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Entführungs- und Lösegeldversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Entführungs- und Lösegeldversicherung?

MoneyCheck | Entführungs- und LösegeldversicherungImmer wieder erreichen uns aus den Nachrichten Meldungen über Entführungen im In- und Ausland, vor allem in krisenbehafteten Regionen. Die Anzahl an Entführungen mit Erpressung und Lösegeldforderung steigt kontinuierlich an. Die Rede ist von mehreren tausend Fällen pro Jahr, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Nicht immer nehmen diese Entführungen ein vergleichsweise gutes Ende. Auch wenn grundsätzlich die Unversehrtheit von Leib und Leben bei einer Entführung immer oberste Priorität hat, sollte nicht vergessen werden, dass zudem eine „erfolgreiche“ Lösegeldübergabe für die Betroffenen meist mit schwerwiegenden finanziellen Einbußen einhergeht. Wird ein deutscher Staatsbürger im Ausland entführt, dann hat er laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2009 grundsätzlich die Befreiungs- und Lösegeldkosten in unbegrenzter Höhe selbst zu tragen. Betroffene sind neben reichen Privatpersonen und deren familiäres Umfeld zunehmend auch Mitarbeiter großer weltweit agierender Unternehmen, die rund um den Globus beschäftigt sind und damit vor allem in politisch und wirtschaftlich instabilen Regionen für potentielle Entführer zum probaten Mittel für schnelles Geld werden.

Eine Entführungs- und Lösegeldversicherung bietet zwar keinen Schutz vor einer möglichen Entführung, wohl aber verspricht sie eine professionelle und unverzügliche Hilfe im Krisenfall und deckt zudem das finanzielle Risiko ab. Die auch als Kidnap and Ransom, zu Deutsch für „Erpressung durch Lösegeld“, bezeichnete Entführungs- und Lösegeldversicherung ist eine vergleichsweise junge Versicherung, die nur von wenigen Versicherungen angeboten wird. Die Erpressungs- und Lösegeldversicherung ist erst seit 1998 auf dem deutschen Versicherungsmarkt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, zugelassen und galt zuvor als sittenwidrig. Bis heute unterliegt sie einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht seitens des Versicherungsnehmers, da die Befürchtung besteht, die Anzahl an Entführungen durch die Absicherung einer Entführungs- und Lösegeldversicherung deutlich zu erhöhen.

Eine Entführungs- und Lösegeldversicherung richtet sich dabei vor allem an folgende Zielgruppen:

  • weltweit agierende Unternehmen
  • internationale Organisationen (zum Beispiel Bildungseinrichtungen oder Krankenhäuser)
  • Entwicklungshelfer
  • wohlhabende Privatpersonen und deren Familienangehörige

Ein besonders hohes Risiko und damit verbunden ein höherer Bedarf an einer Absicherung durch eine Entführungs- und Lösegeldversicherung besteht für Personen, die sich in krisenbehafteten „unsicheren“ Regionen kurz- oder längerfristig aufhalten. Zu diesen Ländern gehören unter anderem

  • Südamerika: Mexiko, Kolumbien, Venezuela und Peru
  • Afrika: Nigeria, Guinea, Libyen und Somalia
  • Asien: Pakistan, Syrien, Indien, Afghanistan und Irak

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Entführungs- und Lösegeldversicherung mitversichert?

Der Versicherungsschutz einer Entführungs- und Lösegeldversicherung umfasst folgende Schadensereignisse:

  • eine Entführung der versicherten Person (mit Lösegeldforderung)
  • eine angedrohte Entführung
  • eine Erpressung: Lösegeldforderung durch eine bestimmte Drohung, wie das Verletzen oder Töten von Menschen, die Beschädigung von Sachen, die Enthüllung von privaten oder betrieblichen Informationen oder die Zerstörung von relevanten Daten
  • eine Freiheitsberaubung
  • eine Flugzeugentführung oder Entführung von anderen Transportmitteln
  • optional je nach Anbieter: Bedrohung
  • optional je nach Anbieter: Verschwinden

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Entführungs- und Lösegeldversicherung abschließe?

