100% unverbindlich
100% kostenfrei

Zahnzusatzversicherung
im Vergleich

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Zahnzusatzversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

MoneyCheck | ZahnzusatzversicherungFür ein schönes Lächeln und gesunde Zähne reicht nicht immer eine gute Mundhygiene. Selbst bei der gründlichsten Zahnpflege kann es zu Karies, Paradontitis oder anderen Zahnkrankheiten kommen. Nicht immer sind die Zähne mit einer einfachen Zahnbehandlung zu retten, so dass ein Zahnersatz, zum Beispiel Implantat, Krone oder Brücke, eingesetzt werden muss, um sowohl Ästhetik als auch Funktionalität des Gebisses zu gewährleisten beziehungsweise wieder herzustellen.

Jeder, der bereits zahnmedizinische oder auch kieferorthopädische Maßnahmen an seinen Zähnen hat vornehmen lassen, der weiß, wie kostspielig diese mitunter sein können. Vor allem gesetzlich versicherte Patienten müssen bei Zahnbehandlungen meist tief in die Tasche greifen, da die gesetzlichen Krankenkassen immer nur einen befundbezogenen Festzuschuss übernehmen. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich dabei nicht nach den tatsächlich entstehenden Kosten, sondern einzig und allein an dem diagnostizierten Befund. Für jeden Befund gibt es dabei einen festgelegten Betrag, den die Krankenkasse übernimmt und der der kostengünstigsten und geringwertigsten Versorgungsmaßnahme entspricht.

In der Folge bleibt der Patient auf dem „Rest“ der Kosten, der in der Regel den Großteil der Gesamtkosten ausmacht, sitzen. Dies bedeutet für das private Budget häufig eine enorme finanzielle, nicht selten ungeplante Belastung. Im schlimmsten Fall wird der Patient eine Behandlung erst gar nicht durchführen lassen beziehungsweise lassen können, so dass das Ausmaß des Schadens am Ende sogar noch größer wird.

Vor allem für gesetzlich Versicherte, aber auch für privat Krankenvollversicherte mit einer Basisabsicherung, die keine Möglichkeit einer Versicherungserweiterung für zahnärztliche Behandlungen bietet, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Private Zuzahlungen für Zahnbehandlungen können mit der Zahnzusatzversicherung zu einem großen Teil oder sogar komplett vermieden werden.

Grundsätzlich kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für alle Menschen, auch schon für Kinder, lohnen. Wichtig ist, frühzeitig an eine Absicherung durch eine Zahnzusatzversicherung zu denken. Denn je früher eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel auch die Beiträge, vor allem dann, wenn noch keine Beschwerden bestehen. Da es bei einer bestehenden Zahnzusatzversicherung meist wenig bis keine Beitragsanpassungen gibt, kann der frühzeitige Abschluss daher äußerst sinnvoll sein.

Spätestens bei folgenden Voraussetzungen ist eine Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall empfehlenswert:

  • Sie haben Paradontitis.
  • Ihre Zähne haben (viele) Füllungen.
  • Ein oder mehrere Zähne sind wurzelbehandelt.
  • Sie haben eine oder mehrere Kronen und Brücken im Gebiss.

Die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Behandlungen in der Zukunft notwendig sind, ist relativ groß. Besteht jedoch bereits ein akuter Bedarf für eine zahn- oder kieferorthopädische Maßnahme, dann ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzbehandlung (zumindest für das jeweilige Zahnproblem) zu spät.

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

Welche Schäden sind im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung mitversichert?

Grundsätzlich leistet eine Zahnzusatzversicherung immer dann, wenn zahnmedizinische oder kieferorthopädische Behandlungen notwendig sind.

Je nach Anbieter und Tarif werden dabei ein oder mehrere der folgenden Bereiche in unterschiedlich hohem Umfang abgedeckt:

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Prophylaxe
  • Kieferorthopädie

Zahnersatz

Die Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnersatz zum Beispiel für

  • Zahnprothesen
  • Implantate und Stiftzähne
  • Voll- und Teilkronen
  • Zahnbrücken
  • Inlays
  • Reparaturen von Zahnersatz

Zahnbehandlung

Auch scheinbar unkomplizierte und routinemäßige Zahnbehandlungen können teuer werden. Nur selten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten hierfür im vollen Umfang.

