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Private Krankenversicherung für Selbstständige

Private Krankenversicherung für Selbständige

Die Krankenversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland als ein eigenständiger Zweig im Rahmen der Sozialversicherung, mit dem sich sowohl Selbständige, wie aber auch alle Angestellten, gegen mögliche Krankheiten und die aus ihnen resultierenden Konsequenzen versichern müssen.

Dieses „müssen“ impliziert dabei jedoch auch stets, dass es sich bei der Krankenversicherung um eine allgemein verbindliche sogenannte Pflichtversicherung für Jedermann handelt. Ganz gleich, ob er nun seinen Lebensunterhalt durch eine abhängige Beschäftigung im Angestellten- oder Lohnarbeiter-Verhältnis bestreitet oder ob er stattdessen selbständig agiert.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Krankenversicherung sind daher in der Bundesrepublik Deutschland strikt gesetzlich geregelt. Ein ganzes Bündel von vergleichsweise umfangreichen Gesetzeswerken regelt auch die private Krankenversicherung für Selbständige und natürlich auch den Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland und damit natürlich auch für die private Krankenversicherung für Selbständige, wurden zunächst erst einmal im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (kurz SGB V) kodifiziert und festgehalten. Für die Durchführung und Umsetzung von Verträgen, auch im Rahmen der privaten Krankenversicherung für Selbständige, gilt und greift dann faktisch als Durchführungsbestimmung und Gestaltungsrahmen seitens des bundesdeutschen Gesetzgebers des Versicherungsvertragsgesetz.

Unterschieden wird in der Bundesrepublik Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und in die private Krankenversicherung für Selbständige (kurz PKV), um die es im folgenden Text gehen soll.

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Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Selbständige?

Auch für freiberuflich tätige Bürger und für Gewerbetreibende in der Bundesrepublik Deutschland ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Selbständige gesetzlich vorgeschrieben. Diese erstattet dem Versicherungsnehmer nämlich, entweder ganz oder zumindest jedoch teilweise, diejenigen Kosten, die ihm aus Krankheit oder Unfall oder auch aus einer Schwangerschaft entstehen und erwachsen können. Um für Therapien und Behandlungskosten zumindest teilweise eine Kostenerstattung erzielen zu können und nicht zu 100 Prozent als sogenannter Selbstzahler zu gelten, welcher sämtliche Behandlungskosten aus eigener Tasche bestreiten muss, ist, unabhängig von der Pflicht zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Selbständige, eine solche Police also stets auch finanziell lohnenswert, da sich die jeweilige private Krankenkassen an den Kosten für Therapien oder Medikationen zumindest beteiligt und sie, je nach Tarif und Indikation, im Extremfall sogar auch vollständig übernehmen kann.

Ebenfalls ist es sinnvoll, als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eine solche private Krankenversicherung für Selbständige abzuschließen, um für den Pflegefall finanziell zumindest in einem gewissen und selbst bestimmbaren Rahmen abgesichert zu sein.

Welche Schäden sind im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Selbständige mitversichert?

Es wurde bereits schon eingangs erwähnt, dass die private Krankenkasse für Selbständige, je nach Tarifierung und Indikation, für Kosten bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, teilweise oder im Extremfall sogar auch ganz aufkommen kann. Mit versichert sind ebenfalls Kosten, die aus einer Pflegebedürftigkeit resultieren können. Den Umfang auch der Kostenübernahme, beziehungsweise Kostenerstattung bei einer Pflegebedürftigkeit, regeln wiederum einzelne Tarifmodelle oder Indikationen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Selbständige. Auch bestimmte Untersuchungen und präventive medizinische Vorbeugemaßnahmen sowie ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel können unter Umständen ganz oder teilweise von einer privaten Krankenkasse übernommen oder erstattet werden. Der Umfang dieser Kostenübernahme ist wiederum von privater Krankenkasse zu Krankenkasse und von Tarifmodell zu Tarifmodell höchst verschieden.

Grundsätzlich werden ambulante Kosten, die Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus und auch zahnärztliche Gebühren von einer privaten Krankenversicherung für Selbständige in unterschiedlicher Höhe übernommen.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine private Krankenversicherung für Selbständige abschließe?