MoneyCheck | Entführungs- und LösegeldversicherungWer eine Entführungs- und Lösegeldversicherung abschließen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei um eine spezielle Versicherung handelt, die mit einer gewissen Brisanz behaftet ist und demnach besonderen, gesetzlich vorgeschriebenen Obliegenheiten unterliegt. Grundsätzlich sollte über den Abschluss einer Entführungs- und Lösegeldversicherung immer Stillschweigen bewahrt werden. Möglich ist es, eine Police unter einem vertraulichen Codenamen abzuschließen. Die BaFin gibt sogar vor, dass maximal drei Vertrauenspersonen über das Bestehen der Entführungs- und Lösegeldversicherung in Kenntnis gesetzt werden dürfen. Diese müssen im Versicherungsvertrag namentlich erwähnt werden und sind zur Verschwiegenheit angehalten. Für die Vertragsdaten gilt weiterhin eine verschlüsselte Übermittlungspflicht.

Die versicherten Mitarbeiter oder Familienangehörigen sind daher in der Regel nicht über ihren eigenen Versicherungsschutz zur Entführungs- und Lösegeldversicherung informiert. Diese Tatsache bietet den Vorteil, dass diese Personen im Falle ihrer Entführung die Geiselnehmer nicht über eine bestehende Entführungs- und Lösegeldversicherung in Kenntnis setzen können, was wiederum zu erhöhten Lösegeldforderungen führen mag.

Schon allein aus dem Grund, sämtliche gesetzliche Auflagen einzuhalten, ist eine ausführliche und auf den individuellen Bedarf angepasste Beratung eines Experten der Entführungs- und Lösegeldversicherung auf jeden Fall immer empfehlenswert. Dieser Versicherungsfachmann kann zudem in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherungsunternehmer eine spezielle Risikoanalyse erstellen. Diese trägt grundlegend zur Berechnung der Deckungssumme, des Leistungsumfangs und der Prämienhöhe bei.

 

Moneycheck Verbraucher Tipp:

2016 hatte es die Schwiegermutter von Formel-1-Boss Bernie Ecclestone „erwischt“ . Aber wesentlich häufiger werden auch weniger prominente Menschen Opfer von Entführungen.

 

Zunächst: Ja, auch dagegen können Sie eine Versicherung abschließen.

Und nein: Eine solche Versicherung gehört natürlich nicht zum grundlegend empfohlenen Versicherungspaket für Normalbürger.

 

Wann sollten Sie trotzdem über eine solche Versicherung nachdenken?

 

Mein Tipp:

  • Wenn Sie beruflich viel in Krisenregionen unterwegs sind, kann eine Absicherung empfehlenswert sein.
    Sprechen Sie mit Ihren Kollegen, wie diese mit den Risiken umgehen. Unternehmen können für bestimmte Personenkreise ebenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen. Reihen Sie sich dort mit ein, wenn ein entsprechendes Risiko besteht.

 

  • Durch die Versicherung haben Sie nicht nur den Vorteil einer Zahlungsunterstützung, wenn es tatsächlich zu einem so schwerwiegenden Fall kommt. Viele Versicherungsunternehmen unterstützen bei der Krisenbewältigung oder tragen zumindest weitere Kosten dafür. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Übersetzer und Kultur-Mittler.

 

  • Für Unternehmen kann es auch ratsam sein, bestimmte Führungsmitglieder grundsätzlich abzusichern. Ganz rational betrachtet hilft das, im Ernstfall angemessen und schnell reagieren zu können. Auch hier unter Rückgriff auf Profis. Und es mindert auch die Einschnitt in andere Unternehmensbereiche.