Die Zahnzusatzversicherung kommt hierbei auf für

  • hochwertige Füllungen, zum Beispiel aus Keramik oder Gold
  • Wurzelkanalbehandlungen (Endodontie)
  • paradontologische Behandlungen
  • chirurgische Eingriffe

Prophylaxe

Eine Zahnzusatzversicherung kann auch vorbeugende zahnmedizinische Maßnahmen mit einer Kostenübernahme abdecken. Dazu gehören

  • die professionelle Zahnreinigung
  • weitere Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten der Zähne sowie im Mund und Kiefer

Kieferorthopädie

Der kieferorthopädische Bereich ist vor allem für Kinder und Jugendlich relevant, daher können Eltern für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Selten sind kieferorthopädische Leistungen für Kinder in einem hochwertigen Tarif für die Zahnzusatzversicherung integriert. Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz, wenn bei Erwachsenen eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall der Fall sein.

Übernommen werden dabei Kosten für

  • feste Zahnspangen
  • lose Zahnspangen
  • regelmäßige Abdrücke und Röntgenbilder
  • die Kontrolltermine

Die meisten Versicherungen für eine Zahnzusatzversicherung bieten mehrere Tarife an. Diese variieren im Leistungsumfang und beginnen mit einem Basisschutz, der häufig eine Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet, und reichen bis zu einem Premiumschutz, welcher bis zu 100 Prozent aller anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen umfasst. Dazwischen ist ein weites Spektrum, sowohl was Leistungsumfang als auch Kostenübernahme angeht. Häufig werden circa 80 bis 90 Prozent der Kosten (in- oder exklusive des Festzuschusses) übernommen. Große Unterschiede von jeweiligen Leistungen und Kostenübernahmen gibt es dabei nicht nur zwischen den diversen Anbietern und Tarifen einer Zahnzusatzversicherung, sondern auch innerhalb vieler Tarife.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Zahnzusatzversicherung abschließe?

Jeder, der eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte dies rechtzeitig tun und nicht erst, wenn bereits eine Behandlung geplant oder angeraten ist. In dem Fall wird der Versicherer der Zahnzusatzversicherung die Leistungsübernahme verweigern. Eine Zahnzusatzversicherung leistet immer nur für Zahnbehandlungen, die im Versicherungszeitraum beginnen.

Bedenken Sie auch, dass vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung fast immer ein Gesundheitstest erfolgt. Dieser beinhaltet Fragen über den Gesundheitszustand des Gebisses. Einige Versicherer verlangen dafür einen schriftlichen Bericht vom Zahnarzt, andere erwarten eine Schweigepflichtentbindung des Zahnmediziners und wiederrum andere verzichten ganz darauf und beschränken sich auf einige allgemeine Fragen. Wichtig ist jedoch, grundsätzlich die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und im Zweifel den Rat des Zahnarztes einzuholen. Denn sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Versicherte absichtlich oder versehentlich falsche Angaben gemacht hat und beispielsweise eine Diagnose bereits vor Vertragsabschluss feststand, zum Beispiel die Notwendigkeit einer Prothese, dann kann die Zahnzusatzversicherung nicht nur die jeweilige Leistung verweigern, sondern auch den Vertrag zur Zahnzusatzversicherung kündigen. Einige Versicherer verzichten aber auch auf Gesundheitsfragen. Häufig beinhalten diese Tarife der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitstest jedoch einen geringeren Leistungsumfang.

Da die einzelnen Tarife in ihrem Leistungsspektrum sehr unterschiedlich ausfallen, sollten Sie vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Ihren jeweiligen Bedarf genau ausloten und überlegen, wo in der Zukunft ein Risikopotential für nötige Zahnbehandlungen liegt:

  • Wie ist der derzeitige Zustand meiner Zähne und meines Kiefers?
  • Wie oft gehe ich zu den Vorsorgeuntersuchungen und wie oft zur professionellen Zahnreinigung?
  • Gab es in der Vergangenheit häufiger Zahnprobleme?
  • Sind bereits mehrere zahnmedizinische Maßnahmen durchgeführt worden?

