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Gebäudeversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Gebäudeversicherung?

MoneyCheck | GebäudeversicherungEndlich ist es soweit, ein lang gehegter Wunschtraum wird Wirklichkeit. Das eigene Traumhaus ist nach langer Bauzeit bezugsfertig. Vorbei ist die Zeit in der der Vermieter Monat für Monat das hart erarbeitete Geld bekommt. Eine eigene Immobilie bedeutet persönliche Freiheit und Unabhängigkeit. Dennoch,, verzieht man die Wandlung vom Mieter zum Eigenheimbesitzer, wächst die eigene Verantwortung von einem Tag auf den andren überproportional an. Und dieses hohe Maß an Verantwortung beginnt nicht etwa erst am Tag des Einzugs, Bereits als privater Bauherr sind Sie für alles verantwortlich was tagtäglich auf einer Baustelle passiert. Ein gut durchdachter Versicherungsschutz ist daher ein Muss für jeden Hausbesitzer. Schlussendlich dient ein Haus doch auch als Wertanlage. Eine finanzielle Absicherung der eigenen vier Wände lohnt sich daher im doppelten Sinne.

Die Gebäudeversicherung zählt zu jenen Versicherungen die einem jeden Hausbesitzer empfohlen werden. Zwar ist diese in Deutschland nicht verpflichtend, wer im Notfall allerdings keine solche Police vorzuweisen hat, verschuldet sich im schlimmsten Fall für sein restliches Leben. Kaum ein Eigenheimbesitzer wäre finanziell in der Lage einen schweren Schaden am Gebäude aus eigener Tasche zu begleichen. Sollte ein kompletter Wiederaufbau des Hauses notwendig werden, so übernimmt die Gebäudeversicherung sowohl die Abrissarbeiten, als auch den späteren Wiederaufbau.

Der Erwerb einer Gebäudeversicherung ist schon für einen geringen monatlichen Betrag möglich und kann damit die eigene finanzielle Existenz schützen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Verbundversicherung, das heißt in dieser Versicherung werden mehrere kleine Teilversicherungen gebündelt.

Gute Gründe für den Erwerb einer Gebäudeversicherung

Übrigens legen auch Kreditinstitute höchsten Wert auf den Abschluss einer Gebäudeversicherung, nämlich dann wenn Ihr Gebäude mittels eines Kredits mitfinanziert werden soll. Ohne die Vorlage einer Gebäudeversicherung wird einen Kreditantrag kaum stattgegeben werden. Neben der besagten Gebäudeversicherung wird meist auch der Besitz einer Lebensversicherung als Absicherung verlangt.

Die  Gebäudeversicherung zählt zu den essentiell benötigten Versicherungen für einen jeden Eigenheimbesitzer. Gerade als privater Bauherr ist das finanzielle Risiko nicht zu unterschätzen. Schließlich sind Sie schon vom ersten Tag der Bauarbeiten an für all das Verantwortlich was während und nach der Bauphase vor sich geht. Tritt ein Schaden an der Bausubstanz ein, ist der finanzielle Schaden oft beträchtlich. Sind Sie dann nicht abgesichert, bedeutet das im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin. Bedenken Sie auch, dass Reparaturarbeiten am Haus nicht auf die lange Bank geschoben werden können. Eine schnelle Schadensregulierung ist also unumgänglich.

Aber auch ein bereits bewohntes Gebäude birgt eine Vielzahl an möglichen Risiken, je älter die Immobilie ist, desto höher ist die Gefahr eines Feuerausbruchs oder eines Leitungswasserschadens. Der Grund dafür sind beispielsweise brüchige Stromleitungen oder veraltete Leitungsrohre, vielfach unterschätzte Gefahrenherde.  

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Gebäudeversicherung mitversichert?  

Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Gebäudeversicherung, werden die zukünftigen Nächte als stolzer Hausbesitzer garantiert erholsamer verlaufen. Schließlich können Sie nun mit dem beruhigenden Gefühl schlafen gehen, dass ein Schaden an der Bausubstanz Ihnen zumindest aus finanzieller Sicht nichts anhaben kann. Kommt es aufgrund von:

  • Austritt von Leitungswasser
  • einem Feuerausbruch bzw.
  • Sturm oder Hagel

zu einer Beschädigung am Gebäude, so tritt die Gebäudeversicherung in Kraft und ersetzt die Kosten für:

  • notwendig gewordene Reparaturarbeiten
  • dem Wiederaufbau des Gebäudes
  • oder den Neuerwerb von Baumaterialien oder Geräten

Das Leistungsspektrum einer Gebäudeversicherung kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein, eine Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung ist aber immer fixer Bestandteil des Versicherungsschutzes und das nicht grundlos.

Feuerversicherung

Befasst man sich zum Beispiel genauer mit der Feuerversicherung wird schnell klar, warum diese unbedingt Teil einer Gebäudeversicherung sein muss. Kommt es zu einem Feuerausbruch, einer Explosion oder einem Blitzeinschlag, wird das Gebäude dabei nicht selten komplett zerstört. Wer dann nicht versichert ist, muss den Wiederaufbau aus eigener Tasche bezahlen.

Sturmversicherung

Dasselbe gilt für die Sturmversicherung. Diese Einzelversicherung springt dann ein, wenn ein Sturm ab Windstärke 8 über das Gebäude hinwegfegt und dadurch Schäden an der Bausubstanz entstehen. Allerdings werden hier wirklich nur Schäden übernommen, die ab Windstärke 8 entstanden sind.

Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasserversicherung komplettiert die Gebäudeversicherung und ist für jene Schäden zuständig, die unter anderem durch Zufrieren oder Brechen der Leitungsrohre entstehen. Auch hier können die Beschädigungen immens sein, nur eine verbundene Gebäudeversicherung kann Sie als Eigenheimbesitzer vor einem beträchtlichen finanziellen Schaden absichern.

Je nach Versicherer kann diese Grundversicherung durch diverse Versicherungsbausteine aufgestockt werden. So kann sich je nach Wohnlage eine zusätzliche Elementarversicherung lohnen. Leider ist gerade in gefährdeten Regionen der Erwerb einer solchen Versicherung oft nur mit immensen Hürden möglich. Die meisten Gebäudeversicherungen werden übrigens in unterschiedlichen Tarifen angeboten, deren Preis je nach Leistungsspektrum variiert. Der Grundtarif fungiert dabei immer als Basisschutz, teurere Tarife garantierten oft schon ein Rundum-Sorglos-Paket für den Hausbesitzer.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Gebäudeversicherung abschließe?

MoneyCheck | GebäudeversicherungDer Erwerb einer Gebäudeversicherung wird jedem Eigenheimbesitzer empfohlen, ganz egal ob er das Gebäude selbst bewohnen möchte oder vermietet. Ist man selbst Vermieter, so gilt es zu beachten, dass die gewünschte Gebäudeversicherung den Ausfall von Mieteinnahmen berücksichtigt. Mancher Tarif bietet nämlich eine Entschädigung an, falls Sie als Vermieter  im Fall eines Schadens einen Mietausfall beklagen müssen.

Ist Ihr neues Eigenheim noch gar nicht existent, kann sich der Abschluss einer Gebäudeversicherung dennoch jetzt schon lohnen. Denn nicht nur ein bewohntes Haus kann Schaden erleiden, vor allem die Bauphase passiert schnell ein Malheur, das teilweise sogar das gesamte Bauvorhaben zum Erliegen bringen kann. Erwerben Sie eine Gebäudeversicherungs-Police schon vor Beginn der Bauphase ist die sogenannte Feuerrohbauversicherung bei vielen Anbietern kostenlos mitinbegriffen. Dabei handelt es sich um eine reine Feuerversicherung, die den Rohbau vor

