Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung
Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung
1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung?
Ein Betriebs- und Geschäftsgebäude ist für die meisten Unternehmer einer der wichtigsten kapitalen Werte des gesamten Unternehmens. Unternehmen, die im Besitz eines eigenen Geschäftsgebäudes sind, werden sicherlich alle den Wunsch haben, ihre Immobilie so viele Jahre wie möglich nutzen zu können. Allerdings ist es nicht immer möglich, jeden nur erdenklichen Schaden von vornherein zu vermeiden, da man nie weiß, was kommen wird – schon gar nicht über viele Jahre hinweg. Zu viele Faktoren spielen dabei eine relevante Rolle und sehr schnell kann zum Beispiel lediglich das Wetter einen enormen Schaden verursachen, indem etwa ein Sturm das Dach abdeckt und umherfliegende Teile benachbarte Gebäude oder umliegende Fahrzeuge beschädigen oder sogar Personen auf der Straße verletzen. Deshalb sollten Sie für alle Eventualitäten gewappnet sein und stets rechtzeitig eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abschließen, damit Sie im Schadensfall vor den finanziellen Folgen, die jeder noch so kleine Schaden unweigerlich verursacht, optimal abgesichert sind.
Die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt für ein Unternehmen beziehungsweise für den Besitzer einer betrieblich genutzten Immobilie. Mit einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung können Sie sämtliche Immobilien versichern, die Sie zu unternehmerischen Zwecken nutzen. Wird eine Immobilie sowohl privat, als auch gewerblich genutzt, dann ist der gewerblich genutzte Flächenanteil ausschlaggebend für die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung, denn dieser muss in diesem Fall bei mindestens 50 Prozent liegen. Ist jedoch der private Bereich größer als der gewerbliche, dann greift hier nicht mehr die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung, sondern Sie müssen die Immobilie über eine Wohngebäudeversicherung versichern.
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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung mitversichert?
Durch den Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre gewerblich genutzte Immobilie nicht nur gegen Beschädigungen abzusichern, sondern auch gegen eine totale Zerstörung. Die Gefahren und Risiken, denen eine Immobilie ausgesetzt ist, sind enorm. Mögliche Gefahren, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer Immobilie führen können, sind zum Beispiel:
- Feuer
- Blitzschlag
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Überschwemmung
- Rückstau
- Schneedruck
- Lawine
- Vulkanausbruch
- Frost
- schadhafte Wasserleitungen
- schadhafte Löschanlagen
- Vandalismus
3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abschließe?
Bevor Sie eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abschließen, sollten Sie wissen, dass eine solche Versicherung ausschließlich durch den Eigentümer der Immobilie abgeschlossen werden kann, nicht aber durch einen Mitarbeiter des Unternehmens oder durch den Geschäftsführer oder den Inhaber des Unternehmens. Der Eigentümer der Immobilie muss nicht zwangsläufig auch der Unternehmensbetreiber sein, sondern es kann sich auch um ein vermietetes Objekt handeln.
Vor dem Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sollten Sie sich unbedingt Gedanken über die Deckungssumme und den Versicherungsumfang machen. Denn in vielen Fällen reicht die herkömmliche Deckungssumme nicht aus, um alle Schäden abzufangen, die ein Betriebs- oder Geschäftsgebäude verursachen kann. Auch zusätzliche Optionen, die zur Erweiterung des Versicherungsumfangs beitrgaen, können sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn Sie nicht allzu viele weitere Versicherungen bisher abgeschlossen haben. So ist es beispielsweise möglich, den Versicherungsumfang, den eine Feuerrohbauversicherung bietet, durch eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abzudecken. Ein Vergleich oder eine ausführliche Beratung kann daher in jedem Fall vor dem Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sehr sinnvoll sein, da durch eine Geschichte Kombination der Optionen und Versicherungen bares Geld gespart werden kann.
4. Welche Leistungen sind bei einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Durch den Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sind sämtliche Elemente einer Immobilie versichert, welche fest mit eben dieser verbunden sind. Bei einer solchen fest mit einer Immobilie verbundenen Sache handelt es sich zum Beispiel um:
- Fundament
- Grundmauern
- Kellermauern
- tragende Wände
- Fußböden
- fest verbaute externe Objekte wie zum Beispiel Klimaanlagen oder Markisen
- Dach
Der Versicherungsumfang gilt aber nicht nur für das Hauptgebäude, sondern erstreckt sich außerdem auf bestehende Nebengebäude, wie zum Beispiel:
- Garage
- Werkstatt
- Lagerhalle
Voraussetzung dafür, dass ein Nebengebäude ebenfalls durch die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung versichert ist, ist allerdings, dass das entsprechende Nebengebäude beim Abschluss der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung auch explizit angegeben wird. Wird ein bestimmtes Nebengebäude nicht ausdrücklich beim Abschluss der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung angegeben und kommt es an eben diesem Nebengebäude zu einem Schadensfall, so wird die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung nicht für die Schadensregulierung aufkommen.