Bei der Auswahl eines passenden Tarifs zur Zahnzusatzversicherung sollten Sie zudem folgende Unterschiede beachten. So variieren die Anbieter zwischen diversen Vorgehensweisen bei der Erstattung der zahnmedizinischen Behandlungen:

  • die Gesamtkosten einer Behandlung werden mit einem festgelegten Prozentsatz übernommen.
  • die Kosten des Eigenanteils einer Behandlung werden zu einem festgelegten Prozentsatz übernommen.
  • die Kosten für die Eigenbeteiligung werden bis zur Höhe eines festgelegten absoluten Betrags übernommen.

In der Regel gibt es bei allen Erstattungsvarianten maximale Höchstgrenzen pro Jahr. Diese können sich zum einen auf einen Maximalbetrag pro Jahr beziehen oder zum anderen auf eine maximale Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen (zum Beispiel bei Prophylaxemaßnahmen).

Außerdem ist es gängiger Usus, dass diese Höchstgrenzen in den ersten Jahren jährlichen Staffelungen unterliegen und sukzessive ansteigen. Während im ersten Versicherungsjahr zum Beispiel maximal 2.000 Euro insgesamt übernommen werden, sind es im zweiten Versicherungsjahr 3.000 Euro und im vierten 4.000 Euro. Einige Versicherer machen ihren Leistungsumfang zudem davon abhängig, ob die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen wurden. Übrigens: Eine Absicherung ersetzt keine gute und regelmäßige Zahnpflege.

unser Tipp: schauen Sie sich auch die Zahn Kombiversicherungen:

In welchen Fällen erbringt eine Zahnzusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen?

MoneyCheck | ZahnzusatzversicherungGrundsätzlich erbringt eine Zahnzusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen immer dann, wenn der Versicherte im Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung enthaltene zahnmedizinische Behandlungen in Anspruch nimmt. In aller Regel handelt es sich dabei um notwendige Maßnahmen, die vom Zahnarzt angeraten wurden, jedoch immer erst nach Vertragsabschluss.

Je nach Versicherungsvertrag kann es weitere Kriterien geben, die erfüllt sein müssen, damit Versicherungsleistungen der Zahnzusatzversicherung gezahlt werden. Einige Versicherer übernehmen die Kosten beispielsweise erst dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse bereits ihren Festzuschuss gezahlt hat, andere Tarife der Zahnzusatzversicherung zahlen sogar dann, wenn die Leistungsübernahme von der gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt wurde. Prüfen Sie daher vor Versicherungsbeginn sehr genau die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung.

Im Falle einer zahnmedizinischen Behandlung werden Sie vom Arzt eine Rechnung erhalten, die Sie im eigenen Interesse an Ihre private Zahnzusatzversicherung weiterleiten, damit diese die Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernimmt. Damit es im Zweifel nicht zu einer Leistungsverweigerung des Versicherers kommt, empfiehlt es sich, bereits vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag des Zahnarztes einzuholen. Dieser kann der Zahnzusatzversicherung mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Bei einer verbindlichen Zusage können Sie sicher sein, dass die versicherten Leistungen von der Zahnzusatzversicherung auch tatsächlich übernommen werden.

In welchen Fällen erbringt eine Zahnzusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Bei jedem Tarif für eine Zahnzusatzversicherung gibt es Leistungsausschlüsse, bei denen keine Kostenübernahme von zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlungen erfolgt. Grundsätzlich werden nur die Leistungen übernommen, die im jeweiligen Tarif der Zahnzusatzversicherung explizit aufgeführt sind, für alle anderen Maßnahmen besteht kein Versicherungsschutz.