  • einem Brandausbruch
  • Blitzeinschlag und
  • einer Explosion bzw. Implosion

absichert. Oftmals ist auch der Aufprall eines Luftgefährts mit abgedeckt. Nimmt die Bauphase ein Ende und das Gebäude ist bezugsfertig, geht die Feuerrohbauversicherung direkt in die Gebäudeversicherung über. Für jene die erst dabei sind Ihr Haus zu planen ist die Kombination einer Feuerrohbauversicherung mit einer Gebäudeversicherung auf alle Fälle eine lohnenswerte Alternative. So wie bei der Gebäudeversicherung legen Banken auch auf den Besitz einer Feuerrohbauversicherung höchsten Wert, zumindest dann, wenn Sie als Bauherr auf einen Baukredit angewiesen sind.

Welche Leistungen sind bei einer Gebäudeversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Die Gebäudeversicherung kommt dann ins Spiel wenn Ihr Gebäude aufgrund von Feuer, Leitungswasser oder Sturm bzw. Hagel beschädigt wurde. Versicherungsschutz genießt allerdings nicht nur das Eigenheim ansich, sondern auch alle Geräte bzw. die Baumaterialien, die sich in Ihrem Besitz befinden und auf der Baustelle gelagert werden.

Mitversichert sind außerdem alle Bauteile die fix mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Einbauküche
  • Badezimmerinstallationen
  • Balkone
  • Antennen oder
  • Fußböden

Garage bzw. Carport fallen ebenfalls in den Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung.

Aber das Leistungsspektrum dieses essentiell wichtigen Versicherungsschutzes geht noch weiter. Ersetzt werden nämlich nicht nur die aufgetretenen Schäden, sondern auch die damit verbundenen Folgeschäden. Muss ein Brand gelöscht werden, so entsteht ein Schaden nicht nur aufgrund der Flammen. Auch der dadurch entstandene Ruß und das benötigte Löschwasser können die Bausubstanz immens angreifen, sodass umfangreiche Reparaturarbeiten von Nöten sind. Auch diese Kosten werden von der Gebäudeversicherung übernommen.

Welche Leistungen sind bei einer Gebäudeversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Es gibt Beschädigungen die von der Gebäudeversicherungen unter keinen Umständen übernommen werden. Wenn der entstandene Schaden:

  • vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • aufgrund von Terrorismus, Krieg oder Unruhen entstanden ist, oder
  • durch Kernenergie herbeigeführt wurde

tritt die Gebäudeversicherung beispielsweise nicht in Kraft.

Bei den meisten Gebäudeversicherungen fehlt auch eine integrierte Elemetarversicherung. Eine Elementarversicherung kommt dann zum Tragen wenn ein Haus durch Naturgewalten beschädigt wird. Kommt es zum Beispiel zu einer Überschwemmung durch Hochwasser oder wird Ihr Gebäude durch einen Erdrutsch zerstört, über nimmt diese Versicherung die Schadensregelung. Einige Versicherungsunternehmen bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Elementarversicherung als zusätzlicher Baustein der Gebäudeversicherung zu erwerben.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sollte der bedauerliche Fall eintreten und Ihre Immobilie wird beschädigt, so gilt es einige Punkte zu beachten, um die Situation so schnell wie möglich zu entschärfen.

