Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte
Weshalb ist eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte sinnvoll?
Nicht jede Art von am Markt verfügbarer privater Krankenversicherung bietet auch automatisch und zwingend optimale Leistungen für zahnmedizinische Prophylaxe, für Kieferorthopädie, für Zahnersatz und für Zahnbehandlung AN: Bei vielen privaten Versicherungsträgern ist nämlich gerade er Bereich der zahnmedizinischen Versorge regelrecht als unterentwickelt zu bezeichnen. Teure Leistungspakete werden ganz einfach aus den entsprechenden Tarifmodellen gleich von vornherein heraus genommen, damit das Modell einer privaten Krankenversicherung für denjenigen Versicherungsnehmer und potenziellen Kunden dieser Kassen interessant bleibt, der selbständig ist oder verdienstmäßig als Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Aber auch aus Gründen, die letztendlich beim Versicherungsnehmer und Privatpatienten selbst zu suchen sind, erscheint es absolut ratsam, eine solche Zahnzusatzversicherung für Privatpatienten zu empfehlen und tunlichst abzuschließen. Auch die Tarifmodelle der großen und kleinen privaten Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland sind nämlich nach dem bewährten modularen System oder Baukastenprinzip aufgebaut. Das heißt dann in der Praxis, dass der Versicherungsnehmer schon beim Abschluss der Police als künftiger Privatpatient selbst entscheidet, welche Module er versichern lässt. Damit kann de angehende Privatpatient natürlich dann auch in entscheidendem Maße Einfluss auf die laufenden Kosten seiner Police nehmen. Und gerade wenn man jung ist und gesunde Zähne hat, dann zeigt sich, dass viele angehende Privatpatienten besonders bei Einzelzimmer, Chefarztbehandlung und natürlich bei den ganz besonders teuren Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz sparen möchten, indem sie diese Module nur rudimentär buchen und abschließen.
Kommt es dann im fortgeschrittenen Alter jedoch zur Notwendigkeit von intensiverer zahnmedizinischer Behandlung und Therapie, so ist das Kind dann meist bereits in den Brunnen gefallen, denn bereits eingetretene Schäden und diagnostizierte Erkrankungen am Gebiss oder auch an den Kieferknochen können nach dem ehernen Prinzip auch der bundesdeutschen Versicherungswirtschaft dann nicht mehr rückwirkend durch den davon betroffenen Versicherungsnehmer versichert werden, sondern müssen leider durch diesen als sogenannter Selbstzahler aufgebracht und aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Ein dritter Grund, welcher für den Abschluss der wichtigen Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte spricht, sind die üblichen Warte- und Karenzzeiten für Zahnersatz und für zahnmedizinische Behandlungen und Therapien, die heute in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) der meisten deutschen privaten Krankenkassen allgemeinverbindlich fest geschrieben sind.
Hiernach muss ein Privatpatient zunächst erst einmal ein gewisse Wartezeit durchlaufen, ehe er dann schließlich Versicherungsleistungen für zahnmedizinische Behandlungen und Therapien oder gar für Zahnersatz von seiner jeweilige privaten Krankenkasse abrufen und entsprechend in Anspruch nehmen darf. Eine gute Option und Möglichkeit, um diese Warte- und Karenzzeit für zahnmedizinische Behandlungen und für Zahnersatz als Privatpatient umgehen zu können, ist der sinnvolle Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte ohne Wartezeit, die unabhängig von der eigentlichen privaten Krankenversicherung im Schadensfall jederzeit greift und es dem Versicherungsnehmer auch i der Warte- und Karenzzeit als Privatpatient bereits ermöglicht, entsprechende Behandlungen und Therapien über die Kasse finanzieren zu können.
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Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte: Nicht doppelt versichern!
Wer eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte heute abschließen möchte, der sollte sich dabei folgende Vorgehensweise zu eigen machen und sie jeweils beim Abschluss berücksichtigen:
- zunächst sollten erst einmal die Leistungen und Kosten der jeweiligen privaten Krankenkassen miteinander verglichen werden
- es sollte sich ein Überblick darüber verschafft werden, welche Leistungen für Prophylaxe, zahnmedizinische und kieferorthopädische Behandlung sowie schließlich auch für Zahnersatz nicht im Tarifmodell der eigentlichen privaten Krankenkasse enthalten sind, in der der Interessent Mitglied ist
- um die teure Doppelversicherung möglichst grundsätzlich zu vermeiden, sollten nur solche Arten von Tarifierungen im Rahmen einer eventuell nötigen Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte hinzu gebucht werden, die im Portfolio der eigentlichen Krankenkasse völlig fehlen und die der Versicherungsnehmer jedoch für sich als unerlässlich erachtet
- eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte sollte daher keinesfalls bei ein- und derselben Gesellschaft gebucht werden, auch dann nicht, wenn sie von dieser offiziell angeboten wird und wenn Rabatte offeriert werden
- es sollte vielmehr das eherne Prinzip für den interessierten Versicherungsnehmer gelten, die eigentliche private Krankenversicherung bei Gesellschaft A abzuschließen und dann die entsprechend erkannten Lücken durch eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte bei Gesellschaft B oder C, D usw. zu schließen.