Sobald ein Schadensfall eintritt, übernimmt die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sämtliche anfallenden Kosten für die entstandenen Schäden an den in der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung angegebenen Immobilien und Nebengebäuden, aber auch die Begleitkosten. Bei den Begleitkosten kann es sich beispielsweise um folgende Positionen handeln:
- Abbrucharbeiten
- Aufräumarbeiten
- Entsorgung
- Gebäude- und Grundstücksschutz
- Feuerlöschung
Sollten die Kosten, welche für den Wiederaufbau Ihrer durch eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung versicherten Immobilie notwendig sind, aufgrund von Auflagen seitens der Behörden steigen, dann sind diese Mehrkosten ebenfalls durch die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abgesichert. Grundsätzlich empfiehlt es sich dennoch, den Vertrag für die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung bereits bei seinem Abschluss flexibel zu gestalten, da mit den Jahren verschiedene Kosten für zum Beispiel Baumaterialien oder Bauarbeiten sich verändern können. Dies abzusichern ist durch den Abschluss einer gleitenden Neuwertversicherung möglich. Durch eine solche Versicherung wird die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung regelmäßig an die steigenden Kosten angepasst, wodurch Ihre gewerblich genutzten Gebäude und Nebengebäude sowie alle damit fest verbauten Teile stets optimal versichert sind.
Je nach Versicherungsanbieter können die Leistungen einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung mehr oder weniger erheblich voneinander abweichen. So ist es bei einigen Anbietern beispielsweise möglich, dass noch weitere Faktoren ebenfalls versichert werden beziehungsweise weitere Leistungen enthalten sind. Dies sind zum Beispiel:
- Der Verlust von Mieteinnahmen aufgrund eines Sachschadens
- Eine erweiterte Feuerversicherung, welche Schäden durch eine Überspannung abdeckt
- Eine erweiterte Sturmversicherung, welche Schäden abdeckt, welche Ihnen an Objekten, welche außen am Gebäude angebracht wurden, wie etwa
- Beleuchtungen
- Markisen
- Funkantennen
- Satellitenschüsseln
- Transparente und Schilder
- Alarmanlagen
- Sichtschutzwände
- Zusätzliche Glasversicherung
- Schäden, welche durch Streik und Aussperrung entstehen
- Schäden durch Rauchentwicklung
- Schäden durch Überschalldruck
- Schäden durch Einbruch und versuchten Einbruch
5. Welche Leistungen sind bei einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Objekte und Sachen, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind, sind nicht durch eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung versichert. Kommt es also beispielsweise zu einem Schaden an der Büroeinrichtung, welche sich innerhalb der Immobilie befindet, oder aber an einer Bestuhlung im Außenbereich, so kommt die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung für diese nicht auf. Hierfür ist der Abschluss einer sogenannten Inventarversicherung erforderlich.
Der Versicherungsumfang in einer herkömmlichen Betriebs- und Gebäudeversicherung deckt in den meisten Fällen nur einen sehr grundlegenden Umfang ab, daher ist es ratsam, sich über erweiterte Versicherungsleistungen zu informieren. Ein guter Tipp hierbei sind die sogenannten All-Risk oder Mulit-Risk Deckungen, die eine größere Bandbreite an Deckungsschutz anbieten und im Fall der Fälle daher auch die bessere Wahl sind – die persönliche Situation natürlich immer vorausgesetzt. Zusätzlich dazu gibt es in einigen Policen die Möglichkeit, die Deckung durch die Versicherung zu erweiteren. Dabei gibt es folgende Optionen:
- Abbruchkosten
- Aufräumungskosten
- Bewegungskosten
- Schutzkosten
- Feuerlöschkosten
Die meisten Policen bieten in dieser Hinsicht nur einen Versicherungsschutz in Höhe von 5% an, in der Regel reicht diese Deckung jedoch nicht aus. Mindestens 10% sollten hierbei vereinbart werden.
