Zahnzusatzversicherung ab 60 (Generation 60+)
Was ist eine Zahnzusatzversicherung ab 60?
Schöne und gesunde Zähne wünscht sich jeder – unabhängig vom Alter. Der 20-jährige Student möchte genauso mit einem strahlenden Lächeln punkten, wie beispielsweise die 60-jährige Hausfrau oder der 70-jährige Rentner. Häufig sind jedoch zahnmedizinische Behandlungen sowie Zahnersatz notwendig, um die Zahngesundheit und -schönheit zu erhalten. Gesetzlich Versicherte können sich mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vor den hohen Kosten beim Zahnarzt schützen und damit den finanziellen Eigenanteil deutlich reduzieren – eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich in jedem Alter. Da mit zunehmendem Alter das Risiko für Erkrankungen an den Zähnen, die Behandlungen oder sogar Zahnersatz notwendig machen, jedoch deutlich höher ist als in jungen Jahren, ist es für die Generation 60+, (die bislang noch keine Zahnzusatzversicherung besitzt) meist wesentlich schwieriger eine passende Zahnzusatzversicherung ab 60 zu finden.
Einige Tarife geben beispielsweise bestimmte Höchsteintrittsalter von 60 oder 65 Jahren vor und haben strenge Gesundheitsprüfungen, so dass der Zugang zu einer Zahnzusatzversicherung beispielsweise für die 62-jährige Seniorin verwehrt bleibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Generation 60+ keine Zahnzusatzversicherung ab 60 mehr abschließen kann. Mittlerweile bieten viele Anbieter spezielle Tarife für eine Zahnzusatzversicherung ab 60 ab, die erst ab einem bestimmten Alter abgeschlossen werden können, beispielsweise ab 60 oder sogar erst mit 65 Jahren. Darüber hinaus stehen der Generation 60+ mittlerweile auch herkömmliche Tarife offen, die kein Höchsteintrittsalter vorgeben und /oder sogar auf eine Gesundheitsprüfung verzichten.
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Welche Leistungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung ab 60 wichtig?
Wer im höheren Alter noch eine Zahnzusatzversicherung ab 60 abschließen möchte, sollte sich im Vorwege gut überlegen, welche Leistungen relevant sind und was die Zahnzusatzversicherung ab 60 leisten sollte. Grundsätzlich gliedern sich Zahnzusatztarife meist mit einzelnen Leistungsbausteinen in die vier folgenden Bereiche:
- Zahnersatz
- Zahnbehandlungen
- Zahnprophylaxe
- Kieferorthopädie
Ein für die Generation 60+ wesentlicher Baustein der Zahnzusatzversicherung ab 60 ist der Bereich Zahnersatz. Das Risiko, einen Zahn oder mehrere Zähne durch Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate ersetzen zu lassen, ist bei einem 64-jährigen deutlich höher als beispielsweise bei einem 30-jährigen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen geringen Anteil für Zahnersatz, der Löwenanteil bleibt in der Regel beim Patienten hängen – und das können schnell mehrere tausend Euro sein, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Umso wichtiger ist es daher, einen möglichst hohen prozentualen Anteil der Kosten über die Zahnzusatzversicherung ab 60 erstattet zu bekommen.
Der Bereich Zahnbehandlungen, unter anderem mit hochwertigen Kunststofffüllungen sowie mit Wurzel- und Parodontosebehandlungen, ist bei guten Tarifen mit einer 100-prozentigen Kostenerstattung abgedeckt. Auch bei der Generation 60+ sollte die Zahnzusatzversicherung ab 60 diese Leistung erbringen.
Um das Risiko für Zahnerkrankungen zu minimieren, ist eine regelmäßig Zahnprophylaxe unabdingbar – das gilt für den Jugendlichen genauso wie für den 67-Jährigen. Eine Zahnzusatzversicherung ab 60 sollte daher im besten Fall auch zahnprophylaktische Maßnahmen, vor allem die professionelle Zahnreinigung, inkludieren.
Dahingegen ist der Baustein Kieferorthopädie für die Generation 60+ in der Regel nicht mehr relevant. Kieferorthopädische Maßnahmen fallen bei 62-Jährigen in den wenigsten Fällen noch an, so dass auf diesen Baustein bei der Zahnzusatzversicherung ab 60 getrost verzichtet werden kann.
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Worauf sollte die Generation 60+ bei einer Zahnzusatzversicherung ab 60 achten?
Eine Zahnzusatzversicherung ab 60 abzuschließen, ist unmöglich und viel zu teuer – diesem Irrglauben unterliegen immer noch viele Menschen. Zwar gibt es Tarife, die der Generation 60+ verwehrt bleiben, dennoch gibt es Möglichkeiten, sich passend und umfassend abzusichern.
