Wohngebäudeversicherung Wert 1914
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung
Bei der Wohngebäudeversicherung kommt es auf die richtige Versicherungssumme an. Kommt es an Ihrem Gebäude zu Schäden, die durch ein Feuer, einen Sturm, Hagel oder austretendes Leitungswasser entstanden sind, greift der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Der Versicherungsschutz kann durch die Wahl zusätzlicher Leistungsbausteine individuell erweitert werden. Auch wenn die Gebäudeversicherung für Hauseigentümer nicht verpflichtend ist, sollte jeder verantwortungsbewusste Eigentümer für einen entsprechenden Schutz sorgen.
Für Eigentümer, die Ihre Immobilie mit einem Bankdarlehen finanziert haben, ist der Abschluss der Wohngebäudeversicherung verpflichtend. Im Rahmen einer Grundschuldeintragung meldet das Kreditinstitut sein Recht bei der Wohngebäudeversicherung an. Die Bank lässt sich in der Regel im Zuge der Kreditvergabe einen Versicherungsnachweis vorlegen und prüft zudem ob die gewählte Versicherungssumme ausreichend ist.
Die Versicherungssumme orientiert sich in der Regel am Wert 1914, der als fiktive Rechengröße in der Versicherungswirtschaft dient. Einige Anbieter verzichten auf die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung und nutzen einen Tarif, der auf der Quadratmeterzahl des Gebäudes basiert. Bei diesen Tarifen sind in der Regel auch hochwertige Ausstattungen automatisch mitversichert.
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Die Versicherungssumme auf Basis des Werts 1914
Der Wert 1914 ist eine wichtige Größe in der Wohngebäudeversicherung. Dieser Wert sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall eine ausreichende Leistung erhalten. Die Versicherungswirtschaft verwendet den Wert 1914 als fiktive Bezugsgröße zur Ermittlung des Gebäudewertes. Kommt es an Ihrem Gebäude zu einem Totalschaden, ist es entscheidend, dass Sie eine entsprechende Summe erhalten, um die Immobilie wieder herzustellen. Maßgeblich für eine ausreichende Erstattung sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebäudewerte. Daher ist es wichtig, dass der Versicherungswert stets dem aktuellen Kostenniveau angepasst wird. Das Jahr 1914 war das letzte Jahr in Deutschland, in dem die Baupreise stabil waren, bevor die Preise durch die Inflation immens anstiegen. Ein Gebäude wird daher zunächst mit dem Wert in Goldmark bewertet, den es im Jahr 1914 gehabt hätte und dann auf den jeweils aktuellen Wert hochgerechnet. Dieses Verfahren ermöglicht es also, die Versicherungssumme immer den aktuellen Gegebenheiten anzuspassen. Bei Vertragsabschluss ist es wichtig, den Wert 1914 korrekt zu ermitteln, damit das Gebäude ausreichend abgesichert ist.
Die Berechnung des Wertes 1914
Um den Wert 18914 zu erhalten, wird der Neubauwert des Gebäudes durch den Baupreisindex des jeweiligen Jahres dividiert, das Ergebnis mit 100 multipliziert:
Wert 1914 = Neubauwert/Baupreisindex x 100
Daraus folgt die Berechnung des Gebäudewertes, die sich aus der Multiplikation des Wertes 1914 mit dem Baupreisindex, dividiert durch 100 ergibt:
Gebäudewert = Wert 1914 x Baupreisindex /100
Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung:
Baupreisindex für das Jahr 2017 : 1.358,3
Wert 1914 : 30.000 Goldmark
Gebäudewert = 30.000 x 1358,3 / 100 = 407.490 Euro
Das heißt, der Wert im Jahr 2017 beträgt 407.490 Euro
Auch die Berechnung des Wertes 1914 ist auf Grundlage der Angaben möglich. Angenommen, der Gebäudewert liegt im Jahr 2017 bei rund 400.000 Euro. Daraus ergibt sich:
Wert 1914 = 400.000/1.358,3 x 100 = 29.449 Goldmark
Das heißt, der Wert 1914, der sich aus dem Versicherungsschein ergeben müsste, läge bei 29.449 Goldmark.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Wenn Ihnen der Wert 1914 Ihres Gebäudes nicht bekannt ist, schauen Sie einmal in einen bereits bestehenden Versicherungsschein. In der Regel können Sie hier den Wert direkt ablesen. Bevor Sie den alten Wert übernehmen, prüfen Sie unbedingt, ob der Wert 1914 noch realistisch ist! Unter Umständen sind im Laufe der Zeit An- oder Umbauten vorgenommen wurden, die den Wert des Gebäudes erhöht haben.