 

Welche Leistungen sind bei einer Entführungs- und Lösegeldversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Wer eine Entführungs- und Lösegeldversicherung abschließt, der erhält im Falle einer Entführung oder einer Erpressung einen umfassenden Versicherungsschutz, der weit über die Zahlung der Lösegeldforderung hinausgeht. Zu den Leistungen einer Entführungs- und Lösegeldversicherung gehören

  • die Erstattung der Lösegeldsumme, auch bei Verlust auf dem Transportweg oder bei der Übergabe bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • die Erstattung von Erpressungsgeldern
  • die Kostenübernahme für eine Rechtsberatung
  • die Folgekosten bei Tod oder Invalidität des Versicherten
  • die Kosten für einen Krisenberater
  • ein weltweiter Versicherungsschutz beziehungsweise eine individuelle Eingrenzung auf spezielle Länder und Gebiete

Weiterhin können zum Leistungsumfang einer Entführungs- und Lösegeldversicherung je nach Anbieter folgende Kostenübernahmen gehören:

  • Reise- und Unterkunftskosten
  • Kosten für Rück- und Rettungsflüge in die Heimat
  • Kosten für Gutachter, Dolmetscher und Informanten
  • Krankenhaus- und Arztkosten
  • Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kosten für psychiatrische oder psychologische Behandlungen
  • Sicherheits- und Bewachungskosten
  • Betriebsunterbrechungskosten
  • finanzielle Verluste
  • Präventionsberatung

Vor allem einem Krisenberater kommt bei der Entführungs-und Lösegeldversicherung eine zentrale Rolle zu. Im Falle einer Entführung leitet er alle nötigen Schritte ein und leistet eine umfassende und professionelle Hilfe mit dem Ziel, das Opfer schnell und körperlich möglichst unversehrt zu befreien. Sein Aufgabengebiet erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • die Beratung und Analyse vor Ort
  • die Betreuung der Angehörigen
  • den Aufbau von Kommunikationsmöglichkeiten mit den Entführern oder Erpressern
  • das Ausarbeiten von Strategien zur Vorgehensweise
  • die Kommunikation und der Umgang mit den Medien
  • die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden
  • die Unterstützung bei der Rehabilitation der Opfer

 

Welche Leistungen sind bei einer Entführungs- und Lösegeldversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Nicht zum Versicherungsumfang einer Entführungs- und Lösegeldversicherung gehören sämtliche Leistungen, die nicht explizit in der Versicherungspolice zur Entführungs- und Lösegeldversicherung schriftlich aufgeführt wurden. Je nach Anbieter oder auch Wunsch des Versicherungsnehmers kann es darüber hinaus individuelle vertragliche Leistungsausschlüsse geben. Es ist möglich, dass sich diese beitragsreduzierend auf die Entführungs- und Lösegeldversicherung auswirken.

Leistungen aus einer Entführungs- und Lösegeldversicherung werden in der Regel dann nicht gezahlt, wenn

  • der Versicherungsnehmer im Falle einer Entführung weder Polizei noch andere staatliche Behörden einschaltet. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Entführungs- und Lösegeldversicherung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine unmittelbare polizeiliche Meldung.
  • eine kriminelle oder betrügerische Handlung des Versicherungsnehmers oder seiner Mitarbeiter vorliegt.
  • der Versicherte nicht in Besitz einer gültigen Einreise-, Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung ist.
  • bereits aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | Entführungs- und LösegeldversicherungBei einem „Schaden“, sprich einer Entführung oder einer Erpressung, ist dieser der Entführungs- und Lösegeldversicherung umgehend mitzuteilen. Für den Fall, dass der Versicherte gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer ist und selbst entführt wurde, ist es unabdingbar, dass dieser eine Vertrauensperson bereits im Vorwege über den Besitz der Entführungs- und Lösegeldversicherung in Kenntnis gesetzt hat. In der Verantwortung dieser Person liegt nun die rechtzeitige Schadensmeldung.

Da Lösegeld oder auch Erpressungsgeld in der Regel unverzüglich bereitgestellt werden muss, sollte die Entführung oder Erpressung direkt nach Bekanntwerden gemeldet werden. Die Schadensmeldung erfolgt dabei in der Regel über eine rund um die Uhr zur Verfügung stehende Hotline des Anbieters der Entführungs- und Lösegeldversicherung. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich mit Unterschrift der Versicherungspolice zudem, die jeweilige Straftat direkt bei der Polizei anzuzeigen. Sind die Behörden nicht informiert, leistet die Entführungs- und Lösegeldversicherung nicht. Dieses Vorgehen unterliegt ebenfalls einer von der BaFin vorgegebenen gesetzlichen Regelung.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Entführungs- und Lösegeldversicherung ein?

