegen gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Datenschutzrichtlinien sowie gegen die Geheimhaltungspflicht (durch Software-Entwicklungsfehler, Fehler der Datenbereitstellung und -verarbeitung, Fehlbedienung von Programmen und Daten).
  • den physischen Diebstahl von technischem Equipment und Datenträgern, wie Laptop, Handy, USB-Stick, auf denen vertrauliche Daten gespeichert waren

In der Folge kann es zu folgenden Schadensfällen kommen, die bei einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdschäden abgedeckt sind:

  • Schadensersatzforderungen und Umsatzeinbußen infolge von Datendiebstahl, Datenrechtsschutzverletzungen, Kreditkartendiebstahl, Verletzung der Persönlichkeitsrechte
  • Reputationsverlust
  • Erpressung und Forderung von Lösegeld, zum Beispiel die Drohung, geheime Daten zu veröffentlichen
  • Unterbrechungsschäden (optional)

Mögliche Schadensbeispiele einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung sind:

  • Ein Kreditkartenunternehmen wurde Opfer eines groß angelegten Cyberangriffs, bei dem sich Hacker rechtswidrig Zugang zu allen relevanten Kundendaten verschafft und diese unrechtmäßig weiter verwendet haben.
  • Der Mitarbeiter eines mittelständischen Betriebs hat aus Versehen im Rahmen einer Werbeaktion an alle Kunden im E-Mail-Verteiler nicht den Newsletter versendet, sondern eine betriebsinterne Kundendatei.
  • In das IT-Dienstleistungsunternehmen wurde eingebrochen. Sämtliche Laptops und PCs wurden dabei entwendet. Auf den Datenträgern befanden sich wichtige und vertrauliche Daten, die sowohl das eigene Unternehmen betreffen als auch einen großen Kunden aus dem Bankwesen.

 

Moneycheck Verbraucher Tipp:

„Hilfe, ich bin gehackt worden!“ Privat ist das schon schlimm genug. Richtig problematisch wird es, wenn es ein Unternehmen "erwischt". Denn die Folgen sind weitreichend.

 

Als Unternehmer haben Sie das Risiko technischer Einschränkungen, werden erpresst oder Sie verlieren Daten oder Know-how. Alles zentrale Probleme, die Sie Geld kosten.

 

Und auch die Versicherung dagegen kostet Geld. Wenn Sie sie richtig zusammenstellen, dann ist es gut angelegt. Aber wie kriegen Sie das hin?

 

 

Realistische Schadenszenarien bedenken

Wenn Sie die Versicherungsdarstellungen lesen, müssten Sie gegen alles und jedes versichert sein. Das wäre zwar wünschenswert, ist aber kaum möglich, kostet sehr viel mehr Geld und ist in den wenigsten Fällen wirklich effizient.

 

Überlegen Sie sich also vor Versicherungsabschluss möglichst realistisch, welches Risiko Sie wirklich haben. Denn die sogenannten Cybercrime-Versicherungen beziehungsweise Cyberrisk-Policen werden modular zusammengestellt. Ob ein Angebot also tatsächlich günstig ist sehen Sie nur, wenn Sie nachvollziehbare Vergleichskriterien haben. Und die entstammen im besten Fall Ihrem tatsächlichen Risiko.

 

 

Haftpflicht ist wichtig!

Nicht verzichten sollten Sie auf den Haftpflicht-Anteil, den die Cyber-Versicherungen durchgängig anbieten. Andere Namen für dieselbe Sache sind Fremdschaden-Haftung oder Drittschaden-Police. Denn die gesetzliche Haftpflicht gilt auch im Internet. Und wenn Sie Daten Ihrer Kunden verlieren und damit wird "Schindluder getrieben", müssen Sie das bezahlen. Die Höhe einer solchen Gefährdung ist nicht seriös abschätzbar.

 

 

Wie hoch ist Ihr eigenes Risiko?