Die Wertermittlung in der Wohngebäudeversicherung
Vielleicht haben Sie für ein bestehendes Gebäude bereits einen älteren Versicherungsschein. Unter Umständen ist hier bereits ein Wert 1914 verzeichnet, an dem Sie sich orientieren können. Alternativ nehmen Sie selbst eine Einschätzung des Gebäudewertes vor. Dazu benötigen Sie verschiedene Angaben über das Objekt wie
- die Postleitzahl
- die Art des Gebäudes (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus o-ä.)
- die Bauartklasse
- das Baujahr
- Angaben zum Dachgeschoss (Ausbau)
- Angaben zum Keller
- Anzahl der Geschosse
- Anzahl der Wohneinheiten
- Flächenangaben
- Angaben zu Nebengebäuden
In der Regel stellen die Versicherer entsprechende Wertermittlungsbögen zur Verfügung, an denen Sie sich orientieren können. Alternativ geben Sie Ihre Daten für einen Vergleich bei MoneyCheck.de bekannt und erhalten so den Wert 1914 Ihres Gebäudes.
Um die Brennbarkeit eines Gebäudes zu bestimmen, gibt es verschiedene Bauartklassen. Die Einstufung in eine Bauartklasse spielt bei der Ermittlung des Versicherungswertes und der Prämie eine wichtige Rolle Je höher die Bauartklasse, kurz BAK, desto größer die Brandgefahr:
- BAK 1: massive Bauweise, Mauerwerk, Beton, hartes Dach
- BAK 2: Gebäude aus Stahl oder Holz mit Stein- oder Glasfüllung (Fachwerkhäuser oder auch Fertighäuser mit hartem Dach)
- BAK 3: Gebäude aus Holz oder Holzfachwerk mit Lehm gefüllt, harte Dachkonstruktion
- BAK 4: Gebäude wie BAK 1 oder 2, jedoch Dach aus Holz, Schilf, Stroh oder anderem weichen Material
- BAK 5: Gebäude wie BAK 3, jedoch Dach aus weichem Material wie Holz, Schilf oder Stroh
Handelt es sich um ein Gebäude mit einer größeren Brandgefahr, ist die Versicherungsprämie entsprechend höher als bei einer Immobilie, die nicht so leicht Feuer fangen kann.
Nehmen Sie die Wertermittlung besonders sorgfältig vor, damit der Versicherungswert dem tatsächlichen Gebäudewert entspricht und das Objekt ausreichend abgesichert ist.
Bedenken Sie, dass bestimmte Ausstattungen den Wert eines Gebäudes erhöhen. Hochwertige Böden oder luxuriöse Einbauten sollten bei der Versicherungssumme entsprechend berücksichtigt werden. Ein ausgebautes Dachgeschoss oder Kellerräume, die in Wohnräume umgewandelt wurden können den Wert des Gebäudes ebenso erhöhen wie ein Wintergarten oder eine angebaute Terrasse. Einbauten, die den Wert des Gebäudes erhöhen können sind beispielsweise:
- extra angefertigte Einbauschränke
- hochwertige Sanitäreinbauten
- Klimaanlagen
- Schwimmbäder
- Natursteinboden
- Sauna
- Kachelofen
Denken Sie daran, den Versicherer über Um- oder Anbauten zu informieren und den Versicherungsschutz gegebenenfalls anzupassen.
Der Baupreisindex und der Wert 1914
Um der jährlichen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen, ermittelt das Statistische Bundesamt den Baupreisindex. Verschiedene Indikatoren wie Löhne und Gehälter oder Material- und Energiekosten werden berücksichtigt. Um die Werte festzusetzen, beobachtet das Statistische Bundesamt die Konjunktur und die Preisveränderungen am Markt. Insgesamt fließen Kosten für rund 200 Bauleistungen in den Index ein. Um den Wert 1914 zu ermitteln können Sie auch den Neubauwert eines Gebäudes durch den Baukostenindex des entsprechenden Baujahres dividieren.
Das Statistische Bundesamt legt verschiedene Indizes für Bauwerke fest:
- konventioneller Neubau wie Wohn- oder Bürogebäude
- Neubau von Einfamilienhäusern
- Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern
Bei der Wohngebäudeversicherung spielt in der Regel der Baupreisindex für Wohngebäude eine wesentliche Rolle.
