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Veranstaltungsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung?

MoneyCheck | VeranstaltungsversicherungEinen Tag vor der Veranstaltung zerstört ein Großbrand die Festhalle, in der das große Ereignis stattfinden sollte, und brennt es bis auf die Grundmauern nieder. Kurzfristig ist keine alternative Räumlichkeit zu finden, die Veranstaltung muss abgesagt werden. Ein ähnliches Schadensszenario, jedoch mit noch gravierenderen Auswirkungen kann sein, wenn das Feuer während der Veranstaltung ausbricht und neben einem erheblichen Sachschaden Menschen schwer verletzt. Ganz gleich, wann sich der Schaden ereignet, der Veranstalter muss in beiden Fällen für die entstandenen Kosten aufkommen: Muss die Veranstaltung abgesagt werden, ist er dafür verantwortlich, die bereits entstandenen Aufwendungen sowie eingegangene Verbindlichkeiten zu tragen. Darüber hinaus wird ihm der erwartete Gewinn entgehen. Entsteht Dritten während der Veranstaltung ein Sach- oder Personenschäden, steht der Veranstalter in der vollen gesetzlichen Haftung und ist dazu verpflichtet, die gestellten Schadensersatzansprüche zu begleichen. Nicht zu vernachlässigen ist bei beiden Schadensbeispielen der Sachschaden, der am eigenen Inventar des Veranstalters entstanden ist. Auch diese Kosten müsste er aus eigener Tasche zahlen.

Damit der Veranstalter im Schadensfall nicht in finanzielle, ja sogar existenzbedrohende Schwierigkeiten kommt, ist der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung, auch als Eventversicherung bezeichnet, unbedingt zu empfehlen. Das Risiko für einen Schaden, wenn viele Menschen zusammentreffen, ist bei einem Event hoch, auch die Gefahr eines Veranstaltungsausfalls ist durch viele unvorhersehbare Ursachen gegeben. Eine Veranstaltungsversicherung kann dabei maßgeschneiderten Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Risiken bieten. Dabei unterliegt der Begriff Veranstaltungsversicherung keiner eindeutigen Definition, vielmehr setzt sich die Veranstaltungsversicherung aus einer oder mehreren Versicherungen, je nach Wunsch und Bedarf des Veranstalters, zusammen. Die wichtigsten Versicherungen, die zu einer Veranstaltungsversicherung gehören können, sind:

  • eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten
  • eine Veranstaltungsausfallversicherung für das Risiko, dass eine Veranstaltung ausfällt, abgebrochen, verschoben oder verlegt werden muss
  • eine Equipmentversicherung für Schäden am eigenen Inventar und am technischen Equipment des Veranstalters

Darüber hinaus lässt sich eine Veranstaltungsversicherung bei vielen Anbietern beinahe beliebig erweitern. Zusätzlichen Versicherungsschutz können zum Beispiel folgende Versicherungen bieten:

  • eine Glasversicherung für Schäden, die während der Veranstaltung an Fenstern oder Spiegelflächen entstehen
  • eine Elektronikversicherung als Ergänzung einer Equipmentversicherung für Schäden an sämtlichen elektronischen Anlagen
  • eine Gebäudeversicherung für Schäden, die am eigenen Betriebsgebäude des Veranstalters oder an der eigenen Eventlocation entstehen
  • eine betriebliche Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden, die in Ausübung der betrieblichen Tätigkeit des Veranstalters entstehen
  • eine Rechtsschutzversicherung für rechtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen
  • eine Garderobenversicherung für Schäden an der abgegebenen Garderobe von Gästen
  • eine Zeltversicherung für Schäden, die an aufgebauten Zelten entstehen. Versichert sind zudem der Aufbau und Transport der Zelte.
  • eine Gewinnspielversicherung für das Risiko, dass der ausgelobte Preis tatsächlich gewonnen wird. Die Gewinnspielversicherung ersetzt die dafür entstandenen Kosten.
  • eine Unfallversicherung für Personenschäden des eigenen Personals
  • und weitere Versicherungen

Eine Veranstaltungsversicherung wird meist als Einzelpolice abgeschlossen und bietet damit Versicherungsschutz für eine einzelne Veranstaltung. Möglich ist es aber auch, einen pauschalen Versicherungsschutz als Jahrespolice einer Veranstaltungsversicherung zu wählen.