 

In die Liste gehören unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

 

  • Können technische Geräte betroffen sein und wie hoch sind die Reparaturkosten?
  • Kann es zu einer Arbeitsunterbrechung in Abteilungen oder im ganzen Unternehmen kommen?
  • Gehen Sie im großen Maßstab mit Daten Ihrer Kunden oder Dienstleister um?
  • Müssen Sie im Ernstfall auf teure Überbrückungslösungen zurückgreifen, bevor Sie wieder selbst arbeitsfähig sind?
  • In welchem Maß hängt Ihre wirtschaftliche Tätigkeit von der Unternehmensreputation insgesamt ab?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie durch Hacking-Angriffe Firmengeheimnisse verlieren - und wie schwer der abschätzbare Schaden?

 

Als Faustregel können Sie sich denken "Je mehr ich vom Internet abhänge, desto höher die Risiken". Bilden Sie das in der Cybercrime-Versicherung entsprechend ab. Denn besonders die Folgeschäden lassen sich kaum richtig beziffern und sind daher sehr risikoreich.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung abschließe?

MoneyCheck | Cyber Risk & CybercrimeVor dem Abschluss einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung verlangen viele Versicherer den Nachweis der Unternehmen über bereits getroffene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor möglichen Hackerangriffen. Einige Versicherer führen sogar vor Vertragsabschluss einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung entsprechende Prüfungen durch.

Auch wenn ein vollständiger Schutz vor kriminellen Machenschaften im Internet nie vollständig gewährleistet ist, können durchdachte Security-Konzepte und ein gutes Risk Management den unerlaubten Zugriff auf Daten zumindest erschweren und (fast) unmöglich machen.

 

 

Eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung deckt damit nur das Restrisiko eines Cyber-Angriffs ab und sollte nicht als Ersatz für Vorkehrungen der IT-Sicherheit verstanden werden.

Überprüfen Sie daher vor dem Abschluss einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung auf jeden Fall Ihre internen Maßnahmen. Sind diese sehr hoch, kann sich das sogar beitragsreduzierend auswirken.

Eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung deckt teilweise Leistungsbereiche anderer Versicherungen ab, so dass es zu Überschneidungen kommen kann. Vor dem Abschluss der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung lohnt daher ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen, um eine mögliche Über- oder Unterversicherung zu vermeiden: So deckt beispielsweise eine Elektronikversicherung einen Teil der Eigenschäden ab, die auch über die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung versichert sind. Andersherum kann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für einige Schäden aufkommen, die Dritten entstanden sind, sogar dann, wenn sie ihre Ursache in Internetkriminalität oder Datenmissbrauch haben. Es lohnt sich daher, die jeweiligen Versicherungen im Leistungsumfang mithilfe einer fachkompetenten Beratung aufeinander abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung haftet übrigens nur für Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden, so dass im Allgemeinen zwar keine Überschneidungen mit einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung entstehen, die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung aber als sinnvolle Ergänzung zu verstehen ist.

Da nicht jede Cyber Risk & Cybercrime Versicherung die Kosten für einen möglichen Ertragsausfall bei Unterbrechung des laufenden Betriebs anbietet, können Unternehmen zudem eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzbaustein der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung mit abschließen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Entstehen durch Internetkriminalität oder Datenmissbrauch dem eigenen Unternehmen oder Dritten Schäden, übernimmt die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung folgende Leistungen:

  • Kosten für berechtigte Schadensersatzansprüche von Dritten (Vermögensschäden) und Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Wiederherstellungskosten für Daten, Systeme und Netzwerke, inklusive Installation, Neuerwerb von Software-Lizenzen und weitere damit verbundene Aufwendungen
  • Kosten für einen Krisenmanager
  • Kosten, um Kunden über den Datenmissbrauch zu informieren
  • Kosten für IT-Experten, die Schäden beheben
  • Kosten für IT-Forensiker, die den Schaden aufklären und dokumentieren
  • Kosten für Reparatur oder Ersatz von beschädigten oder gestohlenen Datenträgern und IT-Equipment
  • Kosten für Lösegeld bei Erpressung
  • Kosten für PR-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reputation
  • Kosten für erweiternde Maßnahmen zur Sicherheit
  • Mehrkosten, zum Beispiel durch vorübergehenden Ersatz von Hard- und Software
  • Kosten für Ertragsausfall bei einer Betriebsunterbrechung (optional)
  • Kosten für rechtliche Maßnahmen (Rechtsberatung und Rechtsbeistand)