Keinen Kompakttarif bei einer privaten Krankenkasse buchen!
Wer also eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte bei einer weiteren privaten Versicherung zu eine bestehenden Tarifierung als Privatpatient noch hinzu buchen möchte, für den ist es sinnvoll, bei seiner eigentlichen privaten Krankenkasse nicht den teureren Kompakttarif, sondern stattdessen den deutlich preisgünstigeren Bausteintarif zu buchen.
Der Kompakttarif bildet nämlich stets die teure Luxusvariante unter den Tarifmodellen der privaten Krankenkassen und enthält in der Regel bereits ein starres und fixes Paket auch für die gesamte zahnmedizinische Versorgung und Prophylaxe des jeweiligen Versicherungsnehmers, welches jedoch nicht immer sinnvoll, geschweige denn ausreichend, sein muss.
Die deutlich preisgünstigere Version der privaten Absicherung als Patient bei einer privaten Krankenkasse bildet hingegen die Buchung des Bausteintarifs. Mit der Hilfe eines entsprechend sachkundigen Versicherungsvertreters lässt sich sodann das jeweils enthaltene Package an zahnmedizinischen Leistungen auf Lücken hin untersuchen.
Diese Lücken können und sollten dann durch den betroffenen Privatpatienten zwingend durch den flankierenden und ergänzenden Abschluss einer geeigneten und entsprechend sinnvollen Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte geschlossen und abgedeckt werden, ohne dass es dabei zur gefürchteten Doppel- oder Überversicherung kommen darf.
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Privatversichert und Zusatzversicherung - macht das Sinn?
Meine Tipps:
- Prüfen Sie zunächst die Konditionen Ihrer bestehenden Vollversicherung. Können Sie zur günstigen Konditionen darin Erweiterungen vornehmen und Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten günstiger als in der Zusatzversicherung aufnehmen, wählen Sie diese Option. Nutzen Sie zum Vergleich am besten ein Online-Portal. Hier sind die relevanten Beiträge aktuell hinterlegt und mit umfangreichem Datenmaterial dargestellt.
- Können Sie Zusatzleistungen auslagern? Ggf. ist es günstiger, wenn Sie bestimmte Leistungen nicht in Ihre Vollversicherung eingliedern, sondern in eine Zusatzversicherung auslagern. Vergleichen Sie auch in diesem Fall die konkreten Konditionen. Vor dem Hintergrund der Anrechte auf Beitragsrückerstattung kann das eine sinnvolle Option sein.
- Konditionen prüfen. Beachten Sie vor allem, dass die Zusatzversicherung vertraglich und inhaltlich mit Ihrer Vollversicherung kompatibel ist. Viele Modelle sind darauf zugeschnitten, Kosten zu ergänzen, die die gesetzliche Versicherung bereits teilweise trägt. Ob sie sinnvoll in den Rahmen einer privaten Krankenversicherung integriert werden können, müssen sie genau bewerten.
Schwierigkeiten beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte war bis weit hinein in die jüngste Vergangenheit grundsätzlich gar nicht möglich. Stets setzte nämlich der private Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) voraus, um über die Zahnzusatzversicherung die Lücken im System der gesetzlichen Versorgung hinsichtlich Zahnbehandlung und Zahnersatz schließen zu können.
Erst seit kurzer Zeit besteht auch für Privatpatienten, die einer privaten Krankenkasse angehören, grundsätzlich die Möglichkeit, sich zusätzlich im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte absichern zu können.
Jedoch ist dies auch heute nicht immer ganz einfach, geschweige denn, problemlos möglich. Nicht selten wird der Abschluß einer solchen Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte nämlich erst durch den Wechsel der jeweils involvierten eigentlichen privaten Krankenkasse möglich.
Innovative und besondere Tarifmodelle, wie zum Beispiel das Tarifmodell „Denthappy“ sehen erst neuerdings die Option auch für Privatpatienten vor, sich im Rahmen einer ergänzenden Zahnzusatzversicherung für Privatpatienten absichern zu können, ohne sich im Rahmen ihrer bereits bestehenden privaten Krankenversicherung in teurere Tarifmodelle mit zusätzlichen Bausteinen und Modulen für Zahnbehandlung und Zahnersatz höher stufen lassen zu müssen.