Ebenfalls nicht als Leistung bei der herkömmlichen Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sind die Kosten bei einer Dekontamination beispielsweise nach einem Brand. Die neue Gesetzeslage sieht nämlich vor, dass der Eigentümer nach einem Brand auch für die Entseuchung des Erdreiches aufzukommen hat. Die meisten Versicherungen jedoch bieten einen derartigen Schutz noch nicht standardmäßig in ihrer Police mit an. Es ist unbedingt ratsam, auch dieses Element mit zu versichern. Experten gehen davon aus, dass die versicherte Summe 10% des gesamten Versicherungswertes betragen sollte.
Gerade bei Gebäuden, die ein älteres Baujahr haben, kann es bei einem Brandschaden zu hohen Auflagen kommen, die die Behörden an den Eigentümer stellen. Denn meist haben sich die Bauvorschriften seit dem Zeitpunkt der ersten, ursprünglichen Errichtung des Gebäudes erheblich geändert. Bei der Wiederherstellung des Gebäudes, müssen jedoch die neuen, geltenden Vorschriften zu Grunde gelegt werden. Dies ist in manchen Fällen mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand verbunden. Diese sogenannten Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen werden – wenn überhaupt– in den meisten Policen nur mit 5% der Versicherungssumme angesetzt. Dies ist meist zu wenig, daher sollte man bei einem Abschluss darüber nachdenken, den Prozentsatz auf mindesten 10% oder mehr anzuheben.
Ebenfalls nicht zu den Leistungen der meisten Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherungen zählen die Übernahme der Kosten für einen Sachverständigen. Dabei kann gerade ein Sachverständiger sehr sinnvoll sein, wenn es um die Festsetzung der Schadensumme geht – und damit bares Geld wert sein.
Überspannungsschäden zählen ebenfalls in den meisten Fällen nicht zu einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung, sondern werden meist durch eine zusätzliche Erweiterung in der Feuerversicherung angeboten.
Besonders für Personen, die ihr Eigentum vermieten, kann eine weitere zusätzliche Absicherung sinnvoll sein, die auch in den herkömmlichen Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherungen fehlt: Der Mietausfall. Wird nämlich das Mietgebäude unbewohnbar, kommen zu den Kosten, die für die Wiederherstellung des Gebäudes aufgewendet müssen, auch noch der Mietausfall hinzu, da die Mieter meist nicht mehr dazu verpflichtet sind, Mietzahlungen zu tätigen.
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6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sobald es zu einem Schadensfall kommen sollte, setzen Sie sich unbedingt sofort mit Ihrem Versicherer in Verbindung und informieren diesen über die Art des Schadens. Dies muss in der Regel bis allerspätestens eine Woche nach Eintritt des Schadensfalls erfolgen. Beachten Sie hierzu unbedingt aber auch die Angaben in den Vereinbarungen der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung, da dies unter Umständen auch variieren kann.
Die Kontaktaufnahme zum Versicherer kann in der Regel wahlweise telefonisch oder schriftlich per Briefpost, Fax oder E-Mail erfolgen. Was Sie dabei unbedingt angeben sollten sind detaillierte Angaben zum Tathergang, was also dazu geführt hat, dass der Schaden entstanden ist.
Unter keinen Umständen sollten Sie eine Zahlung an den möglicherweise Geschädigten leisten – auch dann nicht, wenn Sie von diesem oder einem Dritten unter Druck gesetzt werden. Dasselbe gilt auch für die Abgabe eines Schuldeingeständnisses. Sollten Sie eine Zahlung leisten oder ein mündliches oder schriftliches Schuldanerkenntnis abgeben, besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Wird Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid überstellt, dann müssen Sie umgehend Widerspruch gegen diesen einlegen. Informieren Sie außerdem sofort Ihren Versicherer darüber und reichen Sie diesem sämtliche gerichtliche Schriftstücke ein. Werden Ansprüche gerichtlich gegen Sie geltend gemacht, informieren Sie Ihren Versicherer ebenfalls unverzüglich darüber, auch dann, wenn es sich lediglich um die Ankündigung der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs handeln sollte.
7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung ein?