Im Allgemeinen werden Kosten nicht erstattet

  • bei nicht notwendigen Maßnahmen, die allein aus ästhetischen Aspekten erfolgen.
  • bei falschen und unwahren Angaben im Gesundheitstest.
  • bei Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten wurden oder sogar begonnen haben.
  • wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Diese Bedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen (wie zum Beispiel ein maximales Alter bei kieferorthopädischen Maßnahmen).
  • wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit noch nicht verstrichen ist.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Zusätzliche Bausteine können bei der Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht mitversichert werden, da es sich bei der Zahnzusatzversicherung selbst um einen Zusatzbaustein der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung handelt.

Einige Versicherer bieten jedoch an, einen Tarif der Zahnzusatzversicherung aus den einzelnen Bausteinen Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie variabel und individuell zusammenzustellen. Auf diese Weise erhalten Sie einen Tarif, der sowohl den eigenen Vorstellungen als auch dem individuellen Bedarf gerecht wird. Darüber hinaus ist es häufig möglich, einen Tarif zur Zahnzusatzversicherung um einzelne gewünschte Leistungen zu ergänzen.

Wer zudem weitere Krankenzusatzversicherungen, zum Beispiel für ambulante oder stationäre Leistungen, bei dem gleichen Anbieter als einzelne Bausteine abschließt, profitiert womöglich von günstigeren Beiträgen.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung ein?

Der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung beginnt zwar mit Abschluss der Versicherungspolice, jedoch sollten sich Versicherte bei der Zahnzusatzversicherung auf eine Wartezeit einstellen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Zahnzusatzversicherung. Die Wartezeit wird aus dem Grund vereinbart, damit Patienten mit einem akuten Behandlungsbedarf nicht noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Je nach Anbieter und Behandlungsbereich fällt sie dabei unterschiedlich lang aus. Bei Zahnersatz ist eine Wartezeit von etwa acht Monaten üblich, bei Prophylaxemaßnahmen kann mit drei Monaten gerechnet werden. Einige Versicherer verzichten auch teilweise oder gänzlich auf eine Wartezeit. Bei einer nötigen Zahnbehandlung infolge eines Unfalls gibt es dagegen grundsätzlich keine Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung.

Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass in den ersten Versicherungsjahren der Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung in Form von gestaffelten Höchstbeträgen meist begrenzt ist. Diese Leistungsbeschränkung gilt häufig bis zum vierten oder fünften Versicherungsjahr und wird danach aufgehoben.

Der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung besteht für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit von meist ein bis zwei Jahren. Sollte ein Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

Schnell checken. Viel sparen.

Beste Leistung. Bester Preis. Kostenfrei & unverbindlich

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Zahnzusatzversicherung sein?

Die Deckungssumme einer Zahnzusatzversicherung gibt vor, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden. Je höher die Deckungssumme, desto höher fällt auch die Kostenübernahme der Zahnzusatzversicherung aus.

Im Allgemeinen wird die Deckungssumme bei der Zahnzusatzversicherung angegeben

  • als absoluter Betrag ODER
  • als prozentualer Anteil in Bezug auf die Gesamtbehandlung ODER
  • als prozentualer Anteil in Bezug auf den Eigenanteil

Häufig geben die prozentualen Tarife zur Zahnzusatzversicherung Kostenerstattungen zwischen 80 bis 100 Prozent der Rechnung oder des Eigenanteils vor. Möglich ist aber auch lediglich eine Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses. Auch innerhalb eines Tarifs kann bei den einzelnen Leistungen die jeweilige Höhe der Deckungssumme variieren.

Wie hoch die jeweilige Deckungssumme gewählt wird, hängt vor allem von dem jeweiligen Anspruch an mögliche Leistungen ab sowie von der Bereitschaft notwendige Zahnbehandlungskosten selbst zu zahlen. Ist bereits ein Behandlungsbedarf absehbar oder zu erwarten, kann der Deckungsbereich der Zahnzusatzversicherung darauf abgestimmt werden.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung berechnet?