Bevor ich eine private Krankenversicherung für Selbständige abschließe, sollte ich mich möglichst von einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher keiner bestimmten Gesellschaft verpflichtet sein darf, neutral und objektiv beraten lassen.

Ziel eines solchen Beratungsgespräches sollte es dabei stets sein, die für mich günstigste, aber zugleich auch inhaltlich optimale Tarifierung im Rahmen einer solchen privaten Krankenversicherung für Selbständige zu finden, um insbesondere die teure und bei den Patienten gefürchtete Über- und Unterversicherung gleich von vornherein vermeiden zu können.

Bedenken sollte ich allerdings auch, dass die private Krankenversicherung vor allem im Alter eine ganz erhebliche finanzielle Belastung für mich darstellen kann, wenn ich nicht mehr in der Erwerbsphase befindlich bin und nicht mehr über hohe Einkünfte verfüge und dass ich nach dem Abschluss einer solchen privaten Krankenversicherung für Selbständige nur unter ganz bestimmten Umständen, nämlich bei Unterschreitung einer gewissen Einkommensgrenze, wieder in  die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück wechseln kann.

Ebenfalls sollte ich mir auch das Abrechnungsmodell der privaten Krankenversicherung für Selbständige vor Augen halten: Bei jeder ambulanten ärztlichen Behandlung und auch in de Apotheke erhalte ich nämlich zunächst erst einmal eine Rechnung vom Arzt oder vom Apotheker, die ich aus eigener Tasche zu begleichen habe. Erst danach kann ich die beglichene Rechnung bei der privaten Krankenversicherung für Selbständige einreichen und erhalte, je nach Tarifierung und Konditionen, den Rechnungsbetrag ganz oder zumindest teilweise durch die Krankenversicherung zurück erstattet.

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Selbständige ihre Versicherungsleistungen?

Hier gilt:

  • der Versicherungsvertrag muss ungekündigt sein und zum Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen bei der privaten Krankenversicherung für Selbständige noch bestehen
  • der Versicherte muss für Behandlungen oder für Medikamente eine Rechnung vom Arzt oder vom Apotheker erhalten haben, die er an die zuständige Verrechnungsstelle seiner jeweiligen privaten Krankenversicherung für Selbständige weiterreichen kann
  • die Behandlung oder das Medikament muss im Leistungskatalog des jeweiligen Tarifmodells der privaten Krankenversicherung für Selbständige enthalten sein
  • der gesetzlich festgelegte Regelhöchstsatz der jeweiligen ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung darf grundsätzlich nicht überschritten worden sein, soll die betreffende private Krankenversicherung für Selbständige ihrer Leistungspflicht nachkommen.

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Selbständige ihre Versicherungsleistungen nicht?

Auch hierfür gilt im Allgemeinen, dass die Gesellschaft nicht leistet, wenn:

  • der Versicherungsvertrag rechtswirksam aufgekündigt worden ist
  • der Versicherungsnehmer seine Beiträge an die jeweilige Gesellschaft ganz oder teilweise nicht gezahlt hat
  • ärztliche Rechnungen über Behandlungen zur Verrechnungsstelle eingereicht werden, die nicht im Leistungskatalog des jeweiligen Tarifmodells der privaten Krankenversicherung für Selbständige enthalten sind
  • ärztliche oder zahnärztliche Leistungen durch den Versicherungsnehmer in Anspruch genommen worden sind, die vorher nicht mit der Gesellschaft abgesprochen worden sind (in Gestalt der Vorlage eines sogenannten Heil- und Kostenplans), insbesondere stets jedoch solche ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungskosten, die voraussichtlich 2.000 Euro übersteigen
  • wenn der Versicherungsnehmer die entsprechenden Fristen für die Rechnungseinreichung versäumt oder wenn er die Notwendigkeit einer solchen erfolgten ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung nicht nachweisen kann oder will.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mit zu versichern?

