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Haftpflicht für Architekten

Warum lohnt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Architekten?

MoneyCheck | Haftpflicht für ArchitektenBauwerke gestalten und Objekte für die Ewigkeit erschaffen. Der Beruf des Architekten ist bei vielen jungen Menschen höchst begehrt, die Vorstellung sich selbst in der Architektur einer Stadt zu verwirklichen und dem Stadtbild damit seine eigene Handschrift zu geben macht den Beruf des Architekten zum Traumberuf vieler. Von daher muss die Baubranche nicht um genügend Nachwuchs fürchten. So erfüllend der Traumberuf des Architekten aber auch sein mag, ein gewisses Risiko birgt auch diese Tätigkeit. Risiken, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden können. Immerhin haftet ein Architekt mit seinem gesamten Vermögen für den Erfolg oder auch Misserfolg eines Bauunternehmens.

  • die Baukosten wurden im Vorfeld falsch benannt
  • Planungen stellen sich als fehlerhaft heraus – es kommt zur Ablehnung des Bauantrags
  • Fehler bei der Durchführung des Bauvorhabens, verursacht durch mangelhafte Bauaufsicht des Architekten

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Risiken, die im Ernstfall aus eigener Tasche beglichen werden müssen. Eine Haftpflicht für Architekten springt genau hier rein. Sie gilt als Berufshaftpflichtversicherung, die typische Haftpflichtrisiken eines Architekten absichert. Zudem ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Architekten Voraussetzung für eine Zulassung.

Gesetzliche Regelung der Architektenhaftpflicht

Wie im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert handelt es sich bei der Haftpflicht für Architekten um eine berufliche Pflichtversicherung. Demnach sind dort auch die Versicherungsbedingungen der Architektenhaftpflicht genau definiert.Dabei muss unterschieden werden, ob ein Architekt in einem Angestelltenverhältnis oder aber freiberuflich tätig ist. Ein Architekt, der in Festanstellung in einem Architekturbüro arbeitet, ist meist automatisch bei seinem Arbeitgeber mitversichert. Anders sieht das aus, wenn ein Architekt eine Anstellung im Baugewerbe sucht. Hier sollte vorab abgeklärt werden, ob die Betriebshaftpflicht des Unternehmens ausreichend ist. Sollte es sich allerdings um eine freiberufliche Tätigkeit handeln, wird der Abschluss einer Haftpflicht für Architekten verpflichtend.Es gibt übrigens eine Reihe von Berufshaftpflichtversicherungen, die sowohl selbstständige aber auch fest angestellte Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe absichern. Dazu zählen unter anderem:

  • Ärzte
  • Berater
  • Rechtsanwälte
  • Ingenieure
  • und eben Architekten

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Architekten abgesichert?

Gutachter, Ingenieur oder Architekt, eines haben diese Berufe gemeinsam. Das Berufsrisiko ist für sie außergewöhnlich hoch. Achten Sie daher vor Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besonders auf die angebotenen Versicherungsleistungen, weniger auf die Versicherungssumme. Größtes Augenmerk liegt dabei auf die Absicherung von Personenschäden. Gerade Personenschäden können in Millionenhöhe gehen, ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz müsste zumindest ein Teil der Schadenssumme aus eigener Tasche bezahlt werden.Eine Haftpflichtversicherung für Architekten deckt folgende Risiken ab:

  • Haftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter
  • Versicherungsschutz für freie Architekten im Baugewerbe und Selbständige
  • zudem wehrt der Versicherer dabei unberechtigte Ansprüche ab

Besonderheiten der Haftpflicht für Architekten: die Nachhaftungspflicht

Die Haftpflichtversicherung für Architekten stellt unter den Berufshaftpflichtversicherungen eine Besonderheit dar. Denn ein Architekt muss seinen Kunden gegenüber stets einer Nachhaftungspflicht nachkommen. Diese Leistung muss daher in der Haftpflicht für Architekten abgedeckt werden. Je länger der Versicherer diese Nachhaftungspflicht anbietet, umso besser für Sie. Die meisten Tarife decken eine Nachhaftung von 5 Jahren ab.Unter den Versicherungsschutz der Architektenversicherung fallen nur jene Tätigkeiten, die zuvor im Vertrag festgelegt wurden und außerdem ins Berufsbild eines Architekten passen. Es ist daher wichtig, den Tätigkeitsumfang vor Vertragsabschluss genauestens zu überprüfen, damit der Versicherungsschutz möglichst viele Risiken abdeckt.Die Höhe der Deckungssumme bestimmt, bis zu welcher Höhe berechtige Schadensansprüche vom Versicherer übernommen werden.Bei den meisten Anbietern wird die Versicherungssumme in drei unterschiedliche Bereiche aufgeteilt, und zwar in eine Deckungssumme für:

  • Vermögensschäden
  • Personenschäden und
  • Sachschäden

Sind Sie ab und an auch im Ausland tätig, überprüfen Sie vorab, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland Gültigkeit hat. Einige Tarife gewähren automatisch einen Versicherungsschutz im europäischen Ausland, zur Sicherheit sollte das aber vorab nochmal abgeklärt werden. Auch ein weltweiter Schutz wird von einigen Versicherern angeboten.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Haftpflicht für Architekten abschließe?

Die Berufshaftpflicht für Architekten kann sowohl als Jahresvertrag, also auch als Objektvertrag abgeschlossen werden. Ein Jahresvertrag lohnt sich vor allem für ein Architekturbüro, da dabei alle Bauaufträge unter den Versicherungsschutz der Police fallen.Die Haftpflichtversicherung für Architekten unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Berufshaftpflichtversicherungen. So sind die finanziellen Risiken für Architekten enorm. So muss ein Architekt der sogenannten Nachhaftungspflicht nachkommen. Diese besagt, dass ein erst später bemerkter Schaden vom jeweiligen Architekten übernommen werden muss.Eine Reihe von Rahmenbedingungen sind bei der Haftpflicht für Architekten gesetzlich vorgeschrieben. Hier gibt es für den Versicherten keinen Handlungsspielraum. Davon abgesehen können Sie als Versicherungsnehmer durchaus Einfluss auf den Versicherungsumfang nehmen. Folgende Bedingungen sollten in jedem Tarif enthalten sein:

  • Nachhaftung ohne zeitliche Begrenzung
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckungsübernahme von Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Übernahme des Schadens am Bauwerk als auch am Grundstück

Weltweiter Versicherungsschutz

Internationales und deutsches Recht unterscheiden sich nicht selten, daher bedarf es bei Versicherungsfällen die im Ausland auftreten unterschiedlicher Experten. Ein europa- oder gar weltweiter Versicherungsschutz wird daher empfohlen.

Nachhaftung

Viele Bauschäden zeigen sich erst nach einiger Zeit. Oft können Jahre verstreichen bis sie entdeckt werden. Von daher sollte eine Nachhaftung unbedingt Bestandteil der Architektenhaftpflicht sein. Ist das der Fall, übernimmt die Berufshaftpflicht diese Schäden, egal ob Sie zu diesem Zeitpunkt noch als Architekt tätig sind, bzw. wie Ihr Versicherungsstatus bei Eintreten des Schadens ist. Bei vielen Anbietern wird die Nachhaftung bis zu 5 Jahre gewährt, es gibt allerdings auch Tarife mit Nachhaftung ohne zeitliche Begrenzung.Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass bestimmte Versicherungsbedingungen durch Sie, als Vertragspartner durchaus beeinflusst werden können. Dazu zählen neben der Höhe der Versicherungssumme auch zeitliche und gegenständliche Risiken.

Welche Leistungen sind bei einer Haftpflicht für Architekten mit inbegriffen?

MoneyCheck | Haftpflicht für ArchitektenIm Gegensatz zu vielen anderen Berufshaftpflichtversicherungen, kommt die Haftpflichtversicherung für Architekten nicht nur für Vermögensschäden auf. Auch Personen- und Sachschäden fallen unter den Deckmantel der Police.Denken Sie vor Abschluss daran, dass sich ein Fehler oft erst nach einiger Zeit als ein solcher erweist. Eine Nachhaftung sollte daher unbedingt Bestandteil Ihres Tarifs sein. Sonst kann es passieren, dass Sie Jahre nach Verursachen eines Schadens zur Kasse gebeten werden und dadurch ihr privates Vermögen gefährdet wird.Berechtige Schadensersatzansprüche an den Versicherungsnehmer werden von der Haftpflicht für Architekten übernommen. In welcher Höhe diese Kosten beglichen werden, hängt in erster Linie von der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme ab. Haben Sie einen Selbstbehalt vereinbart, müssen die Kosten bis zur Höhe des Selbstbehaltes aus eigener Tasche bezahlt werden. Dasselbe gilt, wenn die Schadensersatzansprüche die Deckungssumme übersteigen. Auch dann muss die Differenz vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden.Folgende Leistungen sind bei den meisten Anbietern Bestandteil der Architektenhaftpflicht:

Begleichung von Schäden am Bauwerk oder am Grundstück

Entsteht durch Unterlassung oder schuldhafte Handlung ein Schaden am Bauwerk oder auch am ringsum liegenden Grundstück, so übernimmt die Architektenhaftplicht die entstandenen Kosten.

Überschreitung kalkulierter Kosten

Wird ein Bauprojekt teurere, also zuvor kalkuliert wurde und wurde die Überschreitung der Kosten nicht vorsätzlich herbeigeführt, übernimmt die Haftpflicht für Architekten diese Mehrkosten.

Umweltschäden

Ist durch Bauschäden auch die Umwelt betroffen, haftet der Architekt immer dafür. Die Haftpflicht für Architekten bietet auch in diesem Fall optimalen individuellen Schutz. Welche Leistungen sind bei einer Haftpflicht für Architekten nicht mit inbegriffen?Die Haftpflichtversicherung für Architekten ist in einigen Bundesländern Pflicht. Je nachdem in welcher Form und in welchem Bundesland Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausüben, der Abschluss dieser Berufshaftpflichtversicherung wird vielen Architekten dringend empfohlen.So wichtig diese Police auch ist, es gibt Leistungen, die bei der Haftpflicht für Architekten in jedem Fall ausgeschlossen sind. Dazu zählen unter anderem:

Zeitüberschreitungen

Es besteht kein Versicherungsschutz, sollte ein Schaden bewiesenermaßen dadurch entstanden sein, dass der Architekt seine Arbeit nicht in der vorab vereinbarten Frist abgeliefert hat.

Überschreitung von Kostenermittlungen

Ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden die enstehen, weil Kostenanschläge vorsätzlich falsch berechnet bzw. überschritten werden. Wenn dem Bauherrn dadurch ein Schaden entsteht, ist der Architekt dafür haftbar, unter den Versicherungsschutz der Architektenhaftpflicht fällt dieses Risiko allerdings nicht.

Pflichtwidrigkeit

Leider kommt es doch immer wieder vor, dass sich Architekten ganz bewusst nicht an bestehende Gesetze hält. Ein dadurch entstandener Schaden wird die Berufshaftpflichtversicherung nicht übernehmen.

Asbestschäden

Seit dem Jahr 2004 sind Asbestschäden vom Versicherungsschutz der Architektenhaftpflicht ausgenommen. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungswirtschaft davon ausgeht, dass durch Asbestschäden in den kommenden Jahren horrende Kosten auf sie zukommen würden. Allerdings gibt es Tarife, die den Schutz vor Asbestschäden als zusätzlichen Versicherungsbaustein anbieten.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Ist ein Schaden entstanden, gilt es für Sie als Versicherungsnehmer ein paar Pflichten zu erfüllen, damit der Versicherer zeitnah handeln kann.

  • Melden Sie Ihrer Versicherung den Schadensfall möglichst zeitnah. Je schneller der Anbieter die erforderlichen Unterlagen vorliegen hat, umso rascher kann der Versicherungsfall bearbeitet werden.
  • Benötigt Ihre Versicherung bei der Beurteilung des Schadens (oder dessen Entstehung) Unterstützung, sind Sie dazu verpflichtet das Unternehmen dabei bestmöglich zu unterstützen.
  • Denken Sie an die Schadenminderungspflicht. Alle erforderlichen Maßnahmen die ihnen zugebilligt werden können sind von Ihnen zu ergreifen, um den Schaden möglichst zu begrenzen bzw. zu mindern.
  • Falls gegen Sie ein Haftpflichtanspruch bestehen sollte, liegt es am Versicherer durch das Gerichtsverfahren zu leiten.