  • Um Kontakt zum Versicherer aufzunehmen, stehen Ihnen oft mehrere Kommunikationskanäle zur Verfügung. Am einfachsten ist die Nutzung der Servicehotline die meist rund um die Uhr und an 7 Tagen der Woche zur Verfügung steht. Die Servicemitarbeiter nehmen nicht nur die Schadensmeldung entgegen, sie informieren Sie auch über die nächsten notwendigen Schritte und geben Auskunft über Handwerksbetriebe in der Nähe, sollten sofortige Reparaturarbeiten vonnöten sein.
  • Ist die Gefahrenquelle erst mal ausgeschaltet, wird es höchste Zeit die Versicherung zu informieren. Je schneller die Meldung passiert, umso rascher kann der Versicherer erste Maßnahmen zur Schadensbegleichung einleiten. Bei den meisten Anbietern haben Sie als Versicherungsnehmer eine Frist von längstens einer Woche um einen Schaden zu melden.
  • Kommen Sie dabei unbedingt Ihrer Pflicht zur Schadensminderung nach. Sei es, dass Sie kleinere Brände selbst löschen oder bei einem Rohrbruch den Hauptwasserzugang sperren. Auch das rechtzeitige Informieren der Feuerwehr gehört zu den Sofortmaßnahmen, die Sie als Hausbesitzer treffen sollten.
  • Haben Sie die Möglichkeit den Schaden bildlich festzuhalten, so kann das möglicherweise für eine spätere Schadensberechnung hilfreich sein.
  • Sehen Sie aber bitte davon ab, Aufräumarbeiten ohne Absprache mit dem Versicherer vorzunehmen. Zu hoch ist die Gefahr, das wichtige Beweisstücke verloren gehen. Sie als Versicherungsnehmer könnten daraus als Benachteiligter hervorgehen. Auch die Anfertigung einer Liste mit den aufgetretenen Beschädigungen wird empfohlen.

Wie schnell erfolgt bei der Gebäudeversicherung die Kostenübernahme?

Denken Sie auch daran, der Versicherung die angeforderten Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Je schneller dem  Anbieter die benötigen Unterlagen vollständig vorliegen, umso rascher erfolgt eine etwaige Kostenübernahme.

Viele Versicherungen bieten Ihren Mitgliedern bei einer Schadensmeldung kulanter weise eine sofortige Teilauszahlung an. Damit können dringend benötigte Reparaturarbeiten sofort in Auftrag gegeben werden. Wenn die Bearbeitung des Schadensfalls durch die Versicherung abgeschlossen ist, wird der restliche Betrag überwiesen. 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung ein?

Prinzipiell setzt der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung sehr zeitnah ein, vorausgesetzt, der Versicherer nimmt den Antrag zur Police schnell an und die erste Versicherungsprämie wird pünktlich überwiesen. Der Start der Versicherungspolice kann aber durchaus auch vor Eingang der ersten Prämienzahlung liegen. Der genaue Beginn des Versicherungsschutzes ist stets auf der Police vermerkt.

Bitte achten Sie unbedingt auf die pünktliche Überweisung der ersten Versicherungsprämie. In den meisten Fällen haben Sie dafür zwei Wochen Zeit. Wird diese Zahlungsfrist überschritten und in diesen ersten beiden Wochen entsteht bereits ein Schaden am Haus, entfällt der Versicherungsschutz und der Versicherer wird die benötigten Kostenübernahme verweigern.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Gebäudeversicherung sein?

MoneyCheck | GebäudeversicherungBevor eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann, muss erst mal die Deckungssumme festgelegt werden. Unter der Deckungssumme versteht man die Summe, die benötigt wird, um das Gebäude im Falle einer Beschädigung in den Zustand zurückzusetzen, in der es vor Eintritt des Schadens war. Diese Deckungssumme sollte dem aktuellen Neuwert des Hauses entsprechen. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine Unter- oder auch Überversicherung ausgeschlossen werden kann.

Im Fall einer Unterversicherung, laufen Sie als Versicherungsnehmer Gefahr, im Schadensfall auf einem Teil der entstandenen Kosten sitzen zu bleiben. Bei einer Überversicherung leisten Sie einen zu hohen monatlichen Versicherungsbetrag, ohne dafür einen Mehrwert zu erhalten. Beides kann sich negativ auf Ihre Finanzen auswirken.

Achten Sie bei Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung daher unbedingt auf den Passus „automatischer Unterversicherungsverzicht“. Ein automatischer Unterversicherungsverzicht garantiert Ihnen als Versicherungsnehmer, dass Ihnen im Schadensfall in keinem Fall die Kostenübernahme gekürzt werden kann.

Wie wird die Deckungssumme der Gebäudeversicherung berechnet?