Unabhängig von der Anzahl der geladenen Gäste oder der erwarteten Besucher kann die Veranstaltungsversicherung grundsätzlich sinnvoll sein für folgende Veranstaltungen:

  • Straßenfeste
  • Umzüge
  • Public Viewings
  • Konzerte
  • Festivals
  • Partys
  • Ausstellungen
  • Jahrmärkte
  • Sportveranstaltungen
  • betriebliche und politische Veranstaltungen
  • private Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstage
  • und viele weitere

Grundsätzlich ist eine Veranstaltungsversicherung allen Veranstaltern zu empfehlen, die die Organisation von Events und Veranstaltungen gewerblich betreiben und eine Veranstaltung für Dritte ausrichten. Unerheblich ist es hierbei jedoch, ob eine öffentliche, betriebliche oder private Veranstaltung organisiert wird. Wer jedoch privat eine große Feier im eigenen Zuhause ausrichtet, ist in der Regel über die private Haftpflichtversicherung gut abgesichert. Ähnlich verhält es sich bei der Firmenveranstaltung auf dem eigenen Betriebsgelände. Versicherungsschutz besteht über die betriebliche Haftpflichtversicherung.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Veranstaltungsversicherung mitversichert?

Je nachdem, welche Bestandteile eine Veranstaltungsversicherung umfasst, bietet sie Versicherungsschutz für folgende Schäden:

bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung kommt für

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren

auf, die Dritten während der Veranstaltung sowie während der Zeit des Auf- und Abbaus entstanden sind und für die Schadensersatzansprüche erhoben werden. Versichert sind sowohl die Gäste und die Besucher als auch die aktiven Teilnehmer, wie auftretende Künstler, Musiker oder Sportler. Zusätzlich können über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung auch weitere Schäden abgedeckt werden, zum Beispiel Umweltschäden, Leitungs- und Abwasserschäden oder Schlüsselverlust.

bei der Veranstaltungsausfallversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Die Veranstaltungsausfallversicherung leistet dann, wenn eine Veranstaltung ausfällt, abgesagt, abgebrochen, zeitlich verschoben oder örtlich verlegt werden muss. Die meisten Versicherer unterscheiden hierbei zwischen verschiedenen Deckungsbereichen, die einzeln oder auch gesamt versichert werden können. Diese gliedern sich wie folgt:

  • allgemeine Ausfälle: Versichert sind meist nicht explizit genannte Gründe für einen Veranstaltungsausfall, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, zum Beispiel Feuer, eine behördliche Anordnung oder eine Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte.
  • Personenausfälle: Fällt eine veranstaltungsrelevante Person infolge von Krankheit, Unfall oder Tod aus, so dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, leistet die Veranstaltungsausfallversicherung.
  • witterungsbedingte Ausfälle: Sollte das angekündigte oder voraussichtliche Wetter eine „Gefahr für Leib und Leben“ darstellen und die Veranstaltung daraufhin abgesagt werden, besteht Versicherungsschutz über die Veranstaltungsausfallversicherung. Die Wetterdeckung ist sinnvoll für Veranstaltungen, die unter freiem Himmel oder in Zelten stattfinden.

bei der Equipmentversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Die Equipmentversicherung ersetzt Schäden, die am eigenen, gemieteten oder geleasten Inventar beziehungsweise Equipment entstanden sind, durch

  • vorsätzliches Verhalten von Dritten, Vandalismus und Sabotage
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Feuchtigkeit, Wasser und Überschwemmung
  • Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit
  • Bedienungsfehler

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Veranstaltungsversicherung abschließe?

Vor dem Abschluss einer Veranstaltungsversicherung sollten Sie zunächst folgende Überlegungen anstellen:

  • Welche Versicherungen soll meine Veranstaltungsversicherung umfassen?
  • Möchte ich nur eine Veranstaltung absichern oder benötige ich langfristigen Versicherungsschutz für mehrere Veranstaltungen?

MoneyCheck | VeranstaltungsversicherungEine eingehende Risiko- beziehungsweise Bedarfsanalyse ist daher im Vorwege unbedingt notwendig. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Bestandteile Ihre Veranstaltungsversicherung umfassen soll, fragen Sie einen kompetenten Versicherungsfachmann, der Ihnen bei der Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes einer Veranstaltungsversicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Wer sich für mehrere Versicherungen entscheidet, kann diese entweder einzeln bei unterschiedlichen Anbietern oder gebündelt bei einem Anbieter als besagte Veranstaltungsversicherung abschließen. Diese bietet die Vorteile, dass der administrative Aufwand geringer ist und auch der Gesamtbeitrag wahrscheinlich günstiger ausfällt, als wenn mehrere Einzelpolicen abgeschlossen werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie keine pauschale Veranstaltungsversicherung ohne die Option auf mögliche Ergänzungen oder Änderungen abschließen. Eine Veranstaltungsversicherung sollte immer auf die Veranstaltung(en) und das jeweilige Risikopotential abgestimmt werden können.