 

Welche Leistungen sind bei einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Im Schadensfall leistet eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung dann nicht, wenn dieser auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder bei wissentlichem Abweichen gesetzlicher Grundlagen
  • bei Verletzungen des Patent-, Kartell- oder Wettbewerbsrechts
  • bei Krieg, Bürgerkrieg und Terrorakten
  • bei individuellen vertraglichen Ausschlüssen

Grundsätzlich erbringt eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung nur die Leistungen, die auch in der Versicherungspolice aufgeführt wurden und stellt damit keine Allgefahrendeckung dar. Vom Versicherungsumfang einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung ausgeschlossen sind aber generell:

  • Sach- und Personenschäden bei Haftpflichtansprüchen Dritter. Der Fremdschaden-Part der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung kommt gegenüber Dritten lediglich für die entstandenen Vermögensschäden auf. Eine Produkthaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung leistet dagegen bei physischen Schäden und den daraus resultierenden Vermögensschäden. Bei Schäden, die dem Unternehmen selbst entstanden sind, übernimmt die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung hingegen Sachschäden, zum Beispiel bei Diebstahl von Hardware.
  • Strafzahlungen und Ordnungsgelder: Muss ein Unternehmen infolge von Hackerangriffen selbst nach einer gerichtlichen Verhandlung eine Strafzahlung leisten, gehört dieser Kostenpunkt nicht zum Versicherungsumfang einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung.
  • bei doppelter Versicherung: Tritt ein Schadensfall ein, der bereits über eine andere Versicherung abgedeckt wurde, dann wird die Versicherungsleistung nur einmal erbracht. Bei Schadensersatzanspruch leistet in der Regel immer zuerst die jeweilige Haftpflichtversicherung. Bei anderen Versicherungen oder im Zweifelsfall bedarf es einer Klärung, welche die Versicherungen in der Regel selbst übernehmen.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sobald ein Schaden festgestellt wird, muss der Versicherungsnehmer der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung unverzüglich nachdem dieser erkannt wurde, wie folgt handeln, um Leistungen aus der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung zu beziehen:

  • Der Schaden muss der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung gemeldet werden
  • Der Versicherungsnehmer muss alles daran setzen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht)

Die Meldung des Schadens an die jeweilige Versicherung erfolgt bei jedem versicherten Schaden, ganz gleich, ob Eigenschaden, Fremdschaden oder beide unabhängig von Höhe und Ausmaß. Auch ist es unerheblich, wer der Verursacher des Schadens ist. Im Zweifel ist es Aufgabe der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung zu prüfen, ob der Schaden tatsächlich versichert ist. Ist noch kein Schaden entstanden, dieser wird jedoch erwartet beziehungsweise ist absehbar, zum Beispiel Schadensersatzansprüche, sollte die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung bereits im Vorwege informiert werden.

Je schneller der Versicherungsnehmer seine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung informiert, desto schneller kann auch die Kostenregulation stattfinden. Für die Schadensmeldung bieten die meisten Versicherer eine telefonische und meist kostenlose Hotline an oder ein auf der Homepage bereitgestelltes Schadensformular, welches ausgefüllt online übermittelt wird. In der Folge erhält der Versicherte eine Schadensmeldung. Hierbei gilt es umfassende Angaben zum Schadensvorgang zu machen, darunter meist:

  • Umfang des Schadens mit genauer Aufstellung (zum Beispiel bei Datenverlust)
  • Ort und Zeit des Schadens
  • Angaben zur Schadensursache (zum Beispiel Hackerangriff, Datenübermittlungsfehler, Erpressung)
  • Handelt es sich um einen Eigenschaden oder einen Fremdschaden?
  • Name und Anschrift von geschädigten Dritten und Bezug zum Versicherungsnehmer
  • Auflistung von physisch entstandenen Eigenschäden (Verlust oder Beschädigung von Datenträgern und technischem Equipment)
  • mögliche Neben- oder Folgeschäden
  • Angabe von möglichen Auswirkungen auf die Reputation
  • Übermittlung von Dokumentationen als Beweismaterial, zum Beispiel Fotos, Daten und Dokumente
  • falls eine Betriebsunterbrechung mitversichert ist: detaillierte Angabe des Ertragsausfalls anhand von Kostenplänen

Zu beachten ist, dass im Falle von kriminellen Internetangriffen in bestimmten Branchen der Schaden gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz zusätzlich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik offiziell gemeldet werden muss.

Weiterhin steht der Versicherte der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung wie bei jeder anderen Versicherung auch in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. Erlangt er Kenntnis vom Schaden, muss er alles daran setzen, diesen so gering wie möglich zu halten. Bei der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung kann es sich dabei zum Beispiel um das Abschalten eines von einem Hacker-Angriff betroffenen Servers, das Infomieren von möglicherweise betroffenen Dritten oder das Umleiten von Datenverkehr handeln. Auch bereits im Vorwege getroffene Sicherheitsvorkehrungen können dazu beitragen, dass ein entstandener Schaden kein größeres Ausmaß annimmt, wie die Verschlüsselung von vertraulichen Daten.

Weiterhin bieten einige Versicherer ihren Kunden zudem einen sogenannten Krisenplan an und vermitteln Spezialisten, zum Beispiel einen IT-Forensiker, der dabei unterstützen soll, die richtigen schadensmindernden Entscheidungen zu treffen, den Schaden zu dokumentieren und nach der jeweiligen Ursache zu forschen. Gemeinsam mit der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung erfolgt dann eine Planung des weiteren Vorgehens:

  • Welche Maßnahmen sind für eine erfolgreiche Behebung des Schadens erforderlich? Und werden diese von der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung abgedeckt?
  • Welche speziellen Konzepte zur Wiederherstellung der Vertrauenswürdigkeit und Außenwirkung sind sinnvoll?
  • Wie kann der Betrieb schnellstmöglich wieder effektiv arbeiten?
  • Wie können Daten wiederhergestellt werden?

 

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Wann setzt der Versicherungsschutz der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung ein?

MoneyCheck | Cyber Risk & CybercrimeMit gegenseitiger Unterschrift der Versicherungspolice sowie der Zahlung des ersten Beitrags beginnt bei der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung der Versicherungsschutz. Eine Wartezeit muss der Versicherungsnehmer der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung nicht einkalkulieren. Möglich ist es bei vielen Anbietern jedoch, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verlegen. Dieses Vorgehen kann beispielsweise bei einem Wechsel des Anbieters sinnvoll sein, um eine Doppelversicherung zu umgehen. Versicherungsschutz für die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung besteht dann für die Dauer der Laufzeit, die in der Versicherungspolice vereinbart wurde. Üblich ist eine Laufzeit zwischen einem Jahr und drei Jahren, kann meist aber auch individuell variieren.

Schadensfälle rund um Internetkriminalität sind häufig komplex. So kann es vorkommen, dass die Folgen, die beispielsweise ein Virus oder ein Trojaner anrichtet, erst später offensichtlich werden. Deshalb bieten einige Versicherungen spezielle zusätzlich vereinbare Klauseln an, um Versicherungsschutz bei Folge- und Spätschäden für die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung auch über die jeweilige Laufzeit hinaus zu gewährleisten. Dafür gibt es zwei Optionen:

  • eine Rückhaftungsklausel: Ein Schaden, zum Beispiel die Vernichtung von relevanten Kundendatensätzen, wird im versicherten Zeitraum erkannt. Die Schadensursache dafür, zum Beispiel der Hackerangriff, fand aber bereits zu einem Zeitpunkt statt, als noch kein Versicherungsschutz für die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung bestand. Wurde vertraglich eine Rückhaftung vereinbart, dann besteht für diesen Schadensfall Versicherungsschutz.
  • die Nachhaftungsklausel: Bei der Nachhaftung verhält es sich genau andersherum: Tritt der Schaden erst nach Ablauf der Laufzeit ein und wird als solcher erkannt, liegt die Ursache jedoch im versicherten Zeitraum, kann der Versicherte Leistungen aus der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung beziehen, sofern er eine Nachhaftungsklausel vereinbart hat.

Um Versicherungsbetrug zu vermeiden, sind beide Klauseln nur dann gültig, wenn der Versicherungsnehmer der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung explizit nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Schadensursache keinerlei Kenntnis darüber hatte.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung sein?

Bei einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung werden in der Regel zwei Deckungssummen ermittelt. Die eine orientiert sich an der maximalen Leistungssumme bei Fremdschäden, sprich Schadensersatzansprüchen von Dritten, die andere an dem Betrag, der höchstens zur Begleichung von eigenen Schäden zur Verfügung steht.

Faktoren, die Einfluss auf die Deckungssumme der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung bei Drittschäden haben, sind:

  • die individuelle Risikobewertung des Unternehmens
  • die durchschnittlichen Deckungssummen
  • die Größe des Unternehmens
  • die Anzahl der Haftungen pro Kalenderjahr (sogenannte Maximierung der Deckungssumme)

Faktoren, die Einfluss auf die Versicherungssumme der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung bei Eigenschäden nehmen, sind:

  • das Schadensrisiko des Unternehmens
  • die Summe der Vermögenswerte

Neben der individuell festgelegten Deckungssumme, bei deren Berechnung ein Versicherungsexperte zu Rate gezogen werden sollte, kann auch eine Standardsumme gewählt werden. Grundsätzlich ist die Deckungssumme für die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung in der Höhe begrenzt und haftet bei einigen wenigen Versicherern bis maximal 100 Millionen Euro.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Cyber Risk & Cybercrime Versicherung berechnet?

Die Höhe des Beitrags für die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung hängt im Wesentlichen von den errechneten Deckungssummen für Fremd- und Eigenschäden ab. Je höher die Versicherungssumme, desto höher dürfte auch der Beitrag für die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung ausfallen. Weitere beeinflussende Faktoren sind:

  • die Höhe des Selbstbehalts: Bei der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung ist es möglich, wie bei jeder anderen Versicherung auch, den Beitrag über einen festgelegten Eigenanteil zu reduzieren. Im Versicherungsfall trägt dann der Versicherungsnehmer bis zur Höhe des Selbstbehalts die entstehenden Kosten, der Rest wird von der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung übernommen.
  • die Vertragslaufzeit: Hierbei sollte genau durchdacht werden, wie lang die Laufzeit gewählt wird. Eine lange Laufzeit verspricht günstigere Beiträge. Da bei der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung jedoch durch den wachsenden Markt immer wieder neue, möglicherweise attraktivere Tarife angeboten werden, ist bei einer kurzen Laufzeit schneller ein Wechsel in einen günstigeren Tarif zur Cyber Risk & Cybercrime Versicherung möglich.
  • mögliche Zusatzleistungen, wie beispielweise die Betriebsunterbrechungsversicherung, erhöhen den Beitrag. Zu beachten ist, dass auch hierbei sogenannte beitragsreduzierende Ausfallzeiten vereinbart werden können. Mit einer Ausfallzeit ist der Zeitraum gemeint, in der das Unternehmen nach Schadenseintritt selbst versucht, den Schaden zu beheben. Nach Ablauf der Ausfallzeit tritt dann die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung ein.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung für mich?