Grundbedingung für die Genehmigung eines Unterversicherungsverzichts ist, dass die Berechnung der Deckungssumme auf eine der folgenden drei Arten erfolgt:

  • Gutachten durch einen anerkannten Bausachverständigen
  • Berechnung nach Ausstattung und Wohnfläche mit Hilfe des Wertermittlungsbogens
  • Berechnung bzw. Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert

Der gleitende Neuwert gilt als die gängigste und sicherste Methode, zur Errechnung der Versicherungssumme. Die Deckungssumme die dadurch ermittelt wird, wird auch als Wert 1914 bezeichnet. Der Grund dafür ist simpel: das Jahr 1914 wird als Ausgangsjahr für die Berechnung des aktuellen Wertes herangezogen. In dem Jahr waren die Immobilienpreise noch konstant, daher wird es auch heute noch als Grundlage für die Berechnung der Deckungssumme herangezogen. Der Wert 1914 wird an die aktuelle Baukostenentwicklung angepasst und auf heutige Verhältnisse umgerechnet.

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Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Gebäudeversicherung berechnet?

In der heutigen Zeit wird die Versicherungsprämie einer Gebäudeversicherung auf zwei unterschiedliche Arten errechnet:

Durch den Versicherungswert 1914: Dieser zuvor ermittelte Wert ist in Reichsmark angegeben und wird mit einem entsprechenden Beitragsfaktor multipliziert, womit sich die aktuelle Versicherungsprämie ergibt.

Aber auch durch die Bauart, der Wohnfläche und der Ausstattung kann heutzutage der Versicherungsbeitrag der Gebäudeversicherung ermittelt werden.

Achten Sie vor Abschluss der Gebäudeversicherung auch auf mögliche Rabatte. So ist es bei vielen Anbietern üblich, dass treue Kunden bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit Rabatten belohnt werden. Auch der Erwerb mehrerer Versicherungspolicen bei einem Anbieter kann sich lohnen, denn auch dann warten nicht unerhebliche Preisreduzierungen auf Sie.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Gebäudeversicherung für mich?

MoneyCheck | GebäudeversicherungDas Angebot der sich am Markt befindlichen Gebäudeversicherungen wächst und wächst. Mitunter kann es schwierig werden, sich alleine durch den bestehenden Tarifdschungel durch zuschlagen, um den für sich besten Tarif zu finden. Genau hier kommt der Vergleichsrechner ins Spiel.

Sie geben alle risikorelevanten Daten ein und wählen die Versicherung die Sie benötigen. In wenigen Sekunden werden alle Tarife angezeigt, samt dazugehörigen Leistungsangebot.

Die Suche nach einer geeigneten Gebäudeversicherung ist auch dadurch so umfangreich, da die Höhe der Versicherungsprämie nicht das einzige Auswahlkriterium sein darf.

Der Umfang des Leistungsspektrums ist mindestens genauso wichtig, wie der angegebene Zeitraum einer benötigten Auszahlung zur Begleichung eines Schadens. Befinden Sie sich noch vor Beginn der Bauphase, sollten Sie darauf Acht geben, dass in der Gebäudeversicherung eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung enthalten ist.

Ein Versicherungsvergleich ist für Sie komplett kostenlos und die Berechnung erfolgt anonym. Sollten trotz Versicherungsvergleich noch Fragen offen sein, nutzen Sie die telefonische Beratungsmöglickeit der Versicherungsexperten

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Versicherungsprämien einer Gebäudeversicherung können prinzipiell nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Egal ob Sie das Haus selbst bewohnen oder es vermieten, die Versicherungsbeiträge einer Gebäudeversicherung dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Als Vermieter sind Sie allerdings in der profitablen Lage, die Prämien der Gebäudeversicherung auf alle Mieter umzulegen. Diese dürfen gegen diese Umlage nicht vorgehen, haben aber das Recht die Kosten anhand der Nebenkostenabrechnung einzusehen. 

Interessant wird es für Vermieter einer Gewerbeimmobilie. Denn dieser darf die dafür abgeschlossene Gebäudeversicherung steuerlich absetzen. 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Gebäudeversicherung achten?