MoneyCheck | ZahnzusatzversicherungDie Beitragshöhe einer Zahnzusatzversicherung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich wird der Beitrag von dem Umfang und Leistungsangebot des jeweiligen Tarifs bestimmt. Je mehr Leistungen vereinbart werden, desto höher fällt auch der Beitrag der Zahnzusatzversicherung aus. Dennoch kann es bei den einzelnen Anbietern bei gleichem Leistungsumfang enorme Preisunterschiede bis zu 100 Prozent geben, ein Angebotsvergleich lohnt sich daher auf jeden Fall.

Weitere beeinflussende Faktoren des Beitrags zur Zahnzusatzversicherung sind den Zahn und den Kiefer betreffende Vorerkrankungen sowie das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Ein junger Versicherter mit gesunden Zähnen kann mit günstigeren Beiträgen rechnen, als ein Rentner, der bereits mehrere Zähne verloren hat. Da die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung weitestgehend stabil bleiben, kann sich ein frühzeitiger Abschluss daher schnell auszahlen.

Einfluss auf den jeweiligen Beitrag zur Zahnzusatzversicherung nehmen darüber hinaus allgemeine Kriterien, wie

  • die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
  • die Zahlungsmodalitäten (jährlich, vierteljährlich oder monatlich)
  • die Vertragslaufzeit
  • mögliche Rabatte, zum Beispiel durch regelmäßig wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Zahnzusatzversicherung für mich?

Der Vergleich einer Zahnzusatzversicherung hat das Ziel, einen Tarif zu finden, der den eigenen Bedürfnissen entspricht und gleichzeitig einen möglichst günstigen Beitrag bietet.

Bevor Sie jedoch einen Tarifvergleich anstellen, sollten Sie Ihren Bedarf genau eingrenzen:

  • In welchen Bereichen benötige ich auf jeden Fall Versicherungsschutz?
  • Auf welche Leistungen kann ich verzichten?
  • Bin ich bereit, einen Teil der anfallenden Kosten selbst zu übernehmen?
  • Reicht mir ein Basisschutz oder möchte ich lieber einen Komplettschutz?

Wer genau weiß, was er im Hinblick auf eine Zahnzusatzversicherung will und was er braucht, der kann mithilfe eines Online-Tarifrechners mehrere Tarife untereinander vergleichen. Geben Sie Ihre jeweiligen Wünsche und persönlichen Voraussetzungen, wie Alter und Vorerkrankungen, an und Sie erhalten schnell, übersichtlich, kostenlos und unverbindlich eine Auflistung von passenden Tarifen für eine Zahnzusatzversicherung. Hieraus können Sie einen Tarif wählen, der den eigenen Vorstellungen, sowohl was Preis als auch Leistung betrifft, am besten entspricht.

Für den Vergleich einer Zahnzusatzversicherung können übrigens auch die Testergebnisse der unabhängigen Verbraucherorganisation Stiftung Warentest herangezogen werden. Diese hat im Jahr 2014 189 Policen einer Zahnzusatzversicherung im Hinblick auf Preise und Leistungen genauer unter die Lupe genommen.

Ein Anbieter- und Tarifvergleich lohnt sich übrigens nicht nur vor dem möglichen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, sondern zu jedem anderen Zeitpunkt in regelmäßigen Abständen. Die vielen Versicherer einer Zahnzusatzversicherung bringen häufig neue Tarife auf den Markt, nicht selten werden auch Änderungen bei den jeweiligen Tarifen vorgenommen, so dass sich nach einem umfassenden Vergleich auch ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung lohnen kann.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Grundsätzlich sollte der Versicherungsschutz einer Zahnzusatzversicherung immer dem persönlichen Bedarf des Versicherten entsprechen. Dafür gibt es auf dem Markt eine Vielzahl von diversen Angeboten, die im Leistungsumfang sehr stark variieren können. Auch die einzelnen Anbieter geben in der Regel mehrere Tarife mit einem unterschiedlichen Angebot an Leistungen vor – von einem Basistarif, der nur einen geringen Anteil der Kosten übernimmt, bis hin zum Premiumschutz, welcher sämtliche Kosten für zahnmedizinische Behandlungen trägt.