Wird ausschließlich eine Veranstaltung ausgerichtet oder nur unregelmäßig, ist der Abschluss einer Einzelpolice der Veranstaltungsversicherung zu empfehlen. Diese gewährleistet Versicherungsschutz für ein einzelnes Event und erlischt automatisch nach der Veranstaltung. Der Vorteil dieser Einzelpolice ist, dass der Leistungsumfang exakt auf das Event abgestimmt werden kann. Besonders große Event- und Werbeagenturen planen und organisieren im Jahr jedoch meist mehrere Veranstaltungen, so dass der Abschluss einer pauschalen Jahrespolice der Veranstaltungsversicherung durchaus sinnvoll sein kann. Diese versichert sämtliche Veranstaltungen, die während des versicherten Zeitraums stattfinden. Der administrative Aufwand ist deutlich geringer und auch der Beitrag wird niedriger ausfallen, als wenn jedes Event mit einer Einzelpolice der Veranstaltungsversicherung versichert wird.

Welche Leistungen sind bei einer Veranstaltungsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Der Leistungsumfang einer Veranstaltungsversicherung ist ebenfalls abhängig von den Bestandteilen, die die jeweilige Veranstaltungsversicherung beinhaltet. Je nach Versicherung können Sie folgende Leistungen beanspruchen:

bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Sollten Dritte Schadensersatzansprüche geltend machen, so erbringt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung folgende Leistungen:

  • die Kosten zur Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit bei Personenschäden, zum Beispiel Behandlungs- und Therapiemaßnahmen, Auslagen für Heil- und Hilfsmittel etc.
  • die Kosten für die Reparatur oder Wiederanschaffung bei beschädigten oder zerstörten Gegenständen bei Sachschäden
  • die Kosten für den Ausgleich von aus einem Sach- oder Personenschaden resultierenden Vermögensschaden

Zusätzlich beinhaltet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung die Kosten für die Prüfung der Forderung durch einen Sachverständigen sowie die Abwehr einer unberechtigten Forderung. Diese Abwehr kann bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln erfolgen, so dass der Versicherte immer einen passiven Rechtsschutz genießt.

bei der Veranstaltungsausfallversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Im Falle eines Veranstaltungsausfalls erhält der Versicherungsnehmer folgende Leistungen der Veranstaltungsausfallversicherung:

  • die Kosten für bereits entstandene Aufwendungen
  • die Kosten für eingegangene Verbindlichkeiten
  • die Kosten für die Gagen der Teilnehmer und die Gehälter des Personals
  • die Kosten für Rückerstattungen, zum Beispiel Eintrittskarten
  • die Kosten für eine Umorganisation der Veranstaltung
  • sofern mitversichert die Kosten für entgangene Sponsorengelder

bei der Equipmentversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Sollte ein Schaden am eigenen Inventar während der Veranstaltung entstanden sein, so übernimmt die Equipmentversicherung folgende Kosten:

  • die Kosten für die Reparatur von beschädigten Sachen
  • die Kosten für die Wiederanschaffung von zerstörtem oder abhandengekommenem Inventar

Optional gehören auch die Aufräumarbeiten, die Anmietung von Ersatz sowie die Kosten für einen Sachverständigen zum Leistungsumfang einer Equipmentversicherung.

 

Welche Leistungen sind bei einer Veranstaltungsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Grundsätzlich gilt bei jeder Versicherung einer Veranstaltungsversicherung der Leistungsausschluss des Vorsatzes. Führt der Versicherungsnehmer der Veranstaltungsversicherung einen Schaden oder Ausfall absichtlich herbei, wird kein Versicherer den Schaden regulieren, im Gegenteil, der Versicherer kann das Vertragsverhältnis sogar fristlos aufheben. Auch Schäden, die infolge von Krieg, Streik und inneren Unruhen entstehen, sind generell nicht über die Veranstaltungsversicherung abgedeckt.

