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Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherung für Angestellte

Der Angestellte unterscheidet sich im bundesdeutschen Arbeitsrecht nach diversen und durchaus wichtigen Kriterien vom sogenannten Arbeiter. Die Positionen von Angestellten sind nämlich traditionell besser dotiert als diejenigen von einfachen Arbeitern. Weiter Unterscheidungsmerkmale fokussieren dann auch den Inhalt der jeweiligen Arbeitsaufgabe. Diese ist beim Arbeiter zumeist ausführend und im handwerklichen oder alternativ auch im industriellen Bereich angelegt.

Angestellte üben oft dispositive und leitende Arten von Tätigkeiten im Büro oder im Kontor aus, die oft mit einer mehr oder minder ausgeprägten disziplinarischen Weisungsbefugnis ausgestattet sein können.

Traditionell werden meist folgende Arten und Gruppierungen des Angestellten voneinander unterschieden:

  • klassische einfache Angestellte
  • sogenannte übertarifliche Angestellte, die in tarifgebundenen Betrieben stets deutlich mehr Gehalt beziehen, als sie eigentlich gemäß tariflicher Eingruppierung erhalten dürften
  • außertarifliche Angestellte, welche im Allgemeinen als Spezialisten in tariflich gebundenen Betrieben beschäftigt werden und die daher deutlich mehr Gehalt beziehen
  • leitende Angestellte, die sogenannte Arbeitgeberbefugnisse, wie zum Beispiel auch die rechtsverbindliche Vornahme von Einstellungen und von Entlassungen sowie von anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen vornehmen dürfen und denen im Extremfall durch den Unternehmer sogar die Prokura in ihren jeweils unterschiedlichen Ausprägungen übertragen worden ist.

Weitere Unterscheidungsmerkmale zwischen dem einfachen Arbeiter und dem Angestellten ergeben sich in der Bundesrepublik Deutschland auch in Bezug auf die Rentenversicherung und auf die Krankenversicherung dieser beiden abhängigen und unselbständigen Beschäftigungsgruppen der aktuellen Arbeitswelt. Im folgenden Text soll jedoch schwerpunktmäßig nur auf die Besonderheiten beim Krankenversicherungsrecht und hier insbesondere auf die private Krankenversicherung für Angestellte eingegangen werden.

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Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Angestellte?

Traditionell waren in de Bundesrepublik Angestellte in einer sogenannten Ersatzkasse gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit versichert. Diese gehören hierzulande zwingend zum Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung und bilden gesetzliche Krankenkassen (GKVs) mit der ihnen zuzuordnenden Leistungscharakteristik im Versicherungs- und Schadensfall.

Mit der entsprechenden Reform des Krankenkassenrechts wurde jedoch letztendlich auch für den Berufsstand des sogenannten Angestellten in der Bundesrepublik Deutschland die freie Krankenkassenwahl ermöglicht.

Damit waren nun auch die privatwirtschaftlichen Krankenkassen für die Angestellten grundsätzlich offen und dies allerdings in zweierlei Hinsicht:

  • alle Angestellten, die über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verdienstlich angesiedelt sind, können die Möglichkeit nutzen, im Rahmen einer Vollversicherung einer privaten Krankenversicherung für Angestellte beizutreten; sie sind dann privat versichert, indem sie ihre gesamten Krankheitskosten (ambulant, stationär und zahnmedizinisch) privat abgesichert haben; alternativ können sie sich jedoch bei einem entsprechenden Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze auch freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) pflichtversichern lassen, wenn sie keiner privaten Krankenversicherung für Angestellte beitreten wollen
  • Angestellte, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können und müssen hingegen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) verbleiben und haben lediglich innerhalb der GKVs das freie Wahlrecht; allerdings können auch diese Personen, um eine deutlich bessere gesundheitliche Versorgung im Krankheits- oder im Pflegefall erhalten zu können, bis zu einem gewissen Umfang von der privaten Krankenversicherung für Angestellte profitieren, indem sie ihr nämlich zusätzlich zur GKV in Form einer Zusatzversicherung oder substitutiven Krankenversicherung beitreten, um zusätzliche Risiken zur GKV so absichern zu können.