Durch dieses breit gefächerte Tarifangebot hat jeder, der eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, die gute Chance, einen Tarif zu finden, der den eigenen Vorstellungen gerecht wird. Darüber hinaus ist bei den meisten Tarifen einer Zahnzusatzversicherung zudem noch Spielraum für individuelle Leistungs- und Beitragsanpassungen, zum Beispiel

  • mit dem Zusatz von weiteren Bausteinen (Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe oder Kieferorthopädie)
  • bei der Höhe der jeweiligen Leistungsübernahmen (als absoluter oder prozentueller Betrag)
  • mit einer Selbstbeteiligung

Eine Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern, wie das bei den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen üblich ist, ist bei einer Zahnzusatzversicherung nicht möglich. Ein Tarif gilt immer nur für eine Person. Dennoch kann es sich durchaus lohnen, auch für den Nachwuchs eine eigene Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese kann individuell auf die zahnmedizinischen Bedürfnisse des Kindes abgestimmt werden.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gerade dann empfehlenswert, wenn die Zähne gesund sind. Wer noch keinen Zahnersatz hat, kann aufgrund des geringen Risikos von besonders günstigen Beiträgen profitieren. Und: Sind die Zähne bereits krank, ist es für Versicherungsschutz bereits zu spät. Bereits angeratene oder sogar begonnene Behandlungen sind genauso vom Leistungsumfang ausgeschlossen wie Zahnersatz für bei Vertragsabschluss bereits fehlende Zähne.
Für guten und empfehlenswerten Versicherungsschutz ist es nie zu spät. Zwar solltest du damit rechnen, dass der Beitrag aufgrund des steigenden Risikos für eine Inanspruchnahme von Leistungen höher ist als beispielsweise bei einer 20- oder 30-jährigen Person, die Kosten bleiben bei vielen Tarifen heutzutage aber immer noch überschaubar. Außerdem gibt es keine altersabhängigen Leistungseinschränkungen.
Das stimmt nicht. Bei wem fehlende Zähne bereits durch Kronen, Brücken oder Implantate ersetzt wurden, hat in der Regel nichts zu befürchten, da der Zahnersatz nicht als Zahnlücke gilt. Bei einigen Anbietern ist es aber beitragsrelevant, wie alt der Zahnersatz ist. Wichtig ist, dass die Gesundheitsfragen zum bestehenden Zahnersatz wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Fehlende Zähne führen nicht automatisch zu einem Versicherungsausschluss. Allerdings sind Leistungen für Zahnersatz speziell für diese Zahnlücken nicht mitversichert, wenn sie bereits beim Abschluss vorhanden waren. Je nach Anbieter kann bei fehlenden Zähnen auch der Beitrag etwas höher ausfallen.
Sofern es sich nicht um einen speziellen Kindertarif handelt (was sehr selten der Fall ist), kann die Zahnzusatzversicherung ohne Weiteres im besten Fall sogar zum günstigen Beitrag weitergeführt werden. Mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter lohnt es sich aber, einen Blick auf den bisherigen Versicherungsschutz zu werfen, da beispielsweise Leistungen für Kieferorthopädie für Kinder nicht mehr notwendig sind. Eine Anpassung des Tarifs ist jetzt empfehlenswert. Unter Umständen kann sich jetzt auch ein Wechsel lohnen.
Nicht unbedingt. Das Bonusheft, das Aufschluss über die regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt gibt, ist nicht nur für die gesetzlichen Krankenkassen ein Instrument, um die Höhe des Festzuschusses für Zahnersatz bei den Versicherten festzulegen. Viele Tarife einer privaten Zahnzusatzversicherung bieten ebenfalls höhere Leistungen, wenn ein mindestens fünf beziehungsweise zehn Jahre geführtes Bonusheft vorliegt.
Es ist ein Irrglaube, dass für Senioren eine Zahnzusatzversicherung nur noch mit reduzierten Leistungen angeboten wird. In der Regel kann selbst im höheren Alter noch jeder Tarif abgeschlossen werden. Da das Alter den Beitrag beeinflusst, ist eine Zahnzusatzversicherung jetzt jedoch etwas teurer als beispielsweise bei einer 20-jährigen Person.
Eine Gesundheitsprüfung bei der Zahnzusatzversicherung bedeutet nicht, dass du dich von einem Zahnarzt untersuchen lassen musst. Vielmehr müssen lediglich einige Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden (unter anderem zu fehlenden Zähne oder zu bereits vorhandenem Zahnersatz). Die Richtigkeit dieser Angaben wird der Versicherer erst überprüfen, wenn es zum Leistungsfall kommt. Es ist daher unbedingt notwendig, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Grundsätzlich stimmt das natürlich, allerdings mit kleinen Einschränkungen. So besteht für zahnmedizinische Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls notwendig sind, fast ausnahmslos direkt zu Versicherungsbeginn ein Leistungsanspruch. Außerdem kann auch bei einzelnen Bereichen, wie beispielsweise Zahnprophylaxe, die Wartezeit entfallen.
Hier gilt: Wer 100 Prozent absichert, erhält auch 100 Leistung (meist abzüglich der gesetzlichen Regelversorgung). Achte dennoch genau auf die Vertragsbedingungen. Berücksichtigt werden sollte auf jeden Fall die Leistungsbegrenzung zu Versicherungsbeginn: Meist gibt es eine Wartezeit sowie eine Zahnstaffel mit jährlichen Höchsterstattungsbeträgen in den ersten Jahren.
Grundsätzlich ist es richtig, dass mit einem Wechsel auch Nachteile verbunden sein können – es beginnt eine neue Wartezeit, Gesundheitsfragen müssen erneut beantwortet werden und auch das höhere Alter kann sich beitragserhöhend auswirken. Bei wem jedoch in absehbarer Zeit keine Behandlung beim Zahnarzt ansteht, hat dennoch die gute Chance, einen Tarif mit besseren, bedarfsgerechteren Leistungen zu einem günstigeren Beitrag zu finden. Hier lohnt sich vorab ein Tarifvergleich.