Sofern es keine anderen vertraglichen Vereinbarungen gibt, beginnt der Versicherungsschutz einer Entführungs- und Lösegeldversicherung mit der Annahme der unterschriebenen Versicherungspolice von Seiten des Versicherungsunternehmens sowie mit der Zahlung der ersten Prämie. Es ist weder mit einer Wartezeit noch mit einer Karenzzeit zu rechnen. Im Falle einer tatsächlichen Entführung ist es vielmehr unabdingbar, dass unmittelbar (und nicht erst nach Ablauf einer Karenzzeit) finanzielle Mittel von der Entführungs- und Lösegeldversicherung bereitgestellt werden.

Versicherungsschutz genießt der Versicherte einer Entführungs- und Lösegeldversicherung über die Dauer der Vertragslaufzeit. Auch die Dauer der Laufzeit ist dabei gesetzlich gemäß der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegt und darf ein Jahr nicht überschreiten. Mit diesem Vorgehen soll gewährleistet werden, dass die Angemessenheit der Deckungssumme sowie die Risikoverhältnisse in kurzen Zeitintervallen immer wieder überprüft werden. Ein erneuter Abschluss oder die Verlängerung einer Entführungs- und Lösegeldversicherung im direkten Anschluss ist jedoch möglich.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Entführungs- und Lösegeldversicherung sein?

Die Berechnung der jeweiligen Deckungssumme einer Entführungs- und Lösegeldversicherung unterliegt individuellen Berechnungsgrundlagen und orientiert sich vor allem an

  • der Anzahl der versicherten Personen
  • den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens
  • dem Risikopotential

und sollte möglichen Forderungen angepasst sein. Eine exakte Berechnung ist bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags und wird auch gesetzlich von der BaFin verlangt. Wird eine Deckungssumme vereinbart, die über den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens liegt, kann sich das subjektive Risiko einer Entführung und zudem die Lösegeldforderung erhöhen.

Da sich die Versicherer im Hinblick auf Aussagen über Leistungsumfang und Beitragshöhe bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung bedeckt halten und generell auch keine werbeführenden Maßnahmen betreiben dürfen, ist eine genaue Aussage über eine optimale Deckungssumme nur begrenzt möglich. Pauschal kann sich die Deckungssumme einer Entführungs- und Lösegeldversicherung zwischen einer Million bis zu 50 Millionen Euro belaufen. Einige Versicherer übernehmen aber nur Deckungssummen bis zu einer bestimmten Obergrenze. Unabhängig von der vereinbarten Deckungssumme bieten einige Anbieter die Versicherung eines Krisenberaters in unbegrenzter finanzieller Höhe.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Entführungs- und Lösegeldversicherung berechnet?

Grundsätzlich wird eine Entführungs- und Lösegeldversicherung nicht als kostengünstig eingestuft. Der Beitrag kann sich bei großen Unternehmen mit mehreren versicherten Personen jährlich im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich belaufen. Für die Erstellung eines individuellen Angebots sollte die jeweilige Versicherung kontaktiert oder ein unabhängiger Versicherungsexperte zu Rate gezogen werden. Grundsätzlich wird die Beitragshöhe zur Entführungs- und Lösegeldversicherung von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • der Höhe der Deckungssumme
  • der Anzahl der versicherten Personen
  • der Art und Größe des Unternehmens
  • dem Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz oder nur Begrenzung auf einzelne Länder)
  • einem möglichen Selbstbehalt (eher unüblich bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung)
  • dem jeweiligen Risiko: Wie risikobehaftet ist das Land? Wie oft hält sich der Versicherte dort auf? Welche Tätigkeiten übernimmt er in dem betreffenden Land?

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Entführungs- und Lösegeldversicherung für mich?