Es gibt damit also letztendlich auch beim Angestellten, ob er nun unter- oder aber auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, viele gute Gründe, einer privaten Krankenversicherung für Angestellte beizutreten, entweder in der Form der Vollversicherung oder soch zumindest in Gestalt der privaten Zusatzversicherung zur GKV oder der substitutiven Krankenversicherung.

Welche Schäden sind im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Angestellte mit versichert?

Welche Arten von Schäden letztendlich im Rahmen einer solchen privaten Krankenversicherung für Angestellte mit versichert sind, hängt dann im konkreten Fall stets von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und vom jeweils gewählten Tarifmodell der Gesellschaft ab.

Wie bereits schon eingangs erwähnt, sind bei der Form de privaten Krankenversicherung für Angestellte als Vollversicherung in der Regel sämtliche Kosten einer möglichen ambulanten und stationären Behandlung und natürlich auch der zahnärztlichen Behandlung durch entsprechende Tarifierungen und Tarifmodelle abdeckbar.

Bei all jenen zumeist unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Angestellten, die eine solche private Krankenversicherung für Angestellte nur als Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden GKV abschließen können und dürfen, geht es dann zumeist vorrangig darum, zusätzliche Risiken über die Regelungen der GKV hinaus absichern zu können. Ein solches Modell einer quasi zusätzlichen privaten Krankenversicherung für Angestellte wird zum Beispiel auch ganz bewusst, um folgende Module abschließen und sich dadurch gegenüber den jeweiligen Schadensmustern zusätzlich absichern zu können:

  • die zusätzliche private Auslandskrankenversicherung
  • die Pflege-Zusatzversicherung
  • das Krankenhaustagegeld
  • das Krankentagegeld
  • die Unterbringung im Zweibettzimmer bei stationärer Versorgung
  • die Unterbringung im Einzelzimmer bei stationärer Versorgung
  • die Chefarztbehandlung und vieles Andere mehr.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine private Krankenversicherung für Angestellte abschließe?

Bevor ich eine solche private Krankenversicherung für Angestellte abschließe, ob nun als private Vollversicherung oder lediglich als private Zusatzversicherung und substitutive Krankenversicherung zu einer bereits bestehenden GKV, sollte ich zunächst erst einmal meine individuelle und vor allem auch aktuelle Versicherungs- und Versorgungssituation mit der Hilfe eines unabhängigen und ausgewiesen neutralen und objektiven Spezialisten analysieren und sie bewerten lassen.

Dieser Spezialist ist dann am aller besten ein unabhängiger Versicherungsmakler, welcher keiner bestimmten Gesellschaft verpflichtet ist, sondern der stattdessen neutral und objektiv urteilen kann. Hierbei sollte dann auch kritisch hinterfragt werden, ob und inwieweit es gegebenenfalls sinnvoll und ratsam sein kann, die Versorgungssituation durch den Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung für Angestellte zu optimieren.

Natürlich wird bei dieser Erwägung dann stets auch der jeweilige Verdienst und das zur zusätzlichen oder vollen Absicherung im Rahmen einer solchen privaten Krankenversicherung überhaupt disponible Budget betrachtet werden müssen. Dies ist jedoch nur mit der Hilfe eines ausgewiesenen und vor allem auch unabhängigen Experten sinnvoll und überhaupt realisierbar.

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Angestellte ihre Versicherungsleistungen?