Weiterhin sollten Sie bei den jeweiligen Versicherungen einer Veranstaltungsversicherung mit folgenden Leistungsausschlüssen rechnen:

bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Keine Leistung erfolgt bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung bei Schäden

  • die dem Veranstalter oder dem Personal entstanden sind
  • die Besucher untereinander verursacht haben
  • an Tieren
  • an Ausstellungsgegenständen
  • an aufbewahrten Sachen, zum Beispiel der Garderobe

Die wenigsten Versicherer bieten darüber hinaus Versicherungsschutz für risikobehaftete Veranstaltungen, bei denen beispielsweise Extremsportarten, wie Rafting, Bungee-Jumping oder Jet-Ski, durchgeführt werden.

bei der Veranstaltungsausfallversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Bei folgenden Ursachen für einen Veranstaltungsausfall besteht kein Versicherungsschutz über die Veranstaltungsausfallversicherung:

  • finanziellen Schwierigkeiten des Veranstalters
  • fehlendem Publikumsinteresse
  • Verstößen gegen behördliche Auflagen
  • Tierseuchen
  • Kernenergie

bei der Equipmentversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Die Equipmentversicherung übernimmt keine Kosten bei

  • Verschleiß und allgemeiner Abnutzung
  • Schäden während der Auf- und Abbauarbeiten

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Unabhängig davon, ob Dritten während der Veranstaltung ein Schaden passiert ist, Ihnen als Veranstalter selbst oder ob die Veranstaltung abgesagt werden muss, sollten Sie als Versicherungsnehmer alles dafür tun, diesen Schaden möglichst gering zu halten. Zu einer Schadensminderung sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet: Sichern Sie die Unfallstelle, verständigen Sie die Polizei oder versuchen Sie, die Veranstaltung an einem anderen Ort stattfinden zu lassen, wären mögliche schadensmindernde Maßnahmen.

Weiterhin gilt es, die Veranstaltungsversicherung über den jeweiligen Schaden umgehend in Kenntnis zu setzen. Machen Sie bei dieser Schadensmeldung entweder telefonisch oder über ein Schadensformular detaillierte und wahrheitsgemäße Angaben: Wann, wo und wie hat sich der Schaden ereignet? Was ist die Ursache beziehungsweise der Verursacher des Schadens? In welcher Höhe beläuft sich der Schaden?

Reichen Sie zudem sämtliche Schriftstücke, die Ihnen vorliegen und die den Schaden dokumentieren, bei der Veranstaltungsversicherung mit ein. Das können Polizeiberichte sein, schriftliche Schadensersatzansprüche von Dritten sowie bei einem Veranstaltungsausfall bereits gestellte Rechnungen und Werkverträge. Auch Fotos, die den Schaden dokumentieren, sind meist hilfreich.

Die Veranstaltungsversicherung wird den jeweiligen Schaden prüfen und gegebenenfalls auch einen Sachverständigen den Schaden begutachten lassen. Bei kleineren Schäden reicht manchmal schon das Einreichen einer Rechnung oder eines Kostenvoranschlags. Bei einer berechtigten Forderung erfolgt eine Kostenregulierung im Rahmen der versicherten Leistungen bis zum Erreichen der vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Veranstaltungsversicherung ein?

MoneyCheck | VeranstaltungsversicherungZu unterscheiden ist beim Beginn des Versicherungsschutzes der Veranstaltungsversicherung zunächst, ob es sich um eine Einzel- oder um eine Jahrespolice handelt. Da die Einzelpolice der Veranstaltungsversicherung ausschließlich ein Event absichert, besteht der Versicherungsschutz auch nur für die Dauer der Veranstaltung, versichert sind meist auch noch einige Tage der Vor- und Nachbereitungszeit. Bei der Veranstaltungsausfallversicherung beginnt der Versicherungsschutz im Idealfall mit der ersten Planung und erlischt mit Stattfinden des Events. Ein kurzfristiger Abschluss einer Einzelpolice der Veranstaltungsversicherung bis wenige Tage vor dem Event ist bei den meisten Anbietern möglich.

Haben Sie eine Jahrespolice der Veranstaltungsversicherung abgeschlossen, beginnt der Versicherungsschutz in der Regel mit Vertragsabschluss und der ersten Beitragszahlung. Für die Dauer einer Laufzeit ist dieser dann für alle geplanten beziehungsweise stattfindenden Events gewährleistet. Meist wird eine Laufzeit von einem Jahr festgelegt. Eine längere Bindung an den Anbieter der Veranstaltungsversicherung ist in der Regel möglich und wirkt sich zudem beitragsreduzierend aus.