Als relativ junges Produkt auf dem Versicherungsmarkt kommen regelmäßig neue Anbieter einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung hinzu. Dementsprechend hat sich noch keine konstante Beitragsstruktur entwickelt und auch das Leistungsspektrum wird regelmäßig erweitert.

Der Vergleich einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung lohnt sich daher aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu jedem Zeitpunkt – sowohl bei Neuabschluss, im Hinblick auf einen Anbieterwechsel als auch zwischendurch, um die Entwicklung am Markt zu überprüfen. Online-Vergleichsrechner oder eine unverbindliche Beratung eines Versicherungsexperten unterstützen bei einem übersichtlichen Vergleich. Da eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung komplexe Versicherungsinhalte anbietet, sollte eine individuelle Bedarfsanalyse bereits bei einem Vergleich erfolgen, so dass der Versicherungsschutz der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung auf die Bedürfnisse angepasst werden kann. Es lohnt sich daher, bereits im Vorwege zu überlegen, welche Anforderungen an die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung gestellt werden, damit der gewählte Tarif nicht nur günstige Konditionen bietet, sondern auch die optimale Deckung.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können die Versicherungsbeiträge für die Cyber Risk & Cybercrime Versicherung von der Steuer abgesetzt werden. Eine Cyber Risk & Cybercrime Versicherung dient grundsätzlich zum Schutz vor Schäden für das versicherte Unternehmen. Dabei fungiert ein Teil der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung als Haftpflichtversicherung. Der andere Teil der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung kann mit einer Betriebsinhalts- oder Elektronikversicherung verglichen werden, welche im Falle von Eigenschäden die Kosten trägt. Beide Bestandteile der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung können als Betriebsausgaben bei der Steuer angegeben werden, so dass es in der Regel unerheblich ist, wie die Versicherungsleistungen gewertet werden. Im Zweifel kann ein Steuerberater bei der korrekten Angabe Hilfestellung leisten.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Cyber Risk & Cybercrime Versicherung achten?

MoneyCheck | Cyber Risk & CybercrimeDie Kündigung einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung kann jeweils zum Ende der vertraglich geregelten Laufzeit erfolgen und bedarf der Schriftform. Hierbei gilt es Kündigungsfristen zu beachten. Diese betragen in der Regel einen Monat bis zu drei Monaten.

Sollte eine Nachhaftungsklausel bei der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung vereinbart sein, dann beginnt mit dem Datum der Gültigkeit der Kündigung die Nachfrist über einen vertraglich geregelten Zeitraum, welcher bei einigen Anbietern sogar einige Jahre betragen kann.

Die Kündigung einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung sollte jedoch immer vor dem Hintergrund einer adäquaten Alternative erfolgen, da mit einer Kündigung der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung gleichzeitig auch der Versicherungsschutz erlischt. So lassen sich beispielsweise mehrere Versicherungsleistungen der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung über andere Versicherungen (eventuell mit individuellen Ergänzungen) abdecken. Möglich ist auch ein Anbieterwechsel der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass ein lückenloser zeitlicher Übergang besteht, um einerseits eine Doppelversicherung zu vermeiden und andererseits nicht für einen, wenn auch kurzen Zeitraum auf den Versicherungsschutz der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung zu verzichten.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Cyber Risk & Cybercrime Versicherung achten?

Der Wechsel einer Cyber Risk & Cybercrime Versicherung erfolgt in der Regel aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Durch den stetig wachsenden Markt der Cyber Risk & Cybercrime Versicherung kommen regelmäßig neue Tarife mit besseren Konditionen, wie günstigeren Beiträgen oder einen vergrößerten Leistungsspektrum auf den Markt. Der regelmäßige Tarifvergleich ist daher empfehlenswert. Auch betriebsinhaltliche Veränderungen, wie eine Ausweitung des Geschäftsfeldes, können ein guter Anlass sein, seinen Anbieter zu wechseln. Der Wechsel kann immer zum Ende der Laufzeit einer bestehenden Cyber Risk & Cybercrime Versicherung unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen erfolgen.