Eine solche private Krankenversicherung für Angestellte wird ihre vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen im Regelfall immer dann für den versicherten Angestellten erbringen, sofern dazu eine Reihe von unerlässlichen Voraussetzungen und von Vorbedingungen erfüllt worden ist:

  • der Versicherungsvertrag muss rechtskräftig geschlossen worden sein und er darf nicht aufgekündigt sein
  • ein konkreter Schadens- oder Versicherungsfall muss eingetreten sein
  • die Behandlung oder Medikamentation, für welche der im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Angestellte versicherte Patient Kostenübernahme beantragt, muss die betreffende Behandlung oder Medikamentation auch in ihrer Tarifierung und ihrem Leistungskatalog explizit ausgewiesen haben; es muss sich also dabei grundsätzlich um eine sogenannte erstattungsfähige Behandlung und Therapie und um erstattungsfähige Heil- und Hilfsmitte handeln
  • verschiedene private Krankenversicherungen für Angestellte leisten nur dann, wenn eine sogenannte Karenz- oder Wartezeit abgelaufen ist, nach deren Verstreichen vor allem viele zahnärztliche Leistungen erst in Anspruch genommen und gewährt werden dürfen
  • der Patient muss seine Prämien stets pünktlich und vollständig an die ihn versichernde Gesellschaft abgeführt haben
  • die Notwendigkeit der betreffenden Behandlung oder Medikamentation, beziehungsweise Versorgung mit konkreten Heil- und Hilfsmitteln, muss durch einen Arzt indiziert worden sein.

Sind diese wichtigen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt, so wird die betreffende private Krankenversicherung für Angestellte im Regelfall auch Leisten. Dennoch lohnt sich stets auch in Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der betreffenden Gesellschaft, um dadurch gegebenenfalls sicher vor den gefürchteten bösen Überraschungen zu sein.

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Angestellte ihre Versicherungsleistungen nicht?

Diese Fälle ergeben sich im Allgemeinen bereits aus dem letzten Abschnitt. So kann die private Krankenversicherung für Angestellte zum Beispiel die Erbringung ihrer vertraglich fixierten Versicherungsleistungen gegenüber einem Patienten verweigern, sofern dieser beispielsweise:

  • den Versicherungsvertrag zwischenzeitlich aufgekündigt hat
  • seine Prämien nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich an die Gesellschaft abgeführt hat (Einrede des nichterfüllten Vertrages)
  • Vorerkrankungen oder gesundheitliche Risiken bei Beitritt arglistig und vorsätzlich gegenüber der ihn versichernden Gesellschaft verschwiegen hat (arglistige Täuschung)
  • keine ärztliche Indikation für die betreffende Therapie und Behandlung oder für die jeweiligen Heil- und Hilfsmittel vorlegen kann, für die er Leistungen von der Krankenkasse verlangt
  • Fristen schuldhaft versäumt
  • Leistungen von der Gesellschaft begehrt, die in deren Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder in dem jeweiligen Tarifmodell gar nicht explizit vorgesehen sind.

In jedem Fall kann oft schon ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder in den jeweiligen tarifgebundenen Leistungskatalog der betreffenden Gesellschaft Klarheit verschaffen. Im Zweifelsfalle sollte unbedingt die Hotline der jeweiligen privaten Krankenversicherung für Angestellte Kontaktiert werden.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Jede moderne private Krankenversicherung für Angestellte ist modular oder nach den sogenannten Baukastenprinzip aufgebaut. Dies ermöglicht eine praktisch permanente Anpassung des konkreten privat gebuchten Versicherungsschutzes an die individuelle Lebens- und Einkommenssituation des Angestellten als Versicherungsnehmer.

Zusätzliche Bausteine und Module, wie zum Beispiel auch die bereits schon erwähnte Zahnzusatzversicherung, die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer bei notwendig werdender stationärer Behandlung, können durch den jeweiligen Versicherungsnehmer ganz nach individuellem Bedarf hinzu gebucht oder auch im Nachhinein wieder abgewählt werden. Der Versicherungsschutz im Rahmen einer solchen privaten Krankenversicherung für Angestellte erweist sich damit letztendlich dann auch als äußerst flexibel.

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Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für Angestellte ein?

Ist keine Wartezeit vorgesehen und vertraglich vereinbart worden, so setzt der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für Angestellte sofort nach der Vertragsunterzeichnung ein. Dies gilt insbesondere jedoch für alle Arten von akuten medizinischen Notfällen. Für einzelne Leistungen, wie zum Beispiel auch für die zahnmedizinische Versorgung und Prothetik, können jedoch sogenannte Wartezeiten vertraglich vorgesehen werden. Nach deren Ablauf setzt dann auch für diese Packages der Versicherungsschutz im Rahmen der privaten Krankenversicherung für Angestellte ein.