Die Klausel einer Nachhaftung kann bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung zusätzlich vereinbart werden, bei einigen Versicherern ist sie automatisch in den Versicherungsleistungen inkludiert. Mit dieser Nachhaftung genießen Sie Versicherungsschutz für Schäden, die erst nach Ende der Laufzeit offensichtlich werden, jedoch nachweislich während der versicherten Veranstaltung entstanden sind.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungsversicherung sein?

Für jeden Bestandteil einer Veranstaltungsversicherung sollte eine separate Deckungssumme entsprechend des Bedarfs und des Risikos festgelegt werden, damit Ihnen im Falle eines Schadens oder eines Ausfalls ausreichend finanzielle Mittel aus der Veranstaltungsversicherung zur Verfügung stehen. Die Deckungssummen der einzelnen Versicherungen einer Veranstaltungsversicherung können wie folgt festgelegt werden:

bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung gelten pauschale Deckungssummen: Allgemein empfohlen werden zwischen drei und fünf Millionen Euro, bei größeren Veranstaltungen lassen sich je nach Anbieter auch Beträge im zweistelligen Millionenbereich absichern. Einflussnehmende Faktoren sind unter anderem die Besucheranzahl sowie die Art und der Umfang des Events.

bei der Veranstaltungsausfallversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Die Deckungssumme für die Veranstaltungsausfallversicherung wird immer individuell kalkuliert und ergibt sich aus folgenden Kosten:

  • den entstandenen Aufwendungen
  • den eingegangenen Verbindlichkeiten
  • den Gagen und Gehältern

Optional können je nach Leistungsumfang auch folgende Bereiche berücksichtigt werden:

  • der geschätzte oder erwartete Gewinn
  • die Sponsorengelder

bei der Equipmentversicherung einer Veranstaltungsversicherung

Die Höhe der Deckungssumme der Equipmentversicherung ergibt sich aus der Summe des gesamten versicherten Inventars und Equipments zum Wiederbeschaffungswert.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Veranstaltungsversicherung berechnet?

Der Beitrag einer Veranstaltungsversicherung ergibt sich im Wesentlichen aus der Anzahl der Versicherungen, die eine Veranstaltungsversicherung beinhaltet, sowie aus der Höhe der jeweils festgelegten Deckungssummen. Auch weitere Faktoren nehmen bei der Veranstaltungsversicherung Einfluss auf die Beitragshöhe, dazu gehören:

  • die Form der Police (Einzel- oder Jahrespolice): Die Absicherung nur einer Veranstaltung ist grundsätzlich günstiger. Sollte jedoch Versicherungsbedarf für mehrere Events bestehen, kann sich der Abschluss einer Jahrespolice der Veranstaltungsversicherung durchaus rentieren.
  • die mögliche Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag der Veranstaltungsversicherung senken, der Versicherungsnehmer muss im Schadensfall jedoch einen Teil der Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst tragen.
  • der Umfang der versicherten Leistungen: Werden zusätzliche Leistungen bei einer oder mehreren Versicherungen der Veranstaltungsversicherung gewünscht oder sollen weitere Schadensbereiche abgedeckt werden, erhöhen diese den Beitrag der Veranstaltungsversicherung.
  • die allgemeinen vertraglichen Bedingungen: Auch die Dauer der Laufzeit, die Zahlungsmodalitäten sowie das Preisniveau des Anbieters sind beitragsbeeinflussende Kriterien der Veranstaltungsversicherung.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Veranstaltungsversicherung für mich?

Diverse Tarifrechner im Internet bieten kostenlos und unverbindlich die Möglichkeit für einen Vergleich unterschiedlicher Tarife einer Veranstaltungsversicherung. Nutzen Sie diese Chance: Denn wer vergleicht, kann einen Tarif einer Veranstaltungsversicherung finden, der dem Bedarf entsprechend einen ausreichenden Leistungsumfang zu einem möglichst günstigen Beitrag bietet. Übersichtlich und verständlich werden hierbei zunächst Ihre allgemeinen Daten sowie die jeweiligen Anforderungen abgefragt. Anhand aktueller Datensätze ermittelt der Tarifrechner dann eine Auflistung an passenden Tarifen einer Veranstaltungsversicherung. Bei Fragen zu den Ergebnissen und den jeweiligen Tarifen stehen meist erfahrene Versicherungsexperten telefonisch beratend zur Verfügung. Wer kurzfristig Versicherungsschutz vor einer Veranstaltung benötigt, ist mit einem Vergleichsrechner gut beraten – ein direkter Online-Abschluss einer Police der Veranstaltungsversicherung ist fast immer möglich.