Bis Baumängel sich zeigen, könnten oft Jahre vergehen, von daher kann selbst nach Jahrzehnten noch Schadensanspruch an einen Architekten bestehen. In Deutschland beträgt hierbei die Verjährungsfrist 30 Jahre. Die meisten Anbieter haben sich für eine Nachhaftungsfrist von 5 Jahren entschieden. Durch die lange Verjährungsfrist wurden die Versicherer aber mehr oder minder dazu gezwungen, die Nachhaftungsregelung auszuweiten. Die Nachhaftung kann damit unter Umständen unbegrenzt ausgeweitet werden, wenn Sie als Versicherungsnehmer beweisen können, dass der Schaden ohne Ihr Verschulden erst nach Ablauf der 5-jährigen Nachhaftungsfrist gemeldet werden konnte.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Haftpflicht für Architekten ein?

Der genaue Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsschutzes hängt vom jeweiligen Tarif ab. Oft ist bei der Berufshaftpflicht für Architekten keine Wartezeit vorgesehen. Achten Sie aber auf den jeweiligen Starttermin auf Ihrer Police. Sollte auch bei Ihrem Vertrag keine Wartezeit vorgesehen sein, genießen Sie ab Zahlung des ersten Beitrags vollen Versicherungsschutz. Wichtig ist dabei die pünktliche Zahlung des Beitrags. Erfolgt diese Zahlung verspätet oder aber gar nicht, so kann der Versicherer den Vertrag mitunter als ungültig erklären.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflicht für Architekten sein?

Bei der Höhe der Versicherungssumme muss unbedingt Rücksicht auf das Volumen der Bauvorhaben genommen werden. Auch die Gefahr eines Serienschadens darf bei der Festlegung der Deckungssumme nicht außer Acht gelassen werden. Tipps zur Festlegung der Versicherungssumme:

  • Prüfen Sie die üblicherweise vereinbarten die Versicherungssummen bei Architekten
  • Achten Sie auf Erfahrungswerte zurückliegender Schäden
  • Vergessen Sie nicht auf die Anpassung der Mehrfachdeckung

Als ungefähre Richtwerte werden von der Versicherung statistische Werte über häufige oder wahrscheinliche Schadenshöhen herangezogen. Bei Personenschäden wird eine Summe von EUR 2.000.000 empfohlen, bei sonstigen Schadensfällen sollte die Deckungssumme mindestens EUR 300.000 betragen.

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Nach welchen Kriterien wird der Beitrag zur Haftpflicht für Architekten berechnet?

MoneyCheck | Haftpflicht für ArchitektenDie Höhe der Versicherungsbeiträge zur Architektenversicherung kann variabel ausfallen, da sie in erster Linie vom Jahreshonorar des Architekten abhängig sind. Beeinflusst werden die Kosten außerdem von der Höhe der Deckungssumme. In der Regel wird eine Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 2 Millionen Euro empfohlen + weitere 300.000 Euro für sonstigen Schadensfälle. Ein Knausern bei der Deckungssumme sollte dabei unbedingt vermieden werden. Die jeweilige Deckungssumme sollte immer genau an ihre speziellen Risiken zugeschnitten sein, um eventuelle finanzielle Einbußen im Schadensfall im Keim zu ersticken.Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, können Sie dadurch Ihre Versicherungsbeiträge senken. Daraus resultiert allerdings, dass Sie mögliche Kosten bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungsgrenze selbst übernehmen müssen. Setzen Sie diese Grenze daher nicht zu hoch an.Günstigere Beiträge lassen sich über eine hohe Selbstbeteiligung erwirken. So übernehmen Sie selbst die Kosten bis zur vereinbarten Grenze, zum Beispiel bis zu 5.000 Euro. Erst den Betrag, der darüber hinaus für den Schadensersatz erforderlich ist, trägt die Versicherung. Zudem bieten einzelne Versicherer Rabatte an, wenn Existenzgründer eine Berufshaftpflicht für Architekten abschließen. Insgesamt betrachtet ist es wichtig, die Konditionen der Architektenhaftpflicht zu vergleichen, damit Sie das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis finden.Falls sich Ihre berufliche Tätigkeit als Architekt nur auf ganz bestimmte Spezialgebiete beschränkt, könnten Sie den Versicherer vor Abschluss des Vertrages darauf ansprechen, ob bei Ihnen eine Beitragsminderung infrage käme.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Haftpflicht für Architekten für mich?