Ebenso kann bei Vertragsabschluss über eine private Krankenversicherung für Angestellte jedoch auch verbindlich vereinbart werden, dass der volle Versicherungsschutz ab einem bestimmten kalendermäßigen Datum einsetzen soll. Dieses kalendermäßige Datum ist dann durch den jeweiligen abschlußbevollmächtigten Versicherungsvertreter der Gesellschaft verbindlich in der Police zu fixieren und zu benennen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Krankenversicherung für Angestellte sein?

Die sogenannte Deckungssumme oder Versicherungssumme beschreibt jene finanzielle Grenze, bis zu deren Höhe die Versicherungsgesellschaft im konkreten Versicherungsfall in die Leistungspflicht gehen muss, sofern die Voraussetzungen hierfür einwandfrei gegeben sind.

Die Deckungssumme darf keinesfalls zu niedrig ausfallen, da der Versicherungsnehmer dann für den Fehlbetrag zum sogenannten Selbstzahler werden müsste. Ist die Deckungssumme jedoch zu hoch vereinbart worden, so liegt die gleichermaßen gefürchtete Überversicherung vor.

Die Deckungssumme sollte daher stets unter de Berücksichtigung des individuellen Bedarfs an Therapien und Behandlungen sowie an Heil- und Hilfsmitteln, aber stets auch mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget kalkuliert und festgelegt werden. Eine mindestens jährliche Überprüfung mit der Hilfe eines sachkundigen Spezialisten ist daher sinnvoll und zu empfehlen.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Angestellte berechnet?

Das Geschlecht spielt seit dem Jahre 2012 bei der Berechnung des Beitrags zur privaten Krankenversicherung für Angestellte keine Rolle mehr. Stattdessen ist die jeweils individuelle Beitragskalkulation abhängig von:

  • dem Alter des Versicherungsnehmers bei Eintritt
  • seinem Gesundheitszustand
  • bestimmten Risiken aufgrund der Zugehörigkeit zu speziellen Berufsgruppen
  • dem jeweils gewünschten Tarifmodell.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Angestellte für mich?

Er gestattet es mir, das für mich optimale und günstigste Tarifmodell eruieren und so teure Unter- oder auch Überversicherung vermeiden zu können.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Ja, durch die modulare Struktur und durch die unterschiedlichsten Tarifmodelle, die heute jede Art von privater Krankenversicherung für Angestellte zu bieten hat, ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Beiträge flexibel der jeweiligen Lebenssituation, der individuellen gesundheitlichen Konstitution und letztendlich auch dem disponiblen Budget anpassen zu können. Die einzelnen Versicherungen sind in dieser Hinsicht jedoch unterschiedlich aufgeschlossen und flexibel.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Ja, jeder Angestellte kann seine unterjährig gezahlten Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung angeben und im gewissen Rahmen steuerlich absetzen und geltend machen. Details hierzu sollten allerdings mit der jeweiligen Steuerkanzlei besprochen und geregelt werden.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Krankenversicherung für Angestellte achten?

Auf die Kündigungsfristen und auf die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) der Gesellschaft fixierten Kündigungsmodalitäten. Das Kündigungsschreiben stets als eingeschriebenen Brief versenden und die Gesellschaft daraufhin auch explizit um die Ausstellung einer sogenannten Kündigungsbestätigung bitten. Bei einem Dauerauftrag oder SEPA-Mandat zur Überweisung der Beiträge auf dessen Stornierung achten und die Bank entsprechend instruieren.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Krankenversicherung für Angestellte achten?

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung für Angestellte sollte grundsätzlich erst nach einem gründlichen Vergleich der Leistungen und der Preise der einzelnen Versicherungsgesellschaften erfolgen. Hierbei hilft der sachkundige Versicherungsmakler.

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