Ja, dies ist grundsätzlich bei beinahe jeder heute am Markt erhältlichen privaten Krankenversicherung für Selbständige möglich und durchaus auch überaus sinnvoll. Die meisten dieser angebotenen privaten Krankenversicherungen für Selbständige sind nach einem sogenannten modularen System oder nach einem Baukastensystem aufgebaut und strukturiert. Dadurch soll es dem Versicherungsnehmer letztendlich ermöglicht werden, die Kosten und den Umfang bezüglich des Versicherungsschutzes seiner jeweiligen finanziellen und auch seiner Lebenssituation ganz individuell anzupassen.

Einzelne Module, wie zum Beispiel auch die berühmte Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer bei einer notwendig gewordenen stationären Heilbehandlung sowie insbesondere auch zahnmedizinische Leistungen und Hilfsmittel, können bei einer privaten Krankenversicherung für Selbständige ganz nach Wunsch hinzu gebucht oder alternativ auch wieder aufgekündigt werden.

Welche Bausteine dabei sinnvoll und welche überflüssig sind, hängt von der persönlichen Konstitution, vom disponiblen Budget und nicht zuletzt dann auch von familiärer Disposition und von ganz bestimmten ärztlichen Prognosen ab.

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Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für Selbständige ein?

Auch bei jeder privaten Krankenversicherung für Selbständige unterscheidet das Versicherungsvertragsgesetz strikt in den formellen, in den technischen und dann schließlich in den sogenannten materiellen Vertragsbeginn.

Der formelle Versicherungsbeginn setzt stets mit der Unterzeichnung der jeweiligen Police ein, beziehungsweise zu einem beliebigen Zeitpunkt, zu welchem de Versicherungsnehmer das Vertragsangebot eines abschlußbevollmächtigten Versicherungsvertreters annimmt und dieser den Versicherungsvertrag in Kraft setzt.

Der technische Versicherungsbeginn muss auch bei jeder Form von privater Krankenversicherung für Selbständige als kalendarisch exakt fassbares Datum in der jeweiligen Police angegeben werden. Meist handelt es sich dann hierbei grundsätzlich um den Ersten eines neuen Monats. Ab diesem Datum muss der Versicherungsnehmer dann regelmäßig seine Beiträge an die Gesellschaft entrichten und es beginnen die sogenannten Wartezeiten, in deren zeitlichem Rahmen ganz bestimmte Leistungen (meist handelt es sich dabei um zahnärztliche Leistungen) noch nicht von der Gesellschaft übernommen werden dürfen.

Der materielle Versicherungsbeginn repräsentiert hingegen den Beginn der Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung für Selbständige im konkreten Versicherungsfall. Ab diesem Zeitpunkt muss die Gesellschaft im konkreten Fall und bei Vorliegen aller bereits eingangs erwähnten Leistungsvoraussetzungen dann also zahlen, indem die Rechnungen, die der Versicherungsnehmer einreicht, ganz oder auch nur teilweise zu begleichen sind. Meist lässt sich der materielle Versicherungsbeginn bei jeder Art von privater Krankenversicherung für Selbständige auf eine recht einfache und anschauliche Formel bringen, nämlich:

• materieller Versicherungsbeginn bei der privaten Krankenversicherung für Selbständige = technischer Versicherungsbeginn + Wartezeit.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Krankenversicherung für Selbständige sein?

Die Deckungssumme darf nicht zu hoch sein, da sonst Überversicherung besteht. Sie darf aber auch nicht zu gering sein, da Unterversicherung gleichermaßen teuer ausfallen kann. Der gesundheitliche Zustand, das individuelle Krankheitsrisiko aufgrund familiärer oder beruflich bedingter Disposition und natürlich das jeweils für die private Krankenversicherung für Selbständige monatlich verfügbare finanzielle Budget bestimmen daher stets individuell die Höhe der jeweiligen Deckungssumme.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Höhe der Deckungssumme mindestens ein Mal im Jahr überprüfen zu lassen, um diese dann anschließend gegebenenfalls anpassen zu können.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Selbständige berechnet?