Der Versicherungsschutz der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung beginnt nach einem Monat ab dem Datum der Antragstellung, somit gibt es bei den meisten Versicherern eine Wartezeit von einem Monat, in der noch kein Versicherungsschutz besteht. Manche Versicherer geben die Möglichkeit, bei einem Wechsel des Anbieters, den Versicherungsschutz zurück zu datieren und somit die Wartezeit zu umgehen. Sprechen Sie bei dem Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung
in jedem Fall mit Ihrem Kundenbetreuer über den Beginn des Versicherungsschutzes, denn im Zweifel kann es sonst sehr teuer werden.
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8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sein?
Die Deckungssumme hat den Zweck, im Schadensfall sämtliche anfallenden Kosten zu tragen. Dies betrifft nicht etwa nur die Kosten für die Schäden selbst, sondern auch die in der Regel ebenfalls sehr hohen Folgekosten, die etwa aufgrund von weiteren durch den eigentlichen Schadensfall entstandenen Schäden entstehen können. Kommt es beispielsweise in Ihrer betrieblich genutzten Immobilie zu einem Kurzschluss, aufgrund dessen der Dachstuhl in Brand gerät, dann hat dies zur Folge, dass Löschwasser der Feuerwehr in das Hausinnere gelangt. Dieses verursacht schließlich Feuchtigkeitsschäden, wodurch aufwendige Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Eine solche Sanierung dürfte in der Regel bei 100.000 bis 200.000 Euro liegen, kann aber auch wesentlich teurer sein. Hierbei kommt es ganz auf die Bauweise des Daches an und auf die Größe und das Alter der Immobilie.
Auch ein Hochwasser kann einen verheerenden Schaden anrichten, wenn beispielsweise das Fundament eines Nachbargebäudes unterspült wird. Dies hat zur Folge, dass das gesamte Gebäude, sollte es nicht bereits aufgrund der Unterspülung eingestürzt sein, vollständig abgerissen und komplett neu errichtet werden muss, was schnell die 1-Millionen-Euro-Marke übersteigen kann.
Die Frage nach der Höhe der Deckungssumme kann somit also nicht pauschal beantwortet werden, denn hierbei spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle, wie etwa der Standort und die Art der Nutzung der Immobilie. Die Mindesthöhe sollte im Idealfall aber eine Million Euro nicht unterschreiten. Optimal dürfte der doppelte Wert der Immobilie sein. Je höher die Deckungssumme allerdings ist, desto besser.
9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung berechnet?
Zur Berechnung der Beiträge zur Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sind verschiedene Faktoren erforderlich. In den meisten Fällen werden die individuellen Risiken des Unternehmens analysiert und ausgewertet. Dabei spielen zum Beispiel folgende Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Bauweise und Bauausführung der Immobilie – steht die Immobilie beispielsweise unter Denkmalschutz?
- Bauart: Hat die Immobilie massive Wände oder handelt es sich um Leichtbauweise? In diesem Fall muss mit erhöhten Kosten gerechnet werden. Ebenfalls negativ auf die Beiträge wirken sich eine Bedachung aus Holz oder Stroh aus, da sie ein größeres Risiko für beispielsweise einen Brand darstellen als zum Beispiel ein Dach, das mit herkömmlichen Ziegeln gedeckt ist.
- Anlagen zur Abwehr von Risiken und Gefahren – sind Brandmeldeanlagen oder Überwachungsanlagen vorhanden?
- Risiken während des Geschäftsbetriebes – werden beispielsweise leicht entflammbare Substanzen gelagert oder verarbeitet?
- Umgebung des Gebäudes – handelt es sich beispielsweise um eine Überflutungsregion?
- Nachbarschaft des Gebäudes: Gibt es in der Nachbarschaft Gebäude, von denen ein Risiko ausgehen könnte (Gas-Lagerhalle, Pyrotechnik oder ähnliches)
10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung für mich?
Auf dem Markt gibt es sehr viele Versicherungsanbieter. Jeder dieser Anbieter hat jedoch nicht etwa nur einen, sondern gleich mehrere verschiedene Versicherungstarife im Portfolio. Schon wenn Sie lediglich die verschiedenen Tarife nur eines einzigen Anbieters miteinander vergleichen, dann kann sich für Sie bereits eine enorme Ersparnis von einigen Euro ergeben, da diese sich in der Regel nicht nur in den Leistungen, sondern auch in der Höhe der Beiträge unterscheiden. Selbst wenn nun zwei verschiedene Anbieter einen Tarif haben, der exakt die gleichen Leistungen aufweist, so kann es doch sein, dass sich die Beiträge beider Tarife deutlich voneinander unterscheiden. Schon alleine aus diesem Grund sollten Sie, bevor Sie eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abschließen, niemals voreilig handeln, sondern stets einen Vergleich durchführen.