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Der gleitende Neuwertfaktor und der Wert 1914
Mit einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme immer am aktuellen ortsüblichen Neubauwert richtet. Im Versicherungsfall erhalten Sie als Versicherungsnehmer den Betrag, der notwendig ist, um das Gebäude in seinem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Auf diese Weise wird eine Unterversicherung vermieden und Sie sind mit einer ausreichenden Versicherungssumme stets auf der sicheren Seite. Die Versicherung zum gleitenden Neuwert wird jährlich an die geltenden Baukosten angepasst, so dass es in diesem Fall auch zu einer Beitragsanpassung kommen kann.
Zusätzliche Sicherheit bietet der Unterversicherungsverzicht: Einige Anbieter verzichten in Ihren Bedingungen auf eine Unterversicherung. Bei diesen Tarifen mit Unterversicherungsverzicht machen die Versicherungen im Schadenfall keine Unterversicherung geltend und Sie können von einer ausreichenden Schadenregulierung ausgehen.
Den gleitenden Neuwertfaktor legt jede Versicherungsgesellschaft individuell fest. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV gibt eine Wertempfehlung heraus, an die die Versicherer jedoch nicht gebunden sind. Auf Grundlage des gleitenden Neuwertfaktors errechnet sich die Versicherungsprämie. Dazu wird der Wert 1914 mit dem gleitenden Neuwertfaktor und dem Beitragssatz des Versicherers multipliziert.
Unterversicherungsverzicht bei der Wohngebäudeversicherung
Ist die Versicherungssumme für ein Gebäude zu gering, kann es bei einem Schaden passieren, das die Versicherung keine ausreichenden Leistungen übernimmt. Als Versicherter bleiben Sie also unter Umständen auf einem Teil des Schadens sitzen. Haben Sie sich für einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht entschieden, übernimmt die Versicherung die Kosten, die für die Reparatur oder den Wiederaufbau entstehen, in voller Höhe.
Idealerweise überprüfen Sie bestehende Versicherungsverträge auf einen Unterversicherungsverzicht. Auch wenn Sie als Käufer eine Immobilie übernehmen, sollten Sie den Versicherungsschutz noch einmal prüfen. Achten Sie also bei Abschluss der Versicherung nicht nur auf die richtige Versicherungssumme, sondern auch auf den Einschluss des Unterversicherungsverzichts. Wählen Sie dann noch eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert, sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
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Vergleich der Wohngebäudeversicherung mit dem Wert 1914
Ideal ist der Wert 1914 für einen Vergleich verschiedener Angebote. Haben Sie den Wert 1914 für Ihr Gebäude vorliegen, prüfen sie bei dem Vergleichsportal MoneyCheck.de einfach die verschiedenen Möglichkeiten. Geben Sie dazu einfach den Wert 1914 des zu versichernden Gebäudes an. Vergleichen Sie nicht nur anhand des Beitrags, sondern achten vor allem auf die Leistungen der jeweiligen Anbieter. Da einige Tarife nicht den Wert 1914, sondern die Quadratmeterzahl des Gebäudes für die Prämienberechnung nutzen, sollten Sie in diesen Fällen die jeweiligen Bezugsgrößen genau prüfen.
Definition des Neubauwertes in der Wohngebäudeversicherung
Bei dem Neubauwert handelt es sich um den ortsüblichen Wert, den ein Neubau inklusive Planung und Konstruktion kostet. Kommt es zu einem Totalschaden, gibt der Neubauwert den Betrag an, der anfällt, um das Gebäude wieder aufzubauen. Im Unterschied dazu steht der Verkehrswert. Hier handelt es sich nicht um den Neubauwert, sondern den Wert, den ein Gebäude bei einem freien Verkauf am Markt erzielt.
Versicherungswechsel nach einer Beitragsanpassung
Haben Sie sich für eine Versicherung zum gleitenden Neuwert entschieden, wird die Versicherungssumme stets den aktuellen Baupreisen angepasst. Das heißt, Sie müssen unter Umständen mit einer jährlichen Beitragsanpassung rechnen. Ihnen steht bei einer Erhöhung der Prämie ein Sonderkündigungsrecht zu. Sobald Sie das Schreiben erhalten haben, haben Sie vier Wochen Zeit, eine Kündigung auszusprechen. Sollten Sie sich für den Wechsel zu einem anderen Anbieter entscheiden, müssen Sie auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten. Prüfen Sie zudem, ob der neue Versicherer gleiche oder sogar bessere Leistungen bietet. Sinnvoll sind Versicherungen, die auch Kosten für Aufräum- oder Abbrucharbeiten nach einem Totalschaden erstatten. Eine genaue Prüfung des Leistungsniveaus ist unerlässlich.