Checklist

Checkliste für optimalen Versicherungsschutz bei der Zahnzusatzversicherung
Diese Fragen solltet Ihr Euch vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stellen:

  • Ist Zahnersatz mit Implantaten, Prothesen, Brücken und Kronen mitversichert und beträgt die Erstattung mindestens 70 bis 80 Prozent (empfohlen)?
  • Sind Implantate, Brücken und Co. unabhängig von ihrer Anzahl versichert oder werden während der Laufzeit nur die Kosten für beispielsweise zwei oder vier Implantate erstattet?
  • Bezieht sich die Höhe der Kostenerstattung auf den Gesamtrechnungsbetrag und nicht nur auf die Kassenleistung?
  • Erstattet die Zahnzusatzversicherung zum 3,5-fachen Satz und damit zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GoZ)?
  • Sind Leistungen auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse versichert?
  • Wird der Beitrag mit oder ohne Altersrückstellungen kalkuliert? Wägt gut ab, ob Ihr Beitragsstabilität wünscht oder lieber einen günstigen Einstiegsbeitrag mit steigenden Kosten im Alter. Achtung: Bei einem Wechsel gehen angesammelte Altersrückstellungen verloren.
  • Beschränken sich die Höchsterstattungsgrenzen auf die ersten Versicherungsjahre oder sind dauerhaft Maximalbeträge festgelegt?
  • Werden die Kosten für Zahnprophylaxe mindestens zweimal pro Jahr mit mindestens 100 Euro übernommen oder ist nur eine Erstattung pro Jahr vorgesehen?
  • Welche Leistungen brauche ich wirklich? Gehört zum Beispiel Kieferorthopädie für Kinder zu den Tarifleistungen und ist es notwendig, diesen Bereich zu versichern?
  • Falls Kieferorthopädie für Kinder mitversichert werden soll: Zahlt die Zahnzusatzversicherung bereits für die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 oder werden lediglich Mehrleistungen ab KIG 3 erstattet?