Durch einen Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung Vergleich haben Sie die Möglichkeit
- eine bessere Marktübersicht zu erhalten,
- bares Geld zu sparen,
- viel Zeit bei der Recherche nach verfügbaren Anbietern und Tarifen einzusparen und
- alle benötigten Informationen kostenlos zu erhalten.
Vergessen Sie bei einem Vergleich der Anbieter und ihrer Tarife aber niemals, neben der Höhe der Versicherungsbeiträge auch die Leistungen zu kontrollieren. Durch jeden Schadensfall besteht die Möglichkeit, dass Sie finanziell ruiniert werden können, wenn Sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Bei den Beiträgen ein paar Euro einzusparen, kann Sie im Schadensfall teuer zu stehen kommen, wenn die Deckungssumme nicht annähernd ausreicht, um sämtliche Kosten abzudecken. Gleichen Sie die Leistungen der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung deshalb stets mit Ihrem tatsächlichen Bedarf ab und schauen Sie erst danach, welcher Anbieter hierfür den günstigsten Tarif anbietet.
11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
In der Regel ist die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar, auch als Vermieter kann man diese Ausgaben nicht steuerlich geltend machen. Was viele Vermieter jedoch tun, ist, dass sie die Kosten für die Versicherungsbeiträge zur Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung auf ihre Mieter umlegen und somit nicht mehr die Kosten selbst tragen müssen. Diese Kosten können auf den Mieter über die Nebenkosten angerechnet werden. Konkret über die Betriebskosten.
12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung achten?
Eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht per E-Mail möglich, sondern nur auf dem Postweg, da für eine rechtsgültige Kündigung die Unterschrift des Besitzers der Immobilie und somit des Versicherungsnehmers notwendig ist. Wichtig ist aber auch die Kündigungsfrist. Diese beträgt bei vielen Versicherern in der Regel drei Monate. Hierzu sollten Sie aber unbedingt in den vereinbarten Vertragsbedingungen der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung nachsehen. Möchten Sie zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit Ihre Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung kündigen, dann muss die Kündigung noch vor dem Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Versicherungsanbieter eingegangen sein. Der Poststempel alleine ist, wie dies häufig irrtümlich angenommen wird, nicht ausreichend. Am besten verschicken Sie die Kündigung auf dem Postweg via Einschreiben mit Rückschein, da Sie so sogar einen Nachweis mit dem genauen Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Kündigung in der Hand halten. Geht die Kündigung der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung jedoch zu spät ein, so wird der Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit verlängert und Ihre Kündigung erst zum Ende dieser verlängerten Laufzeit anerkannt.
Unberührt dann bleibt das sogenannte besonderer Kündigungsrecht. Hierbei ist geregelt, welche Fristen eingehalten werden müssen, um bestimmte zusätzliche Leistungen der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung zu kündigen. Auch hier handelt es sich in den meisten Fällen um eine Frist von drei Monaten, der Versicherte kann hierbei jedoch auch angeben, dass die zusätzlich versicherten Optionen erst zu dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden sollen.
13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung achten?
Ihre Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung können Sie in der Regel jederzeit wechseln. Viele Unternehmer beziehungsweise Besitzer einer betrieblich genutzten Immobilie sind ständig gewillt, ihre Ausgaben zu senken. Haben Sie beispielsweise einen Versicherungstarif gefunden, der günstiger ist als Ihre aktuelle Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung oder hat sich Ihr Bedarf geändert, dann sollten Sie unbedingt einen Wechsel der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung anstreben. Gegen einen Wechsel der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung zu einem anderen Anbieter ist grundlegend nichts einzuwenden.
Bevor Sie einen Wechsel Ihrer aktuellen Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung durchführen, sollten Sie sich über die aktuelle Restlaufzeit und die Kündigungsfrist erkundigen. In der Regel übernimmt der neue Versicherungsanbieter die Kündigung des aktuell laufenden Tarifs für Sie. Im Idealfall gehen Sie aber auf Nummer sicher und kündigen Ihren aktuellen Tarif lieber selbst. Achten Sie in diesem Fall jedoch unbedingt darauf, dass sich der neue Vertrag nahtlos an den alten anfügt. Gerade im Hinblick auf versicherungsfreie Zeiten kann es in einem Schadensfall sehr schnell zu hohen Kosten kommen.