Bevor Sie jedoch unterschiedliche Tarife vergleichen können, sollten Sie immer Ihren jeweiligen Bedarf ausloten: Welchen Umfang soll meine Veranstaltungsversicherung haben? Welche Versicherungen sind für meine Veranstaltung notwendig und auf welche kann ich verzichten? Möchte ich ein oder gleich mehrere Events absichern? Soll ich zusätzliche Schäden mit abdecken oder wünsche ich zusätzliche Leistungen, die über den normalen Versicherungsumfang hinausgehen? Auch im Hinblick auf eine Selbstbeteiligung, die Laufzeit sowie die Zahlungsmodalitäten der Veranstaltungsversicherung sollten Sie sich Gedanken machen. Nach einer eingehenden Bedarfsanalyse haben Sie eine optimale Basis für den folgenden Vergleich einer Veranstaltungsversicherung geschaffen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Zahlen Sie Beiträge für die Veranstaltungsversicherung, dann wirken sich diese, sofern Sie bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, steuerbegünstigend aus. Die Beiträge gelten grundsätzlich als Betriebsausgaben, die dazu dienen, betriebliche Werte zu erhalten und die Risiken einer Veranstaltung zu minimieren. Sie können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Veranstaltungsversicherung achten?

MoneyCheck | VeranstaltungsversicherungHandelt es sich bei der Veranstaltungsversicherung um eine Einzelpolice, so bedarf es keiner Kündigung. Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit Stattfinden beziehungsweise Beendigung der Veranstaltung.

Nicht so bei der Jahrespolice der Veranstaltungsversicherung: Wird kein Versicherungsschutz mehr benötigt oder soll der Anbieter der Veranstaltungsversicherung gewechselt werden, muss die bestehende Police in schriftlicher Form gekündigt werden. Diese Kündigung ist immer zum Ablauf einer Laufzeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen möglich. Diese sind in der Police zu finden und betragen entweder einen Monat, teilweise auch drei Monate zum Laufzeitende. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich die Police der Veranstaltungsversicherung in der Regel stillschweigend um ein Jahr. Darüber hinaus kann auch eine außerordentliche Kündigung der Veranstaltungsversicherung während der Laufzeit möglich sein. Hierfür müssen jedoch besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel eine Beitragserhöhung des Anbieters, das Eintreten eines Schadensfalls oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien.

Besteht die Veranstaltungsversicherung aus mehreren Versicherungen und Sie möchten nur einen Bestandteil kündigen, ist dies unter Umständen möglich. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach. Sollte es sich um eine pauschale Veranstaltungsversicherung handeln, kann diese eventuell auch nur als Gesamtpolice gekündigt werden.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Veranstaltungsversicherung achten?

Wer zum Beispiel mit Hilfe eines Vergleichsrechners einen Tarif einer Veranstaltungsversicherung gefunden hat, der im Vergleich zum bestehenden Tarif bessere Konditionen bietet, vor allem im Hinblick auf den Beitrag oder auch den Versicherungs- und Leistungsumfang, für den kann sich ein Wechsel der Veranstaltungsversicherung durchaus lohnen. Grundsätzlich ist die Option eines Wechsels der Veranstaltungsversicherung aber nur gegeben, wenn es sich um eine Jahrespolice handelt. Bei der Einzelpolice erlischt der Versicherungsschutz automatisch nach dem versicherten Event. Sollte jedoch Bedarf für eine erneute Absicherung bestehen, können Sie sich selbstverständlich einen anderen Tarif der Veranstaltungsversicherung suchen. Eine regelmäßige Marktsondierung macht hierbei Sinn: Denn nicht nur der eigene Bedarf sowie die Rahmenbedingungen können sich bei einer anderen Veranstaltung ändern, sondern auch die Preise und Leistungen der Anbieter.

Wer einen Anbieterwechsel seiner Jahrespolice der Veranstaltungsversicherung plant, sollte darauf achten, dass die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Somit gewährleisten Sie einen lückenlosen Versicherungswechsel, ohne unter- oder doppeltversichert zu sein. Vor allem bei einer Doppelversicherung müssten Sie für einen bestimmten Zeitraum doppelte Beiträge zahlen, so dass die Ersparnis des neues Tarifs der Veranstaltungsversicherung im Zweifel wieder aufgehoben wäre. Die meisten Versicherer bieten jedoch an, den neuen Tarif zeitlich versetzt mit Beendigung des alten Tarifs beginnen zu lassen.