Eine Haftpflichtversicherung für Architekten ist in vielen Teilen Deutschlands Grundvoraussetzung, um überhaupt als Architekt tätig zu werden. Jedoch sind die Kosten für diese so wichtige Police auch ziemlich hoch. Ein Online-Vergleich lohnt sich bei der Architektenhaftpflicht daher umso mehr. Der Online-Vergleich ist nicht auf bestimmte Anbieter begrenzt, sondern bringt einen perfekten Überblick der sich am Markt befindlichen Tarife. Ziel ist es nicht nur den besten und günstigsten Tarif zu finden, sondern auch denjenigen, der am besten zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt.Halten Sie neben den Kosten der Haftpflicht auch unbedingt deren Leistungsumfang im Auge. Der Versicherungsschutz sollte in jedem Fall alle Risiken umfassen, die bei Ihrem Tätigkeitsumfang auftreten könnten. Nur jener Tätigkeitsumfang, der in der Police angeführt wird, ist auch versichert. Alles was darüber hinaus geht, fallen nicht unter dessen Versicherungsschutz. Mithilfe des Online-Rechners erhalten Sie in wenigen Augenblicken einen perfekten Überblick über die sich aktuell auf dem Versicherungsmarkt befindlichen Angebote. Der für Sie geeignete Tarif kann selbstverständlich direkte mit nur wenigen Klicks abgeschlossen werden.Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?Hier gibt es gute Nachrichten. Die geleisteten Beiträge zur Haftpflicht für Architekten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Werbungskosten setzen sich Aufwendungen, die zum Fortbestand Ihres Unternehmens notwendig sind. Eine Haftpflicht für Architekten kann dazu gezählt werden. Beachten Sie dabei aber den Höchstbetrag. Ist dieser erst mal erreicht können etwaige weitere Versicherungen nicht mehr als Werbungskosten angegeben werden.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Haftpflicht für Architekten achten?

Sind Sie mit Ihrer aktuellen Haftpflichtversicherung für Architekten unzufrieden und erwägen diese zu kündigen? Die Haftpflicht für Architekten wird meist für ein oder auch mehrere Jahre abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich immer automatisch, wenn er vorher nicht fristgerecht gekündigt wird. Dabei stehen Ihnen als Versicherungsnehmer zwei unterschiedliche Arten der Kündigung zur Verfügung.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung bedarf keiner Angabe von Gründen, muss aber stets schriftlich erfolgen, und zwar 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Wird diese gesetzliche Frist überschritten, verlängert sich die Haftpflicht für Architekten automatisch für ein Jahr.

Außerordentliche Kündigung

Kommt es zum Schadensfall, haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicher das Recht den die Haftpflicht für Architekten fristlos zu kündigen. Hat der Versicherer die Beiträge zur Berufshaftpflicht erhöht, ohne die Leistungen dementsprechend zu erweitern, können Sie die Police ebenfalls fristlos kündigen. Auch die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und bedarf zudem der Angabe des Kündigungsgrundes.

Worauf muss ich bei einem Wechsel der Haftpflicht für Architekten achten?

Sie haben einen Versicherer gefunden, der eine Haftpflicht für Architekten mit einem umfangreicheren Service und/oder zu einem besseren Preis anbietet? Denken Sie an einen Wechsel Ihrer Berufshaftpflicht, gibt es im Vorfeld ein paar wichtige Punkte zu beachten:

  • vermeiden Sie eine Versicherungslücke beim Wechsel Ihrer Haftpflicht für Architekten
  • wurde die alte Versicherung fristgerecht gekündigt?
  • wurden etwaige Nachmeldefristen der alten Versicherung dokumentiert?

Zudem lohnt sich ein vorheriger gründlicher Online-Vergleich, der nicht unbedingt nur auf den Preis abzielen sollte. Auch der Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs muss zu Ihrem Tätigkeitsbereich passen, damit sich der Wechsel auch wirklich lohnt.