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge für die Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich möglich. Gemäß §10 EStG können sie als Sonderausgaben für Vorsorgeleistungen bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden und minimieren dadurch die Steuerbelastung.

Hierbei gilt es jedoch, folgende jährliche Höchstgrenzen zu beachten:

  • 1.900 Euro bei Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern
  • 2.800 Euro bei Selbstständigen

Häufig ist dieser Maximalbeitrag bereits für andere Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken- und Pflegeversicherungen, ausgeschöpft, so dass ein steuerlicher Vorteil durch eine Zahnzusatzversicherung meist nur theoretisch gegeben ist.

weitere interessante Zahnzusatz Themen

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Zahnzusatzversicherung achten?

MoneyCheck | ZahnzusatzversicherungDie Kündigung einer Zahnzusatzversicherung ist generell nach Ablauf einer Mindestversicherungszeit möglich. Diese beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre und läuft entweder zu einem festgelegten Zeitpunkt aus, der sich nach dem Versicherungsbeginn richtet oder – was häufiger der Fall ist – zum Ende eines Kalenderjahres. Zu beachten ist zudem die jeweilige Kündigungsfrist, die bei den meisten Anbietern drei Monate beträgt. Die Kündigung der Zahnzusatzversicherung erfolgt in schriftlicher Form, eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

Dahingegen müssen bei einer außerordentlichen Kündigung besondere Gründe vorliegen. Sie kann dann erfolgen, wenn der Anbieter beispielsweise eine Beitragserhöhung ankündigt oder das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem gestört ist. Bei der außerordentlichen Kündigung kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Eine ordentliche wie auch eine außerordentliche Kündigung kann übrigens auch von Seiten des Versicherers erfolgen.

unsere beliebtesten Anbieter:

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Zahnzusatzversicherung achten?

Wer den Tarif und/oder den Anbieter seiner Zahnzusatzversicherung wechseln möchte, wird dies in der Regel tun, um einen Tarif mit einem höheren Leistungsumfang und/oder einem günstigeren Beitrag zu erhalten. Möglich ist es auch, dass der Versicherte mit den Serviceleistungen des Anbieters unzufrieden ist. Mit einem Tarifvergleich ist es gut möglich, dass Sie einen Tarif für eine Zahnzusatzversicherung mit besseren Konditionen finden.

Dennoch sollten Sie vor einem vorschnellen Wechsel der Zahnzusatzversicherung einiges beachten:

  • Der Wechsel sollte nur dann erfolgen, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt eine Kündigung der bestehenden Zahnzusatzversicherung möglich ist. Ein zeitlich möglichst lückenloser Übergang garantiert, dass keine doppelten Beiträge gezahlt werden.
  • Wer den Anbieter der Zahnzusatzversicherung wechselt, der sollte sich auf eine erneute Wartezeit einstellen, so dass Leistungen erst nach Ablauf dieser Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Wird lediglich der Tarif bei einem Anbieter gewechselt, gilt die Wartezeit lediglich für neu hinzugekommene Leistungen.
  • Das Alter des Versicherten wird in aller Regel Einfluss auf den neuen Tarif der Zahnzusatzversicherung nehmen. Wurde die bestehende Zahnzusatzversicherung bereits vor vielen Jahren geschlossen, konnte der Versicherungsnehmer von günstigeren Beiträgen profitieren. Bei einem Abschluss im höheren Alter steigen meist auch die Beiträge.
  • Viele Tarife unterliegen in den ersten Jahren Höchsterstattungsstaffelungen. Bei einem Tarifwechsel kann es daher sein, dass die Leistungen zunächst stark limitiert sind und nicht komplett in Anspruch genommen werden können.
  • Nicht zu vergessen ist der jeweilige Zustand der Zähne, der sich seit dem Abschluss der bestehenden Police möglicherweise verschlechtert haben kann. Mögliche Vorerkrankungen, die im neuen Gesundheitstest angegeben werden müssen, können sich negativ auf den Beitrag auswirken.