Um für eine Entführungs- und Lösegeldversicherung einen Tarif zu finden, der einerseits ein gutes Preisniveau garantiert und gleichzeitig den auf die jeweiligen Anforderungen genügenden Leistungsumfang bietet, sollte vor dem Abschluss immer ein Versicherungsvergleich stattfinden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen gestaltet sich dieser bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung jedoch nicht ganz unkompliziert.

Dies liegt vor allem darin begründet, dass für die Entführungs- und Lösegeldversicherung grundsätzlich keine Werbung erfolgen darf und die Versicherer sich äußert bedeckt halten, was Deckungssummen und Beitragshöhen angeht. Ebenfalls gibt es keine Informationen darüber, wie viele Versicherungen bei einem speziellen Anbieter abgeschlossen wurden. Auf den Internetseiten der Versicherungen sind daher nur spärliche Informationen über die Entführungs- und Lösegeldversicherung einzuholen.

Aufgrund des speziellen, sehr komplexen Themas ist daher ein Online Tarifrechner nicht unbedingt das Mittel erster Wahl für einen Vergleich der Entführungs- und Lösegeldversicherung. Vielmehr kann ein erfahrener Versicherungsfachmann oder -makler dabei helfen, anhand einer persönlichen und ausführlichen Risikoanalyse mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. Generell wird der Vergleich einer Entführungs- und Lösegeldversicherung eher übersichtlich ausfallen, da es auf dem deutschen Markt bislang nur wenige Anbieter einer Entführungs- und Lösegeldversicherung als Versicherungsnischenprodukt gibt. Nationale und internationale Anbieter einer Entführungs- und Lösegeldversicherung sind unter anderem:

  • Hiscox (als Marktführer)
  • Allianz
  • Aid Worker (richtet sich vor allem an Entwicklungshelfer)
  • AIG
  • Chubb
  • HDI
  • Nassau

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für die Entführungs- und Lösegeldversicherung gelten nicht als Betriebsausgabe und sind demnach nicht steuerlich absetzbar.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Entführungs- und Lösegeldversicherung achten?

Die Kündigung der Entführungs- und Lösegeldversicherung erfolgt in schriftlicher Form jeweils zum Ende einer Laufzeit. Diese beträgt bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung nach gesetzlichen Vorgaben ein Jahr. Hierbei ist eine Kündigungsfrist zu beachten, die je nach Anbieter variieren kann, meist aber drei Monate beträgt. Wird der Vertrag zur Entführungs- und Lösegeldversicherung nicht gekündigt, findet meist eine automatische Verlängerung statt.

Nach einem Schadenseintritt mit gezahlter Leistung beziehungsweise einer Abweisung des Versicherungsanspruchs ist eine außerordentliche Kündigung der Entführungs- und Lösegeldversicherung möglich – für den Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung, für den Versicherer mit einer einmonatigen Frist.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Entführungs- und Lösegeldversicherung achten?

MoneyCheck | Entführungs- und LösegeldversicherungWie jede andere Versicherung ist auch bei der Entführungs- und Lösegeldversicherung ein Anbieterwechsel nach Ablauf der Laufzeit und mit Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Jedoch sollte aufgrund der gewissen Brisanz, die die Entführungs- und Lösegeldversicherung beinhaltet, mit einem höheren administrativen Aufwand gerechnet werden, zum Beispiel durch ein aufwändigeres Einholen von Angeboten oder im Hinblick auf die Verschwiegenheitserklärung.

Gründe für einen Wechsel der Entführungs-und Lösegeldversicherung beruhen häufig auf finanziellen Aspekten. Der Versicherungsnehmer verspricht sich davon eine Kosteneinsparung durch geringere Beitragszahlungen mit gleichbleibendem Versicherungsschutz. Möglich ist es auch, dass der Versicherungsnehmer einen umfangreicheren Versicherungsumfang und/oder eine höhere Deckungssumme wünscht, die in der aktuellen Police nicht versicherbar sind. Auch betriebsinterne Veränderungen, wie eine Ausweitung des Geschäftsfeldes oder Personalerweiterungen können einen Wechsel der Entführungs- und Lösegeldversicherung sinnvoll werden lassen.