So bieten einige Versicherer Tarife speziell für die ältere Generation an, die erst ab einem bestimmten Alter abgeschlossen werden können. Anbieter dieser speziellen Zahnzusatzversicherung ab 60 sind beispielsweise die SDK oder Envivas. Diese speziellen Generation 60+-Tarife beinhalten in der Regel jedoch einen begrenzten Leistungsumfang mit vergleichsweise geringen Kostenerstattungen, die 40 bis 50 Prozent nur selten übersteigen. Auch im Hinblick auf die Beitragshöhe sollte bei dieser Zahnzusatzversicherung ab 60 genau hingeschaut werden.
Sinnvoller kann es daher sein, auch als beispielsweise 66-Jähriger auf eine herkömmliche Zahnzusatzversicherung zurückzugreifen. Hier gilt es jedoch auf folgende Aspekte zu achten:
- kein Höchstaufnahmealter
Mittlerweile gibt es eine größere Auswahl an Versicherern, die eine private Zahnzusatzversicherung ab 60 anbieten. Personen über 60 Jahre sollten bei der Tarifauswahl dabei unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsabschluss nicht an ein bestimmtes Höchstaufnahmealter geknüpft ist. Dies ist beispielsweise bei den Tarifen der Barmenia, der Direkte Leben oder des Münchener Vereins der Fall.
- keine Gesundheitsprüfung
Üblicherweise werden bei der Gesundheitsprüfung für eine Zahnzusatzversicherung ab 60 Fragen nach fehlenden und (noch nicht) ersetzten Zähnen gestellt. Auch nach bereits erfolgten Wurzel- und Parodontosebehandlungen wird gefragt. Da das Ergebnis der Gesundheitsprüfung entweder zu einem Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss, womöglich sogar zu einer Versicherungsablehnung führen kann, sind Personen der Generation 60+ Tarife einer Zahnzusatzversicherung ab 60 zu empfehlen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten: Die Wahrscheinlichkeit, dass es bereits Zahnersatz und/oder erkrankte Zähne gibt, ist schließlich im höheren Alter ungleich größer als noch in jungen Jahren. Tarife für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung werden unter anderem von Maxcare, von der ERGO Direkt, der R+V und der Direkte Leben angeboten.
Zusätzlich empfehlenswert ist es, bei der Zahnzusatzversicherung ab 60 auf folgende Leistungsvorteile zu achten:
- der Verzicht auf eine Wartezeit
Als großer Pluspunkt erweist sich bei einer Zahnzusatzversicherung ab 60 der Verzicht auf eine Wartezeit, damit Leistungen unmittelbar nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden können. Vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind üblicherweise jedoch sämtliche Behandlungen, die bereits angeraten oder begonnen haben, sowie bereits fehlende und noch nicht ersetzte Zähne.
- hohe Erstattungen auch in den ersten Versicherungsjahren
Fast alle Tarife limitieren ihre Leistungen in den ersten zwei bis fünf Versicherungsjahren auf konkrete Höchsterstattungsbeträge. Hier gilt es genau hinzuschauen und einen Tarif für eine Zahnzusatzversicherung ab 60 zu wählen, bei dem die Erstattungen auch in den ersten Jahren möglichst hoch ausfallen.
Wie hoch ist der Beitrag einer Zahnzusatzversicherung ab 60?
Grundsätzlich gilt bei der Höhe des Beitrags für die Zahnzusatzversicherung ab 60: Personen der Generation 60+ sollten von einem höheren Beitrag bei ihrer Zahnzusatzversicherung ab 60 ausgehen, als jüngere Personen. Relevant für alle Versicherer ist immer das Alter bei Vertragsabschluss. Je höher dieses ist, desto höher ist das „Risiko“ für den Versicherer, dass Leistungen in Anspruch genommen werden, und desto höher wird auch der Beitrag für die Zahnzusatzversicherung ab 60 ausfallen.
Darüber hinaus wird der Beitrag für die Zahnzusatzversicherung ab 60 von weiteren Faktoren beeinflusst. Dazu gehören:
- der Leistungsumfang: Je mehr Leistungen der Tarif umfasst und je höher die Kostenerstattungen sind, desto mehr müssen Versicherte auch an Beiträgen für die Zahnzusatzversicherung ab 60 zahlen.
- die Leistungsvorteile: Unter Umständen können sich auch die Leistungsvorteile, wie der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung oder eine Wartezeit, auf das Beitragsniveau der Zahnzusatzversicherung ab 60 auswirken.
- die individuellen Vertragsmodalitäten: Einfluss auf den Beitrag der Zahnzusatzversicherung ab 60 nehmen auch allgemeine vertragliche Modalitäten, wie die Laufzeitdauer sowie die Zahlungsintervalle.
- mögliche Vorerkrankungen an den Zähnen: Sofern der Tarif der Zahnzusatzversicherung ab 60 nicht auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, wird das Ergebnis ebenfalls den Beitrag beeinflussen.