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Selbständige wird anhand der Faktoren

  • Eintrittsalter
  • Berufsgruppe
  • Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung für Selbständige
  • gewünschte Versicherungsleistungen und Versicherungsumfang (Tarifierung)

stets individuell berechnet und ermittelt. Seit dem 21. Dezember des Jahres 2012 spielt das jeweilige Geschlecht eines Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung für Selbständige keine Rolle mehr. Seither sind die anbietenden Gesellschaften nämlich durch den Gesetzgeber explizit dazu verpflichtet worden, ihren Versicherungsnehmern schon bei Vertragsabschluss sogenannte Unisex-Tarifierungen anbieten zu müssen.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Selbständige für mich?

Es gibt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig zirka insgesamt 43 privatwirtschaftliche Organisationen und Unternehmungen, welche ihren Kunden als private Krankenversicherung für Selbständige gegenüber treten und die entsprechende Leistungen anbieten dürfen. Sie sind in der Regel entweder als große Aktiengesellschaften (AGs) oder aber auch als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisiert.

Da die Leistungskataloge und Tarifmodelle dieser einzelnen Anbieter grundsätzlich höchst unterschiedlich dimensioniert sind, ist ein Vergleich der Preis-Leistungs-Verhältnisse unter Anleitung und Hinzuziehung eines neutralen, objektiven und zudem auch noch sachkundigen Versicherungsmaklers durchaus sinnvoll.

Ein solcher Vergleich dient letztendlich stets auch dazu, das beste Angebot am Markt heraus finden zu können, welches optimal auf die individuelle gesundheitliche und letztendlich auch finanzielle Situation eines potenziellen Versicherungsnehmers passt.

Ein solcher Versicherungsvergleich dient vor allem auch dazu, die gefürchtete Über- und Unterversicherung vermeiden und ausschließen zu können. Er sollte daher mindestens einmal unterjährig in der eingangs beschriebenen personellen Konstellation, gemeinsam mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, durchgeführt und vollzogen werden.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Ja, aufgrund der eingangs bereits beschriebenen modularen Struktur ist es grundsätzlich möglich, einzelne Tarifbausteine bei Bedarf zu- oder auch abwählen zu können, sofern die individuelle Lebens- oder auch gesundheitliche Situation dies erfordern.

Außerdem gibt es in jeder privaten Krankenversicherung für Selbständige die sogenannten branchenweit einheitlichen Tarife in Form

  • des Basistarifs
  • des Standard-Tarifs
  • des Notlagentarifs (oder Nichtzahlertarifs).

Bei Vorliegen jeweils ganz bestimmter finanzieller und wirtschaftlicher Voraussetzungen hat der Gesetzgeber grundsätzlich den Wechsel in einen günstigeren und der aktuellen monetären Situation des Versicherungsnehmers entsprechenden Tarif der privaten Krankenversicherung für Selbständige vorgesehen und überdies auch explizit festgeschrieben.

Die Rechtsquellen hierfür bilden jeweils das bereits schon eingangs erwähnte Versicherungsvertragsgesetz und dann schließlich auch das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Alle im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Selbständige in der Bundesrepublik Deutschland versicherten Personen können ihre laufenden monatlichen Versicherungsbeiträge an die jeweilige Gesellschaft im Kontext ihrer Steuererklärungen angeben, um auf diese Art und Weise ihre persönliche an den bundesdeutschen Fiskus zu entrichtende Steuerlast zu senken.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Krankenversicherung für Selbständige achten?

Auf die Kündigungsfristen und auf die Kündigungsmodalitäten. Die Kündigung sollte stets schriftlich und immer per eingeschriebenen Brief erfolgen. Man sollte sich eine Kündigungsbestätigung zusenden lassen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Krankenversicherung für Selbständige achten?

Stets zuerst einen Versicherungsvergleich durchführen, um den günstigsten Tarif und die beste Versicherung für Sie zu finden. Haben Sie einen neuen Anbieter gefunden, müssen bei der Kündigung alle Formalitäten einzahlten werden. Dazu zählt beispielsweise auch, dass Sie den Dauerauftrag oder die Einzugsermächtigung des alten Versicherers widerrufen.

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