Falls Ihnen die Konditionen Ihrer aktuellen Gebäudeversicherung nicht mehr zusagen, dann sollte eine Kündigung erst dann erfolgen, wenn ein neuer Anbieter gefunden wurde. Eine Versicherungslücke, und wäre sie auch noch so kurz, könnte Sie im Schadensfall sonst teuer zu stehen kommen.

Vorsicht bei einem laufenden Baukredit: Im Falle der Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung muss im Vorfeld unbedingt der Kreditgeber um Erlaubnis gefragt werden. Schließlich fungiert Ihre Gebäudeversicherung für ihn als Absicherung im Falle einer Beschädigung der Bausubstanz. Erst wenn das Kreditinstitut die Einwilligung zur Kündigung gibt, darf die Kündigung erfolgen. 

Eine Gebäudeversicherung hat jeweils eine Laufzeit von einem Jahr und im Normalfall gilt hier die Verpflichtung zur ordentlichen Kündigung. Ordentliche Kündigung bedeutet im diesem Fall, dass der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden muss, ansonsten verlängert er sich automatisch um ein ganzes Jahr.

Sonderkündigungsrecht – wann wird es angewendet?

  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn eine Gebäudeversicherung beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit erworben wurde.
  • Kauft man ein fertiges Gebäude das bereits einen Vorbesitzer hatte, übernimmt man damit automatisch dessen Gebäudeversicherung, vorausgesetzt er hatte eine solche abgeschlossen. In diesem Fall haben Sie als Käufer einer Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen, sollten Sie mit dem bestehenden Vertrag der Gebäudeversicherung nicht einverstanden sein. Die Übernahme der Gebäudeversicherung vom Vorbesitzer der Immobilie erscheint im ersten Moment praktisch und unkompliziert, kann jedoch ein paar ungeahnte Tücken beinhalten. So können Sie nicht gleich nachvollziehen, ob die Versicherungsbeiträge immer pünktlich bezahlt wurden. Ist das nicht der Fall, so wird Ihnen  die Versicherung im Fall eines Schadens eine Kostenübernahme verweigern. Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts kann in diesem besonderen Fall also durchaus lohnenswert sein.
  • Ein solches Sonderkündigungsrecht besteht aber auch dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht hat. Allerdings gilt es nur dann, wenn die Preiserhöhung nicht durch eine Leistungssteigerung oder einem Anstieg der Baukosten argumentiert werden kann. Außerdem gilt es auch hier Fristen einzuhalten. Nach dem Eingang der schriftlichen Benachrichtigung über einer Preiserhöhung muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen erfolgen.
  • Nicht zuletzt haben Sie auch nach einem Schadensfall die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, ab dem Zeitpunkt ab dem die Zahlung zur Schadensbegleichung bei Ihnen eintrifft.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Gebäudeversicherung achten?

MoneyCheck | GebäudeversicherungVor allem beim Erwerb einer Bestandsimmobilie aus zweiter Hand kommt es oft zum Wechsel der Gebäudeversicherung. Schließlich haben Sie als neuer Besitzer des Hauses diese Police nicht ausgewählt sondern sie wurde mit dem Gebäude automatisch mit erworben. Eventuell liegen Ihre Auswahlkriterien bei der Wahl Ihrer Gebäudeversicherung ja ganz wo anders, als beim Vorbesitzer. Aus diesem Grund können Sie in diesem Fall von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um die Gebäudeversicherung zu wechseln.

Wurde die Immobilie durch eine Erbschaft erworben, so besteht übrigens kein Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie die bestehende Gebäudeversicherung eines vererbten Hauses dennoch wechseln, so muss die ordentliche Kündigung eingehalten werden.

Aus welchem Grund auch immer Sie vor haben, Ihre bestehende Gebäudeversicherung zu wechseln, denken Sie immer daran, den Wechsel so zu vollziehen, ohne das eine Versicherungslücke entsteht.